1855 / 223 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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öniglich baierschen Kämmerer Freiherrn von Boine⸗ 6 ,,,. zu München, ; „Freiherrn Maximilian von Washington, zu Olden⸗ rg, e sherzoglig mecklenburg schwerinschen Kammerherrn und Geschäftsträger von Bülow, zu Berlin, . Vice⸗-Präsidenten des Kaiserlich russischen Hofgerichts zu Riga, Kreisdeputirten und Rittergutsbesitzer von Tie senhausen,

auf Weissensee in Liefland, nach gif. . durch das Kapitel und auf Vorschlag des

Durchlauchtigsten Herrenmeisters, Prinzen Karl von Preußen n U. zu Ehren -Rittern des Johanniter-Ordens zu

ernennen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den seitherigen Landraths-Amts-Verweser, Premier⸗Lieutenant a. D. Elemens August Mersmann, zum Landrathe des Krei— ses Saarburg im Reglerungsbeztrk Trier zu ernennen; so wie

Dem Kreis-Physikus Dr. Hoffmann zu Nimptsch, Regie⸗

rungsbezirks Breslau, den Charakter als Sanitäts-Rath; und

Dem Fabrikanten Schwarz zu Bochold den Charakter als Kommerzien-Rath zu verleihen.

Ministeriun für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Verfügung vom 12. September 1855 betreffend die äußerer Form portofreier Sendungen der Pri—

vat ⸗Vereine.

Nach §. 305 der „Uebersicht der Portofreiheits⸗-Verhältnisse,

müssen die zur Portofreiheit verstatteten Sendungen der Privat- Vereine, Gesellschaften, Privat⸗-Anstalten ꝛ., Behufs ihrer äußeren Kenntlichkeit, mit dem von der obersten Postbehörde besonders vor

geschriebenen Rubro und den sonst etwa angeordneten Zeichen versehen sein.

In Fällen aber, wo ein besonderes Rubrum nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist, muß der Portofreiheits-Vermerk solcher Fassung

entsprechen, daß daraus die Angelegenheit, für welche die Porto! freiheit Anwendung findet, sich genau ersehen läßt. Es muß also⸗ der Verein z., in dessen Angelegenheit die Sendung erfolgt, in dem Vermerke speziell bezeichnet sein, z. B. „Angelegenheit des landwirthschaftlichen Kreis-Vereins in N.“, und allgemeine Bezeich⸗ nungen, wie „Missions-Sache“, „Stifts-Sache“, „Bibel-Sachen“, „Waisenhaus-Angelegenheiten“ und dergleichen, sind zur Begrün⸗ dung der Portofreiheit nicht für ausreichend zu erachten, sondern

derartig bezeichnete Sendungen mit Porto zu belegen.

Die Post⸗Anstalten haben dies bei der Kontrole der portofreien Sendungen pünktlich zu beachten und, so weit es erforderlich er⸗

scheint, die am Orte befindlichen Privat-Vereine ze. auf die vorer⸗

wähnte Bestimmung aufmerksam zu machen.

Ferner wird zur Beseitigung von Zweifeln bemerkt, daß die⸗ jenigen Privat-Vereine 6, welchen bei Bewilligung der Portofrei heit zur Bedingung gemacht ist, Briefe, resp? Adressen offen oder unter Kreuzband zu versenden, für Briefe, resp. Adressen, die versieg elt oder sonst verschlossen zur Post geliefert worden

sind, Portofreiheit nicht beanspruchen können. In solchen Fällen ist daher das tarifmäßige Porto in Ansatz zu bringen und darf niemals erstattet werden. Berlin, den 12. September 1855.

General-⸗-Post⸗-Amt.

Ministeriun der ge istl ichen, Unterrichts- u We dizinaf⸗ Angelegenheiten.

Bek anntm acung.

9 ü . 9 ; ( . Bei der am 30. und 31. v. M. abgehaltenen Abiturientenprüfung

an dem evangelischen Lehrerinnen- Seminar zu Droyßig sind mitt

gerschulen entlassen worden;

/

1 Alma von Rehbin der aus dem Regierungsbezirk Königsberg,

Y Mathilde Kellner J

. 1 . Danzig, 3) Id a Spring stub be y 2 4 Mathilde Hecht, 7) Elise Hecker und 6) Alma Kögel

)

Minna Ssfsent Frankfurt,

Potsdam,

8) Eugenie Gaudig aus dem Regierungsbezirk Merseburg 9) Agnes Block * * * Erfurt, 10) Elise Beyer und 11) Ida Rettberg Minden, 12) Sophie Meyer Minster, 13) ir Burgmann un 14) Adolfine Dahlmann * y Arnsberg, Nähere Auskunft bei beabsichtigter Anstellung dieser Schulamt Kandidatinnen zu ertheilen, ist der Seminar-Direktor Kritzinger in Droyßig angewiesen. ; Berlin, den 19. September 1855.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Me izinal⸗ Angelegenheiten. von Raumer.

Krieg s⸗Meinisteri um.

Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 31. Augu st 1855 betreffend die Uniform der Militair-Gerichts— Aktuarien.

Die nachstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre:

Ich will, unter Aufhebung der betreffenden Bestimmung Meiner Ordre vom 12. November 1831, gestatten, daß die Militair— Gerichts-Aktuarien folgende Unifornistücke tragen dürfen:

einen Helm mit Beschlag, letzteren nach der Farbe der Knöpfe;

eine Mütze von dunkelblauem Tuch, der Streifen und obere Rand roth paspoilirt, mit kleinem heraldischen Abler über der Kokarde; .

einen Waffenrock vosß dunkelblauem Tuch mit weißen Knöpfen, Kragen und Aufschläge von demselben Tuch ohne Litzen, jedoch mit rothem Vorstoß, Contre— Epauletten mit Füllung von dunkelblauem Tuch ohne Rosetten;

den Degen mit Portepee von Silber und dunkelblauer Seide; und

graue Beinkleider mit ponceaurothen Streifen.

Das Kriegs-Ministerium hat hiersach das Weitere zu ver—

anlassen.

Groß-⸗Beuthen, den 31. August 1855.

(gez Friedrich Wijsihelm.

(sgegengez. Graf von Waldersee,

An das Kriegs-Ministerium. wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht.

Berlin, den 5. September 1855.

Kriegs⸗Ministerium. Militair-Oekonomie-Departement. X. V J.

Schmidt. Fl yntsr.

Angekommen: Se. Excellenz der General-Lieutenant und Commandeur der 2ten Division, von Kropf, von Danzig.

Per sonal- Veränderungen in der Armer.

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛ0.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen Den 1. September. . Frhr. v. Moltke, Oberst und Chef des Generalstabes IV. Armee— Corps, unter Aggregirung beim Generalstabe der Armee, zum ersten Ad— jutanten des Prinzen Friedrich Wilhelm von Preußen Königliche

. Hoheit ernannt. dem Wahlfähigkeltszeugniß zur Anstellung an Elementar- und Bür—

Den 8. September.

Kühne, v. Witzleben, Unteroff. bom 31. Infant, Regt; zu Port. Fähnrs., Freiherr v. Hovperbeck-Schönaich? Port. Fähnr. bom z2. Infant, Regmt;, zum Sec. Lieut. befördert. b. Gersdorff, Masor bom Generalstabe Vril. Armee- Corps, von dem Verhältniß als Di⸗ rektor der kombinirten 15. und 16 Divisionsschule und Präses der Examinations⸗-Kommission für Portepee-Fähnriche derselben entbunden. be„Schimmelm ann, Major vom Genckaistabe der IH. Division, zum Direktor der komb. 15. und 16. Dibisionsschule und Präses der Exami— nations-Kommission für Portepee-Fähnrich? ernannt. bz oßtehen,

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Fähnr. vom 25. Inf. Regt, Schilling, P. Fähnr. vom 28. Inf. . Sec. Lts., Ilh nr Unteroff. von dems. Regt, zum P. Faß! Boefe, P. Fahnr. vom 27. Inf. Regt., Rath, P. Fähnr. vom 36. Inf. Regt, z Sec. Cts,, Gerpott, Gefreiter bon bemf. Regt., zu P. 23 jefördert. din, , Sei der andwehr:

Den 8. September.

Korschewitz, Hoffmann l, Lindner, Hoffmann II., Becher, Vice⸗Feldw. vom 1. Bat. 34. Regts., Leineweber, v. Maxrschall, DVice⸗Feldw. bom 2. Bat. 31. Regts., Schulze, Kober, Vice⸗Feldw. bom J. Bat. 32. Regts., zu Sec. Sts. 1. Aufgeb., v. H el ldorf f. Vice— Wachm. von dems. Bat., zum Sec. Lt. bei der Kavallerie 1. Aufgebots, güders, Köppe, Vice⸗Feldwebel vom 2. Bat. 32. Regts., v. Will— mo ws ki, Vice⸗Feldw. vom 3. Bat. 32. Regts., zu Sec. Lts. 1. Aufgeb. p. Do e ring, Sec. Ct. von der Kab. 1. Aufgeb. des 3. Bats. 32. Regts. b. Rauchhaupt, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufgeb. desselben Bats., zu Pr. Lts. befördert. Strube, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 2. Bats. N. ins 3. Bat. 31. Regts. einrangirt. Schreiner, Esser, v. Keß— ler, Vice⸗Feldw. vom 1. Bat. 28. Regts, Simon, Vice⸗Feldw. vom 3. Bat. 28. Regts., zu Sec. Lts. vom 1. Aufgeb. befördert. Heidegger, Sec. St. vom 1. Aufgeb. des 1. Bats. W., ins 1. Bat. 28. Regts., Frassert, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des Low. Bats. 37. Inf. Regts. ins 2. Bat 28. Regts. einrangirt.

Abschiedsbewilligungen re. Den 8. September.

b. Möllendorff, Hauptm. vom 26. Inf. Regt., als Major mit der Regts-Unif., Aussicht auf Civilversorg. und Pension, der Abschied bewilligt Welslenb erg, P- Fähnr. von dems. Regt. Koeler, P. Fähnr. bon 38. Inf. Regt.ů, Pabst, P. Fähnr. vom 39. Inf. Regt., alle drei zur Reserbe entlassen. . e

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Bar. v. d. Kn esebeck, Rittm. v. d. Kavall. 1. Aufgeb. des 1. Bats. 6. Negts, v. Zsch ock, Pr. Lt. vom 2. Aufgeb. des 1. Bats. 32. Regts., beiden mit ihrer bisherig. Uniform, Hüllmann, Sec. Lt. vom 1. Aufg. des 3. Bats. 32. Regts., v. Floto w, Major u. Commandeur des 1. Bats. 30. Regts., diesem als Oberst-Lieut. mit der Unif. des 28. Inf. Regts., Aussicht auf Civilversorgung und Pension, sämmtlichen der AÄbschied be—

willigt. Militair⸗Aerz te. Den 6. September.

Dr. Wegner, Hber-Stabs- und Regts.⸗Arzt des 10. Inf. Regts., in gleicher Eigenschaft zum 8. Inf. Regt., Dr. Krause, Sber-Stabs— und Garnison-Arzt der Garnison Königsberg, als Ober-Stabs- und Regts⸗Arzt zum 10. Inf. Regt. versetzt,. Dr. Beck, Stabs- und Garnison-Arzt der Garnison Cöln, zum Ober-Stabs- und Garnison— Arzt für die Garnison Königsberg, mit Hauptmanns-Rang, ernannt.

Militair Beamte. Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums: Ben 29g August.

Glindem ann, Nechnungs-Rath und Garnison-Verwaltungs—-Direk— tor zu Coblenz, vom 1. Oktober d. J. ab mit Pension in den Ruhestand derseßt.

Den 1. September.

Ernennung zum Garnis.⸗Verwaltungs-Direktor, als Vorstand der Gar— nisn-Verwaltung nach Coblenz, Heinicke, Garnison-Verwaltungs-Ober— Inspektor zu Thorn, als Vorstand der Garnis⸗-Verwaltung nach Posen, Basser fall, Garnison-Verwaltungs-Inspektor zu Berlin, als Vorstand der Garnis-Verwaltung nach Thorn, Bock, Garnis.⸗Verwaltungs⸗Con⸗ troluur zu Saarlouis, zur Wahrnehmung der Functionen als Vorstand der sten Garnison-Verwaltungs-Inspection nach Berlin versetzt. Ven 3 ( piem how.

siegt, mit Pension der Abschied bewilligt. Den 4 September. Beer, Zahlmeister 2. Klasse (mit Sec. Lts. Char.) vom Ldw.⸗Bat. Wohlau) 38. Inf. Regts., zum Zahlmeister 1. Klasse beim 1. Bat. 10.

Inf. Regts, Stulle, Zahlmeister-A1Aspirant vom Füsilier⸗Bat. 23. Inf.“

Regts, zum Zahlmeister 2ter Klasse beim Low. Bak. (Wohlau) 38. Inf. N ; . ,, 1 A6 3 klass Hzlau) In S8. September vorigen Jahres es vorschreibt, noch für ein weiteres Jahr

Negts., ernannt. Den 10. September. Wormuth, Registratur-Applikant bei der Militair-Intendant. des Armee⸗Corps, zum Registratur-Assistenten ernannt. Durch Verfügung des General-Auditoriats: Den 13. Gep tem ber. Schwerdtfeger, bisher Civil-Supernumerarius und Aktuagrius ster Klasse bei dem Stadtgericht in Berlin, zum Militair-Gerichts— Aktugrius bei dem Kommandantur-Gericht in Königsberg ernannt.

Nichtamtliches.

Preußen. Simmern, 18. September. Am heutigen Tage traf Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen von Coblenz aus zur Inspection der auf dem Hunsrücken manövrirenden 16. Division hier ein und nahm sein Absteigequartier im Gasthofe „zur Post“, woselbst Hochdieselben von dem General-Lieutenant von Hirschfeld und General-Lieutenant von Gayl empfangen wurden. Die Stadt war Abends zu Ehren Sr. Königl. Hoheit festlich erleuchtet. (C. 3.)

Baden. Karlsruhe, 19. September. Aus sicherer Quelle erfährt das „Fr. J.“, daß die Beschlüsse der General-Synode schon zum Theil die höchste Sanctlon des Regenten, als Landes—⸗

bischof, erhalten haben. Dies ist namentlich der Fall bei den neu entworfenen Religionsbüchern, wie Katechismus und biblische Ge⸗ schichte. Die neue Gottesdienst-⸗Ordnung dagegen wird schwe lich sanktionirt werden.

„Mannheim, 19. September. Heute Nachmittag traf Se. Königl. Hoheit der Regent hier ein und wurde am Bahnhofe von den Spißen der Militair⸗ und Civil-Behörden be rüßt. Höchst⸗ derselbe besuchte nach einer kurzen Rast im Schlosse den hiesigen Freihafen. Hierauf setzte Se. Königl. Hoheit auf der jenseitigen Eisenbahn die Reise nach Mainz fort? (Karlsr. Ztg.)

Hessen. Mainz, 29. September. Gestern Abend um9 Uhr kam Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen hier an. Heute Morgen ist großes Manöver der hier garnisonirenden preußischen Truppen, dem der Prinz beiwohnt. (Fr. J.)

Niederlande. Haag, 20. September. Die Erste Kam⸗ mer hat heute den Entwurf der Antwort-Adresse anf die Thronrede einstimmig angenommen.

Frankreich. Paris, 20. September. An der Spitze seines nichtamtlichen Theiles widmet der „Moniteur“ heute nach— stehenden Artike! der Getretdefrage:

Die Regierung beschäftigt fich mit vollem Grunde angelegentlichst mit der stets so ernsten Frage der Lebensmittel. Es ist das drstte Mal seit drei Jahren, daß der hohe Preis des Getreides dem Lande große Opfer auferlegt. In diesen schwierigen Verhältnissen wird die Negierung ihre Pflicht zu thun nicht unterlassen. Prüfen wir den Stand der Frage. Frank⸗ reich erzeugt jährlich 87 Millionen Hektoliter Getreide. Angenommen, daß die diesjährige Aerndte deren blos 75 geliefert habe, so würde ein Aus fall von 7 Millionen Hektoliter zu decken fein. So lange diese 7 Mil⸗ lionen nicht in Frankreich durch ausländisches Erzeugniß ersetzt sein wer— den, giebt es kein Mittel, die Preise weichen zu machen. Es liegt also sehr daran, diese Quantität Getreide so schnell und so wohlfeil als mög⸗ lich aus dem Auslande herbeizuschaffen. Einmal angelangt, muß sie sich möglichst leicht in alle Theile des Kaiserreichs verbreiten, ohne dasselbe wieder verlassen zu können. Dies geschehen, werden die Preise durch den natürlichen Gang der Dinge fallen! Welches ist nun das beste Mittel,

sich diese 7 Millionen Hektoliter zu verschaffen? Soll man,

wie borgeschlagen wird, die Preise künstlich herabdrücken? Oder so ll man die Kornbesitzer zwingen, in gewisser Weise, an gewissen Orten,

zu gewissem Preise zu verkaufen? ' Oder soll man Einfuhr-Prämlen

geben? Wir halten keines dieser Mittel für zweckdienlich. Wenn die Regierung so unklug wäre, auf künstlichem Wege die Marktpreise fallen machen zu wollen, indem sie Korn zu niedrigem Preise verkaufen ließe; wenn sie inquisitorische Maßregeln gegen die Korn-Aufspeicherer anwen— den wollte, so würden diese Beschlüsse ein ihren Wünschen entgegengesetz⸗ tes Ergebniß liefern: die Furcht würde sich aller bemächtigen, die Ge⸗— treide haben; es würde von den Märkten verschwinden, man würde es lieber verbergen als verkaufen, und das rein künstliche Preisweichen könnte sich nicht behaupten. Das ausländische Getreide, auf unseren Märkten keinen Vortheil mehr findend, würde aus Frankreich

wegbleiben, und wir würden unvermeidlich in Mangel gerathen; denn es ist eben so unmöglich, durch Gewalt den' Lebensmitteln im Allgemeinen

4 ' 2 2. eine reie . 9 8 8 sor 9 j y . 2 n 9 Rehnert, Garnison-Verwaltungs⸗Ober-Inspektor zu Posen, unter einen Preis aufzuzwingen, als das Wasser zu verhindern, daß es seine

wagerechte Fläche einnimmt. Das famose Gesetz des Maximums, trau—

rigen Andenkens, war ein schlagender Beweis des Unheils, das die Un—⸗

wissenheit in Sachen der politischen Oekonomie anrichten kann. Das Ver— trauen und die Freiheit des Verkehrs sind die unveränderlichen Grund— lagen des Gedeihens des Handels und, demzufolge, die Ursachen des

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Ueberflufses. Was die Praͤmien für die Getreide-Rusfuhr in Frankreich

angeht, so wähnen einige Personen, daß das Korn um den ganzen Be⸗

trag dieser Prämien fallen würde. Der Versuch ward schon 1816 ge—

Haenschke, Zahlmeister 1. Klasse (mit Sec. Lts.-Char,) vom 6. Uan. macht, und er gelang nicht. In der That, wenn die Regierung erklärte,

daß sie der Getraide-Einfuhr eine Prämie giebt, so würden nach sehr kurzer Zeit die ausländischen Erzeuger und Händler den Preis des Korns um den ganzen Betrag der Prämie erhöhen, und die Maßregel würde einzig auf Bereicherung der Ausländer zum Schaden der fran— zösischen Erzeuger und Verbraucher hinauslaufen.

Was denn aber ist zu thun? Wir müssen, wie das Dekret vom

unsere Gränzen allen Rahrungsstoffen fremder Länder öffnen; die AÄus⸗ fuhr aus Frankreich verbieten; die Transporte vermittels der Eisenbah— nen und Kanäle erleichtern, indem wir sie möglichst wenig kostspielig machen, um so viel als möglich einen gleichen Preis des Getreides im ganzen Lande zu erzielen; wir müssen die Ankäufe im Auslande auf⸗ muntern, anregen, unterstützen; dem Verkehre die bölligste Freiheit lassen, dabei jedoch mit Nachdruck, dem Gesetze gemäß, gegen die strafbaren Um⸗ triebe einschreiten, die bisweilen bezwecken, durch Coalitionen künstliches Preissteigen zu bewirken; wir müssen die öffentliche und die Privat⸗ Mildthätigkeit in dem Augenblicke anrufen, wo das Brod am theuersten ist; wir müssen endlich durch alle Mittel die innere Arbeit anspornen; denn wenn man dahin gelangt, die Handarbeit gesuchter und in Folge dabon theurer zu machen, so wird der Arbeiter einen lohnenden Preis erlangen, der bis zu einem gewissen Punkte die Erhöhung des Preises der Lebensmittel ausgleichen wird. Zu bemerken ist jedoch, daß die Nie—⸗ drigkeit des Preises dieser Lebensmittel nicht immer ein Beweis von Wohl⸗ fahrt ist. Es giebt Länder, wo das Getreide z. B fast nichts gilt und wo dennoch das Volk in tiefem Elende lebt, weil es aus Mangel an gewerblicher und Handelsthätigkeit die am dringendsten nöthigen Lebens⸗ mittel selbst um den geringen Verkaufspreis nicht in genügender Quan⸗ tität kaufen kann. Uebrigens ist es eine unbestreitbare Wahrheit, daß die Höhe des Getreidepreises allein die Deckung des Ausfalles gestattet; denn ohne allen Zweifel werden die ausländischen Erzeuger und Händler ihr Korn nur dann auf unsere Märkte bringen, wenn sie daselbst einen

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