1855 / 162 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

auszuführende Reguliru unter Nr.

zu ernennende Kommission die

weg nicht geg

trächtigungen der

märkische Kammer, an

1262

o um Chausseebau gebraucht werden. Jedoch kann kein kargen ner. wider Willen des Eigenthümers, eher nach Kies, Sand und Steinen graben lassen, bis nicht nach den“ g§. 2 und 3 die Sache wenigstens von der Kommission entschieden worden.

18 Vorschriften über die von der Kommission

dli olgen im SF. n,, ug der Entschädigung der Unterthanen, wobei

10 gesagt ist: Werden auf Pri Kiesgruben angele

aber bei gewöhnlichen Feldsteinen, Wegschaffung der Grund

weg, es w

und Boden verschlimmert e g. ö , . ö . ein

wirklicher Schaden oder gegründeter erlust verursa ird. . 1 sich, daß die nach 8. 3 des Edikts

Aus diesen Bestimmungen ergie . . Hefen erhalten sollte, das gesammte ck eines Chausseebaues zu reguliren,

besonders auch bei der Ve hauses bierselbst in einem so

allein für die mäßige Mehrausgaben erwachsen sind,

Aus vorstehenden Gründen hat der vorliegende Ko . . als gerechtfertigt anerkannt werden muͤssen. ĩ mage anf lanflt

Berlin, den 10. März 1855.

Königlicher Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz⸗Konflikte.

M inisterium der geistlichen, Unterrichts⸗ und

Medizinal⸗Angelegenheiten.

Bekanntmachung vom 9. Juli 1855 betreffend die Erhöhung der Kur- und Verpflegungs kosten

in der Charité.

Die ungewöhnliche Theuerung aller Lebensbedürfnisse hat sich rwaltung des Königlichen Charité⸗-Kranken= hohen Grade fühlbar gemacht, daß gegen früher unverhältniß—⸗ zu deren Deckung der An— bei den allseitigen Anforderungen,

Verpflegung der Kranken Da

Expropriations⸗ Verfahren zum 3Zwe n, über alle dabei vorkommenden Fragen vorbehaltlich des Re⸗ stalt alle Mittel fehlen. kurses an die Kurmärkische Kammer, und das General⸗ Direktorium also die jetzt an die Staatsfonds , , an die vorgesetzten Verwaltungsbehörden zu eutscheiden, und daß nur höhung des Staatszuschusses feen en, den lte tar den sich wegen der Entschaͤdigung beschwert haltenden“, also nur über nicht Hzulässig gewesen, so ist die unterzeichnete Oirection 9 Cnischadiz unge fg i. r ng, , . hierdurch in die Nothwendigkeit versetzt worden, zur wenigstens ,,, . ht ,, aus den theilweisen Deckung der durch die . der Har i

hung der Kurkosten⸗

vorkommenden Streitfragen ge vorkommenden Fälle“, und aus

hervor. In Bezug auf das Sand und Steine ist im 8. 10 des Ebikts die Befugniß des Chausseebau⸗Beamten, wider den Willen des Eigenthümers nach solchem Material graben zu lassen, ausdrücklich von

cht, und daß der Rechts⸗

ber Entscheidung der Kommission abhängig gema . wegen der Entschädigung

en diese Entscheidung, sondern nur für die dabei vorgekommenen Beein⸗

für das gegrabene Material und ; Beei Nutzungsrechte des Grundeigenthuͤmers zulässig ist,

ergiebt sich deutlich aus §. 5 des Edikts. ö elche in dem Edikt vom 18. April 1792 den

Daß die Befugnisse, w Chausseebau⸗Kommissionen beigelegt sind, auch den Regierungen zustehen, ist nirgends in Zweifel gezogen worden und kann auch um so weniger

als in dem Edikt selbst die kur⸗

einem gegründeten Zweifel unterliegen, al deren Stelle die Regierungen getreten sind, als

die zunächst vorgesetzte Behörde der Chausseebau— Kommissionen be— zeichnet wird. .

Die Regierung zu Frankfurt a. d. O. hat mithin nur innerhalb der Gränzen ihrer Kompetenz gehandelt, wenn sie durch die Verfügung vom 235. November 1853 der verklagten Chausseebau⸗Gesellschaft auf Grund der gehörig publizirten Allerhöchsten Ordre vom 19. September 1853 durch welche derselben das Recht der Entnahme der Chausseebau⸗Materialien, nach' Maßgabe der für die Staats⸗-Chausseen bestehenden Vorschriften, berliehen worden ist die Befugniß ertheilte, auf dem Areal des Vor— werks R. nach Steinen zum Chausseebau zu graben und sich solche anzueignen. Auch die Modalitäten der Ausübung dieser Befugniß sind pon der Entscheidung der Regierung abhängig, welcher demnach nament⸗ ch auch darüber die ausschließliche Cognition gebührt, zu welcher Zeit die Chausseebau⸗Gesellschaft die gegrabenen Steine von dem Grund und Boden des Klägers wegzuschaffen hat. Letzterem steht gegen die Ver— fügungen der Regierung nur der Weg der Beschwerde an das vorgesetzte Ministerium offen, und nur, so weit es sich um die ihm zukommende Entschädigung handelt, ist der Rechtsweg zulässig. Die in der Klage gestellten, die, Entschädigungsfrage nicht berührenden Anträge sind da⸗ gegen zur gerichtlichen Cognition und Entscheidung nicht geeignet. n der Gegenerklärung des Klägers wird die Befugniß der Regie⸗

entstehenden Mehrausgaben eine mäßige Erhö

sätze zu veranlassen. halb vom 1. Au gu st

pflegungskosten von 3 Pf. auf 12 Sgr. 6 Pf., die Letzteren, wie bisher neben be—

sonderer Bezahlung der festgesetzt.

günstigerer Zeit verhältnisse

von Bodelschwingh,

von Schwerin, von Schwerinsburg.

Mit Allerhöchster Genehmigung werden des⸗ d. J. ab die bisher gezahlten Kur- und Ver⸗ 38 Sgr. 9 Pf. auf 10 Sgr. und von 11 Sgr.

Arzeneien, täglich hierdurch erhöht und Ermäßigung dieser Kostensätze bleibt für den Eintritt

vorbehalten. Berlin, den 9. Juli 1855.

Eine

Königliche Charité-Direction.

Horn.

Angekommen: Se. Excellenz der Staats- und Finanz⸗Minister

aus Schlesten. ö Der Erb-Küchenmeister in Alt⸗Vorpom mern, Kammerherr Graf

Ver Präsident der Seehandlung, Camphausen, von Erd—

manns dorf.

rung, das Expropriations-Verfahren für die im Edikt vom 15. April 1793 vorgesehenen Fälle zu reguliren, ausdrücklich anerkannt. Es wird aber von ihm behauptet, daß das Edikt mit Unrecht auf das Areal von N. angewendet worden sei, weil dasselbe Materlalien angeordneten Expropriation nicht unterliege,

diese Frage: ob nämlich die Expropriation mit Recht oder mit Unrecht angeord⸗

net sei, wird den ordentlichen Gerichten das Entscheidungsrecht vindizirt. Diese Argumentation des Klägers ist indessen nicht geeignet, den Kompetenz⸗Konflikt zu widerlegen. Wenn die Verwaltungsbehörde das Expropriations-Verfahren zu reguliren und über alle dabei vorkommen⸗

den Streitfragen vorbehaltlich gung zu entscheiden hat, so steht ihr auch die Entscheidung darüber J auf welche Objekte sich das Expropriationsrecht bezieht und er⸗

und über

treckt, dessen Ausübung von ihr zu reguliren ist. Entsteht darüber Streit, fo ist die streitige Frage eine für das weitere Regulirungsverfahren maß⸗ gebende Vorfrage, über welche die Verwaltungsbehörde nach den bestehen⸗ Ben geseßlichen Bestimmungen zu befinden hat. Den Interessenten kann gegen die von der Kompetenz zur Regulirung des gesammten Expropria⸗ lions⸗Verfahrens unzertrennliche Entscheidung einer solchen Vorfrage nur der 6 an die vorgesetzte Verwaltungs⸗Instanz berstattet werden. Wollte man gegen derartige Entscheidungen den Rechtsweg zulassen, so würde wie sich von fr ergiebt 9 im §. 33 gollt⸗ ö. 1792 angegebene Zweck: „den Chausseebau nicht aufzuhalten“ durchaus vereitelt werden, indem jeder bei einem solchen Bau betheiligte Grundbe⸗ ki fen. i. . i n ,,. durch die Behaup⸗ alten, daß dasselbe auf ein dem E iati i unterworfenes Objekt ausgedehnt werde. , mchte tt

der in dem Edikt für Chausseebau⸗

des Rechtsweges über die Entschädi⸗

Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem Legationsrath Freiherrn von Canitz und

Dallwitz bei der Gesandtschaft im Haag die Erlaubniß zur An— legung des von des Königs der Niederlande Majestät ihm ver— liehenen Commandeur⸗ Kreuzes vom Orden der Eichenkrone zu er⸗

theilen.

Berlin, 13. Juli.

·

Bei dem unterzeichneten General-Comité sind an Beiträgen zur Un⸗ terstützung der durch Wassersnoth verunglückten Bewohner der Weichsel⸗ Niederungen ferner eingegangen: A456) Sammlung des Königlichen Land— raths in Spremberg 68 Rthlr. 1 Sgr. 457) Rest-Ertrag aus der Ge⸗ sang⸗ Aufführung des Schneider Hansmannschen Gesang⸗ Vereins am 19. Mai d. J. 1 Rthlr. 27 Sgr. 458) Fernerweite Sammlung des Magistrats in Potsdam 2 Rthlr. 15 Sgr. 459) v. Wolff, Hauptmann in Stettin, 3 Rthlr. 460) Vom Landwehr⸗-Bataillon Stargardt .

15 Sgr. A461) Von der 8ten Infanterie Brigade 8 Rthlr. 463) Fr. von Rohr, geb. bon

Kroschel, Prediger in Krosno, 2 Nthlr. ) Levetzow 50 Rthlr. 464 Rest⸗-Ertrag der Ausstellung im Akademie, Hebäude 141 Rthlr. 8 Sgr. 8 Pf. 465) v. G. 5 Rthlr. 466) Samm. lung der Königl. Ostpriegni t r. waren nach der Bekanntmachung vom Ften d. M. eingegangen 32.55 Rthlr. 29 Sgr. 2 Pf. Hierzu treten die obigen 1206 Rthlr. 16 Eg 8 Pf., zusammen 33, 857 Rthlr. 15 Sgr. 10 Pf. Hiervon sind 33, b Rthlr. an den Königlichen Wirklichen Geh. Rath, Ober ⸗Präsidenten Eichmann in Königsberg in Pr. bereits abgesandt worden.

Außerdem sind an Kleidungsstücken zc. eingegangen: 70) von einem Ungenannten ein Ballen Kleider aus Kassel.

Berlin, den 13. Juli 1855. Das General-Comité zur Unterstützung der durch Wassersnoth lückten Bewohner der Welchsel⸗Riederungen.

verung Freiherr b. Manteuffel, Minister-Präsident

822

tzecchen Kreiskasse in Kyritz 900 Rihlr. Es , Lnge f bin

(nz als bis Lieutenant Geneste und

.

ö 6 seien. mnnsall als eine

1263

In uuf iner re. Lord Malmesburhy's entgegnet Lord Cla—⸗

nun wn ta nsch. , . 93 ö. ein Cartel Vertrag , f

Feinde zum Abschlusse kommen werde. Der eren , m, ge,

Nicht amtliches.

Preußen. Insterburg 19. Juli. Hestern Morgen 5 Uhr trafen Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen auf der . von Berlin über Königsberg nach Petersburg mit Gefolge bei uns ein, und setzten Höchstdieselben die Reise auf Gumbinnen sogleich

welter fort. (Königsb. Z.) ö Coöblenz, 11. Jull. Ihre Königliche Hoheit die Prin⸗ zess

in Louife ist, in vergangener Nacht um 1 Uhr mit dem Danpfboote von hier zu ihrer

Mutter, der Frau Prinzessin v pꝛen ßen, nach Barben Barden abgereist. (Rh. u. ' Hf .

n, Holstein. Kiel, 11. Juli. Die französischen Schiffe habe bis . [Kanonenboot unsern Hafen verlassen. 3 ,.

Hessen. Darm stadt, 42 Juli. Die Erste Kammer der Stände hat in ihrer heutigen Sitzung den Gesetzentwurf über die Erweiterung der Kom petenz der Frie densgerichte in Rhein= hessen, in Ulebereinstimmung mit den Beschlüssen der Zweiten Kam⸗ ner, einstimmig angenommen. (Darmst. Ztg.)

Baden. Karlsruhe, 19. Juli. Die Generalsynode hat in fünf unmittelbar auf einander folgenden Sitzungen ihre Berathungen des Katechismusentwurfs vollendet. Die Ab— simmung über den ganzen Entwurf fand heute Mittag gegen ein Uhr stalt, und hatte das Ergebniß, daß die Vorlage des groß⸗ herzoglichen Oberkirchenraths nach den aus den Verhandlungen herdoꝛge gangenen Abänderungen mit allen gegen zwei Stimmen angenommen wurde. Wir beschränken uns hier auf einige An⸗ beutungen über den Geist und die Fassung dieses neuen Katechismus, ohne uns auf besondere Erörterungen über densel⸗ ben und seine Entstehungsgeschichte einzulassen. Wir dürfen als bekannt voraussetzen, daß er aus einer innigen Verschmelzung der beiden alten Konfessions Katechismen hervorgegangen ist. Dieser Weg, den schon die konstituirende General-Synode vom Jahre 1821 als den allein richtigen bezeichnet hat, den verwandte sinionskirchen unseres deutschen Vaterlandes als etwas in hohem Hrade Wünschenswerthes anerkannt und angestrebt haben, ist hier nicht blos zu betreten versucht worden sondern hat nach allge— meinem Zeugniß zu einem erwünschten Ziele geführt. Wir haben einen währen Ünion s-Katechismus, in welchem der Luthe— raner gleichmäßig wie der Reformirte seine alten lieben Kern— sprüche friedlich vereint wieder findet. (Karlsr. Ztg.)

Schweiz. Bern, 11. Juli. Von der Bundes ver sammlung wurden gestern, zur Ersetzung der Verstorbenen Muntzinger und Druey zu Bundesräthen gewählt: Fornerod aus Waadt mit 84 unter 18 Abstimmenden, Oberst Stehelin aus Baselstadt mit 83 gr ö J . . an, Letzterer ist abwesend. r. Casimir Pfyffer aus Luzern. ehnte ab. . Belgien. Brüssel, 11. Juli. Der russische General Jom ini, welcher sich mehrere Jahre hier aufgehalten, und vor einiger Zeit nach Petersburg zurückberufen wurde, hat die Erlaub— niß erhalten, seinen dauernden Aufenthalt hier zu nehmen.

3. Großbritannien und Irland. London, 11. Juli. or Malmesbury richtete in der gestrigen Sitzung des Oberhauses an den Minister der auswärtigen Angelegenheiten die Frage, wie weit a damit gekommen sei, von der russischen Regierung durch Vermitte⸗ . r dänischen Gefandtschaft eine Erklärung über die das Massacre . . betreffenden Umstände zu erlangen? Er seinerseits erlaube . . Sache folgende Bemerkungen zu machen. Admiral Dundas J der Instructionen der Regierung bereits einen Par⸗ gin hr an den Befehlshaber in Helsingfors abgeschickt, um eine Er⸗ . n. fordern. Es freue ihn, sagen zu können, daß wenigstens . . . Gelegenheit die Parlamentair- Flagge, respektirt worden , un h sich alsdann eine Korrespondenz entsponnen, welche sich u sschn 3 nach durch Anwendung von Scheinargumenten seitens des ra rt efehlshabers charakterisire, wodurch das Unrecht nur noch a e. werde. Zugeben müsse man indeß, daß der Offizier, welcher . mit den sͤnnischen Gefangenen befehligte, unverstandig gehan— pan a als er landete, ohne abzuwarten, daß die Parlamentairfl

m Lande aus anerkannt wurde. Nach einer illi z er. be Ken erf en ee . einer detaillirten Beleuchtung ln schled 39 ersuches der Russen erklärte Lord Malmesburh her! iel ß, wenn es wahr sei, daß man den russischen ke e . ö ei der Gelegenheit den Befehl führte, befördert habe, zige s⸗ 6 . W dieser Beförderung empfohlen habe, noch schul— eg dar er der Offizier selbst. Lord Elarendou äußerte sein Be—⸗

; er, noch keine befriedigende Auskunft geben zu können, und

krllͤrte Bi e die Auseinandersetzung des Generals von Berg für durchaus

ungenügend. Das Einzi i sih n en de, as Einzige, worüber man sich freuen könne, sei, d ĩ e n ursprünglich vermuthet, sondern nur sieben 2 3 ade 3 a die Parlamentairflagge, wie von den Russen behauptet ; gesehen a. n g ö. Entschuldigung für den mör⸗ not t) : in. General von Berg habe auch behauptet, un elne erh. Mission gehabt haben, eh , . . z die Sache aber sei die, daß die Gewehre nicht geladen,

u zufallig mitgenommen worden und mit einem Persennig bedeckt wa⸗

Uebrigens haben die Ruff r en selbst auch gar nicht gewußt, daß si n ar I , . bevor sie ihren Angriff . line e , ganze Verlauf werde . ua. eher beurtheilen eine Genossen der t wi Lord Camphell erklärte in scharfen , , . der gröblichsten Verletzungen des Völkerrechts. Als

beantragt die Vorlegung einer Li ) Liste aller im diplomati . n n . spricht die Ansicht aus, 36 . . 6 i , n, e, n bes gerichteten Angriffe ungerecht und un⸗ den n, S., , , mit Tadel überhäuft zu werden, dürften die lc ic eh len rent ge obe bean sruchen. fin dir Art, wie sie n übten fenigten in Eickunges. a we light, os eintrãglich CGlanxicar bes und . arendon theilt vollkommen die Ansicht . e rd fen art ärt jede Beschränkung in der Zahl der en lischen 2 hat er nichts n, n . i e ffn, 99. e . z ! ö zenden. i lle j . e , tag sch m die im Unterhause von , . wartigen . ö. heidigen, daß zur Zeit, wo er Minister des 26 , ; * isse unpassende Ernennungen im diplomatischen Fache , , ngen seien. Lord ,,,, bemerkt ́ . . geziemt⸗ jenen Vorwurf gegen den Cart von en ö er selbst den schlagendsten Beweis liefere, daß die ,,, . der diplomatischen Posten keineswegs exklu sib 29 ir nen dee n, fn ge. , n e, . Minister des Auswärtigen . R i , , . Departe nent zu entziehen, werde Eir 6ug ug gr der Le een grün e ü nt des Unterhauses erklärte pa hen ge. J. er am nächsten Freitag oder bei einer andern en e gener eit folgende Nesolution beantragen werde: Beschlosse 4, ö. unseres Gesandten bei den neulichen Verhandlun . zu den senigen ersd d,, dieses Hauses, das Vertrauen des Lunden J. und! . hat, denen die Angelegenheiten desselben K unf auter Beifallsruf von Seiten der pp sslioꝛ kischen Anleihe er . 21 Herrn Rita do in GBetreff ber ur i n . . Lord Palmerston, es sei ein ö , , 5 . on h dlsen worden, durch welchen die Regier ,, . gewisse Herpflichtun ch i e , , , e. ,, , die Garantie ; . . die Verpflichtung übernommen, bem Parlamente e , ö. zälfte der Anleihe zu empfehlen, während Frank— . . garantiren werde. Der Vertrag sei unter !, n, ö ö . Natificationen aber noch nicht erfolgt 66 . ö,, . Traktat vorgelegt und der betreffende Antra . ö. Sir de Lacy Evans äußerte die Hoffnung . it ichen . a lasen, daß die Anleihe nur zu mi— aue, . rn rde. Lord Palmerston gab eine dem i 8r i i gol , n. ö 9. den edlen Lord, den Staatssecretair für die u ö MRussell, eine Frage zu richten. Er ist nicht anwesend; n n,, zeniger stellt er die Frage (welche er bei der ersten Ge! k ö kann), da er (Bisraeli)h glaubt, daß jeder weit e bad gaus 8. , würde. Vor einigen Tagen hat der edle a. Ihreꝰ hrajr It rn e n Ten in Kenntniß gesetzt, welche sich im Rathe dr i dn . . von seiner Mission nach Wien zugetragen hell , ass ob, er Fhrer ih äje igt pull teich. Erlaubniß tg. zen ei 3. e et Gemeinen jene Mittheilung zu machen. Da . . ,,, ist, erfolgt keine Antwort. Scully stellt Ihrer Majestãt a . erthaͤnige Adresse an Ihre Majestät zu richten , für ihre höchst, huldreiche Kabinets-rdre vom ir, , an welcher gewisse Personen den Auftrag erhiel— , end? er zu untergeordneten Stellen in irgend einem e m taste! . orgeschlagenen jungen Leute zu pruͤfen 9. . a nh, itten, daß sie gnaͤdigst geruhen möge, diese Prüfung n ,. ö öffentlich abzuhaltenden zu machen, und den . unn egen . die höchste Befähigung und das hbchste Verdienst , zi or Goderich unterstützt den Antrag. Gegen den⸗ ring; fur ö der Schatzkanzler, Sir C. Wo ob, Sir F. Ba⸗ . . ö. Wilkinfon, Lind say und Grad stonẽ Die , 3 sschlichlich mit 140 gegen 125 Stimmen. Roebuck e n ü her ge Ankündigung gemäß, daß am nächsten Dienstag ein , af ö. Mitglieder des Hauses stattfinde. Er glaube, daß die⸗ , ö en Beifall eines Jeden rechnen könne, welcher die An— got , . . ö. ö . 66 zu bringen gedenke, für ; e Jene Frage betreffe die gegenwärtige Re— ierung, y . politischer Persönlichkeiten aft die gte ff . 6 es Landes. Lord W. Powlett würde sonst nichts gegen . rag einzuwenden haben, wenn er nicht einen solchen Namens⸗ ö. chi eine bloße Zeitverschwendung hielte. Wenn sich bei Ver⸗ keln 6. fame zeige, daß ein Vertreter nicht anwesend sei, so ; ö se erse be die Aufforderung, sich bei einer zukünftigen Gelegen— eit im Hause einzufinden. Das sei Alles; Wenn daher Roebuck die Erwartung hege, durch seinen Antrag ein zahreiches Erscheinen der Par⸗ laments-Mitglieder zu erzwingen, so täusche er sich. Lord Seymour spricht gegen den Antrag. Seinen Zweck, meint er, werde derselbe nicht erreichen und manchen Parlaments⸗-Miitgliedern große Ungelegenheit ver—⸗ ursachen. Eine große Anzahl von Parlaments ⸗Mitgliedern befinde sich freilich gegenwärtig in London, biele aber auch seien abwesend, zum Theil in Folge ihrer Verbindung mit der Miliz, zum Theil aus anderen Ur⸗ sachen, und es würde denselben sehr unbequem sein, wenn sie jetzt nach der Hauptstadt zurückkehren müßten. Auch glaube er, der Zeit⸗ raum, welcher zwischen dem Antrage und dem zum Namens⸗ Aufrufe angesetzten Tage liege, sei zu kurz, indem seines Wissens eine Hwischenzest von mindestens zehn, Tagen gebräuchlich gewesen sei. Wenn sich das Haus nun aher wirklich für den Namensaufruf ent⸗ scheide, was werde die Folge sein? Es frage sich sehr, ob die Zahl der über den Antrag Roebuück's Abstimmenden dadurch eine Verstaͤrkung er⸗