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Zins ⸗Coukg ons zu der aue Ghzatkẽ⸗ bie Wochen er Rreises Me n.. über Thaler z Prozent Zinsen über Thaler Silbergroschen. Der Inhaber dieses Zins⸗Coupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom ten bis ..... ... resp. dom Nn bis und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis Obli r dom bis mit (in ilbergroschen bei der Kreis ⸗ Kommunal- Kasse zu Borken.
Kommission für den Chausseebau im Borkener Kreise. Dieser Zins -Coupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier 22 nach der Fälligkeit vom Schluß des betreffen⸗ den Halbjahres an gerechnet, erhoben wird.
Ta l -o n
Zinsen, die z bei der Kreis⸗Kommunal-⸗Kasse zu Borken. Borken, den . ten Die ständische Kreis⸗Kommission für den Chausseebau im Borkener streise.
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Ministerium für Sandel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der Baumeister i e n n Königlichen Kreis Bau⸗ meister ernannt und demselben die Kreis-Baumẽtsterstelle zu Inster⸗ burg verliehen worden. .
Dem Fabtikanten Friedrich Lohmann zu Witten ist unter dem 15. Juni 1855 ein Patent . auf eine für neu und eigenthümlich erkannte Maschine zum Zahnen von Sägeblättern, in der durch ein Modell nachgewiesenen Zusammensetzung, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staates ertheilt worden.
Das 22ste Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute ausge⸗ geben wird, enthält unter Nr. 4230. den Allerhöchsten Erlaß vom 18. April 1855, betref⸗ fend den Tarif zur Erhebung einer Abgabe für Be⸗ nutzung der Oderbrücke bei Brieg, welcher an die Stelle des bisherigen Tarifs treten soll; und unter
» 4231. das Privilegtum wegen Ausgabe von 700,000 Nthlr. öln-Crefelder Eisenbahn⸗
Prioritäts⸗Obligationen der Gesellschaft. Vom 30. Mai 1855. Berlin, den 19. Juni 1855. Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.
Ministerinm der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten.
Der Kreis Physitus Dr. Schwartz zu Altena, Regierungs⸗ — ist 1 die k des Beere ? 3 n versetzt und zum Irren ⸗Arzt für die r Lande ernannt; so wie ,, Dem bisherigen ersten Hülfslehrer Dr. Hey er eine ordentliche Lehrerstelle an dem hiesigen Taubstummen⸗Institut m Schul⸗ amts- Candidaten . n, , , m , , verliehen worden.
Finanz⸗Ministerium.
Verfügung vom 15. April 1855 — betreffend die
Stempelpflichtigkett von Wechseln, welche zur Ver⸗
stärkung der Sicherheit von Darlehnen neben der Schuldverschreibung ausgestellt werden.
weseß vom 26. Mai 1852. (Staats⸗-Anzeiger Rr. Hi S. 165) Wenn zum Zwecke der Bewilligung eines Darlehne aus der
aben)
Peters eine Hülfslehrerstelle an derselben Anstalt
Hannover Masestät ihnen verliehenen
fg Darlehn -⸗sKasse vort unter Umständen außer vers 24 daruber 3 Verstärkung der en,, 2 Gn von dem Darlehnsempfänger ausgestellt wird, so kann, wie ich Ew fl auf den Bericht vom 27. v. Mis. erwiedere, dieser l 6 als Kautionsinstrument, wie das Direktorium der Darlehneka 5 nach seinem zurückfolgenden Schreiben v. 21. v. Mts. meint e. stenert, noch aber, wie Ew. c. wollen, ganz un versteuert gelasin werden. Zu dem Einen wie zu dem Anderen fehlt es an gelen lichem mn r fl muß vielmehr der Wechselstempel nach dem He.
ktze vom 26. Mai 185 in Ahwend en, indem bei der Fiage wegen der steuerlichen Beha g der Wechsel nicht der da? mit verbundene Zweck, sondern lediglich deren Inhalt in Betracht zu ziehen ist.
erlin, den 15. April 1855. ;
Der General- Direktor der Steuern.
den Königlichen Probinzial-Steuerdirektor a. X. 3u R.
Bescheid vom 16. April 1855 — betreffend die Entrichtung der Wittwenkassen⸗Beiträge aus dem Gehalte vom Amte suspendirter Beamten.
Geseß vom 21. Juli 1852 (Staats - Anzeiger Nr. 77 S. 1965
Der Königlichen Regierung wird auf den Bericht vom 16. 9. M., betreffend die Frage, ob bei der Amts⸗Suspension eines Be= amten, welcher während derselben die Hälfte seines Gehaltes zu beziehen hat, die von ihm zu entrichtenden Wittwenkassen⸗Beiträge vorweg von dem ganzen Gehalte abzuziehen sind, dergestalt, daß der Beamte alsdann die Hälfte des Ueberrestes vom Gehalt gezahlt erhält, oder ob das Gehalt zunächst zu theilen und der Beltrag zur Wittwenkasse von der dem Beamten zustehenden Hälfte abzujt⸗ hen ist, hierdurch eröffnet, daß in dergleichen Fällen nach der durch das Ministerialblatt veröffentlichten Verfügung vom 14. Oktober 1843 zu verfahren ist, deren Fortbestehen neben der Vorschrist des §. 51 der Verordnung vom 21. Juli 1852, welcher Paragraph über⸗ dies im ersten betreffenden Absatz nichts Neues enthält, unbedenk—
lich ist. t einn, den 16. April 1855. Der Minister des Innern. von Westphalen.
An die Königliche Reglerung zu N.
Der Finanz ⸗Minister. von Bodelschwingh.
Angekommen: Se. Excellenz der Großherzoglich mecklenburg strelitzsche Staats⸗Minister, Graf von Bern s orff, von Neu⸗
Strelitz. Se. Erlaucht der Graf Heinrich von Schönburg—
Glauchau, von Gusow.
Abgereist: Se. Durchlaucht der Kaiserlich russische General der Kavallerie, Prästvent des Reichsraths und Generai⸗Arbsutan Sr. Maßestät des Kaisers, Fürst Tfchernischeff, nach Wildbü.
Se. Excellenz der Staats⸗Minister und Minister des Innern, von Westphalen, nach der Provinz Westfalen.
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Berlin, 18. Juni. Se. Majestät der König haben Aller⸗ nädigst geruht- Den nachstehenden Offizieren des 3. Husaren ziegiments die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von . nelphen. Dr dens und zwe. dem Commandeur des Regiments, Oberst-Lientenant von, u) J ein, des Commandenr- Kreuzes zweiter Klasse, dem Ritt meist⸗ Freiherrn von der Horst des Ritier-Kreuges dritter Klasse, so wie den Sekonde⸗Lieutenants Grafen von artensleben un
von Froschke ves Ritter⸗Kreuzes vierter Klasse zu erchellen. m n ,.
Nichtamtliches. Preußen. Berlin, 18. Juni. Gestern fand die Feier
des Stiftungsfestes des in den Communs des. Foniglichen Neuen
Palais v ormittag ; ö ten wurde Königin,
herrschaft
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x Infanterie Bataillons statt. Freien belt genanntem Palais
hlerbel geruhien
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Königliche Hoheit der Pri Garnison und die selbe dauer te bis 11 Uhr,
hiestge
rückkehrten.
abfahtenden neuen Courierzuge) Stadt jedoch wieder verlassen, um Corps fortzusetzen und dann nach Berlin — General Freiherr von Roth⸗Schreckenstein begleitete Höchstdenselben. (Düss. 3.) Hanngver, 16. Juni. Kammer zeigte der Prässdent den Eingang eines königlichen Gesammtministeriums vom gestrigen T faffung s-Angelegenheit betreffend, an. General⸗ Syndikus Wyneken (in
mandirende
zur Uebung einberufene Landwehr; die⸗ worauf Höchstdieselben in die Stadt zu⸗ Nachmittags um 6 ühr (mit dem zuerst von hier aus haben Se. Königliche Hoheit unsere die Inspection des 7ten Armer⸗ zu reisen. Der kom⸗
n der heutigen Sitzung der Ersten . 1 1 des e, die Ver⸗ Auf Antrag des dem gestrigen Berichte ist irr⸗
thümlich Ob. G.⸗V⸗D. Dr. Vezin als General⸗Syndikus aufge⸗
führt)
wurde das Schreiben, und der damit verbundene
Entwurf
eines Gesetzes über die Zu sammensetzung und die Wahl der allgemeinen Ständeversammlung verlesen. In erster Kammer sollen sitzen: die königlichen Prinzen, die Standesherren, der
General- Er bpostmeister, 006 Rtihlr. jährlicher Einkünfte, von Hildesheim und Oggabrück, vom König ernannte Mitglieder,
vom Könige ernannte Majoratsherren mit der Abt zu Loccum, die Bischöfe 2 höhere evangelische Geistliche, 1 Deputirter der Universität,
lKummissarlus für das Landesschuldenwesen, 256 Deputirte der Ritter⸗ scften, 18 größere Grund besitzer mit 600 Rthlr. Ein künfte, ge⸗
pihlt von Wahlmännern,
welche durch die Amtsversammlungen
berufen werden. In Zwester Kammer sollen sitzen A vom Könige trnannte Mitglieder, ein ständischer Kommissarius, 79 Abgeordnete
der Stadt⸗ und Land eher 3c. gewäh
gerhorst
emeinden, welche durch die Magistrate, Bür= werden, mit bestimmten Einkünften je nach
vin Gewerhe 2c.
ei der
darauf vorgenommenen Präsidentenwahl wurde Graf
Benn igsen mit allen gegen eine Stimme gewählt; in zweiter
Stelle Ober ⸗Baurath Vicedirektor Francke Wahlen der Mitglieder für das Amt des
Ergebniß:
Ellissen mit 53 von Dbergerichts⸗- Anwalt Gerding mit 38 von
Hausmann und in dritter Obergerichts⸗ In der Zweiten Kam mer hatten die Präsidenten folgendes Stelle wurde der bisherige Prästvent 69 Stimmen gewählt, in zweiter Stelle in 72 Stimmen, in dritter
In erster
Stellt Opergerichts-Assessr Plauck mit 43 von 72 Stimmen. Auf die Ta 3 r nächste Sitzung wurde das Budget gesetzt.
ldenbu rg. 15. Juni. schaft auf der Inse
Die Großherzogliche Badewirth⸗
Wangerooge ist aufgegeben und die Bade⸗
6 rund Wirthschaftsgebaude sollen zum Abbruch verkauft werden.
3.
anffurt, 15. Juni. . 18. (630) Aprih;
Dle russische Cirkulkar⸗De⸗ welche in der gestrigen Sitzung auch
der Bundes ver sammlun offlziell vorgelegt worden ist, wird, wie
nan vernimmt, der.
undesgversammlung keinerlei Anregung zu.
örmlichen Pertdandlungen und Aeußerungen geben,. Daß dem so. . — kene, de, Un slndü hin, daß ste einfach zur
sörmlichen Mittheilung an tokoll einregistrirt
I der
die Reglerungen in das Sitzungs- Pro⸗ wurde. Im entgegengesetten Falle hatte sie keordnung einem Ausschusfe zur Berich terstgttung n mössen. Somit konstatirt ihre offtztellt Ueber= e ,; 3 Rußland vie in selner Depesche Auschten ver Bündegversammlung zu erkennen geger
ergab.
⸗ d e er forder ö
ngelegenhelt
39 schusses ein Termin anberaumt. Von
ein Termin von vier
waltung J lichen Abwes⸗ stimmungen zufolge ist das Haus so sebr an die
gebunden, daß z. Be in dessen Abwesenheit neu ge
M . ande seiner *; ngen zu machen. ann ersolgte Berichterstattung des , e ,. 1 des Art. 22. der revtdirten Bundegkri . , er Präfenthaltung der Mannschaften der. Bundegkontingente und wurde zur Fim nn über die diesfälligen Anträge des Aus dem Milltair - Ausschusse wurpe der Kostenüberschlag für die Bundesfestung Ulm für das Jahr 1855 mit dem Antrag auf Ausschreibung einer entsprechenden Natrikulav⸗ Umlage e. t und zur Abstimmung hierüber . angesetzt, Endlich erhielt die Versammlung Anzeige von der e n n des preußfschen Obersten von Olberg zum Kommandanten der Bundesfestung Luxemburg. Nassau. Wiesbaden, 15. Juni. Am verflossenen Montag hielten die vereinigten Kammern eine geheime Sitzung, wel den ganzen Tag über dauerte. Wie man vernimmt, betraf die Verhandlung die Rheingauer Ei senbahn, und wurden die Vorschläge, 17 Million Galden zur Vollendung der in Angriff ge⸗ nommenen Strecke bis Rüdesheim, so wie die gleiche Summe flir Weiterführung der Bahn von da nach Caub zu bewilligen, von der Ständekammer nach heftiger Debatte verworfen. Wie man hört, hatte die Eisenbahngesellschaft das Anerbieten gestellt, die 235 Millionen mit 35 pCt. verzinsen zu wollen. (Fr. J.) Württemberg. Stuttgart, 15. Juni. In der Kammer
bestehen, um dieselbe auch K Gegen
der Abgeordneten kam in den letzten vier Sitzungen der Gesetz⸗
entwurf über den befreiten Gerichts stand zur Verhandlung. Die Kommisston war für das ig . auf den Entwurf, indem der Artikel 14 der Bundesakte den Standesherren sowie dem Reichs⸗ adel unzwelfelhaft einen befreiten Gerichtsstand zusichere und der Bundesbeschluß vom 23. August 1851 verlange, daß die Landes-= esetze keine den Bundesgesetzen widerstreitenden Bestimmungen ent⸗ ir. Ein Antrag Probstss auf Ablehnung des Gesetzentwurfs wurde mit 47 gegen II Stimmen verworfen, und die Kammer ging auf die Einzelberathung ein und nahm die Artikel des Gesetz⸗Ent⸗ wurfs mit einzelnen durch Amendements bewirkten Abänderungen der Reihe nach an.
Oesterreich. Boch nia, 15. Juni. Nachdem Se. Majestät der Kaiser Fra 591 Ig sephn Krakau heute Morgen um b Uhr verlassen hat, ist le e enen um 107 Uhr Vormittags hier eingetroffen.
Schweiz. Bern, 14. Juni. Die schweizerische Bun des⸗ Verfammlung beginnt ihre ordentliche Sitzung am 2. Juli. Ihre wichtigsten Geschüfte sind: Wahl der Praͤstdenten und Vice⸗ Prässdenten der beiden Kammern, des Bundesrathes und des Bundesgerichtes für 1856; Wahl zweier Mitglieder des Bundes- rathes; Berathung, des Entwurfs eines Gesetzesg über das Ver⸗ fahren in Civilstreitigkeiten vor dem Bundesgericht; Prüfung der Staatsrechnung für 1854, des Voranschlages für 1856, des Rechen- schaftsberichtes für 1854; Prüfung des Staatsvertrages mit Nord⸗ Amerika; Behandlung des e ,. der freibur gischen National- räthe über die Dauer dortiger Verfassung. Ohne Zweifel wird die hohe Behörde sich auch mit dem Werbverbot zu beschäftigen haben, da dessen Nutzlosigkeit so grell zu Tage tritt. — Der Mangel an Arbeit und Verdienst und die Liebe zum Waffendienst haben die Schweizer von jeher in fremden Sold getrieben, wenn er annehmbar war. Man wird es jetzt nicht anders machen können. Die Werbungen haben daher auch guten Fortgang. Der Bundesrath hat über die Thunlichkeit von Truppenzusammen⸗ zügen im laufenden Jahre berathen und in Betracht der noch fort⸗ . Theuerung und der Abhaltung der Centralschule in Thun beschlossen, den zu jenen Zusammenzügen erforderlichen Kredit von 360 000 Fr. von der Bundes-⸗Verfammlung nicht zu verlangen.
Großbritannien und Irland. Lon don, 14. Juni In der , d. . des Oberhau fes ersuchte Graf Der by den Grafen von Shaftesburh, daß er seine Bill wegen Aufhebung des Ver⸗ bots der Konventikel, in, Betracht der geringen Theilnahme, welche die Vill gefunden habe, wenn nicht zurückziehe, doch wenigstens an ein Spezial-Comite gelangen ließe, damlt zuvor untersucht werden könne, ob und welchen . das seit 1812 beslehende Verbot herbeigeführt habe. Da Lord Shaftesburhy dieses verweigerte, kündigte Graf Derby ein seinem Begehren entsprechendes Amendement zu der Bill an. Die Tagesordnung führte alsdann zu der ebenfalls von Lord Shaftesbury eingebrachten Bill wegen Beschraͤnkung der Arbeitsstunden der RNäherinnen. Die Bill soll an 'ein Spezial- Comte verwiesen werden, behufs Entwerfung des erfer⸗ . eglements für die Arbeitszeit. Schlusfe ber gestrigen Sißung des Un teyh gu ses wurde auf den Antrag des Herrn Walpolke und auf. Hirn fang, der mehn⸗ wöchentlichen, jezt gehobenen Ünhäßlichkeit des Sprechers die Einsetzung eines Spe al d ef beschlossen, wel Fer in Betreff der Ver⸗ es Sprecher⸗Amtes machen soll, für den Fall einer unvermeid⸗ eit bes Sprechers. Den jetzt bestehen den geseßlichen Be⸗ erson des Sprechers ählte Mitglieder nicht ren Sitz in Hause nehmen konnen, ohne sich einer bedeutenden Geld er ; seßzen. , . den Gerr Laygrd morgen im Unter⸗ hausfe einbringen wird, lautet also: