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es an einem geeigneten Lehrer der Naturwissenschaften, so ist von den zwei angesetzten Stunden die eine auf Geschichte, die andere auf das Französtsche zu verwenden. — Wo unter den vorher an⸗ gegebenen Bedingungen in Sexta und Quinta ein naturgeschicht⸗ licher Unterricht ertheilt wird, ist die Beschreibung des menschlichen Lelbes auf das Nothwendigste zu beschränken.
In Quarta sind in den für den mathematischen Unter⸗ richt bestimmten 3 wöchentlichen Stunden ausgedehnter, als bisher meist geschehen, die Uebungen im Rechnen fortzusetzen, und der Unlerricht im Uebrigen auf geometrische Anschauungslehre und die Anfangsgründe der Planimetrie zu beschränken.
Schreibunterricht findet wie bisher in Sexta und Quinta in 3 wöchentlichen Stunden statt. Da von Quarta an besondere Schreibstunden nicht mehr eintreten, so ist desto mehr von den Lehrern dieser und der folgenden Klassen auf eine gute Handschrift in sämmtlichen Schüler-Arbeiten mit Strenge zu halten. Damit dies mit sicherem Erfolge geschehen kann, sind die schriftlichen Arbeiten auf ihr rechtes Maß genau einzuschränken.
Hiernach regelt sich der allgemeine Lehrplan für die Gymnasien
nunmehr in folgender Weise:
;
— —— —
Quarta
Religion, wöchentlich Stunden. Deutsch ... Lale ntsch..— k ö,, J Französisch .... k Geschichte und Geographie. . .. Mathematik und Rechnen 1 3
r, Secunda
Co bo O — NMI
— — — — — — — — —
1
4
w kö f Marne, .
Zeichnen . Gn mhm, . . . . 30 30 130 130 130 128 185 Da der Unterricht im Heb räischen, im Gesan J und im Turnen ganz oder theilweise außer der gewöhnlichen Schulzeit , g) . . in a. bisherigen Umfange dafür zu erwendenden Stunden in vorstehende Uebersicht nicht mi se⸗ nommen worden. ft .
Wie weit nach lokalen und individuellen Verhältnissen der
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2 2
9
1 1.
*
für einzelne Gymnasien bestehenden Bestimmun bwei ; in B ingen, Abweichungen von dem allgemeinen Lehrplan gerechtfertigt erscheinen, . 4
ven, 6 zu erstatten. ußer den sodann mit meiner Genehmigung für die betreffen— den ö zu bestimmenden Aena ere, or ö . dr sämmtliche Gymnasien verbindlichen Lehrplans nicht ine Dispensation vom Unterricht in der griechi— schen Sprache darf in denjenigen 8 . wo . Gymnasium noch eine höhere Bürger- oder Realschule besteht vorausgesetzt, daß in der letzteren Latein gelehrt wird, nicht mehl stattfinden. Wo dagegen in kleineren Städten das Gyninasium auch das Bedürfniß Derer erfüllen muß, welche sich nicht für ein wissenschaftliches Studium oder einen Lebensberuf, zu welchem eine Gymnasialbildung erfordert wird, vorbereiten, sondern die für einen bürgerlichen Beruf nöthige allgemeine Bildung auf einer höheren Lehranstalt erwerben wollen, bleibt, auch wenn mit dem Gymnasium besondere Realklassen nicht verbunden sind, die Dispen— sation von der Theilnahme an dem Unterrichte im Griechischen mit, Genehmigung der Königlichen Provinzial ⸗ Schul Kollegien, zulässig. Ob in solchen Fällen! an die Stelle Ves Griechischen ein anderer Unterrichtsgegenstand eintreten kann, wird der Erwä— gung und besonderen Anordnung der Königlichen Provinzial-Schul⸗ Kollegien anheimgegeben. Bei Gewährung der Dispensation“ ist den betreffenden Schülern hbemerklich zu machen, daß Unkenntniß
des Griechi hen, e fe en fn von der Theilnahme am Abiturienten - Examen
Die Befolgung des allgemeinen Lehrplans kann e , Wirkung an der den Gymnasien e n n. , . wenn die Lehrer einer Anstalt davon durchdrungen ö, daß ihr Werk, ein gemeinsames ist, bei dem die Thätigkeit des , j der Thätigkeit des anderen Lehrers ihre nothwendige fa . ,. und deshalb in Zusammenhang mit Lerselben ternde und sei as den Schüler Zerstreuende, seine Kraft Zersplit—
nde sein Interesse Lähmende ist nicht sowohl die Vielheit
der Gegenstände an sich, als der Mangel an Einheit in der Man-
nichfaltigkeit. Eine Verminderung der in dem oben aufgestellten
Lehrplan angegebenen Unterrichtsobjekte und des denselb : menden Zeitmaßes hat sich als unzulässig . ö dringender hervortretende Bedürfniß größerer Concentration v gesammten Unterxichtsstoffs ist nur durch ein einmüthiges Zusa ö. menwirten jedes Lehrer-Kollegiums zu erreichen, wobei der Eulen. sich willig dem Zweck des Ganzen unterordnet, kein Lehrobjelk i isolirt, und in der Lehrweise, so wie in der Auffassung der Gegen⸗ stände, ohne Beeinträchtigung der persönlichen Eigenthümlichkeit des einzelnen Lehrers, eine prinzipielie Uebereinstimmung herrscht An dieser fehlt es, wenn z. B. die verschiedenen Lehrer det verschiedenen Sprachen, welche auf den Gymnasien gelehrt werden, in der grammatischen Theorie und den Grundregeln wesentlich von einander abweichen, oder wenn z. B. die Aeuße⸗ rungen des Geschichtslehrers über die Geschichte bes A. und N 2. und über die Thatsachen der Kirchengeschichte, mit Demjenigen in k . 4 , , oder auch der Lehrer Deutschen bei der Besprechung deutscher Aufsätze über di lbe dene, be n sprechung deutscher Aufsätze über dieselben Zur Vermeidung eines derartigen Zwiespalts, w de Zweck des Unterrichts vereitelt und n ö. . En. 9 Grundlage eines festen Wissens und sicherer Ueberzeugungen sich nicht bilden läßt, so wie zur Beförderung der Conkenktratlon des Unterrichts selbst, ist einerseits mehr und mehr darauf Bedacht zu nehmen, daß die innerlich am nächsten verwandten Lehrobjekte mög⸗ lichst in Einer Hand liegen, und daß die verschiedenen Thätig—
keiten des Schülers auf demselben Gebiet, zum Beispiel die la— teinische Lektüre und die schriftlichen Arbeiten, in enge Beziehung
zu einander gesetzt werden; sodann aber ist durch Fach⸗ konferenzen, welche sich in geeigneten Zeiträumen wiederholen, dafür zu sorgen, daß sowohl die auf einander folgenden, wie die neben. einander in derselben Klasse unterrichtenden Lehrer alle ein deut— liches Bewußtsein über die Pensa und Klassenziele und über ihr gegenseitiges Verhältniß zur Erreichung derselben haben. Es ge⸗ schieht häufig, daß das Unterrichtsmaterial, abgesehen von dem durchaus nicht zu gestattenden Hinausgehen über das Ziel der ein— zelnen Klassen in den verschiedenen Unterrichtsfächern theils durch einzelne nach möglichster Vollständigkeit strebende Lehrbücher theils durch die wissenschaftlichen Neigungen der Lehrer unverhältniß⸗ mäßig. angehäuft wird, und der Standpunkt der Klasse so wie das eigentliche Bedürfniß des Schülers unberücksichtigt bleibl, in— dem das Absehen des Lehrers mehr auf systematische Ausdeh— nung des Stoffs, als auf Fertigkeit und Sicherheit im Roth— wendigen gerichtet ist. . 2966
Ist es zunächst Sache des Direktors, auch in diesen Be—
. ziehungen die erforderlichen Anordnungen zu treffe icht in einzelnen Provinzen und Anstalten, so wie nach stiftungsmäßigen . ,
Vergessenheit gerathen zu lassen, so ist andererseits auch von den
ö . Laß sie fich mit den übrigen Lehrern . , der ihrer Aufmerksamkeit und Fürsorge vorzugsweise anvertrauten Königlichen Provinzial-Schul-Kollegien genau festzustellen und mir g zugswei t
Klasse in Einvernehmen setzen und genau davon unterrichten, wie
es in der erwähnten Beziehung in derselben steht. Die über die
,,, der Ordinarien in der Cirkular-Verfügung vom 24. Oktober 1837 enthaltenen Bestimmungen werden hierbei wiederholt zur Nachachtung in Erinnerung gebracht.
Wenn die Ordinarien der Klassen auch durch ein bemerkbares llebergewicht an Lehrstunden in denselben als Hauptlehrer sich dar⸗ stellen, so muß der Unterricht dadurch an innerer wie an äußerer Einheit gewinnen, und übermäßige Anforderungen an die Schüler werden eben so leicht erkannt als vermieden werden. Die Vielheit der Lehrer wirkt besonders nachtheilig auf die jüngeren Schüler, die zur Verarbeitung dessen, was ihnen von verschiedenen Lehrern mitgetheilt, wird, noch weniger Geschick und Uebung haben, als ältere Schüler. Wo möglich sind deshalb in den unteren Klassen nicht mehr als drei Lehrer neben einander zu beschäftigen, und ihre Zahl auch in den oberen mehr als es an manchen Gymnasien, gegen die Bestimmungen der gedachten Cirkular-Verfügung S. 14 ff. Sx 38, geschieht, zu beschränken. — In solchen Fällen, wo es die Königlichen Provinzial -Schul-Kollegien für vortheilhaft erachten, ist das Äufsteigen der Ordinarien und übrigen Lehrer einer Klasse mit ihren Schülern in einem Turnus, der jedoch nur die Klassen von Sexta bis Tertia, oder Sexta und Quinta, oder Quarta und Tertia umfaßt, zulässig.
„Der Direktor und die Ordingrien haben ferner gemeinschaftlich dafür Sorge zu tragen, daß hinsichtlich der häuslichen, insbeson— dere der schriftlichen, Arbeiten das rechte Maß und eine angemes— sene Vertheilung stattfindet. Ich sehe mich veranlaßt, die König⸗ lichen Provinzial-Schulkollegien darauf aufmerksam zu machen, daß die Cirkular-Verfügung vom 20. Mai 1854 im Allgemeinen noch keineswegs diejenige Beachtung gefunden hat, deren es bedarf, um mehr als bisher didaktische Mißgriffe und ein mechanisches Verfah⸗ ren zu verhindern und bei der Jugend die Lust am Lernen zu erhalten. Es ist den Direktoren wiederholt zur Pflicht zu machen, namentlich von der Beschaffenheit der Themata zu den Aufsätzen, so wie von den schriftlichen Aufgaben überhaupt häufiger Kenntniß zu nehmen und darin jeder Ueberladung und Unangemessenheit vorzubeugen. Die Schüler werden an mehreren Anstalten noch
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immer mit Heftschreiben unverhältnißmäßig in Anspruch genommen;
Der General-Major und Kommandant von Magdeburg, von
bie Zahl der Hefte, welche sie, besonders in den unteren und mitt⸗ Steinmetz, nach Magdeburg.
seren Klassen halten müssen, wird sich in vielen Fällen ohne Nach⸗ theil noch erheblich vermindern lassen. Wie dies ausgedehnte Schreibwesen den Lehrstunden selbst einen großen Theil der Wirkung entzieht, welche in ihnen geübt werden soll, so ist auch außerdem die Lehrweise mancher Lehrer nicht geeignet, den Schülern eine Uebung ihrer geistigen Kräfte zu gewähren ond? deren Regsamkeit zu fördern. Dies ist der Fall, wenn der Unterricht ausschließlich in einem mechanischen Abfragen des Auf⸗ gegebenen besteht, die Fragen sich immer nur an das Gedächtniß tichten und keinerlei Aufforderung und Anregung zum Nachdenken
und zur Selbstthätigkeit so wie zur Anwendung des Erlernten in
sich fe 3. . so . ln . der mittleren und bberen Klassen Gelegenheit geben, sich im usammenhange auszu- Yo — Daß die . Pensa und das 2. frühe en / weißen Falken zu ertheilen. Stufen Erlernte durch rechtzeitige Repititionen in lebendiger Gegen wärtigkeit erhalten werde, kann nicht genug empfohlen werden: aber auch hiebei wird Fertigkeit und selbstständige Aneignung nur
dann zu erzielen sein, wenn die Schüler durch eine mannichfach wechselnde und kombinirende Fragweise genöthigt, werden, den zu repetirenden Stoff nicht immer von derselben Seite, sondern von
sprechen.
verschiedenen Gesichtspunkten aus zu betrachten.
Ueber die Mängel der Lehrmethode, welche in den oberen Klassen nicht selten wahrgenemmen werden, enthält die Instruction vom 24. Oktober 1837 Erinnerungen, auf welche hinzuweisen noch Nur der Unterricht kann auf Erfolg rechnen, welcher das wissenschaftliche Material mit stetem Hinblick
immer an der Zeit ist.
auf seinen pädagogischen Zweck behandelt; dieser wird verfehlt, wenn z. B. die Interpretation eines Autors nicht sowohl darauf gerichtet ist, vermittelst einer grammatisch⸗genauen und das Noth⸗ wendige gründlich erörternden Erklärungsweise in die Denk⸗ und
Anschauungsweise desselben lebendig einzuführen und mit dem In⸗
halt und Zusammenhang seines Werks bekannt zu machen, son⸗ dern vielmehr ihn hur als einen Stoff benutzt, an welchem die
grammatischen und lexikalischen Kenntnis
gend keine Liebe zu, den
geleitet werden, den Inhalt durch
nerer Abschnitte mit Bestimmthzeit und in richtiger Folge anzugeben; und in letzterem Paragraphen gemäß früheren Beschlüssen des Hauses die Entscheidung von Differenzen zwischen Bürgermeistern und Stadt⸗
bei den griechischen und römischen Klassikern empfiehlt es sich, dabei auch von der lateinischen Sprache Gebrauch zu machen.
Ebensowenig wie Excurse der angedeuteten Art, bei welchen
der gerade vorliegende Gegenstand aus den Augen verloren wird,
der Aufgabe des Unterrichts entsprechen, kann es gebilligt werden, daß die Lehrer nicht selten bei ihrem Vortrage und Unterrichtsplan
auf das eingeführte Lehrbuch, Geschichtstabellen u. s. w. geringe ver keine Rücksicht nehmen, sondern sich wesentliche Ueberschreitun⸗ gen und Abweichungen von demselben erlauben, so daß es den
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Vertrautheit mit einem Stoff von bestimmt begränztem Umfang
besteht, nicht gewähren kann. Es wird, dabei zum Nachtheil der Schüler verkannt, daß auf diesem Gebiet die sicherste Wirkung in
weiser Beschränkung und fester Gewöhnung liegt.
Ich veranlasse die Königlichen Provinzial-Schulkollegien, die betreffenden Direktoren und Lehrerkollegien mit vorstehenden An- ordnungen und Hinweisungen in geelgneter Weise bekannt zu machen, und vertraue, daß dieselben der Beachtung und Aus füh⸗ rung der einzelnen Bestimmungen ihre unausgesetzte Aufmerksam⸗
keit widmen werden. Berlin, den 7. Januar 1856.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal—⸗ Angelegenheiten.
von Raumer.
An sämmtliche Königliche Provinzial⸗-Schulkollegien.
Angekommen: Se. Hoheit der Herzog Wilhelm von
Mecklenburg⸗Schwerin, von Schwerin. Se. Durchlaucht der Pin inz Woldemar zu Schleswig⸗
Holstein⸗Sonderburg-⸗Augu stenburg, von Neisse. ; Se. Durchlaucht der Prinz Karl von Windischgrätz,
von Schwerin.
Abgereist: Se. Durchlaucht der Fürst Karl Egon zu Fürstenberg, nach Baden-Baden.
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se der Schüler zu üben and zu erweitern sind, ein Verfahren, durch welches der Ju⸗ klassischen Schriftstellern des Alter⸗ sihums, sondern Abneigung gegen dieselben in dem Maße eingeflößt wird, daß die Studirenden nach beendigtem Gymnasialkursus immer seltener zu ihrer Lektüre und tieferem Studium zurückkehren. Es sst darauf zu halten, daß die Schüler häufiger als es geschieht, an⸗ genommener größerer oder klei⸗
Schülern den beabsichtigten Nutzen, welcher besonders auch in der
werden. werden unter Zelten kampiren.
zur Reise nach der Krim bereit zu halten.
„Berlin, 29. Januar. Se. Majestäl der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem Baumeister bei der Westfälischen Eisenbahn, Hesfe, zu Rheine im Kreise Steinfurt, die Erlaubniß zur. An⸗ segung des von des Königs von Balern Majestät ihm verliehenen
ö
Rtter⸗-Kreuzes zweiter Kkasse des Verdienst-Srdens vom heiligen
Michael; so wie dem Kapellmeister Dorn zu Berlin, zur An⸗
legung des von des Großherzogs von Sachsen⸗-Weimar Königliche Hoheit ihm verliehenen Ritter-Kreuzes des Haus-Ordens vom
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 29. Januar. Se. Majestät der König nahmen gestern die gewöhnlichen Vorträge entgegen und arbeiteken mit dem Minister-Präsidenten. Abends wohnten Se. Majestt einem Vortrage des Direktors Schneider aus Wittenberg im Saale des evangelischen Vereins bei und empfingen Ihre Königlichen Hoheiten den Großherzog und die Groß— herzogin von Mecklenburg-Strelitz, Höchstwelche von
Strelitz kommend, im Königlichen Schlosse abstiegen. Später beehr⸗
ten Ihre Majestäten der König und die Königin den Ball des Ministers von der Heydt auf einige Zeit.
— Das Haus der Abgeordneten hat sich in seiner 14ten und 16ten Sitzung (am 26. und 28. d. M. mit der Berathung des Gesetz-Entwurfs einer Stäbte-Ordnung für die Provinz West⸗ phaken beschäftigt, und ist bis zur Annahme des Paragraphen 77 gelangt. In 8. 66, die Pensionirung der Bürgermeister und besolde⸗ ken Magistratsmitglieder betreffend, unterschied die Kommission gemäß dem Prunzip der bisher erlassenen Gesetze über die Wahl der Bürger⸗ meister der sechs östlichen Provinzen zwischen den auf Zeit und Lebenszeit gewählten Bürgermeistern. Die Regierung adoptirte die Aenderung und das Haus nährt. , in der vorgeschlagenen Fassung an. Die Ss. 66— 73 wurden angenommen,
verordneten? nicht nach der Kommissions-Vorlage „der Au fsichts—⸗ behörde“, sondern nach dem Regierungs-Entwurf „der Regierung“ vindicirt. 5§. 74 und 75 wurden angenommen. Die §s§. 76 und 77, die Aufsicht des Staates über die städtischen Gemeinde⸗ Angelegenheiten betreffend, gaben zu einer längeren Debatte Anlaß. Ein Amendement schlug vor, statt der 88. 76 und 77 zu setzen: „Die Aufsicht des Staats über die städ⸗ tischen Gemeinde-Angelegenheiten wird, soweit nicht durch die Vorschriften dieses Gesetzes ein Anderes ausdrücklich bestimmt ist, von der Regierung in den höheren Instanzen, von dem Obher⸗ Präsidenten und dem Minister des Innern ausgeübt —“. Dasselbe wurde mit 177 gegen 122 Stimmen abgelehnt, die betreffenden Paragraphen aber angenommen.
Großbritannien und Irland, London, 27. Ja⸗ nuar. Bas Parlament wird, wie der „Globe“ erfahren hat, wieder von der Königin in Person eröffnet werden.
Vorgestern hat Ihre Majestät dem sardinischen General de la
Marmora, der noch in Schloß Windsor verweilt, die Insignien des
Großkreuzes des Bath⸗Ordens verliehen.
Der „Brighton Examiner“ schreibt; Zu South Sea Common soll ein dem Vernehmen nach 15,000 Mann starkes Lager errichtet Dasselbe wird kein permanentes sein, und die Truppen
Eine in Norwich liegende Batterie hat Befehl empfangen, sich
Kardinal Wiseman ist am 23sten d. M. zum Mitglied der
Königlichen Sozietät für Literatur gewählt worden.
CX . 1 n Frankreich. Paris, 27. Januar. Der „Moniteur theilt heute den Wortlaut der bei dem Bankett, das der neulichen Investitur des Bath-Ordens bei Lord Cowley folgte, ausgebrachten Toaste mit.
Graf Walewski sprach sich folgendermaßen aus:
Monseigneur, Mylord und meine Herren! Ich schlage Ihnen vor, auf die Gesundheit der englischen Armee und Marine zu trinken. Er⸗ lauben Sie mir bei diesem Anlasse, hier einen Wunsch auszusprechen, dem Sie Sich alle, dessen bin ich gewiß, mit lebhaftester Begeisterung an⸗ schließen werden. Mögen die englischen Soldaten und Seeleute stets
6,
Seite an Seite mit den franzöfischen Soldaten und Seeleuten kämpfen