1856 / 34 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

252 Berliner Börse vom 6. Februar 1856.

Imtlscher MNechsel, Fonds- und Geld- (ours. Fisenbahn - Actien.

Brief. Geld. If. Brief. Geld. If. Brief. Geld. 9. brief. Geld. ö, ,,, 35 883 e, ,, ; 4 366 . se. andhriefe. o. rioritäts-4 907 g0 Niederschl.-Märk. .. 4 94 wechsel - Cwur do. II. Emission 4 398 38 do. Brioritäts- 4 Kurz 143 f Kur- und Neumärk. 3: Aachen-Mastricht .. lo Conv. Priorit‚ts- git 1427 Ostpreussis ehe do. Prioritats- a 91 do. do. II. Ser. 4 1 . 1517 PFommersche Berg. Märkische ... do. IV. Serie dito? ; . Posensehe do. Prioritäts- 5 102 Niederschl. Lweigb. London ö 3 do. do. do. II. Serie 5 101 Obersehles. Lit. A. Schlesische. . . . . . . . do. (Dortin. Soest) 4 do. Lit. B. Wien im 20 FI. F. 150 EI. Vom Staat garantirte Berl. Anh. Lit. A. u. B. 169 do. Prior. Lit. A. Augsburg . . do. Prioritäts- 954 9g57 do. Prior. Lit. B. Leipꝛig in Cour. im 14 .

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; Westpreuss Berlin - Hamburger. II153 3 do. Prior. Lit. D. Fus 100 Thlr. . ) do. EPrioritäts- 45 103 s do. Prior. Lit. E. Frkf. a. M. sidd. W. 100 FI. 2M. Rentenbriefe. do. do. II. Em. Prinz Wilh. (St.- V.) betersburg 100 8. R 3W. , n ne Berlin Pots d. Magd. 101 do. Prioritäts- ; do. Prior. Obsig. 9375 935 do. II. Serie.. 5 do. do. Lit. C. 45 100 Rheinisehe do. do. Lit. D. do. Quitgsb. (2596 E.) khein? v. Resipif. Berlin- Stettiner... do. (Stamm-) Frior. Sach ische do. . Lrior, Oblig. do. BFrioritäts-Oblig. Seh lecke . Bresl. Schw. Frb. alte do. vom Staat gar. ö —; do. do. neue Ruhrort-Cxef.- Kreis . . Pr. Bk. Anth. Scheine , g, . Gladbacher ito von z ma; e 43 ; o. Prioritäts- do. Prioritits- ] Friedrichsd' or . w. ann, . m J do. II. Serie.. . 66 . 7 5 Thh- . . lig. Stargard - Posen... d k JJ Anl. v. 3 ; . . II. Emission Kur- und Neum. Schuldversehr. 3 do. III. Emission g der-Deiehbzu- Obligationen . do. IV. Emission do. Prior. Oblig. Berl. Stadt-Obligat. ...... .... 2 Düsseldorf-Elberf. . do. III. Serie do. do. 3 do. Prioritäts- Wilh. (Cos. Odhg. ) alte . do. Prioritäts- do. neue Magdeb. - Halberst.. do. Prioritãts- Magdeb.-Wittenb. . do. Prioritãäts-

-= = SC . G ö

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Fonds- Coms.

Preuss. Freiw. Anleihe. . . . . .. Staatsanleihe von 1850

dito von 1852

dito von 1854

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Michtamtliche Moirungen. . . It. brief. Geld. In- und ausländ. Larskoje- Selo pro St. fe. Ausländ. Fonds.

FEisenb. Stamm- . Actien und Quit- us. tungsbogen.

li. Brief. Geld. If. Brief. Geld. Poln. neue Pfandbr. . . / do. neueste III. Emiss. Braunschw. Bank do. Part. 500 FI. . .. Weimar. Bank 16 Schwed. Cerebro Pfdbr. Oesterreich. Metall. . . . 80 Ostgothische do. An 45 do. engl. 5 Sardin. Engl. Anleihe. Cracau- Obersehlesische 4 do. Bank-Actien. . . Sardin. bei Rothschild. Nordb. (Friedr. Wilh.)5 do. National- Anleihe Hamb. Feuer-Kasse. .. Belg. Oblig. J. de l'Est 4 77 do. 18541 Pr. Anl. do. Staats-Präm. Anl. do. Samb. et Meuse 4 773 Russ. Hamb. Cert. . .. Lübecker Staats- Anl. . gracau-0berschles. .... do. Stiegl. 2. 4. Anl. 4 Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. Kiel Altona d do. 45. 5. anl. 4 N. Bad. do. 35 Fl.... Livorno- Florenz do. v. Rothschild Lst. 5 Schaumburg-Lippe do. Ludwigshafen - Bexbach Kass. Vereins- Bk. Aet. do. Engl. Anleihe... . 4 25 Thlr ain Lud igshafen. . 4 1253 124 do. Pofn. Schatz-ObI. 4 Span. 395 inl. Schuld. 3 Neustadt - Weissenburg do. do. Cert. L. A. 5 . 1ẽ235x teigende l

Mecklenburger 56 i Nordb. (Friedr. Wilh.) 4 z do. do. L. B. 200 EI.

,, S74 a 873 gem. Breslau- Schw. - Freib. alte 1515 2 150 gem. do. neue 1377 a 137 gem. Düsseldarf-Elberfeld 141 a 147 53 ö d 52 a 6525 gem. Oberschles. Litt. A. 20 a 226 gem. Oberschles. Litt. B. 186 a 187 gem. Oberschles. Prior. . ö. 33 , 115 a 114 gem. Wilhelmsbahn (Cosel- Oderberg) alte 2195 a 220 gem. do.

. mn. ud wigsh. Bexbach b inz - j ; 3 leu? . i ͤ 5 , e a ez Mainz - Ludwigshafen 125 a 3 bes. Neustadt - Weissenburg 145 a 144 gem. 4 . Februar. Bei animirtem Geschãst war auch heute Weizen sehr flau, ohne Umsatz. Roggen befestigte sich nach mat- ie Stimmung günstig und die Course zum Theil höher. ter Erösfaung, schloss aber wieder flau. Rüböl enischieden billiger vers

nerilner Get ele n r- kauft, schliesst etwas sester. Spiritus gut behauptet. ; vom 6. Februar. . . 9 , Rthlr. HKreslzRada, 6. Februar, 4 Uhr 10 Minuten Nachmittags. (Tel. Dep. . , . . ö. P 4. 78 Rthlr. pr. S2pfd. bez., Februar 74 d. Staats -Anzeigers.) Oesterreichische Banknoten gb G Freiburger 66. ꝰ] ö. ihlr. . uz Ern 733 G., Hebruar- Nãr⸗ 74 Rihlr. Br., 737 G., Actien 150 Br., neuer Emission 1373 Br. Oberschlesis che Actien 2 . 7 742 Rthlr. ber. 743 Pr., 74 8. Frühjahr 7453 - 753 Lit. A. 217 G. Oberschlesische Actien Lit. B. 1867 G. Oberschle- ö g. . u. Br., 743 G., Mai- Juni 745 75 743 Rihlr. ische Prioritäts Obligationen D. 91 Br. Obers chles. Prioritãts - Obli- ez. 4. r., 747 55 3 Kan gationen E. S0 Br. Kosel - Oderberger 2145 Br., neuer Emission 6 ö 36. . . 1745 Br. Kosel- Oderberger Prioritäts - Obligationen S9 Br. Neisse- ,, k . . pr. Frühj. 50pfd. 34 Rihlr. bez. u. G. Brieger Actien 77 Br. rbsen, 73 thlr. Spiritus pr. Eimer zu 60 Quart bei 80 pCt. Tralles 135 Rthlr. G. . ,. 1. 153 2 Br., F , 1655 Kihlr. ber, 153 Br., 153 Weisen, e. 56 —– 140 Sgr., 44 53 130 66 Roggen i = 107 Sgr. i ö e * 153 Rthlr. Br., 157 G., Nr - April ebenso, April- Gerste 65 - 76 Sgr. Haser 35 - 43 Sgr. . ö . we. bez., är Br., 153 G., September-Oktober Sämmtliche Eisenbahn- Actien ersuhren eine merkliche Steigerung. ö t 3 . Br., 1343 G. Oesterreichische Fonds billiger erlassen. Mir ö . . 3 ass 266. 329 Rthlr. bes, Fehruar u. Februar- Stettim, 6. Februar, 1 Uhr 42 Minuten Nachmittags. (Tel. Dep. 30, 13 9 t ö er. ö 6 9. Pr Mãrz- April 295 -G kthlr. bez.. . Staats- Anzeigers.) Weizen 83 - 89, Frühjahr 102 bez. Roggen 753 355 Richi 1 69g n , kthlr, err Br. u. G., Mai-Juni bis 76 gef, Frähjahr 74, Mai-Juni 733. Spiritus 123, Frühjahr 12. 33 7 bez. u. G., 304 Br., Juni-Juli 314 3 Rtihlr. bez. u. Br., Rübsl 155 4, April - Mai 158, Herbst 13 ber.

2

93 Prioritäts- 87 Actien.

Amsterdam - Rotterdam 4

Amsterdam - Rotterdam Cõöthen-Bernburg Erankfurt-Hlanau Frankkurt-Homburg. . .

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Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗ofbuchd ruckerei. (Ru dolph Decker.)

Das Abonnement beträgt: 235 Sgr.

für das vierteljahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung.

Königlich Prenßischer

Alle Dost-Anstalten des An- und Auslandes nehmen Sestelung an, für Berlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats -Anzeigers:

Mauer ⸗Straße Nr. 34.

29 85 4 8 * :

8taats

Berlin, Freitag den 8. Februar

Se. Majestät der König haben Ausrgnädigst geruht:

Dem Steuer-Aufseher Westphal zu Stolp im Regierungs⸗

Bezirk Cöslin, dem Schullehrer, Küster und Organisten Hommert

zu Werther im Kreise Halle, Regierungs-Bezirk Minden, und dem Schullehrer und Küster Schulze zu Klepzig im Kreise Delitzsch,

das Allgemeine Ehrenzeichen, so wie dem Aufseher Schareit bei der Erziehungs-Anstalt zu Tilstt die Rettungs-Medaille am Bande; ferner .

Dem Regierungs- und Baurath Philippi zu Frankfurt a. d. O. den Charakter als Geheimer Regierungs-Rath zu ver⸗ leihen.

Berlin, 65. Februar.

Ihre Hoheiten der Fürst und die Für stin von Hohen⸗ zollern-Sigmaring en nebst Tochter, Prinzessin Stephanie, sind nach Dresden von hier abgereist.

Berlin, 7. Februar.

Se. Königliche Hoheit der P⸗wrinz und Regent von Baden ist nach Gotha von hier abgereist.

Abgereist: Se. Durchlaucht der Prinz Alexander zu Solms-Braunfels, nach Braunfels.

Se. Durchlaucht der Prinz Woldemar zu Schleswig⸗ Holstein-Sonderburg-Augustenburg, nach Neisse.

Se. Excellenz der Königlich sächsische Staats-Minister, Freiherr von Beust, nach Dresden.

Se. Excellenz der General⸗Lieutenant a. D. und Erbmarschall von Herford im Fürstenthum Minden, von Ledebur, nach Mag⸗ deburg.

.

für

Ban

je gönialiche Verbindungs bahn zwischen den Eisenbahn⸗ , die Königliche V 9 damm liegt Und mit Bohlenbelag versehen ist, ist das

höfen zu Berlin. Vom 31. Dezember 1855.

Königlichen Ministerien für Handel, Gewerbe

Mit Genehmigung der Königlichen Ministerien für Han del, 6 .

und hn r l n und des Innern wird auf Grund des S§. 11. der

Verordnung bom 11. März 1850 für die Königliche Verbindungsbahn zu Berlin folgendes Bahn⸗Polizei⸗Reglement hierdurch erlassen:

J. Von den Bahn-Polizei-Beamten. z. 1. Die Leitung des Betriebes und der Bah n⸗Polizei ist, der Königlichen Virechlon ö. Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn über⸗

tragen. J , . , Ausübung der Bahn-⸗Polizei sind zunächst berufen und ver—

pflichtet folgende Eisenbahn-Beamte:

damer Thore, am

1) der Betriebs⸗Inspektor,

2) der Eisenbahn-Baumeister,

3) der Bahn⸗-Controleur,

4) der Bahnmeister,

5) die Weichensteller,

6) die Brücken-, Bahn und Hülfsbahnwärter, 7j die Zugführer, Packmeister und Schaffner.

Die Bahn-Pollzei⸗Beamten müssen bei Ausübung ihres Dienstes die vorgeschriebene Dienst⸗-Uniform, resp. das festgestellte Dienst-Abzeichen tragen oder mit einer Legitimation versehen sein.

§. 2. Alle zur Ausübung der Bahn⸗-Polizei berufenen Beamten müssen unbescholtenen Rufes und im Besitze der zu ihrem besonderen Dienste erforderlichen Eigenschaften sein. Sie werden von der Königlichen Direction der Niederschlesisch-⸗Märtischen Eisenbahn auf ihre Dienst⸗ Sbliegenheiten, auch bezüglich des steuerlichen Interesses, vereidet und haben' alsdann dem Publikum gegenüber die Rechte der öffentlichen Polizeibeamten. ö. ;

§. 3. Die im §. 1 genannten Bahn-Polizei⸗Beamten erhalten über die Ausübung ihrer Dienstpflichten besondere Instructionen, welche von der Königlichen Direction der Niederschlesisch⸗WMärkischen Eisenbahn ent⸗ worfen und von dem Handels-Ministerium fesigestellt werden. Die Amts⸗ wirksamkeit der Bahn-Polizei-Beamten erstreckt sich auf die ganze Bahn und die dazu gehörigen Änlagen, und außerhalb der Eisenbahn und deren Anlagen noch so weit, als solche zur Handhabung und Aufrecht— haltung der für den Eisenbahnbetrieb erlassenen oder noch zu erlassenden Bahn-Polizei-Verordnungen erforderlich ist. Die Bahn⸗Polizei⸗ Beamten sind zu einem bescheidenen und höflichen, aber entschiedenen Benehmen gegen das Publikum angewiesen und haben sich innerhalb der ihnen an— gewiesenen Dienstgränzen gefällig zu bezeigen. .

; . 4. Die mit dem Seffnen und Schließen, so wie mit der Beauf⸗ sichtigung der Eisenbahnthore in der Stadtmauer beauftragten Bahn⸗ wärter und Weichensteller haben in Bezug auf Verhütung von Steuer—⸗ Contraventionen bei Vermeidung sofortiger Dienstentlassung den Anord⸗

nungen und Anweisungen des Königlichen Haupt⸗Steuer⸗Amis für in⸗ laäͤndische Gegenstände zu Berlin, so wie des betreffenden Bezirks-Ober⸗

Controleurs, vorbehaltlich der Beschwerde, unbedingt so weit Folge zu leisten, als die Sicherheit des Zuges nicht darunter leidet. .

J. 5. Die Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisen⸗ bahn ist die Disziplinar-Behörde für alle Eisenbahn-Polizei- Beamte der Verbindungsbahn und ö ö . innerhalb der Gränzen der ihr gesetzlich zustehenden Disziplinarbefugniß.

. n,, den ge, r n eden än sind auch die Schutzmann⸗

schaften verpflichtet, Uebertretungen der Bestimmungen dieses Reglements

stens des Publikums mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln zu e e , 6 bei der ihnen vorgesetzten Dienstbehörde zur n g. zu bringen. Sie haben auf Ansuchen der Bahn⸗Polize Beamten . ben in Handhabung der Bahn-Polizei zu unterstützen und ,, auch von den Bahn-Pollzei⸗Beamten bei Ausübung ihres Amtes uh . gen verlangen, so weit diese die Ausführung dieses Reglements betrisst.

II. Bestimm ungen für das Publikum.

7 ̃ 8 - it sie nicht zwischen den J. Die Verbindungsbahn darf, so weit sie nicht , , Schienen mit Steinpflaster oder Bebohlung nersehen ist, . gängern betreten, noch von Reitern oder , ö h ö ide e Eisenba z

§. 8. In der Invalidenstraße, we die se eren ge efeen uhaä r ) ich kein Dampfwagenzug in

urch Fußgänger nur dann gestattet, wenn sich kein . ö h . ih n Schritten auf ö. Bahn K, . Fuhrwerk dürfen dieselbe auch hier nur au mon 3 . von , Fuhrwerk benutzen, und haben sie, ,. . wirkt ist, sofort wieder zu verlassen. Die Berührung der Bahn durch schweres Fuhrwerk, wozu besonders alle beladenen und leeren Rollwagen e sind, ist gänzlich verboten. : -

ö nr i ß eines Zuges an die Straßen- und Thor⸗ uUebergange wird durch das Läuten einer auf der Lokomotive befindlichen y,, ein weithin hörbares Signal gegeben. Außerdem wird an der Ehausseestraße, vor bem Neuen Thore, am Hamburger Babnhofe, an der Spreebrücke an der Schifferstraße, am Brandenburger Thore, am zts. Anhaltischen Thore, am Halleschen Thore, am Wasser⸗

thore, am Cottbuser Thore, am Cöpenjcker Thore, an der Cöpenicker