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Bei der Beschäftigung der Gefangenen im Freien können fol⸗ ende drei Fälle eintreten: ; ; 1) die . enen werden in solcher Nähe der Anstalt beschäf⸗ tigt, daß . zur Mittagszeit in die Anstalt zurückkehren;
2) sie erhalten zur Vermeidung einer Ueberanstrengung oder eines unverhältnißmäßigen Zeitaufwandes die Mittags kost außerhalb der Anstalt, dergestalt, daß auch die Beamten auf der Arbeitsstelle bleiben müssen;
3) die Entfernung der Arbeitsstelle von der Anstalt ist so groß, daß die Gefangenen auch zur Nachtzeit nicht nach der Anstalt zurückkehren. .
Im Falle ad 1 kann weder den zur Leitung der detachirten Arbeiter Abtheilung kommandirten Ober-Beamten noch, den zur Beaufsichtigung mitgegebenen Unter-Beamten eine Vergütigung zu
Theil werden. : Im Falle ad 2 erhalten die Ober- und Unter ⸗ Beamten ein
Drittheil der ihnen unter Berücksichtigung der Cirkular⸗Verfügung vom 24. Juli 1848 zustehenden Diäten, wenn sie für ihre Bekösti⸗ gung selbst sorgen müssen. Wird letztere vom Arbeitgeber gewährt, so erhalten sie keine Vergütung. .
Im Falle ad 3 werden den Beamten, wenn sie für ihre Woh⸗ nung und Beköstigung selbst zu sorgen haben, bei Kommissorien bis zu 4 Wochen, und zwar einem Anstalts-Vorsteher 1 Rthlr. 15 Sgr., einem Inspektor 1 Rthlr. und einem Aufseher 15 Sgr. an Diäten täglich gewährt. Bei längeren Kommissorien sind Averstonal Sätze, welche den obigen Diätensatz nicht erreichen dür— fen, zu bestimmen.
Erfolgt die Beköstigung von dem Arbeitgeber, so wird ihnen nur ein Drittheil jener Sätze gewährt. —
Giebt der Arbeitgeber keine Kost, aber freie Wohnung noebst Holz und Licht, so werden zwei Drittheile jener Beträge gewährt.
Wird freie Kost und freie Wohnung verabreicht, so erhalten
sie keine Vergütung.
gulativmäßigen Reisekosten gewährt. Oertliche Revisionen auswärtiger Arbeitsstellen seitens eines Ober-Beamten müssen auf die Fälle beschränkt werden, wo im dienstlichen Interesse eine wirkliche Nothwendigkeit hierzu vorliegt. Eine solche Nothwendigkeit soll ohne einen besonderen Nachweis ein⸗ für allemal da als vorhanden angenommen werden, wo es sich darum handelt, nach erfolgter Detachirung einer Arbeiter⸗Ab— theilung zu auswärtiger Beschäftigung von der Zweckmäßigkeit der an Ort und Stelle getroffenen Einrichtungen und dem ordnungs— mäßigen Gange der eingeleiteten Beschäftigung sich die erste Ueber— zeugung zu verschaffen. Werden außer dieser ersten Revision, welche entweder von dem Anstalts-Vorsteher selbst, oder in dessen Auftrage von einem Ober-Beamten vorgenommen werden kann, noch weitere Revistons-Bereisungen für erforderlich gehalten, so
hat eine Gewährung von Diäten und Reisekosten für dieselben, so⸗ a d
fern nicht Gefahr im Verzuge gewesen, nur dann stattzufinden, wenn sich die vorgesetzte Regierung vorher hiermit ausdrücklich ein⸗ verstanden erklärt hat.
In allen Fällen, wo nach den vorstehenden Bestimmungen die Gewährung von Diäten resp. Reisekosten zu erfolgen hat, werden die Einrichtungen übrigens so zu treffen sein, daß für die Anstalts⸗ Kasse keine Ausgaben daraus erwachsen, entweder in der Art, daß mit dem Arbeitgeber wegen Uebernahme derselben sogleich die er⸗
forderlichen Verabredungen getroffen werden, oder, wenn dies nach
der Höhe des bedungenen Arbeitslohns nicht zu erreichen ist, in der Art, daß die fraglichen Entschädigungen nach Analogie der ad 12 des Cirkular⸗-Erlasses vom 21. April d. J. ertheilten Vor— schrift von der durch die Beschäftigung der Gefangenen im Freien erzielten Einnahme vorweg in Abzug gebracht werden und nur der verbleibende Ueberschuß in der betreffenden Rechnung als Einnahme nachgewiesen wird.
Berlin, den 7. September 1855.
Der Minister des Innern. von Westphalen.
An sämmtliche Königliche Regierungen exkl. der zu Danzig, Coöͤslin, Stralsund, Magde⸗ burg, Erfurt, Arnsberg.
Angekommen: Se. Excellenz der General-Lieutenant und Commandeur der 5ten Diviston, von Wussow, vom Rhein.
Der Geheime Kabinets⸗-Rath Il laire aus der Rheinprovinz, in Potsdam.
Abgereist: Der Unter -Staatssecretair im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeit ? 3 k che Arbeiten, von Pom mer⸗Esche,
schafts⸗Direktor von der Marwitz.
Berlin, 10. Oltober. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Commandeur der 5ten Division, General— Lieutenant von Wussow, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Württemberg Majestät ihm verliehenen Friedrichs— Ordens zu ertheilen.
Nichtamtliches.
Preußen. Zum Hause der Abgeordneten sind am Sten d. Mts. ferner gewählt:
J. Provinz Brandenburg: In der Stadt Frankfurt a. d. O. und Kreis Lebus: der Kreis-Deputirte von Burgs— dorf auf Hohen-Jesar. In den Kreisen Jüterbogk, Lucken— walde, östlicher Theil des Kreises Zauch-Belzig und südlicher Theil des Teltower Kreises: Ober-Regierungsrath von Fock auf Stücken, Geh. Kommerzienrath Carl in Berlin. In dem südlichen Theile des Kreises Teltow und in dem Beeskow— Storckowschen Kreise: Landrath v. d. Knesebeck, Finanz⸗ Minister von Bodelschwingh. In den Kreisen Ober und Nieder-Barnim und Angermünde: Landrath von Roeder zu Angermünde, Landrath Graf von Haeseler zu Freienwalde, Kriegs-Minister, Graf von Waldersee, Professor von Keller in Berlin. In den Kreisen Guben und Sorau mit Aus— schluß des nördlich belegenen Theils des Gubener Kreises: Kreis— deputirte Bescherer auf Simmersdorf, Freiherr von Roth zu Amtitz. In den Kreisen Cottbus und Spremberg und dem südlichen Theil des Calauer Kreises: Chef des landwirthschaft— lichen Ministerii, Freiherr von Manteuffel, Freiherr von Rechenberg auf Tornow. In den Kreisen Luckau und Lüb— ben und dem nördlichen Theil des Kreises Calau: Minister— Präsident Freiherr von Manteuffel, Landrath Graf zu
Außer den vorstehenden Diäten werden den Beamten die re, Solms in Luckau.
II. Provinz Preußen: In den Kreisen Carthaus und
Neustadt: der Landrath von Platen in Neustadt, der Dekan
Bieschky. In der Stadt Königsberg, Landkreis Königs— berg und in den Kreisen Fischhausen und Labigu: Stadt— verordneten⸗Vorsteher Salkowsky, Stadtgerichts⸗Direktor Becker, Freiherr von der Goltz-Callen, Landrath von Wegnern. In den Kreisen Til sit und Niederung: der Polizei-Präsident und Landrath Lauterbach, Staats-Anwalt Irgahn. In den Kreisen Ragnit und Pillkallen: Kreisger.⸗Direktor v. Sanden, Landrath Schmalz in Pillkallen. In den Kreisen Gumbinnen und Insterburg, Kirchspiel Ballethen und Kreis Darkehmen: Major von Lüderitz, Landrath Burchard aus Gumbinnen. Im Kreise Memel und Heydekrug: Landrath Dieckmann und Landrath Degen; im Kreise Braunsberg und Heiligenbeil: Landrath a. D. Niederstedter und kölmische Besitzer Grun⸗ In den Kreisen Elbing, Marienburg und Pr. Stargardt: Staats-Anwalt von Grävenitz zu Elbing, Re—
gierungs-Rath Plehn zu Potsdam; Nittergutsbesitzer Maclean,
Gutsbesitzer Nessel mann. In Danzig (Stadt- und Landkreis nebst Berenter Kreis): Kommerzien-Raith Hepner; Hofpbesitzer Wessel, Kaufmann Behrend.
Il. Provinz Pommern: Im Wahlbezirk Rügen und Franzburg mit Ausnahme einiger Ortschaften: Kammerherr und Freiherr von Barnekow-Ralswieck, Altermann Kruse in Stralsund. Im Wahlbezirk Greifswald-Grimmen: Landrath von Bärenfels, Appellationsgerichts-Präsident von Se eckt in Greifswald. Im Kreise Neustettin—Belgard: Appella⸗ tionsgerichts-Prästbent von Gerlach, Rechtsanwalt und Guts— besitzer Wagener, Rittergutsbesitzer von Arnim -Heinrichs— dorf. Im Kreise Naugard-Regenwalde: Rittergutsbesitzer Blankenburg, Rittergutsbesitzer Brüggemann. Im Kreise Greifenberg Cammin: Hauptmann a. D. Heintze, Land⸗
IV. Provinz Schlesien: Im Wahlbezirke Ratibor: Kreisgerichts Rath Gräber in Ratibor, Kreis⸗Schul⸗Inspektor Poppek. In den Kreisen Glogau und Lüben: Ritterguts— besitzer, Rittmeister Hänel auf Buchwäldchen, Appellationsgerichts⸗ Rath Graf von Schweinitz in Glogau. In den Kreisen Grünberg und Freistadt: Prinz Ferdinand von Carolath⸗ Schönaich zu Saabor, Kreisgerichts-Direktor Granier aus Grünberg. Im Wahlbezirk Kreis Löwenberg und Lauban: General der Kavallerie, Graf von Nostitz auf Zobten, Kammer⸗ herr Baron von Bissing auf Beerberg, Landrath Dr. Cottenet auf Braunau. Im Landkreis Breslau und Kreis Neumarkt: Guts— besitzer Kraker von Schwarzenfeld, Graf Lim burg⸗ Styrum. Im Kreise Trebnitz-Militsch: von Salisch, auf Koschnewe, Kreisger.⸗Direklor Michaelis. In Nimptsch: Kammerherr Graf von Pfeil auf Pleischwitz, Regierungs- und Schulrath Barthel zu Breslau. In Hirschberg: von Zedlitz (Schönauer Kreie), Landrath von Grävenitz. In Neisse: Erbscholtisei⸗Besitzer All noch, Stadtpfarrer Kranz in Patschkau,
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ö. . .
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Landrath von Zakrzewski zu Neisse. In Bolkenhain: Lan—⸗ desältester und Kreis-Deputirter Henim auf Pfaffendorf, Haupt— mann a. D. von Maltiz auf Würgsdorf. In Sels: Kammer⸗ herr von Prittwitz⸗Wiesegrade, Kreisrichter Rofenberg-⸗ Lipinski, Landrgth von Zedlitz⸗-Wartenberg. In Görlih: Graf von Fürstenstetn auf Ullersdorf, Staats- Anwalt Kölßtz, Landrath von Götz, In QOhlau: Landrath von Prittwitz, Freischoltisei⸗Besitzer Assig in Mollwitz, Bürgermeister a. B. Rich ter. In Liegnitz: Rittergutsbesitzer und Landesältester Geier auf Teschendorf, Landrath Freiherr von Roth kirch-Trach (Goldberg⸗ Haynauer Kreis), Stadtverordneten-Vorsteher Kaufmann Reu⸗ mann. In Schweidnitz: Graf Pückler auf Ober-Weistritz, Kreisrichter Scheder zu Schweidnitz.
V. Provinz Posen: In den Kreisen Bromberg, Wir⸗ sitz und Ino wrackaw: Gutsbesitzer Dr. von Peguilhen auf FZalmierowo, Landrath in Wirsltz, Gutsbesitzer Fisch auf Lipie, Landschafts⸗-Direktor in Bromberg, Gutsbesitzer Br. Rochlitz auf Trzebin, Regierungsrath Hoffmann in Bromberg. Im Wahl⸗ bezirk Fraustadt, Kröben, die Städte Krotoschin, Iduny und Kobylin, die Stadt und Herrschaft Schmiegel: General-Post⸗Di⸗ rektor Schmückert, Landrath Schopis zu Kröben. Im Wahl⸗ bezirk Schrim und einige Theile des Kreises Kosten und Schroda: Graf Raczinsky⸗Rogalin, Bentkowsky, Lieute⸗ nant a. D., in Posen. Im Wahlbezirk Birnbaum und Samter: Landrath von Suchodolski, Kreisgerichts-Direktor Ziegert. Im Wahlbezirk Meseritz, Bomst, Buk und dem nördlichen Theil des Kreises Kosten: Kammerherr von Hiller-Gärtrin— gen, Oberst Freiherr von Unruhe Bomst, Landrath von Saher in Buk, Landrath Schneider in Meseritz. In Gne⸗— sen: Vorwerksbesitzer Sobeski zu Zerniki, Gutsbesitzer Ignatz bon Gutowski und Rittergutsbesitzer von Kraäyzanowski. In Wreschen-Pleschen: Landrath Freymarck und Landrath Gregorovius.
. VI. Provinz Sachsen: 1) In den Kreisen Langen— salza, Weißensee, Erfurt, Schleusingen und Ziegen⸗ rück: Landrath von Hanstein in Erfurt, Bürgermeister Diet⸗—
hold zu Sömmerda, Ober-Regierungs-Rath Kühne zu Erfurt.
In dem Stadtkreis Halle und Saal-Kreis: Staats⸗Anwalt Heise in Halle, Landrath von Krosigk des Saal-Kreises. In den Kreisen Bitterfeld und Delitzsch: Geheimer Rath von Leipziger, Major von Rauchhaupt. In den Kreisen Schwei⸗ nitz und Wittenberg: Landrath von Kleist auf Collochau, Landrath von Jagow. In den Kreisen Liebenwerda u. Tor⸗ gau: Oberst⸗-Lieutenant von Bocklem, Kreisrichter Schreyer in Torgau. In dem Wahlbezirk Osterburg-Stendal: Deich— Hauptmann von Bismark⸗-Briest, Bürgermeister Ebel. In dem Wahlbezirke Wanzleben, Wollmirstedt, Neuhaldens⸗ leben: Landrath a. D. von der Schulenburg-Alten⸗ hausen, Geh. Regierungsrath Oppermann, Landrath von Lavivere. In dem Wahlbezirk Merseburg⸗Mansfelder See⸗ kreis: Rittmeister a. D. von Neumann, Rittergutsbesitzer pieschel. In dem Wahlbezirk Naumburg, Weißenfels, Zeitz: Landrath Ulrici, Kreisgerichts-Rath Schier. In dem Wahlbezirk Jerichow J. und II. exkl. Burg: Landes-Oekonomie⸗ Rath Nathusius auf Königsborn, Erbkämmerer und Deichhaupt⸗ mann Freiherr von Plotho auf Parey. Im Wahlbezirke Kreis Nordhausen und Worbis: Regierungs-Präsident du Vignau in Erfurt, Oberforstmeister von Wedell in Erfurt. Im Wahl— bezirke Heiligenstadt-Mühlhausen: Regierungs- und Schul⸗— rath, Pfarrer Roche zu Erfurt, Kreisgerichts-Rath Basse zu Mühlhausen. Im Wahlbezirk Quer furt-Eckertsberga: Graf von der Schulenburg⸗Vitzenburg, Rittmeister, Freiherr von Werthern.
VII. Provinz Westfalen: In den Kreisen Müinden und Herford: der Landrath von Borries in Herford, der Advokat Anwalt Dr. Thesmar in Köln. In den Kreisen Bielefeld, halle und Wiedenbrück: der Finanz⸗Minister von Bodel⸗ schwingh, Graf von Korff-Schmissing, Landwirth Meier. Im Wahlbezirk Lübbecke-Herford: Landrath von der Horst, Auditeur Marcard. Im Wahlbezirk Kreis Höxter, Warburg, Bü ren und Paderborn: Kreisgerichts⸗Rath Schmidt in Paderborn. Im Kreise Bochum und Hagen: Harkort, Hauptmann 4. D., in Wetter, Freiherr von Vincke, Landrath 4. D. Im Kreise Altena, Siegen, Slpe: Harkort, Hauptm. a. D. in Wetter, van Beughem, Kreisgerichts⸗-Direktor in Neuwied, Dingerkus, Rechtsanwalt in Bilstein. Im Kreise Hamm, Dortmund und Iserlohn: von Bockum-Sollfs, Metzmacher und von Becke. Im Kreise Aras ber g, Soest ⸗ Lippstadt: Gutsbesitzer Plaßmann, Justizrath Seißenschmidt.
VIII. Rhein-Provinz: Im Wahlbezirk Jülich -Düren; Pfarrer Thissen, Bürgermelster Schilling s. Im Wahlbezirk Heinsberg⸗-⸗Geilenkirchen-Erkelenz: Landgerichts -Rath de Syo, Bürgermeister Krapoll. Im Wahlbezirk Stadt Aachen, Landkreis Aachen und Kreis Eupen: Pfarrer Thissen, Ober⸗ Prokurator Packenius, Fabrikant Menghius. In Köln:
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Appellationsgerichts⸗Rath A. Retchensperger in Köln. Im Wahl⸗ bezirk Kreis Montjote, r n , n, ginn D e. hr. Braun in Bonn, Ober- Tribunals⸗Rath Blömer in Berlin. Im Wahlbezirk Creuznach⸗Simmern, St. Goar: Evange= lischer Pfarrer Bartels, Landrath Movius in St. Goar, Land⸗ rath von Jagow in Creuznach. Im Wahlbezirk Ma ye n- Eochem mit Ausschluß der Bürgermeisterei Lutzerath: Landrath a. B. Delius, Dekan Schmidt zu Cochem. Im Wahlbezirk Adenau⸗ Ahrweiler und vom Kreis Cochem die Bürgermeisterei Lutzerath: Landrath Fonck in Adenau, Reglerungs⸗-Nath Henrich in Eoblenz. Im Wahlbezirke Koblenz und Neuwied, mit Ausschluß der Bürgermeistereien Niederwambach, Puderbach, Dierdorf: Landgerichts⸗ Rath von Thimus, Medizinal⸗Rath Wegelehr. In Crefeld⸗ Gladbach: Geh. Commerzienrath Dierg ardt, Regierungs⸗ Rath a. D. Otto, in Geldern: Appellationsgerichts Rath Reichen sperger, Gutsbesitzer Claver. In Grevenbroich⸗ Neuß; Landrath von Heinsberg und Gutsbesttzer Lanz. In Elberfeld: Handelsminister von der Heydt, Fr. von Eynern, R. von Auerswald. In Solingen-LLennep: Landrath Melbheck, Justizrath Strohn zu Berlin, R. von Auerswald. Im Kreise Wetzlar und Altenkirchen: Land— rath Kampers und Pfarrer Schapper.
HDessen. Kassel, 8. Oktober. Laut amtlicher Anzeige hat Se. Königliche Hoheit der Kurstfürst den bisherigen ersten Kom⸗— mandanten der Residenzstadt, General-Major von Bardeleben, dieses Postens entbunden und an seiner Stelle den General⸗Major von Haynau zum inteximistischen Kommandanten von Kassel er⸗ nannt. — Die Ausschüsse der beiden Kammern sind fortwährend mit der Berathung der Verfassungsvorlage beschäftigt.
Mainz, 8. Oktober. Nachdem im Laufe des heutigen Tages die Hofequipagen von Koblenz hier eingetroffen, kamen heute Abend 8 Uhr mit dem Dampfboot „Hohenzoller“ Ihre Königliche Hoheiten der Prinz und die Prinzessin von Preußen hier an und wurden an der Landungsbrücke von den höhern Civil— und Militair-Behörden empfangen. Das hohe Paar stieg im Gouvernementsgebäude ab, wo später von den k. k. österreichischen und lönigl. preußischen Musikcorps eine Serenade gebracht wurde. Se. Königl. Hoheit der Prinz Gouverneur hiesiger Bundesfestung wird bis zum 13ten hier verweilen. (Fr. P. 335
Frankfurt, 9. Oltober. Die Königin Marie Amalie, Gräfin von Neuilly, und der Herzog und die Herzogin von Mont— pensier nebst Familie sind heute Morgen von hier nach Italien abgereist. Sie wurden von hier bis Heidelberg von der Herzogin von Orleans und deren Kindern, ferner von dem Herzog und der Herzogin August von Sachsen⸗-Gotha⸗Koburg und den Herzogen Alexander und Philipp von Württemberg begleitet.
Württemberg. Stuttgart, 8. Oktober. Laut tele— graphischer Nachricht ist dieser Tage in Amsterdam Professor Dr. J. Fallati aus Tübingen gestorben.
Ulm, 6. Oktober. Die seit dem 30. v. M. hier verweilenden Abgeordneten der Bundes⸗Militairkommission, nämlich der Vorsitzende derselben, der österreichische General-Major von Schmerling und der Bevollmächtigte des 1Rten Armee ⸗-Corps, der hannoversche Oberst-Lieutenandt Schulz, denen sich der österreichische Oberst von Rzikowsky, so wie beiden Bevollmächtigten des 7Tten und 8ten Armee⸗-Corps, der baierische Oberst von Liel und der württem— bergische Oberst-Lieutenant Bayer von Ehrenberg als Territorial⸗ Commissaire angeschlossen hatten, sind gestern, nach vollendeter In— spizirung der Festungswerke und der Artillerie⸗Ausrüstung, wieder von hier abgereist. (S. M.) ;
Großbritannien und Irland. London, 8. Oktober. Heute Nachmittag war Kabinets⸗-Conseil im auswärtigen Amte. Außerdem fand eine Berathung im Kriegsamte statt, welcher Lord
Palmerston, Lord Panmure, Lord Granville und Sir Ch. Wood
beiwohnten.
Spanien. Nach einem Schreiben aus Madrid, vom 4. Oktober in der „Independance Belge“ wird die Regierung 200 Millionen Realen von den Cortes verlangen, um zur Vollziehung des Bündnisses mit den Westmächten 30, 900 Mann Trup⸗ pen absenden zu können, die sie durch die Reserve ersetzen will.
Eine Depesche aus Madrid, vom 7. Oktober lautet: „Vom 1. Januar 1856 ab tritt das neue Gesetz für das Civilverfahren in Kraft. — Luzuriaga ist zum Präsidenten des ebersten Gerichts
hofes ernannt.“
Türkei. Aus Trapezunt, 19. September, wird dem „Moniteur“ geschrieben: „Der letzte Courier aus Erzerum hat uns Nachrichten aus Kars vom Sten d. M. gebracht. Ein an und für fich bedauerlicher Vorfall scheint zu beweisen, daß es jener Stadt keineswegs an Lebensmitteln fehlt. Man versichert, Vassiv= Pascha habe, um Fourage zu sparen, im , . mit General Williams 1000 — 1200 Pferde unter dem ele ite von 500 Mann aus Kars weggesandt. In einiger Ent⸗ fernung von der Stadt soll dieser Convot von ungefähr 3000 Russen angegriffen worden sein, welche 200 Gefangene gemacht und 306 Pferde erbeutet haben sollen. Die übrigen