1855 / 256 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1906

Neumarkt bei Maxtin, Posen bei Bielefeld, Potsdam 2mal bei Irn wegn fee we rsentthal, Schönebeck bei Flitner, Stettin bei Käte and bei Wilsnach und nach Stralsund, bei Claußen 3 ho Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 1939. 4448. 4477. 4558. 5288. 6682. 6849. 6887. 10,824. 115449. 12,054. 12,702. ä röz.“ „ooh. 143. 2b. 20537. 30 h. 23 957. Wi. 9.36. Zöcegt. Zico. Iden. zi. 37 152.

I5 dh3. 40 203. 43344. Mag. 413357. 4,544. 45,815

18322. 51 5315. 52.78. 52 352. 52859. 52, 867. 55,838. 57 699. 58, 5568. 538, 9569. 58. 66. Sh . 264. Sh Sa8. Gl, 254. S2, 834. 66,1452. 67, 513. 67,914. 68, 33). 69 59. 69, 851. 79056. 7ZI,M30I. 2 5765. 74349. 76,475. 76,826. 82, 494. S5. 324. 87,593. 88, 612.

S8, 830 und 89, 535. Berlin, den 1. November 1855. Königliche General-Lotterie⸗Direction.

Abgereist: Se. Excrllenz der General⸗Lieutenant und kom⸗ mandirende General des 1sten Armee⸗Corps, von Werder, nach Königsberg i. Pr.

Der Präsident des Landes ⸗Oekonomie⸗ Kollegiums, Dr. von Beckevorff, nach Grünhoff.

Bekanntmachung vom 14. Skto ber 1855 bettef⸗ fend die Eröffnung von Waldbauschulen in der

Provinz Schle sien.

Der Schlesische Forstyerein hat es sich seit seiner 1841 erfolgten Gründung zur befonderen Pflicht gemacht und das Ziel gesteckt, nicht nur die wissenschaftlichen Fortschritte bestens zu fördern, sondern auch den Einwohnern und barunter namentlich den sämmtlichen Forst⸗ besitzern Schlesiens praktisch nüßtich zu werden.

Um nun hierunter einen neuen wesentlichen Fortschritt zu thun, hat

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verschiedenen betreffenden Reviere kommen, so wie

Aufbewahrung des Wald und das dabei zu det werden.

der Unterzeichnete bei der Senerg l Ber se nm ng, des Forstvereins in Ohlau den Antrag gestellt, für Schlesien eine Wa bau fch ule zunãchst nur im Interesse der Privat ⸗For stb esitzer zu stiften, und ist dieser Antrag mit einmüthiger anerkennenswerther Bereitwilligkeit genehmigt und dessen Ausführung beschlossen worden.

In Folge dessen sind nun die nöthigen Schritte zur Erreichung dieses Zweckes gethan worden, und ist namentlich auch die Unterstützung der hohen Ministerien für landwirthschaftliche Angelegenheiten und für bie Finanzen mit einigen Geldmitteln nachgesucht worben; wenn hierunter nun allerdings die gestell ten Anträge auch nicht volle Gewährung ge⸗

funden haben, so sind doch Beihülfen für den Fall des Bedürfnisses in Aussicht gestellt worden, welche immerhin von Wichtigkeit sind und der beabsichtigten Einrichtung eine verstärkte Garantie des Bestehens ge⸗ wahren.

achdem nun alle Erfordernisse regulirt und aus asse d schlesischen Forstvereins ein, für den Anfang genügender Fond bewilligt worden, kann und soll die beabsichtigte Waldbauschule oder Wald⸗ bau-ünterweisung für Schlesien nunmehr ins Leben treten, und wird daher für diejenigen Herren Waldbesitzer, welche davon Gebrauch machen wollen, Nachstehendes zur gefalligen Beachtung und Benutzung bekannt geniacht. r Die wesentlichste Grundlage der Forstwirthschaft ist unbestritten der Anbau, die Kultur des Waldes.

Damit nun hierunter ein fachgemäßes, umsichtiges und nicht zu kost⸗ spieliges Verfahren Platz greife, ist es vor allem Andern erforderlich, daß die

der Kasse des

mit der Ausführung des Holz⸗Anbaues beauftragten Personen für den

Zweck genügend gebildet sind, wozu nun die Feen sowohl, als auch die Kultur -Arbeits⸗Aufseher gehören, und ist, eschlossen und für ange— messen erachtet wordtn, für selbige an 19 Punkten Schlesiens in möbglichst gleichmäßiger Entfernung die Waldbauschulen einzurichten.

Auch hat es, neben dem Mangel an Fonds, nicht zweckmäßig ge⸗ schienen, förmliche Lehrstühle zu bilden, sondern es soll nur auf Oertlich⸗ reiten, welche vielseitige Kultur⸗-Methoden darbieten und wo ein befähig⸗ ter Forstmann verwaltet, den Lernbebürftigen Gelegenheit gegeben wer— den, verschiedene Kultur Methoden und selbige praktisch in der zwec. mäßigsten ünd billigsten Ausführung kennen zu lernen. Bei dieser ein— fachen Einrichtung erwachsen den Lernenden nicht nur keine nennens— iwerthen Kosten, fondern es werden. hie und da, bei nachgewiesener Be⸗ därftigkeit, auch sogar noch kleine Unkerstützungen geboten werden.

Der Plan dieser, hoffentlich wohlthaͤtig werdenden Einrichtung ist nun in nachstehendem Regulativ dargelegt:

gun ati v.

§. 1.

Der Schlesische Forstverein beabsichtigt unter dem Namen einer „Wal dbau-Unterweisung“

ne Einrichtung ins Leben zu rufen, um

Re

1) den . und selbst Forst⸗Schutzbeamten, bei denen dies wünschenswerth erscheint, sowohl in Königlichen, als Kommunal—⸗

und Privat⸗Fersten, 2) den Ober⸗-Arbeitern und Aufsehern bei den Kulturen in Kommunal— und Privat⸗Forsten

Gelegenheit zu geben, fich mit denjenigen Kultur-Methoden durch eige . und thätige Tbeilnahme praktisch bekannt zu nacher ch

in andern Revieren, kommen, oder welche neu erstehen.

als in denen fie sich aufhalten, zur Anwendung

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orstbeamten sich der Unter— eamten, Forst⸗Lehrlingt und

Zu diesem Zweck wollen verwaltende weisüng der sich dazu meldenden Forstschutz⸗ gültur? Aufseher unterziehen.

§.3.

Der Unterricht soll sich lediglich auf die praktische Ausübung der gultur-Methoden, so weit solche zur Anwendung in dem auf Kenntniß von entsprechender

saamens und dessen Tauglichkeit, beschranken beobachtende Verfahren deutlich erläutert und begrün— §. 4.

Die obere Leitung des Instituts ist dem jedesmaligen Praͤses des

Schlesischen Forst vereins zugetheilt.

In ben drei Regierungs-Bezirken Schlesiens stehen ihm als Bezirks⸗ Kommissionen zur Seite: a) ihm selbst für Breslau dermalen der Königl. Prinzliche Ober— förster Herr Thiem in Seitenberg bei Landeck;

Königliche Oberforstmeister Herr Maron in

b) für Oppeln der leister r Fürstliche Oberforstmeister Herr von Aurich

. und der

in Pleß; c) für Liegnitz der Königliche wirkliche Forstmeister Herr Schind— ler und der Standesherrliche Forstmeister Herr Borrmann in

Hermsdorf u. K. §. 5.

Wer von der Einrichtung Gebrauch machen will, ist durch seinen Lehrherrn, Vorgesetzten oder Dienstherrn bis zum 1. Januar F. J. fur bie nächste Kulturzeit bei demjenigen Oberförster anzu

melden, bei welchem er den Unterricht zu erlangen wünscht und welcher eines der unten ge— nannten Reviere verwaltet.

Dieser Oberförster wird dann die Geneh— migung zur Annahme nachsuchen und demnächst den Angemeldeten mit wf i bersehen.

j8. 6.

ür die Unterweisung der Forstlehrlinge und Kultur-Aufseher sind vorläufig und mit Rückficht auf die verschiedenen Boden- und Klima— Verhältnisse und die danach vorkommenden Kultur-Methoben ausgewählt:

1) Im Regierungs-Bezirl Liegnitz, K die Königlichen Ober⸗ Förstereien Panthen (Kreis Liegnitz) Reichenau . Tschiefer (Kreis Freistadt) und

, ,, , 22 **

(Kreis Bolken bie Standesherrliche Privatforst Giersdorf bei Warmbrunn. .

2) Im Regierungs-Bezirk Breslau, . ̃ die Königlichen Forstrebiey Zedliß und Katholisch-Kammer und bie Prinzlichen Forste zu Seilenberg bei Landeck. * 3 3) Im Regierungs⸗Bezirk Oppeln, ; . die Königlichen Forstreviere Proskau und Kosel undf die Fürst—

lichen Forsten bei Pleß. §. 7.

Denjenigen Forstlehrlingen, welchen die Mittel fehlen, sich wahrend der Dauer der Kultur-Arbeiten in einem der eben benannten Reviere Unterkommen und Beköstigung, zum verschaffen, soll, so weit der Fond det Forstvereins ausreicht, eine entsprechende Unterstützung gewährt teen l

/ , e , m . Den bereits angestellten Forst-Schutzbeamten aber lann eine solche Beihülfe niemals gewährt werden. Auch den Kultur⸗Aufsehern kann eine solche Unterstuͤtzung nur ausnahmsweise auf besonderes Ansuchen ihrer Herrschaft in Aussicht gestellt werden; doch sollen ihnen, wenn ihr Ceistungen nußhringend find, die ortsüblichen Tagelohnssaäͤtze, so weit alt es moglich werden wird, gezahlt werden. Den unterweisenden Ober— förstern wird zur Deckung ihrer Auslagen ein entsprechendes Pausch⸗ quantum bewilligt.

FS. &

Die Bewilligung der den Forstlehrlingen oder Kultur⸗Aufsehern zu

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cwaͤhrenden Unterstützungen erfolgt M Vorschlag der §. 4 genannten

*. irtg· emmissionen durch den jedesmaligen Präses des schlesischen Forst⸗

verring, welcher dann bei der jährlichen General⸗Versammlung des Vereins

hierüber den allgemeinen Nachweis führt und die Balance gegen die diz⸗

poniblen Fonds vorlegt. Sꝛ 9.

Der Fonds zu diesen Unterstützungen bildet sich theils aus den Be⸗

anden der Kasse des schlefischen Forstvereins, theils aus den Beit welche schlesische Forstbesitzer für diesen Zweck liefern, endlich aus .

zuschüssen der Staa ts kasse.

Der Vereins⸗Kassenführer verwaltet auch dies unter Leitung, des Vereins⸗Präses. ü zielt letigehachizn Cetttgg⸗

§. 10.

Eine weitere Ausdehnung dieses Instituts nach den Mitteln des

Vereins, resp. der Aufnahme und Bethätigung, welche dasselbe bei den

Herren Privat-Waldbesitzern findet, wird vorbehalten, und soll dann di er Einrichtung event. ei tößere a mn. soll dann die⸗ c n,, nt. eine größere Vollständigkeit oder Ausdehnung zu

Die geehrten schlesischen Waldbesitzer, welche nun in der L

. ; en tzer, w er Lage und geneigt sind, von dieser Einrichtung Gebrauch zu machen, wollen sch ge⸗ Unite n etwaniger ,. an die im §. 4 des Regulativs bezeich⸗ nete Bezirkskommission wenden; die direkte Anmeldung z ürf⸗ tigen aber ist, nach §. 5, bald' .

bei dem Königlichen Oberförster Herrn Blankenburg in Kottwitz,

Wagner in Katholisch⸗Ham⸗

mer bei Trebnitz,

H ei g in Tschiefer bei Neu⸗

nadalz,

ö. Leuschner in Alt⸗Reichenau

Königlich Prinzlichen Oberförster Herrn Thi i ite

Prin: 8 ö iem in Seiten⸗

berg bei Landeck, Et en

standesherrlichen Oberförster Herrn Haaß in Giersdorf bei Warmbrunn,

Fürstlichen Oberforstmeister Herrn von Aurich in Ple

* z z * . ; J

än then Oberförster Herrn Rosch in Klodnitz i hosel un

Königlichen Oberförster Herrn Wagner in Proskau

J 6 1 ö .

* 1 / .

zu bewirken und werden es sich diese geehrten Herren gern zur Pflicht machen, den Lernenden nebenbei auch andere Gegenstände der Forstwirth⸗ schaft anschaulich zu machen.

Breslau, den 1. Oktober 1855.

Der Präses des Schlesischen Forstvereins. von Pannewitz.

Vorstehende Bekanntmachung wird zur Nachricht hierdurch beröffentlicht, und es werden die jetzt in das Leben tretenden Waldbau⸗ schulen ihrer großen Nüßlichkeit wegen dem betreffenden Publikum ange— legentlichst empfohlen. f

Breslau, den 14. Oktober 1855.

Der Königliche Wirkliche Geheime Nath und Ober-Praͤsident der Provinz Schlesien.

Ho chli n

Nichtamtliches.

g Hamburg, 31. Oltober. General Canrobert ist gestern lbend von Paris hier angekommen. Er wird heute Nachmittag . Uhr von hier seine Reise nach Stockholm über Lübeck fort⸗ „Am gestrigen Tage hat der Senat durch seinen Deputirten, , . Dr. Lappenberg, dem Herrn Dr. Joh. Heinrich Barth, als ein Zeichen der Anerkennung seiner hohen Verdienste ö. die Erweiterung, der Erdkunde und Naturwissenschaften, die . Rath und Bürgerschluß neu gestiftete hamburgische Ehren= enlmünze in Gold, mit dem Namen des Empfängers und einer entsprechenden Inschrift versehen, zustellen lassen. (5. B. H.)

Württemberg, Stuttgart, 30. Oktober. Ihre

unter Victor Hugo und dessen Söhne zugestellt.

Vorfall beendigt.

Majestäten der König und die Königin von

̃ ön ü anno⸗

ae , mg, gestern Kirchheim und langten n , .

ö em hiesigen Bahnhofe an. Nach kurzem Aufenthalt setzten ; e Majestäten die Reise über Bruchsal fort; Ihre Majestät die

Königin von Holland gah den Höchsten Herr des A6 schleps geleite und kehrte erst Abende . , Ha nn was nr ner,

Baden. Karlsruhe, 30. Oktober. Di . Majestäten sind gestern Abend um 6 Uhr ö eingetroffen und in den für dieselben in Bereitschaft gehaltenen Zim- mern im Hotel zum Erbprinzen abgestiegen.

Belgien. Brüssel, 30. Oktober. Die ion“ berichtet: „Die Kommission der Kriegs ,, Beisein des Grafen von Flandern, der an allen ihren Er örterungen thätigen Antheil. genommen hat, nochmals im Hotel des auswärtigen Ministeriums versammelt. Rachdem die verschle⸗ denen Fragen, welche sich sowohl bezüglich der Vertheidigung des Landes, als bezüglich des Seehandels, der Auswanderung der Transportirung von Verurtheilten 2c. an die Kriegs Maxine knüpfen im Einzelnen geprüft worden waren, ward über die Frage abge⸗ stimmt, ob die Errichtung einer Kriegs-Marine eine Nolhwendigkeit für Belgien sei. Acht Stimmen sprachen sich Kejahend und zwei verneinend aus. Die Kommission beauftragte daher vier ihrer Mit⸗ ö einen Budget-Entwurf abzufassen, den sie später diskutiren

Großbritannien und J Irland. London, 30. Oktober. ie , n e en h gestern üher 1000 Mann nach der ingeschifft. ehr als 1200 Man i ͤ

, ann gehen nächstens von Cork

Sechsunddreißig der auf Jersey weilenden Flüchtli

Sch. . r ; eilend nge hatten vor Kurzem einen Protest gegen die Maßregeln i 6 wider den Redacteur, den Eigenthümer und Den Verkäufer des Blattes „l' Homme“ ergriffen worden waren. Der Gouverneur der Insel hat nun dem Connetable oder Mayor von Saint⸗Hélier einen Ausweisungsbefehl gegen die Unterzeichner dieses Protestes dar⸗ . r . Die Ausge⸗ wiesenen müssen die Insel vor dem 2. November verlassen. e . ö Heute Nachmittag war Kabinets-Conseil im auswärtigen Amte. Bei der Berathung im Kriegsamte, welche 2 Stunde dauerte,

waren zugegen die Lords Palmerston, Panmure, Granville, Hardinge

und die Herren C. Wood und G. Grey. Für den

r 8. Grey. wahrschein⸗ lichen Fall, sagt der „Globe“, daß Lord Westmorland . lassung einreicht, wird die Regierung Sir H. Seymour zu seinem

Nachfolger wählen.

Frankreich. Paris, 30. Oktober. Di

. Fra ich. 8, 30. .Die nachstehend ?

im „Moniteur verkündet die Beilegung der ge, en. . Am 15. August feierte das Schiff „Gorgone“ von der daifer lichen

Marine, das zum Ausruhen im Hafen von Messina lag, daselbst das Fest

des Kaisers. Der Militair-Befehlshaber des Platzes, obwohl durch den

französischen Vice⸗Konsul und den Civil-Intendan Messi i .. Intendanten von Messina gehörig üblichen Brauche zu fügen, und pflanzte die neapolitanische Flagge ni / . ; gen, und pflanzte, e Flagge nicht auf. Da die Regierung des Kaisers über diesen Verstoß . die . sich beklagt hatte, so hat der Minister der auswärtigen Angelegenheiten beider Sieilien, auf Befehl seines Souverains, dem Kaiserlichen Gesandten

unterließ es, sich dem unter befreundeten Nationen

zu Neapel eine Note zugestellt, welche glücklicherweise diesen verdrießlichen ; ; Die neapolitanische Regierung drückt ihr Bedauern aus, daß der Wilitair-Befehlshaber von Messing der Einladung des Civil⸗Intendanten nicht nachgekommen sei, und giebt die Versicherung daß foͤrmliche Weisungen fortan in den Häfen beider Sicilien die Er⸗ neuerung der Unterlaffung verhindern werden, welche die gerechten Be⸗ schwerden der Regierung des Kaisers veranlaßt hat.

Dem „Moͤniteur“ zufolge sind vorgestern das Linienschiff

„Marengo“ und drei Fregatten mit Truppen, Lebensmitteln und

Material von Toulon nach dem Schwarzen Meere abgegangen. Die Herren von der Pfordten und Baron Beust haben lange Audienzen beim Kaiser und bereits mehrere Konferenzen mit dem Minister des Auswärtigen gehabt. Herr de Bourqueney ist vorgestern nach Wien zurückgereist. Die gegenwärtig in Frank⸗ reich dem Verkehr übergebenen Eisenbahnen haben eine Gesammt⸗ länge von 5446 Kilometer, wovon 900 erst seit einem Jahre er⸗— öffnet wurden. Die in Bau begriffenen Eisenbahnstrecken betragen

mehr als 1000 Kilometer.

Spanien. Eine Depesche aus Madrid vom 29. Oktober lautet: „Die „Madrider Zeitung“ veröffentlicht ein Dekret zur Regelung der schwebenden Schuld. Kraft dieses Dekrets wird man für eine Summe von 290 Millionen Realen Schatzbillets ausgeben, die Zinsen tragen und bei Steuerzahlungen zulässig sind.

Nach Madrider Berichten vom 26. Oktober war der König am 24sten vom Pferde gestürzt, jedoch mit einigen Quetschungen davon gekommen. In Folge einiger Zusammenrottungen von Arbeiten vor dem Hotel des Bauten⸗Ministers unter dem Vorwande, Beschäftigung zu begehren, hat der neue Civil⸗Gouverneur durch Plakate alle unbeschäftigten Arbeiter aufgefordert, sich auf die