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Kartof⸗
Gerste. Hafer. feln.
Namen der Städte. Weizen.
Durchschnitts⸗ Preise
der 12 preuß. Städte 7 posenschen Städte brandenb. Städte 4 pommersch. Städte 12 schlesischen Städte S sächsischen Städte A westfãälisch. Städte 14 rheinischen Städte
31 *
1343. 305
1414 * 140 12719 ö.
2 943 * i, 1461
Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.
Bescheid vom 21. November 1855 — betreffend die Natur der von den Königlichen General-Kommis⸗— sionen in Anseinandersetzungs-Sachen auf Grund des bestehenden Interimistikums verhängten Geldstrafen. Gesetz vom 2. Juni 1852. (Staats-Anzeiger Nr. 138 S. 809.) Dem Magistrat wird auf die Vorstellung vom 20. September d. J. eröffnet, daß die General-Kommission zu N. mit vollem Rechte einen Anspruch der Stadt- Kommune N. auf diejenigen Strafen bestreitet, welche auf Grund des in der Ablösungs-Sache von N. festgestellten Interimistikums verhängt und eingezogen worden.
Es läßt sich ein solcher Anspruch auf das Holzdiebstahls-Gesetz vom 2. Juni 1852, §. 42 nicht stützen; denn die gegen die Fest⸗ setzung des Interimistikums unternommenen Handlungen sind eben keine Diebstähle: eben so wenig aber auch auf die Verordnung vom 2. Januar 1849 §. 8, denn es hat der Kommune auch vor— dem ein solcher Anspruch nicht zugestanden. Wären die in Rede stehen⸗ den Strafen auch in der That Polizeistrafen, so würde ihr Genuß, da der allegirte §. 8. in Verbindung mit dem Justiz⸗Ministerial⸗
ͤ .
Reskript vom 21. Mai 1849 das bisherige Verfahren bis auf Weiteres aufrecht erhalten hat, nach dem Reskripte vom 29. Juli 1833 der Landes-
Polizeibehörde zugewiesen werden müssen. Die Strafen sind aber
keine Polizeistrafen, wie die von den General⸗Kommissionen getroffe⸗
nen interimistischen Festsetzungen keine Polizei-⸗-Regulative sind. Dieselben tragen nach der ihnen §. 36. der Verordnung vom 30. Juni 1834 zugewiesenen Bestimmung, lediglich den Charakter prozessualischer, streitige, in das Gebiet des Civil⸗Rechts fallende Fragen zeitweilig erledigender Akte, und es sind die angedrohten Strafen nur die Mittel zur Exekution, die nach §. 654. Thl. J. Tit. 24. der Allgemeinen Gerichts-Oronung und §. 10. der Verordnung vom 4. März 1834 in Geldstrafen zu bestehen hat.
Demnach sind die Strafen lediglich Prozeßstrafen, welche nach §. 576. der Kriminal-Ordnung den Salarien-Kassen gebühren.
Berlin, den 21. November 1865. Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. von Manteuffel. ;
An den Magistrat zu N.
Angekommen: Se. Durchlaucht der Herzog von Ratibor und Fürst von Corvey, von Rauden. . Se. Durchlaucht der Königlich hannoversche General der Ka—
vallerie à la suite P—rinz Bernhard zu So ms-Braunfels,
von Hannover.
Abgereist: Se. Excellenz der Ober-Burggraf im Königreich Preußen, von Brünneck, nach Trebnitz.
Se. Excellenz der Fürstlich schwarzburg⸗rudolstädtische Staats⸗
minister, von Bertrab, nach Ruvdolstadt.
Summarische Uebersicht der immatrikulirten Stu⸗ direnden auf der Albertus-Universität zu Königs⸗— berg in Preußen von Michaelis 1855 bis Ostern 1856.
Von Ostern bis Michaelis 1855 waren Studirende vorhanden, ein⸗—
schließlich von drei nachträglich Immatrikulirten
Davon sind n) gestorben
b) in der Matrikel gestrichen
c) laut Erkenntniß von der Universität ent⸗ fernt .
J .
Es sind demnach geblieben
In diesem Semester sind immatrikulirt. . . . . . . Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt daher..
355 Die theologische Fakul⸗) Inländer ................... . 83 tät zählt: Ausländer ö.
Die juristische Fakultät Inländer zählt: Ausländer
Die medizinische Fakul-5 Inländer ..... ... . tät zählt: Ausländer
a) Inländer mit dem Zeugniß der Neife . b) Inländer ohne Zeugniß der Reife auf Grund des §. 36 des Reglements vom 4. Juni 1834 immatrikulirt.. Ec) Ausländer
Die philosophische Fa— kultät zählt:
Außerdem besuchen die Vorlesungen: a) bei der pharmaceutischen Studien-Kommission in⸗ seribirte PHharmaceuten ... ...... b) mit besonderer Genehmigung d JJ Kö kö
Es nehmen also im Ganzen an den Vorlesungen Theil. .
N icht amtliches.
Preußen. Auf der Königlichen Werft zu Danzig
ist kürzlich ein Schoner — der „Iltis“ — fertig geworden, welcher
bestimmt ist, bei der Betonnung der Jade verwendet zu werden
X.
und, sofern es die Witterung erlaubt, noch in diesem Jahre dahin
abgehen wird. (Pr. C.)
Lübeck, 17. Dezember. In der heutigen Versammlung der
Bürgerschaft wurden die Anträge des Senates angenommen, das
ö
Budget für 1856 mit Einnahme und Ausgabe von 1,090,980 Mrk. 67 Sch. und unter Bewilligung einer außerordentlichen halben direkten und Militair-Steuer.
ö .
Bayern. München, 16. Dezember. Se. Majestät der König empfing diesen Nachmittag den königl. preußischen Bundes⸗ tagsgesandten v. Bismark-Schönhau sen in besonderer Audienz, worauf Letzterer auch Ihrer Majestät der Königin seine Aufwar— tung machte. (N. C.)
— 18. Dezember. Der Justiz-Minister legte heute der Kammer der Abgeordneten einen neuen Strafcodexr vor, der ge— meinschaftlich für die Provinzen diesseits und jenseits des Rheins gelten soll. Der Minister des Innern brachte ein neues Polizei⸗ gesetzbuch ein. — Der Landtag ist auf zwei Monate verlängert. (Tel. Dep.)
Großbritannien und Irland. London, 17. Dezem⸗ Mit der amerikanischen Post ist in Southampton die Bot⸗— schaft eingetroffen, welche Präsident Pierce an den Kongreß bei Gelegenheit der Eröffnung desselben gerichtet hat. Dieses Doku⸗
ment enthält interessante Mittheilungen über die englischen Wer—
bungen.
Frankreich. Paris, 17. Dezember. Der bisherige würt⸗ tembergische Minister-Resident, Baron v. Wächter, hat gestern dem Kaiser neue Schreiben, die ihn als Gesandten beglaubigen, so wie der mexikanische Gesandte, Pacheco, seine Rückberufungsschreiben nebst einem Schreiben des neuen Präsidenten von Mexiko, des Ge= nerals Alvarez, überreicht. — In dem Budget⸗-⸗Entwurfe für 1867 sind die Ausgaben des Ministeriums des Innern auf 140,837,000 Fr.
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d. h. auf fast 4 Mill. höher veranschlagt, als für 1856. Anderthalb Millionen dieser Mehr-Ausgabe werden für den allgemeinen Dienst und dritthalb Millionen für den Departementaldienst beansprucht. Zu den aufgeführten neuen Ausgaben gehören 61,000 Fr. für die Errichtung von Auswanderungs - Kommissariaten zu Straßburg, Paris und Havre. Was das Kriegsministerium an⸗ geht, so sind dessen Ausgaben im Budget-Entwurf für 1857 auf etwa 400,000 Fr. höher veranschlagt, als für 1856. Die bedeu— tendste Mehrausgabe rührt von der Sold⸗-Erhöhung für die Kaiser— liche Gendarmerie her, die pro Mann jährlich 150 Fr. betragen soll. Die durch den Krieg gebotenen Extra-Ausgaben sind in das Budget des Kriegsministers, das sich blos auf den Friedensfuß von 378,000 Mann und 90,000 Pferden bezieht, gar nicht auf— genommen.
Spanien. Eine Depesche aus Madrid vom 15. Dezember lautet: „Die Debatten über die Verfassung wurden gestern beendigt. Die Interpellations-Anträge der Demokraten gegen den Marschall O'Donnell sind zurückgewiesen worden. — Die Unterhandlungen in Bezug auf die Vorschläge des Credit Mobilier dauern fort. Man spricht von Errichtung einer Succursale zu Madrid.“
— Am 22. November ist in der „Madrider Gazeta“ das von den Cortes angenommene Gesetz in Betreff der Anlegung von Ackerbau⸗-Kolonieen in Spanien amtlich veröffentlicht wor⸗ den. Dasselbe bezweckt neben der Hebung der Landeskultur auch die Bevölkerung öder Gegenden des Königreichs. Das Gouvernement greift zur Förderung beider Zwecke nicht selbstständig ein, sondern will die auf dem Privatwege zu begründenden Kolonieen überwachen, schützen und unterstützen. Bei dem Ganzen ist es namentlich auch auf die Heranziehung fremder Einwanderer abgesehen, die sich in Spanien niederlassen sollen. Indessen sind die Vortheile, welche den Einwanderern dargeboten werden, keinesweges sehr umfassender oder sehr lockender Natur. Man verheißt denselben zehnjährige Frei— heit von allen direkten Abgaben, Militairfreiheit für die Kolonisten selbst und deren im Ausland geborenen Söhne, so wie zollfreie Einfuhr der für die erste Einrichtung erforderlichen Effekten. Alle übrigen Begünstigungen sind rein nebensächlicher Natur. Be— stimmte Lokalitäten, wo die Kolonieen begründet werden sollen, sind noch nicht angegeben. Doch hat man vorzugsweise die süd— lichen Provinzen dabei im Auge. Letztere sind allerdings vom Klima begünstigt und enthalten zum Theil trefflichen Boden, sind aber fast durchgängig so arm an Holz, daß die Beschaffung desselben mit eben so viel Schwierigkeiten als Kosten verbunden ist. (Pr. C.)
Italien. Rom, 12. Dezember. Anläßlich der Verhaftung mehrerer Mazzini'schen Sendlinge hatte der hier kommandirende französische General einen Tagesbefehl erlassen, wonach bei Abend— anbruch die Kavallerie sich zu Pferde setzen und die Infanterie schlagfertig halten sollte; da indeß die öffentliche Ruhe und Ord— nung vollkommen ungestört blieb und kein Grund zu Besorgnissen vorlag, so ist der in Rede stehende Tagesbefehl zurückgezogen worden.
Turin, 14. Dezember. Die englische Regierung ließ in Piemont 2500 Maulthiere für die Krim ankaufen, wovon ein Theil schon eingeschifft it. Auch von Barcelona gehen Maulthiere da— hin ab.
Ein französischer Dampfer ist auf
Genua, 14. Dezember.
der Fahrt nach Marseille
aufgebracht wurde.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 13. Dezember. Der General -Adjutant Fürst Gortschakoff berichtet unter dem . November (10. Dezember) über die bereits bekannte Affaire:
„Auf der Krimschen Halbiusel steht Alles gut. Am 2osten (8. Dezember) ging Oberst Oclobgio mit einem kleinen Theile des am oberen Belbek stehenden Detaschements über das Defilé ins Baidar-Thal, griff die vorgeschobenen feindlichen Truppen in Urkusta und Baga an, schlug sie aus diesen Ortschaften heraus und warf sie an die Tschernaja zurück. Es blieben 20 Gefangene in unseren Händen.“
Hinsichtlich der mehrerwähnten russischen Anleihe theilen die Petersburger Blätter Folgendes mit:
Se. Majestät der Kaiser haben geruht, nachstehenden Ukas an den Finanzminister zu richten:
Um die außerordentlichen Ausgaben, welche die gegenwärtigen Um— stände dem Reichsschatze aufbürden, zu decken, haben Wir Sie, Ihrem Vorschlage gemäß, ermächtigt, durch Vermittelung des Handlungshauses Unseres Banquiers, des Wirklichen Staatsraths Baron Stieglitz in St. Petersburg, eine Anleihe von funfzig Millionen Rubel Silber unter den bon Uns bestätigten Bedingungen abzuschließen, und Wir befehlen Ihnen demzufolge, die folgenden Dispositionen zu treffen:
15 Diese Anleihe wird in das große Buch der öffentlichen Schuld Rußlands eingetragen, als sechste Anleihe zu fünf vom Hundert. 2) Es werden für diese Anleihe Billets der Kaiserlichen Schulden-Tilgungs⸗ Kommission (Inseriptionen) au porteur ausgegeben, jedes Billet zum Be—
hier mit einem russischen Schiffe passirt, welches, von Livorno unter toskanischer Flagge kommend, von ihm
trage von 500 Rbl. Silb. 3) Diese , bringen eine jährliche Rente von fünf Prozent vom 1. Oktober dieses Jahres an. Jeder In⸗ seription sind zwanzig Coupons angehängt, auf deren Vorzeigung die fällige Rente zum entsprechenden Termin ausgezahlt wird. 4) Die Zahlung dieser Rente für jedes abgelaufene Seme ster geschieht vom 1. April bis zum 1. Juni und vom L Oktober bis zum 1. Dezember, und wird für jeden Coupon gezahlt in St. Petersburg: von der Schulden-Tilgungs-Commission 12 Rubel 50 Kop. Silber oder durch Vermittelung des Banquiers Stieglitz u. Comp. entweder 23 Gulden 60 Cent. holländisch, oder 26 Mark 16 Schilling 11 Pfennig hamburger Banko. 5) Nach Ablauf der zehn ersten Jahre der Anleihe werden neue Coupons für die alsdann noch zirkulirenden Inscriptionen ausgegeben. 6) Die Tilgung dieser Anleihe beginnt im Jahre 1858 und es wird zu diesem Behufe ein spezieller Fonds an⸗ gewiesen, der mit den übrigen Anleihen nicht vermengt werden kann, und der jedes Jahr 2 Prozent vom Nominalwerthe' der Anleihe bil— det. Dieser Tilgungsfonds, welcher in Folge der durch den Rückkauf der Inscriptionen disponibel gewordenen Zinsen anwachsen wird, wird dazu verwandt werden, die Inseriptionen zum Cours einzulösen, so lange fie nicht über ihren Nominalwerth, d. h. über pari steigen. Nach zwanzig Jahren, und namentlich vom Jahre 1875 an reservirt sich die Regierung das Recht, die Inscriptionen dieser Anleihe, welche dann noch eirkuliren, zum Betrage ihres Nominalwerthes einzulösen. . Alexander. St. Petersburg, den 26. November 1855. Fur richtige Uebersetzung: gez. Der Reichskanzler Graf Nesselrode.
Dänemark. Kopenhagen, 16. Dezember. In der gestrigen Sitzung des Reichsgerichts legten die beiden Vertheidiger der angeklagten Minister eine Reihe von Beweisstücken zu Gunsten ihrer Klienten vor. Der öffentliche Ankläger, Advokat Brock, bat, um sich mit diesen und mit andern, ihm vom Kriegs-Ministerium ausgehändigten Dokumenten bekannt zu machen, um Aussetzung der Verhandlungen bis zum 12. Januar 1856, was auch von Seiten des Gerichthofes bewilligt wurde.
Die Leiche des seit dem Anfange dieses Monats vermißten portugiesischen Geschäftsträgers, Antonio Valdez, ist endlich vor— gestern aufgefunden worden. Man nimmt allgemein an, daß er in einem Anfalle von Trübsinn selbst den Tod gesucht habe.
—
Telegraphtis ch Re.
I
Köln, 19. Dezember. Die Rheinbrücke ist heute früh 1 Uhr wegen Treibeises wieder abgefahren.
8. Dezember, Vormittags. (Wolff's
Stockholm, Dienstag, Tel. Bur.) Ein Vertrag Schwedens mit den Westmächten wurde
dem Vernehmen nach gestern ratifizirt.
Gunst und Bissens hn
Unter dem Titel: geugnisse des Gliauhe Herzen brandenburgisch-preußischer Landesherren“ eben in Kommission der Decker schen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei eine kleine Schrift erschienen, deren Ertrag zur Weihnachtsbescheerung armer Kinder in der Dreifaltigkeitsgemeinde bestimmt ist. Das Büchlein enthält das Glaubensbekenntniß des Kurfürsten Joachim II., des Gründers der evangelischen Kirche in dem Stammlande der Monarchie; ein Gebet des großen Kurfürsten, nach einer eigenhändigen Hand— schrift desselben; und „Ein Königliches Gebeht, welches Se. Königliche Majestät Friedrich, der Erste Christliche König in Preußen, am drit— ten Tage nach der Krönung und Salbung selbst gemacht eigenhändig aufgesetzt.! (Pr. C.)
„In den La Plata-⸗Ländern ist, wie mehr oder weniger in fast allen südamerikanischen Staaten, nur von Anfängen einer wissenschaft— lichen Ausbildung der Landesangebörigen die Rede. Im Freistaat Pa raguay gab es bisher gar keine Universität; Montevideo und Buenos— Ayres haben je eine Universität, Doktoren der T ie chte allerdings in Unzahl. Auch die argentinische Republik hat, auf dem großen Flächenraum ihres Gebietes, nur eine Anstalt dieser Art, das ist die Universität zu Cordova. Ueber diese kamen uns jüngst einige No— tizen zu. Die National-Universität zu Cordova ist eine der ältesten der⸗ artigen Anstalten des spanischen Amerika und hat schon eine Periode der Blüthezeit gehabt. Cordopva, die Hauptstadt der gleichnamigen gebirgigen Provinz, zählt jetzt schon 25,000 Einwohner und nimmt rasch an Bebölkerung zu. Fortdauernd siedeln sich Fremde aller Welt gegenden an. Deutsche finden sich dort bereits einige zwanzig, darunter auch Preußen. Vor Kurzem hat sich auch ein deutsches Kommissions— geschäft en gros dort aufgethan (Wedekind u. Co. Die Stadt hat seit dem Herbst d. J. auch eine eigene politische Zeitung „El Imparcial“. Die dortige Universität war längst nicht mehr in ihrer bormaligen Blüthe, sie ist aber neuerdings, wie es scheint, ein Gegenstand der Sorgfalt der Bundesregierung zu Parana geworden. Erst unterm 22. August d. J. hat der argentinische Minister für Justiz, Kultus und öffentlichen Unter⸗ richt in einem Erlaß an den Rektor der dortigen Akademie die bei dem Unterricht auf derselben zu Grunde zu legenden Kompendien, die Dauer der Lehrzeit in den einzelnen Fächern und die Haupt-Vorlesungen des nächsten Lehrkursus festgestellt. (Pr. C.)