.. Die Prioritäts⸗Obligationen Unterliegen der Amortisation 1) durch alljährliche Verwendung des Reinertrages der Cöln⸗Gießener Eisenbahn nebst ihrer Abzweigung nach Siegen über vier Prozent des Ankage-Kapitals bis zur Höhe eines halben Prozents desselben . der auf die eingelösten Prioritäts-Obligationen fallenden Zinsen; gin diejenigen Beträge, welche der Staat nach §. 19. des zwischen dem Königlichen Eisenbahn-Kommissariat und der Direction der
Cöln-Mindener Eisenbahn⸗Gesellschaft unterm 22. Juni 1854
abgeschlossenen und unterm 4. November 1854 landesherrlich ge—
nehmigten Vertrage hierzu verwenden kann, resp. zu verwenden verpflichtet ist.
Die Nummern der für ein Jahr zu amortisirenden Prioritäts⸗ Obligationen werden im Oktober des nächstfolgenden Jahres durch das Loos bestimmt und die Auszahlung des Nominal-Betrages der hiernach zur Amortisation gelangenden Prioritäts-Obligationen erfolgt im April des auf die Ausloosung folgenden Jahres.
Der Cöln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft bleibt jedoch das Recht vorbehalten, mit Genehmigung des Stagts sowohl den Amortisations— Fonds zu verstärken und dadurch die Tilgung der Prioritäts⸗-Obliga⸗- Hionen zu beschleunigen, wie auch sämmtliche Prioritäts-Obligationen
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durch die öffentlichen Blätter mit sechsmonatlicher Frist zu kündigen und durch Zahlung des Nennwerthes einzulösen. Die Kündigung darf jedoch nicht vor dem 1. April 1860 geschehen. .
Ueber die erfolgte Amortisation wird Unserem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten alljährlich ein Nachweis eingereicht.
Die Ausloosung der zu amortisirenden Prioritäts-Obligationen ge— schieht in Gegenwart zweier Mitglieder der Direction und eines proto— kollirenden Rotars in einem, vierzehn Tage vorher zur öffentlichen Kenntniß zu bringenden Termine, zu welchem den Inhabern der Priori— täts-Obligationen der Zutritt f e , ist.
Die Nummern der ausgeloosten Prioritäts-Obligationen werden binnen 14 Tagen nach Abhaltung des im §. 5 gedachten Termins bekannt ie Auszahlung derselben aber erfolgt in Cöln und Berlin, so⸗
gemacht; d erfolg wie in denjenigen Städten, welche etwa sonst noch von der Direction der Cöln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft bestimmt werden, an die Vorzeiger der betreffenden Prioritäts- Obligationen gegen Aushändigung derselben und der dazu gehörigen, nicht fälligen Zins-Coupons. Werden die Cou— pons nicht mit abgeliefert, so wird der Betrag der fehlenden von dem Kapitalbetrage der Prioritäts- Obligationen gekürzt und zur Einlösung der Coupons verwendet, sobald die ;
Im Uebrigen erlischt die Verbindlichkeit der Gesellschaft zur Ver— zinsung einer jeden Prioritäts⸗Obligation mit dem 30. April des auf die Ausloosung folgenden Jahres, wenn die Ausloosung selbst im Aus— loosungsjahre öffentlich bekannt gemacht worden ist. Die im Wege der
Amortisation eingelösten Prioritäts-Obligationen werden in Gegenwart
zweier Mitglieder der Direction und eines protokollirenden Notars ver—
brannt und, daß dies geschehen, durch die öffentlichen Blätter bekannt
gemacht. Die in Folge
der Rückforderung von Seiten des Inhabers (§. 7) oder in Folge einer Kündigung (§. 4)
zugeben befugt. .
Die Inhaber der Prioritäts- Obligationen sind nicht befugt, die darin vorgeschriebenen Kapitalbeträge anders als nach Maß⸗
Zahlung der gabe der im §. 4 getroffenen Bestimmungen zu fordern, ausgenommen:
selben zur Zahlung präsentirt werden.
außerhalb der Amertisation ein— gelösten Prioritäts-Obligationen hingegen ist die Gesellschaft wieder aus-
n 3160 Die in den §§. 4, 5, 6 . vorgeschriebenen öffentlichen Bekannt— machungen erfolgen durch den Königlich Preußischen Staats- Anzeiger, die Cölnische, die Aachener und die Büsseldorfer Zeitung. Im Falle des Eingehens des einen oder des anderen dieser Blätter bestimmt die Di— rection der Cöln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft dafür eine andere Zei— tung, in welcher jene Bekanntmachungen mit verbindlicher Kraft erfolgen. Zu Urkund dieses haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Pri— vileglum Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obli— gationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staats zu geben, oder Rechten Dritter zu präjudiziren. Das gegenwartige Privilegium ist durch die Gesetz-Sammlung be— kannt zu machen. Gegeben Erdmannsdorf, den 26. Juli 1855. (L. S.) Friedrich Wilhelm. t bon Bodelschwingh.
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, .
Schema J.
Prioritäts⸗-Obligation der Cöln-Mindener Eisenbahn-⸗Gesellschaft 18 über 500 Thlr. preuß. Courant. IVte Emission Littr. A.
Inhaber dieser Obligation hat einen Antheil von Fünf— hundert Thalern an dem in Gemäßheit Allerhöchster Genehmigung und nach den Bestimmungen des umstehenden Prxivilegiums emit— tirten Kapitale von Zwanzig Millionen Thalern Prioritäts-Obli⸗ gationen der Cöln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft.
Cöln, den
Die Direction. (Facsimile der Unterschrif zweier Directions-Mitglieder.)
Der Spezial⸗Direktor. (Facsimile der Unterschrift.)
Ausgefertigt. (Unterschrift.)
Rückseite) Privilegium.
6. Schema II.
Cöln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft.
Anweisung zu der Prioritäts-Obligation (V. Emission Litt. A. . über 500 Thaler ö. . Inhaber empfängt am 1. April 18 gegen diese Anweisung.
nete Cöln, den Die Diree (Facsimile der Unterschrift zweier Di— rections⸗Mitglieder.)
Ausgefertigt.
nen n ft,
a) wenn eln Zahlungstermin länger als drei Monate unbexichtigt
bleibt,
b) wenn der Transportbetrieb auf der Eisenbahm länger als sechs Monate ganz aufhört,
1
— durch Pfändung oder Subhastation vollstreckt wird, d) wenn die im §. 4. festgesetzte Amortisation nicht innegehalten wird.
In den Fällen von a, bis incl. «. bedarf es einer Kündigungsfrist nicht, sondern das Kapital kann von dem Tage ab, an welchem einer dieser Fälle eintritt, zurückgefordert werden, und zwar:
zu a' bis zur Zahlung des betreffenden Zins⸗Coupons, zu b. bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Transportbetriebes, zu e. bis zur Aufhebung der Exekution.
In dem sub d. gedachten Falle ist jedoch eine dreimonatliche Kündi⸗ gungsfrist zu beobachten; auch kann der Inhaber einer Prioritäts⸗Obli⸗ gation von diesem Kündigungsrechte nur innerhalb dreier Monate von dem Tage ab Gebrauch , wo die Zahlung des Amortisations—
Quantums hätte stattfinden sollen.
Diejenigen Prioritäts-Obligationen, welche ausgeloost oder gekündigt find, und, der Bekanntmachung durch die öffentlichen Blätter ungeachtet, nicht rechtzeitig zur Realisation eingehen, werden während der nächsten zehn Jahre von der Direction der Cöͤln-Mindener Eisenbahn⸗Gesellschaft alljährlich einmal öffentlich aufgerufen; gehen sie aber dessenungeachtet nicht spätestens binnen Jahresfrist nach dem letzten offentlichen Aufruf zur Realisation ein, so erlischt ein jeder Anspruch aus denselben an das Gesellschaftsvermögen, was unter Angabe der Nummern der werthlos gewordenen Prioritäts-Obligationen von der Direktion öffentlich bekannt
zu machen ist. . 9.
Angeblich vernichtete oder verlorene Obligationen werden nach dem in der Konzessions⸗-Urkunde für die Cöln-Mindener Eisenbahn-⸗Gesellschaft und dem im §. 20 der Statuten für die Cöln⸗Mindener Eisenbahn⸗Ge⸗ . vorgeschriebenen Verfahren für nichtig erklärt und demnächst ersetzt.
wenn gegen die Eisenbahn-Gesellschaft Schulden halber Exekution
Tötln-⸗Mindener Eisenbahn⸗ Gesellschaft. IV. Em. A. Nr. Zins-Coupon zu der Prioritäts⸗Obligation IV. Emission Littr. A. 3 über 500 Thaler. Inhaber empfängt am 1. April 18.. gegen diesen Coupon an den planmäßig bezeichneten Zahl⸗ stellen als Zinsen bom 1. Oktober 18.. bis 31. März 18. Thaler preußisch Courant. Cöln, den Die Direction. (FE iesimile der Unterschrift zweier Diree⸗ tions⸗Mitglie der.)
Kehrseite.
Thlr. preußisch Courant.
Zinsen von Prioritäts-Obliga— tionen, deren Erhebung innerhalb vier Jahre von dem in den be— treffenden Coupons bestimmten Zahlungstage ab nicht geschehen
ist, verfallen zum Vortheil der Gesellschaft.
Ausgefertigt. (Facsimile der Unterschrift des Haupt⸗ kassirers.)
(Datum der Zinszahlung.)
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der Königliche Kreisbaumeister Wägener zu Bielefeld sst
zum Königlichen Bau⸗Inspektor ernannt und demselben die Bau⸗ Inspektor-Stelle daselbst verliehen worden.
Ju stiz⸗Ministerinm.
Der Gerichts-A1ssessor von W ulffen ist zum Sta atsanwalts— gehülfen bei dem Kreisgerichte in Liebenwerda ernannt worden.
M einisterium der geistlichen, Unterrichts- un? Medizinal⸗Angelegenheiten. ;
Der Hülfslehrer am Dom -—Gymnasium zu Dr. Hermann Karl Gotthold Willmann,
licher Lehrer an derselben Anstalt angestellt worden.
Kriegs-Ministerium.
2 6 Bekanntm ach un g. Es wird hierdurch in Erinnerung gebracht:
schriften kein Interessent dieser Societät,
.
Societät unbedingt stattfindet. Berlin, den 11. August 1855.
Kriegs⸗Ministerium. Militair-Oekonomie-Departement.
9 3 * 2 ? . 26 . ö 2 ö „An gekommen; Der General-Major und Commandeur der 12. Kavallerie⸗Brigade, von Sobbe, von Neisse.
. ö . der Wirkliche Geheime Rath und Er kel, Drähde des Appellationsgerichts zu Glogau, Graf vo Rittberg, und ö gau, Graf von
Der Ober⸗-Präsident der Provinz Pommern, von Pil sach, nach Stettin.
Cloud ein.
Prinzessin Mathilde und dem der Kaiserin. wo die Minister wurden; zog sich die Königin in die ihr besti 36
gin in die ihr bestimmten Gemächer zurück.
„Berlin, 21. August. Se. Majestät der König haben Aller— Ci T gut dem Cemmandeun. des 8ten Kürasster Regiments, ,, . . G tsch, die Erlaubniß zur Anlegung des , erchenen Komthur-Kreuzes zweiter Klasse des Haus-Ordens vom weitzen Falken, so wie dem Seconde-Lieutenant von Schaeffer genannten Regiments zur Anlegung des ihm verliehenen Ritter⸗
8 2
Kreuzes zweiter Klasse besselben Ordens zu ertheilen.
14
u Halberstadt, ist als ordent⸗
. ö daß nach den für die Militair⸗-Wittwen - Pensionirungs- Societät bestehenden hr ,, X) ent ne welcher in den Dienst y. fremden Staates übertritt, Mitglied derselben verbleiben . und daß daher in solchen Fällen mit dem Monate, in welchem det! lüebertritt in den fremden Dienst erfolgt, das Ausscheiden aus der
Von
Bouquet.
Kostüm) einen vierspänn! *
trspan] en 8 . neben .
Prinz von Wales bis nach St.
Freiherr Senfft sichtsmaßregeln die Menschenmasse zu
lautet: „Man hat ange mit 19 pCt. Verlust zu
83 machten Erfahrungen späte — 2 . r gerathen . . , eintreten zu fh, 9. 1 1 1 —ᷣ— Ych f,. 34. . Ergebnisse der Branntweinsteuer nach der Kenn e ne; She en fe und m erfn Stoffen getrennt zur 6. ngen. em Donauschi ; . ahr wurde . * er rng lh Dreh , , . ,, ,, ie Vertreter . ö im Regierungsrathe, Blösch und . ö ren, 3 ihre Entlassung zu verlangen, wenn vo g . . len d. i. pi sammentreten en großen Rath ein . glie in die Regierung gewählt wird. Dieser S , . Mit⸗ Zeichen zur Erneuerung ves alten Partei d scs 9 wäre das 2 . besten Kräfte unseres Kantons ö 56. ö. =, . Kantons Bern für 1854 zeigt eine Ein l . on 44 144,214 Fr. und eine Ausgabe von 4 397 594 Fr 6 . eine Niehrausgabe von 253, 380 Fr. (Ir 335 r., folglich 3m, . Paris, 19. August. Dle Witterung war k „Einzuge der Königin Victoria in Paris außer⸗ . 1 gen . Von der Osteisenbahn bis an den Trium Ih⸗ . 3, . war schon Nachmittags die Nationalgarde 6 ö Jö der benachbarten Departements aufgestellt e llerie stand am Triumphbogen. Gener , , e ö. ö. , . eneral Lawoestin —⸗ , war die Kaisergarde unter . * ö Straßburger Eisenbahnhofe bis an den ha,. . Wuis aufgestell, dann die Infanterie von der Gefolge r. en, 66 ,. aufgestellt. Im und in St innen Jen e . dl Huiden, Hafi Kürasssee . in Detaschement der Hundert G ö 4 uhr kr . Harden. n ,, traf der Prinz Napoleon mit Marschall Magnan, . ö. en und dem Polizei- Präfekten auf dem Bahnhofe ; ö ö wurde die Annäherung des Zuges a ,, Uhr' 26 fr . . Bahnhof hell Felcuchtet. Um ß traf die Königin ein, von 101 Kanonen⸗ . 96 Kaiser trug die Uniform eines Divisions— , Wawoestine überreichte der Königin ein Hierauf bestieg die Tönigin (im . Reise⸗ nh die älteste Prinzessin Tochter e ,, ai len e ö im zweiten Wagen befand sich der 16 . Prinz Napoleon. Die Fahrt durch Paris ond ging sehr laugsam voran, weil trotz aller Vor— su, groß war. Eine Straße ö Voranfahrens der Königin 9 Uhr traf die Königin in St.
scheine, in dem Gesetz von inzwischen aber die Einlei—
schüssen begrüßt. Generals.
n, sich, den marschalls-Uniform,
nach der andern begann während die Illumination, und erst um
Au der Treppe des Schlosses befand sich die Kaiserin mit der Die Königin e ne, , , , ö k, in der Diana-Gallerié . n , ng, m,
de gespeist und um 11 Uhr
. 20 Aug ust Jie Ge * s l August. Hie Königin von England hat heute kine Spazier—
41 5 . , ; ö 2. r ) fahrt in Paris gemacht und den Justtz-Palast besucht. (Tel. Tep.)
283 . 85m . Spanien. Eine Depesche, aus Madrid vom 18. August
fangen, die Anleihe von 230 Mill, Realen notiren. Die Ziffer der freiwilligen Un—
teröeichnungen beträgt bis heute 31 Pill. — Die Königin wirk
bis Mitte September im E — bis Mitte September im Escurial bleiben.“
von 845 * 8 ; ** . 2 s 5 89361 *
4 . Dian wundert sich, daß seit den Affairen von Bala— u mean d JSuterman, die aus dem vorigen Jahre datiren, die rus— f he, rmer keinen neuen Angriff gegen die vor Sebastopol lagernde 3: bündete Armee unternommen lehrt uns, daß endlich ein neuer Versuch am 16ten d. M. gegen
Nichtamtliches.
ein, In der Stadt Kiefer st ädtel, im Regierungs— . Hppeln, ist die Einführung der Stäbte-Ordnung vom 50 ai 1853 vollständig beendigt. (Pr. C.) . /
66g , T stte mh erg, Stuttgart, 13. August. Der Etat für na . ö2ů3 vor behaltlich der Endabstimmung, definitiv erle— 0 . Kammer der Standesherren den Beschlüssen r . . über den neuen Etats entwurf in allen ihren e , . ö hin nicht in Beziehung auf die Gegenver— . Verwilligungsrechts gegenüber dem von na,, . ᷣ gewahn ten Königlichen Recht der Verwilligung voller a,,, Minister⸗ Geheimraths⸗ und Kollegial-Vor— . h i g en und der Gefandtschafts kosten. Am Montag wird 1856 , ag 6 den Ständeversammlung bis nach Neujahr Beschluse ,. ö erste Kammer trat ferner heute noch den abgabe Tür 3. andein , . üher das Gesetz, die Ausschanks— . 1 und Obstmost, so wie dem Gesetzentwurf, be— . ö , des Executionsgesetzes und des Pfand— gan . we 9. heide tinsimmig angenommen wurden. Dage- , 3 esetz über die Abänderung des Branntweinsteuer— 9 ir on . mit 18 gegen 9 Stimmen abgelehnt und nur ö an die Regierung in einer desfalls beschloffenen Advresse genommen, in Erwägung zu ziehen, inwieweit es durch die ge—⸗
T ösi geg Y 32 —⸗ ö. , „Das „Journ. des Debats“ begleitet die Nachricht er Schlacht an der Brücke bei Traktir mit folgenden Be—
habe. Die gestrige Depesche be⸗
11* * 19 ry 7 59 X, n, . 4 unsere Linien bei der Brücke von Traktir stattgefunden hat“ und
29 7 Soy s 2 io 8.53 J C.. * . 2 a daß derselbe, wie die beiden früheren, siegrelch zurückgeschlagen
worden ist. Die Brücke von Traktir (Traktir Kam-Most auf un— sern Karten) ist eine steinerne Brücke, die über den Fluß Tschernaja führtz in der Nähe des Aquaducts längs seinem linken Ufer, der das Wasser in die Kielbassins des Militairhafens von Sebastopol führt (innere Bassins, die nicht mit der sogenannten Kielbucht an der äußersten Rechten unserer Angriffswerke verwechselt werden dürfen) * Das Lager der Alliirten von Inkerman bis Balaklava ist von einer Linie von mit Redouten armirten Escarpements be— setzt, eine Linie, gegen welche sich im vorigen Jahre die Anstrengun⸗ gen der Russen gebrochen haben. Aber das Gefecht vom 16. August hat nicht auf dieser Linie stattgefunden, sondern' davor, zwischen dieser Linie und dem Fluß in dem Raum, welchen man das Tscherngjathal nennt. — Dieses seit langer Zeit von einem Theil der verbündeten Observations-Armee besetzte Thal bietet in seinem sehr ungleichen Terrain verschiedene Hügel, welche vortheilhafte Positionen bieten. Die Straße von Balaklava an der Brücke ist auf unserer Seite zwischen zwei Hügeln eingeschlossen, von denen aus man die Brücke beherrscht, und überdies bietet uns das Ter⸗