an dieser Versammlung legt der Administrationsrath und der Ge— sich vergleichen, den gerichtlichen Weg betreten und, in alle 197 31 622. 33,567. 35,376. 36,017. 36,798. 39 2.37 zes Monats f Se Gn ö .
ner n 6 7 gie Lage der fen e f ab. obigen Fällen substituiren. Die Beschluͤsse der Kommission 34 33 , . . kö ö 3. . . 2 Monate fallen. Se. Königl. Hoheit der Regent wird die Die vorgedachte öffentliche Anzeige sowohl! als die bon der Gesell- nach Stimmenmehrheit gefaßt. Sollte ein Mitglied der Kommission ver— . . 56 521. 38 465. 59 8065. 660 838 63, 599. 33 6). 33317. , . In e, , Person eröffnen. ESt. A. f. W.) schaft ausgehenden Veröffentlichungen überhaupt sind in dem zu Berlin hindert sein, sich zurückziehen oder 6e so berufen die andern Mit— 54,4. 9 5 65. 64705 55 M8. 565 487 63 235 6 835. h . 3 Frankreich. Pa ris, 4. November. Der Vice ⸗Admiral ersch einenden „Preußischen Staats-Anzeiger“, so wie in der Zeitung, glieder an dessen Stelle den ersten Vertreter und, wenn dieser nicht ein— 3, 16. s 386. 99869 2 183 3 3 , ö 6h, 852. ö. 61. Trehouart ist unterm 31. Oktober zum Ober -Befehlshaber des die zu Cöln und Aachen unter der Benennung „Cölnische Zeitung“ und treten sollte, den Folgenden. . 7,174. 93 35 . n, . a, , 3, 953. 4,678. „4,936. Mittelmeer-Geschwaders ernannt worden. — Wie der „Moniteur“ „Aachener Zeitung“ erscheinen, desgleichen in dem „Journal des Deébats“, 6 kö . 41. . 7b, 895. 8102. , . Yee bz. Y, 128. S0, 818. Sl, 709. 2,257. meldet, hat der Kaiser, um dem General Bosquet seine ganze welches in Paris herausgegeben wird, so wie in dem Journal „Inde— Vor dem Ablaufe eines Jahres bon Tem Tag; an, wo die Liquidation 82, 864. S3, 628. S4, 132. S4, 758. 84,946. 86,045 und 88,725. Werthschüͤtzung des ruhmreichen Antheils kund zu geben, den Er an pendance“ genannt, welches in Brüssel erscheint, bekannt zu machen. begonnen hat, ist die Liquidations-Kommission verbunden, die Actionaire Berlin, den 6. November 1865. den großen Ereignissen des Krieges im ', . 386 . e . Geht eines dieser Blätter ein so genügt die Bekanntmachung in den unter Heobachtung der im Artitel 91 und dreißig bestinmten Formen Königliche General-Lotterie-Direction. Capikain Moran, einen seiner Srdonnan k . e. Übrigen, bis die nächste General-Versammlung die Wahl eines anderwei— und Fristen zu berufen und ihnen ö. Zustand, der Liquidation vorzu— z seille ihm ,, ,, 26 ien 9 inanz-⸗Ofsiziere, nach Mar⸗ tigen Blattes getroffen hat. Die Regierung ist ermächtigt, die Wahl legen. Die Versammlung bestimmt sodann den Zeitraum, binnen welchem . , . r. 6m ie militairische Medaille zu über⸗ anderer Blätter zu kordern, und nöthigenfalls dieselbe vorzuschreiben. die Liquidation zu beendigen i . misston w ,, wr, . — . . . — 9 . 3 ö . ; J eh nn, m heurig „Moniteur“ eine die zei
Die k durch einen Beschluß des Admi— , Aue Steeligkeitch, welch cd znischen den Actionairen in Beziehung Monats-Uebersicht der preußischen Bank, der Karten zur Schluß⸗Feierlichkeit der Ausstellung V nistrations⸗Nathes außerordentlich zusammenberufen werden. auf die Gesellschaft ö deren Auflösung erheben können, werden durch tiz, worin es heißt: „Am Donnerstag, 15. November, wird der Dem Administratlons-Rathe steht die freie Entscheidung darüber zu, Schiedsrichter entschieden. Das Schiedsgericht wird aus drei Schieds⸗ de siniti ve Schluß der Ausstellung stattfinden und der Kaiser die ob der Gegenstand der Zusammenberufung in den Anzeigen der Tages— männern gebildet, über ö sich die Parteien binnen 8 Tagen 29 Io, 100 Rthlr. von der internationalen Jury zuerkannten Belohnungen an die bläthtr Fähr angegeben werden soll, mit Ausnahme des Falles des Ar, zu einigen haben; im Falle dies nich zeschleht; werden auf, den Antrag He 06h? ** Aussteller vertheilen. Die kaiserliche Kommission trifft schon jetzt tikels sieben und dreißig, jedenfalls müssen die Anzeigen immer aus— des fleißigeren Fheils die drei Schiedsmänner von dem Präsidenten des 34 451909 die nöthigen Vorkehrunge den große , 4 ] Handelsgerichtes zu Aachen ernannt. 54 *,, R,, . . ö hrungen, um den großen Wettstreit von 1855 8, 945,700 * würdig zu schließen. Sie hätte gewünscht, alle Aussteller zu dieser
Breußische Bank.
) Geprägtes Geld und 2) Kassen⸗Anweisungen 3) Wechsel⸗Bestände
h Lombard-⸗Bestände ....
—
K J ——— 8
2 — — * 6
drücken, daß die Versammlung eine außerordentliche ist. w - Der Präsident des Administrationsrathes führt sowohl in den or⸗
dentlichen als außerordentlichen General-Versammlungen den Vorsitz; die
beiden Meistbetheiligten der Actionaire sind Skrutatoren, und wenn sie es ablehnen, die beiden, welche nach ihnen die meisten Actien besitzen, und sofort, bis zur Abnahme. Der jüngste der Actionaire ist Sekretair.
Die Skrutatoren so wie der Secretair dürfen jedoch keine Mitglieder des Administrationsrathes sein.
Art. 34.
Die Versammlungen beschließen über die ihnen vorzulegenden Rech— nungen und über alle Vorschläge, welche ihnen Seitens des Verwaltungs— raths gemacht werden.
Sie ernennen die Administratoren nach absoluter Stimmenmehrheit und durch geheimes Skrutinium.
.
Die jährliche General⸗Versammlung ernennt drei Commissaire, welche den Auftrag haben, die Rechnungen und Bilanzen zu untersuchen, welche der nächsten Versammlung von dem Administrationsrathe vorzulegen sind. Die Functionen dieser Kommissarien fangen erst einen Monat vor Able⸗ gung der Rechnung an die General-Versammlung an und hören mit dem Schlusse dieser Versammlung auf.
Im Laufe des Monats ihrer Functionen untersuchen die Kommissa— rien im Domizil der Gesellschaft die Rechnungen des vorhergehenden Jahres und erstatten darüber der General-Versammlung einen Bericht.
Dieser Bericht muß dem Administrationsrathe acht Tage vor der Versammlung mitgetheilt werden.
K
Alle Beschlüsse der General- Versammlungen werden mit absoluter Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieber gefaßt, mit Ausnahme des im folgenden Artikel sieben und dreißig vorhergesebenen Falles.
Die Stimmen werden laut oder, wenn zehn Mitglieder es verlangen,
berdeckt abgegeben. ö
Die außerordentliche General-Versammlung kann auf den Vorschlag des Administrationsrathes und vorbehaltlich der landesherrlichen Geneh⸗ migung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen der anwe— senden Mitglieder Modifikationen, Zusätze und Aenderungen in den ge— genwärtigen Statuten machen.
Der“ Administrationsrath hat im Voraus schon die volle Ermächti⸗ gung, inalle Aenderungen einzuwilligen, welche die Landesregierung in ken? von der General-Versammlung später beschlossenen Modificationen und Zusätzen vorzuschreiben für nöthig erachten sollte.
Kapitel acht. Auflösung und Liquidation. ,,
Die Auflösung der Gesellschaft erfolgt;
1) wenn die Verluste die Hälfte des Grundkapitals übersteigen und die einfache Majorität der stimmberechtigten Actionaire aus diesem Grunde die Auflösung begehren;
2) wenn dieselbe von einer Anzahl von Actionagiren verlangt wird, die wenigstens drei Viertel der Actien repräsentiren.
In beiden Fällen wird nach den Bestimmungen des Gesetzes vom neunten November Achtzehnhundert drei und vierzig im Artikel acht und zwanzig, Nummer drei, die landesherrliche Genehmigung erforderlich sein.
Uebrigens sollen, für den Fall der Auflösung der Gesellschaft, die im Artikel neun und zwanzig des gesagten Gesetzes bem neunten Novem⸗ ber achtzehnhundert drei und vierzig enthaltenen Vorschriften überall be⸗ folgt werden.
6
Sollten diese Gründe der Auflösung sich vor der Zeit, wo die jähr—⸗ liche General⸗Versammlung stattfindet, ergeben, so ist der Administrations⸗ Rath verpflichtet, dieselbe außergewöhnlich zu berufen.
Art. 40.
Die General-Versammlung ernennt drei in den öffentlichen Tages⸗ blättern des Artikels einunddreißig namhaft zu machende Liquidations⸗ Kommissäre und drei Stellvertreter. — Sie setzt nöthigenfalls ihr Gehalt und die ihnen zu bewilligenden Vortheile fest.
Die Liquidations⸗-Kommission ersetzt unmittelbar den Administrations— rath und den General⸗Direktor.
Dieselbe ist mit der nöthigen Gewalt bekleidet, um das Mobilar— und Immobilar⸗Vermögen der Gesellschaft zu verwerthen, dieselbe kann verkaufen, auf gütlichem Wege berhandeln, zu allen Verträgen und Zugestäͤndnissen im Namen der Gesellschaft die Einwilligung geben? kompromittiren, über alle Streitigkeiten und Ansprüche
Die Schiedsrichter erkennen in letzterer Instanz, ihr Urtheil kann weder durch Berufung, noch durch Requels civile, noch durch Cassations-NRecours angegriffen werden. Die Actionaire sind, wie groß auch ihre Anzahl bei einer Streitfrage sein möge, ver— bunden, wenn sie ein und dasselbe Interesse haben, ein einziges gemeinschaftliches Domizil zu Aachen zu wahlen, in welchem ihnen alle prozessualische Akten in einer einzigen Abschrift mitgetheilt werden; thun sie dies nicht, so ist die Gesellschaft befugt, alle Significationen in einer einzigen Abschrift auf dem Sekretariate des Handelsgerichtes zu Aachen machen zu lassen. —
.
Alle Kosten, welche für die Errichtung der gegenwärtigen Statuten und die Konstituirung der Gesellschaft aufzuwenden sind, werden von ihr selbst getragen.
k Verhältniß der Gesellschaft zur Staats-Negierung.
Die Königliche Regierung ist befugt, einen Kommissar zur Wahr— nehmung des Aufsichts rechts für beständig oder für einzelne Fälle zu bestellen. Dieser Kommissar kann nicht nur den Gesellschafts-Vorstand, die General-Verfammlung oder sonstige Organe der Gesellschaft gültig zusammenberufen und ihren Berathungen beiwohnen, sondern auch jeder Zeit von den Buchern, Rechnungen, Registern und sonstigen Verhand⸗ lungen und Schriftstücken der Gesellschaft Einsicht nehmen.
Finanz⸗Ministerium.
Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 4ten Klasse 112ter Königl. Klassen-Lotterie fiel 1 Hauptgewinn von 20, 000 Rthlr. auf Rr. 69,264 nach Magdeburg bei Roch; 1 Hauptgewinn von 10, 900 Rthlr. auf Nr. 11,132 in Berlin bei Seeger; 2 Gewinne zu 2009 Rthlr. fielen auf Nr. 1226 und 75,540 in Berlin bei Burg und bei Hemptenmacher; 44 Gewinne zu 1000 Rthlr. auf Rr. 507. 2170. 2797. 2798. 3467. 7020. 10,151. 11, 640. 12, 139. 12,271. 125359. 15,R822. 17, 930. 20,687. 22,369. 23,9145. 26, 299. 27,386. 29, 092. 37, 689. 39,425. 40,294. 43,463. 44,596. 489,492. 51,0977. 53,229. 54, 768. 55,215. 56,712. 57, C077. oi, 110. 62, 604. 3, 483. 6d, G76. 68, 258, 68, 335. 69, 021. 72,359. 73,088. 73,588. 76,129. 78,641 und 81,537 in Berlin bei Aron zen., bei Burg, bei Hemptenmacher, bei Joseph, bei Matzdorff, bei Moser und 3mal bei Seeger, nach Breslau bei Scheche, bei Schmidt und bei. Sternberg, Klewe bei Cosmann, Cöln 2mal bei Reimbold, Danzig bei Rotzoll, Düsseldorf 2mal bei Spatz, Elberfeld bei Heymer, Erfurt 2mal bei Unger, Frank⸗ furt bei Salzmann, Görlitz bei Breslauer, Graudenz bei Lachmann, Halle 2mal bei Lehmann, Königsberg i. Pr. 2mal bei Borchardt und 4mal bei Heygster, Landsberg bei Borchardt, Magdeburg bei Brauns, Merseburg 3mal bei Kieselbach, Mühlhausen bei Blachstein, Neiße bei Jaekel, Posen bei Bielefeld, Potsdam bei Hiller, Stettin 2mal bei Schwolow und nach Torgau bei Ulrich; 18 Gewinne zu 500 Rthlr. auf Nr. 1997.. 2782. 2964. 3922. 4671. 5532. 11,81. 16591. 20,14. 24,651. 26,3160. 26,718. 28, 040. 29937. 30 689. Zo, 92. 415070. 41,618. 41,648. 42.76. 43, 155. 475335. 18,0981. 51,370. 54,365. 56,229. 56, 586. 57,939. 58,208. 59, 104. 62.315. 68,207. 69, 166. 69, 232. 69, 644. 69, 909. 70,3141. 70,315. 7i,570. 72, 318. 73,258. 73,348. 73,473. 75,808. 77487, Sl, 29b. S4, 986 und 85,961 in Berlin bei Alevin, bei Borchardt, 2mal bei Burg, bei Dettmann, bei Krafft, bei Rosendorn, bei Securius und bmal bei Seeger, nach Breslau bei Scheche und 2mal bei Steuer, Bromberg bei George, Koblenz bei Gevenich, Köln Amal bei Reimbold, Crefeld bei Meyer, Danzig bei Meyer, Düsseldorf 3mal bei Spatz, Elberfeld 2mal bei Brüning und bei Heymer, Glatz bei Hirschberg, Halberstadt bei Sußmann, Iserlohn bei? Kraussold, Jüterbogk bei Apponius, Königsberg in Pr. 3zmal bei Heygster und bei Salkowski, Lyck bei Magnus, Magdeburg bel Brauns und bei Roch, Merseburg bei Kieselbach, Paderborn bei Paderstein, Potsdam bei Hiller, Reichenbach bei Scharff, Siegen bei Hees und nach Trier bei Gall; 70 Gewinne zu 206 Rthlr. auf Nr. 585. 616. 663. 1114. 5715. 6139. 9331. 13,286. 14,160. 17,263. 17,882. 21,313. 22, 322. 24,370. 30, 967.
5) Staats-Papiere, verschiedene Forderungen und Aktiva P
Banknoten im Umlauf. . Depositen⸗Kapitalien. ..... ...... ... . 24, 53, So) * 8) Guthaben der Staatskassen, Institute und
Privat -Personen, mit Einschluß des Giro— Verkehrs. . . Berlin, den 31. Oktober 18565. Königlich preußisches Haupt-Bank-⸗Direktorium. von Lamprecht. Witt. Meyen. Schmidt. Dechend. Woywod.
11, 189, 00
.
Angekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Christian
zu Schleswig⸗-Holstein-Sonderburg—⸗ Augustenburg, von Breslau.
Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Ober ⸗Berg⸗ hauptmann a. D., Graf von Beust, aus der Provinz Schlesien. Se. Excellenz der Großherzoglich mecklenburg ⸗schwerinsche Staats Minister, Graf von Bülow, von Stettin.
Der Unter-Staats-Sekretair im Ministerium für Handel, Ge— werbe und öffentliche Arbeiten, von Pom mer --Esche, von Saarbrücken.
Nichtamtliches.
Preußen. Durch Verfügung des Herrn Ministers des In⸗ nern ist als Termin für die Nach wahlen, welche in Folge der Nichtannahme oder einer etwaigen nachträglichen Ablehnung einer Wahl für das Haus der Abgeordneten noch erforderlich sind, Donnerstag der 16. November d. J. festgesetzt worden. (Pr. C.)
Königsberg, 4. November. Se. Königliche Hoheit der prinz Friedrich der Niederlande und Hochdessen Gemahlin, so wie die Prinzessin Tochter Marie, trafen heute Abends, von St. Petersburg kommend, hier ein. Die hohen Herrschaften wer— den morgen mit dem ersten Eisenbahnzuge die Reise fortsetzen. (Königsb. Ztg.)
Sldenburg, 3. November. Durch eine am heutigen Tage ausgegebene Verordnung wird die Landessynode der evangelisch— lutherischen Kirche des Herzogthums auf den 27sten d. M. einbe⸗ , 3
Sachsen. Koburg, 3. November. Gestern ist die Ver— tagung des seit voriger Woche versammelt gewesenen gemeinschaft— lichen Landtags erfolgt.
Der kobuͤrg'sche Special-Landtag, der heute zu sammengetreten,
um die Regierungs-Vorlagen wegen der Werrabahn zu berathen, hat in der heutigen Sitzung folgende Beschlüsse gefaßt: 1) der
Landtag stimmt zu, daß die Staats-Regierung für das Bau⸗
kapital von 8 Millionen Thalern zu einem Viertheil die Garantie der Verzinsung mit 4 Prozent auf die nach der Betriebseröffnung zunächstfolgenden 10 Jahre gegen Wieder⸗
2) der Landtag erklärt im Voraus seine Zustimmung zu dem von den Regierungen gemeinschaftlich zu erlassenden Bahn⸗Polizei- und Betriebs-Reglement; 3) der Landtag ermächtigt die Regierung, für Rechnung der Staatskasse sich bei der Actienzeichnung für die Werrabahn mit einer halben Million Thaler zu betheiligen. Der erste Beschluß wurde mit allen gegen eine Stimme, die beiden anderen einstimmig gefaßt. (L. Ztg.)
Baden. Karlsruhe, 37 November. Die bisher bekannt gewordenen Resultate der Wahlen für unsere Abgeordnetenkammer sind so ausgefallen, daß die regierungsfreundliche vorige Kammer wied er vollkommen“ restaurirt ist. Der Tag der Eröffnung des Tan dtages ist noch nicht bekannt gegeben, wird aber in die Mitte
Feierlichkeit einzuladen; leider war es ihr aber nicht möglich, selbst
außerhalb des Industrie-Palastes, einen hinreichenden Raum auf⸗
zufinden, um sie alle zuzulassen (ie Gesammtzahl erreicht beinahe
LZö,00); sie hat jedoch Maßregeln getroffen, um alle diejenigen
einladen zu können, welche Medaillen oder auch nur ehrenvolle Er⸗
wähnungen erlangt haben werden.“
ö Spanien. Die Madrider Zeitung vom 29. Oktober ent— hält das schon erwähnte königliche Dekret, dem zufolge vom 1. Ja⸗ nuar k. J. an, als Theil der schwebenden Schuld des Schatzes,
Billets im Betrage von 200 Millionen, die mit jährlich 6pCt. ver-
zinset werden, ausgegeben werden sollen. Diese Schatz-Billets sind
negociirbar und werden je nach dem Gutbefinden des Schatzes oder
der Betheiligten auf Inhaber oder Namen lauten. Ihre Ver fallszeit ist
der letzte Tag jedes Monats des Jahres 1856. Sie werden alsdann bei der Zahlung aller, Steuern und Abgaben als baares Geld angenommen. Die Zinsen können, ohne Abwartung der Verfallzeit, in den letzten Tagen jedes Monats beim Schatze erhoben werden. Die Billets, welche am Verfall-Tage nicht zur Einlösung gebracht werden, gelten für auf zwei Monate erneuert.
Eine Depesche aus Madrid vom 3. November lautet: „Der Finanz-Minister Bruil hat heute in den Cortes einen Vorschlag gegen die Negociirungen der schwebenden Schuld durchgesetzt. — Die Tarif-Junta hat die Ausfuhr von Lohe und Leinwand e .
Tür kei. Die telegraphische Depesche des Marschalls Pelissier an den Kriegsminister, (aus der wir bereits gestern das Wesentliche mitgetheilt haben) lautet wörtlich:
Sebastopol, 2. Nobember.
Am 29. Oktober ist General d'Allonville mit 24 Bataillonen, 38 Eskadronen und 57 Stück Geschützen auf der Straße von Eupatorig nach Simferopol bis zur Schlucht von Tschobatan (zwischen Sak und Talat, südöstlich vom Sissak-See) vorgerückt. Er traf die Russen in festen Stel⸗ lungen auf der andern Seite dieser Schlucht, wo sie eine Verschanzung errichtet haben, die von 36 Stück Zweiunddreißig⸗Pfündern vertheidigt wird, welche, aus großer Distanz abgeschossen, in unsern Reihen einige Leute und einige Pferde getroffen haben. Alle Versuche, den Feind zu einem Gefechte außerhalb dieser festen Position zu verlocken, blieben erfolglos. In der⸗ selben Weise zogen sich sechs russische Schwadronen vor vier türkischen Schwadronen, welche General d'Allondille auf sie losrücken ließ, zurück. Am folgenden Tage wurden dieselben Manöper wiederholt, hatten jedoch eben so wenig Erfolg. Der Mangel an Wasser über Sak hinaus und die Schwierigkeit, sich Fourage zu verschaffen, bewogen den General, am 29sten nach Eupatoria zurückzukehren. Die Umgebungen dieses Platzes sind bis auf eine bedeutende Entfernung vollständig von Russen verlassen.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 30. Oktober. Auf den vorgelegten Bericht über die in der östlichen Hälfte des
Reichs ohne Ausfall beendigte 12te partielle Aushebung, namentlich
aus den Gouvernements Wologda, Moskau, Woronesch, Saratow, Simbirsk, Samara, Nishegorod, Kasan, Wjatka, Perm, Tobolsk / 64 . ö
Tomsk, Jeniseisk, Irkutzt und dem Baikaldistrikt, desgleichen in den
Gouvernements Kaluga, Stawropol, Astrachan, Pensa und Orenburg * ö J 7. J
hat Se. Majestät den Chefs der genannten Provinzen, so wie den
übrigen bei der Ausführung der Ordre thätig gewesenen Personen seine
huldreiche Anerkennung auszudrücken geruht. — Die Senats⸗
erstattung der hlernach zu zahlenden Zuschüsst übernehme; Zeitung bringt einen Allerhöchsten Ukas, demzufolge die Künstler
Fer Akademie der Künste, welche ihrer Vervollkommnung wegen auf eigene Kosten ins Ausland reisen, von der Paßsteuer befreit d Moskau wurde am 21. Oktober zum An— benken an die Verkreibung der feindlichen Heere im Jahre 1812, ein feierlicher Gottesdienst in der großen Himmelfahrts⸗Kathedrale abgehalten, verbunden mit einer Kreuzesprozession um den ganzen Kreml unter Leitung des Metropoliten von Moskau, Filaret, mit der gesammten moskauer Geistlichkeit. (Königsb. 3.)
— Aus Warschau wird unter dem 2. November 6. gemeldet, daß der Geheime Rath außerordentliche Gesandte und Kaiserlich bevollmächtigte Minister am belgischen Hofe, Graf Chreptowicz, nach Brüssel abgereist ist. — Am 22. September