1960] Oeffentliche Vorladung.
Der Königliche Auctions⸗Kommissar H. Saul
zu Breslau hat gegen den Herrn Theodor R. von Gilg enheimb⸗Weidenau aus einem von dem letzteren ausgestellten, am J. Juni 1852 zahlbar gewesenen Wechsel vom 17. Mai 1852 ber 206 Thlr. wegen der darin verschriebenen Summe von 200 Thlr, nebst 6 pCt. Zinsen feit dem 8. Juni 1852 die Wechselllage bei dem unterzeichneten Gericht angestellt, deren Ein⸗ leitung verfügt ist. Da der Aufenthaltsort des Verklagten unbekannt ist, so wird derselbe hier⸗ durch oͤffentlich aufgefordert, in dem zur Beant⸗ wortung der Klage und zur weitern mündlichen Verhandlung der Sache
auf den 24. September 1855, hora 11,
por dem unterzeichneten Gericht im Stadtgerichts⸗ Gebäude, Jüdenstraße Nr. 55, Zimmer Nr. 32, anberaumten Termine entweder in Person oder durch einen gehbrig legitimirten zu ihrer Ver⸗ tretung berechtigten Bevollmächtigten, wozu die hiesigen Rechts⸗Anwalte Justiz⸗Räthe Vogler und Caspar in Vorschlag gebracht werden, zu erscheinen, die Klage bollständig zu beantworten, die Beweismittel bestimmt anzugeben, die Ur⸗ kunden im Originale einzureichen und die etwa erforderlich en Cbitions-Gesuche anzubringen, in⸗ bem später auf neue Einreden, welche auf That⸗ sachen beruhen, im Laufe der Instanz keine Rück⸗ sicht mehr genommen werden darf.
Eine schriftliche Beantwortung der Klage ent⸗ bindet nicht von dem Erscheinen im Termine.
Wenn der Verklagte oder sein Bevollmäch⸗ tigter sich nicht pünktlich zur bestimmten Stunde einfinden, oder sich nicht vollständig auf die glage erklären sollte, oder wenn sein Stellver⸗ treter seinen Auftrag nicht durch Vollmacht oder Schreiben nachzuweisen vermag, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und die Urkunden, worüber er sich nicht erklärt hat, auf den Antrag des Klägers in contumaciam fuͤr zugestanden und anerkannt geachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Verklagten ausgesprochen
werden. Berlin, den 6. Juni 1855.
Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civil⸗ sachen, Prozeß⸗Deputation 1
1329 Seffentliche Bekanntmachung.
Dem Friedrich Adolph Icks, welcher sich, so piel bekannt, in Amerika aufhalten soll, oder dessen etwanigen ehelichen Abkömmlingen wird hierdurch bekannt gemacht, daß sie nach dem naheren Inhalte des von dem hierselbst am 28. Juni 1855 verstorbenen Kaufmanns Frxie— drich Wilhelm Icks und dessen Ehefrau Do⸗ rothee Wilhelmine Albertine geb. Buschow am 19. Dezember 1848 errichteten und am 25sten Juli 1855 publizirten Testaments zu Pflicht—
zheilserben ernannt worden sind. Berlin, den 28. Juli 1855. Königl. Stadtgericht. Abtheilung für Eivilsachen.
1148 Ediktal⸗Citation.
Alle diejenigen, welche an nachbenannte, an⸗ geblich verlorne Dokumente und die Posten, worüber sie lauten:
) die gerichtliche Obligation vom 2. Februar 1847 nebst Hypothekenschein vom 8. rue 847 über die für die Kirche zu Groß⸗ Berge auf dem Vollhüfnerhof des Acker⸗ mann Johann Friedrich Ludwig Giese, Vol. J. pag. 304 Nr. 1 des Hypotheken⸗ buchs von Klein⸗Berge, Rubrica III. Nr. 3 eingetragenen 100 Thlr;;
2) die gerichtliche Obligation vom 5. Februar 1848 nebst Hhpothekenschein vom 8. Februar 1848 über die für die Kirche zu Groß— Berge auf der Brinksitzerstelle des Krüger Christian Schulz, Vol. IJ. Nr. 7 pag. 73 des Hypothekenbuchs von Klein Berge, Rubriea III. Nr. I eingetragenen 100 Thlr.;
als Cigenthümer, Cessimnarien, Pfand; oder son⸗
r nhaͤber Ansprüche machen, haben sich
paͤtestens
am 20. Oktober 1855, Vormittags 116 Uhr,
z J
1418
an hiesiger Gerichtsstelle zu melden, widrigen⸗ falls fie mit ihren Ansprüchen unter Auferlegung
eines ewigen Stillschweigens aus
geschlossen und
die Dokumente amortisirt werden. Perleberg, den 14. Juni 1855. Königl. Kreisgericht, II. Abtheilung.
i336
Edictal⸗Citation.
Der Intendantur⸗Seeretair Theodor Julius Mewe, dessen gegenwärtiger Aufenthalt unbe⸗
kannt ist, wird zu
dem in unserm Gerichts⸗
lokale, in dem Geschäftszimmer Nr. 13 auf,
den 29. September e., 9 Uhr
* vor dem versammelten Gerichte
Vormittags
zum Versuch
der Sühne und mündlichen Verhandlung an⸗
beraumten Termine in der wider
ihn von seiner
Ehefrau, der Auguste Albertine Mewe, geb. Labusch, angestrengten Ehescheidungs⸗Prozeß⸗ sache wegen Versagung des Unterhaltes unter ber Verwarnung vorgeladen, daß bei seinem
Ausbleiben angenommen werden
wird, er wolle
sich auf den Sühneversuch nicht einlassen, wo—
nächst mit der Verhandlung der
Sache in con-
tumaciam verfahren werden wird.
Posen, den 15. Juli 1855. Königliches Kreisgericht, l. Ab Civilsachen.
1124 . 66 dung Ueber den Nachlaß des am
theilung für
1. April 1851
hier verstorbenen Buchhalters Friedrich Moritz Walther aus Gräfenhainchen ist durch Verfü⸗
gung vom 17.
9
Verfügung vom 25. Mai d. J. Verfahren eingeleitet worden.
gung April' d. J. der erbschaftliche Liquidations-Prozeß eröffnet und dieser durch in ein Konkurs—⸗
Es ergeht daher an alle unbekannte Gläu— biger, welche Forderungen an die Walthersche
Konkursmasse zu haben vermeinen, Liquidirung ihrer An⸗
Aufforderung, sich zur sprüche
9
hiermit die
am 10. September d. J. Vormittags
10Uhr,
vor Herrn Kreisgerichts-Rath Stecher, an hie—
siger Gerichtsstelle, Nr. 6,
1 Treppe
hoch, Zimmer
entweder persoͤnlich oder durch einen
mit Vollmacht versehenen Rechts⸗Anwalt (es werden die Herren Rechts⸗Anwälte
Riemer, Fritsch,
; Fiebig Bieren
er und von
event. zur Auswahl in Vorschlag gebracht) ein⸗
zufinden, wärtigen, Masse a sgeschlossen Stillschweigen gegen higer auferlegt werden wird.
im Fall des Ausbleibens aber zu ge⸗ daß sie mit ihren Ansprüchen und ihnen ein die fich meldenden Gläu⸗
an die ewiges
Es beträgt nach bisherigen Ermittelungen die
Aktipvmasse etwa 831 Thlr., gegen 3020 Thlr.
die Passivmasse da—
Halle a. d. S., am 19. Juni 1855. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
—
1293
Bekanntmachung.
In unserem Depositorium befinden sich die
seit länger
als 56 Jahren niedergelegten, nach⸗
stehend näher bezeichneten Testamente.
Da auf deren Eröffnung bis
jetzt nicht an⸗
getragen worden, und uns von dem Leben oder
Tode der
Testamentserrichter etwas Zuverlãäs⸗
siges nicht bekannt ist, so werden die Interes⸗ senten im Verfolg de⸗ Vorschriften des allge⸗
meinen Landrechts Theil J. Titel 12.
§. 218 sed.
hierdurch aufgefordert, binnen 6 Monaten die Publication gehörig nachzusuchen. Nordhausen, den 20. Juli 1855.
Königliches Kreisgericht. II.
Abtheilung.
Benennung der Testatoren.
Datum der Dispofitionen.
Dorothee Margarethe Kroe⸗ seln von hier.
Aktuarius Michaelis zu Win⸗ zingerode.
Christlane Sophie Lier, geb. Fingerhuth, deren Wohn⸗ ort nicht ersichtlich ist.
22. Marz 1799
15. Dezember 1798.
14. Oktober 1797.
133 Mitteldeuischer Eisen⸗ bahn Verb and.
** ö *
Die Verwaltungen des Mitteldeutschen Eisen⸗ bahn⸗Verbandes übernehmen vom 1. September
2. c. ab in ihrem gemeinschaftlichen Verkehr innerhalb der Gränzen des Verbandes e.
Versicherung
der zur Beförderung
aufgegebenen Gepäckstücke, wodurch der Reisende, welcher für Gepäckstücke eintretenden Falles nur den Ersatz von 14 Thlr. oder 1 F. 5. Kr. anzusprechen berechtigt ist, böhere Ent« schädigungs⸗Ansprüche erlangt, unter nachstehen⸗ den Bedingungen:
9)
Die Verslcherung gilt als erfolgt, wenn sie bei der Aufgabe der Gepäckstücke ange⸗ meldet, die Prämie bezahlt und der Gepaͤck— schein dem Versicherten übergeben ist. Sie wird erwiesen durch einen Stempel auf dem Gepäckscheine des Inhalts: Versichert mit Thlr. Prämie .
2) Eine höhere Versicherung als fünf Thaler
oder 8 Fl. 45 Kr. p. Pfd. wird nicht an— genommen und ehen so eine verlangte theilweise Versicherung der auf einen Gepäckschein expedirten Gepäckstücke zurück— gewiesen, bezw. nicht anerkannt.
Für jede ein Hundert Thaler oder 1751. des zur Versicherung deklarirten Gesammt⸗ werthes wird (borausgesetzt, derselbe be⸗ trage überhaupt mehr als 1 Thaler oder JI auf die ersten zehn Meilen der Transportstrecke eine
Prämie don 3 Sgr. oder 105 Kr. und auf jede weitere zehn Meilen eine Prämie bon 1 Sgr. oder 35 Kr, erhoben, welche sofort bei Aufgabe der Gepäckstücke zu ent⸗ richten ist. Angefangene 100 Thaler oder 175 Fl., so wie angefangene 10 Meilen, werden stets für voll gerechnet.
Die Versicherung erstreckt sich auf Gewichts⸗ defekte, Verluste, Vernichtung und Bescha— digung der Gepäckstücke, auf Beschädigun⸗ gen aber nur so weit, als dieselben äußer⸗ lich an denselben erkennbar sind, und auf Beschädigung des Inhalts insbesondere nur, wenn dieselben mit einer äußeren Be⸗ schaͤdigung in ersichtlichem Zusammenhange stehen. Als verloren wird ein Geyäckstůck aber erst vierzehn Tage nach dem Termine angesehen, zu welchem es auf der Bestim— mungs⸗Station eingetroffen sein sollte. Bei theilweiser Beschädigung oder Vernich⸗ tung des Gepäckes wird die Vergütung nur? nach Abzug des Gewichtes des unbe⸗ schaͤdigten oder vorhandenen Theiles, mit⸗ hin nach Verhältniß des Gewichtes der in Verlust gerathenen oder beschaädigten Stücke geleistet.
z Die Verwaltungen sind von jeder Haftung / 9 J
frei, wenn der Verlust oder die Beschãͤdi⸗ gung durch ein anderes Ereigniß als Brand herbeigeführt ist, welches dieselben abzu⸗ halten nicht vermocht haben, oder wenn ber Schaden durch Verschulden des Ver⸗ sicherungsnehmers oder solcher Personen— welche dieser zu vertreten hat, veranlaßt ist. Die Entschädigung wird nur gegen Zurück⸗ gabe des Gepäckscheines geleistet.
Es wird nur der wirkliche, auf Verlangen nachzuweisende Werth des Verlustes, in keinon Falle aber mehr als fünf Thaler oder 8 J 15 Kr. für das Pfund entschä—= digt, auch wenn irrthümlich eine höhere Versicherung angenommen wäre.
9) Für die Ermittckung, des Gewichtes, für
welche die Entschädigung zu leisten ist, dienk der auf dem Gepäckscheine vermerkte Gewichtsbefund bei der Aufgabe der Ge⸗ päckstücke als alleinige Grundlage.
Berlin, den 3. August 1855.
Die Verwaltungen
des Mitteldeutschen Eisenbahn-Verbandes.
Für dieselben: Die Direction
der Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft.
Fournier.
Aachen⸗Düsseldo
a
orter Eisenbahn.
n vom 15. Juni 1 is auf Weiteres.
A. Von Aachen nach Ruhrort und Düsseldorf. B.
=
Von Ruhrort und Düsseldorf nach Aachen.
Aachen Abfahrt
Gladbach
Nr. des Zuges. Abfahrt
1
Crefeld Abfahrt
Ruhrort Rr.
des Zuges.
Ankunft Ankunft
. Ruhrort Düssel⸗ Glad⸗ Rheydt dorf bach
Abfahrt Abfahrt Abfahrt Abfahrt Abfahrt
Crefeld Aachen
Ankunft
Güterschnellzug ..
mit Pers.⸗Bef. III. Personenzug .. 7, 16 Mrgs. 1, 10
V. Güterzug Mittags.
mit Pers⸗Bef. VII. Schnellzug . 4
Nachm.
6,390 Abds. (Fortsetzung von X.)
1X. Lokalzug ..
XI. Sotnlzug⸗ 8, 18 Abds. (Fortsetzung von XII.)
XIII. Güterschnellzug mit Pers⸗Bef.
11,0 Abds.
Anmerkung.
3 Mrgs. 7,58 Mrgs. , Nachm.
5, 5,55 Nachm.
ö X. Personenzug Abds. z (An⸗
kunft.)
11,57 Nachts (Ankunft, Ueber⸗ nachtung)
1) Die Güterschnellzüge befördern nur II.
II. Güterschnellzug ... mit Pers.⸗Bef. IV. Sch nell zug
5, 30 Mrgs. 9, 10 Mrgs. 3, 50 Nachm.
8, 10 Mrgs. 2,17
Nachm.
VI. Personenzug
VIII. Güterzug ......
5, 15 . - mit Pers.⸗Bef.
Abds.
Abds.
XII. Lokalzug ...... ..
XIV. Güterschnellzug . mit Pers.⸗Bef.
Nachm.
Wagenklassen und halten auf allen Stationen. 2) Tages-Retour-Karten sind zu allen Zügen gültig.
Ad A. in Aachen:
*
Zug V. aus Verviers, Cöln und Mastricht. Zug VII. aus London, Ostende, Paris, Brüssel . Cöln und Mastricht; Zug XIII. aus Cöln. Züge 1, III. VII. nach Berlin an den Schnell-, Päckerei und Courierzug der Cöln-Mindener . . Bahn; Zug V. nach Hamm. in Düsseldorf: Züge J.,, III., VII; nach Berlin an den Schnell-, Päckerei⸗ und Courierzug der Cöln-Mindener Bahn; außerdem nach Elberfeld, IV. auch nach Deutz, vil. demnächst bis Halle und deipzig über Dortmund⸗Soest. . Züge V., VII. XI. nach Deutz
in Ruhrort:
Aachen, den 10. Juni 1855.
Zug III. aus Paris und Brüssel.
k Ad B. in Aachen:
in Ruhrort:
. ö,, ö der Aachen⸗Düsseldorf⸗Nuhrorter Eisenbahn.
in Düsseldorf:
4, 45 Mrgs. 7,3 ; — Mrgs. Mrgs. 12,1 1,19 1,21 3,22 Mittags Mittags Nachm. Nachm. . . ab Vsc len 3,9 5, 2 4,31 zum Anschluß an Nachm. Nachm. . Zug VII. nach Erefeld und Ruhrort. b, 44 9, 26 Abds. Abds.
J, 45 ö Mrgs. (15 9
Mras.
6, 35 Mrgs.
6, 30 Abds. (für Zug VIII und ö X 524 . 8.3 Abds Abds. (Ankunft. Anschluß an Zug XI. nach Duͤssel dorf.) 928 10,55 11,6 Abds. Nachts Nachts (Ankunft und Uebernachtung.)
und III. Wagen-Klasse, sämmtliche übrigen Züge (inkl. Schnellzüge) alle 3
Züge II. und IV. nach Paris (in 1 Tage) und ganz Belgien, nach London per Ostende, außer⸗
dem nach Cöln und Mastricht. ö
Zug VI. nach Lüttich, Cöln und Mastricht.
Jug VIII. Nachts 1 Uhr 30 Min. nach Belgien,
Paris und London per Calais. .
Züge IV., V., XIV. aus Berlin mit dem Sourier= Personen- und Päckereizug der Cöln⸗Mindener
Bahn, Zug . außerdem aus Hamm.
Züge TV., VI., XIV. aus Berlin wie vorstehend in Ruhrort.
Züge VI., Vll, X, XIV. aus Elberfeld.
Züge VI., VIII., X. aus Deutz.
Jug VIII. auch aus Hamm resp. demnächst aus
—
Halle und Leipzig über So est-Dortmund.
i332]
NM; * — . * . 9 Niederschlesische Zweigbahn. Einnahme im Monat Juli 1855
für 8744 Personen
und 67,927 Ctr.
Einnahme im Monat nal J
in diesem Jahre mehr
ö . DI Tor. 4 Sgr. 1 Pf.
113311. Apotheken-Verkauf.
. amilienverhältnisse halber verkaufe ich meine 3 hiesiger Stadt befindliche mit Realprivilegium versehene Apotheke unter sehr günstigen Bedin⸗ gungen. Hierauf Reflektirende wollen sich per⸗ sönllch oder schriftlich an den Unterzeichneten selbst wenden.
Dornburg a. Saale, den 6. August 1855. H. Zöllner.
o.
133
Bekanntmachung.
Weimarische Bank.
R Bezug auf die noch zu leistenden Ein⸗ zahlungen auf die Interims-Partial⸗-Actien
10,423 Thlr. 6 Sgr. 8 Pf.
Litt. B. der Weimarischen Bank hat der Ver⸗ waltungsrath der letztern folgende fernerweite Beschlüsse gefaßt: —
1) Die den Aetionairen durch die Bekannt—⸗ machung vom 10. Juli d. J.. „bis auf Wei⸗ teres“ gewährte Erlaubniß, die volle Einzah— lung auf die Interims⸗Actien Litt. B. mit 60 Thlr. pro Actie vom Tage der Bekanntmachung an beliebig zu leisten, hoͤrt mit dem 31. August k ;
9 Diejenigen Actionaire, welche bis dahin die Volleinzahlung auf die mehrgenannten In⸗ terims-Actien Litt. B. noch nicht geleistet haben, werden andurch aufgefordert, die noch fehlenden 60 Thlr. pro Actie in zwei Raten einzuzahlen, und zwar
a) die erste Rate mit Dreißig Thalern pro
Actie weniger eilf Silbergroschen 6 Pf. Abschlags⸗Dividende für das erste Halb⸗ jahr 1855, also mit baaren Neun und zwanzig Thalern 18 Sgr. 6 Pf., in der Zeit bom 1. bis 15. September die⸗ fes Jahres, und
p) die zweite Rate mit unverkürzten Dreißig
Thalern pro Actie in der Zeit vom 1. bis 15. Rovember dieses Jahres.
3) Auch diese beiden letzten Ratenzahlungen
sind in der Währung des 14⸗Thalerfußes zu leisten und zwar ĩ in Weimar bei der Bankkasse, in Greiz bei der dortigen Filialbank, in Berlin bei Mendelssohn u. Comp. und bei Breest und Gelpcke, in Frankfurt a. M., bei Raphael Erlanger, in Leipzig bei H. Edel, dortigem Agenten der Weimarischen Bank und ⸗ bei Frege und Comp, in Magdeburg bei Spir und Richter, in 6 bei Günther und Rudolph, un in Chemnitz bei Louis Benndorf.
) An die Strafen der versäumten Einzah— lung, wie sie im §. 5 des Bankstatuts an⸗ gedroht sind, wird andurch wiederholt er innert.
5) Bei der Einzahlung der letzten Rate werben die Interims-Actien Limit. B. eingezogen und dagegen volle Partial-A1A,tien Litt. A. aus- gegeben.
Weimar, am 6. August 1855. Der Verwaltungsrath der Weimarischen Bank
Im Namen desselben der Vorsitzende Stichling.