1756 Berliner Börse vom S. October 1855.
Aitlicher Wechsel-, Fonds- Und Geld-Coürs.
Eisoenhahn - Actien.
Bor. Gold. — lf. Briei. Berl. Stadt Ohligat. 4] do. do. 3
Pfandbriefe. 143 ndbriefe
140M Kur- und Neumãrk. 3 ö 1
Ostpreussisehe Pommersche. ...... 3 Posensche. .. . ..... 1. do.
Sehlesische
Vom Staat garantirte — Lit. B
z Westpreuss. .
wechsel- Corse.
250 FI. Kurz 2. Kurz 2 M. 3 M. 2M. 2M.
300 M.
. 11 * J 3300 Fr. Wien im 26 FÜ. F. 1560 FI. Augsburg 2 A. Breslau 2 M. Leipzig in Cour. im 11 ThI. I 8 J. Fuss 100 Thlr.. . . . . ... 2 M. Frkf. a. M. sidd. W. 00 FI. 2 AM. Petersburg 100 S. R
Rentenbriefe. Kur- und Neumärk. Pommersche? .. .... Posensehe Preussisehe Rhein- u. Westph. . Säachsiseche. . . . . . . ..
Fon elksg- CG οο ,.
Preuss. Freiw. Anleihe Staatsanleihe von 1850 ...... . dito vo dito von 1854 .... ... dito von 1855 / Staats- Schuldseheine. . . ..: Prämienseh. d. Sechdl. à 50 Th. — Präm. Anl. v. 1855 à 100 Thlr. 3
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br. Bk. Anth. Scheine
Friedrichs d' or. .. . .. Andere 8oldmünzen
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Oder-Deichbau- Obligationen ..
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. riet. Ltf. X Aach en-Düsseld. . .. 35 86 Niederschl. Märk. . . 1 ; do. Prioritãäts- 91 do. Prioritats- do. II. Emission 9 do. Conv.Prioritäts- 4 A2achen-Mastrieht .. 472 do. do. III. Ser. do. Prioritäts- 45 927 do. IV. Serie Berg. Märkische . .. — 815 S804 Niederschl. Lweigh. do. Prioritäts- 5 Obersehles. Lit. A.- do. d6. II. Serie 5 1012 ̃ Lit. B. do. (Dortm. Soest) 4 90 8 io,, Berl. Anh. Lit. A. u. B. Prior. Lit. B.: do. Prioritãts- Prior. Lit. D. Berlin - Hamburger. EFRrior. Lit. E do. Prioritats- Prinz Wilh. (Steele- do. do. II. Em. Vohwinkel) Berlin- Pots d.- Magd. do. Prioritäts- do. Prior. Oblig. do. Il. Serie.. do. do. Lit. ö. KRheinig eh; do. do. Lit. D. 4 do. (Stamm-) Prior. * Berlin-Stettiner. . .. do. Prioritäts-Ohblig. do. Prior. Oblig. 45 — do. vom Staat gar. 3. Bresl. Schw. Frb. alte — 1309 — Ruhrort-Cref. Kreis do. do., neue — — Cöln- Mindener. . . .. ?
Gladbacher. ..... 3 do. Prior. Oblig. 47 100
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do. ig, re, do. II. Serie.. 4 do. 40. II. Em. 1923 Stargard-Posen. . .. 37 d0. do. K 92 d6. Prioritats4 do. III. Emission 2 do. II. Emission 47 9987 Düsseldorf -Elberf.. Thüringer... 0 do. Prioritats- do. Prior.-Oblig. 4 — do. Prioritats- 40. III. Serie 4. Wilhh. Cos - Odbs alte — neue — Prioritats-
Lagdeh. Halberst. . Magdeb. Wittenb..
do. Prioritäts- Münster-Hammer ..
do.
do.
ichtamtliche Mtirnnzen.
Lt. * iot. vel. It. ile. cl.
In- und aus lind. Larskoje - Sclo pro St. fe. — — FEisenb. - Stamm-
Actien und 'nit-
tung sbogen.
xigritäts- Actien.
Ausl.
Amsterdam -Rotterdam 4 Cracau-Dberschlesis che 4 — Lracau-Dberschlesische 4 ö 5 4
Amsterdam - Rotterdam Cöthtu- Bernburg Frankfurt-Hanau . ..... 3 Frankfurt- Homburg. ..“ Cracau-Obersehles. . ... Kiel Altona 1 Livorno lorenz 41 Lud wigshafen- Bexbach] Kass. Vereins- Bk. Aet. 4 w . / Neustadt Weissenburg 4 Mecklenburger ...... .. Nordb. (Frfedr. Wilh. 1 — *
Nordh. (Friedr. Wilh.) 85 Belg. Oblig. J. de l'Est do. Samb. et Meuse 4
II. Fries. dels. Aus lind. Fonds. Poln. neus Pfand. . .. Braunsehw. Bank 1 122 do. neueste II. En weirnnr, Bank... 4 111 —
Oesterreich. Metall.. . . 5 672
de. enzl. 5 do. Bank-Aetien 3
11 . Sehwed. GQerebro Pdhr. Ostgothisehe 49. Sardin. Engl. Anleihs.
Sardin. hei stothschild 3 Hamb. Feuer-Kassz. .
40. — Lübecher Staats- AnI.. 47 Kurhess. Pr. Obi. 465 Fh. — , , Bad, do.
4 663 O7
do. National- Anleihe do. 18541 Präm. -Anl. Russ. Hamb. Gert. . do. Stiegl. 2. 4. Anl. . d. . do. v. Rothschild Lst. do. Engl. Anleihe... do. Poln. Schatz-Obl. do. do. Cert. L. A. do. do. L. B. 2600 FI.
C 8
8 . Span. 3 inl.
do. J à 395 8te
2 100 Thlr. 1073 a 107 gem.
Prämien- Anleihe v. 1855 gem. Berlin- Siettiner 162 a 160 gem.
Prior. Litt. C. u. D. 997 a * Rheinische 1054 a 105 gem. a 595 2 60 bez. u. G. 2 367 bez. u. G.
Berlin- Anhalter Lätt. 9: Cöln-Minden 160 a 158 gem. Rheinische (Stamm-) Pridritäts 106 a 1055 gem. Nordbahn (Friedr. Wilh.) 543 a 53 a d beæ.
A. n. B. 151 2 153 gem. Berlin - Potsdam - Magdeburger Düsseldorf - Elberfeld 1033 a 1025 gem, 83 a 825 bez. Mecklenburger 61
Kurh Pr. Obl. 40 Ihlr. 37
Amsterdam - Rotterdam
Oëstr. National-Anl. 717 a 70 bez.
Kerläim, 8. Oktober. Die Börse beharrte in ihrer bisherigen ungünstigen Stimmung, und die Course erfuhren abermals einen erheb-
lichen Rückgang.
NRerliner &a etre eh äörV e vam 8. Oktober.
Weizen loco 95 — 125 Rthilr.
Roßgen loco S2p fd. 82 Rihlr. bez., 83pfd. 83 Rthlr. pr. S2psd. ber, Oktober 890 — 3 — 80 Rthlr. be. u. Br., 793 G., Oktober - No- vember 785 —79 — 785 Rihlr. ber., 78 Br., 78 G., November - Dezem- ber 7856-77 Rthlr. bez. u. G., 774 Br., April-Mai 773 —77 Rithlr. bez, u. G., 777 Br.
Gerste, grosse 54 — 60 Rthlr.
Hafer loco 34 — 38 Rthlr.
Erbsen, Koch-, 76 — 82 Rithlr., Futter-, 72 - 74 Rthlr.
/ K
Rüböl loco 19 Rthlr. Br., Oktober 1821. Rählr. bez., 19 Br., 18 G., Oktober-November 183 Rilllr. bez, 1835 Br., 183 G., Novbr. - De- zember 183 Rihlr Br., 183 G, April-Mai 177 Rihlr. Br., 173 G.
Spiritus loco ohne Fass 357 Rihlr. bez)/ mit Fass 35 Rthlr. ben, Oktober 345 — 35 Rthli. bez. u. Br., 34 G., Oktober - November 33 bis . Rthlr. bez. u. Br., 335 G, November - Dezember 325 — 33 kRihlr. bez., 333 Br.R, 33 G, April-Mai 33— 3 Rthlr. bez., Br. u. G6.
Weizen unverändert, flau. Roggen loco geringer Umsatz, Termine anfangs höher bezahlt, schliessen billiger verkaust und angeboten. RKäböl fester. Spiritus ansangs billiger verkauft, Schluss etwas fester.
ö Neustadt - Eberswalde, 7. Oktober.
60 Wispel Weizen, 134. Wispel Roggen, 132 VWispel Gerste) 6 Wispel Erbsen, 55 Wispel Rapps, 210 Ctr. Talg, 800 Cir. Oel, 56 Wispel Kartosfeln.
Redaction und Rendantur: Schwteger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.
(Rudolph Decker.)
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Das Abonnement beträgt: 2 Sgr. für das bierteljahr . in allen Theilen der Monarchie ohne Preis- Erhöhung.
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5Staats-
Königlich
Alle Post ⸗ Anstalten des An- und Auslandes nehmen Sestelung an, für gerlin die Expedition des Königl. preußischen Staats- Anzeigers:
Mauer⸗Straße Nr. 74.
15 236.
Berlin, Mittwoch den 10. Oktober
Se. Maiestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Fürsten Otto Victor von Schönburg-Walden— burg zu Waldenburg im Königreich Sachsen, den Rothen Adler— Orden erster Klasse zu verleihen; und
Den Pastor an der reformirten Gemeine zu Bochum, Licen— tiaten der Theologie Küper, zum Konsistorial⸗Rath und Mitgliede des Konsistortums in Stettin, so wie zum Superintendenten der deutsch-reformirten Synode in der Provinz Pommern zu ernennen.
Mt inisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Erlaß vom 5. Juli 1855 — betreffend das Ver—⸗ fahren bei Beschaffung des Chausseebau⸗ und Unter haltungs-Materials.
äaärz 1854. (Staats-A1nzeiger k
ECirkular-Verfügung vom 20. M
—
Nr. 73.
Die in den Berichten vom 16. Oktober v. J. und 19. Mai d. J. dargestellten, auf die Beschaffung der zur Chaussee-Unterhal⸗ tung erforderlichen Materialien einwirkenden Verhältnisse sind, wie der Königlichen Regierung bei näherer Erwägung der Cirkular— Verfügung vom 20. März v. J. nicht entgehen wird, bei deren Erlaß nicht unberücksichtigt geblieben. Im Eingange derselben ist bereits darauf hingewiesen, wie unter Umständen das Konkurrenz- Verfahren nachtheilig auf die Lieferungs-Preise einwirken könne. Aus nahe liegenden Gründen wird aber eine solche Einwirkung nicht von Dauer sein, und eine zeitweise Wiederholung des Kon⸗— kurrenz-Verfahrens darf schon um deswillen nicht aufgegeben wer— den, weil es, abgesehen von der rechtzeitigen Benutzung günstiger Konjunkturen, von Wichtigkeit ist, der Verwaltung wie dem Publikum dadurch die Ueberzeugung zu verschaffen, daß Begünstigungen bei diesem Lieferungsgeschäfte nicht stattfinden.
Rücksichtlich der Ausstellung der Akkord⸗ oder Lieferungsscheine scheint ein Mißverständniß obzuwalten. Der Zweck dieser Scheine ist nicht, an die Stelle abzuschließender Verträge zu treten, son— dern, in dem Lieferungsgeschäfte und in der Vertheilung der Liefe— rungsstrecken die erforderliche Ordnung zu erhalten, und dem Lie⸗ feranten die Gewißheit zu geben, daß ihm die zugesagte Mate— rialien⸗Quantität, wenn er solche in der bestimmten Frist be⸗ dingungsmäßig abliefert, auch unbedenklich abgenommen und zu dem in der Bescheinigung vermerkten Preise bezahlt werden wird. Werden die Akkordscheine aus diesem Gesichtspunkte betrachtet und behandelt, so ist nicht einzusehen, wie deren Annahme Bedenken oder Abneigung finden könne.
Auch die Äuffassung des Zwecks der vorgeschriebenen Fuhrpreis⸗ Tabelle kann für nr g nicht erachtet, die Königliche Regierung daher auch von deren Aufstellung nicht entbunden werden. Ueberall wo in den Kosten-Anschlägen, und zwar nicht allein bei der Chaussee⸗ Verwaltung, sondern überhaupt, Transportpreise zum Ansatze kom⸗ men, ist der Revisor außer Stande, diese Preise zu beurtheilen, wenn denselben nicht die Transportweiten zum Grunde gelegt sind, sei es nun, daß diese Weiten bereits bekannt, oder vermessen, oder, bei zerstreuten Fundorten, nur als durchschnittliche ermittelt werden. Um nun aber für derartige Beurtheilungen einen grundsätzl ichen Anhalt zu haben, sind die Fuhrpreis⸗Tabellen unentbehrlich, welchen nach den Andeutungen der Cirkular-Verfügung vom 20. März v. J. die Annahmen und Faktoren, auf welchen die Preisberechnung be— ruht, voranzustellen ist, um jederzeit vorkommenden Aenderungen in
den Lohn- und anderen Verhältnissen nach denselben Grundsätzen folgen und demgemäß die qu. Tabelle modifiziren zu können. In⸗ wiefern diese, die Maximal-Preise angebende Tabelle demnächst bei der Ausführung der Anschläge zur Anwendung zu bringen ist, muß in jedem einzelnen Falle der Beurtheilung des Baubeamten, resp. der Königlichen Regierung überlassen werden.
Dem Schluß -Antrage, den Baubeamten nicht allein die Ver— pflichtung aufzuerlegen, vor Erlaß der Bekanntmachung, bis dahin eingetretener Umstände wegen, die Preise des genehmigten Tarifs zu ermäßigen, sondern auch nach dem Erlaß der Bekanntmachung die Befugniß einzuräumen, für die noch nicht vergebenen Lieferun⸗ gen diese Preise durch Nachträge unter dem zur öffentlichen Kennt— niß gebrachten Kostentarife zu ermäßigen, steht übrigens nichts ent— gegen; wie denn überhaupt die Bekanntmachung ad 5 der Cirkular⸗ Verfügung an keine Zeit gebunden ist, und daher jederzeit durch . Jö selbstverständlich jedoch nicht rückwirkende, ersetzt wer⸗ en kann.
Berlin, den 5. Juli 1855. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
In Vertretung. von Pommer⸗Esche.
An die Königliche Regierung zu N. und abschriftlich zur Nachricht an sämmtliche übrige Königliche Regierungen und an die Ministerial-Bau⸗Kommission hierselbst.
Meinisterium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der Wundarzt erster Klasse Straßner zu Ruland ist zum Kreis-Wundarzt des Kreises Hoyerswerda ernannt worden.
Ministerium des Innern.
Erlaß vom 16. Juli 18565 — wegen fernerer An⸗ wendung der Vorschriften über die Stellvertretung der Inhaber der gutsherrlichen Polizeigewalt.
Cirkular-Erlaß vom 15. Februar 1855. (Staats⸗Anzeiger Nr. 103 S. 774.)
Ew. ꝛc. eröffne ich auf die gefälligen Berichte vom 30. April
und 25. Juni d. J., . die Dominial-Polizei⸗Verwaltung im Kreise N. betreffend,
Folgendes ganz ergebenst. ‚
Die in dem Eirkular-Erlaß vom 15. Februar d. J. näher nachgewiesene Gesetzmäßigkeit des Fortbestandes der gutsherrlichen Polizeigewalt bezieht sich auch, als integrirender Theil dieses In⸗ stituts, auf die Fortdauer der Vorschriften über die Stellvertretung der Inhaber der gutsherrlichen Polizeigewalt. Es kann hiernach über die fernere Anwendbarkeit der bezüglichen Bestimmungen im §. 3 c. und d. der Allerhöchsten Verordnung vom 31. März 1833 (Ges.⸗Samml. S. 61) und des 8§. 2 der Allerhöchsten Verordnung vom 31. März 1838 (Ges.-Samml. S; 253) in Verbindung mit §. 1 des Gesetzes vom 24. April 1846 (Ges⸗Samml. S. 167) kein Zweifel sein, woraus folgt, daß die gesetzlichen Inhaber der