1856 / 22 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Nr. 18 gesammelt durch die Vertrauensmänner; Bezirksvorsteher Löwe, Tischlermeister Bohm, Buchdruckereibefizer Brüschke, Kaufmann Schaff— heitlin, Kaufmann Loeff, Lotterie⸗Einnehmer Matz dorff 417 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf, von welcher Suinme schon früher 363 Thlr, 12. Sar; 8 Pf. und jetzt 5 Thlr. 20 Sgr. abgeliefert sind, Nr. 20 101 Thlr. 27 Sgr. 6 Pf., Rr. 22 54 Thlr. 5 Sgr. 5 Pf, Nr. 25 nachträglich 19 Thlr. 2 Sgr. 5 Bf. Nr. 23 50s Thlr. I5 Sgr. Nr. Z5 nachträglich 193, hlr. 23 Sgr. 6 Pf., Nr. 36 85 Thlr. 21 Sgrz Nr. 42 67 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf., Rr iz 43 Thlr. 25 Sgr., Nr. 18 A., und zwar: von den Häusern

170

22 Thlr. 27 Sgr. 6

Bellevuestr. 2 10 98 Thlr. 5 Sgr., Bellevuestr. 11 22 189 Thlr. 15 Sgr., Potsdamer Str. 1 23 181 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf., Potsdamer Str. 124 140 65 Thlr. 10 Sgr., Schulgarten⸗1 —8 und Lennestr. 2 —9 127 Thlr. 20 Sgr. 661 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf., Nr. 56 nachträglich Pf., Nr. 70 A. 141 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf., Nr. 73 A. 35 Thlr. 7 Sgr., Nr. J9 14 Thlr. 13 Sgr., Nr. 81 71 Thlr. 13 Sgr., Nr. 90 38 Thlr. 9 Sgr. 6 Pf., Nr. 91 93 Thlr. 6 Sgr. 6 Pf. Zu⸗ sammen 3200 Thlr. 24 Sgr. 13 Sgr. 9 Pf.! Summa 19,819 Thlr. 7 Sgr. 9 Pf.

Hierzu die bereits gemeldeten 16,618 Thlr

Außer den, dem Königlich Preußischen Staats-Anzeiger kostenfrei beigefügten halbjährlichen chronologischen uebersichten wird in einigen Tagen ein Sachregister zu den im Staats⸗Anzeiger vom 1sten Januar bis Ende Dezember 1855 enthaltenen Gesetzen, Verordnungen und Bekanntmachungen herausgegeben werden.

Der Preis desselben ist auf 5 Sgr. festgestellt.

Bestellungen auf dieses Sachregister sowohl als auf die der früheren Jahrgänge nehmen für Berlin die Expedition des

t li cher Anzeiger.

Oeffen

(207!) Nothwendiger Verkauf.

Bei dem durch Rescript vom 19. Okto⸗

ber 1855 zum gemeinschaftlichen Sub⸗

hastations forum bestellten Königlich

preußischen Kreisgerichte zu Halle a. b. 8 1. Abtheilung.

Die dem Ziegeleibesitzer und Premier-Lieute— nant a. D. Franz von Schierstedt in Wörmlitz gehörigen Grundstücke, als:

J. Bie im Hypothekenbuch von Wörmlitz Band

II. Nr. 77 eingetragenen:

A. Eine Ziegelei nebst Zubehör, eine Grundfläche von 1 Morgen 227 Qua— dratruthen umfassend und zwischen dem Deichgräber'schen Ackerlande und einer an die Saale gränzenden 2 bis 2 Quadratruthen breiten Gemeindetrift,

Ein Ackerstück von 6 Morgen und etwa 13 Morgen Unland im Fährgrunde,

C. Ein Fleck Land von 1 Morgen 72 Quadratruthen an der Ziegelei und der Saale, mit einem Wohnhause be— baut.

II. Das im Hypothekenbuche Nr. 4 der Neu⸗

kircher Flur eingetragene Grundstück Nr. 1

Nr. 12 des Flurbuches, hinter dem Dorfe

neben dem Benkendorfer Rittergutshölzchen und den Hohenweidener Gemeindetheilen 2 Acker 39 Ruthen Wiese.

„Die im Hypothekenbuche Nr. 14 der Röp—

ziger Flur eingetragenen Grundstücke:

1) Nr. 30 der Separationskarte in der Aue 3 Morgen 66 Quadrat-Ruthen Wiese und eine daran stoßende Weiden⸗ anlage an der Saale,

2) Nr. 54 des Flurbuches hinter den Gü— tern 17 Acker 10 Ruthen sogenannter alter Garten oder Wiese,

nach der nebst Hypothekenschein und Bedingun— gen, in der Registratur eine Treppe hoch,

Zimmer Nr. 13 einzusehenden Taxe, abge⸗

schaͤtzt zu 1, 10,14 Thlr. 5 B. 500 C. , II. 340 III. 1 und 2 55e sollen

am 16. Juli 1856, Vormittags 11 Uhr,

Sgr.

an ordentlicher Gerichtsstelle, eine Treppe hoch,

Zimmer Nr. 5, vor dem Deputirten Herrn Kreis⸗

Ferichtsrath Bosse, meistbietend verkauft werden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hy—

pothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben

ihren Anspruch bei dem Subhastationsgericht anzumelden. .

[1880 Oeffentliche Vorladung.

Der Kupferschmidtmeister C. A. Bollmann ierselbst hat gegen den Kaufmann und Destil⸗ ateur O. A. Kluge aus Seben in der Priegnitz aus dem von diesem acceptirten Wechsel bom

15. Mai d. J. über 127 Thlr. 15 Sgr., zahlbar nach zwei Monat a dato, bei dem unterzeichne⸗ ten Gericht die Wechselklage auf Zahlung von 127 Thlr. nebst 6 Prozent Zinsen' feit' dem 15. Juli d. J., so wie 5 Thlr. 15 Sgr. Protest⸗

J ;;; 2 2. * *

K / / / eu, n. ,

kosten angestellt. Die Wechselklage ist einge⸗ leitet, und da der Aufenthaltsort des Beklag⸗ ten unbekannt ist, so wird derselbe hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Beantwor— tung der Klage, so wie zur weiteren mündlichen Verhandlung der Sache

auf den 17. März 1856, Vormittags

1 n hr

vor dem unterzeichneten Gericht im Stadtgerichts⸗ Gebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 32, anberaumten Termin entweder in Person oder durch einen legitimirten, zu seiner Vertretung berechtigten Bevollmächtigten, als solche die hie⸗ sigen Rechtsanwalte Brachvogel, Justizrath Krem⸗ nitz und Justizrath Marchand in Vorschlag gebracht werden, zu erscheinen, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen, die Klage vollständig zu beantworten, die Beweismittel bestimmt anzu— geben, die Urkunden im Originale einzureichen und die etwa erforderlichen Editions-Gesuche anzubringen, indem später auf neue Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, im Laufe der Instanz keine Rücksicht mehr genommen wer— den darf.

Eine schriftliche Beantwortung der Klage ent— bindet nicht von dem Erscheinen im Termine.

Wenn Beklagter oder sein Bevollmächtigter sich nicht pünktlich zur bestimmten Stunde ein— finden, oder sich nicht vollständig auf die Klage erklären, oder wenn ihr Stellvertreter seinen Auftrag nicht durch Vollmacht oder Schreiben nachzuweisen vermag, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und die Urkun— den, worüber er sich nicht erklärt hat, auf den Antrag des Klägers in contumaciam für zu— gestanden und anerkannt geachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausgesprochen werden.

Berlin, den 19. November 1855. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civil—

sachen, Prozeß-⸗Deputation II.

971

Aufforderung der Konkursgläubiger.

In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Friedrich August Kobelius zuPotsdam werden alle diejenigen, welche an die Masse An— sprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht

bis zum 13. Februar 1806 einschließlich, bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumel— den und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten ö angemeldeten For⸗ derungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs-Personals

auf den 10. März 1856, Vormittags 10 Uhr,

in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Rr. 1 auf dem Hofe links eine Treppe hoch vor dem Kommissar Herrn Kreisgerichts-RKath Sch arn— weber zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat j Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei⸗ zufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der

Staats- Anzeigers, Mauerstraße Nr. 54., außerhalb jedoch nur die Post-Aemter (ohne Preiserhöhung) entgegen.

J

Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns be⸗ rechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗ Anwalte Justizräthe Tollin, Krüger, Fleischer und die Rechtsanwalte Trippel und Kelch zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Potsdam, den 7. Januar 1856.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

196 Bekanntmachung

der Kon kurs-Eröffnung und des offenen Arrestes. Königliches Kreisgericht zu Schweidnitz, J. Abtheilung, den 15. Januar 1856, Vormittags 127 Uhr.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Wil⸗ helm Tschäche zu Schweidnitz ist der kaufmänni— sche Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs— einstellung auf Donnerstag den 10. Januar 1856 festgesetzt worden.

Zum einstweiligen Masse ist der

Rechtsanwalt Salomon bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem guf Dienst ag den 29. Januar 1856, J m missar, Herrn Kreisgerichtsrath

. im Parteien-Zimmer Rr. 3 anberaumten Ter⸗ mine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Be⸗ stellung eines anderen einst weiligen Ver— walters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, Nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 31. Januar 1856 einschließlich, dem Gericht oder dem Verwalter der Masse An⸗ zeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, eben dahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit den— selben gleichberechtigte Gläubiger des Gemein⸗ schuldners, haben von den in ihrem Besitz befind— lichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

[136 Oeffentliche Vorladung.

Der Allerhöchsten Kabinets⸗-Ordre vom 165. Ja— nuar 1850 gemäß werden alle diejenigen unbe— kannten Gläubiger, welche vermeinen, an die Kasse der Königlichen 1sten Gendarmerie-Brigade und der Distrikts⸗Kommandos derselben zu Königsberg, Rastenburg, Gumbinnen, Danzig und Marienwerder aus irgend einem Rechts⸗ grunde Forderungen aus dem Jahre 1855 er⸗ heben zu können, hierdurch aufgefordert, ihre dies fälligen Ansprüche binnen zweier Monate, und spätestens bis zum

1. April 1856, unter Beifügung der nöthigen Beweismittel, bei der unterzeichneten Brigade anzumelden, widri—⸗

Verwalter der

genfalls sie sich die aus der Nichtanmeldung

entstehenden Rachtheile selbst beizumessen haben. Königsberg, 20. Januar 1866.

Kommando der Königlichen 1sten Gendarmerie— Brigade.

öh t m a chung der Pommerschen Landschaft.

Bei den Kassen der vier Pommerschen Land— schafts-Departements Anelam, Stargard, Stol v und Treptow a. R. wird in dem Johannis-Zins— zahlungs-Termine, also in dem Zeitraume vom 25. Juni bis 5. Juli 1856, die 5te Serie der Zinscoupons für die nächstfolgenden 5. Jahre, mit welcher auch wiederum ein Talon als Le— gitimation zur Erhebung der folgenden Coupons—⸗ Serie verbunden ist, bei jeder Kasse aber nur von denjenigen Pfandbriefen, welche auf Gütern des betreffenden Departements eingetragen sind, und nur gegen Einreichung der Talons der bierten Serie, ausgereicht werden, sofern nicht der Inhaber des Pfandbriefes gegen solche Ausreichung der neuen Coupons-Serie an den Inhaber des Talons der vierten Serie, vorher Protest eingelegt haben möchte. ;

Zur Bequemlichkeit der Inhaber pommerscher Pfandbriefe ist jedoch die Linrichtung getroffen, daß: . J. auch schon in dem Zeitraume vom 15. April

bis 15. Mai 1856 die Ausreichung der

neuen Coupons-Serie von der General—

Landschaftskasse in Stettin in den Stunden

von 8bis 12 Uhr Vormittags, ohne Unter—

schied, zu welchem Departement das in dem

Talon genannte Gut gehört, geschehen wird,

wenn derselben von dem Inhaber die Ta—

lons unmittelbar oder durch einen Dritten vorgelegt oder portofrei zugesandt worden und nicht etwa von dem Pfandbriefs-In⸗ haber vorher gegen die Ausreichung der neuen Coupons-Serie an den Inhaber des

Talons der ablaufenden Serie protestirt

worden ist.

„Diejenigen Pfandbriefs⸗-Inhaber, welche

„sich veranlaßt und berechtigt halten, die

„Ausreichung der neuen Coupons⸗Serie an

„den Präsentanten des Talons der abge—⸗

„laufenen Serie zu widersprechen, werden

„daher hierdurch aufgefordert, solchen Wider⸗

„spruch der Pommerschen General⸗-Land⸗

„chafts-Direction in Stettin vor dem 15.

„April 1856 anzuzeigen und sich bei der— „selben als Besitzer des betreffenden Pfand⸗— „briefs auszuweisen, weil sonst bei Richt⸗ „beachtung dieser Aufforderung die Aus⸗ „reichung der neuen Serie an den Präsen⸗ stanten des Talons erfolgen wird und „muß.“

Die General-Landschaftskasse in Stettin wird, unter Zurückbehaltung der Talons, die Serie V. der Coupons nebst neuen Talons den Präsen⸗ anten ausreichen oder resp. auf Gefahr und Kosten des Einsenders demselben mittelst der Post zusenden. Die Inhaber der Talons, welche die Zufertigung der neuen Coupons⸗ Serie auf dem Wege der Post wünschen, wer⸗ den hiermit veranlaßt, bei der Einreichung der Talons zur Direction der Behörde ausdrücklich anzuzeigen, wie die Absendung der neuen Cou⸗ pons von hier aus, nämlich, ob solche mit der Bezeichnung: Rekommandirt (so weit diese Bezeichnung nach Maßgabe des Gewichts der Sendung zulässig), oder aber unter Deelara⸗ tion der Coupons entweder nach ihrem vollen Werthe oder nach einem und welchem Pausch⸗ quantum, oder als Aktenstücke erfolgen möge.

Gehen' die Talons ohne dergleichen Erklã⸗ rung ein, oder ist diese auf rekommandirte Absendung gerichtet, solche aber nach der Größe des Gewichts der zu versenden den Cou⸗ pons unzulässig, so wird die Abschickung der letzteren Unter Declaration ihres vollen Geld werthes, mithin in einer für die Empfänger sehr kostbaren Weise, ausgeführt werden. Es

e, ö ist ferner zur Vermeidung von Irrthümern nothwendig, daß bei schriftlichen Einsendungen von Talons, die Absender ihren Antrag, so wie das im Rücken der Talons abgedruckte Quittungsformular, mit Benennung des Wobn⸗ orts und Charakters recht deutlich unter— zeichnen, welches letztere Verfahren auch von den Talons-Inhabern zu beobachten ist, die die neue Serie persönlich erheben, daß endlich II. auch den Inhabern von Talons, welche zu Pfandbriefen von Gütern verschiedener Departements gehören, wenn sie wünschen, in dem Johannis- Zinszahlungs-Termine, also in dein Zeitraume vom 25. Juni bis 5. Juli 1856 die Couponblätter der neuen Serie V. sämmtlich bei einer einzigen der oben genannten vier Departementskassen zu erheben, hierin gewillfahrt werden soll,

jedoch nur dann, wenn sie diese Absicht

derjenigen Departements-Direction, bei deren Kasse sie die neue Coupons-Serie ihrer sämmtlichen Pfandbriefe in der obi— gen Zeitfrist zu empfangen wünschen, spä⸗ testens bis zum 1. März 1856, unter Bei— fügung einer vollständigen, deutlich geschrie— benen Und akkuraten Nachweisung der Talons, postfrei anzeigen und sich dabei ausdrück— lich verpflichten, in der Zeit vom 25. Juni bis 5. Juli 1856 diese benannten Talons der Kasse dieses Departements zur Ausreichung der neuen Coupons-Serie vor— legen zu wollen. ö Machen die Talons⸗Inhaber bon den zu ihrer Bequemlichkeit sub 1. und II. gestatteten Er⸗ leichterungen in der geordneten Weise keinen Gebrauch, so können sie dann gegen Ausliefe⸗ rung der quittirten Talons die neue Coupons⸗ Serle nur in dem Zeitraume vom 25. Juni bis 5. Juli 1856 bei der Kasse desjenigen Depar—⸗ tements abheben, welchem das in dem Talon genannte Gut angehört. Hinsichtlich der Talon⸗ Inhaber, welche die ub II, erwähnte Verpflich⸗ tung übernommen haben, ohne sie jedoch zu er— füllen, kann die Abhebung der neuen Coupons— Serie dann nur bei der Kasse des Departements, dem das in dem Talon genannte Gut angehört, auch dort aber erst in einem der späteren Zins⸗ zahlungs-Termine, und nicht schon in dem Jo⸗ hannis-Termine 1856 erfolgen. Stettin, den 1. November 1855. Königl. Preuß. Pommersche General⸗ Landschafts-Direction. (gez Graf von Eickstedt-Peterswald.

Mit Bezug auf obige Bekanntmachung der Königlichen General-Landschafts-Direction von Pommern zu Stettin zeige ich hiermit an, daß ich zur Besorgung der Coupons⸗Bogen ter Serie nach Grundlage der vorstehenden Vorschriften, gegen Einreichung der quittir— ten Talons und Wiedererstattung des Porto, bereit bin. Die Talons sind in diesem Falle mit einem doppelten Verzeichnisse zu versehen, von denen das eine zur späteren Empfangnahme

der Coupons-Bogen dem Präsentanten quittirt

von mir zurückgegeben wird. J Die Annahme der Talons geschieht hier in der Zeit vom 1. April 1855 bis 12. Mai 1856, in dn Vormittagsstanden von 9 bis 12 Uhr. Berlin, den 15. Januar 1856. J M. Borchardt jun., Französischestr. 32.

ltäs!. Rheinische . Eisenbahn-!Gesellschaft. Auf Grund des Art. 4 der Emissions⸗Bedin⸗

gungen fordern wir die Zeichner bon Actien ber neuesten Emission von 28,000 Stück Rhei⸗

nische Eisenbahn⸗-Actien auf, unverzüglich und

spätestens bis zum 3. Februat d. J. zehn Prozent vom Nominalbetrage der von

ihnen gezeichneten Actien mit 25 Thlr. pr. Actie,

bei den nachbenannten Bankhäusern:

eichröder in Berlin, . penheim jun. u. Comp. Schaaf fh au sen schen Bankverein in Cöl D. Herstatt e oln, . H. Stein eder u. Comp. in Aachen,

oder bei unserer Hauptkasse

gegen Quittung der betreffenden Stelle und Zurücknahme des hinterlegten Depots von zehn Prozent einzuzahlen.

Den Zeichnern ist es freigestellt, bei dieser Ratenzahlung, so wie später, jederzeit unter Vergütung der laufenden Zinsen bis zu 40 péCt. vom Nominalbetrage der ÄUetien einzuzahlen.

Die Quittung der oben bezeichneten Bank⸗ häuser über die geleistete Einzahlung wird spaäter gegen die Interims-Quittungen der Gesellschaft umgetauscht werden. .

Cöln, den 23. Januar 1856.

Die Direction.

.

Breslau⸗Schweidnitz⸗Frei⸗ burger Eisenbahn.

Die Herren Actionaire werden hiermit auf— gefordert, .

die 4te und letzte Einzahlung von

10 Prozent . auf das Stamm-Actien-Kapital der Königszelt⸗ Liegnitzer Eisenbahn in der Zeit ;

vom 15. Fang ak bis l ebrugr 1856 täglich, mit Ausnahme der Sonntage, Vormittags bon 9 bis 12 Uhr,

bei unserer Hauptkasse in Breslau,

bei den Herrn M. Oppenheims Söhnen

in Berlin, Burgstraße Nr. 27,

unter Abgabe der mit einem Nummer⸗Ver⸗ zeichnisse zu versehenden Actien-Interimsscheine und gegen Empfangnahme der Original⸗ Actien zu leisten, wobei die Zinsen der bereits eingezablten 60 pCt. vom 1. August c. bis ultimo Januar k. J. mit 2 Thlr. 2 Sgr. in Anrech⸗ nung kommen. Hingegen sind von dem vollen Betrage der Actie, mit welcher gleichzeitig Zins⸗ Coupons vom 1. Januar k. J. ab lautend aus⸗ gegeben werden, die Zinsen à4pCt. von diesem Tage ab bis zum Tage der geleisteten Zahlung der 40 pCt. herauszuzahlen.

Erfolgt die Einzahlung dieser 40 pCt. nicht innerhalb der oben bestimmien Frist, so treffen den säumigen Zahler die im Gesetz bom 3. No— bember 1838 §. 2 Nr. 6 und im Gesellschafts⸗ statut §. 17 für diesen Fall festgesetzten Nach⸗ theile.

Breslau, den 20. Dezember 1855.

Der Verwaltungsrath.

——

126

200 Thlr. Belohnung. Zwischen Herrn Louis von 2

und seiner Gattin Mathilde v. Rudz 2,

geb. von Koelitzen, ist ver mebreren

Jahren wegen Abtretung des der letzteren zu⸗ gehörigen Gutes Gizhee in Polen an ihren Gatten gerichtlich oder notariell ein Vertrag ab⸗ geschlosssn worden. Da dieser Vertrag abhan⸗ den gekommen ist, so bin ich ermächtigt, obige Summe demjenigen zuzusichern, welcher mir den

gedachten Vertrag überbringt, ter

wenigstens zur Erlangung einer beglaub⸗

ten Abschrift desselben behälflich ist. Selbst hscht hat eine angemessene Beloh⸗

nung zu erwarten, welcher Spuren, die . Auffindung dieses Vertrags führen, anzugeben

vermag.

Rechtsanwalt Dr. Andritzschky, Reichs straße A in Leipzig.

über das Erscheinen der stenographischen Berichte des Herrenhauses und

Bekanntmachung

des Hauses der Abgeordneten.

Bis heute den 24. Januar 1856 sind ausgegeben:

55 Bogen der 1.

16 = en , . Petitionen

1 -

5. Sitzung des Herrenhauses 11. Sitzung des Hauses der Abg

2

eordneten zusammen 223 Bogen.