2024 Berliner Börse vom 19. November 1855.
Mmtlicher Wechsel, Fonds- und Geld-Cours.
isenhahn · Actien.
ri a; 7m Berl. Stadt- Obligat.
do. do.
; Pfandbriefe. 1423 Aan rIerfro
Kur- und Nenmärk. . Ostpreussisehe ..... Pommersehe Posensche. .. 490. Sehlesische
Vom Staat garantirte Lit. B Westpreuss........
Wechsel- Conurse.
Amsterdam
dito Hamhurg
dito London.... ......
300 Fr.
Rentenbriefe.
Kur- und Neumärk. Pommersche. . ..... Posens che. . . .....
Preussischeę. ...... Rhein- u. Westph. . Sãichsis ehe... ...... Schlesisehe ......
Pr. Bk. Anth. Scheine
Friedriehsd'ꝰ or Andere Goldmünzen ö
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w . Frkf. a. M. süidd. W. 100 Fl Petersburg 100 S. R
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Fonels- Corrs e.
Preuss. Freiw. Anleihe Staatsanleihe von 18850
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dito Staats- Schuldseheine ; Prämienseh. d. Seehdl. à So Th. Präm. Anl. v 1855 à 100 Thlr. Eur- und Neum. Sehuldversehr. O der- Deichbau- Obligationen ..
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Zeiles. Geld. — — Niedersehl.-Märk. .. S8 do. Prioritais- S7 do. Conuv.Prioritãts- — do. do. lil. Ser. 9gIy do. IV. Serie — Niederschl. weigh. 1017 0hbersehles. Lit. A — ; Lit. Prior. Lit. Prior. Lit. B. Prior. Lit. P. do. Prior. Lit. E. Prinz Wilh. (Steele- Vohwinkel] do. Prioritâts- do. II. Serie.. „Rheinische... J w do. Quitgsb. (25 6E.) — 109 10 do. (Stamim-] , 113 2 do. Prioritäts-Oblig. 4 do. vom Staat gar. 3 ERuhrort-COref.- Kreis Gladbacher ...... 3 do. PFrioritãts- 4 do. II. Serie.. gtargar d-Fosen.. 3 40. Prioritäts- do. II. Emission 4
Aachen-Düsseld. . .. do. Prioritäts- do. II. Emission Aaehen-Mastrieht.. do. Prioritãts- Berg. ·Mãärkisehe. .. do. Prioritãts- do. de. II. Serie do. (Dortm. - Soest) Berl. Anh. Lit. A. u. B. do. Prioritãäts- Berlin- Hamburger. do. Prioritäts- do. do. II. Em. Berlin Pots d. Magd. do. Prior. ö do. do. Lit. do. do. Lit. D. Kerlin- Stettiner. ... do. Prior. Oblig. Bresl. Schw. rh. alte do. d40. neue Cäln- Mindener do. Prior. Oblig. do. do. II. Em. go , do. III. Emnissio Diüsseldorf- Elbert. . do. Prioritãats- Thüringer .... ..... do. Prioritats- do. Prior. Ohlig. Nagdeb. Halberst.. do. III. Serie 4 Magdeb. Wittenb. — * 8 Wilhb. Co dos) alt. do. Prioritäts- 4 . do. neue Münster- Hammer.. 4 j 40. Prioritits-
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NMehtamtliche Votirungen.
In- und ausländ.
KEisenb. — Stamm-
Actien und Quit- tungsbotzen.
Amsterdam - Rotterdam Cöthen-Bernburg Nordb. (Friedr. Wiih.) Erankfurt· Hanau Belg. Oblig. J. de l'Est
Frankfurt- Homburg... Cracau-Oberschles. . ... do. Samb. et Meuse
Ciel Altona... ...... ö. Livorno- Florenz udwigshafen-Bexbaeh ken, F nenefen. . Neustadt · Weissenburg Mecklenburger... ..... Nordb. (Erledr. Wilh.
Prämien- Anleihe v. 1855 à 100 Thlr. 108 2 108 gem.
Priori täts- Actien.
Ausl.
Amsterdam - Rotterdam Cracau-Oberschlesisehe
kass. Vereins Bk. -Aet.
Ii. Ini. ILif. arent. deld. Zarskoje - Selo pro St. fc. — —
Poln. neue Pfandbr. . . . Ao. neueste III. Emitz. do. Part. 5900 RI. ... Sehwed. Qerebro Pfabr. Ostgothisehe do. Sardin. Engl. Anleihe. Sardin. bei Rothschild s Hamb. Feuer-Kassæ. .. de. Staats-Präm. -Anl. Lübecker Staats- Anl.. Kurhess. Pr. Obl. 40 Th.. . do. 35 FI.... Schaumburg - Lippe do. 25 T 6 3 Span. 3 H inl. Schuld. ᷓ do. 1 d 3 * steigende
Aus länd. Fonds.
Braunschw. Bank
Wein ar. Bank. . ...... Oesterreich. Metall.. .. de. engl. do. .. ..... do. Bank-Aetien ..... do. National - Anleihe do. 1854r Präm. Anl. Russ. Hamb. Cert. . . .. do. Stiegl. 2. 4. Anl. do. do. 6. Anl. do. v. Rothschild Lst. do. Engl. Anleihe. do. Poln. Schatz-Obl. do. do. Cert. L. A.
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Aachen - Düsseldorfer Sb a Sb gem.
do. do. L. B. 260 FI.
Aachen-Mastrichter 435 a 44 gem.
Perlin-Anbalter Litt. A. u. B. 16352 163 gem. Berlin- Stettiner 168 1675 gem. Breslau-Schw-Hreib, alte 141 a 4403 gem. Caln- Mindener
168 167 gem. Oberschles. Liut. B. 184 gem.
wigsh.-· Bexbach 1605 a 160 gem.
Rheinische 1115 2 112 gem. Nordbahn Fried. Wilh.) 533 a 53 bez.
Wilhelms bahn (Cosel- Oderberg) alte 155 a 194 gem. Lud—-
—
Kerlim, 19. November. Das Geschäft war nicht sehr bedeu- tend und alle Course erfuhren im Allgemeinen nur unerhebliche Ver- ãnderungen.
Reriiner Getrelidebärae vom 19. November.
Weinen loco 100 - 138 Rrhlr.
Rotgen loco 82-—- 83psd. 91 Rihlr. Pr. S2pfd. ber., November 90 ki 92 Rihlr. bez. u. Br., 91g G., November-Derbr. S8 - 9st - 03 - 91 Rählr. ber. u. G., 9iz Br., Frühjahr S73 - 89 - 88 Rthlr. ber., 88 Br., 88 G. ö *
ĩ Gerite, grosse 55 - 61 Aihlr.
Hafer joco 35 — 38 Rike, pr. Frũhj. 50pfd. 42 Rihlr. Br., 4 G.
Erbsen, Koch- 86 - 2 Rehlr., Futter- 82 - 85 Rthlr.
Ruüböl joco. November und November - Dezember 1835 Rihlr. Br., 18 G. Denember - Januar 186 - 3 Rthlr. bez. u. Br., 188 G., Junuar- Februar 183 Rthlr. bes. u. G., 185 Br., April-Mai 183 - 4 Rthlr. ber. n. G., 185 Br.
Zpiritus loco ohne Kats 863 Rihlr. ben, mit Fasz 36 — 4 Rthlr. ker, November 365 K Rihlr. ber. u. Br., 363 G., November Derem- ber 36 Rthlr. bez., Br. u. G., Dezember - Januar 353 Rihlr. bez. u. G., 36 Br., Januar- Februar 366 Rihlr. bez., 36 Br.,, 353 G.. April- Mai 363 Rihlr. ber., Br. u. G.
Weizen gefragt. Roggen sehr animirt, schliesst fest, Rüböl fest and höher beralt. Spiritus wesentlich hökher bezahlt, schliesst zehr sest.
Kanal- Liste. Neustadt - Ebers walde, 18. November. 257 Wispel Roggen, 100 Wispel Haser.
—
KBreslanr, 19. November, 1 Uh — Minuten Nachmittags. (el. Dep. d. Staats Anzeigers.) Oesterreichische Banknoten 913 Br, Frei- burger Actien 141 G., neuer EWmission 122 EG. Obers chlesische Acuen Lit. A. — . Oberschlesische Actien Lit. B. 1863 Er. Ober- schlesische Prioritäts- Obligationen D. 9173 Br. Oberschles. Prioritõts- Obligaüonen E. S935 G. Kosel- Oderberger 19433 Br., neuer Emission 1585 Br. Kosel - Oderberger Prioritùts Obligationen 90233 Br. C Neisse Brieger Acüen 69 G.
Spiritus pr. Eimer zu 60 Quart bei 89 pCt. Tralles 17 Rihlr. Weizen, weiss. I6— 168 Sgr., gelb. 67- 154 Sgr. Roggen 105 — 115 8gr. Gerste 67 - 76 Str. Hafer 35 - 42 Sgr.
Bei geringem Geschäft ersuhren die Fonds und Actien- Course nur un wesentliche Veränderungen.
geetaeim, 19. November, 1 Uhr 37 Minuten Nachmittags. (el. Dep. d Staats - Anzeigers.) Weizen 118 - 128 bez., Frühjahr 130 Er 128 G. Roggen 87 — 92, November 89, Norember Dezember S8, Frühjahr 855 - 88. Spiritus 10 ber., Frühjahr 10 bez., G. u. Br. 18 bez, November, No vember-Dezember 18 da, Frühjahr 18 bes.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ser- Hofbuch druckerei.
(Rudolph Decker.)
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ö 616 3 Das Abonnemen rügt. — W * — 15 . ö ö e , R önigliel für das vierteljahr 9 3.
in allen Theilen der Nonarchie ; ohne 26. Erhöhung.
2.
Prensziseher
Alle Ppost - Anstalten des In- und Auslandes nehmen SGestelkung an, sür gerlin die Expedition des Königt. Preußischen Staats-Anjeigers:
Mauer⸗Straße Nr. ..
; * 314
Berlin, Mittwoch den 21. November
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Ehren⸗Domherrn zu Breslau, Probst und Pfarrer Adam in Altkirch bei Sagan, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem Reisenden Dr. Barth zu Hamburg den Rothen Adler-Orden dritter Klasse, und dem Hauptmann von Cohausen in der 3Zten Ingenieur-Inspection, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, so wie dem Haupt⸗Steueramts-AÄAßMistenten Dilschmann zu Stettin das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. =
Dem Brami Andreae zu Buckau bei Magdeburg ist unter
dem 18. November 18655 ein Patent auf einen Wassersammler, in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung, soweit die⸗ selbe als neu und eigenthümlich erkannt ist, ohne Jemand in der Benutzung bekannter Theile zu hindern,
auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang
des preußischen Staates ertheilt worden.
Reglement vom 1. November 1855 — für den telegraphischen Verkehr auf den Linien des deutsch-österreichischen Telegraphen-Vereins.
(Fortsetzuug.)
Siehe Staats-Anzeiger Nr. 269. S. 2003.) — 9
114. Zeit⸗Differenz.
Die 5. 9 angegebenen Zeltbestimmungen für solche Stationen, welche keinen Nachtdienst haben, gelten nur für das Publikum und beziehen sich, wie angegeben, auf die mittlere Zeit des Orts, wo die Depeschen⸗Auf⸗ gabe stattfindet.
Die Dauer des Dienstes für die betreffende Telegraphen-Station wird dagegen mit Rücksicht auf die Zeit-Differenz bemessen, welche zwi⸗ schen dieser Station und den am meisten östlich und westlich gelegenen Stationen des deutsch-öͤsterreichischen . besteht.
Depeschen⸗Aufgabe. Die Aufgabe von Depeschen behufs der Telegraphirung kann nur bei den Telegraphen-Stationen 6 Bestimmungsort der Depesche. . . Es kann die Aufgabe von Depeschen sowohl nach sämmtlichen Sta— tionen des deutsch-oͤsterreichischen Telegraphen-Vereins, als auch nach
allen Telegraphen-Stationen des Auslandes, so wie endlich nach Orten,
welche über bie Endpunkte von Telegraphen-Linien hinaus oder seitwärts bon denselben gelegen sind, .
Richtung der Beförderung. . . Der Aufgeber einer Depesche ist berechtigt, die Nichtung anzugeben, in welcher er dieselbe nach der , . befördert haben will. 6. Depeschen nach außerhalb der Telegraphen⸗-Linien gelegenen Orten. Ist die Depesche nach einem außerhalb der Telegraphen-Linien gele⸗
genen Orte zu befördern, so hat der Aufgeber die Art und Weise der
Weiterbeförderung zu bestimmen. Diese Weiterbeförderung kann 2) durch die Post in rekommandirten Briefen, b) mittelst Estafetten und .
e) bei geringen Entfernungen mittelst Boten erfolgen. . Depeschen nach Orten, wo Eisenbahnbetriebs-Telegraphen-Stationen sind.
Der Aufgeber einer Depesche kann auch verlangen, daß dieselbe von der letzten Telegraphen-Vereins-Station aus vermittelst vorhandener Eisenbahn-Betriebs-Telegraphen, insofern solche zur Beförderung von Staats- und Privat-Depeschen mit benutzt werden dürfen, an die Adreß⸗ Station weiter gegeben werde, in welchem Falle diese Beförderung der Weitersendung mittelst Boten gleich geachtet und behandelt wird. Die Aufgeber solcher Depeschen werden jedoch darauf aufmerksam gemacht, daß sie nicht unter allen Umständen auf eine prompte Weiterbeförderung mittelst des Eisenbahn-Betriebs-Telegraphen rechnen können.
In Preußen dürfen die Eisenbahn-Betriebs-Telegraphen zur Beför⸗ derung der Privat-Depeschen nicht benutzt werden. Ein Verzeichniß der⸗ jenigen Eisenbahn⸗ Telegraphen-Stationen, welche in anderen Staaten hierzu berechtigt sind, ist auf den Stationen zur Einsicht ausgelegt.
. Identitäts⸗Nachweis. Jeder Absender einer Depesche ist befugt, dem annehmenden Tele— graphen-Beamten seine Identität a) entweder durch Vorweisung eines Passes, einer Paßkarte oder eines Certifikats von einer Gerichts- oder Polizei⸗Behörde, oder b) durch die in einem der obengenannten Wege beglaubigte eigenhän⸗ dige Unterschrift auf der Original⸗Depesche, oder c) mittelst Anerkennung durch zwei belannte und einwandsfreie Zeu⸗ gen ein- für allemal nachzuweisen, und den Vermerk hierüber in der Depesche zu verlangen, ohne daß jedoch die Vereins-Verwaltungen gegenüber den Korrespondenten irgend welche aus dieser Maßregel . Garantie übernähmen. .
Anmeldung von Nacht-Depeschen.
Wenn von oder nach einer Station, welche keinen regelmäßigen Nachtdienst hat (§. 9), eine Depesche nach dem Schluß der Dienstzeit oder nach 9 Uhr Abends befördert werden soll, so wird solche als Nacht⸗ Depesche betrachtet und ist vom Aufgeber vor 9 Uhr Abends unter Er⸗ legung des Minimalhetrages der tarifmäßigen Beförderungs-⸗Gebühr auf der betreffenden Station anzumelden, damit diese den übrigen betheiligten Stationen von dem zu erwartenden späteren Eingange der Depesche so⸗ gleich Nachricht geben könne. 3. i
Zeit⸗Angabe für die nächtliche Beförderung.
Wer eine Nacht- Depesche aufgeben will, hat bei deren Anmeldung die Zeit anzugeben, wann die Aufgabe auf dem Telegraphen-Büreau er⸗ folgen wird. 46
Findet nach Verlauf einer Stunde von diesem angemeldeten Zeit— punkte an die Aufgabe der Depesche nicht statt, so kann der Aufgeber die Beförderung nicht mehr beanspruchen und die hinterlegte Gebühr verfällt der Verwaltung.
III. Depeschen⸗Annahme. 9. 20
Classification der Depeschen. ö In Bezug auf die Behandlung der telegraphischen Depeschen sind
zu unterscheiden:
a) Staats⸗Depeschen der dem Vereine angehörigen, so wie der vertragsmäßig berechtigten Regierungen; .
b) Eisenbahn⸗ und TelegraphenDienst-Depeschen; und
ch Privat⸗Depeschen. . .
c Unterschied zwischen Eisenbahn- und Privat ⸗Depeschen findet je⸗ doch nur in so weit statt, als solches in dem einen oder anderen Staate entweder durch allgemeine Vorschriften oder durch besondere Vertrags⸗ Bestimmungen festgesetzt worden ist.
. 9 ier Her orden als Staats-Depeschen aufgegebenen De⸗ peschen werden als solche behandelt. ,
Erfordernisse der Depeschen im Allgemeinen.
Jede zu ,,, muß im Texte ohne Wortabkuͤrzungen und deutlich geschrieben sein, auch den Namen des Absenders, so wie den Namen und Wohnort des Empfängers enthalten. Der Absender hat bei der Depesche die Adresse oben an zu setzen, hierauf den Test und am
Schluß die Unterschrift folgen zu lassen. ,