1855 / 269 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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raphen⸗Linien sich anschließen und von da über Wiesbaden und Ems nach Koblenz, mit Zweiglinien:

von Cöthen nach Magdeburg und . 26 von Halle nach Leipzig zum Anschlusse an die Königlich sächsi⸗ schen Telegraphen⸗Linien:

von Berlin über Wittenberge, Hagenow, wo der Anschluß der Großherzoglich mecklenburg schwerinschen Telegraphen-Linien stattfindet, nach Hamburg zum Anschluß an die Königlich däni⸗ schen und an dle Königlich hannöverschen Telegraphen⸗Linien; mit der Seitenlinie von Büchen nach Lübeck; von Berlin über Frankfurt a. O., Liegnitz, Breslau, Oppeln, Kosel, Ratibor nach Oderberg zum Anschlusse an die Kaiserlich österreichischen Telegraphen⸗Linien, nebst den Zweiglinien:

3) von Liegnitz nach Görlitz zum Anschluß an die Königlich säch— sischen Telegraphen⸗Linien und bon Kosel nach Myslowitz und zum Anschlusse an die Kaiser— lich russischen und an die Kaiserlich österreichischen Telegraphen⸗ Linien;

15) von Berlin über Stettin, Kreuz, Bromberg, Czerwinsk, Dirschau, Marienburg, Elbing, Königsberg, Gumbinnen, Tilsit, nach Memel, mit Seitenlinien:

16) von Kreuz nach Posen;

17) von Bromberg nach Thorn;

18) von Czerwinsk uͤber Marienwerder nach Marienburg;

19) von Dirschau nach Danzig;

20 von Königsberg nach Pillau;

21) von Gumbinnen zum Anschlusse an die Kaiserlich russischen Telegraphen-Linien bei Eudkuhnen;

22) von Stettin über Anelam, Möckow, Wolgast lin einer Schleife liegend), Greifswald, Stralsund nach Putbus auf der Insel Rügen;

23) von Wolgast nach Swinemünde und dann über Wollin, Ca— min, Treptow a. d. Rega, Colberg, Cörlin nach Cöslin.

C. In Baiern. 1) Von München nach der baierisch⸗österreichischen Gränze bei Salz⸗

burg zum Anschlusse an die Kaiserlich österreichischen Telegraphen—

Linien, mit der Abzweigung: 2) von Freilassing nach Berchtesgaden (als Schleife);

3J von München über Landshut, Regensburg und Passau

nach der baierisch⸗österreichischen Gränze bei Schärding zum An— schlusse an die Kaiserlich Königlich österreichischen Linien:

4 bon München über Augsburg, Nürnberg, Bamberg, Schweinfurt, Würzburg, Aschaffenburg, Offenbach, Darmstadt, Worms, Ludwigshafen, Speyer, Germers⸗ heim, Landau, nach der baierisch-französischen Gränze bei Weißen⸗ burg zum Anschlusse an die Kaiserlich französischen Linien, mit den Abzweigungen: .

5) von Pasing nach Starnberg;

6) von Augsburg über Kempten und Lindau nach der baierisch— österreichischen Gränze bei Bregenz zum Anschlusse an die Kaiserlich Königlich österreichischen Linien, und den Unterabzweigungen:

7) von Kempten nach Hohenschwangau und

8) von Lindau nach der baierisch-württembergischen Gränze bei Frie— drichshafen zum Anschlusse an die Königlich württembergischen

Linien;

9) von Augsburg nach Ulm zum Anschluß an die Königlich würt— tembergischen Linien;

10) von Gunzenhausen über Ansbach nach Nürnberg;

11) von Bamberg über Hof nach der baierisch-sächsischen Gränze zum

Anschluß an die Königlich sächsischen Linien, mit den Unterabzwei— ungen:

9 12) von Lichtenfels über Coburg, Meiningen, Liesen stein und

Reinhardsbrunn nach Gotha zum Anschlusse an die Königlich preußischen Linien und 13) von Culmbach nach Bayreuth (als Schleife); 14) der Abzweigung von Schweinfurt nach Kissingen; 15) von Offenb ach nach Frankfurt a. M. (als Schleife) und

16R von Worms über Mainz nach Bingen zum eventuellen An⸗

schluß an die Königlich preußischen Linier. D. Irn ISa'rchsen. k ö

1) Von Dresdem nach Bodenbach zum Anschluß an die Kaüerlich österreichischen Telegraphen⸗Linien;

2) von Dres den nach Zittau;

3) von Dresden über Kiesa nach Leipzig zum Anschluß an die Königlich preußischen Telegraphen-Linien;

4) mit Abzweigung von Riesa nach Chemnitz;

5) von Leipzig über Altenburg und Zwickau nach Hof zum

* Anschluß an die Königlich bairischen Telegraphen-Linien

e E. In Württemberg. St

1) Von Stuttgart nach Ulm zum Anschluß an die Königlich baierischen Linien;

2) mit der Iaelseß ung von Ulm nach Friedrichshafen (pon wo aus die Linie durch den Bodensee nach der Schweiz fortgesetzt wird);

3) mit der Fortsetzung von Friedrichshafen bis zur baierischen Gränze in der Richtung auf Lindau;

4 von Stuttgart nach Bruchsal zum Anschluß an die Groß—

. herzoglich badischen Linten; MN mit der Abzweigung von Bietig heim nach Heislbronn— F. n Hannover.

I) Von Hannover über Harburg nach Hamburg zum Anschluß an die preußischen und dänisch en Linien;

3M von Hannover über Nienburg nach Bremen;

3) von Hannover über Göttingen nach Kafsel zum Anschluß an die preußischen Linien;

4 von Hannover über Nienburg, Osnabrück und Lin zur niederländischen Gränze in der Richtung au nen die

5) von Lingen nach Emd 2. , , .

G. In den Niederlanden.

1) Von Haag über Schiedam, Rotterdam, Dordrecht n Bredä zum Anschluß an die Königlich belgischen meh? ht nah

2) mit der Seitenlinie von Breda über Goes, Middelb'ur Vließingen; 81h

3) von Haag über Haarlem, Amt er dam, Utrecht nach Arnhei und zum Anschluß an die Königlich preußischen Linien; .

H mit den Seitenlinien von Am sterdam nach Zaandam;

5 von Utrecht über Gorinchem nach Breda, und

6) bon Utrecht über Culklenborg nach Herzogenbusch;

7) von Arnheim über Nymwegen, Venlo, Roermonde nach Maast— richt und von da zum Anschluß an die Königlich preußischen Linten bei Bocholz; .

s) bon Arnheim über Zütphen (on wo eine Leitung zum Anschluß an die Königlich hannoverschen Linien sich abzweigh, De venter! Zwolle, Meppel, Asfsen, Gröningen, Leeuwarden nach Harlingen; mit der Seitenlinie von Zütphen nach Apeldoorn (Loo).

H. In Mecklenburg⸗Schwerin.

Von Schwerin nach Hagenow zum Anschlüß an die Königlich preußischen Linien; bon Schwerin über Wismar, Güstrow nach Rostock, von Schwerin nach Ludwigslust.

. J. In Baden. von Karlsruhe nach Bruchsal zum Anschlusse

württembergischen Linien;

von Bruchsal nach Frankfurt a. M. zum Anschlusse an die Kö—

an die Königlich

niglich preußischen ünd Königlich baierischen Linien; von Durlach nach Pforzheim; von Karlsruhe nach Kehl und an die französische Grenze zum Anschlusse an die Kaiserlich französischen Linien; von Kehl nach Haltingen und an die schweizerische Grenze bei Leopoldshöhe zum . die schweizerischen Linien.

SF. 4.

. „Anschlüsse an das Ausland.

Das deutsch-österreichische Telegraphennetz steht gegenwärtig mit den Linien der auswärtigen Staaten an folgenden Punkten in Verbindung:

I) Mit den Königlich dänischen Telegraphen-Linien vermittelst der Königlich preußischen und der Königlich hannoverschen Telegraphen—⸗ Station zu Hamburg und durch Vermittelung der daͤnischen Linien

mit den Telegraphen-Linien Schwedens und Norwegens.

) Mit Belgien vermittelst der Königlich preußischen Felegraphen—

Linien bei Herbesthal zwischen Aachen und Verbiers, Und der Königlich niederländischen Telegraphen-Linien zwischen Breda und Antwerpen. Mit Frankreich (und durch Frankreich mit Spanien bei der Grenzfestung Irun) unmittelbar durch die Königlich preußischen Telegra phen-Linien bei Saarbrück, die Königlich baierischen Telegra— phen-Linien bei Weißenburg, und die Hroßherzoglich badischen Telegraphen⸗Linien bei Kehl; ferner mittelbar, unter Benutzung der belgischen Linien bis zur belgisch-französischen Grenze bei Quie— brain, der schweizerischen Linien bis zu den französisch⸗schweizerischen Grenzpunkten bei St. Louis und bei St. Göntz oder der farbini—Q schen Linien bis zu den sardinisch⸗-französischen Grenzpunkten bei Ehapareillan und bei St. Laurent. .

Mit Großbritannien bermittelst der unterseeischen Telegraphen— Linie vom Haag nach Oxfordneß, dann durch Belgien vermittelst der unterseeischen Telegraphen-Linie von Ostende nach Dover, so wie durch Belgien und Frankreich vermittelst der unterseeischen Telegraphen-Linie von Calais nach Dover.

Mit den Linien der Schweiz vermittelst der Kaiserlich österreichischen Telegraphen-Linien bei Chiaffo, so wie bei Höchst und bei Oberried, vermittelft der Königlich württembergischen Linien und der unter— seeischen Bodensee-Linie bei Romanshorn, und vermittelst der Groß— herzoglich badischen Linien bei Leopoldshöhe; ferner mittelbar über Frankreich und Sardinien unter Benutzung der betreffenden Linien bis zu den französisch- schweizerischen Grenzpunkten bei St. Louis und St. Génix und den sardinisch-schweizerischen Grenzpunkten bei

St, Julien und bei Brissaga. ,

Mit Sardinien und den Inseln Corsika und Sardinien vermit— telst der Kaiserlich östreichischen Linien bei Buffalora und mittelbar durch die Schweiz, Frankreich und das Herzogthum Modena unter Benutzung der Linien derselben bis zu den schon genannten schwei— zerischen und französischen Grenzpunkten bei Brissago, St. Julien, Chapareillan und bei St. Laurent nahe Nizza, und dem sardinisch— modenesischen Grenzpunkte bei Sarzana.

Mit dem Herzogthum Parma vermittelst der Kaiserlich österrei—⸗ chischen Telegraphen⸗Linien bei Piacenza und mittelbar über die modenesischen Linien.

Mit dem Herzogthum Modena vermittelst der Kaiserlich österrei⸗ chischen Linien bei Luzzara unweit Guastalla und mittelbar über Parma oder Sardinien.

Durch Vermittelung der modenesischen und parmesanischen Tele⸗ graphen-Linien mit den Linien Tos cana's, des Kirchen staates und des Königreiches beider Sicilien.

9) Mit den Telegraphen⸗Linien Serbiens vermittelst der Kaiserlich e, n. Telegraphen-Linien an der Save nahe Belgrad und emlin;

10) mit der Wallachei mittelst der Kaiserlich österreichischen Tele— graphen⸗Linien hei Ober⸗Tömbs;

11) mit den Linien der Moldau vermittelst der Kaiserlich österreichi⸗ schen Telegraphen-Linien bei Nemeritscheny;

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it Rußland vermittelst der Kaiserlich oͤsterreichischen Linien bei i nt und der Königlich preußischen Telegraphen⸗Linien bei Myslowitz und bei Eudkuhnen unweit Gumbinnen. erner stehen die Vereins⸗-Linien in Verbindung: 13) mit den Herzoglich braunschweigischen Telegraphen⸗-Linien ver— mittelst der Königlich preußischen Telegraphen-Station zu Braun— eig; 14 3 Es gtaats-Telegraphen Linie von Lübeck nach Travemünde vermittelst der Königlich preußischen Telegraphen⸗Station in Lübeck; und mit folgenden Privat-Gesellschaften angehörigen Telegraphen⸗ Linien: n 15) 36 der Altona-⸗Kieler-Eisenbahn⸗Telegraphen⸗Linie vermittelst der Königlich preußischen und der Königlich hannoverschen Tele— graphen⸗Linien in Hamburg; ö nit ber Privat-Telegraphen-Linie von Hamburg üder Cuxhaven nach Bremen, mittelst der Königlich hannoverschen Vereins⸗Sta— tion zu Harburg; w z

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mit der Linie Fer niederländischen Telegraphen-Gesellschaft von Amsterdam nach Nieuwediep vermittelst der Königlich nieder⸗ ländischen Telegraphen-Linien von Amsterdam aus; mit der Linie der Rotterdamer⸗-Telegraphen-!Gesellschaft pon Rotterdam nach Brouwershafen und Brielle vermittelst der Königlich niederländischen Vereins-Station zu Rotterdam, nd . der Taunus-Eisenbahn-Telegraphen-Linie vermittelst der König⸗ lich preußischen, der Königlich baierischen und der Großherzoglich babifchen Vereins-Stationen in Frankfurt a. M. und der Königlich preußischen Vereins-Station in Wiesbaden.

I. Allgemeine Bestimmungen über die Benutzung der

. Telegraphen-Linien. 5. Benutzung der Vereins-Linien. Die Benutzung der Telegraphen der Vereins⸗Regierungen steht Jeder⸗

mann ohne Ausnahme zu. Jeder Regierung verbleibt aber die Befugniß,

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nach Gutbefinden einzelne Linien für alle oder für gewisse Arten der sorrespondenz zeitweise außer eie zu setzen. 67 Vereins-Korrespondenz.

Den Vereins-Bestimmungen ist zunächst nur die Vereins-, d. h. die⸗ senige telegraphische Korrespondenz unterworfen, bei welcher die Ursprungs⸗ und' End-⸗Station verschiedenen Vereins-Verwaltungen angehören. Es finden aber auch bei derjenigen telegraphischen Korrespondenz, welche nur auf den preußischen Linien befördert wird, die Vereins-Bestimmungen Anwendung. /

Die von fremden Stationen ausgehende oder dahin gerichtete tele⸗—

graphische Korrespondenz ist, falls sie die Linien mehrerer Vereins⸗ Re⸗ gierungen berührt, rücksichtlich der Beförderuug im Bereich des Vereins D zu behandeln, als wäre sie bei der Eingangs-Station aufgegeben oder

nach der Ausgangs-Station bestimmt. ; .

4 *

06. Bewahrung des Telegraphen-Geheimnisses.

on wem eine Depesche aufgegeben oder empfangen worden, untersagt. .

Fremden Personen ist der Zutritt zu den Apparat⸗ Zimmern der Telegraphen-Stationen während des Telegraphirens von Staats- oder

Frivat⸗Depeschen versagt. ö

Dauer des Dienstes auf den Stationen.

Die Telegraphen-Stationen find täglich, mit Einschluß der Sonn- und Festtage, für die Aufgabe von Depeschen offen zu halten, und

Assessor a. D, von Ramin.

zwar:

tragungs⸗Stationen des Vereins 3 ohne Unterbrechung bei Tag und bei Nacht;

bis Ende September von 7 Uhr Morgens bis 9 Uhr Abends und vom 1. Oktober bis Ende März bon 8 Uhr Morgens bis 9 Uhr Abends.

Den einzelnen Vereinsstaaten ist es freigestellt, Telegraphen-Statio⸗

nen geringerer Bedeutung mit beschränkten Dienststunden einzurichten. Diese Dienststunden find an Wochentagen: von' 9 bis 12 Uhr Vormittags und von 2 bis 7 Uhr Nachmittags; und an Sonntagen: J von 2 bis 7 Uhr Nachmittags. Die Anmeldung von Nacht-Depeschen hat bei solchen Stationen vor Uhr Abenbs zu geschehen. . ö Diese Zeitangaben sind die d . Zeit eines jeden Ortes. Telegraphen-Linien mit regelmäßigem Nachtdienst. Bis auf Weiteres findet der Nachtdienst auf folgenden Vereins— Uinien statt: Von Wien über Oderberg und Breslau nach Berlin. Von Wien über Brünn uͤnd Prag nach Dresden und Berlin. Von Wien über Salzburg nach München. . Von Wien über Salzburg nach Verona und Mantua Gum Anschluß an Italien). . . Von Wien nach Feldkirch und Bregenz Gum Anschluß an die Schweiz).

) auf denjenigen Stationen, welche regelmäßigen Nachtdienst haben, also namentlich auf allen Central- und Änschluß- resp. Ueber⸗ und Stadtkreis Magdeburg, Neustadt,

; . . 3 149 ö 8 D) auf den Stationen, wo kein Nachtdienst stattfindet, vom 1. April aus dem A sten Jerichowschen Kreise,

Von Wien über Triest und Verona nach Mail and (zum An— schluß an die sardinischen Wlegraphen⸗Linien).

Von Wien nach Semlin (zum Änschluß an Serbien), nach Kron⸗ stadt (zum Anschluß an die Walacheih und nach Czernowitz (zum Anschluß an die Moldau).

Von Berlin nach Hannover, dann nach Am sterdam und Haag (zum Anschluß an die englischen Linlen) und von Duisburg nach Deutz (zum 6. an Belgien), so wie über Koblenz (zum Anschluß an Frankreich) nach i . a. M.

Von Berlin uber Erfurt nach Frankfurt a. M.

Von ö 3. nach Hamburg (zum Anschluß an die dänischen

Von Berlin über Stettin, Bromberg und Königsberg i. Pr. nach Gumbinnen (zum Anschluß an Rußland).

Von München über Augsburg nach Stuttgart.

Von München über Bamberg, Hof nach Dresden, Leipzig und Berlin.

Von München über Frankfurt a. M. nach Straßburg Gum Anschluß an die französischen Telegraphen-Linien).

Von München über Lindau nach Friedrichshafen (zum An⸗ schluß an die württembergischen) Uund nach Bregenz (zum An schluß an die österreichischen Telegraphen⸗Linien).

Von München über Pafsau und über Salzburg nach Wien.

Von Stuttgart über Ulm nach Friedrichshafen.

Von Stuttgart über Karlsruhe, Mannheim und Darmstadt nach Frankfurt a. M.

Von Karlsruhe nach Kehl (zum Anschluß an die französischen und bermittelst Uebertragung in Haltingen an die schweizerischen Tele⸗ graphen⸗Linien).

Vom Haag über Breda und Antwerpen nach Brüssel zur Ver—⸗ bindung mit den belgischen Telegraphen. ;

Ein Verzeichniß aller Stationen, bei denen ein regelmäßiger Nacht⸗ dienst besteht, wird auf den Telegraphen-Stationen ausgelegt. (Fortsetzung folgt.)

Abgereist: Der General-Major und Kommandant von Cöl n

von Gansauge, nach Cöln.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 16. November. Durch Allerhöchste Verordnung vom 12. November dieses Jahres werden beide Häuser des Landtags, das Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten, auf den 29. November dieses Jahres in

Berlin zusammenberufen. (Pr. C.) J ö Ueber das Ergebhniß der am 15. November d. J. statt=

Den Telegraphen⸗Beamten ist bei Eidespflicht die Mittheilung des gehabten Nachwahlen für das Haus der Abgeordneten gehen der

Inhalts der Bepeschen an Unbefugte, so wie jede Mittheilung darüber,

„Pr. C.“ folgende Nachrichten zu: 9 In Berlin sind gewählt: im J. Bezirk: Buchhändler Rei⸗

mer Und Stadtrath Bock, im II. Bezirk: Staats⸗Secretair Bode,

im III. Bezirk: Kammergerichts⸗Rath Lehnert, im 1V. Begtrk: Appellationsgerichts-Präsident Wentzel in Ratibor. . Ferner sind gewählt: In Danzig im 2ten Wahlbezirk

(Stadt Danzig, Landkreis Danzig und Kreis Berent) der Stadt⸗

In Stettin im 2ten Wahlbezirk Greis der Rittergutsbesitzer, Regierungs⸗ In , 1st en Wahlbezirk (Kreis Düsseldorf): Constantin Braun aus Ratingen. In Magdeburg im 1sten Wahlbezirk Gand⸗ , z Sudenburg, Stadt Burg und Stadt Schönebeck aus dem Kreise Calbe): der Geheime Legations Rath a. D. von

rath Uphagen. n Ste. Randow und Stadt Stettin)

Grunex.

Köln, 15. November. Bei der heute hier stattgefundenen Nach⸗ wahl für das Haus der Abgeordneten wurde der Gutsbesitzer

Pr. jur. Ho henfchutz auf Milenforst gewählt, welcher früher den Wahlkreis Mülheim in der Zweiten Kammer vertrat. (Köln. 3.)

Sachsen. Weimar, 14, November. Heute Mittag um

uhr ist der außerordentliche Landtag durch das großher⸗

zogliche Staatsministerium im Auftrag Sr. königl. Hoheit des Höoßherzogs gesch lofsen worden. Aus dem vorgelesenen höchsten Abschiedsdecret ergiebt sich, daß die Beschlüsse des Landtags, na⸗ mentlich diejenigen, welche die Eisenbahnunternehmungen betreffen, die landesfürstliche Genehmigung erhalten haben.

Baden. Karlsruhe, 14. November. Das heute erschie⸗ nene Regierungsblatt enthält zwei unmittelbare allerhöchste Ent⸗ schließungen Sr. Königlichen Hoheit des Regenten. Durch die erste vom 14. d. M. wird die Ständeversammlung auf Sonn⸗ abend, den 24. November, berufen, und sämmtliche Abgeordnete zu beiden Kammern eingeladen, sich an gedachtem Tage hier ein- zufinden. Durch die andere von, dem gleichem Datum werden in Gemäßheit der ss. 27 und 32 der Verfassungsurkunde von Sr. Königl. Hoheit dem Regenten für die bevorstehende Ständever⸗ sammlung zu Mitgliedern der Ersten Kammer ernannt: 1) Geheimrath und Oberhofrichter Dr. Stabel; 27) Staatsrath Freiherr Rüdt von