1855 / 188 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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in dem aufgestellten Berzeichniß der im Follvercine bestehenden

ollämter angegeben ist. ( . Berlin, den 26. Jult 1855.

ö Der Finanz-Minister—

An mtliche Provinzial- Steuer- Direktoren, . Regierungen in Potsdam und

Frankfurt ꝛc.

Verfügung vom 31. Januar 1855 betreffend die Besteuernng der mit der Branntweinbrennerei

verbundenen Essig-Fabrication.

Auf den Bericht vom 10. Januar d. Jr, Tie Besteuerung der Essig-Fabrikanten betreffend, wird der Königlichen Regierung er⸗ öffnet, daß, da nach S. 3 des Gewerbesteuergesetzes vom 30. Mat 1520 jedes Fabrikgeschäft der Gewerbesteuer zu unterwerfen ist, und die durch die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 10. Januar 1824 für die Branntweinbrennerei angeordnete Ausnahme nicht ausdehnend ausgelegt werden darf, die Essig Fabrication als ge⸗ werbesteuerpflichtig zu behandeln ist, ohne Unterschied, ob dieses Geschäft in Verbindung mit einer Branntweinbrennerei betrieben wird oder nicht. .

Hiernach möge die Königliche Regierung verfahren lassen.

Berlin, den 31. Januar 1855.

Der General-Direktor der Steuern.

An die Königliche Regierung zu N.

Verfügung vom 29. April 1855 betreffend die Tarifirung von seidenen Tüllschleiern mit aufge— druckten Puppen von anderen Gespinnsten.

Bei Rücksendung der Anlagen des Berichts vom 2ten d. M.“ erwidere ich dem Haupt- Amte, daß der Ansicht des Herrn Pro vinzial-Steuer-Direktors zu Cöln, wonach Scleier von der Be-

schaffenheit der zurückfolgenden Probe nicht als halbseidene Waaren nach Pes. 30 (, sondern als ganzseidene Waaren nach Pos. 30 b. Abth. II. des Tarifs zur Verzollung zu ziehen sind, beigetreten wird, da unter „Waaren, in welchen außer Seide auch andere Spinnmaterialien enthalten sind“, nur solche Waaren zu verstehen sind, in denen Lie Verbindung anderer Spinnmatcrialien mit, 3 Seide durch ein Einweben, Einwirken ze. herge— ellt ist. l Berlin, den 29. April 1855.

Der General-Direktor der Steuern.

An das Haupt⸗Steuer⸗Amt für ausländische Gegenstände hier.

Verfügung vom 265. Junt 1855 betreffend die Abfertigängsbefugniß Des Steueramts in Guben.

Auf den Bericht vom 12ten d. Mts, wird dem Unter-Steuer— ante zu Guben die Befugniß zur Erledigung von Uebergangs— scheinen beigelegt und der Königlichen Regierung überlassen, dem— gemäß das Weitere anzuordnen.

Berlin, den 25. Juni 1855.

Der General-Direktor der Steuern.

An die Königliche Regierung zu N.

Verfügung vom 27. Juni 1855 betreffend das Die nst⸗Einkommen der Chausseegeld-⸗Exheber,

* dem Erlasse vom 6. Januar 1850 III. 21,408 ist im All⸗ gemeinen als Verwaltungs Grundsatz angenommen, daß einem

ren sei. 1sten v. M. richtig voraussetzen,

Ortseinwohner sind, ohne irgend eine Ausnahme

besonderen Verhältnissen abhängig bleiben sollen.

Chausseegelde Erheber mit Ausnahme der Ortseinwohner, denen

der Chausseegeld⸗Empfang unter Umständen ausnahmsweise über= tragen werden kann ein Jahres-Einkommen von mindestens 144 Rthlr., neben freier Wohnung und dem Oelgelde zu gewäh⸗ Es hat indessen, wie Ew. ꝛc. in dem Berichte von bei dem Erlasse jener Verfügung nicht in der Absicht gelegen, allen Chausseegelderhebern, die nich: bn eine jährliche Remunergtion von mindestens 4M Rthlr. zu bewilligen, vielmehr die Bemessung der Höhe des Dienstein kommens Lieser Beamten von . Sie mögen daher in Fällen, wo nach Ihrer Ansicht die Nothwendigkeit der Bewilli—⸗ gung eines Diensteinkommens von mindestens 144 Rthlr. nicht vorhanden ist, das für angemessen erachtete geringere Einkommen bestimmen.

Berlin, den 27. Juni 1855.

Der General-Direktor der Steuern.

An den Königlichen Geheimen Ober Finanzrath 2c. N. zu N.

Verfügung vom 5. Juli 1855 betreffend die Tarifirung von Knochenleim.

Nach dem amtlichen Waaren-Verzeichnisse ist „Leimgallerte (durch Salzsäure entkalkte Knochen)“ der allgemeinen Eingangs— abgabe zugewiesen. Da der sogenannte Knochenleim in einer Leim— gallerte besteht, welche auf dem oben bezeichneten Wege gewonnen wird, so ist auf Knochenleim ebenso wie auf Fisch-, Horn- und Lederleim nur der Satz von 15 Sar. in Anwendung zu bringen, insofern sich der Leim nicht seiner Beschaffenheit nach als Gelatine darstellt, in welchem Falle der Zollsatz von 3 Thlr. 10 Sar. nach Pos. 5 2. Abth. II. des Tarifs zur Erhebung kommen muß.

B lh, den 5, Jul nnn

Der General⸗Direktor der Steuern.

An den Königlichen Provinzial-Steuer-Direktor NM. t R.

Angekommen: Der General-⸗Major und Kommandant von Berlin, von Schlicht'ng, von Ruhla.

Abgereist: Se. Durchlaucht der Fürst Heinrich XXIV. zu Reuß-Schleiz-Köstritz, nach Jänckendorff.

Se. Excellenz der General der Knvallerie, General- Adjutant Sr. Majestät des Königs und Gouverneur der Bundesfestung Luxemburg, von Wedell, nach Erdmannsdorf.

Nicht antliches.

Prenßen. Erdmanns dorf, 11. August. Gestern Mor— gen um 97 Uhr traf Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen in Erdmannskdorf ein.

Ihre Majestäten konnten wegen des anhaltenden, starken Regens gestern die Zimmer nicht verlassen. Se. Majestät der König nahmen die gewöhnlichen Vorträge entgegen.

12. August. Ihre Majestäten der König und die Königin, begleitet von Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen von Preußen, Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzesęfin Alexandrine und kem Herzoß Engen von Württzem serg, unternahmen gestern einen Ausflug auf die Frie sensteine. Schmie de⸗ berg, welches Ihre Majestäten passirten, war auf dae Festlichste beschmückt, und die dortigen Behörnen hatten sich zur Begrüßung Ihrer Majestäten aufgestellt. Nach Erdmannedorf zurückaekehrt, machten Se. Majestät in Begleitung Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen von Preußen gegen Abend noch einen Spaziergang durch den Park und besuchten zuletzt noch das Krankenhaus Bethanien.

Elberfeld, 12. August. Se. Excellenz der Herr Handels⸗

minister von der Heydt ist gestern Abend hier angekemmen. (Elb. Ztg.)

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Anhalt. Dessau, 8. August. Durch die Gesetz⸗Samm⸗ lung wird unterm 6. August die von dem Herzoge am 1. Anugust verfügte Standes- Erhöhung der Gräfin Helene von Reina, Tochter zweiter Ehe des Prinzen Georg Bernhard zu Anhalt, be⸗ fannt gemacht. Sie ist, nachdem sie von dem Prinzen Wilhelm Woldemar zu Anhalt adoptirt worden, zur Prinzessin mit dem Prädikat „Durchlaucht“ erhoben worden und hat sich gestern mit dem Fürsten Friedrich Günther von Schwarzburg-Rudolstadt vermählt.

Frankfurt a. M., 11. August. Am 22. v. Mts. ist das eit dem 22. Juli v. J. von dem hohen Senate der freien Stadt Frankfurt geführte Direstorium, gemäß §. 26 der Ordnung für

Tas Oberappellationsgericht auf. den hohen Senat der freien Stadt Bremen übergegangen. (Fr. J.)

Baden. Karlsruhe, 9. August. Heute Mittag schloß eine Reihe von Sitzungen, welche die Generalsynode den Be— rathungen über die Gottesdienst⸗Ordnung gewidmet hatte. Die Sitzungen hatten seit Anfang der Woche jeden Tag, mit kur— zen Unterbrechungen von früh 9 Uhr bis in den späten Abend hinein gedauert. Die aus gründlichen Forschungen hervorgegan— gene Vorlage des großh. Oberlirchenrathes war durch eine große Zahl übereinstimmender Anträge der Diözesan-Synoden veranlaßt worden, in welchen eine veränderte, in evangel. Geiste gehaltene, lebendigere Gottesdienst Ordnung verlangt wurde. Das Bedürf⸗ niß einer Veränderung war demnach thatsächlich und unleugbar vorhanden. Diesem kam nun die Ober-Kirchenbehörde entgegen, indem sie auf dem Grunde altchristlicher Einrichtungen, welche sich in den beiden vormals getrennten protestantischen Schwesterkirchen wieder eingelebt und geschichtlich entwickelt hatten, Kultusformen vorlegte, welche, dem Geiste der vereinigten evangelischen Kirche entsprechend, Nichts in sich tragen, was zu den Besorgnissen berech— tigen könnte, die aus Unkenntniß der Sache hie und da laut ge— worden sind. Damit allen Gemeinden, sowohl denjenigen, welche zu der bisherigen Form des Gottesdienstes eine gewisse Vorliebe hegen, als auch denen, welche eine reichere und mannigfaltigere Gottesverehrung wünschen, gleichmäßig ihr Recht würde, schlägt der großherzogliche Oberkirchenrath eine doppelte Form des Kultus

vor: eine ein fach ere und eine erweiterte. Jene bildet die gemein—

schaflliche Grundlage, in welche gegenüber der bisherigen nur we— nige, gewiß allgemein anerkennungswerthe und ansprechende Ele— mente aufgenommen sind, und aus dieser heraus kann sich, wo ein Bedürfniß sich kund giebt, die vollere Form entwickeln, die jedoch nur allmälig mit großer Vorsicht nach Erprobung an einzelnen Gottesdiensten, besonders an Festtagen, die den Gemeinden die etwa zu beabsichtigenden Veränderungen zur Anschauung bringen, ins Leben eingeführt werden soll, wenn hiezu die Ober— Kirchenbehörde ihre Genehmigung ertheilt haben Hanptbeschlüsse der Synode wurden mit an Stimmeneinhelligkeit grenzender Mehrheit gefaßt, die Schlußabstimmung mit allen gegen zwei Stimmen. den 13ten, stattfinden.

10. August. In der heutigen Plenar-Sitzung kam der Bericht der V. Kommissison des Abgeordneten Kern zur Verhand—

herzoglichen evangelischen Ober-Kirchenraths, die Einführung des von der eisenacher Kirchen -Konferenz veranstalteten Leutschen angelischen Kirchengesangbuches in 150 Kernliedern. In Anbetracht, daß eine sofortige Einführung eines nenen Gesangbuches überall nicht geboten und ferner ein solches zwar die allgemein evangelischen Kern— lieder, insbesondere sofern sie auch eine geschichtliche Bedeu⸗— lung für Kirche und Land haben, enthalten müsse, jedoch auch den Anforderungen der Zeit und des kirchlichen Bedürfnisses ntsprechen müsse, und nachdem auch die Mitglieder der Ober— lirchenbehörde erklärt hatten, daß keineswegs die Absicht sei, weder die Gesanmtzahl der Sammlung, noch die einzelnen Lieder in der vorliegenden Form einzuführen, fo entschied sich die Generalsyhnode für den Kommissionsantrag: der großherzogliche Oberkirchenrath wolle auf den Grund des Eisenacher Gesangbuch⸗ Entwurfs ein neues Landes-Gesangbuch vorbereiten, welches nach Form und Inhalt allen gerechten Forderungen entspricht und geeignet erscheint, die Bedürfnisse der Kirche und des Hauses ganz und vollständig zu befriedigen; wobei indessen ausgesprochen und vorausgesetzt wird, daß die neuen Lieder (nach dem Jahr 1769) nicht grundsätzlich usgeschlossen und die Sprachweise unserer Zeit zu Gunsten der Erbaulichkeit gewahrt werde. (Karlsr. 3.)

Baiern. München, 11. August! Sicherem Vernehmen nach ist der Landtag, wie die „N. M. Ztg.“ meldet, auf den L September I. J. einberufen und Freiherr Schenk von Stauffenberg zum ersten Präsidenten der Kammer der Reichs- räthe ernannt.

zulässig sei, daß

Oesterreich. Brennbichel, 8. August. Heute fand, wie das „Dr; J.“ vom 12. August mittheilt, die feierliche Einweihnng der von Ihrer Majestät der Königin Marie von Sachen gestifte ten, dem Andenken ihres verewigten Gemahls, des höchstseligen Königs Friedrich Au gust, geweihten Kapelle statt.

Großbritannien und Irland. London 19. August. In der gestrigen Abend-Sitzung Tes Unterhauses fragte Oberst Freestun an, ob die Reglerung dem Vorschlage des betreffenden Comité gemäß den Offiztcren und Mannschaften, welche bei der Entdeckung der Nortwest-Passage betheiligt gewesen sind, eine Ordens -Decoration als Auszeichnung zukommen lassen werde? Der erste Lord der Admiralität, Sir Charles Wood, antwortete darauf auswelchend: Er habe den Bericht eben erst erhalten und noch nicht Zeit gehabt, ihn zu lesen. Auf eine Anfrage des Herrn Williams, ob die Regierung die Absicht habe, eine Statue des ver— storbenen Parlaments-Mitgliedes Joseph Hume in dem Parlaments⸗ gebäude aufstellen zu lassen, antwortete Lord Palmerston dahin, daß der Regierung kein derartiger Vorschlag gemacht worden sei.

Das White-Bait-Diner der Minister hat gestern in der

Trafalgar Tavern in Greenwich stattgefunden; die Vertagung des Parlaments wird demzufolge jedenfalls nicht lange mehr auf sich warten lassen.

Auf dem „Ripon“ sollten gestern in Southampton ungefähr 1000) Mann von der deutschen Fremdenlegion nach der Krim ein- geschifft werden. Die angesagte Musterung der Legion durch die Königin hat gestern im Lager zu Shorncliffe stattgéhabt. In der heutigen Oberhaus—⸗ Sitzung geht die auf die Ausgabe bon Schahscheinen zum Betrage von 7,000,000 Pfd. St. bezügliche Bill durchs Comite, nachdem Lord Monteagle die Gelegenheit benutzt hat, um ein Klagelied über die finanzielle Lage des Landes, die ungeheure Höhe der Kriegskosten, die Mittel, durch welche die erforderlichen Gelder aufge— bracht werden, die Aufhebung des Zeitungs-Stempels und vor Allem über die türkische Anleihe, deren Last auf England allein fallen werde anzustimmen. Lord Malmesburh, Granbille und Ela rendon rechtfertigen die türkische Anleihe und treten in Bezug darauf für Frank⸗ reich und dessen Loyalität in die Schranken. Earl Grey hingegen bleibt seiner Rolle als Friedens-Advokat treu. Er spricht die Befürchtung aus, die Anleihe werde zu Zwistigkeiten sowohl mit Frankreich, wie mit der Türkei führen, und tadelt die grauenvolle Verschwendung der öffentlichen Gelder in allen mit der Kriegführung zusammenhängenden Zweigen der Verwaltung. . k J

In der heutigen Unterhaussitz ung lenkt Bowher die Auf⸗

merksamkeit auf die italienische Legion. Die Bildung eines solchen

Truppenkörpers, bemerkt er, erscheine in mancher Hinsicht als sehr wün⸗

dienste sehr wohl befähigt und, wie er hoffe,

verschiedenen wen ger enn wird. Die

schenswerth. Die italienische Legion werde im Stande sein, England gute Dienste zu leisten; sie werde aus Männern bestehen, die zum Milikair⸗ d t un gut disziplinirt seien, und sie werde eine Anzahl beschäftigungsloser Flüchtlinge, die gegenwärtig in Theilen Italiens umherschwärmten und? mehr »der Element der Gefahr für den Frieden des Landes Thätigkeit verschaffen. Was aber solle

ehrenvolle werden, wenn man sie nicht mehr brauche? In

bildeten, eine aus der Legion

ihre Heimath zurückgekehrt, würden diese an militairische Disziplin ge⸗

Der Schluß der Synode wird künftigen Montag, wohnten Mannschaften wahrscheinlich gefährliche Nuhestörer werden. Das

beranlasse zu ernsten Betrachtungen, namentlich wenn man bedenke, daß

kürzlich ein edler Lord sich Aeußerungen über die Lage Italiens erlaubt

habe, die geeignet seien,

die Ruhe in jenem Lande in hohem Grade zu

gefährden. Es stehe in Italien keineswegs so schlimm, wie man nach

; 1 . ans, der Schilderung Lord John Russell's anzunehmen' geneigt sein möchte lung der General Synode; er betraf den Vortrag des Groß⸗ ; . 6 en,

nicht auskommen.

M Sei etwa das englische Regiment auf den ionischen Inseln so besonders, milde? Ohne energische Polizeimaßregeln könne man im Kirchenstaate k Dieselben seien nöthig zur Vertilgung der geheimen Gesellschaften, dieses Fluches Italiens. Bie Tortur komme in den päpst⸗ lichen Staaten nicht vor, und Hinrichtungen vollziehe man durch die Guillo— tine, was keine grausame Strafe sei Cheiterkeit). Zwar sage man, wenn die österreichischen und französischen Truppen sich aus dem Kirchenstaate zurückzögen, so würde es mit der Herrschaft des Papstes zu Ende sein. Das sei seiner Ansicht nach ein ITVVtthum; denn es gebe in ganz Europa keinen Herrscher, der sich einer größeren Popularität erfreue, als gerade der Papst. Bei der gegenwärtigen politischen Lage Europas sei es un⸗ möglich, einen organischen Wechsel in Italien eintreten zu lassen; doch müsse er geradezu in Abrede stellen, daß die geistliche Regierung eine reformfeindliche sei. Man höre hier und da die Behauptung, daß das Kardinals⸗Kollegium sich den Eisenbahnbauten widersetze. Der wahre Grund aber, daß es nicht zu diesen Bauten komme, liege in der aus den allgemeinen politischen Verhältnissen Europas entspringenden Verwirrung. Aus eigener Erfahrung könne er sagen, daß das so verschrieene, angeblich im Kirchenstaate herrschende Räuberwesen völlig unterdrückt sei, und wenn man behaupte, daß die italienischen Fürsten freie Verfassungen über den Haufen geworfen und an ihrer Stelle despotische aufgerichtet bätten, so müsse er auch das leugnen. Die gegenwärtige Lage Italiens müsse man! den Erschütterungen zuschreiben, von welchen Enropa durchzuckt worden sei, und die Sendung Lord Minto's habe mehr, als irgend etwas An⸗ deres, dem Gedeihen des Constitutionalismus in Italien geschadet. Lord“ Palmerston bemerkt, die zu bildende italienische Legion werde nach AÄbsicht der Regierung 4—- 5960 Mann stark werden. Die Befürchtung, daß diese Leute bei ihrer Nückkehr die Ruhe Italiens gefährden würden, könne wohl kaum ernst gemeint sein. Es lasse sich im Gegentheil an⸗ nehmen, daß die Disziplin des Soldatenstandes sie zu ruhigern Mitglle⸗ dern der menschlichen Gesellschaft machen werde, als sie vorher gewesen. Er erlaube sich, den Vorredner daran zu erinnern, daß während