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Behörden, unter Bezugnahme auf jenes Verbot mittelst eines auf Regt. zu uß, unter Beförd . ö die Adresse zu setzenden amtlichen Vermerks, mit nächster Post an Bakailfon .. eförderung zum Pr. Lt, in das Garde-Schützen—
. ᷣ Gründen abgefaßt mrückweisung ein förmlicher Beschluß mit den Gründen abgefa rer, ö oer chel ersichtlich ist, ob die Zurückweisung auf that—
Betrag Betrag ächlichen oder rechtlichen Momenten beruht. Die Bezeichnung der den Aufgabe⸗Ort zurückgehen zu lassen. Den 26. Juni. des Stempels 4 . . ö. Beweise gestellten Thatsachen als „unerheblich“ genügt nicht, Die Gerichts⸗Behörden werden im Verfolg der allgemeinen 9 G aebler, Pr. Lt. vom 4. Artill. Negt., Kuttz sch, Pr. Lt. vom 5. * e eichnung nach der . ö w 21 * 1844. da erhellen muß, ob die Aufnahme des Beweises unterblieben, weil Verfügung vom 15. Mat v. J. hiervon benachrichtigt, um sich zur ö . zu Hauptleuten, Laube, Sec. gt. vom 4. Artill. Regt. . eze . vbom 14. April 2. rdre h 9 wie au die Ucbhtzengung de Richters von der Wahrheit oder ün Vermeidung von Weiterungen danach zu achten. 6 . ,, 5 Sec. Lts. bam 5. Artill. Regt.,, Over dh ck, 2 . Betrag Betrag wahrheit der zum Thatbestande gehörenden Thatsachen ohne Einfluß Berlin, den 29. Juni 1855. J. Itrtill. Regt. zum aud erglh. 9 e m n f, . . Vertrages Gegenstand ; ö sein würde, oder ob die betreffenden Thatsachen aus . Der Justiz⸗Minister ran e gi me u en fe nr, fin n! , 3 . der ; . . raus welchen, für bedeutungslos erachtet werden. Au tiz⸗ . 9. i ; er 4. z . Ee err ng, SBesteuerung,. 5h . ae,. fi 3 eines Beweises blos anzu⸗ Sim ons. ,,, on ,, . 2 * führen, daß dieselbe aus sthatsächlichen Gründen“ erfolge, weil die An kombinirt. Festungs-Artill-Abtheil ung, Schlemmer, Sec. greg . Abfin⸗ Kaufgeld und son— , ö . . ö ö sämmtliche Gerichts- Behörden. ö. . von der komb. Festungs- Krtill. btfef. ige rn f ö tige Vortheile, Natur seien, dem höheren Richter nicht e 3 . k Jö . t . ö. 3 Lil. fg. pf. . nicht die Na⸗ Die Gründe des Beschlusses sind in solchen Fällen nicht etwa ö ö. . 2nd wehr: Schul- tur der Versorgung er Ausführung in dem zu enden . . Graben, Unteroff. von der zich lern, zum Sec. Lt. beim Trai den g rtl. sg. pf. ö Pndern zugleich mit dem Beschlusse zu versün den un 1j ö. Finanz⸗Ministerinm. 1. Aufgeb. des 1. Bats. 28. Negts. beförderr. ö ö Kauf⸗ ben Thlr. Sgr. Pf Sitzungs- Protokoll Jö an der In e n. n . Abschiedsbewilligungen ꝛe eld ꝛc. rtl. sg. pf. er die Gründe der Zurückwei ung eines gestellten Antrage r ,. ; . On 286 den ; . , ee! zu . vermag, ob und welche anderwei⸗ Saupt⸗ Verwaltung der Staatsschulden. / Lencke, Hauptm. vom nale n n, als Major mit Ausficht tige Llnträge etwa noch im Laufe der Verhandlungen zu stellen seien. ö. . / auf Eivilverforgung und Penfion, Moltlaärd, Sec. Lt. vom S8. Artill. 2) Dle Gerichte werden wiederholt auf die Vorschrift der Bekanntmach ung vom 30 Juni 1855 — die Aus Negt., als Pr. Lt. mit dem bedingten Anspruch auf Anstellung im Cibil— allgemeinen Verfügung vom 9. August 18562 ö reichung neuer Zins-Coupons Serie v. Nr. 16538 K fe ; n nn Frhr. v. Ploths, Sec. Et. K 27. Juni 1866 — be. ach welcher ie Mufnahme der Prot'toll= 32 bie e n. zu den Neu märkischen Schuldverschreibungen mil ita r- Aterz te. Allgemeine Verfügung vom 27. Juni 1855 be tigung der Nichtigkeitsbeschwerde enthalten, und bei deren A betreffend. Den 23. Ju ni— fassung es besonders darauf ankommt, die Punkte, in denen eine kJ, J
treffend das Rechtsmittel der Nichtigkeits-Be⸗—
schwerde in Untersuchungssachen. schied bemfiligt
Vo 2. t 63 ) ir die Seri Nr. f er ö ö ö den . . ö. 3 e. 6. ö . Mälitair⸗ Beamte. 8 , ,, umfassenden Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums: Zins-Coupons zu den Neumärkischen Schuldverschreibungen, hei der Ben 22. Jun. Kontrole der Staats Papiere, (Orantenstraße Nr. 92 und 93) Die Intendantur-Referendarien: täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, und der dre Winkelmann, unter Versetzung von der , , des letzten Tage jedes Monats, zwischen 9 und J Uhr Vormittags, aus⸗ Vl, zu der des J. Armee-Corps, Scheurich, bei der Milt. Intend.
Verletzung von Rechtsgrundsätzen oder Prozeßvorschriften behauptet wird, sorgfältig zu präzisiren — nicht ö . R . oder ungeübten Auskultatoren, sondern nur solchen Beamten über⸗ r ngo . e Tee gh ö. . w J welchen 9 zu diesem Geschäft erforderlichen 8 vom 3. Mai 1857 (Staats-Anzeiger Nr. 120. S. 697). . ö n h . Ben u bun von 3. August 6 (Staats-Anzeiger Nr. 192 Rechtskenntnisse beiwohnen. 3 . ö 86 1166). . Damit die Qualification J . Verfügu 29. März 1853 (Staats⸗-Anzei t. 18. S. 525). wi a ; betreffende Beamte jedesmal bei Allg. Verfügung vom 29. März 1853 Staats⸗Anzeiger Nr. 18. S. 525). wird gleichzeitig bestimmt, daß der bet öer emal. b. Ahe. . vom 309. Abril 1353 (Staats Anzeiger Nr. 06. S. Io). seiner Unterschrift unter dem Protokoll auch seine amtliche Stellung Allg. Verfügung vom 5. Dezember 1853 (Staats? Anzeiger Nr. 293. angebe. ö S. ae kö kan 6g, , B Wenn, Lie Nichtigteitsteschwerde des Angellagten auf Ber= Alg. e ghtzungz tem g. Febrng' 1564 (Gtagts- Anielgar Nr. 6. letzung wesentlicher Vorschriften des Verfahrens gestützt wird, und &: 6h daher dem erkennenden Richter die Prüfung der Thatsachen obliegt,
welche der Beschwerde zur Grundlage dienen, so dürfen die Mittel,
gereicht. Zu diesem Behuf müssen die Schuldverschreibungen in' einem des . mee Cot t, Gustm ann, unter Versetzung bon der Militair— denselben beizufügen den Verzeichnisse (wozu gedruckte? Formulare Intendantur des II. zu der des J. Armee⸗Corps, Bergmann, bei der ebendaselbst unentgeltlich zu haben sind) nach den Appointsgattungen ernannk e Intend. Ase soren und den Nummern geordnet, dort eingereicht werden. Die Kenz! —̃ on der Milit. Intend. bes 1. trole der Staatspapiere kann sich aber in einen Schriftwechsel mit P
den Besitzern der Schuldverschreibungen nicht einlassen, und wer-
den daher schriftliche Anträge auf Uebersendung der Zins⸗Coupons Assistenten ernannt.
Milit. Intend. bes J1V. Armee - Corps, zu überzähl. Wexner, Intend. Assessor, zu der des J. Armee⸗-Corps bersetzt. . Den Juni, Kopsch, Proviant⸗Amts-Applikank in Danzig, zum Proviant-Amts—
1 5 ö. . yks ] . 5 41 . wosor S . Schon mehrfach sind die Gerichtsbehörden darauf aufmerksam welche das Gesetz zur Vorbereltung? und Erleichterung diefer Prü— daher schriftlich en . . hungss ᷣ ; HJ Ha icht ss ver ie unberücksichtigt bleiben Dagegen können A irti lese Ver 3 . e ,. , en die Regelung des Ver⸗ . . nicht unbenutzt gelassen werden. Die n . htig „„ Wagegen können Auswärtige diese Ver⸗ I, er Ma ö gemacht worden, daß in Untersuchungssacher 9g 9 fung an die Hand giebt, nicht zt gelas ö. schreibungen unter dem portofreien Vermerk: ö Din 2g, In Ri.
Beamten der Staatsanwaltschaft werden daher veranlaßt, sich in ; , derartigen Fällen über die Richtigkeit oder Unrichtigkeit der in der die sem Behufs, erlgssenen allgemeinen Verfügungen mn 9. August Nichtigkeitsbeschwerde hervorgehobenen Thatsachen, unter Verweilung . 1862, vom 29. März, 30. April und 5. Dezember 1853 und vom on bie betreffenden Stellen ber Akten, spezlell zu äußern. Ins; ö. 18. Februar 1854, so wie auf die in diesser Hinsicht ergangenen Ent⸗ besondere het, wenn die ungerechtfer igle diussttzungh eines Eut=
scheidungen der Königlichen Ober-Tribunals empfiehlt der Justiz— lastungsbeweises behauptet wird, die Gegenerklärung sich darüber
fahrens in Betreff des Rechtsmittels der Nichtigkeitsbeschwerde eine
. a r,. l Neumärkische Schuldverschreib ifi ar g besondere Aufmerksamkeit erfordert. Unter Bezugnahme auf die zu sche Schuldverschreibungen zu Beifügung neuer
Coupons, die nächste Regierungs Haupt ⸗Kasse einsenden Hen welcher e ü JJ dieselben mit den neuen Coupons demnächst zurück erhalten ver,, „ gsdei den unterzeichneten General- Comité sind an Beiträgen zur Un—
Berlin, den 30. Juni 1855. terstützung der durch Wassersnoth berunglückten Bewohner der Weichsel⸗
. Kreisler, Sec. Lt. bom See-Bakaillon, unter dem gesetzlichen Vor— behalte ausgeschieden.
Minister noch folgende Punkte einer genaueren Beachtung.
1) Unter d sentlichen Grundsätzen des Verfahrens, deren zu verbreiten, ob und wo der Angeklagte die betreffenden Zeugen 1) Unter den wesentlichen Grundsätze Verfahrens, deren Verletzung die Nichtigkeitsbeschwerde begründet, ist einer der wich⸗
oder sonstigen Beweismittel wirklich angegeben hat, und ob und wo darauf eine Verfügung oder ein Beschluß des Gerichts ergangen ist.
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. Rolcke. Gamet. Nobt ling.
Niederungen ferner eingegangen: Kasse in Guben 208 Thlr. 2 S a. d. W. 970 Thlr. 16 Sgr. 1 8
150) Sammlung der Kreis⸗Kommunal— gr. 8 Pf. 451) Desgl. in Landsberg f. 452) Sammlung des Landraths in
—
* 5
.
* . : zeeskow 72 Thlr. 29 Sgr. 4 P 153) Ertrag des am 4. d. M. statt— Der Deputirte der Neumark Thlr. gr. 4 Pf. 453 g des 1. d. M. statt⸗ ö ö . Neumark. gefundenen Volksfestes in den, Lokalen der Potsdamer Straße und von Voß. Schöneberg 437 Thlr. 5 Sgr. A454) Ertrag der am 5. v. M stattgefun⸗
denen Aufführung des Orgtsriums. Die pier Jahreszeiten“ im Spern⸗
JJ JJ hause 302 Thlr. 19 Sgr. 8 Pf. 455) Eine Sammlung aus Wrietzen
tigsten der, daß dem Angeklagten die Vertheidigung nicht unzulässiger⸗ ) Der . Lid der Verorknung vom J. Januar 181 schreibt weise abgeschnitten oder beschränlt werden darf (Geseß vom zten vor, daß die Parteien von der Absendung der Akten an das Hber— Mal 1852 Art. 408 Ni. 5). Nach den bei dem Königlichen Hhyber⸗ Tribunal benachrichtigt werden sollen. Da diese Benachrichtigung Trihunal gemachten Erfahrungen wird die Verletzung dieser Vor— die Stelle der nicht erfolgenden Vorladung vor das Königliche
rift am häufigsten zum Gegenstande der Nichtigkeitsbeschwerde Ober-Tribunal vertritt, so muß aus den Akten, welche dem letztern h 2 . ; h, Di . wird in der Regel darin gefunden, daß , werden, til h sein, daß die Benachrichtigung des , nnn, ch ö ö ; ö ö a n mn nl ichn, dom h 5. M. seg. der vom Angeklagten beantragte Defensional⸗Beweis nicht au fge⸗ Staatsanwalts und des Angeklagten von der verfügten Absendung machtla t . r Ker gußer ordentliche Gesandte und bevoll⸗ / 39 ö. f! . 32639 , . e e ., Thlr. nommen worden, sei. Wenngleich nun Die , Instanzgerichte der Akten angeordnet, worden. Die Gerichte haben daher darauf 9. ö. 3 , . i 9] 8 vniglich spanischen Hofe, Kammerherr Graf 3 Cg , , e. in , . ö . , , , le. ,, zu achten, daß dies regelmäßig geschehe. Der nig 3 he General⸗-Li ö ten Eichmann in Hönigsberg J. Pr. bereits abges an dt worden. R den haben, so sind sie doch auch eben so sehr verpflichtet, Berlin, den ö. Juni 1855. herr be nal h n , 85 n . Lieutenant und Kammer⸗ sind an Kleidungsstücken 26. eingegangen: 68) Von . aus Pots dam. in den Akten, darüber Rechenschaft zu geben, ob, und, . Minister an e außererdentliche Gesandte und bevollmächtigte 69) Von Mad. Hasselberg. Berlän, den 6. Juli 1855. wie sie von der ihnen zustehenden Befugniß Gebrauch gemacht haben. Der Justiz-Minister. Mi iesigen Hofe, Freiher: von Mansbach, von Wien. Das Generals Com it zur Unterstitung er Lurch Wassersnoth Von diesem Gesichtspunkte geht das Königliche Ober-Tribunal in Simons. t ö verunglückten Bewohner der Weich sel⸗Niederungen. dem Erkenntnisse vom 31. März 1854 aus, indem es annimmt, es Abgereist: Der Erb-Truchseß in der Kurmark Branden Freiherr v. Manteuffel, Minifter-⸗Präfiden t.
An bur , ,, j . Staats urg, von Graevenitz, nach Queeß ü ; zerichte und Beamte der Staats-Anwaltschaft. ha. . nach Qileetz. ö sämmtliche Gerich B Der Präsident des Landes Sekonomie - Kollegiums,
ö von Beckedorff, nach Grünhoff.
— müsse, wenn der Gerichtshof einen angetretenen Beweis als uner— heblich aussetzt, aus dem Beschlusse ersichtlich sein „aus welchen Gründen, namentlich ob aus thatsächlichen oder rechtlichen, der Be⸗ weis nicht aufgenommen worden. Insbesondere sei diese Motivi⸗ ( rung des Beschlusses in dem Falle nothwendig, wenn ein vor der
Dr. — — — — —
Summarischeuebersicht der im matrikulirten Stu⸗ direnden auf der Untversität Breslau von Ostern
2
vom 29. Juni 1855, —
Verhandlung für erheblich und zulässig erachteter Beweis mit Rück— Allgemeine Verfügung ö . sicht auf die näheren bei der mündlichen Verhandlung hervorgetre— betreffend die postamtliche In sinua ti on von Er⸗ Personal veränderungen in der A bis Michaelis 18535. ö. tenen Umstände nicht erhoben wurde. . ö lassen preußischer Gerichts-Behörden an König⸗— Vl 9 er Armee. . Eine, richtige Anwendung des hierin angedeuteten Gesichts⸗ lich säch sisch e Unterthanen. ö . Von Michaelis 1854 bis Ostern 1855 sind gewesen . 823 . k n r agg eines Defen . Offiziere, Portepee⸗Fähnriche 20. Dabbn nd ab an tl 131 . i w. . i Mai 1854 (Staats- Anzeiger Rr. 145 Ernennun Befö . 86 n nme; 57 . stonal Beweises vor dem Audienztermin angebracht, so hat der Allgemeine Verfügung tom ö Ange g . . ö . JJ 26 sind in cee fd Sehn ter ge nm enn . J ö n n ,, , un v. ran denste in, Gen. Major ö , der 25. Infant. Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt daher. II5
welchem Umfange die Beweisaufnahme zu 'erfolgen habe. Brigade, zum Commnandeur ö. Die katholisch-theologische Fa⸗ Inländer 203
J. Division, Dann hauer,
einer dem Herrn Minister für Handel, Gewerbe und Ehe, be, n nn, . katholise äander 263 . . ö. , . gen fi Arbeiten , , (ä gn Mittheilung ist neuer dl belli . n n um Commander ift 25 kultät zählt.... Ausländer 3 a ;. benachrichtigen. Lebteres muß auch in dem Falle geschehen, wenn lich den Königlich sächsischen Post-Anstalten von ihrer , „Ml. Armee- Corps, zum ka h n n . . ö Die vangelisch- theologische Fa⸗s Inländer 61! 4 die vorher beschlossene Erhebung eines von dem Angeklagten bean⸗ Behörde die Insinuation der von ausländischen . n . Assing, en Lt. 4. B. früher im g. Inf. Regt. im J Inf Regt. ful ⸗elle,,, Ausländer 1 ö tragten Beweises, ,,,. . ö eines Entlastungs⸗ , . J . . wieder angestellt. ö ⸗ n ; . 5 H zeugen, aus irgend einem Grunde nicht bewirkt werd n. efügte Insinu ⸗ onst, e ö en 23. Juni. . ö quntantnr 2g ö ug de bien er ein Antr ige he . De en nn nn, zestellt 9 z. sich charakterisirenden Schriftstücke mit der Anweisung tom bi g s Ger nher dom 17. Inf. Regt. das Kommando des 7. Die juristische Fakultät zählt Ru ginn der 1 H vder wiederholt, so muß auch“ hier über dieselben! m ale ten untersagt worden, fortan dergleichen Sendungen von ausländischen . ats, übertragen. v. Ditfurth, Ser. gt. bum . Garbe 269