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briefbestellung in ihren resp. Bezirken genügend vorgeschritten sind, um den Bedingungen der projektirten Einrichtung zu entsprechen, ob und inwiefern letztere nach den besonderen lokalen Verhält— nissen auf Schwierigkeiten stoßen würde, und welche Bedenken etwa onst entgegenstehen.
16 ö Berichten sehe ich binnen sechs Wochen entgegen. .
Berlin, den 17. Dezember 1865. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
An — sämmtliche Königliche Ober-Post-Directionen.
Verfügung vom 21. Dezember 1855 — betreffend die Taxirung der Zeitungen nach und von der Westküste Amerikas via England und Panama.
Nach einer Mittheilung der britischen , ist gegen⸗ wärtig für alle in britischen Briefpaketen über den Isthmus von Panama zu befördernden Zeitungen ein besonderes Transit-Porto von 2 Pence pro Stück zu zahlen. In Folge dessen erhöht sich das für die über England einzeln transitirenden Zeitungen nach und von Peru, Chili, Bolivien und Ecuador an England zu ver⸗ gütende Porto, mit Einschluß des britischen und belgischen Transit⸗ Portos, von 1 Sgr. auf 2 Sgr. für jedes Exemplar. Diese Er⸗ höhung erstreckt sich auch auf die an England einzeln auszuliefern— den Zeitungen nach und aus Californien und Oregon, sofern letztere nicht auf Verlangen des Absenders im Transit durch die Vereinig⸗ ten Staaten von Nord⸗Amerika, sondern über Panama befördert werden. Berlin, den 21. Dezember 1855.
General⸗Post⸗Amt.
Bekanntmachung vom 8. Januar 1856 — betref— fend die Pariser Industrie⸗Ausstellung.
Nach Anzeige des Kommissarius bei der Pariser Industrie— Ausstellung werden die Geschäfte desselben, den Herren Ausstellern gegenüber, bis zum 15. d. M. abgewickelt sein. Ein unmittelbarer Schriftwechsel zwischen dem Ministerial - Kommissarius und den Herren Ausstellern findet daher von diesem Zeitpunkte an nicht mehr statt; dieselben werden vielmehr ersucht, sich eintretenden Falles an die Kommission des Bezirkes, zu welchem sie gehören, oder unmittelbar an uns zu wenden. Berlin, den 8. Januar 1866.
Königliche Central⸗Kommission für die Pariser Industrie⸗Ausstellung. Viebahn.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- uns Medizinal⸗Angelegenheiten.
Dem Oberlehrer am Friedrichs⸗Gymnasium zu Breslau, Dr.
Karl Ernst Adolph Anderssen ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.
; Finanz⸗Ministerium.
„Bei der heute angefangenen Ziehung der 1sten Klasse 113ten Königlichen Klassen-Lotterie fiel der Hauptgewinn von 5000 Rthlr. auf Nr. 20,996; 2 Gewinne zu 306 Rthlr. fielen auf Nr. 80601 und 64,070; und 3 Gewinne zu 100 Rthlr. auf Rr. 27, 437. 62, 470 und 68,383.
Berlin, den 9. Januar 1866.
Königliche General-Lotterie-Direction.
Seine Majestät der König haben zu der von des Fürsten zu Hohenzollern-Sigmaringen Hoheit beschlossenen Verleihung des Ehren -Kreuzes erster Klasse des Fürstlich Hohenzollernschen Haus -Ordens an den Prinzen Felix von Hohenlohe— Oehrin gen Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen geruht.
Angekommen: Se. Excellenz der General- Lieutenant und Commandeur der bten Divisson, von Herrmann, von Brandenburg.
Se. Excellenz der General⸗Lieutenant a. D. und Erb⸗Marschall von Herford, im Fürstenthum Minden, von Ledebur, von Mühlenbach. .
Abgereist: Se. Excellenz der Herzoglich anhalt - d Staats- Milnister, von Poe, nach . c anhalt vessausch
! .
Bekanntmachung vom 27. Dezember 1855 — be⸗ treffend die Entschädigung für die durch die Rin— derpest herbeigeführten Verluste.
Aus Veranlassung des Ausbruchs der Rindviehpest in einzel— nen Gegenden der Provinz bringe ich zur Beseitigung von Zwei— feln wegen der Entschädigung für die durch die Seuche herbeige— führten Verluste, auf den Grund der betreffenden gesetzlichen Be— stimmungen (des Viehsterbe⸗Patents vom 2. April 18063, des Aller— höchsten Landtags, Abschiedes vom 3. Mai 1832, der Verordnung vom 30. Juni 1841 und der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom ö. 5 1845) Nachstehendes zur Kenntniß der betheiligten Ein— gesessenen:
1) Für das an der Rindviehpest gefallene Vi ir Eigenthümer keine Entschädigung . .
2) Für erkranktes und auf polizeiliche Anordnung getöd— tetes Vieh erhält der Eigenthümer ein Drittel des Werths ver— gütet, welchen das Vieh vor der Erkrankung gehabt hat.
Diese Vergütung wird gezahlt
a. aus der betreffenden Kreis-Kommunalkasse, wenn die Rind— viehpest noch nicht festgestellt war und die Tödtung zur Ausmittelung der Krankheit erfolgt ist; .
b. aus Königlichen Kassen, wenn dle Krankheit bereits er— kannt war, und die Tödtung zur Hemmung und Unter— drückung ver Seuche erfolgt ist.
3) Für das in gesundem Zustande nach gesetzlicher Vor— schrift zur Ausmittelung, Hemmung oder Unterdrückung der Rind— viehpest zufolge obrigkeitlicher Anordnung getödtete Vieh wird der volle Werth, je doch nur innerhalb der für die einzelnen Kreise und die bestinmten Gattungen von Rindvieh nach den Vorschlägen der Kreisstände in den Jahren 1846 und 1847 festgesetzten höchsten und niedrigsten Sätze vergütet. Diese, Entschaͤdigungen haben sämmtliche Besitzer von Rindvieh zu leisten, mit der Maßgabe jedoch, daß zu dem Zwecke die Viehbesitzer in den Regierungs— bezirken Königsberg und Gumbinnen zu einem, und die in den Regierungsbezirken Danzig und Marienwerder zu einem zweiten Verbande vereinigt sind. .
Königsberg, den 27. Dezember 1855.
Der Ober⸗Präsident der Provinz Preußen, Wirkliche Geheime Rath. “ Eichmann.
Belehrung über die Kennzeichen der Rinderpest und die zu ergreifenden Sicherungsmaßregeln. . tir der rn nkheit.
Die Rinderpest (Löserdürre, Viehseuche) ist die furchtbarste und ver— derblichste aller Krankheiten des Rindviehes. Sie hat öfters, wenn die nöthigen Vorsichtsmaßregeln vernachlässigt wurden, fast den ganzen Vieh— stand einzelner Staaten vernichtet.
.Die Rinderpest ist einzig und allein eine Krankheit des Rindviehes. Die anderen Hausthiere bleiben von ihr verschont. .
Sie ist bon jeder anderen Krankheit verschieden.
Sie bleibt sich immer gleich, im Sommer und im Winter, bei trocke— ner und nasser Witterung.
Sie ergreift und tödtet altes und junges, starkes und schwaches Vieh.
Sie ist in unseren Gegenden bisher nie entstanden durch Witterungs— Einflüsse und Veränderungen, nicht durch Mangel und Noth, übertriebene Arbeit, Anstrengung des Viehes u, s. w., so ndern immer einzig und allein durch Ansteckung, durch Uebertragung des Pest— giftes von einem kranken zum ge sunden Thiere.
Sie entsteht ursprünglich in den weiten und ebenen Landstrichen (Steppen, Pußten) längs der Wolga, dem Don, Dnieper, Dniester und der Donau unter den zahlreichen Rindviehheerden dieser Gegenden des südlichen Rußlands. Von diesen Heerden werden alljährlich eine große Menge Ochsen nach Ungarn, Polen, und durch diese Länder in die an— grenzenden Staaten getrieben und verkauft.
Diese Ochsen, welche sich durch ihre Größe, eigenthümliche Form und Stellung der Hörner auszeichnen, und immer von grauer Farbe find, werden deshalb auch podolische, polnische, ungarische Ochsen genannt, und wurden vor Jahren häufig in die Provinz Preußen als Mast- und Schlachtvieh eingeführt. Auch jetzt ist die Seuche in Folge des Krieges in Polen weit verbreitet, und bis an und über unsere Gränze verschleppt worden, nachdem sie in Polen schon seit dem Jahre 1840 bald hier bald da zum Ausbruch gekommen ist, und alljährlich viele Tausende Stücke Vieh getödtet hat. ᷣ Il. Kennzeichen der Rinderpest.
1) Nach erfolgter Ansteckung verstreichen die ersten sieben Tage meistens ohne alle krankhafte Erscheinungen.
2) Bald früher, bald später in dieser Zeit wird das angesteckte Thier still, traͤge, schüchterner, einzelne Stücke werden auch wohl un— ruhiger, unbändig.
3) Die Freßlust wird geringer, manche Thiere wollen nicht recht saufen. Das Wiederkäuen hört abwechselnd auf.
) Die Milchkühe geben weniger Milch und verlieren sie mit der Zunahme der Krankheit ganz. ö
5) Die Augen werden geröthet, glänzend, der Blick eigenthüm— lich, stier, und es stellt sich Thränenfluß ein.
6) Die Thiere husten in einzelnen, tief heraufkommenden Stößen. Der Husten ist eigenthümlicher Art, kurz, heiser.
7) Die Haare sträuben sich, besonders in der Kreuzgegend, häufig ist diese gegen den Druck mit der Hand empfindlich.
8) Es erfolgt der Ausbruch der Krankheit selbst unter Fieber mit oft bedeutender Erschütterung (Schauder) der ganzen Haut, Sträuben der Haare, Zittern der Glieder, und besonders der Hinterfüße. Waͤh— rend dieses Fieberanfalles sind die Thiere sehr unruhig, stampfen mit den Füßen, schütteln den Kopf, und richten ihn in die Höhe.
3) Mit dem zweiten, dritten Tage nach dem Fieberanfalle und bei dem langsameren Verlaufe der Krankbeit verwandelt sich der Thränenfluß in einen schleimigen reichlichen Ausfluß, so—
wohl aus den Augen, als auch aus der Nase und aus dem
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Maul. Der Ausfluß aus Nase uud Maul hat einen füß⸗
lichen widerlichen Geruch. den durch den Ausfluß verklebt.
10 Nun stellt sich auch ein heftiger Durchfall ein. Der Ab— gang ist sehr übelriechend, häufig mit Blut gemischt.
It) In der Regel tritt nun bei schnellem Verlauf der Krankheit eine allgemeine Körperschwäche ein; die Thiere können sich nicht mehr auf den Füßen halten, liegen mit zurückgeschlagenem Kopfe, stöhnen und aächzen, bis dann nach völliger Erschöpfung, Auflösung und Zersetzung der Säfte, der Tod schon am 4ten, 5ten Tage erfolgt.
12 Mitunter ist der Verlauf der Krankheit auch ein langsamer, be— sonders bei dem podolischen, auch bei unserem einheimischen Vieh im Sommer und im Frühjahr beim Weidegang und Grasnahrung, und wenn in luftigen Ställen nur wenige Thiere stehen. Je enger und dunstiger der Stall ist, oder je mehr Vieh er enthält, um so rascher ist der Ver⸗— lauf, und es entgeht unter diesen Umständen kaum ein Stück dem Tode. Unter diesen Umständen kann die Krankheit bis zum 14ten Tage sich hin⸗ ziehen. Es folgt dann der Tod, und in den allerseltensten Fällen ist von der Heilkraft der Natur Genesung zu hoffen. ß
13) Eigenthümlich ist der Rinderpest der Thränenfluß, der Schleimausfluß aus Naserund Maul, der süßlich widerliche Geruch dieses Schleims, der kurze heisere Hu sten, der übel—⸗ riechende, mit Blut gemischte Durchfall. Erscheinungen, die die Rinderpest von allen anderen Krankheiten des Rindviehes unterscheiden.
14) Im Kadaver finden sich die wesentlichen Zeichen der Krankheit im Blute und in den Eingeweiden, welche für die Verdauung bestimmt sind. Das Blut ist theerartig, schwarz, nach dem Erkalten gerinnt es nicht, sondern bleibt dickflüssig. Nach Oeffnung der Bauchhöhle erscheint der vierte oder Labmagen und der größte Theil des Dünndarmes von außen dunkelroth. Nach Oeffnung dieses Ma— gens ist die Schleimhaut stark dunkel geröthet, aufgelockert,
Dünndarme erscheint die Schleimhaut ebenfalls stark aufge— lockert, sulzig verdickt und dunkelroth. In der Nähe des Ma— gens ist sie mit einem schwarzen kohlenstaubartigen Stoffe wie bestreut, einer gekochten Aalhaut nicht unähnlich.
Il. Natur des Pestgiftes und Ansteckung.
(Görner, Haut, Fleisch, Talg, Blut, Milch, Eingeweide, Knochen, Klauen, Haare) sind ansteckend. ; . 2) Ansteckend im höchsten Grade sind der Schleim, die Thränen,
Die Haare um die Augen wer⸗
Provinzen oder Bezirken ausgebrochen ist, von den Viehbesitzern die größte n . ihrem Viehstande zu widmen. Der . wird . wohl thun und sein Vieh vor der Krankheit schützen, wenn er I) zur Zeit der Rinderpest kein Stück Vieh kauft oder tauscht; 2 sein Rindvieh allein hält, keine fremde Menschen dazu läßt; 3) wenn es möglich ist, das Vieh in mehrere Ställe verkheilt und diese Abtheilungen gesondert erhält; ) wenn das Vieh' auf' die Weide geht, dafür sorgt, daß kein fremdes Rindbieh zu dem seinigen komme; 5) fremde Viehbesitzer, Fieischer, Viehhändler, Abdecker, Viehtreiber läßt er nicht zu seinein Rindvieh kommen, er gestattet nicht, daß 5 Fremde, Bettler ꝛc. in seinen Ställen Übernachten;
er läßt, wenn die Krankheit sich seinem Wohnorte nähert, die Sei—
nigen, seine Knechte und Mägde nicht in die angesteckten Orte ge—
hen und vermeidet, so viel er kann, jeden Verkehr mit diefen und
andern Orten, vermeidet auch den Ankauf von Heu, Stroh ꝛc. aus den mit den angesteckten benachbarten Orten; . ;
I) er haͤlt die genaueste Aufsicht auf sein Rindbieh, und erkrankt ein
Stück auf verdächtige Weise, so fondert er es augenblicklich bon
dem gesunden Viehe ab, behält all sein Vieh im Stalle und' zeigt
Es gleich dem Landrathe an.
Die erfahrensten Aerzte und Thierärzte haben sich bisher seit länger denn einem Jahrhundert vergeblich bemüht, ein sicheres Heilmittel der Rinderpest aufzufinden. Eben so unwirksam haben sich auch alle Mittel gezeigt, welche den Ausbruch der Krankheit verhüten söllten. Im Durch— schnitt sterben, nach den angestellten Berechnungen, wenn, wie im benach— barten Polen, die Absonderung der gesunden' von den kranken Thieren bersäumt wird und die nöthigen Maßregeln zur Tilgung der Krank— heit nicht mit Strenge durchgefuͤhrt werden, von 4 Stücken: Z, es mag Arznei gebraucht werden oder nicht. Nach die⸗ sen Erfahrungen sind denn auch Heilversuche, da sie nur zu haufig Gelegenheit zur Verbreitung der Rinderpest gegeben haben, untersagt worden, und es werden Personen, welche Viehbesitzer zur An— wendung angeblich sicherer oder geheimer und abergläubischer Vorbauungs— und Heilmittel verleiten, als befonders gefährlich zur Untersuchung und Bestrafung gezogen.
Als das beste und sicherste Mittel, der ausgebrochenen
Rin derpest ein Ende zu machen und ihre Verbreitung zu
verhüten, hat sich, nach vielen Erfahrungen, die Tödtung der ersten kranken Häupter erwiesen.
Die Absicht der Todtung einiger kranker oder der Krankheit ver— daͤchtiger Thiere ist: sehr viele vom gewissen Tode zu retten.
Und auch in der Provinz Preußen hat sich dieses Mittel schon be— währt. Als in den Jahren 1807, 1808 und 1813 die Rinderpest während des Krieges durch das podolische Vieh, welches der russischen
21mh 96 . Armee folgte, eingeschleppt war, konnte ihren Verheerungen nur durch berdickt und mit einem jauchigen Schleime überzogen. Im
Tödtung der kranken und verdächtigen Stücke ein Ziel gesetzt werden. Noch wirksamer zeigte sich diese Maßregel aber in den Jahren 1831 und 1832, als die Krankheit, in Folge der polnischen Revolution, in
Litthauen in drei Ortschaften und in unserem Departement in Przydworz, Kreises Culm, Lanken, Kreises Flatow, Ottloczin, Lulkau, Wytremgowicz . ö und Kuttmühle, Thorner Kreises, Konczhycki, Tolussek, Konczyck, Stras⸗ l) Das ganze von der Pest befallene Thier und alle seine Theile Tödtung der ersten kranken Thiere, durch die strenge durchgeführte Sperre der angesteckten Gehöfte und eine sorgfältige Reinigung der Ställe ꝛc.
welche aus der Nase, dem Maul, den Augen fließen, der ö
Wunden. . ö . 3) Auch der Athem und die Ausdünstung stecken an.
ja Monate alt ist, stecken an.
burger Kreises, eingeschleppt worden war; denn hier wurde durch die
die weitere Verbreitung der Krankheit gänzlich behindert und die dro⸗ hende Gefahr von der Provinz abgewendet. Eine strenge Absonderang
der erkrankten und der Krankheit verdächtiger Thiere von den gesunden,
. ; . ist daher eben so nothwendig als eine Aufhebung des Verkehrs der an— 4) Der Harn, vornehmlich der Mist, letzterer selbst, wenn er Wochen,
5) Selbst todte Thiere, die gar nicht, oder nicht tief genug vergraben Reinigung der Ställe ꝛc. eintreten.
sind, oder in Flüsse, Teiche geworfen sind, stecken an.
6) Die Ansteckung erfolgt, wenn kranke Thiere mit gesunden Thieren — auf Wegen, an Tränken, in Ställen oder Weiden — in Gemeinschaft und Berührung kommen, und ihnen die Pest bringen. Ein einziges krankes Thier kann eine große Weide oder einen großen Stall durch sei⸗ nen Mist vergiften und eine ganze Heerde anstecken. ö
Wenn gesunde Thiere zu und mit kranken oder mit dem Pestgifte, das diese zurückließen — auf Wegen, an Tränken, in Staͤllen oder auf Weiden — in Berührung kommen, und die Pest holen.
Wenn Menschen, Thiere und Sachen, an denen Pestgift haftet, mit gesunden Thieren in Berührung kommen, und die Pest verschleppen.
Verschleppt wird das Pestgift von einem Stalle zum andern, von einer Weide zur andern, von einem Orte zum andern:
1) Durch die Viehbesitzer selbst, wenn sie, um die Krankheit kennen zu lernen, sich in den Ställen, welche krankes Vieh enthalten, ver— sammeln, und, ohne die Kleider zu wechseln und sich gehörig zu reinigen, sich zu gesundem Vieh begeben.
2) Durch Viehhändler, Fleischer, welche aus angesteckten Orten kommen
und zu gesundem Vich gehen. 3) Durch Hirten, Viehtreiber und besonders durch Abdecker. 4 Durch Knechte und Mägde aus angesteckten Orten. 5) Durch Fuhrleute und RKeisende mit Wagen und Geschirre aus an— gesteckten Orten. . n . 6) Durch Bettler und Landstreicher, die oft in Ställen übernachten. 7 Durch Pferde, Hunde, Katzen, Federbieh und andere Thiere aus angesteckten Orten. 8) Il ö rohen Häuten, Fleisch und anderen Theilen des erkrankten Viehes. . . 9) . Heu, Stroh, Häcksel, Futter, Wolle, Kleidungsstücken, Lumpen, Wagen, Ackerbau. und Stallgeräthen aus angesteckten Orten. IV. Verhütung und Tilgung, der Rinderpest. Da die Rinderpest auf die angegebene Weise meilenweit verschleppt wer⸗ den kann, so ist selbst dann, wenn die Krankheit nur erst in benachbarten
gesteckten Höfe und selbst ganzer Ortschaften mit den noch von der Krank— heit freigebliebenen. 4 . Auch muß nach Beseitigung der Krankheit selbst eine sorgfaͤltige
uͤm diese zur Tilgung der Rinderpest unerläßlichen Maßregeln: die Tödtung der erkrankten und der Krankheit Lerdäch tigen Thiere, die Sperre der Ställe, Hehöfte und Ortschaften, die Reinigung derselben nach beseitigter Krankheit mit der nöthigen Strenge aus- und durchführen zu können, hat das Patent und Instruction wegen Abwendung der Viehseuchen bereits unterm 2. April 15803 die Allerhöchste Bestätigung erhalten. J .
Nach diesem Gesetz, welches im nächsten „Amtsblatt“, so weit es die Rinderpest betrifft, abgedruckt werden wird, soll für jedes Stü d Vieh, welches getödtet werden muß, der Eig enthümer angeme ssen entschädigt werden. Auch fallen die Kosten, welche ö b die Sperre und R ein ig ug ,. . Ortschaf⸗ ten entstehen, nicht dem Eigenthümer zur Last. . J a n,. 9 durch die Landrathsämter in ,., ter Weise den Ortsvorständen mit der Anweisung mitzutheilen, alle Vieh⸗ besitzer mit dem Inhalte dieser Belehrung bekannt zu machen. Marienwerder, den 29. Dezember 1855. .
Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.
Nichtamtliches.
Preußen. Köln, 8. Januar. Se. Königliche Hoheit der . nn, g Wilhelm von Preußen traf. heute früh gegen 5 Uhr mit Extrapost von Koblenz in Deutz ein und setz te nach eingenommenem Dejeuner die Reise mit dem Schnellzuge
li rt. ö. , Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und
die Prinzessin von Preußen xreisen in Begleitung der