1856 / 21 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

156 Berliner Börse vom 22. Januar 1856.

Amtlicher Wechsel-, Fonds- und CGeld-C ours.

Fisenaln - Actien.

Brief. Geld.

Vwechsel- Corrrrse-. Amsterdam. ..... 250 EI. Kurz dito 250 FI. 2M. Hamhurg. . . . . . .. 300 M. Kurz dito 300 M. 2M. London 3 M. 6 K Wien im 20 I. F. 150 FI. 2M. Augsburg ĩ Leipzig in Cour. im 14 ThI. I 8 L. Fuss 100 Thlr 2M. Frkf. 2. M. śidd. W. 100 FI. 2 M Petersburg 1090 S. R

Fonds- Course. Preuss. Freiw. Anleihe. . . . . .. 4

Staatsanleihe von 1850. ...... 4 dito von 1852 dito von 1854 dito von 1855 dito .

Staats- Schuldseheine . . . . . . . . .. 3*

de W - r =

Prämiensch. d. Sechdl. à 50 Th. 6. 1509

Präm. Anl. v. 1855 2 100 Thlr. 37 Kur- und Neum. Schuldverschr. 33 Oder-Deichbau-0Ohbligationen .. 47 el a, .

do. 90 37

150 FI. 2M. 102

56 23 1027

/ Pfandbriefe.

1435 1427 Kur- und Neumärk.: 1427 142 . 151 150

Ostpreussische

Posensche . . . . . . . 215 6 205 do. ö 79 793 Schlesische. . . . . . . . 934 27 Vom Staat garantirte Lit. B. 995 gh

Rentenbriefe.

s Kur- und Neumärk. Pommersche Posensche mne .. Rhein- u. Westph. . Sächsische... ... Schlesische . . . . . . .

361 ö 3. Pr. Bk. Anth. Scheine, 1 ; Friedrichsd'ꝰ or Andere Goldmünzen,

,

n

1514 Pommersche . . . . . . .

*

4

ö 4

If. Brief. Geld.

= d M- d=

d e -=

4

J .

. 3 do. 33 93 do.

, Lat do. Prior. Obiig, 4 ii io 133 1366 89 92 do.

/

If. Brief. Geld. LIf. Brief. Geld Aachen-Düsseld. . . . 3 z Münster-Hammer .-. 4 9335 do. Prioritäts- 4 Niederschl. Märk. .. 4 937 do. II. Emission 4 S877 877 do. Prioritats- 4 9375 927 E Aachen-Mastricht .. do. Conv. Prioritäts- 4 93 92 1 do. Prioritäts- 47 913 do. do. III. Ser. 1 . Berg. Märkische... do. IV. Serie 5 1023 102 do. Prigritäts-5 1013 1007 Niederschl. Lweigh. 64 do. do. Il. Serie5 101 100§0berschles. Lit. A.- do. (Dortm. - Soest) 4 3 do. Lit. Berl. Anh. Lit. A.u. B. 1617 do. Prior. Lit. do. Prioritäts- 4 do. Prior. Lit. Berlin- Hamburger. 11 40 ion, Lit. do. Prioritats- 4 29! do. Prior. Lit. E. 3 ö ö. m, 13. ö J lin-Potsd.-Magd. 1007 99! o. rioritäts- 5 do. Prior. Obsig. 4 9 ; ; e rie, . ö. Lit. 8.4 hheinischee . do. Quitgsb. (25 00).) Berlin- Stettiner ... . 167 166 0. (Stamm-) Prior. 4 do. Frioritâts-Oblig. 4 Bresl. Seh- Fr. alfe S138 1375 d0. vom Staat gar. 3.

gal. do. do. neue Ruhrort-Cref. Kreis

2. 1265 125 Cöln- Crefelder. . . . 105 104 Gladbacher 37 85.

do. Prioritäts- 45 97 do. hbrioritits. 4] Cöln-Min dener . . 3. do. , do. Erior. Oblig. 45 101 35 93 do. II. Ein. 55 G3. 103.7 914 * e do. II. Emission 43 do. III. Emission 4 907 S9 Thüringer. .. ...... 110 do. IV. Emission4d S97 89 do. Prior. - (Oblig. 4 1007 99 Düsseldorf-Elherf. 11755 do. III. Serfe 43 100 do. Prioritäts- Wilh. (Cos. Odhg. alte do. Prioritäts- do. neue 1653 164 Magdeb. - Halberst. . . do. Prioritäts-4 897 Magdeb. Wittenb. 47 463 häien do. Prioritäts- 964 ö

2

Icihiamtsichẽ NMolirungen.

If. ö. Geld. In- und ausländ. KEisenb. -- Stamm- Actien und Guit- tungsbogen.

Amsterdam - Rotterdam 4 Cöthen-Bernburg 2 Frankfurt- Hanau ; Frankłfurt-Homburg. . .. Cracau-Oberschles. . . . Kiel- Altona

Livorno- Florenz . . . . ... Ludwigshafen- Bexbach Mainz-Ludwigshafen. . . Neustadt - Weissenburg Mecklenburger

Nordb. (Friedr. Wilh.)

Tri Larskoje- Selo pro St. fe.

ö Prioritats- Actien.

Ausl.

Amsterdam - Rotterdam 4 Cracau- Oherschlesische 4 P Nordb. (FEriedr. Wilh.) 5 Belg. 0Oblig. J. de l'Est 4 do. Samb. et Meuse 4

/

* Kass. Vereins-Bk.-Aet. d

. c

ͤ .

Geld.

ö

do.

do.

do.

do.

Ausländ. Fonds.

Braunschw. Bank 4 1277 126 do. i , 4 Oesterreich. Metall. . . . ? do. .

Russ. Hamb. Cert. ö K .

. v. Rothschild Lst. 5

Ef. Brief. Geld.

PFoln, neue Pfandbr. .. 4

do. neueste III. Emiss.— ) Part, 500 El.. 4 Schwed. OQerebro Pfdbr. 4 3 O0stgothische k Sardin. Engl. Anleihe 5 Sardin. hei Rothschild. 3 Hamb. Feuer-Kasse. .. 3 do. Staats-Präm. Anl. Lüceker Staats- Anl. 4 Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. :! N. Bad. do. FEI... Schaumburg-Lippe do.

J Span. 395 inl. Schuld. 3 do. 1 à 35 steigende 1

.

engl. Bank- Actien . . .

21 57

18541 Pr. Anl. 4

do. 5. Anl. 4

Engl. Anleihe. ... 45 Poln. Schatz-Obl. 4 793 do. Cert. L. A. 88 do. L. B. 200 pi. 20

Freiwillige Anleihe 100 a gem.

Märkische 845 a S5 gem. 907 a 91 gem. gem. Rheinische 111 a 110 gem. Wilh.) 565 a 3 bes.

Prämien- Anleihe v. 1855 à 100 Fhlr. 1141 a 112 gem. Breslau-Schw.-Freib. neue 1263 a 126 gem.

Cäln- Mindener 1637 2 162 gem. Oberschles. Litt. . 214 a 215 gem.

ü Oberschles. Litt. B. 179 a 1807 gem. Wilhelmsbahn (Cosel- Oderberg) alte 1942 a 1943 gem.

Aachen-Mastrichter 58 a 59 gem. Bergisch- do. Aproz Prior. Obl. 1I. Emission

Prinz Wilhelms (Steele- Vohwinkel) 55 2 553 Mecklenburger 557 2 d bez. Nordbahn (Fried. “-

HKerlin, 22. Januar.

Das Geschäft war ziemlich lebhast und die Course, am Schluss etwas matter, erfuhren nur geringe Veränderungen.

R er lien er vom 22

Weizen loco 95— 125 Rthlr., 88pfd. weissbunt. 115 Rthlr. ez.

Roggen loco ohne Umsatz, Januar S37 845 S837 Rthlr. bez., S4 Br., Januar-Februar eben so, Februar-März S3 8475 833 Rthlr. bez, Br. u. G., März- April eben so, Aprll-Mai 84 - 833 - 84 - z Rihlr. bez. u. G., Saz Br., Mai-Juni 84 - 85 43 Rthlr. bez. u. G., S4 Br.

Gerste, grosse 55 659 Rthlr. klafer 36 39 Rthlr.,

t ei ed eb FrEe

Januar.

pr. Frühj. 50pfd. 37 Rihlr. bez-

Erbsen, Koch- 92 - 94 Rthlr., Futter- 90 92 KBithlr.

Rübö]l loco 175 Rthlr. ber. u. GC, 1735 Br., Januar u. Januar- Februar 175 - 3 Rthlr. bez., 177 Br., 174 G., Februar- Mär 179 14) Rthlr. bez. u. G., 174 Br., März - April 174 April - Mai 173 - 17 Rthlr. ber. u. G., Oktober L15540 Rthlr. bez., 155 Br., 155 G.

Spiritus loco ohne Fass 294 Rthlr. bes., mit Fass 29 Rthlr. bez, Januar u. Januar; Febr. 295 RKthlr. bez. u. Br., 29 G., Februar- März 295 Rthlr. bez. u. G., 29 Br., März-April 305 - GG Rthlr. bea, April - Mai 31—1 31 Rihlr. Bez., Br. u. G., Mai-

17 6.

305 Br., 30 G.,

1h Rihlr. bez. u, Br., 75 1711 Br., Septemb er-

Juni 323

Rüböl sehr flau und bi liger verkaast.

32— 31 Rthlr. bez. u. Br., 31 G, Juni-Juli 3223 -* Rthlr. bez., Br., 323 G. Weizen unverändert Roggen schwankend, schliesst ruhig.

Spiritus billiger verkaust, schliesst

matt.

angeboten.

d. S

Actien 1365 G., neuer Emission 1265 S.

Lit.

sische Prioritäts- Obligationen D. 905 Br. gationen E. 787 Br.

Br.

Htrenr laggt, 22. Januar, 1 Uhr Minuten Nachmittags. (Lel. Hep. taats - AK nteigers.) Oesterreichische Banknoten 94 G HFreihurger Oberschlesische Actien Oberschlesische Actien Lit. B. 1793 Br. Oberschle- Obers chles. Prioritãts - Obsi- Kosel-Oderberger 1943 Br., neuer Emission 1667 Kosel- Oderberger Prioritäts - Obligationen S847 Br. Neisse- Brieger

A. 213 B..

Actien 722 G.

Wei

Gerste 67 76 Sgr.

uart bei 80 pCt. Tralles 133 Rihlr.

Spiritus pr. Eimer zu 60 Q koggen 1060 —= 110 5gr.

zen, weiss. 60 150 Sgr., gelb. 56 40 Sgr. Haser 40 —- 45 Sgr.

Die Börse war matt und die Actiencourse rückgängig bei minder

belebtem Geschäft

d Staats- Anzeigers.) Weizen still.

jahr

loco

GSetettim. 22 Januar, 4 Uhr 25 Minuten Nachruittags. (Tel. Dep. Rogtzen loco 83 83 ber,, Früh- S835 82 bez. Spiritus loco 12 ber., Frühjahr 113 bez. Rübòl 177 bez, April-Mai 163 bea.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

(Rudolph Decker.)

Das Abonnement beträgt: T Sgr. für das Vierteljahr in alen Theilen der Monarchie ohne Preis- Erhöhung. n n

5 ta

Preuszischer

Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestelung an, sür gerlin die Expedition des Königl. Preußischen Sͥaats-Anzeigerz: Mauer⸗Straße Nr. F754. —— ——

nzeiger.

w · ·

ee 141

Berlin, Donnerstag den 24. Januar

1856.

Berlin, 23. Januar.

Allerhöchster Erlaß vom 12. Mai 1855 betref— fend die Statuten des Land-Dotations-Fonds für die evangeltschen Pfarreien der Provinz Schlesien.

Auf Ihren Bericht vom 3. d. M. will Ich den anbei zurück⸗

erfolgenden Statuten (a.) des in Gemäßheit Meiner Ordre vom 12. März d. J. für die evangelischen Pfarreien der Provinz Schlesien gegründeten Land-Dotations- Fonds hier durch Meine Genehmigung ertheilen und Sie ermächtigen, zur Ausführung der⸗ selben die noͤthigen Anordnungen zu treffen.

Charlottenburg, den 12. Mai 1865.

Friedrich Wilhelm.

von Raumer.

An den Minister der geistlichen c. Angelegenheiten. 2. Statuten des Lanb-Dotations-Fonds für die evangelisch en Pfarreien der Probinz Schlesien. .

§. 1. Um denjenigen evangelischen Pfarreien Schlesiens, deren Ein⸗ kommen gering und wenig gesichert ist, und die insbesondere entweder gar nicht oder nicht in zureichender Weise mit Land-Dotationen versehen sind, diese letzteren je nach Zeit und Umständen zu verschaffen, is aus den zur Unterhaltung der evangelischen Kirche bestimmten Central⸗ Fonds eine außerordentliche und einmalige Bewilligung von Zwanzig Tau⸗ send Thalern erfolgt, und dieses Kapital unter der Benennung „Land⸗ Dotations-Fonds für die evangelischen Pfarreien Schlesiens“ zu einem besonderen und beständigen Fonds konstituirt worden. . ;

§. 2. Der Land⸗-Dotations-Fonds erhält die rechtliche Eigenschaft einer juristischen Person in dem Umfange, daß er Grundstücke und Kapi⸗ talien auf seinen Namen erwerben, durch seine geordneten Vertreter Ver⸗ träge mit dritten Personen schließen, und in, Prozessen und sonst vor Gericht auftreten kann. Ihm steht vermoͤge seines ÜUrsprungs und seines Zweckes nach den zur Anwendung kommenden allgemeinen Grundsätzen sn allen feinen Angelegenheiten, sowohl für Brief- und Paket als Geld⸗ sendungen durch die Post, die Portofreiheit, und nach Maßgabe der Be— stimmung des §. 4 sub 1 des Gesetzes vom 19. Mai 1851, betreffend den Ansatz und die Erhebung der Gerichtskosten, die gerichtliche Sportelfrei⸗ eit zu. ; 9. 3. Als ein öffentlicher, für Rechnung des Staats verwalteter und zu milden Zwecken J . gebuͤhren ihm auch im Uebri⸗

ie Vorrechte des Fiskus und der pia corpora. . n. 3 * d a, und Vertretung des Fonds ist einem Kurg⸗ torium übertragen, welches seinen Sitz in Breslau hat. Daselbe besteht aus dem jedesmaligen Ober⸗Präsidenten der Provinz, sofern derselbe der evangelischen Konfession angehört, aus dem jedesmaligen General⸗Super⸗ intenbenten der Provinz Schlesien; aus dem jedesmaligen Direktor des Konfistoriums der Provinz Schlefien, aus dem Justitiariüs und einem anderen Mitgliede dieses Konsistoriums, dessen Auswahl dem Direktorium des letztern überlassen bleibt, und aus zwei Mitgliedern evangelischer Konfesslon der Königlichen Regierung in Breslau (Abtheilung für die Kirchenverwaltung und das Schulwesen), welche yom Regierungs ; Präͤ⸗ sibium ernannt werden; und zwar aller diesen als ordentlichen Mitglie⸗ der, so wie ferner aus den evangelisch-geistlichen Räthen der Königlichen Regierungen zu Liegnitz und Oppeln als außerordentlichen Mitgliedern.

§. 5. Die Geschäftsführung in dem Kuratorium ist kollegialisch. Ist der Sber-Präfident Mitglied des Kuratoriums, so führt derselbe zugleich den Vorsitz und wird darin für Abwesenheits⸗ und Behinderungsfälle

durch den Konsistorial-Direktor vertreten. . der Vorsitz selbst über, wenn der Ober-Präsident aus dem Kuratorium

Ihre Hoheiten der Fürst und die Fürstin von Hohen- zollern-Sigmaring en nebst Tochter, Prinze ssin Stephanie, sind gestern hier eingetroffen und im Königlichen Schlosse abgestiegen.

Auf diesen letzteren geht auch

ganz ausscheidet. Nach Außen, namentlich auch in Rechts-Angelegen⸗ heiten, wird das Kuratorium durch den Vorsitzenden oder dessen Sub— stituten allein vertreten.

§. 6. Die ordentlichen Mitglieder nehmen mit gleichem Stimmrechte

an allen Geschäften des Kuratoriums Theil. Den außerordentlichen Mit⸗ geliedern liegt zunächst die Pflicht ob, den Zwecken des Fonds in dem Departement derjenigen Regierung, welcher sie angehören, eine besondere Aufmerksamkeit zu widmen, geeignete Wahrnehmung dem Kuratorium mit—

zutheilen und Vorschläge an dasselbe gelangen zu lassen. Bei ibrer An⸗ wesenheit in Breslau werden sie auch zu den Sitzungen des Kuratoriums

zugezogen und haben alsdann in die Berathungen und Beschlüsse in der—

selben Art einzutreten, wie die ordentlichen Mitglieder.

§. J. Nach Anweisung der Königlichen Regierungen werden die Landräthe und nach Anweisung des Königlichen Konsistoriums die Super— intendenten in der Provinz sich innerhalb ihrer Kreise und Diözesen gleich⸗ falls die Förderung der Zwecke des Fonds angelegen sein lassen. Dem Kuratorium steht die Befugniß zu, versuchsweise denselben unmittelbar ein⸗ zelne Aufträge zu ertheilen.

§. 8. Sie Kassen-Verwaltung des Fonds wird gesondert bei der Instikuten-Hauptkasse der Königlichen Regierung zu Breslau geführt. Die Dokumente des Fonds werden gleichfalls in das Dokumenten⸗-Depo— sitorium der dortigen Regierung niedergelegt. Das sonst nöthige Büreau⸗ und Subaltern-Personal wird dem Kuraterium vom Direktorium des Königlichen Konsistoriums überwiesen. j

§. 9. Die Geschäfts-Verwaltung wird hiernach, und da sämmtliche dabei betheiligte Beamte eine Remuneration für ihre Mühwaltung nicht beziehen, regelmäßig keine Kosten verursachen. Sollten solche aber in be⸗ sonderen Fällen gleichwohl nicht zu vermeiden sein, so find sie als kirch⸗ liche Verwaltungskosten des Staats zu behandeln, und das Königliche Konsistorium hat sie auf die dazu zur Disposition stehenden etatsmäßigen Mittel zu übernehmen. In keinem Falle kann der Dotations-Fonds und dessen Aufkünfte zur Bestreitung solcher Kosten verwendet werden.

§. 10. Einen vollständigen Geschäfts- Bericht hat das Kuratorium alljährlich dem Minister der geistlichen Angelegenheiten zu erstatten, und ist dabei zugleich die Kassenrechnung mit vorzulegen. Dieser Geschäfts⸗ Bericht nebst der Kassenrechnung wird dem Evangelischen Ober-Kirchen⸗ rathe zur Kenntnißnahme vorgelegt, und bleibt es demselben vorbehalten, bei dieser Veranlassung, oder auch sonst, die ihm wünschenswerthen näheren ,,,, einzuziehen, so wie die ihm geeignet scheinenden Anträge sowohl im Allgemeinen, als auch im besonderen Falle zu stellen.

§. 11. Der Fonds ist hauptsächlich zum Erwerb der nöthigen Land⸗ Dotationen für dis erangelischen Pfarreien in dem Herzogthum Schlesien und der Grafschaft Glatz bestimmt, die theils nach den geschichtlichen Ereignissen, von denen sie betroffen worden, theils nach der Art ihrer Begtündung und endlich auch in Rücksicht auf die gegenwärtige Lage ihrer Verhaͤltnisse dessen am meisten bedürfen. Sofern jedoch bei den evangelischen Pfarreien in dem Markgrafthum Ober⸗-Laufitz, preußischen Antheils, die entsprechenden Voraussetzungen (8§. 13) eintreten, kann der Fonds nach dem Ermessen des Kuratoriums für dieselben gleichfalls mit verwendet werden. . ;

§. 12. Die Pfarreien landesherrlichen und Privat⸗ Patronats, so wie die ohne Patrone haben auf die Wohlthaten des Fonds gleichen Anspruch. Auf Pfarrstellen in Städten von 30909 Einwohnern und daruͤber ist die Bestimmung des Fonds nicht anwendbar.

§. 15. Leitend für die Hülfeleistung des Fonds zur Gewinnung einer Land⸗Dotation find haupfächlich die Rückfichten: 1) daß die betref⸗ fende Pfarrstelle eine solche entweder noch gar nicht, oder nicht, in zu reichenbem Maße besitzt; Y daß sie auch anderweitig nicht reichlich und nicht hinlänglich sicher' ausgestattet ist; 3) daß sich am Pfarrfißze oder in dessen unmittelbarer Nähe eine Gelegenheil zum vortheilhaften Erwerbe von Ländereien findet, die zur Feldwirthschaft geeignet sind.

§. 14. Aus dem Fonds wird nur der Erwerb der Ländereien selbst bestritten. Für die d e fun der zur Bewirthschaftung nöthigen Ge⸗ baude und Inbentarienfiücke haben die Pfarrsysteme ju sorgen, Das Vorhandensein dieser letzteren Gegenstände oder die bereitwillige Verpflich—⸗ tung ihrer Beschaffung kann dem Kuratorium einen Grund zur vorzugs⸗ onen Veruͤcksichtigung, so wie die Weigerung, das zur Bewirthschaftung Nöthige zu beschaffen, nach Umständen einen Grund zur Versagung der Beihüife des Fonds abgeben. Vollständige Etablissements sollen nur