§. 6. der Bekanntmachung vom 303en Juli 1832.
Haupt- Ziehung, also am 15ten Jamiar 1856. und an den . * . J /
die Haupt- Sechandlungs- Kasse (Jägerstralse No. 21.)
dessen Legitimation einer
Die vorstehenden Prämien werden dem gemäls, drei Monate nach der
kolgenden Tagen, hier in Berlin durch gegen Rickgabe der Original - Prämien- Scheine an jeden Inhaber,
' ; ö * 5 2 J . 287 ö weiteren Prüfung nicht unterworfen wird, in Preußs. Courant gezahlt
Woer aber seine Prämie im Laufe von vier Jahren nicht erhebt, hat sie nach den näheren Bestimmungen, welche die vorerwähnte, dem Prämien- Scheine beigedruckte Bekannt
zilt. verwirkt und wird ihr Betrag zu milden Zwecken verwendet. ve
machung enth Mit der Absendung der Prämien-Beträge durch
wird sich die Haupt- Sechandlungs - Kasse
die bost und der damit verknüpften
General- Mirection den Socha dlung S - Sociel it.
ere,
Berlin, gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober - Hof buchdruckerei.
Das Abonnement beträgt:
für das vierteljahr ⸗ in alen Theilen der Monarchie ohne Preis- Erhöhung.
Königlich Preustifcher
Alle post - Anstalten des In- und Auslandes nehmen szestelung an, für gerlin die Expedition des König. Preußischen Staats- Anzeigers: Mauer ⸗Straße Nr. v4.
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Berlin, Dienstag den 16. Oktober
Se. Majestät der König haben Alle rgnädigst geruht:
Dem Inspecteur der 6ten Festungs-Inspection, Obersten von Dech en, den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Schwertern am Ringe, dem Landrath a. D. und Landschafts⸗-Deputirten von der Osten zu Schönow im Kreise Pyritz, dem Kreisgerichtsrath Nitschm ann zu Elbing und dem Geheimen Kanzlei-Secretair bei der Regierung zu Merseburg, Heckel, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, so wie dem Ober-Pionier Richard Diosegi in . Garde-Pionier-Abtheilung, die Rettungs-Medaille am Bande; erner
Dem Rendanten des hiesigen Leihamts, Scholtz, den Charakter als Rechnung s-⸗Rath zu verleihen.
Berlin, 15. Oktober.
Se,. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen, so wie Höchstdessen Sohn, der Prinz Friedrich Wilhelm, Königliche Hoheit, sind von Coblenz;
Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen, von Dresden;
Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich von Preußen, von Burg Rheinstein; .
Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht (Sohn), von Camenz; und
Se. Königliche Hoheit der Prinz Georg von Preußen, vom Rhein hier eingetroffen.
Potsdam, 14. Oltober.
Ihre Kaiserliche Hoheit die verwittwete Großherzogin von Sachsen⸗Weimar,
so wie Se. Königliche Hoheit der Regent von Baden, Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Lon Württem⸗ berg, Seine Hoheit der Herzog von Na ssau und Ihre Hoheiten der Erbprinz und die Erbprinzessin von Anhalt⸗ . sind hier eingetroffen und im Koͤniglichen Schlosse ab⸗
legen.
Potsdam, 15. Oltober.
li Se. Königliche Hoheit der Großherzwyg und Ihre König . Hoheit die verwittwete Großherzogin von Mecklen⸗ urg-Schwerin sind hier eingetroffen und im Schloß Sans souci abgetreten.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
De 9 . 1855 ö , Rinck, zu Eupen, ist unter dem 12. Oktober
auf ein durch Zeichnung und Beschreibung nachgewie⸗ senes Verfahren nebst Vorrichtung zum Ausstreichen der f . bei K auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfan des preußischen Staats ertheilt worden. . 4
Bekanntmachung vom 6. Oktober 1855 — betref⸗
fend die Post⸗Dampfschiff-Verbindung zwischen Preußen einer-, Schweden und Dänemark andererseits
Die Post⸗-Dampfschiff ⸗Verbindung zwischen Preußen einer- Schweden und Dänemark anvdererseits findet folgender⸗ maßen statt: . 1 Zwischen Stettin und Stockholm; wöchentlich einmal durch die Post-Dampfschiffe „Nagler“ und „Nordstern“: aus Stettin: Dienstag 12 Uhr Mittags, aus Stockholm: Dienstag 10 Uhr Vormittags. Von Stettin geht der „Nagler“ ab: Dienstag, den 23. Oktober u. s. w., der „Nordstern“ den anderen Dienstag, also den
16. und 30. Oktober u. s. w. 2) Zwischen Stralsund und Asigdt:
wöchentlich zweimal durch das Post⸗Dampfschiff „Königin Elisabeth“ aus Stralsund: Sonntag und Donnerstag Mittags, aus Rstadt: Montag und Freitag Abends. 3) Zwischen Stettin und Kopenhagen: wöchentlich einmal durch das Post-Dampfschiff „Geiser“ aus Stettin: Freitag Mittags, aus Kopenhagen: Bienstag 3 Uhr Nachmittags. Die Passage- und Frachtgeld-Tarife, so wie überhaupt alle in Bezug auf die Benutzung der Schiffe geltenden Bestimmungen können bei einer jeden preußischen Post⸗-Anstalt eingesehen werden.
Berlin, den 6. Oktober 1865. Gener al⸗Post⸗Amt.
Ministerium der ge istlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Akademie der Wissenschaften.
Zur Nachfeier des Allerhöchsten Geburtsfestes Sr. Majestät des Königs wird die Königliche Alademie der Wissenschaften am Donnerstage, den 18ten d. M., Nachmittags um 5 Uhr, eine öffentliche Sitzung halten, zu welcher der Zutritt, auch ohne be⸗ sondere Einladung durch Karten, freisteht.
Berlin, den 15. Oftober 1855.
Das Sekretariat der Königlichen Akademie der Wissenschaften. Encke.