1708 Berliner Börse vom 29. September 1855.
Alatlicher Wechsel-, Fonds- und Geld-Cours. lLisenbahn -- Actitn.
Baier. Geld. II. . IXf. Brietf. ĩ Berl. Stadt: obligat. 4j Aachen. Düsseld. ... 37 S7 Niederse hl. Mark. . 35 —
vrechsel- Cour - Se. do. do. do. Prioritäts-3 91. — do. Frioritats- Pfandbrief do. II. Emission 4 — do. Conv. Prioritäts.- . Aachen-Mastricht .. — do. do. III. Ser. Kur- und Neumärk. 33 97 do. Frioritäts- 45 9 do. IV. Serie ö stpreussisehe. .. .. 3 IVI UI ß erg. - Mäarkische ... — Niederschl. Lwergb. Pommersche . . . . . . . 33 do. Prioritats- 5 GObersehles. Lit. 2 Posensehe. . . ...... 4 — do. d6. II. Series do. Lit. Faris... .. 5 . do, . do. (Dortm. - Soest) 4 88831 do. Prior. Lit. Wien im 20 FI. F. ) Zehlesischẽ- Berl. Anh. Lit. A. u. B. - do. Erior. Lit. Augsburg . . . .. . ; ; 5 Vom Staat garantirte do. Prioritäts- 4 do. Prior. Lit. 63 2M. . 362 Lit. B 2 Berlin - Hamburger. — Feipꝛis jn Gour in 11 FhI. Westpreuss. . ⸗ do. Prioritats- 4 inz Wi Fuss 160 Thlr.. . . . . .. Rentenbriefe. . , . . 6. 2 . ö. * . In- Mag ¶ . ö 9. r itats- . . , . 40. Prior. Obsig. s] do. 11. Serie. teren nr 8 ommersene 6 Rheinische .... .... ö . d go. Stamm-) Prior. 4 I07 ö . ; Berlin- Stettiner. * do. Prioritäts-Oblig. 913 . do. Prior. Oblig. . . vom J 835 — Se. Majestat der König haben Allergnädigst geruht: schaft und der Technik angeeignet haben, zurückgeblieben sind, wenn 1335 37 Ruhrort-Cref-Kreis Dem Pfarrer Lommatz ssch zu Dobergast, im Kreise Weißen durch die Erfahrung unzweifelhaft dargethan sst, daß und durch
; Bresl. Schw. Frh alte . do. do. neue ; * —⸗ 1b? l . * 98. ͤ . . 5 5 . 2 8 c 4. . ĩ⸗ 1 ĩ z r. . w 23 84 fels, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, dem Fürstlich welche Mittel jene Rachtheile oder Belästigungen ganz beseitigt oder 1 1 ö 8 43 * 5 6 ! 2
3 3 68 C . nnement beträgt. 2 6 . 98 9 Das n, ae = . . Aus post- Anustalten des In- und . 585 39 , 2 1 ) r 1 1 Cr Auslandes nehmen gestellung an, für das dierteljahr * für gerlin die Expedition des siönigl ö Preußischen Staats- Anzeigers
Mauer⸗Straße Nr. Z4.
in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung 8
3 kriet. an sss.
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Amsterdam. . . . .. 2590 FI. dito 250 FI.
Hamhurg . dito
London. ... ......
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* 229. Berlin, Dienstag den 2. Oktober
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Preuss. Freiw. Anleihe ...
Staatsanleihe von 1850 ö . dito von 1852 r. Bk. Anth. Scheine
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Cöln-Mindener. . . ..
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dito von 18854. ...... 4 10h greg ieder ö dito von 1385 . * 1 94 Andere Goldmünzen, Staats- Schuldscheine . ... . . . . . . 85 23 7ThIr . Prämienseh. d. Seehdl. à 50 Th. — —m Präm. - Anl. v. 1855 à 100 Thlr. 35 1083 1973
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do. Prior. Oblig. 4 9 II. Serie. 1 857 — 103 Stargard-Posen. . 7 90
a, , . do. Prioritãts- 4
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2 6 2 1647 h big. 33 1607 40.
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do. III. Emission 4 Düsseldorf -Elberf.. — 1
4 92 . Emission 4 9935 99 .
do. Prioritits- 4 . Prior. G0*iig. * 899 99 do. Prioritats-3 — — do. III. Serie 4 160 991 lagdeb. Halberst. — — 1907 Wilhb. Cos - 0s) alte — 1729 171 Magdeb. Wittenb. — 48 do. neue — 1463145 do. Prioritats- 45 935 — do. Prioritâts- / 913 91
e = 2 — — N L M R M=
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Vönster- Hammer.. 1 917 904 .
dirhtanmtliehe Motirnnzen.
nf. ; In- und een Eisenb. - H Actien und uit- a tung sboen. P Amsterdam - Rotterdam! S3 Cöthen-Bernburg 3 Erankfurt Hanau.... ford. (Friedr. Mil.) Frankfurt- Homburg... 3 ae, ble, , dene Cracau-COherschles. . . . . 4 / 46 . . ö 3 . Oesterr. Franz. ... jvorno- Florenz .. . . . 4 — . Ludwigshafen-Bexbach4d 159 — —— , 4 117 Neustadt Weissenburg 4 1385 — Mecklenburger... ..... 4 — 643
Nordb. (Frfedr. Wilh. 4 — 57
O esterr. Franzòs larskoje - Selo pro
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20 1 Amsterdam - Rotterdam Cracau-QOhersehlesisehe
2 . 3 * 2
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Kass. Vereins -Bk.-Aet.
EVbolt].
eldo. National- Anleihe
do. 1854 Präm. Anl., 4 . 88. ö , 4 . . . Kuss. Ilamb 35. J Kurhess. Pr. Ohl. 49 Th.
Poln. neue Pfandbr.,. . . . 4 do. nEneste III. Emiss.
do.
sSehwed. GQerehro Pfdbr.
Ausländ. Fonds.
Braunsehw. Bank ..... 1 Weimar. Rank... .... 4 Darmstädter Bank .....
. 03 tgothisehe do. Gesterreich. Metall. ...* . J ö P Sardin. Engl. Anleihe. e engt a4
51 w 4 do. Bank-Aetien ..... 13 — F. m ö 1 Uamb. Feuer-Kasse. .. 3 83 4do0. Staats-Präm. - Anl. Lübecker Staats- Anl.. 4
do. Stiegl. 2. 4.
dh, do
do. v. Rothschild Üst. do. Engl.
do. Poln. Sehatz-Obl.
kJ Schaumburg-Lippe do * * 1 25 Thlr = Span. 3 * inl. Schuld. 3 do. 1 3 33 steigende l
. 35 do. do. L.. B. 2600 Fi.
Staats-Anleihe von 1850 u. 1852 100 2 4 gem.
Bergisch-Märkische Sig a 82 gem.
Kertin- Anhalter Litt. A. u. K. 160 a 159 gem.
Berlin- Potsdam-Matgdeburger Prior. Litt. D. 995 a 99 gem. Breslau-Schweidnitz-Freiburger neue 1175 2 118 gem. Cöln-Minden 1635 à 163 gem. Rheinische 1065 a 106 gem. Ludwigshafen Rrxbach 158 2 158 bez. Mainz- Lud wigsbalen 1172 a 118 bez. Mecklenburger 64d aà 65 bex,
Nordbahn (Friedr. Wilh 57 2 3 beæ-
Oestr. Franz. Staats-Eisenbahn 107 a2 109 bez
Bank 1105 a 111 gem.
HEerlin, 29. September. Das Geschäft an heutiger Börse war animirt und die Stimmung im Allgemeinen besseren Coursen günstig.
Herlim er etre d ehönrsg e vom 29. September.
Weizen loco 100 — 133 Rthlr.
Roggen loco 84 — S5pfd. 857 Rihlr. pr. S2pfd. bez., September Sd. — 86 Rthlr. bez., September - Okt. Siz — 805 — 4 Rthlr. bez., 81 Er., 8095 G., Oktober November 803 - 797 Rihlr. bez., 793 Br. u. G, November-Dezember 795 — 785 Rthlr. bez. u, Br., 78 G., Frühjahr 78 bis 773 Rthlr. beæ u. G., 78 Br.
Gerste, grosse 54 - 50 Rthlr.
Hafer loco 34 — 38 Rthlr.
Erbsen, Koch-, 76 - 82 Rthlr., Futter-, 72 - 74 Rthlr.
Rüböl loco 184 Rihlr. Br., September 18 Rthilr. Br., Sep- tember - Oktober 183 — Rihlr. bez. u. Br., 1835 G., Oktober - No- vember 185 Rihlr. Br., 183-3 bez. u. G., November- Dezember 184 Rthlr. Br., 185 G., April-Mai 175 Rihlr. bez., 18 Br., 17 6.
Spiritus loco ohne Fass 413 — 38 Rihlr. bez, September 413 - 39 bis 45 - 40 Rthlr. bez., Septhr. Okt. 393 — 38 Rthlr. bez. u. G, 38 Br., Oktober-Novbr. 36 Rihlr. Br., 357 G., November- Dezember 342 Kihlr. bez. u. G6, 343 Br., April-Mai 34 Rihlr, bez., Br. u. G.
Weizen still. Roggen loco stilles Geschäft, September in Reguli— rung höher bezahlt, spätere Termine wesentlich billiger verkauft, schliessen schr matt. KBüböl fester. Spiritus loco und September au sehr variirenden Preisen gehandelt, spätere Termine entschieden weichend.
—
Cöre har. 29. September, 1 Uhr 5 Minuten Nachmittags. (Tei. Dep. d. Staats- Anzeigers.) Oesterreichische Banknoten 9g0z Br. Frei- bärtzer Actien 13355 Bre, neuer Enission 1163 G. Oberschlesische Actien Lit. A. 2123 G. Okherschiesische Actien Lit. B. -s 80 Br. Oberschlesi- scae Prioritäts-Obligaionen D. 907 G. Oberschlesische Prioritäls- Obligationen E. 817 Br. Kosel- Oderberger 174 Br., nener Finissioh 1497 Br. Kosel - Oderberger Prioritäts - Obligationen 90 G. Neæjga- lzrieger Actien 767 6.
Spiritus pr. Eimer zu 6) Gaart bei 80 Ct. Trelles 19 ih Weizen, weiss 80 375 Sgr., gelb. 80 168 Sgr. Roggen 102 - 111 Su. Gerste 62 — 70 Sgr. Hiaser „6 — 42 Szr.
Die Börse war ausschliesslich mit der Liquidation beschäftigt und die Course der Fonds und Actien ersuhren nur geringe Verönderungen—
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober-tzofbuchdruckerei.
(Rudolph Decker.)
do. Prior. Obl. 271 a 270 bez. u. G. Darms tädten
Radziwillschen Kastellen Weitlich zu Berlin, dem Kantor und doch vermindert werden können.
Schullehrer Schliephack zu Groß-Rodensleben, im Kreise Wolmir—
stedt, dem Küster und Organisten Hartmann zu Prenzlau und dem Chausseewärter Sey dell zu Pasewalk, im Kreise Ueckermünde,
das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen; so wie
Dem mit der Wahrnehmung der Dircktorialgeschäfte bei der
Abtheilung für die katholischen Kirchensachen in dem Ministerium
der geistlichen Angelegenheiten beauftragten Geheimen Ober⸗Regte⸗
rungs-Rath Aulike den Charakter eines Wirklichen Geheimen Ober-Regierungs-Raths mit dem Range eines Raths erster Klasse
beizulegen; und Dem praktischen ter als Sanitätsrath
Potsdam, 1. Oktober.
Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Preußen ist nach dem Schlosse Falkenstein abgereist.
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n 33 5597 FÆCVpSe§IRRε s ü InIFtegiziztt
ox - 96 . 88 * 1 0 3. . . . . . Der Zeichenlehrer an der Gewerbeschule zu Frankfurt a. l
Paul Wideburg, ist zum ordentlichen Gewerbe-Schullehrer er
nannt worden.
Cirkular-Verfügung vom 23. September 1855 betreffend die polizeiliche Konzession zu gewerb— lichen Anlagen, namentlich zur Einrichtung und
zum Betriebe chemischer Fabriken.
Nach Vorschrift der S8. 30 und 32 der Allgemeinen Gewerbe⸗ Ordnung vom 17. Januar 1845 sind in der polizeilichen Ko izession zu den, im §. 27 a. a. O. bezeichneten gewerblichen Anlagen, na-
mentlich zur Einrichtung und zum Betriebe chemischer Fabri—
kannt ist, die, sich als nöthig ergebenden Bedingungen oder dieje—
nigen Vorkehrungen und Einrichtungen vorzuschreiben, welche zur Abhülfe von Beschwerden über erhebliche Nachtheile, Gefahren ober
Belästigungen durch den Betrieb solcher Fabriken geeignet sind. Bei Ertheilung solcher Konzession ist jedesmal, wenn dies auch
nicht ausdrücklich vorgesehen sein sollte, von der sich von selbst ver- stehenden Voraussetzung ausgegangen, daß solche Fabriken auf das zweckmäßigste werden eingerichtet und auf das sorgfältigste werden betrieben werden, da sonst deren Betrieb, nach dessen Umfang und
nach Verschiedenheit der Production, stets mit mehr oder minder,
immer aber erheblichen Nachtheilen oder Belästigungen des Publi=— r v. Mts. erwidert, daß die vor dem Erlasse des Gesetzes vom
kums, zunächst der Nachbaren, verbunden zu sein pflegt. Die Polizei⸗Behörden sind demnach, wenn über solche Nachtheile oder Belästigungen begründete Beschwerden geführt werden, so berufen als verpflichtet, denselben Abhülfe zu verschaffen, insoweit sich dazu geeignete Mittel darbieten, und es unterliegt keinem Zweifel, daß ste die Veränderung der Einrichtung oder des Be— triebs solcher Fabriken vorschreiben können, welche hinter anderen gewerblichen Anlagen dieser Art, die sich die Fortschritte der Wissen—
Dr. Nega zu Breslau den Charak-
Die Orts-Polizeibehörden haben hiernach diejenigen chemischen Fabriken, deren Betrieb zu begründeten Beschwerden Anlaß giebt zu überwachen, und das Geeignete anzuordnen, und sind hiernach mit Anweisung zu versehen. Die Orts-Polizeibehörden sind indeß darauf hinzuweisen, daß sie, wenn der ebengedachte Fall nicht vor⸗ liegt, den Gewerbebetrieb nicht zu beschränken oder zu erschweren, ihre Anordnungen vielmehr auf dasjenige zu beschränken haben, was das
Me . . . . . 8 292 * X. Bedürfniß fordert, und was er fahrungsmäßig den Zweck sicher zu
stellen geeignet ist.
Um aber diejenigen, welche fortan die polizeiliche Genehmigung zur Anlage chemischer Fabriken nachsuchen, auf die möglichen Folgen mangelhafter Einrichtungen und ungehörigen Betriebs solcher Fa— briken aufmerksam zu machen, ist in die, die Genehmigung zur Anlage derselben aussprechenden Bescheide und in die Ausfertigung der Konzessionen ausdrücklich der Vorbehalt als Konzessions⸗Bedin⸗ gung aufzunehmen:
daß, wenn die Einrichtung oder der Betrieb der Fabrik, mögen deshalb Vorkehrungen oder Bedingungen besonders dorgesehen sein oder nicht, demnächst dem Publikum oder den Nachbarn zu begrün⸗ deten Beschwerden über erhebliche Nachtheile, Gefahren oder Be— lästigungen Anlaß geben sollte, alsdann“ durch polizeiliche Verfü⸗ gung diejenigen Veränderungen in der Einrichtung oder im Betriebe würden vorgeschrieben werden, welche den Mängeln Abhülfe zu ge⸗ währen geeignet seien, und daß die Unternehmer solche, ohne An⸗ spruch auf Entschädigung, zu treffen verpflichtet blieben.
Berlin, den 23. September 1855.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt An die sämmtlichen Königlichen Regierungen und an das Königliche Polizei-Präsidium
* *
Angelegenheiten.
Die Anstellung des Kollaborators an der höheren Bürgerschule
. . . , zum Heiligen Geist in Breslau, Dr. Friedrich Wilhelm ken aller Art, wenn deren bedingte Ertheilung für zulässig er⸗́ ern , , 5
Grosser, als ordentlicher Lehrer an derselben Anstalt, ist geneh— migt worden.
Finanz⸗Ministerium.
Ver fügung vom 4. September 1855 — betreffend die Heranziehung der 36glinge der Schullehrer— Seminarien zur Klassensteuer.
Der Königlichen Regierung wird auf den Bericht vom 19ten
1. Mai 1851 wegen der Klassen⸗ und klassifizirten Einkommen— steuer ergangenen Bestimmungen über die Befreiung der Zög⸗ linge der Schullehrer⸗-Seminarien von der Klassensteuer, nicht mehr maßgebend sind, da nach 5. 6 dieses Gesetzes nur Arme, welche im Wege der öffentlichen Armenpflege eine fortlaufende Unterstützung erhalten oder in öffentlichen Anstalten auf öffentliche Kosten ver— pflegt werden, von der Entrichtung der Klassensteuer befreit sind,