1855 / 284 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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9 . e * 293 4 g 2111 ssen l das Stempelpapier in Anrechnung, was sie angehörigen vielfach Ungelegenheiten und Belästigungen mit, und V ö. U * n. a Len se ger One serlendek haben? und legen dient mikunter der Bettelei zun Dedͤmantel. , Preußische Bank ihrer Pensions - Quittung somit nur noch so viel Stempelpapier Berlin, den 23. Oktober 1855. ö. 1 * 9 sa . . , 6. e ne, wor⸗ xe 28 ker li in ö. ; 2 en, so , um 1. April 1853 erst zum n, bei, Be e leeres , he hel, öl, endlich, Der Minister für ö Der Finanz-Minister. 1. Mai 1833, also um einen voͤllen 0 zu att . Monats-Uebersicht der preußischen Bank, welch? eon ea geh se sich in Fhnusse des Gehalts befunden haben, und öffentliche Arbeiten. ,, beisammen gewesen sind. „Es wird hieraus Ver⸗ gemäß §. 9 der Bank-Ordnung vom 5. Oktober 1846 wer er Beide ugung Ant Suittungsstiempels um deswillen ganz An in n n n, die Königliche Regierung für die g 5. ober 5. befreit gewesen sind, weil sie, als regimentirt, keine besonderen sämmtliche Königliche Regierungen. zeitige , summarischen Nachweisung sowohl, als 3 Winttungen Über den Empfang ihres Gehalts auszustellen hatten,. insbesondere auch der statistischen Tabellen an das stgtistische Büreau 6 bringen Von dem Gesammibetrage ihres Gehalts und ihrer Penston Abschrift zur Nachricht und Beachtung. noch besonders verantwortlich zu machen. Zur Vermeihung von ,

62 ber e Perl 3. Oktober 1855. Verzögerungen bei den Landrathsämtern und den die Zählung aus⸗ 1) Geprägtes Geld und Barren . den Betrag dessenigen Gehalts in Abzug, üben dessen Empfang i , den R, ,, führenden Polizeibehörden ist mit Strenge auf- thunliche Beschleu⸗- 2 Kassen⸗Anweisungen ; ö . irn

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8926, 500 *

keine befonderen Quittungen ertheilt haben und berechnen und be— D ͤ Mini der Aufftell ssior . .

e er Finanz-Minister. nigung der ufstellung und Revision der Listen zu halten, und es 3) Wechsel⸗Bestände 34,060

richt cer ten Stempel , n ir ehh fia Beamten A sab Lief BVehörden? nächigenfalls durch Orknungosfrafen zur ) Hmöard Hestände. 6 n schnellen Förderung des Geschäfts anzutreiben, so daß die summa- 5) Staats Papiere, verschiedene Forderungen

hier ein⸗ und Aktiva 10,950,300 *

Sollte . dieser . Offizier ö. . während eines Theils des Jahres, in welchem er pe das Haupt -⸗Steueramt für direkte Steuern ; seße 27 ; 6 nicht regimentirt gewesen sein und alfo für diesen Theil des . . das ö Polizei⸗Prãsidium 6 3 m jedenfalls bis zum 1. April k. J Jahres . . i ; here sgfel, hierselbst. Berlin, den 25. Oktober 185 ier zu denselben beigebracht haben, so vert . ,,,, 66 . . er e was 6 auf das am Jahresschlusse beizubringende der⸗ Der Minister der Innern. Der Finanzminister. artige Papier in Anrechnung zu bringen hat, . ö An 6 : ö . 36 ö die vorstehenden Vorschriften erleidet übrigens die Be Cirkular-Berfügung vom 25. Oktober 1855 be—⸗ . sämmtliche Königliche Regierungen. 3 k . . 2 stimmung in dem 8. 8 des Stempelsteuer⸗Gesetzes vom 7. März 1822, treffend die allgemeine Volkszählung und das da— . ö. l ö 65h Ga, m, ne k 4, 310, 101 wonach Militairpersonen den Quittungs tempel von ihren Besol⸗ bei zu beobachtende Verfahren. . Abschrift nr Nachricht und mit dem Auftrage, durch die Privat⸗Personen, mit Einschluß des Giro⸗ dungen, Pensionen 2c. nur dann zu entrichten haben, wenn solche Beamten der Verwaltung der indirekten Steuern bei der Volks— Verkehrs ; 16 299, 600

Elüch 50 Thlr. und darüber betragen, keine Aenderung. ö zählung Hülfe leisten zu lassen, soweit es ohne Nachtheil für Berli 3638 . G5 monatlich h gen, Im Dezember d. J. hat wieberum eine Aufnahme der ge. e , , 461 achtheil für den Berlin, den 30. November 1855.

Berlin, den 4. Oktober 1855. sammten Bevölkerung der Monarchie stattzufinden. . Berlin, den 25. Oktober 1855. ' Unter Bezugnahme auf die Cirkular-Verfügung vom 6. Juli Kriegs-Ministerium. 846 wird die Königliche Regierung aufgefordert, dafür Sorge Der Finanz-Minister.

Ew. 2. erhalten hierbei, mit Bezug auf die Cirkular- zu tragen, daß die Volkszählung in Ihrem Verwaltungsbezirke an An Lvon Lamprecht. Witt. Me ven. Schmidt. Dechend. Verfügung vom 4. August d. J., Abschrift des mir von dem dem dazu bestimmten Tage, Montag, den 3. Dezember d. In über all scmtutlich? Prostnztät- Steu- Btrektten Herrn Krlegs-Minister mitgetheilten Erlasses vom Aten d. M. beginne und ganz in Gemäßheit der in der bezeichneten Cirkular⸗ j die 1a , . , ireltoren und Woywod. an die Armee und die Militair-Behörden, die Beibringung des Verfügung enthaltenen Bestimmungen ausgeführt werde. Nur da, ene ni ichen egierungen in Potsdam und Quittungsstempels in dem Falle betreffend, wenn ein Milltair oder wo auf den 3. Dezember etwa ein Jahrmarkt fällt, darf die Zäh— Hailrnsrde Beamter im Laufe eines Kalenderjahres theils Gehalt, lung erst am folgenden Tage begonnen werden, . theils Pension aus verschiedenen Kassen bezogen hat, zur Kenntniß⸗ 1, hierbei e , ne n n,, N nahme. g fl n n,, nnn , n m, ö . Berlin, 4. Dezember. Se. Majestät der König haben

Berlin, den 16. Oktober 1865. ,, welche zur Ausführung der . i , vom 12. November 1855 Iller gnä n gst geruht: dem Flügel-Abjutanten, Obersten von . Zählung verpflichtet sind, ist die größte Sorgfalt und Gewissen etreffend die Er rich tu ng eines Haupt⸗Steuer⸗ Alvensleben, die Erlauhniß zur Anlegung des von des Groß⸗

Der Finanz -NMinister. haftig ekt bei! diesem Geschäfte, unter Hinweisung auf zessen Amts mit Niederlage in Ruhrort. erzogs von Hessen Königliche Hoheit, ihm verliehenen Krmthur . Wichtigkeit in finanzieller und statistischer Hinsicht, einzuschärfen; 2 erster Klasse vom Orden Philipps des Eroßmüthigen zu

An insbesondere auch in der Beziehung, daß überall eine wirkliche Ew. 3c, benachrichtige ich, daß in Ruhrort, in der Rhein i, en.

sämmtli che Provinzial -⸗Steuer⸗-Direftoren Zählung in den Wohnungen stattfinde. ; Provinz, ein Haupt⸗Steueramt mit Niederlage, unter Erklärung“

und saͤmmtliche Königliche Regierungen. Zug eich sind Nachrevisionen über die Resultate der Zählung des dortigen Hafens zum Freihafen im Sinne der Vereinbarung —— in Aussicht zu stellen und Ordnungsstrafen für dabei etwa zur vom 8. Mai 1841 errichtet worden ist, und daß dasselbe mit dem Entdeckung kommende Vernachlässigungen anzudrohen; andererseits 1. Januar k. J. in Wirksamkeit treten wird.

Fa ssi a.

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Königlich preußisches Haupt-Bank⸗Direktorium.

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können aber auch angemessene userordentliche Nemunerationen für Die betreffenden Aemter sind, demgemäß mit Anweisung zu uebersicht des Weinbaues im preußischen Staate solche Hülfsarbeiter und untere Beamte verheißen werden, die sich versehen, auch ist das Aemterverzeichniß zu berichtigen. für das Jahr 1854. durch Zuverlässigkeit und Genauigkeit bei Ausführung der Zählung Berlin, den 12. November 18565. oder dei Reviston der Listen besonders auszeichnen. Die Be⸗ ö. . willigung solcher außerordentlicher Remunerationen ist sodann hier Cirkular-Verfügung vom 23. Oktober 1855 be⸗ zu beantragen. An Broduktit i , . h 2 ; 4 h 5 11 * z 2. Prodv ) . . treffend die Beschränkung des Gewerbebetrieb es . Die Nachrevisionen sind demnächst, durch den Departements⸗ sämmtliche Provinzial-Steuer⸗Direktoren, Krb dun n, (n s e erlich umherziehender Musiker, Thier führer ꝛc. rath in mög lichster Ausdehnung zu bewirken, . . die Königlichen Regierungen in Potsdam / Flache. steuerfreien Zur Ausführung der diesjährigen Zählung sind, wie bei den und Frankfurt ze. Haustrunks) ; ; . . früheren Zählungen, zunächst die Kommunalbeamten und die Beam Morgen. UR Eimer. O Cirkular-Verfügung vom 35. Juni 1865. (Staats- Anzeiger en der Verwaltüng der indirekten Steuern, die letzteren Beamten, l= n nr, ,. ; Nr. 32 S. 163.) soweit dieselben für den Zählungstermin in ihrem eigentlichen A. Nheinpropinz. Dienste entbehrt werden können, heranzuziehen. Die Provinzial⸗ , 28 149

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Wenngleich wiederholt und insbesondere noch durch die Cir⸗ Steuerbehörden sind in dieser Beziehung mit entsprechender An Cirkular-Verfügung vom 3. November 1855 be⸗ II 213 164 kular-Verfügung vom 23. Juni 1851 auf das Bedürfniß einer weisung versehen. Das außerdem noch erforderliche Personal kann, treffend die Errichtung eines Königlich Baverischen 9949 144 angemessenen Beschränkung des Gewerbebetriebes im Umherziehen wenn es nicht ohne Kosten sich beschaffen läßt, gegen eine mäßige, Nebenzollamts J. an der Maximilians— . 1090 122 n, , . ö en . 3 n der Maximilian s-Eisenbahn 165935 13

sowohl seitens einzelner Musiker, Drehor gelspieler, Thierführer und aus der Staatskasse zu zahlende Remuneration angenommen en. Sz erh 593 12 ähnlicher Gewerbtreibenden, als seitens der aus mehreren Personen werden. . . n, n. ö ! y ö 1539 t hestehenden Musikgesellschaften hingewiesen worden ist, wird doch Auf die Auswahl möglichst befähigter Personen für die Aus—⸗ . , Zusammen 11 RG noch häufig, namentlich auf dem platten Lande über die große Zahl führung der Zählung, und bestimmte und deutliche Belehrung Nach einer Mittheilung des Königlich Bayerischen Staats⸗ an der Mosel 83 ü derartiger Gewerbtreibenden und die dem Publikum daraus er⸗ derselben über die dabei zu beobachtenden Regeln ist besondere Ministeriums des Handels und der öffentlichen Arbeiten ist aus An⸗ Davon ,. Rhein 14306 1 10,627 5 wachsende große Belästigung geklagt, Auch soll es noch immer Sorgfalt zu verwenden. n . ; laß der Eröffnung der pfälzischen Maximilians Eisenbahn (ven bund sonstt 8 6 60 3 vorkommen, daß von solchen Gewerbtreibenden Kinder mitgeführt Für die Instruction der die Zählung ausführenden Personen Weißenburg nach Neustadt a. H.) an derselben ein dem Hauptzoll⸗ , , Zusammen. Tais gi. 739g werden, oder letztere allein und ohne Begleitung eines Erwachsenen wird, was die Grundsätze für die Zählung der Schiffer betrifft, amtsbezirke Neuburg a. R. einverleibtes, mit unbeschränkter Abfer⸗ B. Provinz . ö in mit einem Affen, Murmelthier oder dergl. das Land durchziehen. auf die Eirkular-Verfügung vom 13. Oktober 1852 Bezug ge⸗ tigungs- und Hebebefugniß verfehenes Nebenzollamt J. in Scheidt . , .

Wir sehen uns hierdurch veranlaßt, der Kön iglichen Regierung nommen. . ö. unter der Bezeichnung; ßischen , unter Verweisung auf die Cirkular⸗Verfügung vom 23. Juni 1851 Dem Ermessen der Königlichen Regierung bleibt es anheim⸗ „Königlich Baierisches Nebenzollamt J. an der Maximilians⸗- g. Brandenburg aufs Neue die pflichtmäßige Befolgung der BVorschriften im 8. 18 gestellt, ob Sie durch eine öffentliche Bekanntmachung, kurz vor Eisenbahn in Scheidt“ . Schlesien. des Haustr⸗Regulativs vom 28. April 1824 hinsichtlich der Erthei⸗ der Zählung, das Publikum auf dieselbe und ihre Zwecke auf⸗ errichtet worden. r kJ lung von Gewerbescheinen an einzelne Muslkanten, Dre horgelspieler merksam machen, und gleichzeitig die Mitwirkung und das Ent⸗ Ew. ꝛc. überlasse ich, die betreffenden Aemter ihres Verwal⸗ (Von B. bis E. in den drei und ähnliche Gewerbtreibende dringend zu empfehlen und zugleich gegenkommen aller Hausväter und selbstständiger Personen für tungsbereichs hiernach mit Anweisung zu versehen. ö e , . Klassen IV. V. VI.) die sorgfältige Prüfung aller an Dieselbe V,, 39 19 , eines möglichst richtigen Resultats in Anspruch Berlin, den 3. November 18565. . , ,. Provinzen haben keinen

8d derartiger Gewerbescheine, so wie der Anträge auf nehmen will. 6. . 46 6 . . , e , für i. ; . ö. der k ö . 14 ö. Der General⸗-Direktor der Steuern. Zusammen im preußischen Staate IF ITT. dss 7

aften u. s. w. zur besonderen Pflicht zu machen. ährend der igung der Zählung un pätestens bis zum 1. April k. J. Jum-= r ö 3 ; n Rede fielen: . ö un iamherzichen auf märisch hierher anzuzeigen, die auf Grund der lrlisten aufgestellte , wa n n,. e ,,. , , bie Möordlltär der mit demselben sich befassenden Personen nicht statistische Tabelle aber demnächst an das statistische Büreau zu , , , lie . Grundstücken inländischer 3456 zur guͤnsklg era wirken pflegt, bringt derfelbe für die übrigen Staats- senden. die Köntglichen Regierungen zu Potsdam n g n file .

und Frankfurt zc. ; , 64 in der Rheinprovinz Zs5f Eimer 5 Quart.

Der Finanz⸗Minister. Weingewinn