164
Berliner Börse vom 23. Januar 1856.
Amtlicher Wechsel-, Fonds- und Geld-(ours.
Lisenhahn - Actien.
Vechsel- Course.
Amsterdam dito
Hamburg dito
London
ö, 300 Fr.
Wien im 20 FI. F. 150 EI. FI. 2 MI.
Augsburg 150
Leipzig in Cour. im 14 1
Fuss 100 Thlr
FrRkf. a. M. siüdd. W. 100 FI. 2M.
Petersburg 100 ö
Brief.
Kurz 2M. Kurz 2M. 3M. 2M. 2M.
8 JL. 2M.
3W.
Fonds - Course.
Preuss. Freiw. Anleihe. . . Staatsanleihe von 1850...
von 1852 von 1854
dito dito dito dito Staats- Schuldscheine Prämiensch. d. Seehdl. à
Präm. Anl. v. 1855 à 100 Thlr. 33 Kur- und Neum. Schuldvers ehr. Oder-Deichbau-0Obligationen .,.
Berl. Stadt-Obligat. ... do. do.
von 1855. ..... von 1853. ...
If.
e- e- X- R - X-
r m
50 Th. 3 ö
ᷣ — —
- RM, R ,
143 142 151 150
1005 . 100 Pr. Bk. Anth. Scheine — 100
Geld. Pfandbriefe.
Pommersche 2 Posensche do.
— Schlesische
Pommersche Posensche
100
160 Sächsische
Friedrichsd'or
S7
Kur- und Neumärk. Ostpreussiseche . ..
27 Vom Staat garantirte J Z Westpreuss. . . ..
42
.
Rentenbriefe.
s Kur- und Neumärk.
Preussische. . . . . Rhein- u. Westph. .
J
Schlesische. . . . .
Lf. Brief. Geld.
3
93 95 945 94 937
Andere Goldmünzen 2 — 117 GJ
. / . ö . ,
126. —
do. do.
Prioritäts- 4 Il. Einission 4 do. ö
do. Prioritits- 5
do. do. II. Serie 5 do. (Dortin. Soest) 4 do. Prioritãts- 4
do. do.
Prioritäts- 4 do. II. Em. 4
Prior. Ohsig. 4 de do . J
Berlin - Stettiner... do. Prior. Oblig. 4
do.
.
Cöln- Mindener
do. Prior. Oblig.
do. do. II. Em. 5 do. do.
do. IV. Emission 4
3
do. do. Magdeb. Halberst..
Prioritäts- 4
do. ö
Aachen-Mastricht . . —
Berg. Märkische .
Berl. Anh. Lit. A. u. B. —
Berlin- Hamburger. —
Berlin Potsd.- Magd. —
Bresl. Schw. Frb. ale —= neue — 1 Eöln Orefelder-.
do. Prioritäts- 457
Düsseldork-Elberf. . — Prioritts- 5
Magdeb. - Wittenb. . .
1 2
4. 2
1 . 2
. 7
1 *
2 . 2
4 2
. 2 1 — * — 57
.
III. Emission 4
1
If. Brief. Geld.] Aachen-Düss eld. .. 3
99y 99 168 1017
3
114
S6 Münster- Hammer .. 88 Niederschl. Märk. . . do. Priorität s- do. Conv. Prioritäts- 6 do. l. do. IV. Serie] t
95 (. 103 102
31005 Niederschl. Lweigb. — —
Jö , Fit. B. 37 179, 178, Lit. A. 4 925 Tit. B.
1007 0berschles. S743] do. do. Prior. do. Prior. do. Prior. Lit. D. S9 16024] do. Prior. Lit. E. 3. 797 78. 1913 Prinz Wilh. (St.- V.) — — 997 do. Prioritäts- 4 Serie, 99 Kheiniseche g9zsdo.Quitgsb. (257 ß.) 167 do. (Stamm-) Prior. 101 140. Prioritäts-Oblig. — do. vom Staat gar. 37 3 Ruhrort-Cref.-Kreis Gladbacher 397 do. Prioritits- 4 J Stargard - Posen. ... 35 93) do. Prioritaäts- 4 do. II. Emission 45 ö do. Prior. - Oblig. 47 do. III. Serse 45100 Wilh. (Cos. OQdhg. alte — — do. neue — 166 do. Prioritäts- 4 90 —
ö
—
80
Nichtamtliche Votirungenh.
In- und ausländ. Eisenb. — Stamm- Actien und GQuit- tungsbogen. Amsterdam - Rotterdam
Cöthen-Bernburg Frankfurt- Hanau
Frankkurt- Homburg. ..
If. Brief. Geld.
Cracau-Oberschles. . . . . Kiel- Altona
Livorno- Florenz Ludwigshafen Bexbach Mainz- Ludwigshafen. . . Neœustadt - Weissenburg. Mecklenburger
Nordb. (Friedr. Wilh.)
Ausl.
Kass. Vereins-Bk. Act.
. lf. krief. Geld. Larskoje- Selo pro St. e. —
Prioritäts- Actien.
Amsterdam - Rotter dam 4 Cracau- Oberschlesische 4 Nordb. (Friedr. Wilh.) 5 Belg. Oblig. J. de Est d
K. San b. et Meuse 4
— c 2Au Brau
Russ
Weimar. Bank
Oesterreich. Metall. . .. do. do. do.
do. Stiegl. 2. 4. Anl. ; v. Rothschild Lst. Engl. Anleihe... Poln. Schatz-Obl.
.
Lf. Brief. Geld.
sländ. Fonds.
nschw. Bank
engl. Bank-Actien. .. National- Anleihe 18546 Pr. -Anl. Hamb. Cert. ..
do. 5. Anl.
=
do. Gert L. n.
r . ö . . . . , d
5 3 ö 5
If. Brief. Gel. 1 — . 835 823
Poln. neue Pfandbr. .. do, neueste III. Emiss. do Hart. 00 Fl..
Schwed. Qerebro Pfdbr.«
Ostgothischè do.
Sardin. Engl. Anleihe.
Sardin. bei Rothschild.“
Hamb. Feuer-Kasse.,. . do. Staats-Präm. Anl.
Lübecker Staats- Anl.. 4,
Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. —
N. Bad. do. 36 El-
Schaumburg-Lippe do. , ... —
Span. 395 inl. Schuld. 3 ö. 12356 steigende 1
ö
1
Prämien- Anleihe v. 1855 à 100 Thlr. Bergisch-Märkische 843 a S5r gem. dener 1627 a 1637 gem.
555 a 55 gem.
Dũsseldorf - Elberfeld 118 a 1195 kheinische 1107 a 1105 gem.
112 a 113 gem.
Wesipreuss. Berlin-Anhalter Litt. A. u. B. 1613 a 160 gem. gem. Niederschles. Zweigb Oestr. National- Anl. 78 a 797 ber. u.
Pfandbriefe 87 a S874 gem.
Bręeslau- Schw.-Freib., alte 139 a 140 gem. ahn 665 a 67 gem. G. Oestr. Prãmien- Anleihe 955 a 98 bea.
Aachen-Mastrichter 59 a 59 gem. Cäln- Min- Prinz Wilhelms (8Steele- Vohwinkel)
Kerlim, 23. Januar.
Die Börse war heute sehr animirt, und
namentlich österreichische und russische Effekten steigend.
8
KRerlimer ez et r ell ehbörs e
vom 23 Januar.
Weizen loco 95— 125 Rthlr.
Roggen Januar 825 — 82 Rthlr. bez. u. G, 823 Br., Januar - Fe- bruar chen 38 FEebruar- März 83 - 81g Rthlr. bez, S2 Br. u. G., Märæ- April 88 — S253 Rthlr. bez., Br. u. G., Frühjahr S3 — 82 Rihlr. bex.,
823 Br. u. G., Mai-Juni 835 - 825 Rihlr. bez., Br. u. G. Gerste, grosse 55 - 59 Rthilr.
Hafer 36 - 39 Rthlr.,
pr. Frühj
õ0pfd. 37 Rihlr. beæ.
Erbsen, Koch- 92 - 94 Rthlr., Futter- 90 — 92 Rthlr.
RKüböl loco 173 Rthlr. Br., Januar 17 Rihlr. bez., 178 Br., 171 S Januar-FEebrnar u. Februar Märs 147 Rrhlr. bez. u. G., 1716 Br., Mär = April 171 Rihlr. Br., 17 G., April Mai 147 Rthlr. bez., Br. u.
G., September-Oktober 1565 Rihlr. bez. u. Br., 157 G.
Spiritus loc ohne Fass 29 Rthlr. bez., Januar u. Januar - F
ö ; ‚ Febr. , Februar-Märs 283 - 28 Kihlr. Bez., Br. u. G., März-April 283 Rihlr. bez. u. G., 30 Br., April - Mai 305 -— 4
weichend.
Weizen flau ohne Umsatz.
küböl ferner biliger verkaust. Preisen gehandelt, schliesst etwas fester,.
bis 3 Rihlr. bez. u. G., 304 Br., Mai-Juni 317 — 31 Rthlr. bez. u. G, 31 Br., Juni-Juli 32 Rthlr. bez. u. G., 323 Br.
Koggen loco ohne Umsatz, Termine Spiritus zu weichenden
Br.
. Kress lan, 23. Januar, a. Staats- Anzeigers.) Actien 1385 Br., neuer Emission 1267 Lit. A. 2148 G. Oberschlesische Actien Lit. B. 1793 G. tische Prioritäts - Obligationen D. 90 Br, gationen E. 7943 Br.
Actien 7223 G. Spiritus pr. Eimer zu 60 Weinen, weiss. 60 — 150 Sgr., gelb, Gerste 67 - 76 Sgr.
Die Börse war sehr a
steigenden Coursen bezahlt.
Oesterreichische
Kosel- Oderberger 1987 Kosej- Oderberger Prioritäts Obligationen g0 Br.
Quart bei So pCt. Tralles 133 Rthlr.
1ñUhr 8 Minuten Nachmittags. (Tel. Dep.
Banknoten 9435 G. Freiburger G. Oberschlesische Actien Obers chle- Prioritãts . Obli- Br., neuer Emission 16535 Neisse - Brieger
Obers chles.
56 — 140 Sgr. Roggen 100 - 110 Sgr.
Haser 40 —- 465 Sgr. jmirt und Actien bei belebtem Geschäft zu
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober ⸗Hofbuchdruckereir (Rudolyh Decker.)
Das Abonnement beträgt: 23 Sgr. für das vierteljahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis- Erhöhung. — —— ——
35 ta
Königlich
Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestelnng an, für gerlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats-Anzeigers: Mauer⸗Straße Nr. Z 4. — — — — — — —
1. nzeige .
Berlin, Freitag den 25. Januar
Se. Majestät der König haben Allergnädigst?« eruht:
Dem Konservator des ägyptischen Museums im Louvre zu Paris, Mariette, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse, so wie dem Privat-Docenten an der Universität und Direction s-Assistenten des ägyptischen Museums, Dr. Brug sch zu Berlin, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse;
Dem Ober-Amtmann und Domainen-Pächter Bock zu Szu⸗ milowo im Regierungsbezirk Marienwerder, Amtsrath; dem Domainen-Rentmeister im Regierungsbezirk Marienwerder, den mainenrath;
Charakter
den Charakter als
urtheilung des Eisenbahn-Fiskus: die die Kosten dazu zu erstatten Die Regierung zu Marienwerder glaubt, daß nach §. 14 des Eisen⸗
qu. Brücke zu erbauen, oder ihm
babn-Gesetzes vom 3. November 1838 die Entscheidung über diesen Rechts⸗ anspruch ihr zustehe, und hat daher den Kompetenz-Konflikt erhoben,
welchen jedoch sowohl der Kläger, als das Kreisgericht und das Appel⸗ lationsgericht zu Bromberg, und zwar mit Recht für unbegründet halten.
Quandt zu Vandsberg, als Do⸗
Dem Regierungs-Sekretair Schönn zu Stettin, den Charakter
als Kanzlei⸗Rath ebendaselbst den Charakter als
Rechnungs-⸗Rath zu verleihen.
Yꝛ inisteriunt für Sandel, Gewerbe und ü ffent lich Arbeiten.
Wilhelm Knoop
Der Schiffs-Capitain Carl Gottlieb daselbst
zu Swinemünde ist zum Königlichen Lootsen-Commandeur ernannt worden.
Justiz⸗ M inisterium.
Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz-⸗ Konflikte, vom 20. Oktober 1855 — daß die Frage, ob und welche Sicherungs-Anlagen in Folge des Eisenbahn⸗ baues nothwendig sind, von der Regierung, die Frage dagegen, wer die Kosten solcher für nöthig befundenen Anlagen zu tragen habe, ob die Eisen⸗ bahngesellschaft oder die Grundbesitzer, im or⸗ dentlichen Rechtswege von den Gerichten zu ent⸗ scheiden sei.
hobenen Kompetenz-⸗Konflikt in der bei dem Königlichen Kreis⸗ gericht zu Bromberg anhängigen Prozeßsache ꝛc. z. erkennt der Königliche Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz⸗Konflikte für Recht: daß der Rechtsweg in dieser Sache für zulässig und der erhobene Kompetenz-Konflikt daher für unbegründet zu erach⸗—
ten. Von Rechts wegen. . G rn nde
Nach den Angaben des Klägers wurden bei Anlegung der durch
seine Ländereien gehenden Ostbahn sowohl ein über dieselben
Weg, als ein diesen Weg durchschneidender Graben, über den damals
führte, dergestalt in ihren Richtungen ber— ändert, daß sie sich gegenwärtig an einem anderen, von der Eisenbahn entfernter liegenden Punkte durchschneiden; indessen ließ die Eisenbahn⸗ Verwaltung an diesem neuen Durchschnittspuntt nicht wieder eine Brücke, sondern nur eine . durch den Graben anlegen, welche jedoch bei nasser Jahreszeit, besonders im Frühjahr und Herbst, nur mit Lebens— gefahr zu passiren sein soll. Das Landraths-⸗Amt zu S. hat deshalb dem Kläger die Erbauung einer Brücke an Stelle der Furth aufgegeben; da Kläger aber hierzu nicht sich, sondern die Eisenbahn⸗Verwaltung für verpflichtet erachtet, so fordert er in dem vorliegenden Prozesse die Ver⸗
an diesem Punkte eine Brücke
führender
ihnen zu gebenden Umfangs nicht
die landräthlichen Akten behauptete Thatsache, der Befehl zur Erbauung der Brücke zugegangen sei, gierung in ihrem Beschlusse nirgends in Abrede, noch giebt sie Ab sicht zu etwa digkeit wollen; stillschweigend eine bereits abgemachte,
und dem Regierungs-Sekretair Marwitz
Allerdings hat zwar der §. 14 des Eisenbahn-Gesetzes die Entschei— dung darüber: . : welche Anlagen an Wegen, Ueberfahrten, Triften 2c. in Folge der Er⸗ bauung einer Eisenbahn zur Sicherung der benachbarten Grundbesitzer gegen Gefahren und Nachtheile in Benutzung ihrer Grundstücke nöthig sind, und deshalb von der Babngesellschaft eingerichtet und unterhalten werden müssen, in die Hand der Regierungen, und zwar offenbar um deshalb gelegt, weil bei Beurtheilung der Rothwendigkeit solcher Anlagen und des blos privatrechtliche, sondern vielfach
auch landespolizeiliche Rücksichten und Bedürfnisse in Betrachtung kom—
men. daß diese Vorschrift auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar hier die Nothwendigkeit der . bezeichneten Stelle gar nicht mehr in Frage stehe,
vor ihr Forum zu ziehen bahn-Gesetzes die Regierung nicht; Entscheidung nur,
das eigene Organ der Regierung, und zwar von
Mit Recht aber wenden der Kläger und die Gerichtsbehörden ein, sei, weil Erbauung einer Brücke an der in der Klage sondern bereits durch die kompetente polizeiliche Behörde, das Landraths-Amt, mithin durch Amts wegen ausge⸗ Diese vom Kläger unter Berufung auf daß ihm von dort aus stellt die Re⸗ die erkennen, die gedachte Verfügung des Landraths⸗Amts zurücknehmen, oder auch nur die darin behauptete Nothwen— des Brückenbaues ihrerseits nochmals in Erwägung ziehen zu behandelt sie vielmehr offenbar diese Frage als und ihr Zweck bei der Erhebung des Kompetenz Konflikts ist augenscheinlich nur noch der, die Entscheidung der ferneren Frage, welche auch eigentlich allein nur den Gegenstand des vorliegenden Prozesses ausmacht, . ob nämlich die Verwaltung der Ostbahn die Kosten des polizeilich noth— wendigen Brückenbaues zu tragen verpflichtet sei oder nicht? . Hierzu aber berechtigt der F. 14 des Eisen⸗ er unterwirft ihrer Beurtheilung und
sprochen und festgestellt sei.
ob und welche Sicherungs-Anlagen in Folge eines Eisenbahnbaues
nöthig sind?
ö j g . über die weitere Frage aher,
Brückenbaues erscheint.
wer die Kosten solcher für nöthig befundenen Anlagen tragen müsse, ob die Eisenbahn⸗-Gesellschaft oder die Grundbesitzer . stellt der gedachte Paragraph zwar in seinen beiden Theilen Regeln auf, allein mit keiner Sylbe überträgt er, im Falle eines Nechtsstreits dar⸗
Auf den von der Königlichen Regierung zu Marienwerder er— über, den Regierungen die Entscheidung, vielmehr gebührt diese, da es
sich dabei nur um privatrechtliche Verhältnisse handelt, berfassungsmäßig ben Gerichten. Um so weniger aber kann der vorliegende Prozeß bom Nechtswege ausgeschlossen werden, als er nicht einmal an einen zm ischen beiden Theilen vorangegangenen und zur Kompetenz der Regierung gehören⸗ den Streit über die durch die Bahnanlage etwa hervorgerufene Rothwen⸗ digkeit des Brückenbaues sich anknüpft, sondern bon bornherein als ein bloßer Privatstreit über die Kosten des an sich zweifellos nothwendigen Es war daher, wie geschehen, zu erkennen. Berlin, den 20. Oktober 1855. 9 . Königlicher Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz⸗-Konflikte.
N inisterium der geistlichen, Unterrichts nud Medizinai⸗Angelegenheiten.
Der bisherige Hülfslehrer Barth oloma eus Pohle am Gymnasium zu Trier ist als Rektor des Progymnasiums zu Prüm angestellt worden. —