27) die auf dem Handelsmanne Gottfried Friedrich Thömcke'schen Grundstücke Vol. V. ,. 30 des hiesigen Hypothekenbuches aus der Obligation vom 3. Mai 1823 für den Bauer Jbachim Schultz zu Bünnewitz ein⸗ getragenen 300 Thlr.; die auf dem Grundstück des Eigenthümers Johann Lüdtke zu Neu⸗ Gristow aus der Fotariellen Obligation vom 12. Januar 1850 für den Bauer Joachim Schultz zu Bün⸗ newitz eingetragenen 1000 Thlr; die auf dem Grundstücke des Bäckermei⸗ sters Carl Sohns Vol. II. fol 164 des hiesigen Hypothekenbuches aus der Obligation vom 8. Mai 1848 für den Kuhpächter Steffen zu Zoldeckow eingetragenen 300 Thlr.; als Eigenthümer, Erben, Cessiongrien, Pfand⸗ oder sonstige Briefs-Inhaber Ansprüche und Anrechte zu haben vermeinen, werden hiermit aufgefordert, sich beim hiesigen Gerichte binnen 3 Monaten, spätestens aber in dem auf den 14. Februar 1856, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle vor dem Kreisgerichts⸗ Rathe Schneider angesetzten Termine zu melden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen, unter Auferkegung eines ewigen Stillschweigens wer— den präkludirt und sowohl die Dokumente, als auch die daraus resultirenden Forderungen und Rechte amortisirt, auch die eingetragenen Posten im Hypothekenbuche werden gelöscht werden. Cammin, den 11. Oktober 1855. Königliches Kreisgericht, erste Abtheilung.
2005 Bekanntmachung.
Die nachbezeichneten Regulirungen:
a) im Kreise Schweinitz:
1) die Spezial⸗Separation der Dorf⸗-Feldmar⸗ ken bon Goelsdorf, Morxdorf und See— hausen, die Hüätungs-Auseinandersetzung zwischen der Königlichen Domaine und den Groß— häuslern zu Cloeden, die Ablösung der Holzberechtigung der Ge— meinde (exkl. der Reuanbauer) zu Eloeden in dem Königlichen Unterforste Eloeden,
b) im Kreise Wittenberg:
) die Spezial⸗Separation der Dorf⸗Feldmark von Zalmsdorf,
werden zür Ermittelung unbekannter Interes⸗ senten und zur Feststellung der Legitimation hierdurch öffentlich bekannt gemacht, und es wird allen denjenigen, welche dabei ein Interesse zu haben vermeinen, aber bisher nicht zuge⸗ zogen sind, überlassen, sich bei mir spätestens in dem auf
Freitag, den 1. Februar 1856, Vor⸗
mittag 11 Uhr,
in meinem Büreau (Haus Nr. 18) hierselbst
anstehenden Termine zu melden, widrigenfalls
sie die Auseinandersetzung selbst, im Falle einer
Verletzung gegen sich gelten lassen müssen und
mit keinen Einwendungen dagegen weiter gehört
werden.
Wittenberg, den J. Dezember 1855.
Im Auftrage der Königl. General⸗Kommission
zu Merseburg. Der Spezial-Kommissarius Strien.
1814) Bekanntmachung
Die im Auftrage der landwirthschaftlichen Abtheilung der Königlichen Regierung zu Frank⸗ furt a. d. O. bearbeitete Gemeinheitstheilung der zur Kämmerei resp. Stadt-Kommune und der Majorats⸗-Herrschaft Sommerfeld (Crossener Kreises) gehörigen Forsten, einschließlich des sogenannten Stadtbusches, wird auf Grund der §ß§. 11 bis 15 des Gesetzes vom JT. Juni 1821 äber die Ausführung der Gemeinheitstheilungs— und Ablöfungs-Ordnungen von demselben Tage und des §. J5 der Verordnung vom 30. Juni 1834 hierdurch bekannt gemacht und alle unbe⸗ kannte Theilnehmer, insbesondere auch die Ein⸗ wohner der Stadt und der Vorstädte Sommer⸗ feld, welche ihre Berechtigungen in gedachten Forsten, nicht aus ihrer Eigenschaft als Bürger ber Stadt Sommerfeld herleiten, sondern aus einem andern Titel, als zu ihrem Privat⸗-Ver— mögen gehörig, in Anspruch nehmen, aufgefor⸗ derk, ihr Interesse zur Sache binnen 6 Wochen, spätestens in dem auf den 12. Januar 1856, früh 10 Uhr, in dem Geschäfts-Lokale des Unterzeichneten hierselbst, Obergafse Nr. 666 anstehenden Ter⸗ mine anzumelden und sich darüber zu erklären, ob sie bei der Vorlegung der Auseinander⸗
2182 setzungs-Pläne und bei den aufzunehmenden Nezessen in der gedachten e, n,, theilung zugezogen werden wollen, widrigenfalls sie diese AÄuseinandersetzung gegen sich gelten lassen müssen und mit keinen Einwendungen dagegen gehört werden können. Sorau, i. d. Niederlausitz, den 9. Nov. 1855. Der Königliche Oekonomie-Kommissarius. Preuße.
2004 Bekanntmachung.
Von dem im Lützowerfelde Nr. 6 am neuen Schifffahrtskanal, Schöneberger Ufer, unterhalb der von der Heydt-Brücke belegenen, zur Par⸗ zellirung in 65 Baustellen bestimmten fis kalischen Grundsiücke soll die erste dieser Parzellen, nach der von der Heydt-Brucke zu, in einer Größe pon 216 M Ruthen, nebst dem fiskalischen An— rechte an dem zwischen diesem und dem Thomas⸗ schen Grundstücke belegenen Wege, in öffentlicher Licitation verkauft werden.
Hierzu steht ein Termin auf Freitag, den 28sten d. M., Vormittags
9 hr in dem Heislerschen Kaffeehause, Potsdamer— straße Nr. 124, an.
Plan und Bedingungen können schon vorher auf dem Köuigl. Domainen-Rentamt Berlin, Niederwallstraße Nr. 39, eingesehen werden.
Berlin, den 12. Dezember 1855.
Der Domainen-⸗Rath. Krack.
2011] !. ; ö Berlin-Potsdam⸗ Magdeburger Eisenbahn.
Die Zahlung der am 2. Januar F. fälligen Zinsen aller unserer Prioritäts-Obligationen findet vom 2. Januar R. ab bei unserer hiesigen Hauptkasse, mit Ausschluß der Sonntage, in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr und auf dem Berüner Bahnhofe in den Tagen
don d is 9. Januar mit Ausschluß der Sonntage, während der Vor⸗ mittagsstunden von 9 bis 1 Uhr statt.
Den einzulösenden Coupons, und zwar für jede Sorte besonders, ist ein genaue nach den laufenden Nummern geord netes und mit der Namens-Unterschrift
8 *
Besitzers versehenes Verzeichniß beizufügen, Potsdam, den 12. Dezember 1855. Das Direktorium.
Berlin-Stettiner Eisenbahn.
) Die Zahlung der am 2. Ja⸗ nuar k. J fälligen Zinsen auf unsere Stamm⸗Actien erfolgt hier bei unserer Haupt⸗
kasse vom 2. Januar k.
J. ah,
und
in Berlin am 8., 9, 10. und 11. Ja⸗ nuar k. J., Vormittags von 9 bis 8 nr, n nr en dortigen Em⸗ pfangsgebäude, gegen Einloͤsung des Zinsscheins Rr. 13 der II. Serie mit 4 Thlr, für die Voll-Actie, und mit 2 Thlr. für die Halb-Actie, eben so auch die Zahlung der Zinsen auf un— sere Prioritäts⸗Sbligationen gegen Einlösung des Coupons Nr. 3 der II. Serie mit 49 Thlr. für die Obligation.
Den Zins- und Dividendenscheinen, so wie den Coüpons muß bei der Praͤsentation ein Nummern-Verzeichniß, welches den Betrag der gewärtigten Zahlung und die ö des . oder Besitzers enthält, beigefügt ein.
In den obigen Terminen wird auch in Ber⸗ lin die Realisaͤtion der ausgeloosten und noch nicht eingelösten Prioritäts-Obligationen Rr. 252, 1892 und 2121 erfolgen.
Da die Zahlung der Zinsen in Berlin durch unsern Haupt-Kassen-Rendanten persönlich erfol⸗ gen muß, so kann während der Tage pom 8. bis il. Januar f. inkl. eine Zins⸗ zahlung hier nicht stattfinden.
Stettin, den 4. Dezember 1855.
Direktorium der Berlin⸗-Stettiner Eisenbahn⸗Gesellschaft. Fretzdorff. Kutscher. Witte.
. 23
,
200
] — Köln ⸗Mindener Eisenbahn. zin e
y
—
platz), Vormittags.
Bie Inhaber unserer Coupons werden er⸗ sucht, den Zahlstellen ein nach den Nummern derselben geordnetes Verzeichniß vorzulegen.
Köln, den 12. Dezember 1855.
Die Direction.
Düsseldorf⸗ Elberfelder Eisenbahn.
Bei der am 1 statutgemãß geschehenen vierten Ausloosung der in diesem Jahre zur Amortisation kommenden 100 Stück vierprozen tigen Prioritäts-Actien à 190 Thlr. sind fol— gende Nummern gezogen worden: 18. 1397. 2373. 4471. 5447.
5433 4h. nns. * 156 5647. 6. 4629. 5914. 2805. 4656. 5969. 74. 6191. 6 ö 636 ns .
6560.
652.
1205. 23 10. .
Wir bringen dieses hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, mit dem Bemerken, daß die Einlösung dieser Actien zum Nominalwerthe gegen Aus— lieferung derselben, nebst den noch nicht ber: fallenen?9 Stück Zins-Coupons vom 1. Juli
1856 bis zum 1. Juli 1860, Nr. IV. bis XII. inkl, entweder bei den Herren Mendels sohn und Comp. in Berlin oder bei unserer hiesigen Haupt-Kasse vom 2. Januar 1856 ab erfolgt,
Wenn die vorstehend bemerkten 9 Stück Zins-Coupons nicht mit eingeliefert werden, so werden für jeden fehlenden Coupon 2 Thlr. pom Kapitalbetrage in Abzug gebracht.
Die Verzinsung der ausgeloosten Actien hört mit Ende dieses Jahres auf.
Ferner machen wir statutgemäß bekannt, daß die bis zum 12ten d. überhaupt eingelösten Zweihundert Sieben und Siebenzig Stück Prioritäts-Actien in Gegenwart eines Notars verbrannt worden sind.
Düsseldorf, den 13. September 1855.
Die Direction.
S655. 9009. 9012.
6896.
itil,
2 2 ; 2 , ö
28
Der am 2. Januar künftigen Jahres fällige Zins⸗Coupon Nr. 12 der 49prozentigen Priori⸗ käts-Obligationen unserer Gesellschaft wird vom gedachten Tage ab in den gewöhnlichen Dienst⸗ stunden Vormittags durch unsere Haupt⸗sasse in Magdeburg eingelöst und bezahlt werden.
Gegen Einlieferung dieses Zins⸗ oupons soll nach J. 2 des Privilegiums dom 4. März 1859 (Geseß⸗ Sammlung für 1850 Seite 201) und
laut des auf der Rückseite des Coupons befind⸗
lichen Vermerkes, die Ausreichung der neuen
Serie-Coupons erfolgen. Wir fordern demnach die Inhaber von Coupons Nr. 12 auf, bei deren Einsleferung zwei gleichlautende, nach der Reihenfolge der Nummern geordnete Verzeichnisse, von denen eins auf einen ganzen Bogen geschrieben sein muß, beizu— fügen; von diesen Verzeichnissen empfängt der Präsentant das Eine mit der Bescheinigung unserer Haupt-Kasse über die erfolgte Einkiefe⸗ rung versehen zurück, gegen dessen Rückgabe so⸗ dann nach 8 Tagen in den Dienststunden des Nachmittags die zweite Serie⸗Coupons Nr 1 bis 12 pro 1. Juli 1856 bis incl. 2. Januar 1862 ausgeantwortet werden wird. Die Be— zahlung des Coupons selbst erfolgt dagegen so— fort bei der Einlieferung. .
Auch soll wiederum die Bezahlung des fälli⸗ gen Coupons, so wie die Ausreichung der neuen Serie⸗Coupons
vom 14. bis incl. 19. Januar 1856
durch die Herren Louis Hahn u. Co. in
Berlin und
die Herren Kleudgen u. Co. in Hamburg erfolgen, wenn die resp. Inhaber bei den ge— nannten Herren spätestens bis zum. Ja⸗ nuar 1556 einschließlich die Beträge schriftlich angemeldet und über die zugleich ein⸗ zuliefernden 41prozentigen Zins-Coupons Nr. 12 zwei gleichlautende, nach der Reihenfolge der Nummern geordnete Verzeichnisse, von denen ebenfalls eins auf einen ganzen Bogen geschrie— ben sein muß, eingereicht haben; gegen das Eine dieser Verzeichnisse, welches mit der Empfangs⸗ bescheinigung vorgenannter Herren versehen, zu— rückgegeben wird, wird dann die Bezahlung resp. Ausreichung der neuen Serie⸗Coupons vom 14. bis 19. Januar 1856 erfolgen.
Etwaige Widersprüche seitens der Inhaber von Obligationen ö sofern sie Beachtung ö bor dem 2. Januar] 856 bei uns schrift⸗ lich erfolgen; auf anderweitigen Schrift— wechfel, Geld- und Coupons-Sendungen nach auswärts kann jedoch nicht eingegangen werden.
Magdeburg, den 9. November 1855. Direktorium der Magdeburg⸗Wittenbergeschen
Eisenbahn-⸗Gesellschaft.
[120 9 362 ; . ö Oberschlesische Eisenbahn. Die am 2. Januar k. J. fällig werdenden und aus früheren Terminen uoch nicht abge— hobenen Zinsen unserer Stamm-Altien und Prioritäts-Obligationen lassen wir zahlen: pom 20. d. Mts. ab bei unserer Haupt⸗ kasse hier, von Morgens 9 bis 1 Uhr, bam . b ö Fan nr n bei den Herren Robert Warschauer u. Co, von Morgens 9 bis 42 Uhr, gegen Abgabe der Coupons, welche mit einer Rachweisung der Stückzahl nach Sorten, nach den verschiedenen Werthen und Fäͤlligkeits⸗ Terminen begleitet sein müssen. Breslau, den 12. Dezember 1855. Das Direktorium der Oberschlesischen Eisenbahn.
2008) . . Magdeburg-Wittenbergesche Eisenbahn.
s-⸗Resultate pro Monat No⸗ 855, (vorbehaltlich späterer Fest⸗ setzung) a) 9320 Personen mit 6124 Thlr. 11 Sgr. 3 Pf. (gegen S613 Personen mit 5734 Thlr. 11 Sgr. im November 1854). p) 162, 943,9 Ctr. Fracht- und Eilgüter 2c. mit 18,816 Thlr. 3 Sgr. (gegen 229, 7019 Ctr. mit 24,150 Thlr. 26 Sgr. 4 Pf. im Monat No⸗ bember 1854). c) Außerordentliche Einnahmen an Brückgeld 2c. 661 Thlr. 20. Sgr. 8 Pf. (gegen 899 Thlr. 16 Sgr. 8 Pf. im Monat Nobember 1854). Total- Einnahme pro No⸗ bember 1855: 25,502 Thlr. 4 Sgr. 11 Pf. (gegen 30,794 Thlr. 24 Sgr. im Monat No⸗ dember 1854.)
Betrie vember
P
*
1 1
liosg] 3. Hörder Bergwerks- und Hütten⸗Verein. Die durch Beschluß der General⸗Versammlung unserer Gesellschaft vom 22. September d. J. auf
2183
„zehn dreiviertel Prozent“ oder zein
und zwanzig Thaler fünfzehn Sil⸗
bergroschen per Actie“ festgestellte Dividende für das Geschäftsjahr 1854/55, kann vom 2. Januar 1856 ab bei unserer Kasse in Hörde oder bei dem A. Schaaff— hausen'schen Bankverein in Cöln, gegen Aus— lieferung des Dividendenscheins Nr. III., er⸗ hoben werden.
Hörde, den 10. Dezember 1855.
Der Verwaltungsrath.
—
Preisfrage.
Die Aufbewahrung des Getreides in Erdgru⸗ ben, welche der atmosphärischen Luft und der Feuchtigkeit unzugänglich sind, hat unzweifel— hafte Vorzüge vor jeder andern Art von Frucht⸗ magazinirung. Gesundes, trockenes und reines Getreide hält sich in solchen „Silos“ eine lange Reihe von Jahren hindurch unversehrt und sicher vor Würm- und Mäusefraß, so wie vor Beschädigung durch Brandunglück. Die Kosten der Anlage und Unterhaltung der Silos find weit geringer als diejenigen, welche Kornspeicher und Mehlmagazine erfordern. Ist die Einlage rung des Gekreides in Silos erfolgt, so bedarf dasselbe bis zur Entleerung der Gruben keiner weiteren Obsorge und Verwaltung, außer einer Aufsicht, um Entwendungen zu verhüten, welche jedoch, da sie nicht leicht auszuführen, viel weniger, als bei Kornhäusern, zu befürchten sind. Durch Getreidelagerung in Silos würden daher die Ein⸗ wendungen erledigt werden, welche der Magazini⸗ rung der Frucht in Speichern ꝛ20, entgegenstehen. Das Zurücklegen der Ueberschüsse reichlicher Ernten, um die gesammelten Vorräthe bei ein⸗ tretendem Mangel zur Verwendung aufzu⸗ schließen, würde aber, im Großen ausgeführt, in Zeiten des Ueberflusses den Landwirth vor einen das Verhältniß zu seiner Arbeit und zu seinem Kostenaufwande überschreitenden Sinken des Preises seiner Produkte bewahren, in Zei⸗ ten des Mangels den Druck übergroßer Theue⸗ rung verhüten,
1995
mithin im Allgemeinen höchst wohlthätig werden.
Durch die Silo- Anlagen der Mansfelder Bergbau—⸗Gesellschaft ist bereits erfahrungsmäßig erwiefen, daß auch unter unserem Himmelsstriche in Silos, welche in gutem Lehmgebirge angelegt und trocken ausgemauert werden, bei sorgfäl— tiger Füllung und Anwendung von gutem, trocknen, gereinigten und gesunden Korne, der Roggen 13 Jahre hindurch aufbewahrt werden kann, ohne daß mehr als bis 15 Prozent Verlust entsteht. Da aber gutes und hinrei⸗ chend mächtiges Lehmgebirge nicht Überall zu finden ist, auch das im Mansfeldschen zur Aus⸗ mauerung der Gruben verwendete vorzüglich wohlgeeignete Material, Schlacke, nicht aller Orten vorhanden ist, so bleibt noch die Frage zu lösen, wie auch in anderem Boden und unter Anwendung anderen Materials zum Schutze vor dem Eindringen von Feuchtigkeit Getréide-Silos gleich sicher und zweckentsprechend angelegt werden können.
Die gönigliche Akademie gemein⸗ nütziger Wissenschaften zu Erfurt fin—⸗ det sich hierdurch bewogen, einen Preis von 20 Friedrichsd'or aus der Stiftung des verstor⸗ benen Königlichen dänischen Justizraths Büchner demjenigen zu verheißen,
welcher, in genauer und ausführlicher Darstellung des Verfahrens, angiebt, wie in jeder Gegend, welche überhaupt wasser— freien Boden darbietet, Silos mit voller Sicherheit gegen das Eindringen von Feuch⸗ tigkeit und ohne unverhältnißmäßige Stei⸗ gerung der Kosten angelegt werden können, zugleich aber auch thatsächlich nachweist, daß in einem, nach dem angegebenen Ver⸗ fahren angelegten Silo das eingelegte Ge— treide drei Jahre hindurch dermaßen wohl erhalten worden ist, daß der daran gehabte Verlust 1 Prozent nicht übersteigt.
Da für diese Preisfrage, welche am 15. Ok⸗ tober 1850 gestellt war, in der öffentlichen Sitzung vom 15. Oktober 1855 keine genügende Löfung eingegangen war, so hat die Akademie beschlossen, dieselbe hiermit zu wiederholen und werden die Preisbewerber ersucht, ihre Aus⸗ arbeitungen mit den, den zweiten Theil der Aufgaben betreffenden Belegen und mit einem Motto versehen, bis zum 1. Mai 1861 unter
der Adresse: „An den Secretair der K. Akadem ze
⸗
gemeinn. Wissenschaften zu Erfurt“, porto⸗ frei einzusenden und ihren Namen, Charakter und Wohnort leserlich auf einem beiliegenden bersiegelten mit demselben Motto bezeichneten Zettel anzugeben. .
Die genügende Lösung der Aufgabe wird in der öffentlichen Sitzung am 15. Oktober 1861 gekrönt werden.
Erfurt, den 15. Oktober 1855.
1209061 Bekanntmachung.
Mit Bezug auf unser Publikandum vom 10ten Nobember 1855 machen wir hiermit bekannt daß von den gemäß Privilegiums vom 14. Marz 1845 (Gesetz⸗ Sammlung pro 1845 pag. 209 seq.) ausgegebenen Memeler Stadt-Obligationen fol⸗ gende Nummern:
dJ D 6 te,, ehufs deren Amortisation durch die Stadt⸗ Schulden-Tilgungs-Kommission unter dem Vor⸗ sitze des Magistrats am 10. Dezember 1855 ausgeloost worden. l Memel, den 10. Dezember 1855. Der Magistrat. Stadt⸗Schulden-Tilgungs⸗Kommission.
[1869
ö 5 ‚ ö . j Braunschweigische Bank. In Folge Beschlusses des Verwaltungsrathes
wird hiermit die zehnte und letzte Ein⸗
zahlung ausgeschrieben. Dieselbe ist auf die
Interims-Actien Litt. B., abzüglich 4 Procent
Zinsen auf die darauf bereits eingezahlten
so Thlr., mit 19 Thlr. 14 Sgr. pro Aetie
vom 15. bis spätestens ultimo k
entweder bei der Bank-Kasse hier, oder bei
Herren Mendelssohn C Comp. in Ber⸗
lin, oder bei
Herren Frege u. Comp. in Le ipzig, oder bei
unserer Agentur in Bremen,
gegen Einreichung der Interims-Actien und
Empfangnahme der über 100 Thlr. lautenden
Actien⸗Documente Lirt. B. mit Talon und
Coupons zu leisten, und wird wegen der durch
verspätete oder bersäumte Einzahlung entstehen⸗
den Nachtheile auf §. 5 der Bankstatuten ver— wiesen.
Braunschweig, den 20. November 1855.
Die Direction der Braunschweigischen Bank. Vieweg. Urbich.
1180
Lübeckische Staats -Anleihe
von 1850.
Im Beisein der Noötarien Dr. Kulenkamp und Dr. Asschen feldt sind heute von obiger Anleihe ausg eloos word
A. Nr. 464. 213. 463. a 1000 Thlr. 3000 Thlr.
B. Nr. 25
3500
: 1400 PD. Nr. 1594. 837. 961. 2 19 . 3hh ; Ct. 8200 Thlr. Die Auszahlung findet am 2. Januar 1856 ů gegen Einlieferung der Original⸗-Obliga⸗ tioner
und aller später fällig werdenden Cou⸗ pons statt und zwar nach Wahl der Inhaber in Berlin bei Herren Gebrüder Schickler oder bei Herren Mendels sohn . in Hamburg bei Hrn. Salomon Heine, in Lübeck bei der unterzeichneten Behörde. Diejenigen Inhaber, welche die Zahlung in Berlin oder Hamburg entgegennehmen wollen, haben ihre Obligationen zwischen dem 1. und 15. Dezember bei einem der gedachten Banquier⸗ häuser abstempeln zu lassen. ; Für die nicht also abgestempelten Obligationen kann die Zahlung nur in Lübeck entgegenge⸗ nommen werden.
2
Ueber den Faͤlligkeits⸗Termin binaus werden die ausgeloosten Obligationen an deren Inhaber nicht weiter berzinst..
Fübeck, den 2. Juli 1855. . Die Deputation zur Verwaltung der Gübeckische
Staats-Anleibe von 1850.