1156 Berliner Börse vom 27. Juni 1855.
Aintlicher Wechsel-, Fonds- Und Geld-Cours.
isenhahn · Actien.
Wechsel- Corarse.
2
2
Wien im 20 FI. F. 150 FI.
Augsburg 160 FI.
Breslau 100 ThlI.
Leipꝛis in Cour. im 14 ThlI. Fuss 100 ThlIr
Erkf. a. M. südd. W. 100 FI.
Petersburg 100 S. R
C N R M—DNR DNC
Kurz
Kurz
M.
s?
888
Fonda-Cormrse.
Preuss. Freiw. Anleihe Staatsanleihe von 18690
dito
dito
dito Staats Sehuldscheine Prämiensch. d. Seehdl. à 50 Th. Prãm. - Anl. v. 1855 à 100 Thlr.
Kur- und Neum. Schuldversehr.“
bela. Al. Berl. Stadt- Obligat. 9 do. do.
Pfandbriefe. Kur- und Neumärk.
*
61390
Ostpreussisehe Pommersche zz Posensche. . . ......
Vom Staat garantirte Lit. B
Rentenbriefe.
Kur- und Neumärk. Pommersche Posensche
Ehein- u. Westph. . Si ehsis ehe
9 Pr. Bk. Anth. Scheine
Friedriehsd'ꝰ or Audere Goldmünzen 26 ThIr
; do. 3 3 .
irrer dad Aachen. Dusseld. ... 3 85 — do. Prioritats= do. Prioritits- 4 — Niederschl. Mark. .. do. II. Emission 4 8 do. Prioritãats- Aachen-Mastricht .. — do. Conv. Prioritits- do. Prioritüts- 4 do. do. III. Ser. Berg. Märkische... - do. IV. Serie do. Frioritts. s, Niederschl. Lweigb. do. do. II. Serie 5 Obersehles. Lit. A. do. (Dortm. Soest) do. Lit. B. Berl. Anh. Lit. A. u B. do. Prior. Lit. A. do. Prioritãts- do. Prior. Lit. B. Berlin- lamburger. do. Frior. Lit. D. do. Prioritats- do. Erior. Lit. E. do. do. II. Em. Prinz Wilh. , . Berlin-Potsd. Magd. Vohwinkeh do. Prior. hf t do. Prioritits- do, do. Lit. C. do. II. Serie.. do. do. Lit. D. Rheinische Berlin- Stettiner. . .. do. (Stamm-) Prior. do. Prior. Oblig. do. Prioritats-Oblig. Bresl. Schw. -Freib. do. vom Staat gar.
Brieg Neisse Ruhrort- Cref.- Kreis Cõln- Mindener Gladbacher...
do. Prior. Oblig. do. Prioritäts- do. do. II. Em. do. II. Serie..
. .
do. III. Emission e ee 2 Düsseldorf - Elberf.. Thüringer do. Prioritãts- do. Erior.- Oblig. 44 do. Erioritats- Willi. B. ( dosel-Hdbg.) — 2 Nagdeb. IlIalberst.. do. Prioritits- 4 Magdeb. Wittenb. 6.
6 =
r
116888111
* 2
Uchtamtliche Vosirungen.
In- und ausländ.
FEisenb. Stamm-
Actien und Quit- tungsbogen.
Amsterdam - Rotterdam Cöthen-Bernburg Frankfurt- Hanau Cracau-Oberschles. .... Kiel Altona
Ludwigshafen Bexbach Mainz Ludwigshafen. .. 4 Mecklenburger. . ...... Nordb. (Friedr. Wilh. Larskoje - Selo pro St.
233 ö
1811 ——
n rc ccc Ausl.
Prioritäts- Actien.
Amsterdam - Rotterdam 14
Cracau-Obersehlesische 1 5 1 4
Nordb. (Friedr. Wilh.) Belg. Oblig. J. de Est do. Samb. et Meuse
ass. Vereins - Bk. Act.
LIis. Ausländ. Fonds. do. neueste III. Emiss.
Weimar. H do. Part. 5900 FI... —— , . . ) ) Schwed. OQerebro Pfabr.
8 j al.. .. * 0stgothisehe do. 0e k 5 Sarin e, Anl'f' do. Bank- Actien. . 3 Sar din. bei Rothsehild da. Rein, . Hamb. Feuer-Kasse. ..
do. 1854 Pr. Anl. ꝗ do. Staats Pram. Anl. Kuss. Hamb. Cert. . ... sᷣ Lübecker Staats- Anl. do. Stiegl. 2. 4. Anl. i Kurhess. Pr. Ohl. 40 Th. do. do. 5. Anl. 5 N. Bad. do. 35 16
v. Rothschild st. Schaumburg-Lippe do
Engl. Anleihe... 28 Thlr. Hef. Seren z 23 71 2) 34 inl. Schuld.
do. Gert. L. A. o. 1 à 34 steigende do. L. B. 200 FI.
LC
—
Poln. neue Pfandbr. ...
.
Berlin-Stettiner 1683 2 170 gem. Cöln-Minden 155 a 157 gem. Rheinische 101 a 100
II. Serie S6z a 87 gem.
d —— —
höheren Preisen viel begehrt.
1 zei gänstiger Stimmung stellten sie die Course von Neuem etwas besser, namentlich waren Cõöln . Mindener Actien zu
HK erliner Get rel ed eb rs e vom 27. Juni.
Weizen loco 86 — 103 Rthlr.
Roggen loco S3psd. efsectiv wie pr. S2pfd. bez.
g3psd. 63] Rthir.
Rihilr. bez. u. G., 633 Br., Juli-
Hafer 30 - 34 Rthlr.
Erbsen, Koch-, 60 - 62 Rthlr., Futter- 56-58 Rihlr. uni 162 Rthlr. Br., 163 G., Juni- August 15 Rthlr. Br., 165 G
Rüböl loco 17 Rthlr. Br.
Juli 167 Rihlr. Br., 163 G., Juli- September 168 Br., 165 6. September - Oktober 16— 1545 und 163
Rihlr. ber., 16 Br., 154. 6
Spiritus loco ohne Fass 335 Rihlr. ber. Juni Juni-Juli und Juli- August 33 — 3235 Rihlr. ber,, 33 Br, 323 G., Angi · denten, ann. Oktober 323 Rihlr. be. 323 Br.,
ber. u. G., 333 Br., 32 G.
Weiaen unbeachtet. verkauft, Sch;suss matt. et was matter.
7
September
Roggen, nach sehr fester Erössnung, billiger
Rübös matt, etwas mehr angeboten.
‚ 26 ö 6 pr. S2psd. bez., do, ö . 657 Rthlr. pr. S2p fd. b 9 do. S4. - S5pfd. 66 Rthhr- pr. S2pfd. , Juni a. Juni Han a = Autzust 64 — 644 - 633 Rihlr. ber. u. 6 S3t Br., August September 64. — 64 Rihlr. . 63 35 67 September- OG tober ,, w
REthlr. bez. u. Br., 63 6. Gerste, grosse 45 — 50 Rthlr., kleine 40 — 44 RKthlr.
„August-
Spiritus
rer inm, X. Juni, 1 Uhr 5 Minuten Nachmittags.
Dep. d. Staats- Anaeigers.) Oesterreichische Banknoten S823 Br. Prei- burger Actien 1245 G, neuer Emiaszion 110 Br. Ob ers chlesische Actien Lit. A. 2287 Br. Oberschlesische Actien Lit. B. 1869 6. Neisse- Brieger Actien. 7935 6. Kosel - Oderberger 174 G., neuer Emission 154534 Br. Krakauer Obligationen S5z Br.
Getreidepreise: Weizen, weiss,. 73 120 Str., gelb. 81 — 117 8g. Roggen 77-90 Sgr. Gerste 52 - 62 Ser. Hafer 34 — 43 Sgr. Spiritus pr. Einrer zu 60 Ouart bei 80 pCt. Tralles 158 Rihlr bez.
Sterthm, 27. Juni, 2 Uhr 5 Min. Nachn ittags (Fel. Dep. 4. Staats- Anzeigers.) Weizen ohne Geschäsft. Roggen 63 bis 69, Juni oß3, Juni- Juli 635 - 63, Juli- August 64, August-September 64 bez,
September- Oktober 655 Br. Spiritus 113 Br., Juni--Jusi u. Juli- August
11 bez.. Bre u. G., September - October 115 G. Rüböl 17. Br, Ibs bez., Juni 16 ber., Sept- Oktober 16 bez. u. Br.
Frank ganrt a. MI., 27. Juni, Nachmittags 1 Uhr 52 Minuten. ¶ Tel. Dep. d. Staats- Anzeigers.) Für österreichische Fonds flauere Stimmung. Im Allßemeinen wegen Disconto - Erhöhung und bevor- stehender Abrechnung matt.
Schluss- Course: Neueste Preuss. Anleihe 1169. Preuss. Kassen- cheine 1055. Cöln. Mindener Eisenbahn- Acten 1 bz, 157. Friedrich- Wilhelms - Nordbahn 518. Ludwigshafen - Bexbach 140z. Franklurt- Hanau 9435. Berliner Wechsel 1055. Hamb. Wechsel 87 B. Lon- doner Wechsel 11635. Pariser Wechsel 35. Amsterdamer Wechsel 285 Er. Wiener Wechsel 955. Erankfurter Bank-Antheile 1093. 3pror. Spanier 295. 1proæ. Spanier 173. Kurhessische Loose 363. Badischie Loose 413. Spro. Meialliques 623. 4pro. Metalliques 543. 1864er Loose 803. Oesterreich. Nati? mnal- Anleihe 665, 3. Oesterreichisch-Franzö-
( Tel.
Berlin,
sische Staats- Eisenbahn- Actien I28. Oesterreich. Bankantheile 962.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober-ᷣofbuchdruckerei. (Rudolph Decker.)
n ninsstkt
* 84 d ä * m , ,, . m .
Pas Abonnement beträgt: 2 Sgr. für das vierteijahr en der Monarchie 9. ., Erhöhung.
Kouiglich Prenustischer
Alle Pest - Aunstalten des Ja- und Auslandes nehmen SesteKzung an. für gerlin die Expedition des A õnigl. Prtußischen Staats- Anjeigers: Mauner⸗Strasse Nr. G4.
161
86 149.
Berlin, Freitag den 29. Juni
1855.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem bisherigen Bahnhofs⸗-Inspektor bei der Berlin⸗Potsdam⸗ Magdeburger Eisenbahn, Pfeiffer zu Berlin, den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse zu verleihen; und Den bisherigen außerordentlichen Professor Dr. Julius Budge in Bonn zum ordentlichen Professor in der medizinischen Fakultät der dortigen Universität zu ernennen.
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.
Der Königlichen Regierung ist durch den , . Königlich großbritannischen Gesandten eine in der amtlichen „Londoner Zei⸗ tung“ erschienene Bekanntmachung mitgetheilt worden, welche in Uebersetzung lautet, wie folgt:
„Auswärtiges Amt, den 21. Junt 1865. Unter Bezug auf die am 28. April d. J. verhängte und in dem Supplement der „Gazette“ vom 18. Mai d. J. gehörig zur Anzeige gebrachte Blokade des finnischen Meerbusens, wird, hiermit ferner notifizirt, daß der Graf von Clarendon, Ihrer Majestät erster Staats⸗Secretair für die auswärtigen Angelegenheiten, von den Lords Com- missairen der Admiralität eine amtliche Mittheilung des Contre⸗ Admirals R. S. Dundas, Befehlshabers der Schiffe der Königin
in der Ostsee, vom Bord des Schiffes „Herzog von Wellington,“
vor Anker unweit des Tolbukin⸗Leuchtthurmes, datirt vom 28. Mai, erhalten hat, worin derselbe, zugleich im Namen und von wegen Sr. Majestät des Kaisers der ranzosen, des Verbündeten der Königin, ankündigt, daß am 27. Mai alle Häfen, Rheden und Ein⸗ läufe in dem gedachten finnischen Meerbusen (namentlich den Hafen von Kronstadt einbegriffen) durch eine hinreichende Macht strenge blokirt waren. Und es wird hiermit bekannt gemacht, daß die Blokade aller gedachten Häfen, Rheden und Einläufe durch die eng— lischen und französischen Kriegsschiffe bis auf weitere Anzeige strenge aufrecht erhalten werden wird. .
Ferner wird hiermit bekannt gemacht, daß die obige Notisica⸗ tion in keiner Weise oder Beziehung die erwähnte, in der „Lon don Gazette“ vom 18. Mai d. J. veröffentlichte Notification rück- sichtlich der Blokade des finnischen Meerbusens aufheben, verändern oder beeinträchtigen soll, sondern nur zur weiteren und vollstãn⸗ digeren Benachrichtigung für alle dabei Betheiligten ergeht.
Justiz⸗Ministerium.
Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Ent⸗ scheidung der Kompetenz-Konflikte vom 16. De zember 1854 — daß gegen Beamte aus Handlungen oder Aeußerungen bet Ausübung ihres Amtes eine Injurienklage nur dann angestellt werden kann, wenn in den Handlungen oder Aeußerungen eine zur gerichtlichen Verfolgung geeignete ueber⸗ schreitung ihrer Amtsbefugnisse zu finden ist.
Auf den von der Königlichen Regierung zu Liegnitz e, n. Konflikt in der bei dem Königlichen Kreisgericht zu H. anhängigen Prozeßsache ꝛc. c. erkennt der Königliche Gerichtshof zur Entschei⸗ dung der Kompetenz⸗Konflikte für Recht: daß der Rechtsweg in
dieser Sache für unzulässig und der erhobene Konflikt daher für begründet zu erachten. Von Rechts wegen.
Gründe.
Kläger beantragte, den verklagten Landrath wegen Verleumdung zu bestrafen, weil 1 in einem an das Ortsgericht zu H. erlassenen Dekrete, in welchem er der Ehefrau des Klägers auf Grund des §. 21 der Gewerbe⸗Ordnung vom 17. Januar 1845 den Betrieb des Kram⸗ handels untersagte, wahrheitswidrig ausgesprochen habe, daß er, Kläger, wegen eines aus ehrlosen Gesinnungen geflossenen Verbrechens bestraft worden sei. : .
Noch vor dem Termin zur Beantwortung dieser Klage erhob die Re⸗ ierung zu Liegnitz auf Grund des Gesetzes vom 13. Februar d. J. den . über welchen demnächst der Kläger sich schriftlich, der Verklagte aber nicht geäußert hat, und den das Kreisgericht für unbegründet, das Appellationsgericht zu Breslau und die Herren Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und des Innern dagegen für begründet erachten. Diese letztere Ansicht ist als richtig anzuerkennen.
Denn die hier allein zu entscheidende Frage, ob dem verklagten Landrath wegen jener von ihm an die Ehefrau des Klägers, unter Bezugnahme auf den §. 21 der Gewerbe⸗Ordnung vom 17. Januar 1845, erlassenen Verfügung eine zur gerichtlichen Verfolgung geeignete Ueber⸗ schreitung seiner Amtsbefugnisse, und namentlich eine Verleumdung des Klägers zur Last falle, ist nach Lage der Sache unbedenklich zu verneinen.
Der gedachte §. 21 der Gewerbe⸗Ordnung bestimmt: ;
„Wer wegen eines von ehrloser Gefinnung zeugenden Verbrechens; insbesondere wegen Meineides, Raubes, Diebstahls oder Betruges ber⸗ urtheilt worden, bedarf zum Beginn eines jeden selbstständigen Ge⸗ werbebetriebes, derjenige aber, welchem der Betrieb eines bestimmten Gewerbes durch richterliches Erkenntniß untersagt ist, zum Beginn des selbstständigen Betriebes eines andern verwandten Gewerbes, der be⸗ sonderen Erlaubniß der Polizei⸗Obrigkeit des Orts. Diese Erlaubniß ist zu versagen, wenn nach der Eigenthümlichkeit des Gewerbebetriebes und nach der Persoͤnlichkeit des Antragenden ein Mißbrauch zu besor⸗ gen ist, oder durch den beabsichtigten Gewerbebetrieb der, Zweck des Straferkenntnisses vereitelt werden würde. Diese Vorschriften finden auch Anwendung auf die Ehefrauen solcher Personen, ihre noch unter väterlicher Gewalt stehenden Kinder 2c.“
Auf Grund dieser gesetzlichen Vorschrift hat der verklagte Landrath amtlich die Erlaubniß zum Betriebe des Kramhandels mit Spezereiwaaren zu H. der Ehefrau des Klägers verweigert, weil gegen den Letteren, wie die Negierung anführt und der Kläger in seiner schriftlichen Erklärung selbst nicht bestritten hat, vorlag: daß er nicht nur bereits disziplingrisch wegen unerlaubter Entfernung aus seinem Amte mit Dienstentlassung. sondern auch schon . . Erkenntnisse des Schwurgerichts zu
und des Kreisgerichts zu H. und zwar: ;
8 1) im Jahre 1850 wegen Aufruhr⸗Versuchs mit 50 Thalern Geldbuße oder zweimonatlichem Gefängniß, . *
2) im Jahre 1851 wegen Beleidigung eines öffentlichen Beamten bei Ausübung des Amtes mit 4 Wochen Gefängniß, ..
3) im Jahre 1853 wegen oͤffentlicher Schmähungen der Einrich 2 des Staates mit 20 Thalern Geldbuße oder einwöchentlichem Ge⸗ angni . t ;
destres 32 war. Mag sich nun vielleicht auch, wie Kläger es thut, behaupten lassen, daß keines dieser Verbrechen jener in dem §. 21 der Gewerbe⸗Ordnung bezeichneten Kategorie angehbre, und die Verfügung. des verklagten Landraths daher unrichtig sei, obgleich die Vegierung. welche hierüber zunächst zu entscheiden hat, dieselbe, auf die Beschwerde der verehelichten W. daruͤber, für richtig erllärt hat: so ist doch keines⸗ weges in dem, wenn auch vielleicht irrigen Urtheil des Landraths hier⸗ über eine Ueberschreitung seiner Amtsbefugnisse, und namentlich eine von ihm gegen den Kläger verübte Ehrenkränkung oder Verleumdung zu erkennen, da überhaupt derartige dienstliche Urtheile von Seiten eines Beamten nach §. 154 des VW feln nur insofern strafbar sind, als aus der Form der Aeußerung, oder aus den Umständen, unter welchen er, 3 Absicht, zu beleidigen, herdargeht, was hier
urchaus nicht der Fall ist. ö
; chahen . 9. Gegentheil aus dem Umstande folgern zu = vermeint, daß gesetzlich nicht der Landrath, sondern die Orts-Polizei⸗
Behorde über die Gestattung oder Versagung des Gewerbe- Betriebes zu