1855 / 280 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Se. Majestät der Nönig haben Aller gnädigst geruht:

Dem General⸗Landschaftsrath Grafen von Rittberg auf Stangenberg im Kreise Stuhm, den Rothen Adler⸗ Orten zweiter Klasse mit Eichenlaub, dem Inspektor im Königlich Belgischen Ministerium der öffentlichen Arbeiten, Gendebien, den Rothen Adler⸗Orden pritter Klaffe, so wie dem Rechtsanwalt und Notar, Justizrath Carp zu Emmerich im Kreise Rees, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen; ferner

Dem bei dem Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten als Hülfsarbeiter fungirenden früheren Kammergerichts Assessor Grafen Ernst von Schlieffen den Charakter eines Konsistorial= raths beizulegen; und

Dem Expeditions⸗Vorsteher bei dem hiesigen Hof⸗Post⸗Amte, k Deutsch, den Charakter als Rechnungsrath zu verleihen.

Allerhöchster Erlaß vom 26. November 1855 be⸗ treffend eine Abänderung des Tarifs vom 13. Sep-— tember 1852, nach welchem die Abgaben für die Be⸗ nutzung des Sicherheitshafens bei Coblenz zu er— heben sind, in Bezug auf die Dampfschiffe.

Allerhöchster Erlaß nebst Tarif vom 13. September 1852. (Staats⸗ Anzeiger Nr. 254 S. 1527).

Auf Ihren Bericht vom 17. November d. J. genehmige Ich, daß unter Wegfall der zu litt. 4. des Tarifs vom 13. September 1852, nach welchem die Abgaben für die Benutzung des Sicherheits⸗ hafens bei Coblenz zu erheben sind Gesetz⸗Sammlung für 1862 S. 683 für Bampfschiffe getroffenen Bestimmung, die nachfol⸗ genden Abgabensätze erhoben werden: z

1) von einem Dampfschiffe von 1 bis 10 Lasten Ladungsfähig⸗

keit 2 Rthlr., 2) von einem Dampfschiffe über 40 bis 20 Lasten Ladungsfähig⸗

keit 5 Rthlr., 3) von einem Dampfschiffe über 20 Lasten Ladungsfähigkeit

8 Rthlr.

machen. ; Charlottenburg, den 26. November 1855.

Friedrich Wilhelm.

von der Heydt. von Bodelschwingh.

An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz⸗Minister.

Allerhöchster Erlaß vom 17. Oktober 1855 be⸗ treffend die Verleihung der fis kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der abgeänderten Richtungslinie der Chaussee von der Schlochauer Kreisgränze bei Pr. Friedland über Ruden au f Lobsens und Wirsitz bis zur Wirsitzer Kreisgränze.

Allerhöchster Erlaß vom 20. März 1854. (Staats-Anzeiger Nr. 92

S. 695.

Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage geneh⸗ migt habe, daß die unter Nr. Z in Meinem 4 vom 20sten

März pr. (Gesetz Sammlung 1864 Seite 168) aufgeführte Chaussee von der Schlochauer Kreisgränze bei Pr. Friedland nicht in der Richtung uber Sypniewo, sondern in der Richtung über Ruden auf Lobsenz und Wirsitz bis zur Wirsitzer Kreisgränze ausgebaut werde, bestimme Ich hierdurch, daß jener Erlaß vom 20. März v. J. auf die gedachte Chaussee in dieser abgeänderten Richtungslinie Anwendung sinden soll.

Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Sans fouci, den 17. Oktober 1855.

Friedrich Wilhelm. von der Heydt. von Bodelschwingh.

An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz⸗Mmister. ae g

Ministerinm für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Zimmermeister Wilhelm Schroeder zu Evingsen, im

Kreise Iserlohn, ist unter dem 27. November 1855 ein Patent auf eine mechanische Vorrichtung zum Schleifen der Näh⸗ nadeln, insoweit solche nach der vorgelegten Zeichnung und Beschreibung für neu und eigenthümlich erachtet wor⸗ den ist,

auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang

des preußlschen Staates ertheilt worden.

Dem Handelsmann Jac ob Sie bert zu Frankfurt a. M. ist

unter dem 27. November 1855 ein Einführungs-Patent auf eine als neu und eigenthümlich erkannte Vorrichtung an Percussionsgewehren zum selbstthätigen Aufsetzen der Zündhütchen in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung,

auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗

fang des preußischen Staates ertheilt worden.

Verfügung vom 29. November 1855 betreffend die Portofreiheit der Präsidien und der Mitglie⸗ der des Herrenhauses und des Hauses der Abgeordneten.

Für die Dauer der bevorstehenden Sitzungen des Herrenhauses und des Hauses der Abgeordneten wird der Korrespondenz der Prästdien und der Mitglieder der beiden Häuser unter denselben Bedingungen Portofreiheit beigelegt, wie solche nach der Verord⸗ nung vom 5. August 1849 während der Sitzungsperioden der Kammern in den letzten Jahren skattgefunden hat.

Demnach werden portofrei befördert:

1) alle Briefe und Aktensendungen ohne Beschränkung des Ge⸗ wichts, welche an die Präsidenten des Herrenhauses und des Hauses der Abgeordneten oder an die Häuser direct adressirt sind, oder welche von den Präsidien abgesendet werden, sofern

Dieser Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung bekannt zu

diese Sendungen mit der Rubrik „Angelegenheit des Herren⸗ hauses“ oder „Angelegenheit des Hauses der Abgeordneten“ bezeichnet, mit dem Stempel des Hauses bedruckt und mit der Ramensunterschrift oder dem Namens⸗Stempel des Prä⸗ sidenten oder mit der eigenhändigen Namensunterschrift des Büreau⸗Direktors versehen sind.

2) Briefe bis zum Gewichte von 2 Zollloth incl., welche an die Mitglieder des Herrenhauses und des Hauses der Abgeord⸗ neten unter Bezeichnung dieser Eigenschaft nach Berlin adressirt sind, oder von denselben in Berlin zur Post ge⸗ geben werden, sofern die Briefe von dem Mitgliede hand⸗ schriftlich nicht durch Stempel, Druck, Lithographie 2c. mit seinem Namen bezeichnet sind.

Ausgenommen von der portofreien Beförderung sind jedoch die , ,,. regelmäßigen Versendungen von Zeitungen und Tages⸗ ättern. Berlin, den 29. November 1865.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

von der Heydt.

Das 43ste Stück der Gesetz⸗ Sammlung, welches heute aus— gegeben wird, enthält unter

Rr. 1369. den Allerhöchsten Erlaß vom 22. Oktober 1855, be⸗ treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chausseen von Ostrowo nach Adelnau und von Ostrowo nach Raszkow; unter

„A4310. den Allerhöchsten Erlaß vom 29. Oktober 1865, be⸗ tre ffend vie Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chaussee von Neu⸗ haldensleben über Bülstringen und Wieglitz bis zur Landesgrenze gegen Calförde, so wie einer Zweig⸗ Chausses von der genannten Chaussee bei Bülstringen bis zur Landesgrenze . Uthmoͤden; unter die Verordnung, die Steuervergütung für ausgehenden Branntwein betreffend. Vom 26. November 1855, und unter den Allerhöchsten Erlaß vom 26. November 18565, be⸗ treffend eine Abänderung des Tarifs vom 13. September 1852, nach welchem die Abgaben für die Benutzung des Sicherheitshafens bei Koblenz zu erheben sind, in Bezug auf die Dampfschiffe.

Berlin, den 29. November 1855. Debits-Comtoir der Gesetz⸗ Sammlung.

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Angekommen: Se. Durchlaucht der Fürst Clodwig zu Hoh enkohe-⸗Schillings fürst, von Schillings fürst. 8: Se. Durchlaucht der Fürst zu Salm⸗Salm, von Münster. Se. Durchlaucht der Erbprinz Engelbert von Arenberg, von Brüssel. z 95 Erlaucht der Graf Karl zu Stolberg⸗Roßla, von oßla. Der Erbkämmerer im Herzogthum Magdeburg, Freiherr von Plotho, von Parey.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 29. November. In den vorigen Ses⸗ sionen waren der Landesvertretung bekanntlich die Entwürfe einer Städte⸗-Ordnung und einer Landgemeinde⸗Ordnung für die Provinz Westfalen zur verfassungsmäßigen Berathung vorgelegt worden. Es ist jedoch in Betreff derselben zu keinem Abschluß gekommen. Die bezeichneten Entwürfe sind unter Be— nutzung der durch die bisherigen Verhandlungen erzielten Ergebnisse einer Revision unterworfen worden und werden, dem Vernehmen nach, in beiden Häusern des Landtages baldigst zur Vorlage ge— langen. (Pr. C.)

Morgen den 30. d. M., Vormittags 11 Uhr, wird das Herrenhaus eine Sitzung halten.

Hessen. Kassel, 27. November. Die „K. Z.“ bringt eine Verordnung vom 22. November, die Aufhebung der Rechnungs⸗ Kommission betreffend. Die Mitglieder der Verfassungs⸗ und Rechts-Ausschüsse der beiden Kammern sind Anfangs dieser Woche wieder hier elngetroffen. Heute halten dieselben ihre ersten Sitzungen.

Baden. Karlsruhe, 27. November. Heute hielt die Zweite Kammer ihre 1ste öffentliche Sitzung. Dieselbe wurde durch eine Ansprache des Alterspräsidenten Abg. Rettig eingelei⸗ tet. Nachdem die Kammer sodann die Bildung der provisorischen Abtheilungen vorgenommen, beschäftigte sie sich mit den Wahl⸗ prüfungen. (Karlsr. 3.)

Niederlande. Haag, 22. November. Im Jahre 1853 ward eine Staats-Kommission beauftragt, die Frage wegen der Sklaven-Emancipation in Westindien ihrer Prüfung zu unterwer⸗ fen. Ihr erster Bericht ist gestern erschienen. Sie beantragt darin die vollständige Emancipation der Sklaven auf Surinam, deren Zahl 38,545 beträgt, die zu fasst gleichen Dritteln aus Männern, Weibern und Kindern bestehen. Zur Landwirthschaft

werden 15,000, zu Gewerben 5000, zu häuslichen Arbeiten 4500 verwandt, und der Rest von etwa 14,000 besteht aus arbeits⸗

unfähigen Greisen und Kindern. Die Emancipation soll, nach dem Vorschlage der Kommission, durch Gewährung einer Entschädigung von 15 Millionen Gulden bewerkstelligt und diese Summe dadurch aufgebracht werden, daß der Staat jährlich 15 Million Gulden außer dem Zuschusse hergiebt, den Surinam bereits aus den Kolonial-Erkrägen bezieht. Die so vorgestreckten Fonds würden

später durch die Arbeit der frei gewordenen Selaven ver ütet wer⸗ ö 61 . —; sp ch sret g 3 Worten: „Ganz Frankreich wird sich der Trauer der Marine

den. Die Kommission schlägt ferner vor, die Freigewordenen in Gemeinden von 1560 bis 2600 Köpfen zu vereinigen und deren Verwaltung an Regierungs⸗Beamte und die Aeltesten der Ein⸗ gebornen gemeinsam zu übertragen. Nur dadurch werde man im

Stande fein, auf diese freigemomdene Bexöllerung einen Einfluß die Mission des Generals Canrobert in Stockholm von Erfolg

auszuüben, der stark genug sei, um ihr stufenweise Grundsätze der

Religion und der Gestttung beizubringen.

Großbritannien und Irland. London, 27. Novem⸗ ber. Die „Morning Post“ behauptet nochmals im Gegensatze zu gewissen Korrespondenzen der „Times“, das Ergebniß der Mission des Generals Canrobert in Stockholm beschränke sich darauf, daß er sich von den freundschaftlichen Gesinnungen der Schweden überzeugt habe. Von einem Bündnisse zwischen Schweden und den Westmächten, wenn es überhaupt zu einem solchen komme, könne erst später die Rede sein.

Der neue Kanzler des Herzogthums Lancaster, Herr Baines, hat eine Adresse an die Wähler von Leeds gerichtet, in welcher er denselben, da durch seinen Eintritt ins Kabinet sein Mandat er⸗ loschen ist, wiederum seine Dienste als Vertreter im Parlamente anbietet. Er sagt unter Anderem: „Ich glaube, daß Ihnen meine Ansichten in Bezug auf alle Hauptfragen der inneren Politik hin⸗ länglich bekannt sind. Es sind diefelben, wie diejenigen, welche ich Ihnen gegenüber aussprach, als Sie mich zuerst wählten, und welche ich stets durch meine Abstimmungen zur Geltung zu brin⸗ gen suchte. Was die große Frage betrifft, die jetzt vornehmlich die öffentliche Aufmerksamkeit beschäftigt, so halte ich es für meine Pflicht, zu erklären, daß ich, während ich die Nothwendigkeit des Krieges so sehr wie nur irgend Jemand beklage, doch die Ueberzeugung hege, daß wir durch die gewissenlose und eroberungs⸗ süchtige Politik Rußlands zu viesem Kriege gezwungen worden sind. Ich hege ferner die Ueberzeugung, daß wir ihn vermöge unserer

Lage so lange mit Entschlossenheit und Energie fortführen müssen bis wir und darin besteht der Zweck 6. 6 36h ehrenvollen und sichern Frieden erlangen können, auf welchen das Land in jeder Beziehung gerechte Ansprüche hat.“

; Die „Times“ schreibt: „Zu unserer großen Freude haben wir vernommen, daß die Königin die Absicht hegt, den Witwen . ausgezeichneten Offiziere, die entweder vor Sebastopol gesa 9 oder den Folgen ihrer auf der Krim erhaltenen Wun⸗ 8 erlegen sind, ein Zeichen ihrer Huld zu verleihen. So 1 ze im Palaste von Hampton Court vor Kurzem frei gewor- e ohnungen der. Wittwe des bei dem ersten unglücklichen . urme auf das Sägewerk am 18. Juni gebliebenen Obersten

hadforth und der Wittwe des an den Folgen seiner bei Inkerman erhaltenen Wunden in Paris gestorbenen Sir Arthur Torrens ein⸗ geräumt worden. Außerdem hören wir, daß Ihre Majestät die einzige in letzter Zeit erledigte Hofstelle der Lady Chewton ver⸗ liehen hat, deren Gemahl starb, nachdem er bei Inkerman, wo er mit dem größten Heldenmuthe kämpfte, nicht weniger als sieben Wunden empfangen hatte.“

Der König von Sardinien hat geruht, die von Seiten des Lord Mayor an ihn ergangene Einladung, während seines londoner Aufenthalts „die City zu besuchen, huldreichst anzunehmen. Den Befehlen der Königin Victoria gemäß wird Victor Emanuel mit allen den Ehrenbezeugungen empfangen werden, welche, dem Kaiser der Franzosen bei seinem Besuche in England zu Theil ge— war, n .

Der „Globe“ veröffentlicht eine Note, welche andeutet, da der in Bukarest verhaftete Oberst Türr nicht , war, die ö. lische Uniform zu tragen, und General Coronint sich in seinem Rechte befand, als er ihn verhaften ließ. Demselben Blatte zufolge ist General Windham zum Chef und Oberst Barnard zum Vice— Chef des Generalstahes im britischen Krim-⸗Heere ernannt worden. General Sir Colin Campbell wird den Befehl über eines der bei⸗ den, aus je drei Divisionen bestehenden Armee-Corps übernehmen, in die nach Wiederaufnahme der Feindseligkeiten das englische Heer zerfallen soll. Lord William Paulet wird die leichte Kavallerie— Division, General Cameron die Hochländer-Division, General

Rockeby die zweite, General Eyre die dritte und General Garrett

die vierte Division befehligen.

Irankreich. Paris, 27. Notember. Nach dem „Mo⸗ niteur“ hat der Marine-Minister vom Befehlshaber des französi⸗ schen Geschwaders im Weißen Meere die amtliche Anzeige empfan⸗ gen daß die Blokade der an diesem Meere gelegenen russischen Häfen und Ortschaften am 9. Oktober von den verbündeten Ge⸗ schwadern aufgehoben worden ist. Der Marine⸗-Minister hat die nachstehende telegraphische Depesche des Stabschefs des Mittelmeer⸗ Geschwaders empfangen:

. Linienschiff Montebello, in See,. 20. November. Admiral Bruat ist gestern, am 19. November, Nachmittags 3 Uhr, einem Schlaganfalle erlegen, während der Gesundheits-Zustand des Ge— schwaders vortrefflich ist. Schiffs- Lieutenant Bruat, sein Ordonnanz⸗ . der diese Depesche nach Frankreich bringt, wird sich nach Paris egeben.

Der „Moniteur“ begleitet vorstehende Depesche mit folgenden

anschließen; denn es verliert in Admiral Bruat einen der Männer,

welche seine Flaggen an verschiedenen Punkten des Erdballes am

meisten verherrlicht haben.“ 28. November. Der heutige „Constitutionnel“ sagt, daß

gewesen sei, daß derselbe aber nicht mit Abschluß einer militairischen Convention beauftragt war. (Tel. Dep.) Spanien. Bie „Madrider Zeitung“ vom 21. November meldet die Auflösung der 30 Mann zählenden Carlistenbande unter Costa; dieselbe hatte sich mit Ausnahme ihres nach Frankreich ge⸗ flüchteten Führers unterworfen. In der Cortes -Sitzung vom 21. November wurde der die Berechtigung zu öffentlichen Aemterm betreffende Artikel 6 der Verfassung, der längere Debatten und das Zerwürfniß zwischen Olozaga und meh⸗ reren Ministern veranlaßt hatte, in der vom Ausschusse vdr⸗ geschlagenen Fassung nach einer glänzenden Rede Olozaga's mit großer Mehrheit genehmigt. Olozaga sollte in Kurzem auf seinen Posten in Paris zurückkehren. Statt San Miguels ist der Bürgermeister von Madrid, General Ferraz, zum Ober⸗Befehls⸗ haber der Nationalmiliz ernannt worden. . Eine Depesche aus Madrid vom 26. November lautet: „In den Cortes dauert die Berathung über den Gesetzentwurf wegen der militairischen Stellvertretung und über die Artikel der Verfassung fort. Wie man vernimmt, lautet der Bericht der Budget⸗Kom⸗ mission zu Gunsten der Herstellung der Oktroi⸗Abgaben, Italien. Turin, 20. November, Die vom Senat dem König überreichte Antwortadresse spricht sich über Sardiniens Bei⸗ tritt zu der westmächtlichen Allianz in folgender Weise aug; Ser Muth, den Sie bei unermeßlichen Teiden ungebeugt beibehielten, wird bon Gott mit froheren Tagen belohnt werden. Er segnet Ihre Waffen, Sire, und dort im Orient, wohin Ew. Majestät mit gerechter