1855 / 147 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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164. welche für den Kreis kontrahlrt worden und mit Funf Prozent

*

jährlich zu derjzinsen ist a,, i, ng bir ganzen Schuld von 190000 Thalern geschieht bom Jahre 1 an allmaͤlig innerhalb eines . . von 5 Jah⸗ ren aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgun Sfonds von wenig⸗ stens Einem Prozent jw hrlich unter Zuwachs der fn von den ge⸗ ——— chu dor r fer nach Maßgabe des genehmigten Tilgungs⸗ anes. Die Folge Lrdnung der Einlssung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom 66 1856 ab in dem Monate * jedes Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den ilgungs fonds durch größere Ausloosungen zu ver⸗ staͤrken, so wie sämmiliche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die 2 so wie die gekündigten Schuldverschreibun⸗ sen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, o wie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, fn f Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei. zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der König⸗ lichen Regierung zu Magdeburg, dem Kreisblatte für die Kreise Oschers⸗ leben und Wanzleben, dem Magdeburger Korrespondenten und der Neuen Preußischen Zeitung zu Berlin. Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. Januar und am 1. Juli, von heute an gerechnet, mit Fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit ien wr nja der Zinsen und des Kapital as d' Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zins⸗Coupons, beziehun eu dief 6 berschreibung, bei der Kreis⸗Kommunalkasse in Wanzleben, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Faͤlligkeits⸗ Termins folgenden 3 Mit der zur Empfangnahine des Kapitals präsentirten Schuldber— schreibung find auch die dazu gehörigen Zins-Coupons der späteren Fäͤl⸗ ligkeits⸗Termine zurückzuliefern. Fuͤr die fehlenden Zins⸗Coupons wird der Betrag vom Kapital abgezogen? . Die gekündigten Kapital-Beträge, welche innerhalb dreißi Jahren so wie die in⸗

nach dem Rückzahlungs- Termine nscht erhoben werden, i. 6 vier Jahren nicht erhobenen Zinsen, verjähren zu Gunsten des es. ̃

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder verni —— 6 26 6 der Allgemeinen 66 ung, Thei ite 120 sequ. bei dem Köniali reisge⸗ 4 e . § . m Königlichen Kreisge Zins-Coupons können weder“ aufgeboten, noch amortisirt Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von r r r n ,, der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den statigehabten Besitz der Zins⸗Coupons durch Vorzeigüng der Schuld- bersch reibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut; nach Ablauf der Verjährungs frist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins⸗-Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjaͤhrige Zins- Eoupons bis zum Schlusse des Jahres 1863 ausgegeben. Für bie weitere Zeit werden Zins⸗Coupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben. ö Die Ausgabe einer neuen Jins Coupons-Serie erfolgt bei der Kreis— Kommunal asse zu Wanzleben gegen Ablieserung des der älteren Zins⸗ Coupons-Serie beigedrucklen Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zins-Coupons⸗-Serie an den Inhaber der r . . —* Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist Bur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verkflichtun— J der ,. mil seinem Vermögen. J , , , mr r,. . essen zu Urkunde haben wir diese ü r Unterschrift ertheilt. t ue fertigung. unte re. Wanzleben, den ten Die ständische Kommission für den Wanzlebener Kreise. Provinz Sachsen, Negierungs⸗Bezirk ter Zins-Coupon zu der

bekannt gemacht.

Chausseebau im

Littr. 3 No. über

Thaler sse zu Wanzleben.

n Chausseebau im ö Wanzlebener Kreise. Dieser Zins-Coupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit vom Schluß des betreffenden Halbjahres an gerechnet erhoben wird.

Probinz Sachsen, eh a mn gs Beznt Magdeburg. a lon ö m , , g unn : es Wanzlebener Kreises. Der Inhaber dieses Talons essen 26 des Wanzlebener e n 'ftngt geen, beslgh mhh n det tin. , über Thaler 35 P 6 2in 9 Serle Zins Coupons Fir * . 3 Prozent Zinsen, die te fommis al gasse ban an r. Jahre 18. bis 18. bei der Khäis Wanzleben, den. . te 8.

*

vrtutter u n Sandel,

Das dem Maschinenmei

ntliche Arbeiten.

Gewerbe und

ster der Berlin⸗ Hamburger Eisenbahn

G. Grüson, unter dem 28. April 1854 ertheilte Pat auf eine Schiebebühne für k ö

ist erlosch

en.

Ministerium des Innern.

Königliches statistisches Büreau. Preise der vier Haupt ⸗Getraide⸗ Arten ünd

der Kartoffeln

in den für die Preußische Monarchie bedeutendsten Marktstezble

im Monat Mai

1855 nach einem monatlichen

preußischen Silbergroschen und Scheffeln a

Durchschnitte i ngegeben.

Namen der Städte.

1) Königsberg. .... .. 2) Memel . 3) Tilsit . .. 1) Insterburg

5) Braunsberg

6) Rastenburg. ..... DIY) Neidenburg ......

8) Danzig 97) Elbing

10 Konitz. 11) Graudenz

12) Kulm 13) Thorn

1 .

1) Posen

2) Bromberg . ...

3) Fraustadt . . ..... .. 4) Rawitsch

ö

6) Kempen

1) Berlin .. 2) Brandenburg.

3) Cottbus.

4 Frankfurt a. d. O.. 5) Landsberg a. d. W. 1104

22 9 5 .

115 * 107

1) Stettin

2) Stralsund .

3) Colberg 4) Stolpe ..

77 1

122 *

125 *

9 2 Die ständische streis Kommission für den Chausseebau im Wanzlebener Kreise.

Magdeburg

Stendal

Halberstadt 4) Nordhausen 5) Mühlhausen

) Erfurt .. 7) Halle

143

Kartof⸗ feln.

Namen der Städte. Weizen.

) Münster = 11 66 4, 43 z Minden.... ... 133 1 3 Paderborn

4) Dortmund

1) Cöln

2 Elberfeld... 3) Düsseldorf

4 Crefeld

5) Wesel

b) Cleve

7) Aachen

8 Malmedy .. ...... N Trier . 10 Saarbrück

11) Creuznach .. ...... 12) Simmern ... ..... 13) Coblenz

14) WetzlQar

Durchschnitts⸗ Preise der 12 preuß. Städte G posenschen Städte 5 brandenb. Städte 4 pommersch. Städte 13 schlesischen Städte 8 sächsischen Städte 14 westfälisch. Städte 14 rheinischen Städte

rn. . 2 8 2 8 (

Preußische Bank.

z Bekanntmachung.

In Gemäßheit des Publikandums des Herrn Chefs der preußischen Bank vom 15. Junt d. J. bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die Bank⸗Kommandite in Dortmund am 19. Juli d. J. ihre Wirksamkeit beginnen wird. betreibenden Geschäfte bestehen in:

1) Dislontirung von Wechseln auf Dortmund und Ankauf von Wechseln auf Berlin und andere inländische Plätze, an welchen, sich Filial-Anstalten der Preußischen Bank befinden, so wie von ausländischen Wechseln, welche an der Berliner Börse einen Cours haben,

2) Ertheilung von Darlehnen gegen Unterpfand von edlen Me— tallen, inländischen Staats-, Kommunal-, ständischen und anderen öffentlichen, auf den Inhaber lautenden Papieren und dem Verderben nicht ausgesetzten, leicht verkäuflichen Waaren, Bergwerks-Erzeugnissen und Landesprodukten,

3) Ausstellung von Anweisungen auf die Haupt⸗Bank und deren Filial AAnstalten in den Provinzen, so wie Einlösung der Anweisungen dieser Anstalten auf die Bank⸗Kommandite,

) Besorgung des An⸗ und Verkaufs von öffentlichen Papieren für Rechnung öffentlicher Behörden und ÄÜnstalten,

5) Annahme von Wechseln und sonstigen zahlbaren Effekten zur Einziehung,

6) Annahme der zur zinsbaren und unzinsbaren Belegung bei dem Bank⸗Comtoir in Münster bestimmten Gelder von Be—⸗ hörden, Anstalten und Privatpersonen, worüber die Anträge auf Ausfertigung der Bank⸗ Obligationen aber seitens der Deponenten direkt an das genannte Bank⸗Comtoir zu rich⸗ ten sind.

Die Verwaltung der Königlichen Bank⸗Kommandite in Dort— mund ist den Buchhalterei⸗Assistenten Fa hle und Schaper ge⸗ meinschaftlich übertragen warden, und sind daher Beider Unter⸗ schriften bei allen rechtsverbindlichen Erklarungen und Aus fertigun⸗ gen der Bank⸗Kommandite erforderlich.

Berlin, den 26. Juni 1855.

Königl. preuß. Haupt⸗Bank⸗Direktorium.

pa Angekommen: Der Fürst Adam Czartoryski, von osen. Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath, Erblandhofmeister in der Kurmark Brandenburg und Gesandte am Königlich nieder⸗ läͤndischen Hofe, Kammerherr Graf von Königsmarck, vom Haag.

Se. Excellenz der Herzoglich anhalt- bernburgische Staatoͤ⸗ minister von Schätz ell, von Bernburg.

Die von ihr zu

Abgereist: Der General-Major und Commandeur der 1sten Garde⸗Infanterie⸗Brigade, General à la zuite Sr. Najestät des

Königs, von Brauchitsch, nach Graudenz.

Nichtamtliches.

Preußen. Potsdam, 265. Juni. Ein leichtes Unwohlsein war Ursach, daß Seine Majestät der König gestern einige Stunden das Bett hüten mußten, doch befanden Sich Allerhöchst⸗ dieselben Abends vollkommen wohl und nehmen heute die gewöhn⸗ lichen Vorträge entgegen.

Man schreibt der „Pr. C.“ aus Memel unter dem 22sten d. M.: „Am 20sten d, ist hier ein neuer Bürgermeister in der Person des seit mehreren Jahren beim hiesigen Gerichte angestellten Kreis⸗ richters Krüger gewählt worden. In derselben Sitzung haben die Stadtverordneten sämmtlichen Kommunal-Beamten auch pro 1855 eine Theuerungszulage bewilligt, und zwar 15 pCt. für Gehälter bis 309 Rthlr. inkl. und 19 pCt. für die Beamten, welche mehr als 390 Rthlr. beziehen. Der Antrag des Magistrats, jährlich 6000 Rthlr. für die Unterhaltung des zu verbessernden Feuerlöschwesens zu bewilligen, ist vorläufig noch beanstandek worden. Seit einigen Tagen haben wir wieder eine ziemlich lebhafte Zufuhr russischer Produkte. Das Dampfboot „Riga u. Lübeck“ hat unseren Hafen am 20sten d. wieder verlassen.“

Breslau, 25. Juni. Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen ist gestern Vormittag um halb 10 Uhr, von Liegnitz kommend, wieder hier eingetroffen und wurde von den Spitzen der Behörden empfangen. Höchstdieselben begaben sich sofort nach dem Schlosse, woselbst sich, der ergangenen Einladung gemäß, die Mit⸗ glieder und Ehren-Mitglieder der Allgemeinen Landes- Stiftung „National⸗Dank“ eingefunden hatten, welche Sr. Königlichen Hoheit vorgestellt wurden. Die Abreise Sr. Königlichen Hoheit nach Neisse erfolgte dem Reiseplan gemäß gestern Mittag. (Schles. 3.)

Coblenz, 23. Juni. Ihre Königliche Hoheit die Prin⸗ zessin von Preußen hat heute Nacht um 1 Uhr ihre Reise nach Baden-Baden angetreten. (C. 3.)

Nassan. Wies baden, 24. Juni. In der gestrigen Sitzung der Zweiten Kammer wurde das Branntweinsteuer-Gesetz (die Erste Kammer war dem Beschluß der Zweiten, daß die land⸗ wirthschaftlichen Brennereien nicht auf selbstgezogene Produkte be— schränkt werden sollen, beigetreten) mit allen Stimmen gegen 6 an—⸗ genommen. ( Mittelrh. Ztg.)

Großbritannien und Irland. London, 23. Juni. Die „London Gazette“ meldet die Ernennung der Schweizer Offi⸗ ziere Oberst Johann Sulzberger und Oberst-Lleutenant Karl Eduard Funk zu Oberst⸗Lieutenants, und des Hauptmanns Johann Baum⸗ gartner zum Mafor in der britischen Fremdenlegion.

Die Regierung hat die Absicht, beim Parlamente die Bewilli⸗ gung von Geldern zu beantragen, welche zur Errichtung eines Denkmals zur Erinnerung an die zu Skutari gestorbenen englischen Soldaten verwandt werden sollen. Die erste Anregung zu dem Denkmale hat Miß Nightingale gegeben und die Königin soll ein lebhaftes Interesse an dem Plane nehmen.

Der ministerielle „Globe“ vom Zasten schreibt Folgendes: „Wir haben guten Grund, zu erklären, daß die Regierung keine auf die Schlacht vom 18ten d. M. bezügliche Berichte empfangen hat, außer denen, welche gestern Morgen veröffentlicht worden sind. (M. s. d. gestrige Blatt d. Ztg.) Einige unserer Kollegen behaup⸗ ten, daß General⸗Major Sir John Campbell, Oberst Nea vom 7ten und Oberst Shadforth vom 57sten Infanterie⸗Regiment unter den Getödteten sind, daß General Jones verwundet ist und die Ge⸗ sammtzahl der todten oder verwundeten Offiziere sich auf 60 bis 70 beläuft. Sie bringen auch Einzelnheiten der Schlacht, für welche wir die Verantwortlichkeit den Urhebern dieser Mittheilungen über⸗ lassen und dabel bemerken müssen, daß dieselben nicht offtziell sind, sie auch nicht als authentisch betrachtet werden können. Wir können hinzufügen, daß es, wie wir glauben, Lord Panmure's Absicht ist, beim Empfang der Verlust Liste dieselbe unverweilt zu ver⸗ öffentlichen.“ .

26. Juni, 11 Uhr Vormittags. Der Kriegsminister Lord Panmure veröffentlicht so eben die Namen der bei dem blutigen Kampfe am 18. Juni getsdteten Offiziere, ihre Zahl beläuft sich auf neunzehn, unter welchen der General Sir John Campbell. (Tel. Dep.)

Frankreich. Paris, 24. Juni. Der heutige ‚„Moniteur“ enthält in Bezug auf den vor einiger Zeit erschienenen Artikel des „Journal de St. Petersbourg“ eine (bereits gestern telegraphisch erwähnte) Mittheilung, deren Schluß wie folgt lautet:

Auf Rußland fällt die ganze Verantwortlichkeit für den Abbruch der Unterhandlungen. Seine Hartnäckigkeit ist es, welche die edelen Be—

mühungen der verbündeten Mächte, ein praktisches Ergebniß zu erwirken, erfolglos gemacht hat. Frankreich und England brachten in die Konfe⸗

renzen jene Gesinnungen der Mäßigung mit, wovon sie sich beständig in