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; ö ü é mi d muß
wege gar nicht und auf dem Rückwege nur mit Salz beladen, un
in den 3, mit der Anweisung der Empfangefat uren ,
Falle aber mit dem Frachtbriefe der bersenden den Faktor 3. . Die Verordnung uber den Verkehr, auf den Kunststraßen vom
17. März 1839 hat der Frachtfũh zer eben fall zu befolgen.
e ie Ablieferung des Salzes nicht innerhalb der im Fracht— ö f uiftzi. so wird ein Viertel der Fracht als Kon⸗ bentionalstrafe abgezogen. Haben Unfälle den Transpork verzögert, und werden dieselben überzeugend dargethan, so kann die Strafe erlassen
werden. 265 ienge, worüber der Frachtbrief lautet, muß ungetheilt Geschieht dies nicht, so erlegt der Unternehmer eine von Drei Thalern für jede fehlende Tonne, ersetzt
Die ganze Salzn abgeliefert . ĩ entionalstrafe k . en rel mit 12 Rthlr. für die Tonne Salz jeder Art und verliert die Fracht für 2 ö Salz.
ö
Bei der Ablieferung des Salzes werden die Kolli besichtigt und gewogen. ö. . ö. . Für jedes mit beschädigter Umschließung ankommende Kollo, für jeden beschmutzten Sack, für jede fehlende oder verletzte Rlombe hat der Unter⸗ nehmer eine Conventionalstrafe von 5 Sgr. zu zahlen. Auch hat derselbe die Kosten der Reparatur der Umschließung zu tragen.
Haben einzelne Kolli ein Mindergewicht, so ersetzt der Unternehmer dasselbe nach dem Faktoreipreise und trägt die Kosten der Bearbeitung und Umpackung. .
Wird Salz bei der Ablieferung so feucht befunden, daß es zum Debit nicht völlig geeignet ist, so haftet der Unternehmer für den Scha— den und empfängt die Fracht, nach Abzug des Schadenbetrages, erst wenn das Salz wieder gehörig getrocknet ist.
Der Unternehmer hat das Salz nach den Anordnungen der Faktorei abzuladen, auf die Waage und auf den Stapel zu schaffen, dasselbe auf der bezeichneten Stelle ordnungsmäßig niederzulegen, auch die Gewichte
auf- und abzuheben. .
ö ö. ͤ
Nach richtig befundener Ladung und gehöriger Erfüllung der dem Unternehmer nach dem Vorstehenden obliegenden Verpflichtungen wird die vertragsmäßige Fracht, unter Zurückhaltung des Frachthriefes, an den Frachtführer gezahlt oder, auf den Wunsch des Unternehmers, eine Ablieferungsbescheinigung ertheilt, auf deren Grund die Zahlung auch bei einer anderen, dazu nach dem Ermessen des Provinzial-Steuer-Direk⸗ tors auf den Antrag des Unternehmers angewiesenen Steuer- oder Salz- kasse erfolgen kann. .
Ueberall, wo vorstehend, so wie in den abgeschlossenen Transport- Verträgen von Tonnen Salz die Rede ist, wird darunter eine Gewichts menge von Netto 400 bis 412 Pfd. verstanden, welche dem Unternehmer nach dem Ermessen der Verwaltung in ganzen, halben, viertel Tonnen, oder in sonstigen Gebinden, so wie in jeder beliebigen Umschließung zum, Transport übergeben werden kann. /
§. 9.
Unternehmer haftet für die Handlungen und Unterlassungen der- jenigen, deren er sich zum Transport bedient, so wie überhaupt für die Erfüllung aller bvorstehend aufgeführten Verbindlichkeiten und die nach— theiligen Folgen ihrer Nichterfüllung als Hauptverpflichteter und hat hier— für Caution zu bestellen.
Bewirkt der Unternehmer nicht selbst den Transport, so hat er den jedesmaligen Transportanten zu seinem Ausweise mit einem speziellen hen rr n Auftrage zu versehen. Gemeinden können von der Kautions— bestellung entbunden werden.
Alle nach Vorstehendem eintretenden strafrechtlichen oder sonstigen nachtheiligen Folgen werden vom Provinzial-Steuer-Direktor, mit Aus- schluß des Rechtsweges, vorbehaltlich jedoch des Rekurses an das König— liche Finanz⸗Ministerium, festgestellt.
Vor Ablauf der Vertragsperiode kann der Vertrag vom Provinzial— Steuer⸗Direktor ohne Entschaͤdigung sofort aufgehoben werden, wenn:. — a) der Unternehmer seiner Verpflichtung zu spät oder nicht gehörig
nachkommt,
demselben Gewichte, wie er solche erhalten hat, spätestens innerhalb J zu
bedungen. Auf Abschlag des Frachtlohns hat der Vorschuß von
abziehen wolle.
in der ungefähren Menge von
füllung ihrer (seiner) Verpflichtungen eine Caution von
Die Tonnen sind mit Bänden und Inbänden gehörig belegt, die
Säcke durch Plomben vorschriftsmäßig verschlossen und sämmtliche Ge⸗ binde dem geben.
in trockenem Zustande und vollwichtig über—
Derselbe hat diese Gebinde Salz in demselben Zustande und mit ohne Aufenthalt und
bon heute ab gerechnet, d zu überliefern.
Der Frachtlohn ist für einen erhalten, welchen d Königl. ... ..... u ihm deshalb von dem Frachtbetrage d /- Königl. ꝛc. J J
f al ben behhngtnen
Geschrieben
Frachtlohn habe ich aus der Königlichen Regierungs-Haupt-Kasse in
erhalten, worüber ich hiermit quittite. ö Anlage D Salztransport⸗-Vertrag. Zwischen re. Die ꝛc. (der) übernehmen (übernimmt) es, das Salz, welches die Faktorei zu in der Zeit vom bis Tonnen bedarf, aus dem Salz— magazin in heranzufahren. . Die (der) Unternehmer sind (ist) überall an die beigefügten allge— meinen Vertragsbedingungen gebunden. ö Für das Salz, welches die (der) Unternehmer, dem Vertrage gemäß, anfahren (anfährt) erhalten (erhält) sie (er) einen Frachtlohn von für jede Tonne. Die Zahlung des Frachtlohnes erfolgt gegen (gemeinschaftlich ausgestellte) Guittungen der (des) Unternehmer (Unter⸗ nehmers) durch das
2 5
Die (der) Unternehmer, bestellen, lbestelltyzur Sicherung der Er—
Thlr. N. den ꝛe.
Anlage E. Empfangsbescheinigung. k Lasten weißes Salz, die Last, einschließlich 50 Pfd Uebergewicht, zu 4100 Pfd. netto gerechnet, nach Kollizahl: l Tonnen zu 410 Tonnen zu 205 Tonnen zu 1029) Säcken zu 205 Pfd . Lasten Viehsalz, die Last zu 4050 Pfd. netto. Tonnen zu 2025) Säcken . 202 Pfd. neito.
Pfd. netto.
in n,.
desgleichen in ; für deren Transport die Fracht gangen und im Salz-Empfangs- und Ausgabe⸗-Register sub Nr. .. in Einnahme gestellt sind, wird hierdurch bescheinigt. den .. ten Königl.
Verfügung vom 19. Januar 1856 — betreffend den nämlichen Gegenstand.
beträgt, wirklich hier einge—
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welchem Salz angefahren werden soll, bestimmt, und wird hierauf
in den Licitations-Bedingungen besonders hinzuweisen sein Berlin, den 197. Januar 1856. . Der General-Direktor der Steuern.
An den Königlichen Geheimen Finanz-Rath und Provinzial-Steuer⸗Direktor N. zu N.
Krieg s⸗Meinisterium.
Verfügung vom 11. Februar 1856 — betreffend das Verfahren bei Kassen⸗-Defekten und die üher Kassen-Defekte abzufassenden Beschlüsse.
Es sind darüber Zweifel entstanden, wie bei Feststellung er— mittelter Defekte zu verfahren sei, wenn ein Einschreiten im Ver— waltungswege gegen eine bestimmte Person, nach den Vorschriften der, durch die Instruction vom 26. Juni 1844 bekannt gemachten Allerhöchsten Verordnung vom 24. Januar 1844, nicht gerechtfertigt
erscheint, und inwieweit dabei von den in dieser Verordnung vor— geschriebenen Formen Gebrauch gemacht werden könne. Zur Erledigung dieser Zweifel ist es, in Uebereinstimmung
mit dem bereits in andern Ressorts bestehenden Verfahren, für zweckmäßig erachtet worden, daß auch in diesen Fällen die Feststel⸗— lung des Defekts in der Form eines motivirten Beschlusses er⸗ folge, welcher von der in der Instruction vom 26. Juni 1844
näher bezeichneten Behörde abzufassen ist.
Dabei bleibt jedoch zu beachten, daß die hier in Rede stehen— den Beschlüsse nur die Feststellung des Defekts selbst zum Zwecke haben und daher nichts enthalten dürfen, was der weitern Verfol— gung des Defekts gegen einen etwa später zu ermittelnden Ver— kretungspflichtigen entgegenstehen könnte.
Demgemäß ist in solchen Fällen nach Erörterung der sich auf
die Schuldfrage beziehenden Thatumstände der Ausspruch im Be— schlusse über die Vertretung des Defekts selbst dahin zu beschränken: daß nach den bisher ermittelten Umständen eine bestimmte Per son für den Defekt als verhaftet nicht angesehen werden könne. Berlin, den 11. Februar 1856.
Kriegs⸗Ministerium. Graf Waldersee.
w
Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath
2. Bats. 253. Regts., zum Pr. Lt. befördert.
fg eh. des 3. Bats. 30. Regts, zum Pr. Lt. befördert. Major a. D., zuletzt Hauptmann im 38. Infant. Regt, zum Führer des 2. ÄUufgeb. des 3. Bats. 29. Regts., ernannt. itz v
bisor bei der Inspection der Artill. Werkstätten, v. Kozik ar. P Fähnr. vom 1. Inf. Regt., Schultz, v. Plehwe, al e, . Negt,, Er dt, Ünteroff. vom 5. Inf. Regt., b. Porembsky, char. P. Jahn,, vom 8. Ulan. Regt., zu Port. Fähnrs. befördert. v. Schmidt, P. Fahnr. bom 4, ins 35. Inf. Regt. bersetzt. b. Colom b, Prem. Et. . Inf, Regt. , z. Hauptm.,, v. Wittgenstein, Sec. Lt. bon demfs. Regt. zum Prem. Lt., Scherpe, Unteroff. von dems. Regt., zum Port Fähnr.,, Kruse, Prem. Lt. vom 39.“ , n. om 39. Inf. Regt., zum Hauptm.,, Engel Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt. befördert. .
. Den 144. Februar. j ; e. e , bom 2. Inf. Negt.,, von dem Kommando als ; . ö. eim General Kommando des II. Armee⸗Corps entbunden. , 5 , Lt. vom 9. Inf. Regt, als Adjutant beim Gen. 3 mmande des . Armee-Corps kommanbirt. Guttzeit, Unteroff. vom , e n nnr, n n P. Fähnr. bom 5. Hus. Negt., ; t. besörder ). S j 5 nf Regt. r eder n, z br Schmidt, Haüptm. vom 6. Inf. ,, zum . zum Commandeur des 2. Bats.
ei e, ü .
. ö. Den 9. Februar. . . . ö 4 . ö, der Kaball. des 2. Ser, Vt, beim Train 1. Aufgeb. befördert. Wittke. Seeg = kt. Felbh, im 1. Bat. 25. Negts;, als , . dieses Bats. einrangirt. Du Port, Sec. St. vom 1. Aufgeb * *cför: Schroeter, Sec. Lt. 1. Bats. 14., ins 1. Bat. 10 Regts.,
Bats. 22. Regts., zum
von der Artill. 1. Aufgeb. des
b. Loeper, Ser. Lt. a. D., zuletzt im 9. Ink r ; J m 9. Inf. Re im 2 58 Ldw. Bats. 38. Inf. Regts., ; Inh, Regt. beim 3. Aufgeb. des
Schedler, Sec. St. vom 1. Aufae ; 1. Bats. 10., ins 1. Bat. 23. Regts., Beu , ö . des des 1. Hats. 5, Scha lis n, es. ; y, , n, h ehn, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 3. Bats P ins 3. Bat. 23. Regts. einrangirt. Melzer! Makor a. müher 8 l 19 Melzer, Major a. D., früher . im 1. J zuletzt im 2. Bat. 10. Regts, die Genehmigung ö K der Armee- Uniform die Uniform des 19. Ldw. Regts. . Den ͤ2 Fehn ng Frhr. b. Korff, Sec. Ct. v. S. Kap. 1. Aufgeb. des Low. Bats z. Inf, Regts, zum Pr. Lt., Schiller, Unteroff. U 5m 2. Bat. 4 Regts., Schnaken burg, Wehrreiter von dems. Bat., dieser bei der Kab ⸗ zi Sec, Lts. 1. Aufgeb., Keßler, Sec. Ct. vom 2. Aufgeb. des 1. Bals 5. Regts., zum Pr. Lt. befördert. Frenzel, Sec. Cf. vom 4. Aufgeb. des 4. Bats. 18. Regts, Marth, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. deff. Bats, ins 13. Bat. 1. Regts.,, Rohde, Pr. Lt. vom 2. Aufgebot des Sdw. Bats 33. Juf. Regts., ins 2. Bat. 1. Regts., Heitleng, Bieler, Ser ts. vom 1. Aufgeb. des 2. Bataillons 5, ins 1. Bat.“ 5. Regts. einrangirt. Koesling, Pr. Lt. 4. O., zuletzs im 1. Bat. 4. Regts. der Char. als Hauptmann beigelegt. Baltzer, Vice⸗Feldw. vom 6. Bat. 29. Regts. zum Sec. Lt. 1. Aufgeb,, v. Schönermark, Sec. Lt. vom Train Iten v. Prittwitz,
Raitz v. Frentz, Sec.
8
Lt. von der Kav. 2. Aufgeb. des 1. Bats. 29, ins 1. Bat. 25' Regts
einrangirt.
und Ober -Präsident der Provinz Preußen, Eichmann, von
Königsberg i. Pr.
Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche
zum Pr. Lt. befördert.
; 5 Geheime Rath, außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am König?
lich württembergischen Hofe, Kammerherr Graf von Seckendo 5
nach Leipzig.
(Ser Crlaucht ver. Göotzterzoglich hesssche auterordentliche Ge- sandte und bevollmächtigte Minister am hiefigen Hofe, Graf von
Schlitz, genannt von Görtz, nach Dresden.
. . Den 14. Februar. . ö 16 . Mähring, Oüncel, Vice Feldw. Schumann, Piee— Wachtm. vom 1. Bat. 9. Regts., dieser bei der Kab, zu Sec. Lts. Isten Aufgeb,, Lüdeke, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 3. Bats. 14. Regts., ĩ Lt. befor b,. Schenck, Sec. Ct, vom 2. Bat. 14. Regts. vom Train zur Kap. 1. Aufgeb. versetzt. Winterstein, Sec. Lt. von den Pionieren 2. Aufgeb. des 3. Bats. 28., ins 2. Bat. 2. Regts. Bluth, Sec. Ct. vom 1. Aufgeb. des 3. Baͤts. 5, ins 3. Vats. Ften Regts, Treue, Sec. St. von der Kav. 1. Aufgeb. des 3. Bats. 77. ins 1. Bat. 14. Regts, b. Oben, Sec. Lt. vom J. Aufgeb. des 3. Bats. 14. v. Kleist⸗Retzo w, Sec. Lt. von der Kav. J. Aufgeb. des 3. Bats. 9.,, ins 3. Bat. 21. Regts. einrangirt. ; Abschiedsbewilligungen ö ö. Sen vlg r. Gr. v. d. Schulenburg-Altenhausen, Sec. Lt. à la suite des
1. Garde⸗Regts. zu Fuß, v. Sertzen, Sec. Lt. vom Garde-Drag. Regt. der Abschied bewilligt. Gr. v. Nicelli J.,
Sec. Lt. bom Kaiser Alexander
Gren. Regt., ausgeschieden. El sterm ann b. Elster, Hauptm. bom 11.
Auf den Bericht vom 2ten d. M. eröffne ich Ew. e., daß in Veranlassung eines Antrages des Herrn Provinzial—⸗ Steuer-Direktors zu Danzig hier neuerlich die den, Salztrans— porten zu Grunde zu legenden Bedingungen festgestellt sind. Da dieselben auch dort zur Benutzung geeignet erscheinen, so erhalten Sie hierbei die an den gedachten Provinzial⸗Steuer⸗Direktor ge⸗ richtete Verfügung vom 24. Februar v. J. (S. vorstehend) nebst deren Anlagen A. B. C. D. E. in Abschrift zur Beachtung.
Es ist nicht für erforderlich n , in . . ni in des Wassertransportes besonders zu gedenken; gebe jedoch an⸗ versendet d. unterzeichnete Königl. ...... ö k an d. Königl. heim, js den §. 2 der allgemeinen Bedingungen Lit. B. hinter
Lasten weißen Salzes, die Last ein- den Worten „geschützt, sein muß“ folgenden Satz einzuschalten:
schließlich 50 Pfd. Uebergewicht zu 4100 Pfund netto gerechnet, „in das Schiffsgefäß, welches durchaus tüchtig und bedeckt sein, Regt. z. Br. Lt, befördert. b. A fch ebe 'g, . Jähn. b. 2. Garde rgt' h
nach Kollizabl: und in welches die der Tragfähigkeit entsprechende Ladung so n zum 20. Inf. Regt. versetzt. v. Borcke, char. P. Fähnr. vom »zten Tonnen zu 11 . verstaut werden muß, daß sie Je gen Näffe völlig gesichert ist. Karde⸗Regt. zu Fuß, zum P. Fähnr. befördert. Fürst v. Pleß, See.
Tonnen zu 205 Pfd. netto. Auch überlasse ich Ihnen dem 5. 7 der allgemeinen Bedingun⸗ 9. 6 Regt. Garde hu Corps, à la sꝛuite des Regts. zu führen. von
Tonnen zu 102 gen B. die Bestimmung wegen Befreiung der Wassertransporte Is . P. Fähnr, vom Garde⸗Schützen-Bat.,, zum Sec. Lt. im Garde—
Säcten zu 3 Pfd. netto. von denjenigen Communicatlons-Abgaben, welche gesetzlich von 3 4 . Nag!o, P. Fähnr, vom 19. Inf. Regt, z. Sec. Lt.
Säcken zu 102735 * Schi ö die Lerlglich Stalseigtnthum geladen haben, nicht d nstädt, Unteroff. vont 2. Inf. Regt, zum P. Fähnr., v. Car?
Lasten Viehsalz, die Last zu 4050 Pfd. chiffsgefäßen, die lediglie g g sahen, mich . Sec. Ct. vom 23sten Infanterie⸗-Regiment, zum Pr. Lieutenant, zu erlegen sind, hinzuzufügen. 9 Ir b. Wartensleben, üfar bom 4ten Husaren⸗Regiment, v. Bles⸗
Die Chausseegeldfreiheit ist, wie Sie aus dem 8.7 der allge⸗ singh, Ulaann vom 2ten Ülan— Regiment, zu Port. Fähnrichs befördert meinen Bedingungen ersehen werden, auch für leeres Fuhrwerk, in .
Inf. Regt., als Major mit der Regts.⸗Unif,, Aussicht auf Civilver— sorg. u. Pension, der Abschied bewilligt. v. Bockelberg, Sec. Lt. bom 23. Inf. Regt., ausgeschieden. ; J v. Pirch, Sec. Lt. vom 1. Inf. Regt., ausgeschieden. Hauptm. vom 38. Inf. Regt., mit der Regts.-Unif. und Pension in den Ruhestand versetzt. v. Zawadzki, Sec. Lt. vom 30. Inf. Regt., als Pr. Lt. mit Pension der Abschied bewilligt. Müller, J., P. Fähnr. bom 29. Inf. Regt., zur Reserve entlassen. Den 14. Januar.
Gr. v. Dy hern, Hauptm. vom 2. Inf. Regt., mit Pension, v. Rüts, Pr. Lt. von dems. Regt., als Hauptm. mit der Regts.⸗Unif., Aussicht auf Anstellung in der Gendarmerie und Pension, b. Wedell, Pr. Lt. bom 4. Ulan. Regt, als Rittm. mit der Regts.-Unif., Aussicht auf Civil⸗ versorg. und Pension, der Abschied bewilligt.
Ggei ber gen weh rn Den 9g. Februar.
b. Gersdorff J., Hauptin. vom 2. Aufgeb. des 1. Bats. 3. Garde⸗ Ldw. Regts., Reichhelm, Pr. Lt. bom 2. Aufgeb. des Ldw. Bats. 38. Inf. Regts., diesem als Hauptmann, Beiden mit ihrer bisher. Uniform,
der Abschied bewilligt. Den 12. Februar. Andric, Pr. Ct. v. 2. Aufg. des 4. Bats. 1. Regts, mit seiner bish. Unif.
Steppuhn II., Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 3. Bats. 1. Regts,, von Lewinski, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 1. Bats. 5. Regts. , Gers⸗
b) der Unternehmer stirbt und der Provinzial-Steuer-Direktor den Vertrag mit den Erben nicht fortsetzen will,
c) wenn im Laufe der Vertragsperiode solche Aenderungen in der Steuerverfassung eintreten, welche die verdungene Anfuhr entbehr—
lich machen. 8. 14. Die Kosten des Ausgebots trägt der Unternehmer.
Personal - Veränderungen in der Armee.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. . Den 9 Fehbrhgr, . . Grawert, Pr. Lt. vom Kaiser Alexander Gren. Regt., zum Hauptm., v. Salpius gen. v. Oldenburg j., Sec. Lt. von“ demfelb. Regt., zum Pr. Lt., v. Henniges, P. Fähnr. von dems. Regt., Mie— sitscheck v. Wisch kau, v. Mirbach, P. Fähnrs. vom gaifer Franz Gren. ⸗Regt., zu Sec. Lts., d. Zanthier, Pr. Lt. vom 1. Garde-UÜlan' Negt., zum Rittm., Freiherr v. Zedlitz-Leipe, Sec. Lt. bon demselben
Quiot,
gerechnet, nach Follizahl: ; in ͤ Tonnen 33 Pfb. netto.
Säcken 2 202 Den 12. Februar.
Hoppe, Zeugschreiber in Berlin, zum Zeuglieut. u. Rechnungs⸗-Re—