1855 / 176 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Studien. . Denjenigen Bewerberinnen, welchen in diesem Jahre Aufnahme

zu Theil werden kann, wird die diesfällige Benachrichtigung seiner Zeit zugehen. .

Jungfrauen, welchen es Ernst ist, in einer wohlgeordneten christlichen Gemeinschaft sich zu einem würdigen Lebensberuf vor⸗ zubereiten, werden dazu in der Bildungs-AUnstalt zu Droyßig eine Gelegenheit finden, die auch weniger wohlhabenden einen lohnenden Beru f sichert.

Berlin, den 22. Juli 1855.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten. von Raumer.

Bekanntmachung vom 22. Juli 1865 betreffend die Eröffnung eines evangelischen Pensionats für Töchter höherer Stände in Droyßig.

In Verbindung mit der zu Droyßig im Kreise Weißenfels, Regierungs-Bezirk Merseburg, im Oktober d. J. zu eröffnenden Bildungs-Anstalt für Gouvernanten, welche von des Herrn Fürsten von Schönburg-Waldenburg Durchlaucht gestiftet, worden ist, soll zugleich ein Pensionat für evangelische Töchter höherer Stände errichtet werden.

Die alsdann in Droyßig bestehende vereinigte Königliche Schul— und Erziehungs⸗Anstalt, das Lehrerinnen⸗Seminar, die Bildungs— Anstalt für Gouvernanten und das Töchter⸗Pensionat, welche bis auf Weiteres unter der unmittelbaren Aufsicht und Leitung des

Ministers der geistlichen 24. Angelegenheiten stehen, repräsentiren

für das weibliche Bildungswesen eine Vereinigung von Mitteln und Kräften, welche, mit solcher Liberalität hergestellt, sich schwer sonst vorfinden dürfte.

Was das Pensionat im Besonderen betrifft, so ist dasselbe zu⸗

nächst auf 50 Zöglinge berechnet, die in dem Alter von 9 bis 15, Jahren Aufnahme finden können. Dieselben wohnen mit den Vor- steherinnen und Lehrern, so wie mit den Gouvernanten in einem und demselben sehr geräumigen Gebäude. Der Ort Droyßig liegt in einer schönen, gesunden Gegend und bietet in seiner ländlichen Aerztliche Hülfe ist nöthigenfalls jederzeit in dem Orte selbst, so wie in der Der Garten der

IAnstalt, der fürstliche Schloßpark, so wie der unmittelbar an die Anstalt sich anschließende Wald und, das für die letztere eingerichtete ö . J. 2 Dana in New-Haven im Staate Connecticut, M. Sars auf Zögli äußere Einrichtung, Lebensordnun Bespeisung D. New⸗Have Staate Connecticut, M. Sars auf Zöglinge. Die äußere Einrichtung, Lebensorznung un espeisung ö in Norwegen, Charles Lyell in London, P. J. van e n, Jöcker folt e schieden christliche sein,, Beneden in Löwen, Asa. Gray in Cambridge in Nord-Amerika Die Erztehning der Töchter ö . ,, m. und George Bentham in Kew bei Lonton zu korrespondirenden

die nach den Forderungen und Vorschriften des Wortes Bottes in Uns 4am 9— . : d . ö Mitgliedern ihrer physitalisch⸗mathematischen Klasse gewählt.

Stille für weibliche Erziehung besondere Vortheile dar. ganz nahe gelegenen Stadt Zeitz zu erhalten.

in der Anstalt ist überall reichlich, aber einfach.

evangelischer Freiheit gestaltet wird. Die Vorbereitung der Töchter auf die Einsegnung, so wie die letztere selbst kann in der Anstalt durch den Ortsgeistlichen erfolgen.

Die Sitte des Hauses soll einfach und edel, wie sie der deut—

schen Familie geziemt, gehalten und auch die dieser Forderung ent⸗

sprechende Form erstrebt werden. Die stete gewissenhafte Leitung und Beaufsschtigung der Zöglinge findet durch das ausreichend vor⸗ handene Lehrerinnen-Personal, so wie durch die Gouvernanten statt.

Der Unterricht erstreckt sich von den ersten Elementarstufen bis zu dem Ziel einer wohleingerichteten höheren Töchterschule— Der

christlichen Unterweisung wird überall eine maßgebende Stellung In Auswahl und Behandlung des Unterxrichtsstoffes

eingeräumt. ist wissenschaftliches Scheinwesen in jeder Beziehung ausgeschlossen und soll eine Bildung erzielt werden, welche zum Eintritt in den Beruf des häuslichen und Familienlebens nicht minder, wie in den Kreis eines gesunden und ernsten gesellschaftlichen Lebens vorberei⸗ tet und besähigt.

Der Unterricht in der französischen und englischen Sprache soll durch National- Lehrerinnen mit vertreten werden. Der Klavier⸗ und Gesang- Unterricht bildet einen integrirenden Theil des Gesammt⸗ Unterrichts; für Privat- Unterricht in weiter gehenden Leistungen wird Gelegenheit geboten werden. .

Die Änstalt sorgt für alle Unterrichts-, Erziehungs- und leib— liche Bedürfnisse. Bett und Bettwäsche wird von ihr gestellt. Be⸗ sorgung der Leibwäsche wird, besonders berechnet, so wie die Ver⸗ gütung für ärztliche Behandlung und Medizin in Krankheitsfällen. Für alle Leistungen ist eine in vierteljährlichen Raten voraus zu entrichtende Pension von 209 Thaler jährlich zu zahlen.

Die Aufnahme findet in der Regel nur zu Michaelis und zu Ostern jeden Jahres statt. Meldungen für die in diesem Jahre am S8. Oktober stattfindende Aufnahme sind an den Königlichen

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werden kann, die eigene Angabe über die seither betriebenen

Seminar-Direktor Kritzinger in Droyßig bei Zeitz portofrei zu richten, welcher auch auf Änfragen weitere Auskunft geben wird. Berlin, den 22. Juli 1865.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten.

von Raumer.

Bekanntmachung vom 22. Juli 1855 betreffend

die Anmeldung von Civil-Eleven für den am ü sten

Oktober d. J. beginnenden Kursus der Königlichen Central-Turn-⸗Anstalt in Berlin.

Am 1. Oktober d. J. wird ein neuer Kursus für Civil-Eleven an der Königlichen Central-⸗Turn-Anstalt hierselbst beginnen. Die näheren Mittheilungen über Einrichtung und Zweck dieser Anstalt und der in ihr zu erreichenden Ausbildung in der Gymnastik sind in der Bekanntmachung vom 15. Juli v. J. (Nr. 14,885), abge— druckt in Nr. 169 des Staats-Anzeigers, enthalten. .

Auch in dem neuen Kursus muß die Zahl der aufzunehmenden Civil-Eleven auf hächstens achtzehn beschränkt werden. Vorzugs— weise zur Aufnahme geeignet sind junge Schulmänner, welchen spä— ter der Unterricht in der Gymnastik an Gymnasien, Real- und Bürgerschulen und Schullehrer-Seminarien übertragen werden kann. Dieselben können nach den bisher gemachten Erfahrungen ihren Aufenthalt in Berlin, wenn auch in beschränktem Maße, auch zu ihrer Vervollkommnung in anderen Disziplinen des pädagogischen Gebletes mitbenutzen. Sofern für einzelne Eleven die Nothwendig— keit und Angemessenheit einer ihnen den Aufenthalt hierselbst mög— lich machenden Unterstützung nachgewiesen wird, bin ich bereit ihnen eine solche zu gewähren. .

Die Anmeldungen zum Eintritt in den diesjährigen Kursus der Königlichen Central-Turn-Anstalt bei den Königlichen Pro— vinzial-Schul-Kollegien, resp. Königlichen Regierungen sind zu beschleunigen.

Berlin, den 22. Juli 1855.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal— Angelegenheiten. Fon wr.

Akademie der Wissenschaften. Die Königliche Akademie der Wissenschaften hat in ihrer Sitzung vom 26. Juli 1855 die Herren Franz Unger in Wien, James 3 29 5 ( * X=

Rn sli che Ri bli n th en.

In der nächsten Woche, vom 6. 114. August, findet, dem S. 20 des gedruckten Auszuges der Bibliothek⸗Ordnung gemäß, die allge— meine Zurücklieferung aller aus der Königlichen Bibliothek ent⸗ liehenen Bücher statt. Es werden daher alle diejenigen, welche Bücher der Königlichen Bibliothek in Händen haben, hierdurch aufgefordert, solche während dieser Zeit, in den Vormittagsstunden zwischen 9 und 12 Uhr, gegen die darüber ausgestellten Empfang— scheine zurückzuliefern. Bie Zurücknahme der Bücher erfolgt nach alphabetischer Ordnung der Namen der Entleiher, und zwar von

A— H am Montag und Dienstag, von JI— R am Mittwoch und Donnerstag, und S Z am Freitag und Sonnabend.

Berlin, den 30. Juli 1855.

Der Königliche Geheime Regierungs-Rath und Ober-Bibliothekar. Dr. Pertz.

Angekommen: Se. Excellenz der Staats- und Justiz⸗ Minister Simons, aus Warmbrunn. ;

Der Ober-Ceremonienmeister Freiherr von Stillfried⸗ Rattonitz, aus den Hohenzollernschen Landen.

Abgereist: Der Prinz Carl zu Schoenaich-Carolath, nach Breslau.

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Nichtamtliches.

Preußen. Erdmannsdorf, 28. Juli, Ihre Ma je stä⸗ ten der Kön ig und die Königin begaben Allerhöchstsich gestern zur Besichtigung der Gnaden Kirche nach Hirschberg und kehrten äber Fischbach hierher zurück. Nach der Tafel machten Ihre Majestäten eine Fahrt auf die Heinrichsburg bei Stonsdorf.

29. Juli. Ihre Majestäten der König und die Königin fuhren gestern um 12 Uhr, begleitet von Ihrer König⸗ lichen Hoheit der Prinzeß Ale xandrine und dem Herrn Fürsten von Pleß, wie den Herren, und Damen des Gefolges geführt vom Landrath, von, Grävenitz nach Seydorf. Glockengeläute empfing die Allerhöchsten Herrschaften, und am Ende des Dorfes, wol einzelne Häuser festlich geschmückt waren, hatte sich die Heistlichkeit, der Ortsvorstand und die Schuljugend auf⸗ gestellt. Ihre Majestäten wurden mit Gesang empfangen. Von Seydorf ing es theils zu Fuß, theils auf Tragsesseln, zur Anna⸗Kapelle hin⸗ an, wo das Dejeuner eingenommen wurde. Nach der Tafel erfolgte pie Besteigung der Gräbensteine, wo Ihre Majestäten längere Zeit berwellten und die herrliche Aussicht genossen. Bei der Heimkehr gingen die Allerhöchsten Herrschaften den größten Theil des Weges nach Seydorf zu Fuße, nahmen dort die Kirche in Augenschein und fehlten um 18 Uhr wohlbehalten nach Erdmannsdorf zurück.

Memel, 26. Juli. Heute 9 Uhr Morgens ging die Korvette

„Konflikt“, Capitain Brown, auf unserer Rhede vor Anker. Die— selbe kommt von der Libauer Rhede, wird sich hier mit frischem Proviant versehen und hat hier Briefe abgeliefert und in Empfang genommen. (Osts. Ztg.)

Sachsen. Coburg, 27. Juli. Von unserer Staats⸗Regie⸗

rung sind dem hiesigen Landtage behufs der Vermehrung der Staats- Einnahmen 3 Gesetzentwürfe über Erhöhung der Braumalzsteuer,

ö

Erhöhung der Grundsteuer und Wiedereinführung der gleischsteuer

vorgelegt worden. Die Finanz-Kommission des Landtages hat sich seboch gegen eine solche Erhöhung der Steuerlast bei der jetzigen Theuerung erklärt und eine Suspension der zwar nützlichen, aber nicht nothwendigen Staats-Ausgaben (z. B. für Beförderung der Auswanderungen) in Vorschlag gebracht und ebenso befürwortet, daß die Unzulänglichkeit der Staats-Einnahmen durch eine schwe⸗— bende Schuld oder durch Versilberung des Aktiv⸗Vermögens gedeckt werde. (Fr. J.)

Baden. Karlsruhe, 28. Juli. am 26sten d. wurde, so weit sich bis jetzt überschauen läßt, in der ganzen Schweiz, im Elsaß, in dem ganzen Großherzogthum Baden bis tief in den Odenwald hinein, und in einem großen Theil des Königreichs Württemberg verspürt. Ueber die Er— schütterung am 26sten d', Morgens nach 10 Uhr, liegen Be— richte vor aus der Schweiz, den oberen Landesgegenden Ba⸗ dens, und aus Württemberg. Daß in Stuttgart am 2bsten Nach⸗ mittags 2 Uhr eine dritte Erschütterung beobachtet wurde, ist schon mitgetheilt worden. Es herrscht vielfache Verschiedenheit der An— gaben über die Richtung, die die Erdstöße genommen haben. Be— sondern Schaden haben sie nirgendswo angerichtet. (Karlsr. 3.)

Württemberg. Stuttgart, 27. Juli. In der heutigen Kammer der Abgeordneten berieth man den Bericht der Ablösungs⸗ Kommission über den Entwurf des Entschädigungs-Gesetzes. Die Kommission stellt den Antrag: „Die Kammer wolle, der Einladung der Königlichen Ministerien des Innern und der Finanzen ent— sprechend, die Berathung des Gesetz-Entwurfss, betreffend die Er⸗ gänzung der Bestimmungen über Gefäll- und Zehnt-Ablösungen, bis auf weitere Mittheilung von Seiten der Regierung verschieben und hiervon der Staatsregierung mit dem Anfügen Kenntniß geben, daß der Verschiebungsbeschluß durchaus nicht in Anerkennung irgend einer Befugniß des deutschen Bundes zur Einmischung in diese Landes-Angelegenheit und in Erwartung einer Bundesver— fügung, sondern lediglich deshalb gefaßt worden sei, weil die Kam— mer keinen Grund habe, einen Gesetz- Entwurf, welcher von ihr nicht gewünscht worden, in Berathung zu nehmen, so lange ihr nicht durch die Regierung die verfassungsmäßige Pflicht dazu auf— erlegt werde.“ Nach lebhafteren Debatten, in welchen der Minister von Linden den Antrag bekämpft, wird derselbe zum Beschlusse der Kammer erhoben. (Schw. M.)

In der heutigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten legte Minister von Linden auch einen Donauschifffahrtsvertrag mit Desterreich und Baiern zur Genehmigung vor.

Baiern. Nürnberg, 27. Juli. Gestern Mittag begab sich Se. Majestät der König mit dem Eilzuge nach Erlangen, woselbst Allerhöchstderselbe in der Aula in seiner Eigenschaft als dector magnilicus der Universität den Professoren derselben ein großes Bankett gab. Kurz vor 9 Uhr Abends traf Se. Majestät wieder hier ein. (N. C.)

Oestetreich. Wien, 29. Juli. Die heutige Nummer der „Wiener Ztg.“ enthält in ihrem amtlichen Theil nachstehenden

Armee⸗Befehl Nr. 26:

Die Erderschütterung

Icheinen werde die

Um Meiner braven Armee einen abermali ; i⸗ serlichen Wohlwollens und Meiner Fürsorge für 96 er, e n en gewordener Krieger zu geben, habe Ich ein neues Pensions-Rormale für die Generale, Stabs. und Ober-Hffiglere erlassen, mit deffen Durchführun ĩ 22 ee, n lere ; 9 Ich Mein Armee⸗Ober⸗Kommando hiermit beauftrage. ind rern an daß solches auch auf die bereits im Pensions—⸗ wenn hg. w und , Anwendung finde. Mailand, 26. Juli. Heute Bormsiten ui . 0 hn nuten 40 Sekunden fanden wieder drei Errer e aferua g'! in wischen⸗ fristen von 15 Sekunden, doch minder heftig als ain Vortaa 8 8 ; 3 ! . ( ge, statt. Die Schwingungen von gestern wurden, hier eingetroffener Mel⸗ dung zufolge, gleichzeitig auch in Turin und Verong verspürt Schweiz. Bern, 26. Juli. Das Erdbeb ch ee, eee. . eben hat sich heute wiederholt; um 10 Uhr 10 Minuten bei heiterem Himmel wurde hier, in Basel und an anderen Orten ein abermaliger, aber be⸗— deutend schwächerer Stoß gespürt. Ueber die gestrige Erschütterung sprechen sich übereinstimmend die Berichte dahin aus, daß der Ba— rometerstand durchaus unverändert blieb: Barometer 26,5,3, Ther— mometer 15. R.; die Richtung von West nach Ost, die Bewegung wellenförmig. Besondere Anzeichen gingen nicht voraus. Die Er⸗ schütterung wurde in der ganzen Schweiz mit seltener Heftigkeit gespürt. In Luzern erhielt das Gewölbe der Jesuitenkirche von Westen nach Osten und von Süden nach Norden starke Risse, aus denen der Kalk auf den Boden stürzte. Im Gasthof zum „Schweizer— hof“ stürzten die Fremden die Treppe hinunter, und die Frauen liefen unter lautem Angstgeschrei auf die Straße. In Lausanne will man 10 12 Schwingungen, in Freiburg drei Stöße bemerkt haben. Die Bewegung hielt an vielen Orten 2 44 Sekunden an. Die Bundesversammlung wurde gestern geschlossen, nachdem beide Räthe über die streitigen Punkte sich geeinigt und der Ständerath seinerseits den Auslieferungsvertrag mit Oesterreich und die Amnestie für die tessiner Wahlstoͤrungen genehmigt hatte. Die Departements für das bundesräthliche Geschäftsjahr sind folgendermaßen vertheilt;: Frei- Herose Militairwesen, Näff Post⸗ und Bauwesen, Franscini Inneres, Furrer Politisches, Stämpfli Finanzen, Fornerod Handels- und Zollwesen, Knüsel Justiz und Polizei. Die Herzogin von Orleans ist vorgestern mit dem Grafen von Paris und dem Herzog von Chartres in Ragaz zum Gebrauche der Kur eingetroffen. Se. Königliche Hoheit der Prinz Karl von Preußen ist in Interlaken angekommen. Groößbritannien und Irland. London, 28. Juli. In der gestrigen Oberhaus-Sitzung wird auf Antrag Lord Broug— hams die Religions Disabilities Bül zum ersten Male verlesen. Die— selbe hat nach Angabe ihres Urhebers den Zweck, mehr als hundert aus konfessionellen Grunden entspringende Rechtsbeschränkungen aufzuheben. Der die türkische Anleihe betreffende Gesetzentwurf wird in der Mor⸗— gensitzung der gestrigen Unterhaussitzung im Comité berathen. Gladstane bezeichnet die Convention als eine Neuerung im internationalen Rechte, das Prinzip derselben als ein heillos verkehrtes und die in der Bilk enthaltenen Bestimmungen als inkonsequent. Der erste Artikel setze fest, daß die Garantie Englands und Frankreichs eine gemeinschaftliche sein solle, während der dritte und vierte verfüge, daß die Anleihe⸗-Zinsen der Bank von England einzuzahlen seien. Er wünsche zu erfahren, ob die Bill den Unterzeichneten der Anleihe gesetzlich das Recht verleihe, die Zinsen auf der Bank von England in Empfang zu nehmen. Wenn dies sich so verhalte, wer habe dann die Verpflichtung, falls die Geldsendungen aus der Türkei ausbleiben sollten, die auf jenes Recht begründeten Forderungen zu befriedigen? Sei die briti⸗ sche Regierung verpflichtet, die Zinsen aus dem konsolidirten Fonds zu bezahlen, habe Frankreich eine ähnliche Verbindlichkeit eingegangen, und habe der Unterzeichner überhaupt das Necht, sich mit seinen Forderun⸗ gen an die französische Regierung zu wenden? Ferner, wenn nach dem Friedensschlusse die Türkei ihre Schuld nicht ruͤckßsahle, und eine der garantirenden Regierungen sie für zahlungsfähig, die andere nicht für zahlungsfähig halte, würde dann erstere berechtigt sein, auf eigene Hand bon der Türkei die Zahlung zu erzwingen? Wenn die eine Regierung einen Theil des türkischen Gebietes als Aequibalent erhalte, werde dann die andere das Gleiche Reanspruchen können? Er berühre alle diese Punkte, um späteren Miß gerstaͤndnissen vorzuheugen. Auf Antrag Lord Palmer ston's, der bemerkt, daß ihm die Diskussion unerwartet komme, und daß es angemessener erscheine, die übrigen auf der Tagesordnung' stehenden Gegenstände vorher zu erledigen, wird die Fortsetzung der Debatte verschoben. Die Limited Liability) Bill wird hierauf in' Comité erörtert. In der Abendsitzung erklärt Lord Pal merston als Antwort auf eine Frage Sir J. Walsh's, Omer Pascha sei allerdings nach Konstantinoyel gereist, um sich mit der türkischen Regierung über militairische Angelegenheiten zu be⸗ sprechen. Doch habe er keineswegs die, Absicht, das Kommando niederzulegen. Die Comité -Berathung über die türkische Anleihe wird hierauf wieder aufgenommen. Wal'pole regt einen die englische Uebersetzung der Convention betreffenden Punkt an. Im englischen Texte sei mit Bezug auf die Garantie-Leistung Englands und Frankreichs das Wort „several“ ausgelassen, welches sich auch in der Bill nicht finde. Er halte es für angemessen, die Bill durch Einfügung diese⸗ Wortes zu amendiren. Der Schatzkanzler bemerkt, im franzöͤsischen Urtexte laute der betreffende Ausdruck „conjointement et Sosidairement und dem letzteren Worte entspreche keinesweges das englische „severallx, wäh⸗ rend der Sinn der beiden französischen Wörter durch das eng— lische „conjcintiy wiedergegeben werbe. Den, Inhabern von Schuld- Bank von England ihre Zinsen auszahlen. Falls die