d Re , ,, . . ee, e, ee e
19090
änemarks Bestrebungen, dieser Agitation zu begegnen, führten im An⸗ . der Regierung Christian Vin, des hochseligen Vorgaͤngers unsers jetzt regierenden Königs, zu einer Unterhandlung zwischen Dänemark, England und Schweden, deren Resultat eine Revision des alten Oere⸗ sfunds-Tarifs war, und durch diese Maßregel ward eine zeitweilige Ruhe erreicht. Inzwischen hatte die dänische Regierung voraus sehen müssen, wie es nicht lange dauern dürfte, daß die Agitation erneuert würde, und mit dieser Möglichkeit vor Augen, war König Christian Vll, schon darauf bedacht gewesen, es nicht bei dieser Revision bewenden zu lassen, zu der er sich im Interesse der Handelnden entschlossen hatte, sondern mit kür⸗ zeren oder längeren Zwischenräumen weitere Modificationen des Tarifs eintreten zu lassen, damit der Zoll jederzeit in demselben Verhältniß zu den zollpflichtigen Waaren zu stehen verbleiben könne. Es ist nicht die Schuld der dänischen Negierung, daß König Christian 5 VIII. Absicht nicht schon ausgeführt worden ist. In Uebereinstimmung mit der Idee dieses aufgeklärten Mongrchen hatte die Regierung schon vor län⸗ gerer Zeit die nöthigen Vorarbeiten zu einer neuen Revisinn des Tarifs in Angriff genommen, aber da die Absichten des verstorbenen Königs ausgeführt werden sollten, wurde Dänemark, sehr gegen seinen Willen, und“ durch unvorherzusehende Begebenheiten in einen Krieg ver⸗ wickelt, der nothwendigerweise die ganze Ausmerksamkeit der Regie⸗ rung in Anspruch nehmen mußte, und der eben so wenig die von jeder Neductien des geltenden Tarifs unzertrennbaren Opfer erlaubte. Nach dem Friedensschluß litt das Land noch an, den unvermeidlichen Folgen der inneren Erschütterungen, die der Krieg nothwendigerweise genährt haben mußte, und zu den Schwierigkeiten, die solcherweise die Regierung umgaben, kam endlich der jetzige Krieg zwischen Rußland auf der' einen und Frankreich und England auf der andern Seite. Wenn es auf die ban h Regierung ankäme, würde sie wahrlich nicht, um die Sundzollfrage wieder aufzunehmen, einen Zeitpunkt wie den jetzigen wählen, wo die beiden Mächte, die am meisten bei dieser Frage inter—⸗ essirt sind, einander feindlich gegenüberstehen. Allein die Stellung, welche Dänemark bereitet worden, läßt demselben keinen anderen Aus— weg übrig. . .
Von allen Regierungen sind die Vereinigten, amerikanischen Staaten die einzige, welche einigermaßen die Befugniß Dänemarks, den Sundzoll zu erheben, bestritten haben. Noch ganz neuerlich haben die Vereinigten Staaten sich bestimmt in dieser Nichtung ausgesprochen; denn, obwohl es billigerwelse anerkannt werden muß, daß diese Staaten in den letzten Jahren es sich haben merken lassen, daß sie hinsichtlich des Sundzolles nicht gesonnen seien, das in Europa allgemein geltende internationale System zu befolgen, so enthält doch die Bestimmung welche hinsichtlich des Sundzolles in der Freundschafts- Handels⸗ und Schifffahrts⸗Eonven⸗ tien vom 26. April 1826 zwischen Dänemark und den Vereinigten Staa⸗ ten zu finden ist, ebenso wie entsprechende Artikel in ähnlichen Conven⸗ tionen und Trafltaten zwischen Dänemark und anderen Mächten, eher eine förmliche Anerkennung als eine Anfechtung des erwähnten Nechtes.
Durch eine Note vom 14. April d. J. hat der Minister⸗Nesident der Vereinigten Staaten in Kopenhagen die obenerwähnte Convention gekün— digt, welche die einzige geschriebene Uebereinkunft zwischen Dänemark und Amerika ist, die ausdrücklich des Sundzolles erwähnt; und bei dieser Gelegenheit hat der gedachte Agent zugleich die Hoffnung ausgesprochen, daß Dänemark vor dem Ablauf des Traktats d. h. vor dem 14. April 1856, anerkennen werde, wie es recht und billig und angemessen sei, den amerifanischen Schiffen zu erlauben, daß sie ihre Handelsbetriebsamkeit auf dem Meere verfolgen, ohne an irgend Jemand Abgaben zu zahlen, oder von irgend einer Macht aufgehalten zu werden,
Das Ziel, welches die Vereinigten Staaten vor Augen gehabt haben, indem sie ihre Handels⸗Convention mit Dänemark aufsagten, war also, dadurch amerikanische Schiffe von der Erlegung des Sundzolles zu be⸗ freien. Es ist nicht nothwendig, hier zu untersuchen, inwiefern die Ver⸗ wirklichung dieser Absicht die logische Folge des Ablaufs einer Conven⸗ tion ist, welche den besagten Zoll nur erwähnt, um hinsichtlich seiner Erlegung amerikanischen Schiffen privilegirte Behandlung statt der un⸗ privilegirten zuzusichern, welche ihnen früher zu Theil wurde. Däne—⸗ mark wünscht sich jeder solchen Tiskussion zu enthalten; der von den Ver. Staaten gethane Schritt ist hier nur besprochen worden, um die Stellung zu bezeichnen, die nach dem, was oben bemerkt ist, Dänemark bereitet wurde. — . ;
Diese Stellung wirkt in doppelter Richtung auf die Beschlüsse der dänischen Negie rung ein: Denn nach Kündigung der Convention vom 26. April 1826, oder richtiger, nach der Erklärung der Vereinigten Staa⸗ ten, amerikanische Schiffe von der Erlegung des Sundzolles befreien zu wollen, kann die dänische Regierung, wenn sie dieser Erklärung gegen« über sich nicht allein an die Antwort halten will, die sie bereits darauf ertheilte, nicht nur nicht die von den Umständen gebotenen Maßregeln bis zu einer spaͤteren Zeit aussetzen; sondern es ist bei derselben Gelegen— heit auch zweifelhaft geworden, ob die Schritte, welche. man vor der obenerwähnten Erilärung hinsichtlich des Sundzolles zu thun ge⸗ sonnen war, jetzt hinreichend sein würden, Verwickelungen und Reibungen vorzubeugen, deren natürliche Folgen möglicherweise die Gränzen einer Diskussion zwischen Dänemark und den Vexeinigten Staaten überschreiten könnten. Wenn es nur auf diese ankäme, so würde die dänische Regierung sich zu einer Nevision des Sundzolliarifs entschlie⸗ ßen, vornämlich aus dem Grunde, weil diese Maßregel ohne Theilnahme einer fremden Macht getroffen werden könnte; und sie ist überzeugt, daß ein nach den gegenwartigen? Preisen der Waren aufgemachter und fest⸗ gesetzter Tarif geeignet sein würde, die billigen Wünsche der Handelnden zu erfüllen. Aber die erwähnte Erklärung beweist nicht nur, daß eine große Macht, mit welcher Dänemark im guten Einvernehmen zu bleiben wünscht, nicht von einer Revision befriedigt sein würde, sondern es ist auch nach der erwähnten Erklärung mehr als wahrscheinlich geworden, daß andere Mächte, deren Meinungen und Wünsche denselben Anspruch auf Ber acksichtigung haben, ebenso wenig geneigt sein würden, in dieser Maßregel einen passenden Ausweg zu finden.
Unter diesen Umständen hat die dänische Regierung den Beschluß gefaßt, den bei der Sundzoll-Frage betheiligten Mächten einen Vorschlag anderer Art vorzulegen. Sie hofft, daß der vorgeschlagene Plan den Mächten eben so gut anstehen werde, da sie weiß, daß derselbe im Gan— zen mit dem Besten des Handels und der Schifffahrt übereinstimmen muß; sie hofft namentlich, daß die Vereinigten Staaten Nordamerika's in diesem Verfahren dänischerseits einen Beweis sehen werden, wie sehr Dänemark geneigt ist, so viel als möglich seine Interessen mit den In— teressen Amerikas in Üebereinstimmung zu bringen und vornämlich einer unangenehmen Diskussion, ja, vielleicht einem Konflikte mit diesem Lande zu entgehen, dem Dänemark verdiente Achtung zollt. Da Dänemark nicht glaubt, sich auf eine solche Diskussien einlassen zu dürfen, so ist sein Hauptgrund, sich nicht auf die beabsichtigte Nevision zu beschränken, der, daß es eine solche Maßregel nicht geeignet findet, als eine Antwort auf den von den Vereinigten Staaten gethanen Schritt zu dienen.
Indem die dänische Regierung solchergestalt, ohne deshalb den Plan zu einer Revision aufzugeben, denselben bei Seite legt, geht sie von der Voraussetzung aus, daß die andern Regierungen mit Rücksicht darauf, daß die Revision ihnen nicht geeignet erscheint, den Konflikten vorzubeu— gen, welchen es zu entgehen gilt, sie aufgefordert haben, ihnen andere Vorschläge vorzulegen, die, ohne Nachtheil für Dänemarks Recht, besser geeignet wären, den Beifall der interessirten Parteien zu erwerben. In der Verwerfung des Vorschlags zu einer Revision liegt die Erklärung, daß die einzigste Grundlage, auf welcher man mit Dänemark unterhan— deln will, eine endgültige Ordnung der Sundzollfrage ist, und es ist da die Aufgabe, einen Ausweg ausfindig zu machen, der den Zoll ganz aufhören läßt, ohne daß dem Rechte der dänischen Krone dadurch Ab— bruch geschieht. Dieses doppelte Resultat kann nur durch eine Capitali— sation des Zelles erreicht werden, um ein für allemal Handel und Schiff— fahrt von dessen Erlegung gegen eine billige Entschädigung Dänemarks zu befreien.
Dieses ist also der Ordnungsmodus, welchen die dänische Regierung der Erwägung der beim Sundzoll betheiligten Mächte anheimstellt.
Aber eine solche Ordnung kann durch gleichzeitiges Zusammenwirken von Seiten sämmtlicher resp. Mächte bewerkstelligt werden. Die förm— lichen und positiven Conventionen zwischen Dänemark und den anderen Mächten hinsichtlich des Sundzolles gestatten keine separate Abfindung in dieser Hinsicht zwischen Dänemark und irgend einer anderen Macht. Außer dieser Bedingung giebt es noch eine andere, welche die dänische Regierung für wesentlich ansieht, nämlich: daß die vorliegende Frage nicht als eine Handels- oder Geldfrage, sondern als eine politische Frage be⸗ handelt werde; dieses stimmt mit der Geschichte des Sundzolles und mit der Rolle überein, welche der Zoll in der Politik von Nord⸗-Europa ge⸗ spielt hat; sonst würde man auch nicht der Unterhandlung die Haltung und den Charakter geben können, die erfordert werden, solche unterge⸗ ordnete Fragen zu entfernen, die wohl in einer blos kommerziellen und fiskalen Angelegenheit an ihrem Platze sein können, hingegen nicht in einem Arrangement, welches als Supplement zu Friedens-Traktaten und Transactionen dienen soll, durch welche das System des politischen Gleich—⸗ gewichts geordnet wurde. Folglich erlaubt sich die dänische Regierung, indem sie ihren Vorschlag der wohlwollenden Aufmerksamkeit der Kabi⸗ nette empfiehlt, sie zugleich aufzufordern, baldmöglichst mit ihr in Unter— handlung zu treten und ihre diplomatischen Agenten am dänischen Hofe mit den erforderlichen Vollmachten und Instructionen zu versehen, oder auch besondere Kommissare nach Kopenhagen zu senden, um eine endgül⸗ tige und allgemeine Uebereinkunft zu besprechen und zu Stande zu brin— gen, sowohl hinsichtlich der Schadloshaltung, wozu Dänemark sich für die Verluste, die das Aufhören des Zolles mit sich führen würde, berechtigt finden dürfte, als hinsichtlich der am richtigsten anzuwendenden Berech— nungsweise, wonach das Verhältniß aufzufinden und zu bestimmen wäre, in welchem jede der resp. Mächte zur Schadloshaltung beizutra⸗ gen hätte. Es wäre zu wünschen, daß die Unterhandlung im November d. J. eröffnet würde. Indem die Regierung diesen Wunsch ausspricht, hat sie nicht nur die für Dänemark sich aufdringende Beschaffenheit der Frage vor Augen, sondern auch die Rücksicht, daß mehrere Mächte, und namentlich solche, die wegen ihrer geographischen Lage diesen Zeitpunkt allzu naheliegend finden könnten, so wenig beim Sundzoll betheiligt sind, daß sie moglicherweise es nicht für nothwendig halten werden, vom Anfang an auf den beabsichtigten Konferenzen reprä⸗ sentirt zu werden, oder es vielleicht vorziehen dürften, sich bei der Unter⸗ handlung durch eine befreundete Macht repräsentiren zu lassen.
Die Wahl der Stadt Kopenhagen, zum Ort für die Unterhandlun⸗ gen, ist auf den Umstand begründet, daß diese Stadt der Centralpunkt für die ganze Verwaltung ist, wodurch als Selbstfolge der Zugang zu dem Material und den Aufklärungen erleichtert wird, die man' sich ün Interesse der Unterhandlungen wünschen könnte.
Die dänische Regierung verkennt es nicht, daß der Schritt, wozu sie sich hat entschließen müssen, nicht dazu geeignet ist, unberzüglich von allen Seiten eine gleich günstige Aufnahme zu finden; dies muß sie auf— richtig bedauern; doch giebt sie sich daneben der Hoffnung hin, daß man über ihre Vorschläge oder ihr Verfahren nicht ohne sorgfältige Erwägung und mit billiger Berücksichtigung der Stellung, in welcher Dänemark sich befindet, ein Urtheil fällen wird; sie erwartet dieselbe Gerechtigkeit von allen Seiten und setzt ihr Pertrauen auf die wohlwollende Stimmung, wovon die Mächte, bei anderen Gelegenheiten, ihr so viel. Beweise ge⸗ geben. Ihrerseits legt die Regierung Hand ans Werk mit dem besten Willen und durchdrungen von dem aufrichtigen Wunsch, durch die That zu zeigen, daß sie in letzter Instanz nur eine für alle gleich annehmbare Ordnung vor Augen hat.
Es bleiht nun nur noch übrig, einige allgemeine Bemerkungen über die Art und Weise der Ausführung des Planes einer Capitalisation hinzuzufügen.
Es ist nicht das erstemal, daß dieser Plan erwogen wurde; obwohl derselbe von der daͤnischen Regierung den Mächten im Allgemeinen nie formell vorgeschlagen worden ist, war derselbe dennoch Gegenstand der
1991
Unterhandlung mit mehreren Kabinetten, und man darf. daher annehmen, daß er im Prinzip nichts Neues für die betheiligten Mächte enthält, noch irgend Etwas, was, um verstanden zu werden, detaillirter Erklärungen bedurfte. Es scheint auch nicht für den Augenblick erforderlich, mit den ver⸗ schiedenen Capitalisations-Grundlagen, unter welchen man zu wählen hatte, eine besondere Untersuchung vorzunehmen. Obwohl die dänische Negierung natürlicherweise ihre Quote zur Capitalisation beitragen wird, kann es nicht ihre Meinung sein, den Vorschlägen vorzugreifen, die im Laufe einer Unterhandlung entstehen oder ans Licht treten möchten, an welcher Abgesandte verschiedener Staaten Theil nehmen. Da ihr Wunsch nur bezweckt, einen für Alle gleich annehmbaren Ausweg zu finden, so räumt sie, vorausgesetzt, daß dieser Zweck erreicht wird, keinem besondern Verfahren den Vorzug ein.
Inzwischen dürfte es vielleicht nicht überflüssig sein, einen Umriß der Capitalifationsbasis mitzutheilen, welche die dänische Regierung als der Veschaffenheit der Einnahmen, von deren Capitalisation die Rede ist, am entsprechendsten anseben, und deren Annahme nach ihrer Meinung die bon jeder der resp. Mächte zu erlegende Quote in das richtigste Verhältniß zu dem von ihrer Schifffahrt und ihrem Handel erhobenen Zoll bringen würde.
Der Sund- und Beltzoll wird theils von den Schiffen und theils pon den Ladungen erhoben. Letzterer Zoll ist der eigentliche Sundzoll, während ersterer hauptsächlich Leuchtfeuergelder, Sporteln ꝛc. befaßt.
Man wollte in früherer Zeit die Nationalität der den Sund und die
Velte passirenden Schiffe als ausschließliche Basis für die Capitalisation annehmen; es ist aber einleuchtend, daß dieser Plan nichts weniger als gerecht sein würde, indem die Zahl der Schiffe einer gegebenen Nation, welche den Sund und die Belte passirt, keineswegs die Quote bestimmt, die diese Nation wirklich zum Sundzolle beiträgt, der vornehmlich von der Ladung gehoben wird. Diese Quote würde in einer mit dem wahren Verhältniß besser stimmenden Weise gefunden werden, wenn man das Quantum der Waaren, die durch den Sund und die Belte gegangen sind, zur Grundlage nähme. Bei Annahme dieser Basis könnte man z. B. sich dahin vereinbaren, daß die resp. Staaten, Dänemark darunter begriffen, im Verhältniß zu dem von ihren Häfen zur Ostsee durch den Sund und die Belte ausgeführten, oder zu dem aus der Ostsee auf demselben Wege nach ihren Häfen eingeführten Waaren-Quantum und vice versa an der Capitalisation theilnähmen, und indem man diese Grundlage mit der Nationalität der Schiffe combinirte, so daß der an Dänemark zu erlegende Belauf der Entschädigung, insofern es den wirklichen Sundzoll betrifft, nach dem Waarentransport, nämlich nach der direkten Ein- und Ausfuhr von Waaren aus jedem Staat durch den Sund und die Belte, und in Betreff des Leuchtfeuergeldes und an— derer Abgaben nach der Flagge berechnet würde, so würde man vielleicht, wenigstens annäherungsweise, eine gerechte und billige Entscheidung einer Frage erlangen, deren befriedigende Lösung beständig die größten Schwie—
rigkeiten darbieten wird.
Von den beiden beigefügten Tabellen giebt die eine den Belauf des Zolles an, der in den Jahren 1851, 1852 und 1853 im Sunde und in den Belten von den Schiffen eines jeden einzelnen Staates, und die an— dere den Belauf des Zolles, der in demselben Zeitraum von den in der Ostsee eingeführten oder aus diesem Meere ausgeführten Waaren erho— ben wurde.
Indem die dänische Regierung den Kabinetten diese Aktenstücke mit— theilt, darf sie wohl die Hoffnung aussprechen, daß fie mit der Discretion benutzt werden mögen, welche die zarte Beschaffenheit der mehr erwähn⸗ ten Angelegenheit erfordert.“
Trie st, Dienstag, 30. Oktober. (Tel. Dep. d. C. B.) Der sällige Dampfer aus der Levante ist eingetroffen und bringt Nach— richten aus Konstantinopel vom 22sten d. Nach denselben ist der preußische Gesandte, Herr von Wildenbruch, dort eingetroffen. Ueber die Abberufung des Lord Stratford de Redeliffe war nichts bekannt, und die Lage von Kars noch immer unverändert. Die Cholera macht in der Hauptstadt beunruhigende Fortschritte.
Aus Athen vom 2bsten d. wird gemeldet, daß energische Maß— regeln gegen das Räuberunwesen getroffen worden seien.
Statistische Mittheilungen.
— Bei den am 2. September d. J. stattgehabten Urwahlen im Regierungsbezirk Stettin haben in der ersten Abtheilung von 4716 berechtigten Urwählern 1837 — 39 pCt., in der zweiten von 12,632 Be— rechtigten 2995 — 24pCt., in der dritten von 87,426 Wählern 11 462 — 13 pét, mithin von uberhaupt 104,774 Wählern 16,294 –— 16p6t. Theil genommen. An der Abgeordnetenwahl hatten sich von 2133 einberufenen Wahlmännern 1885 — 88 pCt. betheiligt. (Pr. C.)
. — Die Betheiligung an den letzten Urwahlen in den Re— gierungs-Bezirken Koblenz und Trier stellt sich nach amtlichen Berichten, in folgender Art heraus: Im Regierungs-Bezirk Koblenz haben in der ersten Abtheilung von 6276 berechtigten Urwählern 1809, in, der zweiten von 15,514 Berechtigten 2824, in der dritten von 6z03 Waählern 4647, also von überhaupt 85,193 Wählern nur 9280 — circa 11 p6ét. an den Wahlen vom 27. September d. J. Theil genommen. — Im Negierungs-Bezirk Trier haben in der ersten Ab⸗ theilung von 6543 i i en Urwählern 1811, in der zweiten von 15,595 Berechtigten ö, ihn der dritten von 72, 3gg Wählern 5öö?, mithin von 4,837 Waͤhlern nur 10,128 an den Wahlen Theil ge⸗ nommen. (Pr. C.)
— Der Totalwerth der von 1521 bis 1852 im ,,. Vice⸗ Königreich Mexsta geprägten Münzen einschließlich anderweitlger aus
edlen Metallen fabrizirter Artikel beläuft sich auf 3562 Millio⸗ nen 205,990 Dollars. Hiervon kommt auf das in der Hauptstadt Mexiko allein ausgeprägte Silber 2,248,165, 000 Dollars, desgleichen Gold 111,806, 000 Dollars. Der überwiegende Theil dieses kolossalen Betrages wurde mit alleiniger Ausnahme von etwa 100,000,900 Dollars expor⸗ tirt? Im Jahre 1690 wurden in der Hauptstadt 5, 286,000 Dollars, 1691 deren 6214, 9009 ausgeprägt. Von da bis 1700 nahm dieser Jah⸗ resbetrag bis auf 3,379, 000 ab' und hob sich dann wieder, bis er 15309 das Maximum von 24,B 708,900 Dollars erreichte. Im Jahre 1837 wurden von der Münze 516,900 Dollars ausgegeben, im folgenden Jahre hob sich die Zahl von neuem und betrug 1852 2,770, 600 Dollars. Pt. C.)
Landwirthschaft.
— Ueber den erfreulichen Fortschritt der Landeskultur im Re⸗ gierungsbezirke Aachen gehen uns folgende Notizen zu. Im 6. Malmedy sind viele hundert Morgen Haideländereien kultivirt, theilweise in Felder bester Qualität berwandelt. — Im Kreise Montjoie hat der Steuerempfänger Wildt im Laufe des Sommers mit der Kultivirung einer am Veen bei Kalterherberg gelegenen Wie— senfläche von circa 75 Morgen durch Berieseluig und Entwässe⸗ rung begonnen. Das Resultat dieses Unternehmens wird für den ganzen Kreis von Wichtigkeit sein, da eine Wiesenverbesserung in solchem Maßstabe dort noch nicht vorgekommen ist. — Im Kreise Düren hat die Gemeinde Arnoldsweiler eine bisher fast unbenutzte Oedfläche von Z Morgen Behufs der Kultivirung verpachtet und über 300 Thaler Jahrespacht erzielt. Eben so hat die Gemeinde Merzenich die nöthigen Fonds zur Drainirung und Kultivirung eines großen Theils ihrer Haide disponibel gestellt. — Im Kreise Heinsberg wird Seitens der Beerbten des Kappbusches in der Nähe des Dorfes Hilfahrt eine Damm-Anlage vorgenommen, um ein Terrain von 300 Morgen gegen Fluthwässer zu schützen und trocken zu legen. Die Gemeinde Hilfarht wird dieser Anlage zum Schutze des ihr zugefallenen Kappbusch-Terrains sich anschließen. (Pr. C.)
Gewerbe⸗ und Handels⸗Nachrichten.
— Der inländische Bergbau auf Bleierze hat nicht wie andere Zweige in den letzten Jahren des Bergwerkbetriebes an Ausdehnung ge⸗ wonnen, sondern ist sogar gegen früher um ein nicht geringes Quantum zurückgegangen. Die Production desselben betrug 503,394 Ctr. im Jahre 1847, verminderte sich in den beiden folgenden Jahren um (. 40,000 und c. 35,000 Ctr., stieg im Jahre 1850 bis auf 536,093 Ctr., fiel aber im Jahre 1851 bis unter die Hälfte der vorjährigen Ausbeute, nämlich auf Ab, 768 Ctr., hob sich allmälig wieder und erreichte im Jahre 1852 das Quantum von 281,697 Ctr., 1853 von 324,645 Ctr. Und 1854 von 416,741 Ctr. Während das Productions-Quantum in den angeführten Jahren einer bedeutenden Schwankung unterlag, ist doch der Erlös aus den gewonnenen Bleierzen in Folge der stark in die Höhe gegangenen Preise in fast fortlaufender Steigerung geblieben. Er betrug im
ahre 1818: 405,286 Rthlr.ͥ, 1849: 387, 7485 Rthlr.. 1850: 18,101 Rthlr., 1851 — obschon die Production so bedeutend nachgelassen hatte — 579,148 Rthlr., 1852 637,841 Rthlr. . 1853: 963,779 Rthlr. und 1854: 1,ů 160,855. Der Haldenwerth für einen Ctr. Bleierz betrug durchschnittlich im Jahre 1848 nur 1,13 Rthlr., im Jahre 1854 dagegen 2,18 Rthlr. — Die Zahl der Arbeiter auf den Bleierz-Bergwerken war im Jahre 1854 6456 und ist seit dem Fahre 1852 um beinahe das Doppelte gestiegen, da sie in jenem Jahre sich nur auf 3574 belief. An Bergwerken, welche auf Bleierze bauten, waren im verflossenen Jahre 150 im Betriebe, von denen 1 dem Staate, 139 Ge— werkschaften Und 10 Standesherren gehörten. Am umfangreichsten wurde der Bergbau auf Bleierze im Bergamtsbezirk Düren betrieben, wo in 20 Bergwerken mit einer Ärbeitskraft von 2800 Mann 298,543 Ctr. ge—⸗ wonnen wurden. Die größte Zahl der Bergwerke hatte der Bergamts⸗ bezirk Siegen, nämlich 113. Es wurden in ihnen mit 2852 Arbeitern 6,276 Ctr. gewonnen. In den übrigen Bergamtsbezirken war der Bergbau auf Bleierze ein sehr geringer, im Bergamtsbezirke Tarnowitz lieferte er 15,470 Ctr., im Bergamtsbezirk Saarbrücken 5010 Ctr. und in den Bergamtsbezirken Waldenburg, Eisleben und Bochum blieb er unter 1000 Ctr. (Pr. C.)
— In der Provinz Pommern haben im Jahre 1855 überhaupt 18 Rembntemärkte stattgefunden. Davon wurden, wie im vorigen Jahre, 9 im Regierungsbezirk Stettin (in Anklam, Iven, Demmin, Schwichtenberg, Treptow a. T., Cammin, Treptow a. R., Naugard und Ueckermünde), 3 im Regierungsbezirk Cöslin (in Cörlin. Stolp und Lauen⸗ burg), 6 im Regierungsbezirk Stralsund (in Carnin, Franzburg, Greifs⸗ wald, Grimmen, Garz und Bergen) abgehalten. Auf diesen Märkten wurden aus dem Regierungsbezirk Stettin 247), aus dem Regierungsbezirk Cöslin 5? und aus dem Regierungsbezirk Stralsund 145, zusammen 444 Pferde zum Ver⸗ kauf gestellt und resp. M, 10 und 44, zusammen 151 Pferde, gekauft. Der Durchschnittspreis in der ganzen Probinz stellte fich auf 144 Rthlr. 3 Sgr. 2 Pf. Der höchste Preis für ein Pferd wurde auf dem Markte zu Anklam mit 230 Rthlr. bezahlt. Gegen das Jahr 1854 ist der An⸗ kauf im laufenden Jahre auf allen Märkten mit Ausnahme des einen zu Cörlin, wo gegen 1854 zwei Pferde mehr angekauft sinde geringer ewesen. Es sind 1855 überhaupt 289 Pferde weniger zum Verkauf ge⸗ . und 160 Pferde weniger angekauft als 1854. Der Durchschnitts⸗
preis hat sich gegen das vorige Jahr um 25 Rthlr. 2 Sgr. 1 Pf. er⸗ höht. (Pr. C.)
— ; 2 — r /// ö ? .
J — , — — — 2 / / · — . ö 3 .
/ — — k