8
— —— — *
. . . . ; ö . ö. . 7. .. ; ö . . . 4 . 1 ö ö . ö 1 . ö . 3 2 . . . . ö ! .
— r — —
Ministerium für die landwirthsch Angelegenheiten.
Ferfügung vom 12. Juli 1855 — die Kompetenz⸗
frage in Prozessen betreffend, welche während der
durch die Verordnung vom 13. Juni 1853 erfolgten Sistirung von Reallasten-Verwandlungen
entst ehen.
Verordnung vom 13. Juni 1853. (Staats⸗Anzeiger Nr. 146 S. 1005)
Der Königlichen General- Kommission Regi Anschluß (a) Abschrift des Berichts des Revisions
Tandes- Kulkur-Sachen vom 22sten v. Mts., die Kompetenzfrage in
Prozessen betreffend, welche während der durch
vom 13. Juni 1853 erfolgten Sistirung von Reallasten⸗Verwand⸗ lungen entstehen, zur Kenntnißnahme und event. zur weiteren Ver⸗
anlaͤssung zugefertigt. Berlin, den 2. Juli 1855.
Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.
von Manteuffel.
An sämmtliche Königliche General⸗Kommissionen und Regierungen, landwirthschaftliche Ab⸗ theilungen. A.
In Gemäßheit des nebengedachten geehrten Reskriptes, des Colonen N. genannt N. zu N. gegen die katholische P senen Reskripts vom 4. Juni er. haben wir die Frage, inwi
1318
aftlich en
erung) wird im Kollegiums für
die Verordnung
sowie des in Sachen farre daselbst erlas⸗ eweit durch die Ver⸗
ordnung vom 13. Jun 1853 wegen Sistirung der Verwandlung der den Kirchen, Pfarren, Küstereien und Schulen zustehenden Reallasten in Geld⸗ renten die Kompetenz der Auseinandersetzungs-Behörden zur Entscheidung der während des Rente-Verwandlungs-Verfahrens über die Rechts⸗ beständigkeit der zur Abloösung gestellten Reallasten, resp. über die einstweilige Fortentrichtung derselben bis zum Erlasse eines definitiven Äblöfüngs-Gesetzes entstandenen Prozesse wenigstens zur Zeit sistirt worden sei, einer nochmaligen sorgfältigen Prüfung unterworfen
und demzufolge in der heutigen Sitzung beschlossen,
abweichend von der unseren Resoluten vom 12. Januar und 3. Mai . „in den bezeichneten Sachen zum Grunde liegenden Ansicht, die Kompetenz der Auseinandersetzungs⸗-Behörden zur Entscheidung der gedachten Streitigkeiten anzuerkennen und in diesen Sachen nunmehr
unsererseits auch unter Beseitigung der erlassenen Resolute materlell zu Regts. zu tragen, und soll derselbe à la zuite dieses Regts. geführt wer—⸗
entscheiden.
Wir sind bei unserer früheren Ansicht davon ausgegangen, daß die Auseinandersetzungs-Behörden nur in Folge eines bei denselben schwe⸗ benden Auseinandersetzungs-Verfahrens zur Entscheidung der in dem— selben entstandenen Streitigkeiten über Gegenstände, welche nicht zum Auseinandersetzungs-Verfahren an sich gehören, kompetent werden kön⸗ nen, und daß, wenn bezüglich des Hauptverfahrens selbst die Thätigkeit derselben ib sistirt ist, biese Sistirung sich auch auf deren Thaͤtig⸗
keit bezüglich der aus dem Hauptverfahren hervorg keiten erstrecken müsse.
egangenen Streitig—
Wir haben hierbei keineswegs die in dem geehrten Reskripte vom Aten d. Mts. hervorgehobenen Zweifelsgründe verkannt und sind mit
Rückficht hierauf und in Erwägung,
daß durch die Anerkennung unserer
Kompetenz die fistirten Auseinandersetzungen der in Rede stehenden Art wesentlich gefördert, den Interessenten erhebliche Kosten erspart und die
durch die dorenthaltene Fortentrichtung der in F
rage stehenden Abga⸗
ben Seitens der Verpflichteten für die betheiligten Institute hervorgerufenen Verlegenheiten am schnellsten werden beseitigt werden, zur Aenderung
unserer früheren Ansicht bewogen worden.
Indem wir uns beehren, das Königliche Ministerium hiervon gehor—
samst in Kenntniß zu setzen, erlauben wir uns nur no
ch zu bemerken, daß
wir uns nicht für befugt erachtet haben, in denjenigen Sachen, in welchen unsere n r. Ansicht die Ablehnung unserer Kompetenz zur Folge
gehabt
at und weder von den Parteien, noch von den Auseinander⸗
setungs-Behörden dagegen Widersprüche erhoben worden sind, von Amts⸗ wegen einzuschreiten, stellen jedoch, um auch diesen Sachen Fortgang zu
gewähren, dem Königlichen Ministerium ehrerbietigst sammtlichen Auseinandersetzungs⸗-Behörden von der Ansicht in Kenntniß zu setzen ünd dieselben anzuwe
anheim, Aenderung unserer isen, das Erforder⸗
liche zu veranlassen, damit auch diese Sachen zur materiellen Entschei⸗
dung an uns gelangen. Berlin, den 22. Juni 1865.
Das Königliche Re vifions-Kollegium für Landes⸗Kultursachen.
(Unterschriften.) An
das Königliche Ministerium für landwirthschaftliche Angelegenheiten hier.
Angekommen: Se. Durchlaucht der Pr Schönburg-⸗Waldenburg, von Stettin. Der Fuͤrst Hatz fel d, von Trachenberg. Der Wirkliche Geheime Ober- Finanzrath Haupt-Verwaltung der Staatsschulden, Natan,
inz Hugo von
und Direktor der vom Rhein.
Per sonal Veränderungen in der Armer.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Den 7. Juli.
Gr. b. d. Goltz, Rittm. à la suite des Garde Kür. Regts. und personl. Adjut. des Prinzen von Preußen Königliche Hoheit, zum Major befördert. b. d. Becke, Prem. Lieut. a. D., früher Sec. Lieut. im 7ten Artill. Regt, als Pr. Lt. aggr. dem 5. Artill. Regt., wieder angestellt. v. Polczynski i., Pr. Lt. vom 6. Inf. Regt., zum Hauptm., v. Trzeschse ws ki, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., v. From⸗ berg, P. Fähnr. von dems. Regt., unter Versetzung zum 12. Inf. Regt. za . Si,, Keck d, Schwarzbach, Hauptm. vom J. Inf. Regt.P, zum Major, Kier stein, Pr. Lt. von dems. Regt., zum Hauptm., v. Lewinski JI. Sec. Lt. von dems. Regt.ͥ, zum Pr. Lt., v. Rottenberg, Musketier vom 19. Inf. Regt., zum P.
aͤhnr.,, Gr. v. Maltzan, P. Fähnr. vom 5. Kür. Regt., zum Sec. Lt. befördert. v. Kortzfleisch, Sberst und Commandeur der 19. Infant. Brigade, die Genehmigung ertheilt, die Uniform des 19. Inf. Regts. zu tragen, und soll derselbe à la suite dieses Regts. geführt werden. von Baden feld, Sec. Lt. vom 3. Dragoner- Regiment, zum 6. Infanterie⸗ Regiment versetzt. Bartenwerffer, Oberst⸗Lieut. und Kommandant
von Schweidnitz, die Genehmigung ertheilt, die Uniform des 21. Inf. Regiments zu tragen, und soll derselbe à la suite dieses Regts. geführt
werden. Kornmann, Hauptm. und Platzmajor in Silberberg, die Ge⸗ nehmigung ertheilt, die Uniform des 6. Artill. Regts. zu tragen, und soll derseibe à la suite dieses Regts. geführt werden, v. Sessel,
Unteroff. vom 19. Inf. Regt, Her tel, Musket. n, 22. Inf. Regt. , zu Port.
Fähnrs.R, Pohl, Soparth, P. Fähnrs. vom 23. Inf. Regt, zu Sec. gts, v. Szezytnicki, Unteroff. vom 6. Hus. Regt, zum P. Fähnr. be⸗
fördert. Sen 19 Jul
Weyde, v. Sanden, Unteroff. vom 3. Inf. Regt. v. Fransecki, char. P. Fähnr. vom 4. Inf. Regt., Tau reck, Unteroff. vom 1. Inf. Regt., zu P. Fähnrs. befördert. Gr. v. d. Schulenburg⸗Alten—⸗ hausen, Oberst und Commandeur der 4. Infant. Brigade, die Geneh⸗ migung ertheilt, die Unif. des Garde⸗Res⸗-Inf⸗Regts. zu tragen und soll derselbe à ia suite dieses Regts. geführt werden. v. Schack, Pr. Lt pom 8. Ulan. Regt, als aggr. zum 6. Ulan. Regt. dersetzt. b. Heu duck, Pr. Lt. à la suite des 1. Drag. Regts. unter Belassung in seinem Ver— hältniß als Adjut. der 1. Kaväll. Brigade, ins 8, Ulan. Regt. einran— girt. v. Witz eben, Unteroffizier vom 27. Infanterie Regiment, d. Rohrscheidt, Unteroffizier vom 32. Inf. Regt. zu P. Fähnrs.; v. Han stein, Pr. Lt. vom 12. Hus. Regt. zum Rittm., v. Wedell, Ser Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., v. Blessing h, P. Fähnr. vom 2. Inf. Regt., zum Sec. Lt., v. Dö hn, Musketier von dems. Regt. zum Port. Fähnr., d. Syd ow J., v. Sydow IL P. Fähnrs. vom 3. Drag. Regt., zu Sec. Lts. befördert. Hering, Oberst und Commandeur der 8. Inf. Brigade, die Genehmigung ertheilt, die Uniform des 32. Inf.
den' v. Cranach, Pr. Lt. vom 14. Inf. Regt, als Adjut. zur 7. Inf. Brigade kommandirt. Rel d nne hr
2
Frhr. v. Massenb ach, Brett ner, v. Holtzendorff, Krieger, Untedoff. vom 2. Bat. 18. Regts., zu Sec. Lts. 1. Aufgeb. befördert. Weidenhammer, Ser. Lt. bom 1. Aufgeb, des 1. Bats. . Bat. 7. Regts., Guderian, See. Lt. vom 1. Aufgeb. des 3. Bats. 14. ins 3. Bat. 18. Regts,, Lö ppe, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 3. Bats. 7. ins 1. Bataillon 11. Negts., Schrikell, Seconde⸗Lieutenant vom 1. Aufgebot des 3. Bataillons 31.5, ins 1. Bataillon 22. Regiments, Hoppe, Sec. Lt. von der Artill. 2. Aufgeb. des 1. Bats. 23., ins 3. Bat. 22. Regts. einrangirt. Weniger, Rittm. vom 3. Bat. 22. Regts., von der Kav. 2. Aufgeb. zum Train 1. Aufgeb. bersetzt.
Den 10 Juli.
Heyer, Unteroff. vom 1, Bat. 5. Regts., zum Sec. Lt. 1. Aufgeb., Bar. v. Puttkammer, v. Graß, v. Tevenar, Unteroff. bon dems. Bat, zu Sec. Lts. bei der Kap. 1. Aufgeh, p. Frantz ius, Vice⸗Unteroff. pon dems. Bat., zum Sec. Lt. beim Train 1. Aufgeb.ͥ, Boether, Vice— Feldw. vom 3. Bat. 5. Regts., Gerner, v. Pallubicki, Freitag, Blu th, Zutz, Unteroff. von dems. Bat., zu Sec. Lts. 1. Aufgeb. be⸗ fördert. 6. Steinwehr, Major a. D., früher Hauptm. im 15. Inf. Regt.ů, zum Führer des 2. Aufgebots 2. Bats. 1. Regts. ernannt. Szepanski Sec. Lt. vom 1. Aufgebot des 2. Bats. 3. Regts. Steffen, Sec. Lt. von der Artillerie 1. Aufgebots des 1. Bataillons 79., ins 1. Bat. 1. Regts., Brandt, Sec. Lt. von der Artillerie J. Aufgebot des 1. Bataillons 1, ins 1, Bataillon 5. Regts. einrangirt. Meyer, Pr. Lt. vom 3. Bat. 4. Regts., Paleske, Sec. Lt. von dems. Bat., von der Kap. 2. Aufgeb. zum Train 1. Aufgeb. versetzt. Stein⸗ kopf, Pr. Lt. vom 2. Aufgeb. des 2. Bat. 24. ins 3. Bat. 26. Regts, Schultze, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 3. Bat. 24. Regts., ins 2. Bat. X. Regts. einrangirt. Ebers, Pr. Lt. mit dem Char. als Rittm. von der Kab. 2. Aufgebots des 3. Bat. 14. Regts., zum Rittmeister befördert. Sraemmler, Sec. Ct. vom 1. Aufgeb. des 3. Bats. 2. Regts, Helm, Gec. Tt. vom Train J. Aufgeb. des 3. Bats. 9., ins 1. Bat. 2. Regts, WVietdolz, Sec. Lt, von der Ka. 1. Aufgeb. des 3. Bats. 9. Regts., ins 2. Bat. desselb. Regts. einrangirt.
artet hre den ittigungen 2c. Den T. Juli. v. Aigner, Sec. Lt. vom 19. Inf. Regt. scheidet aus. Den 8. Juli. bv. Horn, Sec. Lt. vom 29. Inf. Regt. der Abschied ertheilt. Den 10. Juli.
v. Prinz, Sec. Lt. vom 1. Inf. Regt, als Pr. Lt. mit der Regts.
1319
Unif, Aussicht auf Civilversorg. und Pension, der Abschied bewilli
Herold, Sec. Lt, von dems. Regt, Weiß, Sec, Lt. , Inf. . scheiden aus. D. Münchow, Sec. Lt. vom 32. Inf. Regt., aĩs Pr. Lt. mit der Armee⸗Unif., dem bedingten Anspruch auf Anstellung im Cixil⸗ dienst, und Pensien, Wiederkehr, P. Fähnr. vom 26. Inf. Regt. Stückradt, Sec. Lt. vom 2. Inf. Regt., der Abschied bewilligt. p. Lo eper, Sec. Lt. vom 9. Inf. Regt., und Adjutant der 7. Infant. Brigade, scheidet aus.
, . Den 7. Juli.
Orlovius, Pr. Lt. vom 2. Aufgeb. des 1. Bats. 18. Regts., als Hauptm.,, Kuttig, Hauptm. vom 2. Aufgeb. des 3. Bats. 18. Regts., mit seiner bisher. Unif,, Per schke, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 2ten Bats. 19. Negts,, als Pr. Lt. mit der Unif. des 5. Ldw. Regts., von Skorzews ki, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. desselben Bats.,, als Pr. Lt., Schneider, Ser. Lt. von der Kav. 2. Aufgeb. des 14. Bats. 19. Regts., Reich, Sec. Lit. von der Kav. 2. Aufg. des 2. Bat. 11. Regts., Hennig, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb, des 1. Bats. 23. Regts., diesem als Pr. Lt., sämmtlichen der Abschied bewilligt.
ö Den 40. Juli.
Hoffheinz, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 1. Bats. 3. Regts., ziel askows ki, Pr. Lt. vom 2. Aufgeb. des Landw. Bats. 34. Inf. hiegts,, diesem als Hauptm., Fisch er, Sec. Lt, von der Kav. 1. Aufgeb. deffelb. Bats, als Pr. Lt., Hoffmann, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufg. des 3. Bats. 5. Regts., als Pr. Lt., letzteren dreien mit ihrer bisher. Unif,, Polster, Pr. Lt. vom 2. Aufgeb. des 2. Bats. 26. Negts., als Hauptm, Kunicke, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 3. Bats. 32. Regts., e Arnstedt, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. deffelben Bats, diesem mit seiner bisher. Unif, Lindstedt, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufgeb, desselb. Bats., Sta ël b. Holstein, Hauptm. v. d. Artill. 2. Aufg. des 1. Bats. 9. Regts., Geßler, Wulff, Hauptleute vom 2. Aufgeb. des 2. Bats. 14. Regts, diesen beiden mit ihrer bisher. Uniform, Jaekel, Pr. Lt. vom 2. Auf⸗ geb. desselb. Bats, als Hauptm. mit seiner bisher. Uniform, v. Bo nin, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 3. Bats. 21. Regts., sämmtlichen der Ab⸗
schied bewilligt. Militair⸗Beamte. Durch Verfügung des General-Auditoriats. . Den 14. Juli.
Rohde, Militairgerichts-Aktuarins in Mainz, in gleicher Eigenschaft an das Kommandantur-Gericht in Berlin versetzt. Schumann, Kreis— gerichts⸗Büreau⸗Assistent und Aktuarius 1. Klasse in Berlin, zum Mili— kairgerichts-Aktuarius in Mainz ernannt. .
Nichtamtliches.
Preußen. Erdmannsdorf, 20. Juli. Seine Majestät der König blieben gestern den Tag über fieberfrei und konnten ungehindert arbeiten. In der Nacht hatten Seine Pa estät eine leichte Fieber⸗-Anregung und werden Allerhöchstdieselbens Vor⸗ sichts halber heut noch nicht ausgehen.
Berlin, 21. Juli. Die in öffentlichen Blättern mehr— fach erwähnte, von dem „Preuß. Wochenblatte“ abgedruckte Depesche Sr. Excellenz des Herrn Minister-Präsidenten Freiherrn von Manteuffel an Se. Excellenz den Herrn Grafen von Arnim zu Wien hat folgenden authentischen Wortlaut:
. Berlin, den 5. Juli 1855. Wir verdanken nunmehr der gefälligen Vermittelung des Grafen Esterhazy die vertrauliche Mittheilung des Entwurfs der Erklärung, welche Freiherr von Prokesch, Namens seiner Allerhöchsten Regierung, in Betreff der orientalischen Frage, in der Bundesbersammlung abzu⸗ geben beauftragt werden soll. Nicht minder hat das viener Kabinet die Güte gehabt, das ECirkular zu unserer Kenntniß zu bringen, durch welches Graf Buol, unter dem 28sten v. M. die deutschen Regie⸗ rungen von dem beabsichtigten Schritte des Kaiserlich Oesterreichischen Hofes benachrichtigt. Ich habe kaum nöthig, Ew. Excellenz zu versichern, daß diese Schriftstücke der Königlichen Regierung das lebhafteste In⸗ teresse dargeboten haben, und daß wir uns bei deren Beurtheilung von der bundesfreundlichsten Gesinnung gegen das Kaiserlich Oesterreichische Kabinet, so wie von dem aufrichtigen Wunsche leiten lassen, den Aeußerun⸗ gen, zu denen die Bundes-Versammlung berufen sein könnte, thunlichst den Charakter der Einmüthigkeit zu geben.
In dieser Beziehung nehme ich vor Allem mit Genugthuung von der in dem Cirkular vom 28sten ausdrücklich enthaltenen Erklärung Akt, daß es sich für den Bund nicht darum handeln kann, neue Verbindlich— keiten zu übernehmen oder die bestehenden zu erweitern. Daß dies auch mit der diesseitigen Auffassung völlig übereinstimmt, davon geben zahl— reiche in jüngster Zeit von der Königlichen Negierung ausgegan⸗ e, Aktenstücke das unzweifelhafteste Zeugniß, und es könnte des⸗ . nur die Frage entstehen, ob es, um lediglich an seinen früheren , . festzuhalten, überhaupt einer neuen Erklärung Seitens des Bundes bedürfte. Wir würden, hätten wir dabei nur unsere eigenen Verhältnisse im Auge, geneigt sein, diese Frage zu verneinen, da Preußen, schon in feiner Eigenschaft als Europäische Macht, in militairischer Be— ö unter allen Umständen in derjenigen Bereitschaft bleibt, die dem nn ee g ut vom 8. Februar entspricht. Wenn wir indeß, obwohl , mung auf Herstellung des Friedens zwischen den kriegführenden , . zur Zeit nicht in Erfüllung gegangen ist, doch die jüngste n gun der Dinge nach den uns emachten Mittheilungen in em Sinne auffassen zu dürfen glauben, daß die aktive Betheiligung am Kriege für Oesterreich in die Ferne gerückt ist und die an eine solche sich knüpfenden Besorgnisse dadurch auch für Deutschland wesentlich ver⸗ ,. sind, so würden wir den Wunsch unserer deutschen Verbündeten, ie ihnen durch den Beschluß vom 8. Februar auferlegten Verpflichtungen
in geeigneter Weise, etwa durch Verlaͤngerung des Bereitschafts⸗ ü
erleichtert zu sehen, nicht anders als ae rn, finden ,. 6 ,, nöthige Ein verständniß zu erzielen, wird gewiß die welchen 9 fies his! Cel e fen J. . . ! e,, . werden müssen, als der Wortlaut , . . der übrigen deutschen Regierungen gebracht . 2. *. n. allseitige Prüfung einer soö umfassenden . k ue ngen ing einer sass »arlegung, gewiß auch nach der 33 . g es Kaiserlich österreichischen Kabinets, unumgänglich nöthig
as die Königliche Regierung betrifft, so i
Dezember⸗Vertrage und den . 269 6. schlossen haben, allseitig bekannt. Preußen ist diesem Vertrage, un , der an dasselbe gerichteten Einladungen, nicht beigetreten. . drückliche Billigung sowohl dieses Vertrags⸗Abschlusses, als der mit ö ] selben im Zusammenhange stehenden Konferenz-Verhandlungen ,. uns daher mit unserer politischen Vergangenheit in grellen Wi erspruch setzen. Wir sind im Voraus überzeugt, daß dies nicht die Absicht des wiener Kabinets sein kann. Wenn wir gern anerkennen, daß dasselbe nachdem es einmal den Dezember⸗Vertrag abgeschlossen, ohne darüber mit, uns und Deutschland zu berathen und nach dem auf Grund dieser Allianz mit außerdeutschen Mächten auch Fragen, die deutsche Interessen berühren, zum Gegenstand der Besprechung in Wien gemacht wurden besonders durch seine jüngste, die Gefahr des Krieges bon Sesterreich und damit auch von Deutschland abwendende Haltung, nach Kräften im deul⸗ schen Interesse zu wirken bemüht gewesen ist, so würde doch eine rückhaltlofe Billigung des ganzen Allianz⸗Verhältnisses das, ungeachtet der augenblick⸗ lichen Dibergenz über eine Frage der Aus führung als seinem Zwecke nach fortbestehend ausdrücklich bezeichnet wird und deshalb mit seinen even tuellen Verpflichtungen im weitern Verlauf der kriegerischen Entwickelung unter den drängendsten Formen wieder zur Geltüng kommen kann, — eine Solidarität in sich schließen, die Preußen, jetzt wie früher mit seinen politischen Ueberzeugungen, wie mit der Fürforge für seinẽ und Deutschlands wahre Interessen, unverträglich findẽt und daher jetzt eben 6 offen und lohal ablehnen muß, als gleich nach Abschluß des Dezember⸗ Vertrags. Eine solche Billigung würde, um Mißverständnisse, die jetzt wo es vor Allem Noth thut, Klarheit in die Stellung des Bundes zu bringen, doppelt unerfreulich wären, zu vermeiden, nur dann erfolgen können, wenn und insoweit andererseits auch Oesterreich die von Preußen und Deutschland von ihrem Standpunkt aus konsequent verfolgte Politik ausdrücklich billigte. Aber selbst eine solche nachträgliche gegenseitige Billigung würde, bei. Recapitulation der Thatsachen, die Divergenzen der Vergangenheit in vielleicht unerwünschter Weise hervortreten lassen, und wir möchten daher dem Kaiserlichen Kabinet anheim⸗ geben, ob es nicht vorzuziehen wäre, auf dieselbe im Interesse der an—⸗ get, e, . n g. zu verzichten. .
.Wir werden in dieser Erwaͤgung noch mehr bestärkt durch die in dem österreichischen nn,. a n. ar lr, dar einmal von Oesterreich anerkannten Grundlagen des Friedens unwiderruflich aufrecht erhalten zu wollen. Insofern hierdurch eine unter allen Umständen zu erzielende Durchführung der als untrennbares Ganzes gedachten 4 Punkte bezeichne werden soll würde dies über den Bundesbeschluß bom 9. Dezember v. J. weit hin⸗ ausgehen, Für Deutschland besteht eine solche Verpflichtung nicht. Nur die 2 ersten Punkte hat es beschlossen, sich aneignen und f—festhalten zu wollen. Seit Rußland erklärt hat, dieselben für sich ebenfalls auch fortan als bindend zu betrachten, so lange Deutschland und Oesterreich nicht am Kriege Theil nimmt, waltet kein Grund ob, vdieselben als bon dieser Seite gefährdet zu betrachten. Auch diese Punkte erhalten indeß ihren wahren Werth erst durch die Ausführung, und in Bezug auf diese glaubt Preußen sich in seinem und Deutschlands Namen die geeignete i,, , nn ene , zu müssen. ⸗ .
Vas den dritten Punkt betrifft, so bezieht sich derselbe einersei auf die Erhaltung der Integrität der kurt 2 auf die ts minderung des russischen Uebergewichts im Schwarzen Meere. In ersterer Beziehung waltet eine Differenz der Ansichten kaum db. Oesterreich erklärt seinerseits zum Schutze dieser Integrität die beiden Donaufürstenthümer noch länger besetzt halten zu wollen. Inwiefern und auf wie lange dies erforderlich ist, wird der Verständi⸗ gung zwischen Wien und Konstantinopel zu bestimmen vorbehalten blei— ben können, denn die Besetzung der Fürstenthümer ist auf Grund eines Vertrags zwischen Oesterreich und der Pforte erfolgt. Vom deutschen Standpunkte aus ist gerade jetzt der Fall eines russischen Angriffs, den man beim Bundesbeschluß vom 9. Dezember im Auge hatte, wohl weniger als je zu besorgen. Sollten dagegen je die Verhältnisse für die Gefähr⸗ dung des deutschen Gebietes wieder bedrohlicher werden, so steht der Entschluß, die Sicherheit des Vaterlandes zu wahren, gewiß bei allen deutschen Regierungen so fest, daß zu deren Schutz in kürzester Zeit, den Bundespflichten ge⸗ mäß, die thatkräftigsten Maßnahmen erfolgen würden. Se. Majestät der König, unser Allergnädigster Herr, ist jedenfalls entschlossen, für diesen heiligen Beruf mit Seiner ganzen ungeschwächten Kraft einzutreten.
. Die Verminderung des russischen Uebergewichts im Schwarzen Meere ist derjenige Punkt, an dessen näherer Feststellung das Einverständniß zwischen Oesterreich und den anderen Kontrahenten des Dezember-Ver⸗ trages gescheitert, und wodurch der Schluß der Friedens- Perhandlungen überhaupt herbeigeführt ist. Wir enthalten uns jedes Eingehens auf die, Frage, wer diesen Ausgang herbeigeführt hat, und zollen gern, den auf den Frieden gerichteten Bemühungen des österreichischen Kabinets unsere Anerkennung. — Nachdem dieselben aber nunmehr erfolglos ge⸗ blieben sind, nachdem die Kabinette von Paris und. London, keinen Zweifel darüber lassen, daß sie sich an ihre in den Konferenzen abgegebenen Erklärungen nicht mehr für gebunden halten, bil den alle, die einzelnen Vorschlaͤge, die zur Lösung dieses Punktes in- und außerhalb der Konferenz zur Sprache gekommen find, nicht sowohl eine bestimmte Basis, zu deren Durchführung eine