1856 / 34 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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traße und an der Mühlenstraße der betreffende Bahnwärter dem Zuge , um das . por der unvorfichtigen Annäherung zu

warnen. 2p . ̃ ö tivglocke hat das Publikum sich überall Beim Ertönen der Lokomotivg kann, ie selker sofött zu ver;

tfernt zu halten, beziehun aner . müssen, sobald der Zug passirt,

indestens drei Schritt bon der äußeren Bahnschiene zurück⸗

Fuß anngen, knnen bei einer Entfernung von zwanzig Schritten vor dem . . befindlichen Zuge die Bahn nicht mehr überschreiten.

f9. »Das Ueberschreiten der Bahn zu Pferde oder mit Fuhrwerk ist untersagt, sobald ein Eisenbahnzug sich bis auf fun zig Schritte dem eb ergangspunkte genähert hat Viehheerden dürfen fünf Minuten vor em erwarteten Eintreffen des Zuges nicht mehr über die Bahn getrie⸗ hben werden. Sollte in einzelnen Fällen und unter beson deren Um⸗ staͤnden die Bahn durch Viehheerden oder auf andere Weise gesperrt sein, so haͤlt der Zug so lange an, bis das Hinderniß beseitigt ist. §. 11. Auf bas Ertönen der Lokomotivglocke haben Reiter und

1 welche fich neben der Bahn dem Zuge entgegen bewegen, so⸗

ort Halt zu machen und abzuwarten, bis der Hug passirt ist. Hierbei haben die Pferdeführer ihre Pferde scharf im Zügel zu fassen und müssen,

wenn sie der Ruhe ihrer Thiere nicht ganz gewiß sind, absteigen und ien el! beim Kopfe halten und zwar so, daß der Kopf dem sich naͤhernden

Zuge abgewendet wird. = Das Stehenlassen bespannter Fuhrwerke ohne genügende Aufsicht, namentlich der Droschken auf den Halteplätzen in der Naͤhe der Verbin— dungsbahn, ist auf das Strengste untersagt. . . In der Invalidenstraße haben Fuhrwerkhe aller Art, so bald sich der Zug nähert, so zu halten, daß der äußerste Theil ihrer Ladung min—

destens vier Fuß von der ihnen zunächst liegenden Bahnschiene ent-⸗

fernt bleibt. . . §. 12. Das Abladen von Holz, Steinen und sonstigen hindernden

Gegenständen innerhalb vier Fuß von der äußeren Seite der Bahnschienen ist untersagt.

„13. Die für die Verbindungsbahn in der Stadtmauer ange⸗ brachten Thore dürfen nur im Interesse des Dienstes auf der Verbin— dungsbahn und von den kontrolirenden Steuerbeamten, denen sie auf Verlangen zu öffnen sind, in keiner Weise aber bom Publikum benutzt werden.

§. 14. Eben so darf die über die Untere-Spree führende Drehbrücke nur im Interesse des Eisenbahndienstes und, wenn sie geschlossen ist, von dem kontrolirenden Steuer-Beamten, in keiner Weise aber vom Publikum benutzt werden.

15. Die Drehbrücke über die Untere⸗Spree wird nur dann ge— schofln wenn eine dienstliche Benutzung derselben dies nothwendig macht.

Die Drehbrücke in der Nähe des Wasserthores über den Louisen⸗ städtischen Kanal wird geschlossen gehalten und nur dann geöffnet, wenn die Durchfahrt von Schiffen es nothwendig macht.

Die Drehbrücke über die Obere Spree wird nur zum Zweck des Passirens der Züge auf der Verbindungsbahn geschlosseen.

Die Schiffer und Kahnführer müssen, sofern ihre Fahrzeuge nicht so niedrig sind, daß sie die festen Joche der Brücke ohne Hinderniß passiren können, unbedingt halten, wenn sie das Dreh⸗Joch der Brücke geschlossen finden, bis der Zug, bei dessen Annäherung die Brücke geschlossen war, bieselbe überfahren hat und das Joch wieder geöffnet ist.

§. 1. Beim Durchpassiren durch das geöffnete Joch haben alle Schiffe und Kähne sich stets in der Mitte des Fahrkanals zu halten und jede Berührung und Beschädigung des Brücken-Joches zu vermeiden.

eim Passiren der Eisenbahnbrücken dürfen die Anker nicht schleppen. Das Festhalten mit Haken oder das Einstemmen von Rudern und Staaken in das Gitterwerk der Brücke und das Mauerwerk der Pfeiler, so wie jede Beschaͤdigung des die Fahrstraße begränzenden Pfahlwerks ist verboten.

§. 171. Vorsaͤtzliche und fahrlässige Beschädigungen der Bahn und der dazu gehörigen Anlagen und Betriebsmittel nebst Zubehör, imgleichen das Hinauflegen von Steinen oder sonstigen hindernden Gegenständen auf das Planum der Bahn werden nach §§. 294 und 295 des Straf— gesetbuches vom 14. April 1851 bestraft. Gleiche Strafe trifft Den— jenigen, welcher falschen Allarm macht, Signale nachahmt, Ausweiche— Vorrichtungen verstellt, oder solche Handlungen begeht, durch welche eine Störung des Betriebes veranlaßt werden kann.

§. 18. Die zur Ausübung der Bahn-Polizei berufenen und ver— pflichteten Beamten (§§. 1 und 6) sind ermächtigt, jedem Uebertreter ber obigen Vorschriften, sofern er unbekannt ist und sich über seine Person nicht auszuweisen vermag oder in leßterem Falle nicht eine an⸗ emessene Caution erlegt, deren Höhe das Maximum der Strafe (8§. 20) seboch in keinem Falle übersteigen darf, wenn er bei Ausführung der strafbaren Handlung oder gleich nach derselben betroffen oder verfolgt wird, zu verhaften. .

Enthält die strafbare Handlung ein Verbrechen oder Vergehen, so kann sich der Schuldige durch eine Cautionsstellung der sofortigen Ver— haftung nicht entziehen. . Verhaftete ist ungesäumt an den nächst— wohnenden Revier⸗Polizei⸗Lieutenant oder eine Wache abzuliefern.

§. 19. Im Falle einer Verhaftung ist den Bahn-Polizei-Beamten gestattet, die derhäfteten Personen durch Mannschaften aus dem, auf der Eisenbahn befindlichen Arbeitspersonale in Bewachung nehmen und an den Bestimmungsort abliefern zu lassen. In diesem Falle hat der Bahn⸗ Polizei-⸗Beamte eine mit seinem Namen und seiner Dienst⸗Qualität be⸗ zeichnete Verhaftungskarte mitzugeben, welche vorläufig die Stelle der , Contraventions⸗Verhandlung vertritt, die in der Regel an demselben Tage, an welchem die Contravention konstatirt wurde, spä⸗ testens am Vormlttage des folgenden Tages an die kompetente Polizei⸗ Behörde abgesandt werden muß.

§. 20. Uebertretungen der 88. 7 bis 16 gegebenen Vorschriften dieses Reglements werden, wenn dle allgemeinen Strafgesetze keine höhere

Petitions- Comité. Der 169 in Angelegenheit der Reichsmünze eingereichte Petitionen

Strafe bestimmen, nach §. 344 Nr. J und 8 des Strafgesetzbuchs vom I4. April 1851 mit Geldbuße bis zu Zwanzig Thalern oder Gefängniß

bis zu Vierzehn Tagen bestraft.

III. Aufsicht über die Bahn-Polizei.

§ę. 21. Der Königlichen Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn liegt die Aufsicht über die Ausführung der vorstehenden Be— stimmungen ob. ö . .

f den steht dem Königlichen Polizei⸗Präsidium die Kontrole über die strenge und genaue Befolgung der Bestimmungen dieses Reglements zu, jedoch wird das Königliche Polizei⸗Präsidium, wenn es sich um An⸗ weisung oder Rectifizirung eines Bahn-Veamten handelt, stets die König— liche Birection der Riederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn requiriren, be— ziehungsweise sich mit letzterer hierüber vorher berständigen.

Berlin, den 31. Dezember 1855. ; Königliches Polizei⸗Präsidium. Königliche Direction der Niederschlesisch⸗ Lüdemann. Märkischen Eisenbahn.

Costenoble.

Nichtamtliches.

Holstein. Itzehoe, 5. Februar. Die gestrige Stände— Sitzung wurde vom Königlichen Commissair mit der Verlesung eines Allerhöchsten an ihn gerichteten Reskripts in Betreff des Antrags des Grafen Reventlow⸗Jersbeck eröffnet. (Dasselbe ist seinem wesentlichen Inhalte nach schon mitgetheilt. Der Präsident nimmt hiernach das Wort und spricht die Vermuthung aus, daß jedes Mitglied der Versammlung durch diese Mit— theilung des Königlichen Commissairs aufs Höchste überrascht sein würde, wenn nicht der Inhalt des Allerhöchsten Reskriptes den Meisten bereits durch die Mittheilungen der hamburger Zei— tungen bekannt geworden wäre. Uebrigens sei das allerhöchste

Reskript so inhaltsreich, daß heute nicht der Tag sei, sich in eine Ersrterung der nur bemerken, daß

wichtigen Angelegenheit einzulassen; er wolle in seiner bei der betreffenden Verhandlung geäußerten Ansicht bisher Nichts geändert worden sei. Zur Tagesordnung standen der dritte und vierte erstere bezog sich auf im Ganzen „um Zurücknahme der in neuerer Zeit über das Herzogthum Holstein verfügten Maßregeln in Betreff der Durchführung der Reichsmünze.“ Der Ausschuß empfiehlt die Bitte um Aufhebung des Verbots des Gebrauchs von Hamburger Courant-Geld zwischen Mann und Mann dringend der Befürwortung ver Versammlung.

Nach einer Debatte, an welcher sich Rötger, Reincke, Blome und

der Königliche Kommissar betheiligten, beschloß die Versammlung, sich dem Antrage des AÄusschusses anzuschließen. Schließlich noch die Mittheilung aus der Stadt, daß dem Buchdruckereibesitzer Pfingsten hierselbst gestern Mittag in Folge Nichtbewilligung der seit lange nachgesuchten Bestätigung seines Privilegiums die Offizin polizeilich geschlossen worden und die Herausgabe des „Itzehoer Wochenblatts“ untersagt worden ist.

Großbritannien und Irland. Lon don, 5. Februar. Beide Parlamentshäuser waren gestern wieder versammelt. Das Ober⸗ haus aber hielt nur eine sehr kurze Sitzung. Lord Br sugham zeigte die Einbringung einer Bill an, welche Verbesserungen in den Graf⸗ schaftsgerichten bezweckt. Der Lord-Kanzler bemerkte darauf, daß die Regierung dieselhe Absicht habe. Es handelt sich besonders darum, die Ungleichmäßigkeiten in der Jurisdietion der- 60 Grafschafts— gerichte abzustellen. Graf Grey will am nächsten Freitag den Minister der auswärtigen Angelegenheiten fragen, ob er den Widerspruch zwischen einer Depesche des Oberst Rose vom 25. März 1853 und einer Depesche Lord Stratford's vom 27. Mai desselben Jahres aufzuklären im Stande sei, indem die erstere ein Mmorandum des Herrn Pisani über die ihm bon Rifaat Pascha und dem Großvezir gemachte Mitthei⸗ lung des wesentlichen Inhalts der am 16. März jenes Jahres vom Fürsten Mentschikoff der Pforte überreichten Verbalakte enthalte, während Lord Stratford in seiner Depesche sage, Herr Pisani habe ihm versichert, daß Rifaat Pascha nie dazu werde gebracht werden können, die Existenz jener Note einzuräumen. Graf Granville theilte dem Hause mit, daß vielleicht noch vor Ende dieser Session, jedenfalls aber im Laufe dieses Jahres, das Glockengeläute im Thurm der Parlamentshäuser in Gang kommen werde. In Folge von Anfragen der Grafen von Ellenborough und Derby, erklärte Lord Wodehouse, Unter-Staats— secretair des Auswärtigen, daß die auf den Fall von Kars bezüglichen Aktenstücke, abgesondert von denen über die anderen Kriegsoperationen, dem Hause würden vorgelegt werden.

Im Unterhause fragte Oberst Gilpin, ob die Regierung im Lauf dieser Session eine Bill zur Erledigung der Beschwerden über die Kirchensteuern einzubringen gedenke. Der Minister des Innern, Sir G. Grey, erwiederte, daß die Sache in Erwägung sei, daß aber über die Zeit der Einbringung einer solchen Maßregel sich noch nichts Bestimmtes sagen lasse. Sollte das Haus die Erlaubniß zur Einbringung der von zweien seiner Mitglieder über diesen Gegenstand angekündigten Bills er⸗ iheilen, so werde die Regierung nichts dagegen einwenden, sich aber das Recht borbehalten, diese Maßregeln, wenn es ihr nöthig erscheine, in ihren folgenden Stadien zu bekaͤmpfen. Auf Anfragen des Hrn. Wise erklaͤrte derselbe Minister, daß die Regierung in dem System der Er⸗ theilung von Beurlaubungsscheinen an Strafgefangene, die sich durch

Bericht der

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gute Aufführung auszeichnen, keine Abänderung vorzuschlagen ö sichtige. Eben so wenig ist es, nach einer anderen err fg, 41 a Ministers, die Abficht der Regierung, die strafgesetzlichen Bestimmungen gegen gewaltsame Attentate auf Frauen und Kinder zu verschärfen.— Nachdem hierauf das Haus sich in einen Ausschuß über die Schiff— fahrtsgefetze verwandelt batte, brachte Herr Lowe, der Vice-Präsident des Handelsamts, eine Bill zur angemessenen Regulirung der auf der Schifffahrt lastenden verschiedenen Lokalzölle ein. Unter Hinweisung auf die mannigfachen Reformen, welche bereits in den letztverflossenen Jah⸗ ren in den britischen Schifffahrtsgesetzen vorgenomnlen worden, * be— merkte Herr Lowe, daß die eben eingebrachte Maßregel diese Verbesserungen fortsetzen solle. Ueber den Betrag der Lokalzölle, um welche es sich in der vorliegenden Bill handelt, über die Umstände ihrer Entstehung und Erhebung, wie über deren Verwendung, gab derselbe eine Menge statistischer Details und charakterisir te

diese Zölle als größtentheils eben so unbillig wie willkürlich. So wer⸗

den unter dem Namen von „Passage-Zöllen“ von Schiffen, welche gewisse Häfen passiren, ohne in dieselben . ,. an . borüberfahren, ohne sich denselben zu nähern, Abgaben erhoben und mit— unter zu Zwecken verwendet, welche mit der Schifffahrt in gar keinem Zusammenhange stehen. Den Gesammtbetrag der auf solche Weise von der Schifffahrt erhobenen und nicht zu ihrer Verbesserung verwendeten Lokalzölle gab Herr Lowe auf jährlich ungefähr 5,297 Pfd. St. an. Sie zerfallen in Passage⸗-Zölle, Stadt- Zölle und Mildthätigkeits⸗-Zölle. Die Regulirung der Sache hat ihre Schwierigkeiten, weil diese Abgaben theils örtlichen Corporationen und wohlthätigen Anstalten, theils der Brüderschaft des Trinity-House und anderen Körperschaften als Recht oder Unterpfand zugesichert sind. Die Passage- und die Stadt⸗-Zölle sollen, nach dem Vorschlag der Bill, ganz und gar und sofort aufgehoben werden, mit Ausnahme desjenigen Theiles der letzteren, auf welchen die Corporationen Geld angeliehen haben, für welchen Fall ein Tilgungsfonds zur Abtragung der Schuld errichtet werden soll. Auch die für wohlthätige Anstalten und für andere besondere Zwecke erho⸗ benen Schifffahrts⸗Abgaben sollen vollständig abgeschafft werben. Eine Abgabe ganz spezieller Art ist die, welche die „russische Compagnie“ ge— genwärtig von Schiffen erhebt, die mit St. Petersburg Handel treiben. Herr Lowe sprach die Hoffnung aus, daß die bevorstehenden Friedens⸗ Unterhandlungen auch eine Gelegenheit zur Aufhebung dieser Abgabe bie⸗ ten würden.

Admiral Sir Edmund Lyons wird schon nach wenigen Tagen zum Ober⸗ Kommando über die Flotten des Mittelmeeres und des Pontus zurückkehren.

Die Formirung der Kanonenboot-Flottille wird heute noch in Portsmouth stattfinden. Jedes Boot ist jetzt anstatt mit blos einem Geschütz, wie während des letzten Feldzuges, mit zwei weittragen⸗— den Kanonen und zwei Haubitzen armirt. Es sind ihrer 26. Z3u Woolwich hat man Versuche mit verbesserten Congreveschen Raketen gemacht. t dabei befolgte, vom Capitain Boxer angegebene Prinzip in Zukunft

Kriegsrüstungen werden nicht nur fortgesetzt, sondern steigern sich von Tag zu Tag. So hat unter anderen das Arsenal von Wool⸗ wich eine Extrabestellung von 20 Tonnen Pulver gemacht, da jetzt täglich 13 Ctr. mehr gebraucht werden, als noch vor Kurzem.

tiere hatte, ist am Schluß der vorigen Woche in das Lager von Alderssott abgegangen. Die Somerset⸗-Miliz hat den Sold eines Tages zum Nightingale-Fond beigesteuert.

Heut Nachmittag ward im auswärtigen Amt ein Kabinetsrath gehalten.

Der „Globe“ bringt eine, von Seiten der Admiralität ihm zu⸗

westküste von Jütland untergegangen ist. 14 Leute sind ertrunken. Starke Strömung und Nebel waren die Ursache des Unglücks.

Graf Clarendon wird am 15ten oder 17ten von hier nach Paris abreisen, um seinen Platz bei den Friedens-Konferenzen ein— zunehmen. Mr. Edmund Ham mond, der permanente Unter⸗ Staatssecretair, der auch dem Lord John Russell während seiner wiener Mission beigegeben war, wird ihn begleiten. Lord Wode⸗— house wird in Abwesenheit Graf Clarendons die Geschäfte des auswärtigen Amtes führen.

Medizinalstabes in der Krim, sollen zum Ritter des Bath-Ordens ernannt werden. Lord Hardinge, Sir James Simpson und Sir Edmund Lyons werden das Großkreuz der Ehrenlegion erhalten,

und Sir John Burgoyne, Sir George Brown, Sir de Lacy Evans, „Euphrate“ mit Nachrichten aus Konstantinopel bis zum 28sten

Sir Houston Stewart und Sir Harry Jones zu Commandeuren desselben Ordens ernannt werden.

Lord Drumlanrig hatte eine Audienz bei der Königin, um derselben die Antworts-Adresse des Unterhauses zu über⸗ reichen.

Das „Court-Journal“ schreibt: Wir vernehmen, daß das Erscheinen der Kronprinzessin in der großen Welt, für die nächste Saison sich auf den Palast beschränken wird, da sie noch zu jung ist, um von dem Parlament eine Summe zu fordern, die zur Auf⸗ rechthaltung eines eigenen Haushalts nöthig sein würde und es andrerseits die Würde einer Prinzessin mit sich bringt, daß sie beim

Besuch irgend eines Unterthans von einer Hofdame und i . nen Stallmeister begleitet . 4. n, Aus London, 5. Februar Abend, wird telegraphirt: „In der e fn Sitzung des Unterhauses fragte Duncom be, ob ein ö fan eil sst and abgeschlossen worden sei, und ob, wenn dieses er 3 derselbe sich auch auf die Operationen zur See und in Asten 24 e. Lord Palmerston entgegnete, das in dieser Hinsicht mit n ec , . Arrangement bestehe darin, daß man zuvör⸗ 3 ö ; ens. Pr alimsnagrien erörtern und unterzeichnen werde, n eas e . von Abschluß eines Waffenstillstandes die Rede y,, e Friedens-Präliminarien feen aber noch nicht un— . ,, uf eine Interpellation Cobden s erwiderte Palmerston, tegierung werde dem Parlament die auf den Zwist mit den Vereinigten Staaten bezüglichen Papiere vorlegen.“ . , Haris, 5. Februar. Der „Moniteur“ zeigt 4 . eneral Espinass e, Befehlshaber der 3. Division der . ö da er eine Verlängerung seines einmonatlichen Ur⸗ nicht glaubte nachsuchen zu dürfen, Paris verlassen hat, um auf seinen VPosten zurückzukehren. Vorgestern ging das Linien- schiff Jemappes“ von Toulon nach dem Schwäͤrzen Meere ab, . wo gestern die Fregatte „Psyche“ daselbst eintraf. Die nferenzzn dahier werden zwischen dem 20. und 24. Februar be⸗ ginnen. Es steht jetzt fest, daß die Konferenzen nicht im Elysée, sondern im Hotel des auswärtigen Ministeriums, als dem allein dazu passenden Lokale, abgehalten werden. Drei der Bevollmäch⸗ tigten, die den Konferenzen beizuwohnen berufen sind, nämlich Graf

Buol, Herr von Bourgueney und Fürst Gortschakoff, traf 1 *. 6, ,. zr ö. [ en ch schon vor länger als 30 Jahren beim Antritte ihrer r , n.

Laufbahn zu London, wo sie sämmtlich als Gesandtschafts-Attachẽs fungirten Der damalige französische Gesandte n,, Als Eröffnungstag der Sesston des gesetzgebenden Körpers wird jetzt der 4. März bezelchnet; die desfallsige amtliche Bekanntmachung wird nächster Tage erwartet. Die Konzession für die beabsich— tigten Docks zu Marseille ist Herrn Talabot ertheilt worden; die

Kosten sind auf 16 Millionen Francs veranschlagt und werden von hen vereinigten Gesellschaften der Eisenbahnen von Paris nach Lyon, von Paris nach Orleans, der Mittelmeer-Eisenbahn und der TRaiserlichen Eilwagen bestritten. Hafen der Joliette und dem Bassin Napoleon liegen. Die Gesell—⸗ schaft der Eisenbahn von Lyon nach dem Mittelmeer wird ihrer⸗ seits vor dem Bassin der Docks eine weite Seebucht anlegen, die sich bis zur Joliette erstrecken soll; die Kosten sind auf 5 Millionen at m Francs veranschlagt.

Sie sind befriedigend ausgefallen, und soll das

Die Docks werden zwischen dem

Spanien. Man schreibt aus Madrid vom 31. Januar:

„Der Minister des Inner ; ö 59. ö 4 Innern hat den Cortes gestern den Gesetz⸗ hei der Raketen-Fabrication allgemein angewendet werden. Die ge e

Entwurf vorgelegt, der 60, 000 Mann für 1856 unter die Waffen

ruft. Die Regierung verlangt 9000 Mann weniger, als sie zu fordern ermächtigt ist. Gestern Abends waren 56 bis 60 De⸗

putirte, die zugleich Beamte sind, in einem der Kongreßsäle ver—

; sammelt, um sich über das von ihnen bei Berathung des Gesetz— Die londoner Miliz, die seit 12 Monaten in Finsbury ihre Quar- , ;

Entwurfes über die Unverträglichkeiten zu beobachtende Verhalten zu verständigen. Nach ziemlich lebhaften Erörterungen beschlossen sie, an der Berathung sich gar nicht zu betheiligen. Sb alle Beam⸗

ten, die zugleich Cortes⸗Mitglieder sind, diesem Beschlusse beitreten werden, ist noch unbekannt. Der Ministerrath beschäftigt sich seit a n i e n, mit der Frage, ob und in welchem Um— fange das Güterverkaufs-Gesetz auf die baskischen Provinzen An⸗ gegangene Mittheilung, der zufolge der „Polyphemus“ an der Nord⸗ . . ö Der Schiffsmaster und

wendung finden solle. Noch ist nichts entschieden; heute Abends hält der Ministerrath abermals eine Sitzung, der die Deputirten

jener Provinzen beiwohnen werden. Zwischen Mendivil und

Pampeluna ist der elektrische Telegraph auf einer Strecke von mehr

als 1500 Fuß durch Uebelthäter zerstört worden, so daß der Depeschendienst für kurze Zeit eingestellt werden mußte. Zu

Granada ist in der Nacht auf den 24. Januar eine der Haupt⸗ mauern der Alhambra mit gewaltigem Getöse eingestürzt. Sofort

ließen die Behörden den Zustand der Ueberreste des alten Palastes der a Könige untersuchen, und es ergab sich, daß einer Artig der Thürme und ein Theil der Befestigungen den Einsturz drohen.

Dr. Andrew Smith, General⸗-Direktor des Medizinal⸗ ; festigung e , Departements der Armee und Dr. John Hall, der Vorstand des

Die nöthigen Arbeiten sollten schon am nächsten Tage beginnen.“ Eine Depesche vom 4. Februar lautet: Die Frage wegen des

Verkaufs der National-Güter in den baskischen Provinzen wird von der Regierung dem Gesetze über diesen Gegenstand entsprechend

entschieden werden. Türkei. Aus Marseille, 5. Februar, wird die Ankunft des

Januar telegraphirt. Briefe aus der Krim melden, daß die An⸗ nahme der Friedensvorschläge von Seiten Rußlands den verbün⸗ deten Heeren durch General Codrington verkündigt wurde. Die

„Presse d'Orient“ will wissen, einige Tage vorher habe Marschall

Pelifsier in Erfahrung gebracht, daß die Russen einen Angriff auf die vorgeschobene Diviston im Baidarthale beabsichtigten. Acht Regimenter wachten jede Nacht, um im Falle der Noth der be⸗ drohten Stellung zu Hülfe eilen zu können. General Bazaine tritt an General Levaillant's Stelle als Befehlshaber des 2ten Armeecorps. Am 21. Januar wurden in Kamiesch mehrere