1855 / 270 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Die Aufsichts- und Beschwerde⸗Instanz bildet der Justiz= Minister. 3.

Die Vorschriften der s8. = 19 der Instruction vom 30. Mai 1820 ö̃ weit sie nicht in dem Vorstehenden ausdrücklich

aufrecht erhalten worden sind, hierdurch aufgehoben. Eben ] treten alle bisherigen seit dem 1. Januar 1848 er⸗

lassenen Gesetze und Verordnungen, so weit sie den Bestimmungen

dieser Verordnung zuwiderlaufen, mit Ausführung derselben außer Kraft.

§. 6. Unser Justiz-Minister wird mit der Ausführung dieser Ver⸗ ordnung hierdurch beauftragt. er ; hat in Folge dessen insbesondere auch die zur Her⸗ stellung des Instanzenzuges bei den Obergerichten etwa erforder⸗ lichen Anordnungen zu treffen. . ö. Urkundlich ö. Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und

beigedrucktem Königlichen Insiegel. ; Dir geben Lan gn. den 12. November 1865.

. Friedrich Wilhelm.

von Manteuffel. von der Heydt. Simons. von Raumer. von Westphalen. von Bodelschwingh. Graf von Waldersee. Für den Minister für die landwirth— schaftlichen Angelegenheiten. von Manteuffel.

Verordnung vom 12. November 1855 betreffend die Ausführung der in Folge des Gesetzes vom 10. Juni 1854 wegen Deklaration der Verfas⸗ sungs-Urkunde (Gesetz-Sammlung S. 363.) noch erforderlichen Maaßregeln zur Herstellung des bundesrechtlich gewährleisteten Rechtszustandes der vormals reichsunmittelbaren Fürsten und Grafen.

Gesetz om 19. Juni 1854. (Staats-Anzeiger Nr. 160. S. 1230)

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. ꝛc. verordnen auf Grund des Gesetzes vom 10. Juni 1854, betreffend die Deklaration der Verfassungs-Urkunde vom 31. Januar 1850, in Bezug auf die Rechte der mittelbar gewordenen deutschen Reichs fürsten und Grafen ö S. 363.), was folgt: .

Diejenigen, durch die Gesetzgebung seit dem 1. Januar 1848 verletzten Rechte und Vorzüge, welche den mittelbar gewordenen deutschen Reichsfürsten und Grafen, deren Besitzungen Unserer Monarchie in den Jahren 1815 und 1850 einverleibt oder wieder einverleibt worden, auf Grund ihrer früheren staatsrechtlichen Stellung im Reiche und der von ihnen besessenen Landeshoheit zu— stehen, und namentlich durch den Artikel XIV. der deutschen Bundesakte vom 8. Juni 1815 und durch die Artikel 2; und 43 der wiener Kongreßakte vom 9. Juni 1815, so wie durch die spätere Bundesgesetz⸗ gebung zugesichert, und von den Betheiligten nicht durch rechts— beständige Verträge ausdrücklich aufgegeben worden sind, werden hierdurch wiederhergestellt.

Die Ausführung dieser Wiederherstellung erfolgt nach den Be— stimmun gen der 8§. 2 und 3. 2

§. 2 , Die Verhandlungen behufs, Feststellung des Umfanges der hiernach, und nach den über die Stellung der einzelnen Häuser

bestehenden Verträgen jedem einzelnen vormals reichsunmittelbaren

Hause zustehenden Rechte und Vorzüge, ferner die Verhandlungen behufs Regulirung der zur Herstellung des verletzten Rechtszustan— des erforderlichen Maßregeln und der etwa in Anspruch genomme⸗ nen Entschädigungen, übertragen Wir hierdurch dem Oher-Prästi— denten, Staats⸗Minister von Düesberg, als Unserem Kommissarius, indem Wir demnächst die Vorschläge Unseres Staats-Ministeriums zur Ausführung der nach dem Resultate jener Verhandlungen für erforderlich zu achtenden . gewärtigen.

§. 3.

„Unser Kommissar ius hat unverzüglich mit den einzelnen Häuptern der vormals reichsunmittelbaren Häuser über das zur . seines Auftrages nothwendig werdende Verfahren sich

einigen.

Bei eintretenden Differenzen über die Form und Grundsätze des Verfahrens behalten Wir Üns die Entscheidung nach Anhörung Unseres Staats⸗Ministeriums vor.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschri beigedrucktem Königlichen Insiegel. k ischrift im Gegeben Sanssouci, den 12. November 1866.

(L. 8.) Friedrich Wilhelm.

von Manteuffel. von der Heydt. von Raumer. von Westphalen. Graf von Waldersee.

n 8. von odelsch win Für den Minister für die . schaftlichen Angelegenheiten: von Manteuffel.

Verordnung vom 12. November 18565 wegen Einberufung der beiden Häuser des Landtages.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. ꝛc.

verordnen, in Gemäßheit der Artikel 76 und 77 der Verfassungs— Urkunde, auf den Antrag Unseres Staatsministeriums, was folgt:

Die beiden Häuser des Landtages Unserer Monarchie, das Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten, werden auf den 29. November dieses Jahres in Unsere Haupt- und Residenzstadt Berlin zusammenberufen.

Unser Staatsministerium wird mit der Ausführung dieser Ver— ordnung beauftragt.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Sanssouci, den 12. November 1866.

(CL. S.) Friedrich Wilhelm.

von Manteuffel. von der Heydt. Simons. von Raumer. von Westphalen. von Bodelschwingh. Graf von Waldersee. Für den Minister für die landwirth⸗ schaftlichen Angelegenheiten: von Manteuffel.

Ministerium des Innern.

Erlaß vom 23. August 1855 betreffend die

Uebertragung einzelner lokalpolizeilicher Ge—

schäfte in Bezug auf den Gewerbebetrieb im Um— herziehen an die Dorfschulzen.

Auf den Bericht vom 22. Juni d. J., betreffend die Anwen— dung der §5§. 22 bis 24 incl. des Regulativs über den Gewerbe— betrleb im Umherziehen vom 28. April 1824 (Gesetz⸗Sammlung S. 132) in den Ortschaften, welche nicht der Sitz der ihnen vor— stehenden Polizei⸗Behörden sind, eröffnen wir der z, daß den in dieser Beziehung angezeigten Uebelständen unbedenklich in der Weise abgeholfen werden kann, daß der Magistrat zu N. resp, die Domainen und Domainen⸗Rent-Aemter mit Genehmigung der zk, die durch die §S§. 22 bis 24 des Regulativs vom 28. April 1826 der Orts-Polizeibehörde überwiesenen Befugnisse den Schulzen der einzelnen Ortschaften übertragen. Die c. ermächtigen wir hiernach, das Erforderliche nach Mraßgabe des dringendsten Bevdürfnisses zu veranlassen.

Berlin, den 23. August 1855.

Der Minister für Handel, Ge⸗ werbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt. .

Der Finanzminister. Im Auftrage. von Tenspolde.

Der Minister des Innem. von Westphalen.

An die Königliche Regierung zu N.

Bescheid vom 23. August 1855 betreffend die

Kosten des Transports jugendlicher Verbrecher

behufs ihrer Unterbringung in Kommunal- oder Privat⸗Erziehungs-Afnstalten.

Auf die Anfrage in dem Bericht vom 9ten d. M. wird der Ac. erwiedert, daß in denjenigen Fällen, in welchen die Kosten der

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unterbringung der nach §. 42 des Strafgesetzbuches in Kommunal⸗ oder Privat- Erziehungs- An stalten zu detinirenden jugendlichen Ver⸗ hrecher, vorschußweise aus dem Fonds ihrer Hauptkasse „zu polizei⸗ lichen Zwecken“ zu decken sind, auch die Kosten des zu dieser Unter= hringung erforderlichen Transports aus demselben Fonds zu be⸗

ten sind. strei Derlin, den 23. August 1865.

Der Minister des Innern. Im Auftrage: von Hinckeldey.

Krieg s⸗Meinisteri um.

Verfügung vom 9. November 1855 betreffend die ueberweisung versorgungsberechtigter Militair⸗ Personen an die Telegraphen-Direction in Berlin.

Erlaß vom 30. März 1855. (Staats-Anzeiger Nr. 87 S. 650.)

Im Verfolg des Erlasses vom 30. März c. wird erläuternd hemerkt, daß in den der Abtheilung a. der dazu gehörenden In⸗ struction subsumirten Behörden auch die Telegraphen-Direction in Berlin mit einbegriffen ist, und daher die in diesem Dienstzweige Anstellung suchenden Versorgungsberechtigten der gedachten Direction namhaft zu machen sind.

Berlin, den 9. November 1855.

Kriegs ⸗Ministerium.

Graf Waldersee.

An sämmtliche Königliche General-Kommandos und General-Inspectionen re.

Se. Excellenz der Fürstlich schwarzburg—

Angekommen: Sonders⸗

sondershausensche Staatsminister, von Elsner, von hausen.

Personal Veränderungen in der Armee.

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche 2c. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Den 1. November.

v. d. Oelsnitz, Pr. Lt. a. D., früher im 35. Inf. Negt., als Führer

der Milit.Straf-Abtheilung zu Jülich, unter Führung à ja suite des 8. lomb. Reserve⸗Bats., angestellt. Mollard, Pr. Lt. a. D., zuletzt Sec. Lt. im 8. Artill Regt, die Erlaubniß zum Tragen der Unif. dieses Regts. mit den vorschr. Abz. f. V. ertheilt. Mag nus, Sec. Lt. vom 1. Artill. Regt, zum Pr. Lt., Woide, Hauptm. vom 3. Artill. Regt., zum Major und Abtheil.Commandeur im 4. Artill. Regt. Minameyer, Pr. Lt. bom 3. Artill. Regt, zum Hauptm., Benecke, v. Seebach, Sec. Lts. bom dems. Regt., zu Pr. Lts. befördert. Kleinschmidt, Major und Abtheil. Commandeur bom 4, ins 3. Artill. Regt. versetzt. Bechtold b. Ehrenschwerdt J., Pr. Lt. vom 4. Artill. Regt., als Adjutant zur 2. Artill. Inspection kommandirt. Bode II, außeretatsm. Sec. Lt. von dems. Regt., zum Artill. Offizier ernannt.

Den 3. November. ser Krosigk, Sec. Lieut., vom Garde-Hus. Regt. ins 10. Hus. Regt. ersetzt.

Den 6. November.

v. Lewins ki, v. Leithold, Unteroff. vom 8. Infanterie⸗Regt., Wernecke, Gefreiter vom 12. Infanterie-Kegt., v. Unxuhe⸗Wiebel, Unteroffizier vom 3. Uldlanen-Regiment, zu Portepse-Fähnrichs, von Bredow, P. Fähnr. bom 6. Kürgssier-Regt., zum Ser. Lieut. befördert. b. Beyer J., Sec. Lt. vom T. Inf. Negt., ins 24. Inf. Regt., v. Rohr⸗ scheidt, Oberst⸗-Lieut. vom 10. Inf. Regt, als Commandeur des Füsi⸗ lier⸗Bats. zum 7. Inf. Regt. versetzt. v. Conrady, Sec. Lieut. vom s. Inf. Regt. z. Pt. Ct. v. Stud'nitz, Hauptm. vom 7. Inf. Regt, zum Major im 19. Inf. Regt. Frhr. ö. Dy herrn, Pr. Lt. vom 7. Inf. Regt, zum Hauptm., Kier stein, Sec. Lieut. von demselben Regt, zum kr. Ct., Laacke, ö. Desfeld, v. Hir sch, Frhr. bw. Hevnitz, P. Fähnrs. von dems. Regt., zu Sec. Lts., v. Knobelsdorff, Pr. Lt. dom 18. Inf. Regt, zum Hauptm., v. Gronefeld, Sec. Lt. bon dems. Regt, z. Pr. Lt., v. Gertel, Füsilier von dems. Regt, zum P, Fähnr., b. Heuduck, Pr. Lt. vom 5. Kür. Regt., zum Riitm., v. Larisch, Ser. Lt. von demselben Negt., zum Pr. Lt., Graf v. Roedern, P. Fähnrich vom 4. Dragoner-Regiment, zum Seconde-Lieutenant, bon Massow, Dragoner von demselben Regt., zum Port. Faͤhnr. befördert. b,. Schenckendorff, Oberst und Commandeur der 16. Kavall. Brig. die Genehmigung zum Tragen der Uniform des 3. Drag.⸗Regts., unter Führung 3 fa suite dieses Regts., ertheilt. v. Ko spoth, Rittm. a. D.,

kalctzt Pr. Lt. im 7ũ. Hus. Regt., gestattet, die Unif. dieses Regts. mit en vorschr. Abz. f. V., anstatt der Armee⸗Uniform, zu tragen. 2 Den 8. November. v. Willisen, Unteroff. v. 4. Garde⸗Regt. zu Fuß, z. P. Faͤhnr., v. Branden stein, Pr. Lt. v. Kaiser Alexander Gren. Regt., z. Häuptm., v. Cranach, Sec, Lt. von dems. Regt., z. Pr. Lt., v. Pro sch, von Man stein, P. Fähnrs. von dems. Regt, zu Sec. Lts., v. Stockhau⸗ sen, v. Thiel au, v. Larisch, Unteroffiziere vom Kaiser Franz Gren. Negt., v. d. Gröben, Unteroff. vom Garde⸗Reserve⸗Inf.⸗Regt., zu P. v. Maltzahn, P. Fähnr. vom Garde⸗Drag.⸗Regt., zum Sec. t. im Garde⸗Kür-Regt., Gr. v. Nostitz, Gefreiter dom Garde⸗Orag. Regt., zum P. Fähnr., v. Win ter feld, P. Fähnr. vom 2. Garde⸗Ulan. Regt., z. Sec. Lt, Bar. v. d. Goltz, Ulan von dems. Regt., z. P. Fähnr., v. Arnim J., Gr. zu Solms⸗Rödelheim, Pork. Fähnrs. vom Garde⸗Jäger⸗Bat., zu Sec. Lts., v. Basedow, Oberjäger vom 4. Jäger⸗ Bat., zm P. Fähnr., Fritze, Sec. Lieut. vom 8. Jäger-Bat., zum Pr. Lt., v. Brandt, P. Fähnr. vom 1. Inf. Regt. v. Below, P. Fähnr bom 3. Kür. Regt., Selle, P. Fähnr. vom 8. Ulan. Regt., zu Sec. Lts. befördert. v. Hanstein, Haupim. vom 1. Inf. Regt., unter Beförde⸗ rung zum Major, zum Commandeur des 3. Bats. 1. Ldw. Regts. ernannt. Schach v. Wittenau, Pr. Lt. a. D. zu Ernsthof bei Arweyden, der Char. als Rittm. beigelegt. ;

ei Re, ne

Den 1. November.

Borrmann, Kricheldorf, Vice⸗Feldw. vom 2. Bat. 32. Regts.

zu Sec. Lts. bei der Artill. 1. Aufgeb. befördert. Den 6. November

Billroth, v. Trebra, v. Kem nitz, Bennecke, Vice⸗Feldw. vom L. Bat. 8. Regts., zu Sec. Lts. 1. Aufgeb., RKehfeld, Vice⸗Wachtm., Fischer, Unteroff. von dems. Bat, zu Sec. Lts. bei der Kav. 1. Aufgeb., zurgold, Schumann, Vice⸗Feldw. vom 2. Bat. 8. Regts., zu Sec. Sts. 1. Aufgeb.,, Borchert, Vice-⸗Wachtm von dems. Bat., zum Set. Lt. bei der Kab. 1. Aufgeb., Märker, Pr. Lt. vom 2. Aufgeb. des 3. Bats. 12. Regts.6, zum Hauptm.R, Detring, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufgeb. desselb. Bats., zum Pr. Lt., Schwietz ke, Vice-Feldw. vom 2. Bat. 29. Regts., zum Sec. Lt. 1. Aufgeb., v. Treskow, Port. Fähnrich vom 3. Bataillon 20. Regiments, früher im Garde— Kür. Regt. Beer, v. Magnus, v. Kottwitz, v. Risselmann, Vice-Wachtm. von demselb. Bat., zu Sec. Lts. bei der Kab. 1. Aufgeb., v. Pochhammer, Bensch, Keibel J., Sec. Lts. vom 2. Aufgeb. des 2. Bats. 24. Regts,, zu Pr. Lts, Schwartze, Vice-Feldw. von dems. Bat., zum Sec. Lt. 1. Aufgeb, Gründler, Menz, Lindenberg, König, Schünemann, v. Arnim, Gr. v. Ar nim, Vice-⸗Wachtm. von dems. Bat., zu See. Lts. bei der Kav. 1. Aufgeb., Seckt, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 3. Bats. 24. Regts., zum Prem. Lieut., v. Rathenow, Vice⸗Feldwebel von demselben Bataillon, zum Sec. Kut. 1. Aufgebots, Lucke, Vice-Wachtm. von dems. Bat, Krug, Gr. v. Schwerin, Do⸗ bert, Vice⸗Wachtm. vom Landw. Bat. 35. Inf. Regts., zu Sec. Lts. bei der Kav. 1. Aufgeb. befördert. Pauli, Sec. Lt. vom 1. Bat. 12., ins 2. Bat. 12. Regts. einrangirt. v. Koschembahr, Vice⸗Wachtm. vom 1. Bat. 6. Regts., zum Sec. Lt. bei der Kavall. 1. Aufgeb., Anders, Artill. Feldw. a. D., zum Sec. Lt. beim Train 1. Aufgeb. des 1. Bats. 18. Regts. befördert. Holle, Sec. Lt. vom. 1. Aufgeb. des 1. Bats. 16, ins 3. Bat. 6. Regts,, v. Roeder, Sec. Lt. bom 1. Aufgeb. des 3. Bats. 20., ins 2. Bat. 7. Regts,, v. Foller, Pr. Lt vom 2. Aufgeb. des 3. Bats. 8, ins 1. Bat. 18. Regts., Metzner, Sec. Lt. a. D. früher im 6. Inf. Regt., ins 1. Aufgeb. des 1. Bats. 18. Regts. einrangirt.

Den 8. November.

v. Gans auge, Oberst-Lieut. u. Command. des 3. Bats. 1. Regts., ins 3. Inf. Regt. versetzt. Wettke, Unteroff. vom 1. Bat. 1. Regts. zum Sec. Lt. 1. Aufgeb. Lorenz , Vice-Wachtm. vom 2. Bat. 4. Regts., Friederici, Unteroff. vom dems. Bat, zu Sec. Lts. bei der Kavallerie

J. Aufgeb., Feuer säng er, Vice⸗Feldwebel vom 3. Bataill. 3. Regts.

Dreyer, Wendland, Skrodzki, Unteroff. von dems. Bat., zu Sec. gts. 1. Aufgeb.,, Weißermel, Prem. Lt. vom 4. Aufgeb, des 14. Bats, 4. Regts,, zum Hauptm. und Comp. Führer, Heitling, Vice⸗Feldwebel vom T. Bataillon 5. Regts.,, Kleedehn, Bieler, Reuter, Kanter, Unteroff. vom dems. Bat, zu See. Lts. 1 Aufgeb. befördert. bv. Hill le⸗ brandt, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 2. Bats. 2, ins 2. Bat. 14. Regts., K‚nöpfler, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 3. Bats, 3, ins 4, Bataillon 3. Regts., Hildebrandt, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 4. Bat. 5., ins 3. Bataill. 5. Negts. einrangirt. Sellin, Sec. Lieut. g. '. früher im 1. Bat. 3. Regts, der Char. als Pr. Lt., mit der Unif. des 3. Landw. Regts. mit den vorschr. Abz. f. V. beigelegt. Abschiedsbewilligungen ze. Den 1. November. .

v. Stojenthin, Hauptm. vom 9. Inf. Regt, als Major mit der Armee-Uniform und Pension zur Disposition gestellt, Ey b er, Ser. Lt. und Oberjäger vom reit. Feldjäger-Corps, ausgeschieden. Scringer, Hauptm. bom 1. Artill. Regt.,, als Major mit, der Regts⸗Uniform und Pension, Worthmann, Hauptm. vom J. Artill. Regt, als Major mit der Regts.-Unif., Ausficht auf Civilversorg. und Pension, der Abschied bewilligt.

Den 6. November.

v. Pannwitz, Hauptm. vom 12. Inf. Regt. als Major mit der Regts.⸗Unif., Aussicht auf Civilvers. und Pension, der Abschied bewilligt. v. Schleg ell, Sec. Lt. bom 24. Inf. Regt., Behufs Uebertritts zur Marine, ausgeschieden. v. Hiller, Hauptm, bom 6. Inf. Regt., mit der Regts.“„Unif. und Pension, der Abschied bewilligt.

Den 8. November.

Gr. v. Pückler, Sec. Lt. bom Garde⸗Jäger-Bat., Kindler, Oberst und Kommandant von Thorn, diesem mit der Unif. des 1. Artill. Regts. u. Pension, Pannenberg, Major vom 5. Inf. Regt. als Oberst⸗Lieut. mit der Regis. Unif., Aussicht auf Anstellung in der Gendarmerie und