1855 / 266 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

verstorbenen unberehel. Louise Geisler aus Holdberg, 33 ö. 30. August 1831 zu Madlitz mit Hinterlassung bon etwa 12 Thlr. ver⸗ storbenen unverehel. Caroline Jacobs aus Salzwedel, des am 2. Oktober 1846 hier mit Hinter—⸗ lassung von etwa 35 Thlr. verstorbenen Schuhmachergesellen Carl Wilhelm Haenel aus Goldberg, der durch Erkenntniß vom 23. Oktober 1818 für todt erklärten unverehel. Hen— riette Friederike Rasch, außerehel. Tochter der verehel. Ilse, früher Wittwe Fahland, Christiane Frlederike geb. Rasch, welche etwa 206 Thlr. Vermögen hinterlassen, des am 20. Oktober 1849 hier mit Hinter— lassung von etwa 4 Thlr. verstorbenen Ar— beitsmannes Christian Friedrich Rathke, der am 28. März 1853 hier mit Hinter— lassung von etwa 19 Thlr. bersterbenen Wittwe des Bürgers und Eigenthümers Christian Kokegei Dorothee Elisabeth geb. Hufe, des am 13. Mai 1851 hier mit Hinter— lassung von etwa 2 Thlr. verstorbenen Be⸗ dienten Ludwig Draeger aus Hermsdorff bei Woldenberg, der am 7⁊. März 1852 hier mit Hinter⸗ lassung von etwa 23 Thlr. verstorbenen Wittwe des Handschuhmachers Robert Frie— drich Richter, Auguste geb. Rättig, werden hierdurch aufgefordert, in dem am 27. Februar 1856, Vormittags 1 . vor dem Kreisrichter Tirpitz, hier an ordent— licher Gerichtsstelle, Junkerstraße Nr. 1, an— stehenden Termine persönlich, oder durch einen zulässigen Bevollmächtigten, als welcher Herr Rechtsanwalt Koffka hier in Vorschlag gebracht wird, zu erscheinen und ihr Erbrecht nachzu— weisen, widrigenfalls die Nachlaßmassen dem Fiskus resp. der hiesigen Kämmerei werden zu— geschlagen werden, und der nach erfolgter Prä— klusion sich etwa erst meldende Erbe alle des Fiskus resp. der hiesigen Kämmerei Handlungen Und Dispositionen anzuerkennen und zu über— nehmen schuldig, von ihm weder Rechnungs— legung, noch Ersatz der gehobenen Nutzungen zu fordern berechtigt, sondern sich lediglich mit dem, was alsdann noch von der Erbschaft vorhanden wäre, zu begnügen verbunden sein soll. Frankfurt a. O., den 9. Mai 1855. Königl. Kreisgericht. Erste Abtheilung.

1 n ng.

Nachstehend benannte Seefahrende:

1) Johann Carl August Rapphahn, geboren zu Greifswalder Wyck den 6. oder 12ten August 1825, verpaßt hierselbst unter dem 19. April 1845 bis uli. Dezember 1845, Johann Ludwig Köhler, geboren zu Lassan den 3. März 1827, am 1. September 1846 zu Stettin mit einem auf 1 Jahr gültigen Seepaß versehen;

Johann Christian Theodor Laß oder Laaß,

*

geb. zu Jamitzow den 25. August 1827,

berpaßt zu Wolgast unter dem 19. Mai

1845 auf 2 Jahre; Christian Eduard Julius Dühring oder Düring, geb. zu Wolgast den 7. oder 27. April 1827, verpaßt daselbst unter dem 20. August 18441 auf 2 Jahre; Joachim Peter Marcus Werner, geb, hier— selbst den 25. November 1826, verpaßt hier unter dem 21. Februar 1846 bis ult. De— zember 1846; Johann Gustap Ludwig Eckhardt, geb. zu Gristow den 25. März 1828, unter dem 27. November 1846 hier auf 1 Jahr ver— paßt; Otto Julius Markmann, geb. zu Berlin den 30. Januar 1827, hierselbst am 3Zten April 1844 bis ult. 1844 verpaßt; Johann Friedrich Pagels, geb. zu Greifs— walder Wyck den 23. Oktober 1827, am 4. März 1846 hier auf 1 Jahr verpaßt; 9) Ludwig Friedrich Rätze, geb. zu Nubkow 1828, 1847 von Wolgast zur See gegan— gen, angeblich auch in Wolgast verpaßt; 10) Ernst Franz Hansow, geb. zu Wolgast den 22. Januar 1828, verpaßt daselbst unter dem 15. Oktober 1817; 11) Johann Carl Friedrich Meusling, geb. zu

1582 Wolgast den 15. Dezember 1828, verpaßt daselbst den 27. Februar 1847;

12) August Leonhardt Rewaldt, geb. zu Wol⸗ gast den 7. August 1828, unter dem 20. März 1847 daselbst verpaßt;

13) Johann Friedrich Waschow, geb. zu Wol— gast den 16. Mai 1828, verpaßt daselbst unter dem 15. März 1847:

Johann Peter Christoph Christen, geb. zu Greifswalder Wyck den 28. Januar 1827, unter dem 23. Februar 1846 hier bis ult. 1816 verpaßt; . Jacob Christian Krüger, geb. zu Wolgast den 30. Mai 1828, verpaßt daselbst unter dem 9. März 1846; ;. Johann Heinrich Friedrich Rieck, geb. hie⸗ selbst den 6. Dezember 1824, verpaßt all⸗ hier auf 1 Jahr den 12. November 1846, Johann Friedrich Jacob Born, geb. hier— selbst den 25. Dezember 1826, am 13. März 1847 bis zum Schluß desselben Jahres hier verpaßt; ö . Johann Joachim Jack, geb. hierselbst den 31. Juli 1826, verpaßt hier auf 1 Jahr den 5. April 1847;

so wie ferner .

1g) der Stellmachergesell Johann Heinrich Eduard Krüger, geb. hierselbst den 24. Fe— bruar 1828, am 17. April 1848 allhier mit einem auf 3 Monate gültigen Reisepaß nach Berlin versehen;

20) der Uhrmacher Carl August Ruppiler, geb.

zu Bernau, den 23. Dezember 1828, unter dem 12. April 1847 hier bis 1. Juni 1850

in die deutschen Bundesstaaten verpaßt; welche sämmtliche Personen sich seit ihrer resp.

Abreise vor keiner Militair-Ersatz-Kommission

gestellt haben und deren gegenwärtiger Aufent—

halt unbekannt ist, werden hierdurch aufgefor⸗ dert, sich in dem auf

JJ an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termin einzufinden, um sich darüber, daß sie sich dem

Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres seither

entzogen, zu verantworten, mit der Verwar—

nung, daß im Fall ihres Ausbleibens in Ge— mäßheit des §. 110 des Strafgesetzbuchs gegen jeden von ihnen eine Geldbuße von 50 bis

1000 Thalern erkannt werden wird.

Greifswald, den 26. Oktober 1855. Königliches Kreisgericht, 1. Abtheilung.

16631 Oeffentliche Vorladung. Die verehelichte Born, Jacobine geborne Najewska, zu Trysczyn, hat gegen ihren Ehe— mann, den früheren Ackerwirth Ludwig Born, zuletzt in Suezyn, bromberger Kreises, auf Ehe— scheidung wegen böslicher Verlassung geklagt. Zur Beantwortung dieser Klage haben wir einen Termin auf den dn. Fanugar 1856, um 11 Uhr Vormittags, vor dem Herrn Kreisrichter Müller anberaumt, zu welchem der gedachte Ackerwirth Ludwig Born nach 5§. 15. 42. Theil J. Titel 7 der All⸗ gemeinen Gerichts-Ordnung unter der Verwar—

nung hiermit vorgeladen wird, daß bei seinem Ausbleiben er der böslichen Verlassung für geständig erachtet, demzufolge die Ehe getrennt und er als allein schuldigen Theil wird erklärt werden. Bromberg, den 22. September 1855. Königliches Kreisgericht, J. Abtheilung.

1 Ediktal⸗Citation.

Rachdem über das Vermögen des Goldarbei— ters Gotthard Homuth (Firma: F. W. Homuth q. Sohn) von hier durch Verfügung vom 5. Juni c. der Konkurs eröffnet und der Rechtsanwalt Merkel hierselbst der Masse vorläufig zum Kurator bestellt worden ist, haben wir zur An— meldung und RNachweisung der Forderungen an die Masse und zur Erklärung der Gläubiger über die Beibehaltung des bisherigen Kurators oder Wahl eines anderen einen Termin auf den 22. November 1855, Vormittags

160 Uhr, vor dem Kreisrichter Nehse an hiesiger Gerichts— stelle anberaumt, zu welchem alle unbekannten Gläubiger des 2c. Homuth hierdurch vorgeladen werden. Wer in diesem Termine nicht persön⸗ lich oder durch einen zulässigen, gehörig legiti⸗ mirten Bevollmächtigten erscheint, wird mit allen seinen Forderungen an die Masse prä⸗ kludirt und ihm deshalb gegen die übrigen

Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auf werden. Als Bevollmächtigte werden die ren Rechtsanwälte Plettig und Pohle hier in Vorschlag gebracht. Guben, den 16. Juli 1855. Königl. Kreisgericht. 1. Abtheilung.

erlegt Her⸗ selbst

1832 Bekanntmachung

Die, im Auftrage der landwirthschaftlichen Abtheilung der Königlichen Negierung zu Frank— furt a. O. bearbeitete Gemeinheitstheilung der zur Erb-Majorats⸗-Herrschaft Forst und Pförten gehörigen Forsten, wird auf Grund der S§. 11 bis 15 des Gesetzes vom 7. Juni 1821 über die Ausfüh— rung der Gemeinheitstheilungs- und Ablösungs— Ordnungen von demselben Tage und des §. 35 der Verordnung vom 30. Juni 1834 hierdurch bekannt gemacht, und alle unbekannte Theilneh— mer, insbesondere auch die Einwohner der Staßt Forst, welche ihre Berechtigungen in gedachten Forsten nicht aus ihrer Eigenschaft als Bürger der Stadt Forst herleiten, sondern aus einem besonderen Titel als zu ihrem Privatvermögen gehörig, in Anspruch nehmen, aufgefordert, ihr

1 1

Interesse zur Sache spätestens in dem auf , d nh in dem Geschäftslokale des Unterzeichneten hier— selbst, kurze Straße Nr. 241, anstehenden Ter mine anzumelden und sich darüber zu erklären, ob sie bei der Vorlegung des Auseinandersetzungs— plans und bei den aufzunehmenden Rezessen' der gedachten Forstgemeinheitstheilung zugezogen werden wollen, widrigenfalls sie diese Ausein andersetzung gegen sich gelten lassen müssen mit keinen Einwendungen dagegen gehört den können. Guben, den 6. November 1855. Der Landes-Oekonomie-Rath Zimmermann

ö . . Die Einnahmen der von uns vert Eisenbahnen betragen vorbehaltlich der nä'

Feststellung: X. Bergisch-Märkische Eisenbahn.

1 Strecke on Ciberfeld hi

18 1855 im Monat Oktober

Thlr. Zusammen 405,535 Thlr diese Einnahmen im Monat Oktober Thlr. In den Monaten Januar bis inel. Sep tember 291,840 Thlr. Zusammen 333,990 Thl zehn ersten Monaten des 71,545 Thlr. mehr als in demselben raume des Jahres 1854.

ö

2) Strecke von Dortmund bis Soest.

1855 im Monat Oktober 19,041 Thlr. Seit Eröffnung der Bahn, den 9. Juli, bis ultimo

2

x

Sep Ihlr. k B. Prinz⸗Wilhelm Ei

1855 im Monat Oktober 14,7 den Monaten Januar bis ult. Septeml Thlr. Zusammen 125,585 Thlr. 1 diese Einnahmen im Monat Oktober Thlr.; in den Monaten Januar bis inkl. Sep— tember 92,480 Thlr. Zusammen 104,631 Mithin in den zehn ersten Monaten des 1855 21,054 Thlr. mehr als in demselben raume des Jahres 1854. Elberfeld, den 9. November 1855.

Königliche Eisenbahn-Direection.

Magdeburg⸗Wittenbergesche

liz Eisenbahn.

Betriebs⸗Re sultate pro Monat Okto—⸗ ber 1855 Gorbehaltlich späterer Festsetzung) a) 12,263 Personen mit 8718 Thlr. 1 Sgr. 7 Pf. (gegen 11,607 Personen mit 8455 Thlr. 16 Sgr. 7 Pf. im Monat Oltober 1854) b) 154,433, Ctr. Fracht- und Eilgüter ꝛc. bit , . 203,595, Ctr. mit 21,889 Thlr. 28 Sgr. 11 Pf. im Monat Oktober 1854.) c) Außerordent— liche Einnahmen an Brückgeld 2c. 1005 Thli— 11 Sgr. 3 Pf. (gegen 1101 Thlr. 16 Sgr. 3 Pf im Monat Oftober 1854.) Total⸗Einnahme pro Oftober 1855 28,905 Thlr. 24 Sgr. 1 Pf. sgegen 3i, 17 Thlr. 1 Sgr. 8 Pf. im Monat Sltober 1854).

September cr. 39,387 Thlr. Zusammen 58,428

1828

1933

Fahrplan für die Bahnstrecke Coöln-Neuß.

Vom 15. November 1855 ab bis auf Weiteres.

Cöln Crefelder Eisenbahn.

Cöln nach Neuß.

B.

Von Neuß nach Cöln.

P erso 9 nen⸗-Zug.

III.

Güterzug mit Per⸗ so nen⸗ Beförde⸗

rung.

3

Perso⸗ nen⸗-Zug.

Horrem Dormagen Worringen

an ß il 11ß .

s ö JJ ö

Güterzug 5 . . ö. 22 N y Perso⸗ Perso⸗ / e. Per

Zug. nen-Zug. nen-Zug. bnMen⸗

zug. nen- Zug. nen⸗Zug. **.

2 Beförde⸗

rung

Neuß

Worringen. Horrem Dormagen Cöln. . .

—— ——

Morg. Mittags

0

Nachm. Abends

0 5,0 8, 40 2 9. 31 9

356

9

Anmerkung.

ad A. und VII. aus Gladbach

9XVorlinm Berlin,

Personen- und Päec

. waer 19 . nach Düsseldorf

über Gladbach Ruhrort, Hamm, .

= 11

(Courierzug), Elber

über Gladbach Ruhrort, Berlin, (Personenzug), , sonenzug) und

amar 1a? NAbobember 1895

der Konkursprozeß

nen gewesen o werden Amtswegen

1 kannte und unbekannte Gläubiger des

ten Kridars, so wie alle diejenigen, welche irgend einem Rechtstitel Ansprüche n, hiervon in Kenntniß gesetzt

11 ö

(Ixlnelnen, gleich geladen, in dem auf den 27. Februar anberaumten Liquidations-Termine nz früher Gerichtszeit bei Vermeidung des schlusses von diesem Kreditwesen und bei lust der Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand persönlich oder durch ge— hörig legitimirte Bevollmächtigte an hiesiger Königlichen Justizamtsstelle zu erscheinen, ihre Forderungen anzumelden, zu begründen und zu bescheinigen, mit dem verordneten Lonkursver— treter, Herrn Advokat Herrmann Härtig hier— selbst, so wie nach Befinden der Priorität hal— ber unter sich selbst zu verfahren, binnen sechs Wochen zu beschließen und sodann den 21 April 1855

der Publication eines Präklusivbescheids, wel⸗ cher rücksichtlich der Außengebliebenen Mittags 12 Uhr für publizirt erachtet werden wird, gewärtig zu sein, ferner

den 15. Mai 1856, Vormittags

HJ

1

R

drei Wagenklassen und n Zügen gültig 111 ch ü 1 6

9 [Yo Aachen

ĩ ereizug), be Düsseldor Berlin (Personen- ur

1. 1 3 i 8 nach Elberfeld

18 Päckereizug).

erlin (Courierzug),

nach Hamm,

55 8 111

7

ö 571 4 nach Aachen,

Amtsstelle zu erscheinen, ̃, 6 . 656 8 . 6 6 die Güte zu pflegen Und wb möglich elnen Hauptvergleich ab

nung

2 80pvGwvöort d libellbell

Maj;

Locationsur h vu

28 ni

Ir Publication Location

ches in Anser 12 Uhr für bekannt gemacht w Uebrigens auswärtige Gläubiger bei 5 Thlr. Strafe zur Annahme künftiger Ladun— gen und Bekannntmachungen gerichtlich legiti⸗ mirte Bebollmächtigte am hiesigen Orte zu be—

stellen.

rachtet wer—

* 21 2 Xe rz A * Königliches Justizamt Hayn, am tember 1855.

Heinrich Leopold Böttger

1 66 Ediktal⸗Ladung. Auf Antrag der nächsten Anverwandten ist von dem unterzeichneten Justiz⸗Amte beschlossen

worden,

bach, geboren daselbst am 15. November 1793, und seit dem Jahre 1802 ohne Nachricht abwesent dessen hyp ot heka risch ausgeliehenes ; resp. Amtsdeposito befindliches Vermögen in 466 Thlr. 4 Ngr. 5 Pf. hesteht; .

2) Johann Gottlob Hammers aus Friedrichs⸗ grün, ö . geboren den 8. Juni 1796, welcher vor 37 Jah⸗ ren auf die Wanderschaft gegangen ist, von dieser nicht zurückgekehrt ist, seitdem auch

Ea** * ö * 4 R 8 keine Nachricht von sich gegeben hat Sein

941 195 seß z 8 8 4 Rostaokt hypothekarisch Vermögen besteht

4

onst aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an das lbs de Vermögen genannter Verschollener haben sollte, hiermit bei Verlust lthat

in den vorigen Stand und unter der Verwar—

. 5 sotß it dereinsetzung

nung, daß die Abwesenden für todt, diejenigen

aber, welche en sen Erb⸗ und

sonstige Ansprüche zu machen haben, deren für ver⸗

lustig werden erklärt werden, geladen, in dem auf den 8. Januar 1856

anberaumten Anmeldungs⸗?

10 Uhr, persönlich

mirte Bevollmächtigte

erscheinen, sich anzugeben, ihre

zumelden und zu inigen, mit

ten Kontradiktor

zu verfahren, binnen 6

hierauf aber

J 8 Rilzck einander, rechllict

zu beschließen den 5 des Aktenschlusses, so wie den 15. März

der Bekanntmachung eines Erkenntnisses, welches rücksichtlich der Ausbleibenden Mittags 12 Uhr für publizirt geachtet werden wird, gewärtig zu sein.

Auswärtige Erbinteressenten und Gläubiger haben zur Empfangnahme von Ladungen Be— bollmächtigte allhier zu bestellen.

Wildenfels, den 11. August 1855.

Das Gräflich Solms'sche Justiz-Amt daselbst. Lobe ck.