1856 / 2 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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—— g ; d

2 * , . . . ö. —— 3 ö K 2 ;

e) im Departement Köslin: I Zadow. ...... Er. G. Dramburg

ͤ der

d) im Departement Königsberg:

1) Begaitten, Fürstenau, . . 1 r Rössel) Rössel)

ch im Departement Insterburg:

1) Coadjuthen, Kirchspiell Kr. G. Heydekrug Kr. G. Tilsit f) im Departement Marienwerder:

1) Groß- und Klein—⸗

Applinken und Krau—

JJ Kr. G. Marienwerder G. K. Mewe (Kr. G. Marienwerder)

2) Neudorf, Orlowo,

Ostrowo, Pluznitz . ; ö

und Wildzons... G. K. Briesen (,r. G. Kr. G. Kulm

Kulm)

3) Zadow bgl. c.

3

g) im Departement Breslau:

I) Giehrichswalde und .

Schlottendorf ...... G. K. Reichenstein (Er. Kr. G. Frankenstein

G. Frankenste in) h) im Departement Ratibor:

1) Baumgarten, Bisch⸗ dorf, Brune, Jacobs⸗ dorf und Kochels⸗

4 G. K. Pitschen (Kr. G. Kr. G. Creuzburg 2 Creuzburg) w 2 Reben,, . G. K. Neu⸗Berun (Kr. Kr. G. Pleß

G. Pleß) 3) Tichau. .. ...... ...] G. K. Nicolai (desgl. desgl. i) im Departement Hälberstadt: 1) Stein fee Kir. G. Nordhausen . Nordhausen)

k) im Departement Naumburg:

1) Wundersleben ... G. K. Weißensee Kr. G. K. Sömmerda (Kr.

G. Erfurth G. Erfurt) 2) Coßdorf, Lehndorf . und Wenzendorf . Kr. G. Liebenwerda G. K. G. Liebenwerda)

3) Calzendorf G. K. Mücheln (Kr. G. Kr. G. Querfurt Querfurt)

4) Allzunach u. Frauen⸗ ä

G. K. Schleusingen (r. Kr. G. Suhl G. Suhl) 5) Dorna . Kr. G. Wittenberg —ͤ Wittenberg) 6) Meuro .... —— 1 G. K. Kemberg (Kr. G. G. K. Schmiedeberg Wittenberg) desgl.]) 4 G. K. Schmiedeberg , . (desgl.) ö. . B mhh nn, G. K. Seyda (desgl.) ] G. K. Jessen (desgl.) l. im Departement Hamm:

7) Gamlo .

1) Dahlhausen und , Kr. G. Bochum G. Bochum). 2) Hengsen, Holzwickede, Opherdecke und . Fr, G. Dortmund Hamm).

3) Hohenholte, Kierspe und Schmidthausens G. K. Meinertshagens Kr. G. Lüdenscheid. (Kr. G. Lüdenscheid)

Finanz⸗Ministerin m. Cirkular⸗-Verfügung vom 18. Oktober 1855 be— treffend die Hebegebühren für Einziehung der Erträge aus Gras- und Weidenutzungen, so wie aus dem Verkaufe von Bäumen ze. an den Chausseen.

Eirkular⸗Verfügung bom 11. März 1854 (Staats-Anzeiger Nr. 115

S. 855).

Es ist für angemessen erachtet worden, fortan sämmtlichen

Chausseegeld - Erhebern, ohne Rücksicht darauf, ob sie gegen Tan-

tieme angestellt sind, oder eine feste Renumeration beziehen, so wie 3 Chausseegelbpächtern, wenn sie mit ber ö . en il er ꝛc. für Gras⸗ und Weidenutzungen an den Staatschausseen eguftragt werden, eine Hebegebühr von „Drei Prozent“ zahlen zu lassen. Eine gleiche Tantieme kann venselben ö, „Cirkular Verfügung vom 11. März 18564 von dem rlös aus dem Verkauf entbehrlicher Bäume von Chausseen oder

G. K. Märk. Friedland (Kr. G. Deutsch⸗Crone) Dept. Marienwer⸗

G. K. Bischofstein (Kr. G. G. K. Seeburg (Kr. G.

G. K. Ellrich (Kr. G.

G. K. Kemberg (Kr. G

G. K. Kemberg (desgl) hungsweise klassifizirten Einkommensteuer

G. Dep. Hattingen (Kr.

G. Dep. Unna (Kr. G.

nach Maßgabe

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Erheber zu bedienen.

ihrem Einkommen auf Tantieme angewiesen sind. Berlin, den 18. Oktober 1855. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche 6.

An sämmtliche Königliche Regierungen.

ämter danach mit Anweisung zu versehen. Berlin, den 18. Oktober 18565. Der Finanz-Mintster. . An sämutliche Provinzial-Steuer⸗Direktoren und die Königlichen Regierungen ir Pstsdam und Frankfurt a. d. D.

Verfügung vom 31. Oktober 1855 be treffend

die Heranziehung des Gesindes einer Die nstherr⸗

schaft, welche einen inem

klassensteuerpflichtigen und in einem mahl- und

schlachtsteuerpflichtigen Orte hat, zur Klassen— steu er.

doppelten Wohnsitz in ein

Mühlberg (Kr. . . Die Königliche Regierung wird in Folge des Berichts vom

9. d. M., betreffend die Heranziehung der Dlenstboten des N

Klassensteuer, zunächst darauf aufmerksam gemacht, daß, wenn Je mand einen doppelten Wohnsitz in einem klassensteuerpflichtigen und iu einem mahl- und schlachtsteuerpflichtigen Orte hat, bezüglich seiner Besteuerung die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 18. Juh 1826 nicht mehr maßgebend ist, sondern nur die Schlußbestimmung des §. 3 des Gesetzes vom 1. Mai 18651, wonach in Fällen diese Art stets der ganze Jahresbetrag der veranlagten Klassen- bezie— entrichtet werden muß Wenn in der Verfügung vom 8. Februar 1852 der Allerhöchste: Kabinets-Ordre vom 18. Juli 1825 Erwähnung geschieht, so ist damit die Fortdauer der Gültigkeit dieser Ordre, soweit solche mit dem angeführten 8. 3. in Widerspruch steht, nicht ausgesprochen vielmehr ist die Ordre mit Rücksicht auf den Inhalt des der Ver— fügung voraagegangenen Berichts nur beiläufig und lediglich in Beziehung auf die Frage, ob an einem oder mehreren Orten ein Wohnsitz begründet sei, erwähnt. In Folge des §. 3. a. a. O. ist, da in der Regel das Ge— sinde den Wohnsitz des Dienstherrn hat, auch das Gefinde eines Dienstherrn, welcher einen doppelten Wohnsitz der gedachten Art hat, zur Entrichtung des ganzen Jahresbetrages der dem Gesinde zugetheilten Klassensteuer für verpflichtet zu erachten, ohne Rücksicht darauf, ob und wie lange dasselbe sich am Wohnsitze des Dienstherrn in der mahl⸗ und schlachtsteuerpflichtigen Stadt befindet, und nur diejenigen Diensthoten, welche, ohne dem Dienstherrn nach dem klassensteuerpflichtigen Wohnorte zu folgen, lediglich zu seiner Bedienung während seines Aufenthalts am mahl- und schlachtsteuer— pflichtigen Wohnorte verwendet werden, sind von der Klassensteuer frei zu lassen. Begeben sich dergleichen Dienstboten mit dem Dienstherrn nach dessen klassensteuerpflichtigem Wohnorte, so sind sie von dem Monate ab, in welchem dles geschieht, zur Klassensteuer heranzuziehen. Berlin, den 31. Oktober 1855.

Der Finanz ⸗⸗Minister.

An die Königliche Regierung zu Potsdam.

Cirkular⸗Verfügung vom 22. November 1855

betreffend die Begleitscheinabfertigung zollpflich—

tiger LWanaren bei der Zollstelle am Bahnhofe in Harburg.

Das Königlich hannoversche Hauptzollamt zu Harburg hat die

aus Chausseepflanzungen bewilligt werden, wenn die Königliche Regierung sich veranlaßt findet, den Verkauf an Ort und Stelle und in leinen Abtheilungen anzuordnen und sich zur Einziehung und Abführung der auffommenden Kaufgelder der Chausseegeld⸗

Anderen Hebebeamten der Verwaltung der direkten und indi— rekten Steuern ist die Hebegebühr von dreh Prozent für Einziehung derartiger Pachtgelder 2c. nur dann zu bewilligen, wenn 'ste mit

Der Finanz⸗Minister.

Abschrift erhalten Ew. ꝛ. zur Nachricht und um die Haupt—

8 5911

Anweisung erhalten, vom 1. Dezember d. J. ab bei der Zollstelle

Im Bahnhofe zu Harburg die Abfertigung der mittelst der Eisen— bahn . o llpflich tigen Waaren auf Ansagezettel und La⸗

dung sverzeichnisse einzustellen und statt dessen die Abfertigung auf

Begleitscheine zur Anwendung zu bringen. Diese Anordnung be⸗ 2 . der Vi abe bung im 8. 27 des Haupt Protokolls der 117 General-Konferenz Seite 63, weshalb bei der Begleitscheinab⸗

fertigung diejenigen Abweichungen werden eintreten können, über deren Zülassung nach Ausweis des Konferenzprotokolles die da⸗ selbst angegebene nähere Verahredung getroffen worden ist. Ew. ꝛc. wollen demgemäß die betheiligten Aemter mit der erforderlichen

Anweisung versehen. . Berlin, den 22. November 18565.

Der General-Direktor der Steuern. A

sämmtliche Provinzial⸗Steuer⸗Direktoren,

die Königlichen Regierungen in Potsdam

und Frankfurt ꝛe.

. ( . . . J

Cirkular⸗-Verfügung vom 3. Dezember 1855 h e⸗

treffend die Anwendung des Zollgewichts bei Hr s ö R w 28 * . Wiegung zollpflichtiger Postgüter.

derfügung vom 10. Januar 1855

benachrichtige

,, 5

und Taxis'sche Post-Anstalten mit Zollgewichtssätzen versehen sein

verden, und vom gedachten Zeitpunkte ab bei Wieg ung der Post⸗ güter ausschließlich das Zollgewicht in Anwendung zu bringen aben

ie wollen hiernach das Weitere veranlassen. erlin, den 3. Dezember 1865.

Der General⸗-Direktor der Steuern.

An sämmtliche Provinzial⸗-Steuer-Direktoren, die Königlichen Regierungen zu Potsdam und Frankfurt c.

* 8

Abgereist: Der General-Major und Kommandant vo Magdeburg, von Steinmetz, nach Magdeburg.

Berlin, 2. Januar. Se. Majestät der

Gesammt⸗Haus⸗Orden Albrechts des Bären zu ertheilen.

Nichtamtliches.

. Preußen, Berlin, 31. Dezember. Se. Majestät der König und Ihre Majestät die Königin empfingen heute in der Schloßkapelle zu Charlottenburg das heilige Abendmahl.

Im Laufe des Tages, fanden die gewöhnlichen Vorträge statt, auch arbeiteten Se. Majestät mit dem Minister-Präsidenten. Abends

wohnten Se. Majestät der König und Ihre Majestät die Königin der liturgischen Andacht im Dome bei.

Gladbach, 29. Dezember. Der Präsident der hiesigen Handelskammer, Herr Königs von Dülken, hat vorgestern im Einvernehmen mit dem Herrn Geh. Kommerzienrath Diergardt aus Vierssen bei der Handelskammer den Antrag gestellt, dieselbe möge bei des Herrn Handelsministers Excellenz die Einführung der Tabaksre gie hefürworten, damit dadurch dem Staate eine neue Zuelle von Einnahmen eröffnet und eine weitere Besteuerung des Mittelstandes verhindert werde. (Rh. u. Ruhr-3.)

(Staats-⸗Anzeiger Nr. 31, S. 322). ö 3 zember. t ö . daß Graf Esterhazy am 27. d. M. dem Grafen Nesselrode das ; ich, in Verfolg der Verfügung vom 6sterreichische Ultimatum übergeben hat. 10. Januar d. J., daß nach einer Mittheilung des Herrn Ministers ; für Handel 2c. bis zum 1. Januar k. J. sämmtliche Fürstlich Thurn

wird bis Donnerstag in Schloß Windsor verweilen.

Batterieen ist Srdre gegeben.

gebauten „Aetna“ ähnlich sehn. König haben rüstung begriffene Schrauben⸗-Fregatte (50 Kanonen) All ; dia st / eG ; C. n * . * 16 9 6 8. ö . h Allergnädigst geruht, dem Seconde⸗-Lientenant Grafen von Westarp wird Anfang Februar seefähig sein. im 7. Kürasster⸗Regiment, die Erlaubniß zur Anlegung des ihm

verliehenen Rittet= Kreuzes erster Klasst vom Herzoglich Anhaltischen anzeigt, hat der Minsster des Auswärtigen mit den Bevollmächtig⸗

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Sachsen. Dresden, 31. Dezember. Der Flügel- Adjutant Sr. Majestät des Königs von Preußen, Oberst v. Manteuffel, ist heute Mittag von Berlin hier eingetroffen. Derselbe hatte bald nach seiner Ankunft eine Audienz bei Sr. Majestät dem König und wurde Nachmittag zur königlichen Tafel gezogen. Wie wir ver⸗ nehmen, wird sich Oberst v. Manteuffel morgen von hier nach Wien begeben. (Dr. J.)

Altenburg, 31. Dezember. Nach einer Höchsten Verord⸗ nung vom 20sten d. M. wird die seit 1845 behufs der Vorarbeiten für Regulirung der neuen Grundsteuer⸗ und Hypothekenverfassung eingesetzte Katasterkommisston, nachdem die gedachten Arbeiten bis

auf wenige und unerhebliche Rückstände beendigt worden sind, mit dem heutigen Tage aufgelöst. Der Einführung der neuen Grund⸗ steuer dürfte noch im Laufe dieses Jahres entgegenzusehen sein.

(E. Ztg.)

Hamburg, 31. Dezember. Der Senat hat im Verein mit

den hohen Senaten von Lübeck und Bremen den bisherigen ham⸗

burgischen Geschäftsträger am Königlich preußischen Hofe, Herrn Dr. Alfred Rücker, zum hanseatischen Ministerresidenten am

Königlich großbritannischen Hofe, so wie zum General-Konsul in

London ernannt. (H. B. H.)

HSesterreich. Triest, 31. Dezember. Der Kriegsdampfer

„Elisabeth“ mit Herrn Baron von Koller an Bord ist von Kon⸗

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stantinopel hier eingetroffen.

Großbritannien und Irland. London, 31. De⸗ „Morning Post“ schreibt: Wir sind autorisirt, zu erklären,

Am nächsten Donnerstag sollen, wie der „Morn. Advertiser“ erfahren haben will, im Kabinetsrath die in die Thronrede zur Eröffnung des Parlaments aufzunehmenden Punkte in Erwägung gezogen und diese sodann der in vierzehn Tagen in Schloß Windsor unter dem Vorsitz der Königin zu haltenden Geheimraths⸗Ver—

sammlung vorgelegt werden. „Man glaubt,“ so fügt der „Adver⸗

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tiser“ dieser Nachricht hinzu, „daß eine Summe von 20 bis 25

Millionen Pfd. St. erforderlich sein werde, um den Anforderungen

an den Schatz zu begegnen, welche der Krieg und die allgemeinen Ausgaben bis zum 5. April verursachen werden, und man sagt,

daß die Minister über die beste Art und Weise, wie die fehlenden Mittel aufgebracht werden sollten, getheilter Meinung seien. Sir Charles Wood soll in der That eine Erhöhung der Einkommen⸗

steuer auf 10 pCt. oder 2 Schilling für das Pfund Sterling empfehlen.“ So sehr nun der „Advertiser“ für Fortsetzung des

Krieges ist, sagt ihm doch eine solche unmittelbar sich fühlbar

machende Last des Krieges nicht zu, und er hofft, das Kabinet Lord

Palierston's werde jenen Vorschlag verwerfen und statt dessen, wie Schroeder, von : dem Wege der Anleihe beschaffen.

es angeblich zuerst beabsichtigt worden, die nöthigen Geldmittel auf

Der Herzog von Cambridge verläßt heute London und Seine Reise nach Paris wird, wie verlautet, nicht vor Ablauf von 14 Tagen

erfolgen.

Zur Herrichtung von abermals drei neuen schwimmenden Zwei werden in Schottland, eine auf der Themse gebaut werden. Sie werden dem in Chatham Die neue ebendaselbst in der Aus⸗ Chesspeake“

Frankreich. Paris, 31. Dezember. Wie der „Moniteur“

ten Belgiens, Spaniens, Sardiniens und der Schweiz eine tele⸗ graphische Uebereinkunft abgeschlossen, die neben neuen Vorschriften

und Anordnungen auch einen gleichförmigen, die bisherigen Säüe

für die zwischen den betreffenden fünf Ländern gewechselten tele⸗ graphischen Korrespondenzen bedeutend ermäßigenden Tarif auf—

stellt.

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Spanien. Aus Madrid schreibt man unterm 25. De⸗ zember: „Die Königin hat dem wegen Aufruhrs zum Tode ver⸗

urtheilten Carlistenführer Villolde das Leben geschenkt, Die heu⸗

tige Madrider Zeitung bringt ein Decret, das für die Dauer der Krankheit des Rarschall O'Donnell die Verwaltung des Kriegs⸗ Ministeriums dem General-Major Macrohon überträgt. Wie vorauszusehen war, haben die Cortes vorgestern, nach Verwerfung

des demokratischen Gegen-Antrages, den Bericht der Kommission genehmigt und demgemäß der Regierung die begehrte Ermächtigung

zur Forkerhebung der Steuern ertheilt. Die amtliche Zeitung veröffentlichte gestern den Text des Gesetzentwurfs, der die Gebrüder Pereire zur Errichtung einer anonymen allgemeinen (industriellen und kommerziellen) Kredit⸗Gesellschaft ermächtigen soll, deren Dauer auf 99 Jahre festgesetzt ist. Sie wird ihren Sitz zu Madrid haben und befugt sein, Agenturen im In- und Auslande zu errichten.“