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corduet worden, daß Beamte, welche in den Fall kommen, ö. ,, ra senzersa res ihr Dien st einkommen aus ver⸗ schledenen Kassen zu beziehen, nach der Summe des sich daraus ergebenden Jahresbetrages den Stempel zur letzten Quittung zu verwenden haben. Um erhobenen Zweifeln zu begegnen, welche parüber entstanden sind, wie zu verfahren sei, wenn die Zahlungen aus den verschiedenen Kassen nicht lediglich in Gehalt, sondern theils in Gehalt, theils in Penston bestehen, wird ferner⸗ weit Nachstehendes bestimmt; — .
In allen Fällen, in welchen im Laufe eines Jahres ein Beam⸗ ter fuͤr einen Theil desselben Gehalt, und für die übrige Zeit Pension bezogen hat, ohne Unterschied, ob die Pension sofort bei der Pensio⸗ nirung des Beamten auf den Pensionsfonds angewiesen, oder vor⸗ läufig ' aus dem Gehalte der Stelle gezahlt und erst später auf den Penstonsfonds übernommen wird, ist der Stempel von der Ge— sammtsumme an Gehalt und Pension zu berechnen und lediglich zu der , welche die zuletzt zahlende Kasse zu er⸗
u verwenden. ban h eth l unter dieser Quittung durch den Aussteller derselben die aus den verschiedenen Kassen bezogenen Beträge in folgender Art ersichtlich zu machen:
Erhalten: 5. aus der Kasse N. N. Gehalt (nach
Abzug der Pensions- Beiträge) für ⸗ Eid Wsontie 2c. . 3. — Rthlr. — Sgr. — Pf. aus derselben Kasse Pension für die Monte e.. . . 6. 6 66. aus der Kasse N. N. Pension für die w
überhaupt Hiernach ist der Stempel zu berechnen und zur letzten Quit⸗
tung zu verwenden. Die der ersteren Kasse zu ertheilenden Quittungen sind da—
gegen auf Freipapier auszustellen. Berlin, den 4. August 1855. Der Finanz⸗Minister.
An sämmtliche Provinzial-⸗Steuer⸗-Direktoren und
die Königlichen Regierungen in Potsdam und Frankfurt.
Cirkular⸗-Ver fügung vom 29. August 1855 — be⸗
treffend die Ausführung des Reglements über
Verpflegung der Rekruten ze. bei Einziehungen und Entlassungen.
Cirkular⸗Verfügung vom 20. Nobember 1854. (Staats-Anzeiger Nr. 299, S. 2269.)
Der Königlichen Regierung wird auf den Bericht vom 12. März d. J., betreffend die Ausführung des Reglements über die Verpfle⸗ gung der Rekruten, Reservisten ꝛc. nach Vernehmung mit dem Herrn Kriegs⸗Minister, Folgendes eröffnet:
Die Zahlung der Verpflegungsgelder an die Heerespflichtigen vor dem Abmarsche aus der Heimath wird nach den bisherigen Erfahrungen für nothwendig, eine Mitwirkung der Landwehr— Bataillone in dem von der Königlichen Regierung befürworteten Umfange aber nicht für ausführbar erachtet. — Um jedoch den Ge—⸗ meinden, beziehungsweise Steuerempfängern, welche nach dem Regle⸗— ment vom 5. Oktober v. J. Verpflegungsgelder zu zahlen haben, die Aufstellung der desfallsigen Nachweisungen zu erleichtern, sind die Landräthe mit Bezug auf die Bestimmung zu 1. der Cirkular-Verfügung vom 20. November v. J. anzuweisen, durch aufzustellende Tabellen die Entfernungen nach denjenigen Orten anzugeben, wohin vorkom— menden Falles Heerespflichtige zu marschiren haben, auch zu 2. der gedachten Verfügung, da wo es wegen der mangelhaften Befähi— gung der Gemelnden, beziehungswelse der Steuerempfänger nöthig erscheint, in den Tabellen die Verpftegungssätze anzugeben. Der Herr Kriegs-Minister wird die Landwehr-Bataillone anweisen las⸗ sen, bei der Ermittelung der Orte, wohin die Heerespflichtigen zu dirigiren sind, die Landräthe zu unterstützen und ihren desfallsigen Requisitionen ungesäumt zu genügen. — Durch die fraglichen Ka—Q 4 , , n, auch ein eh r h cb Material zu
r ihnen obliegenden Prüfung und Feststellung der Zahlungs⸗ Nach weis ungen . Gemelnden Ee n Ie ne e n
Uebrigens wird der Königlichen Regierung wiederholt bemerklich gemacht, daß die Bedenken gegen bie den Gemeinden obliegende k bei der Zahlung der fraglichen Verpflegungsgelder, hier hier unerwogen gebileben ind; vie Pesorgmisse, welche die König⸗
Ordens zu ertheilen.
ganzen Umfange getheilt werden, insbesondere werden etwaige Re—
visionserinnerungen gegen die Zahlungsanweisungen der Gemeinden,
beziehungsweise der Steuerempfänger, welche bei gehöriger Beleh⸗— rung derselben und bei Benutzung der vorgedachten Tabellen, im Laufe der Zeit nicht vielfach vorkommen werden, in der Regel ohne Schwierigkeit auf dem am Schlusse des 5§. 20 Les Reglements be— zeichneten kurzen Wege ihre Erledigung finden, und in den Fällen, wo zwischen dem 25sten jeden Monats bis zum 19ten des folgenden Monats Verpflegungsgelder nöthig sind, werden die Gemeinden, mit seltenen Ausnahmen, ohne Schwierigkeit im Stande sein, die unbedeutenden Geldbeträge zu beschaffen.
Jedenfalls muß jetzt weitere Erfahrung über die Zweckmäßig⸗ keit und Ausführbarkeit der die Mitwirkung der Gemeinen betref— fenden Bestimmungen des mehrgedachten Reglements abgewartet werden. . Berlin, den 29. August 18535.
An die Königliche Regierung zu N.
Abschrift der vorstehenden Verfügung zur gleichmäßigen Beachtung. Berlin, den 29. August 1855.
Der Finanz⸗Minister. 6
An sämmtliche übrige Königliche Regierungen exkl. Posen, Bromberg und Sigmaringen.
Angekommen: Der General-Major und Direktor der All— gemeinen Kriegsschule, von Hoepfner, von Alexisbad.
Abgereist: Se. Excellenz der General-Lieutenant und Com— mandeur der 2ten Division, von Kröpff, nach der Provinz Sachsen.
Berlin, 24. September. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem General-Adjutanten und Gouverneur von Luxemburg, General der Kavallerie von Wedell, die Er— laubniß zur Anlegung des von des Königs der Belgier Majestät ihm verliehenen Groß-Kreuzes des Leopold-Ordens; so wie dem Kommandanten von Luxemburg, General-Major von Olberg, zur Anlegung des ihm verliehenen Kommandeur-Kreuzes desselben
,
betreffend die Zuerkennung von Auszeichnungen an Werkmeister und Handwerker Seitens der Preisgerichte der Ausstellung zu Paris.
Ein an die Kaiserliche Kommission für die allgemeine Industrie— Ausstellung zu Paris erlassenes Dekret vom 10. Mai d. J. bestimmt im Artikel 8 Folgendes:
„Die Werkmeister und die Handwerker, welche durch ihre Dienst— leistung um die einzelnen der von ihnen betriebenen Gewerbszweige oder besonders durch ihre Theilnahme bei der Erzeugung der ausgestellten und einer Auszeichnung würdig befundenen Gegenstände als verdienstlich be— zeichnet worden sind, können von den Jurh's der siebenundzwanzig er sten Klassen eine der im Artikel 1 bezeichneten Auszeichnungen, welche in goldenen, silbernen und bronzenen Medaillen, so wie in ehrenvoller Erwähnung bestehen, erhalten.“
Der Präsident der Kaiserlichen Kommission hat dem zufolge den Wunsch ausgesprochen, daß diejenigen Aussteller, welche in dieser Be— ziehung Anträge in Interesse ihrer Gehülfen und Arbeiter zu stellen häben, zur baldigen Abgabe ihrer Meldungen veranlaßt werden möchten.
Indem noch bemerkt wird, daß nach dem Cirkularschreiben des Prä— sidenten der Kaiserlichen Kommission als solche Haupt-Mitarbeiter, welche zu einer Auszeichnung in Vorschlag gebracht werden können, auch die Ingenieure, Architekten und Künstler bezeichnet sind, werden die Herren Aussteller ergebenst ersucht, die Anträge auf Verleihung von Auszeich— nungen mit beigefügten ausführlichen Motiven, Letztere wo möglich in französischer Sprache abgefaßt, der unterzeichneten Kommission zu Händen des Negistrators Herrn Liphardt auf dem Büreau der Bau-Abtheilung des Königlichen Polizei-⸗Präsidiums Mühlendamm Nr. 32 in den Dienst— stunden von Vormittags 8 Uhr bis Nachmittags 3 Uhr einzureichen.
Berlin, den 18. September 1855.
Bezirks-Kommission für die Pariser Industrie⸗Ausstellung. Der 8. Regierungs⸗Rath o the.
N icht amtlich es. Preußen. Königsberg, 21. September. Der Oberpräsident
liche Regierung dieserhalb hegt, können indessen nicht in ihrem
veroffentlicht folgendes an ihn gerichtete Allerhöchste Schreiben:
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Durch die Umstände leider verhindert, der sechsten Säkularfeier Unserer Haupt- und Residenzstadt Königsberg in Person beizuwohnen, wünschen Wir Unsere Theilnahme an dem Jubelfeste durch eine wohl⸗ thätige Stiftung zu bethaͤtigen, welche das Gedächtniß der Feier bleibend zu erhalten geeignet ist, und wollen daher, indem Wir als Stiftungs⸗ Kapital die Summe bon Viertausend Thalern aussetzen und solche Ihnen hierbei zugehen lassen, Ihrem Vorschlage gemäß genehmigen, daß dieser Betrag zur Gründung einer Stiftung zur Unterstützung und Versorgung arbeitsunfähiger und hülfsbedürftigei, der Stabt Königsberg angehökiget Handwerker verwendet werde. Die näheren grundsätzlichen Bestimmungen über die Stiftung sind in einem Statut festzusetzfn, welches von dem Magistrat daselbst unter Zuziehung der Innungsvorstände zu entwerfen und sodann von Ihnen zu bestätigen ist. Vor der Bestätigung haben Sie indessen dasselbe an Uns einzusenden und sich Unserer Zustimmung zu bersichern. Sanssouei, den 15. September 1855.
(gez Friedrich Wilhelm. (gez.) Elisabeth.
Trier, 22. September. Ihre Majestäten der König und die Königin werden heute von Saarbrücken ab zuerst in Mettlach die Boch'sche Fabrik mit Allerhöchstihrem Besuche beehren und dann über Castel zwischen 7 und 8 Uhr Abends in hiesiger Stadt ein— treffen. (Tr. 3.)
Cöln, 23. September. Se. Excellenz der Herr Minister— Präsident Freiherr von Manteuffel traf heute Nachmittags gegen 1 Uhr von Düsseldorf hier ein, besichtigte alsbald den Dom, so wie einige andere Merkwürdigkeiten der Stadt und reiste gegen Abend nach Coblenz weiter. (Cöln. Ztg.)
Sachsen. Dresden, 22. September. Der Königlich preußische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am hiesigen Hofe, Graf von Redern, ist von seiner Ürlaubsreise zurückgekehrt. (Dr. J.)
Baden. Karlsruhe, 21. September. Seine Königliche Hoheit der Regent hat sich gestern von Mainz nach Mannheim begeben, um Seine Majestät den König von Preußen bei der Durch— reise in Ludwigshafen an der Gränze des Großherzogthums zu begrüßen. Seine Königliche Hoheit sind gestern Abend hierher zurückgekehrt. Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin Sophie,
so wie Seine Königliche Hoheit der Prinz Wasa haben sich gestern
nach Speyer begeben, um daselbst mit Ihrer Majestät der Königin
von Preußen zusammenzutreffen. Ihre Königlichen Hoheiten wer-
den heute hierher zurückkehren. (Karlsr. 3.)
Bayern. Speyer, 20. September. Heute Abend nach 6 Uhr kamen mittelst Extrazuges von Mainz der König und die Königin von Preußen nebst Gefolge, begleitet von der Frau
Großherzogin Stephanie von Baden, hier an. Die hohen Herrschaften
wurden von den höchsten Civil- und Militairbehörden unserer Stadt
einen Besuch abstatten und um 2 Uhr Nachmittags mit einem Extra— zug nach Saarbrücken abreisen. (Pfälz. Ztg.)
Niederlande. Haag, 20. September. Der König hat von den ihm vorgeschlagenen drei Kandidaten Herrn Gevers
van Endegeest zum Präsidenten der Zweiten Kammer der Generalstaaten ernannt. Der neue Präsident nahm heute den
Präsidentenstuhl ein, wobei er in einer kurzen Anrede den Verdiensten seines Vorgängers, Herrn Borel van Hogelanden,
Gerechtigkeit widerfahren ließ. Unter den Gegenständen, welche
die Aufmerksamkeit der neuen Legislatur in Anspruch neh— men, hob der neue Präsident insbesondere die Sklaven—
ECmancipations- Frage hervor; indem er darauf die Unterstützung der Kammern in seinen schwierigen Functio⸗
nen in Anspruch nahm und seinerseits möglichst eine unparteiliche
a . . / 7 14 r ( e Leitung der Debatten versprach, rief er schließlich göttlichen Schutz auf die Arbeiten der Versammlung herab, der er insbesondere Ein-
tracht empfahl. Der Kammer wurde darauf ebenfalls der König⸗ ö 16ten die Krönung des Königs Dom Pedro V. unter großem
liche Beschluß auch mitgetheilt, der die Ausweisung des Apostels van
Geest verfügt. Es wurde ein neuer Gesetzentwurf über die Leih-
häuser und über vie Disziplin an Bord der Kauffahrteischiffe vor—
gelegt. — Prinz Friedrich der Niederlande tritt am Sonnabend. Rerg— , 8. V 9 D ͤ eine Reise nach Petersburg an, um seine Gemahlin und Tochter, von dort abzuholen. Der preußische Gefandte Graf von Königs-
mark ist nach Berlin abgereist.
Großbritannien und Irland. London, 22. Sep— tember. Die „London Gazette“ vom gestrigen Tage bringt folgende zwei vom 20. September datirte Decrete des geheimen Rathes:
„In Erwägung gewisser Gesuche um Erlaubniß zur Ausfuhr ver— schiedener Artikel, deren Ausfuhr nach allen europäischen Orten nördlich bon Dünkirchen und nach allen Punkten des Mittelmeeres östlich von Malta untersagt ist, verfügen die Lords des Rathes hiermit, daß das diese Artikel betreffende Ausfuhr-Verbot für alle östlich bon Malta ge— legenen Orte erlöschen soll. Ausgenommen jedoch sind Schießpulver,
Salpeter, Schwefel, schwefelsaures Kali, salzsaures Kali (Chlor⸗Potassium),
für welche das Verbot in Kraft bleibt. Ihre Herrlichkeiten verordnen siermit, daß der gegenwärtige Erlaß an Sẽelle des hiermit aufgehobenen Erlasses vom 28. August tritt. Die Lord-Kommissare des Schatzes Ihrer Majestät, die Zoll-Kommissare und alle anderen Personen, die es angeht, haben sich hiernach zu richten. C. C. Greville.
(„In Erwägung, daß es zweckmäßig ist, die Ausfuhr von chlorsaurem Kali als eines bei der Anfertigung bon Heer- und Flotten⸗Material ge⸗ brauchten Artikels zu verbieten, verfügen die Lords des Rathes hiermit,
daß die Zollbeamten Ihrer Majestät die Ausfuhr von chlorsaurem Kali nach jedem europäischen Orte nördlich von Dünkirchen und nach jedem Orte im PHittelmeere östlich von Malta zu verhindern, die Ausfuhr! bes? 3 Artikels nach jedem anderen Punkte der Welt jedoch zu gestatten ha en, wenn der Ausführende einen Schein ausstellt, laut dessen die Waare an dem angegebenen Hafen gelöscht und konsumirt werden soll Hiernach haben sich c. zu richten. C. C. Greville. Der Kriegsminister hat in den hiesigen Blättern zur Anzeige gebracht, daß er, um den von den Angehörigen der Lerwündeten Krim-⸗Offiziere ausgehenden Anfragen zu genügen, an den General Simpson geschrieben und von diesem eine dom 20. September Morgens, vatirte Depesche erhalten habe, welcher zufolge es mil der Genesung der Verwundeten einen befriedigenden Fortgang hatte Die Rückkehr des Hofes nach Windsor ist auf den 12ten , Monats anberaumt. — Die Herzogin von rleans lebt mit ihren beiden St in stille ückgezogen⸗ , h Söhnen in stiller Zurückgezogen⸗ Frankreich. Paris, 22. September. Der „Moniteur“ sagt, unterm gestrigen Datum: „Man hat zu Pe ris gestern das Gexücht von einem Attentat auf die Person des Kaisers verbreitet verübt von einem der braven, aufs speziellste seiner Person beige⸗ gebenen Unteroffiziere. Diese Nachricht war an und für sich so abgeschmackt, daß sie keine Widerlegung vervienen würde, wenn die Boͤswilligkeit sie nicht mit äußerster Schnelligkeit in Umlauf ge⸗ bracht, hätte. Wir glauben daher erklären zu mlssen, aß sie nicht die mindeste Begründung hat. Der Kaiser und die Kaiserin waren gestern zum Besuch Ihrer Majestät der Königin Christine in Malmaison und Ihre Majestäten sind vollkommen wohl. Der Polizei⸗Präfekt hat Befehl erhalten, dem Ursprunge einer so Rrafbaren Erdichtung sorgfältig nachzuforschen. Das offizielle Blatt theilt einen Beschluß der? Bank don Frankreich mit, wonach das General ⸗-Conseil in sekner Sitzung vom 29. Sep⸗ teniber die Zinsen der Vorschüsse auf Staatspapiere, Eisen— bahn ⸗-Valuten und städtische Obligationen auf 5 Pro— zent festgestellt hat. Der Diskonto für Handels ⸗Effek⸗ ten bleibt, auf seinem bisherigen Zinsfuße von 4 Prozent. . 23. September. Der heutige „Moniteur“ veröffentlicht in seinem offiziellen Theile ein Kaiserliches Dekret, wodurch ein Kredit von zehn Millionen für öffentliche Arbeiten eröffnet wird, in der Absicht, die Bevölkerungen, welche durch die Theuerung der Lebens- mittel leiden, zu unterstützen. ö Durch andere Dekrele wird den Generalen Mac Mahon, Niel und Bos quet das Großkreuz der Ehren-Legion ertheilt. Das offizielle Blatt enthält eine Korrespondenz, welche meldet,
im Bahnhof begrüßt. Ihre Majestäten werden morgen unserm Dom daß ein von den Russen auf die Stadt Kars unternommener Sturm
durch die Garnison zurückgeschlagen wurde,
6 556 TDdary J * 3 86 , . ö . Spanten. Ver „Agentur Havas“ schreibt man aus Mab rid,
vom 18. September: „Die amtliche Schließung des Tribunals der
apostolischen Nunziatur (der Rota) ist am 15ten erfolgt. — Die hier n , . der Cortes haben gestern ihr Einberu—
g8schreiben für Pe . 88 ffn gr ,, G gal ; ,,, nt dien 41. Ottober empfangen. — In Folge der thätigen Bemühungen Olozaga's zu Paris sind 400 in Marseille
angelangte Minié-Karabiner, welche für die spanischen Karlisten be—
stimmt waren, dort mit Beschlag belegt worden.“
Eine, Vepesche aus Madrid vom 20. September lautet: „Die gm mliche Zeinnng enthält die Ernennungen des Generals Fitor, der ig a er. Barcastaqu und Faleon, und der Obersten Ametler und Feran zu Adjutanten des Königs. — Die freiwillige Zeichnung auf die Anleihe von 230 Millionen beläuft sich deftnitis auf 175 Millionen.“
Portugal. In London ist laut telegraphischer Depesche vom 21sten die Nachricht aus Lissabon eingetroffen, daß am
Enthusiasmus des Volkes stattgefunden hat. Die Cortes haben sofort die Thronbesteigung des neuen Herrschers bestätigt. Die Minister erklärten, daß sie dem bisher von ihnen verfolgten politi⸗ schen Systeme treu bleiben würden.
Italien. In Neapel ist, wie aus Wien den 22. September berichtet wird, ein Ministerwechsel eingetreten. Der Kriegs— Minister Fürst Ischitella ist mit Beibehaltung seines Gehaltes
entlassen worden. Win speare ist zum Staatssecretair, Picena
zum Kriegs⸗Minister, Bianch ini zum Polizei-Chef ernannt. Man
hofft, daß die Westmächte hierdurch befriedigt sein werden.
Türkei. Eine außerordentliche Ausgabe der „London Ga— zette“ vom 22. September enthält nachstehenden amtlichen Bericht des englischen Oberbefehlshabers über die Ein nahme von Se⸗— b astopol: Kriegs-Departement, 22. September.
Der Major Leicester Curzon ist heute früh mit einer Depesche des Generals Simpson an Lord Panmure angekommen, welche folgendermaßen lautet:
. Vor Sebastopol, 9. September.
Mylord! Ich hatte die Ehre, Ew. Herrlichkeit in meiner Depesche bom 4. d. M. zu melden, daß die Ingenieur- und Artillerie⸗-Offiziere der verbündeten Heere dem General Pelissier und mir einem Bericht vorgelegt hatten, mit der Empfehlung, am 8. d. M, nach Unterhaltung eines drei⸗ tägigen heftigen Feuers zum Sturm zu schreiten.
— — ö — 2 — — — . —
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—— —
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