1856 / 48 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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; em mi lz beladen, und muß wege gar nicht und auf dem Rückwege nur mit Sa den, . le, mit der Anweisung der. ,,, anden n, Falle a mit dem Frachtbriefe der versendenden Faktorei bezettelt sein. : Die Verordnung uͤber den Verkehr auf den Kunststraßen vom 13. März 1839 hat der Frachtfuh ger ebenfalls zu befolgen.

; . 28 S ene ĩ ü ö im Tracht⸗

enn die Ablieferung des Salzes nicht innerhalb der im Frach

. rij erfolgt, so wird ein Viertel der Fracht als Kon—⸗ „anttonalstrafe abgezogen. Haben Unfälle den Transport verzögert, und werden dieselben überzeugend dargethan, so kann die Strafe erlassen werden. 965

Die ganze Salzmenge, worüber der Frachtbrief lautet, muß ungetheilt abgelieferk werden. Geschieht dies nicht, so erlegt der Unternehmer eine Konventionalstrafe von Drei Thalern für jede fehlende Tonne, ersetzt außerdem den Faktoreipreis mit 12 Rthlr. für die Tonne Salz jeder Art und verliert die Fracht für das fehlende Salz.

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Bei der Ablieferung des Salzes werden die Kolli besichtigt und

gewogen. /

Für jedes mit beschädigter Umschließung ankommende Kollo, für jeden

beschmutzten Sack, für jede fehlende oder verletzte Plombe hat der Unter⸗ nehmer eine Conventionalstrafe von 5 Sgr. zu zahlen. Auch hat derselbe

die Kosten der Reparatur der Umschließung zu tragen.

Haben einzelne Kolli ein Mindergewicht, so ersetzt der Unternehmer

dasselbe nach dem Faktoreipreise und trägt die Kosten der Bearbeitung und Umpackung.

Wird Salz bei der Ablieferung so feucht befunden, daß es zum Faktorei zu in der ungefähren Menge von magazin in

Debit nicht völlig geeignet ist, so haftet der Unternehmer für den Scha— den und empfängt die Fracht, nach Abzug des Schadenbetrages, erst wenn das Salz wieder gehörig getrocknet ist.

Der Unternehmer hat das Salz nach den Anordnungen der Faktorei abzuladen, auf die Waage und auf den Stapel zu schaffen, dasselbe auf der bezeichneten Stelle ordnungsmäßig niederzulegen, auch die Gewichte

auf⸗ und abzuheben.

.

Unternehmer nach dem Vorstehenden obliegenden Verpflichtungen wird

die vertragsmäßige Fracht, unter Zurückhaltung des Frachtbriefes, an den Frachtführer gezahlt oder, auf den Wunsch des Unternehmers, eine Ablieferungsbescheinigung ertheilt, auf deren Grund die Zahlung auch bei einer anderen, dazu nach dem Ermessen des Proyvinzial-Steuer-Direk-⸗ tors auf den Antrag des Unternehmers angewiesenen Steuer- oder Salz-

kasse erfolgen kann. 8

Ueberall, wo vorstehend, so wie in den abgeschlossenen Transport⸗-

Die Tonnen find mit Bänden und Inbänden gehörig belegt, die

Säcke durch Plomben vorschriftsmäßig verschlossen und sämmtliche Ge—

binde dem geben.

in trockenem Zustande und vollwichtig über—

Derselbe hat diese Gebinde Salz in demselben Zustande und mit

demselben Gewichte, wie er solche erhalten hat, ohne Aufenthalt und

spätestens innerhalb D zu

bon heute ab gerechnet, d zu überliefern.

Der Frachtlohn ist

für

bedungen. Auf Abschlag des Frachtlohns hat der einen

Vorschuß von

abziehen wolle.

Verträgen von Tonnen Salz die Rede ist, wird darunter eine Gewichts“ menge bon Netto 400 bis 412 Pfd. verstanden, welche dem Unternehmer nach dem Ermessen der Verwaltung in ganzen, halben, viertel Tonnen,

oder in sonstigen Gebinden, so wie in jeder beliebigen Umschließung zum,

Transport übergeben werden kann. §. 9.

Unternehmer haftet für die Handlungen und Unterlassungen der- jenigen, deren er sich zum Transport bedient, so wie überhaupt für die

Erfüllung aller vorstehend aufgeführten Verbindlichkeiten und die nach—

theiligen Folgen ihrer Nichterfüllung als Hauptverpflichteter und hat hier⸗ für deren Transport die Fracht

für Caution zu bestellen.

ö zu ihm deshalb von dem Frachtbetrage ten Königl. ꝛc.

JJ GJ

e, .

Anlage D Salztransport⸗Vertrag. Zwischen ꝛc. 5 1 Die ꝛc. (der) übernehmen (übernimmt) es, das Salz, welches die in der Zeit vom bis Tonnen bedarf, aus dem Salz— heranzufahren. Die (der) Unternehmer sind (ist) überall an die beigefügten allge—

meinen Vertragsbedingungen gebunden.

. Für das Salz, welches die (der) Unternehmer, dem Vertrage gemäß,

. . ö . anfahren anfährt) erhalten (erhält) sie (er) einen Frachtlohn von Nach richtig befundener Ladung und gehöriger Erfüllung der dem . . . . . (gemeinschaftlich ausgestellten Suittungen der (des) Unternehmer (Unter— nehmers) durch das

für jede Tonne. Die Zahlung des Frachtlohnes erfolgt gegen

3

Die (der) Unternehmer, bestellen, (bestellt) zur Sicherung der Er—

füllung ihrer (seiner) Verpflichtungen eine Caution von Thlr.

N. den 2c.

r Anlage E. Empfangsbescheinigung.

k Lasten weißes Salz, die Last, einschließlich 50 Pfd.

Uebergewicht, zu 4100 Pfd. netto gerechnet, nach Kollizahl:

j Tonnen zu 410 in Tonnen zu 205 Tonnen zu 1023!)

. Säcken zu 205 7 9e

1. gr n, , ., Pfd. netto. ö JJ K desgleichen ... ... . Lasten Viehsalz, die Last zu 4050 Pfd. netto.

66 Tonnen zu 292) 9

1 z Gem 5 d. * 0.

1 Säcken zu 20235. f 2 beträgt, wirklich hier einge—

Pfd. netto.

Bewirkt der Unternehmer nicht selbst den Transport, so hat er den gangen und im Salz-Empfangs- und Ausgabe-Register sub Nr. .. er rf ge Transportanten zu seinem Ausweise mit einem speziellen in Einnahme gestellt sind, wird hierdurch bescheinigt.

chriftlichen Auftrage zu versehen. Gemeinden können von der Kautions— hestellung entbunden werden.

Alle nach Vorstehendem eintretenden strafrechtlichen oder sonstigen nachtheiligen Folgen werden vom Provinzial-Steuer-Direktor, mit Aus— schluß des Rechtsweges, vorbehaltlich jedoch des Rekurses an das König— liche Finanz⸗Ministerium, festgestellt. t

19.

Vor Ablauf der ell ggg ebe n. kann der Vertrag vom Provinzial—

Steuer-Direktor ohne Entschaͤdigung sofort aufgehoben werden, wenn: a) der Unternehmer seiner Verpflichtung zu spät oder nicht gehörig nachkommt,

b) der Unternehmer stirbt und der Probinzial-Steuer-Direktor den

Vertrag mit den Erben nicht fortsetzen will, c) wenn im Laufe der Vertragsperiode solche Aenderungen in der Steuerverfassung eintreten, welche die verdungene Anfuhr entbehr—

lich machen. , 5. 14. Die Kosten des Ausgebots trägt der Unternehmer.

Anlage C. Salz Frachtbrief. aus J an d. stönigl. zu Lasten weißen Salzes, die Last ein— schließlich 50 Pfd. Uebergewicht zu 4100 Pfund netto gerechnet, nach Kollizabl: , Tonnen zu 410 Tonnen zu 205 Pfd. netto. Tonnen zu 9 Säcken zu 20 . Säcken zu , Pfd. netto. Lasten Viehsalz, die Last zu 4050 Pfd.

gerechnet, nach Kollizahl: Tonnen à 202 in Sacen ? 3. Pfd. netto.

, Königl.

Verfügung vom 19. Januar 1856 betreffend den nämlichen Gegenstand.

Auf den Bericht vom 2ten d. M. eroffne ich Ew. re., daß in Veranlassung eines Antrages des Herrn Provinzial— Steuer-Direktors zu Danzig hier neuerlich die den Salztrans— porten zu Grunde zu legenden Bedingungen festgestellt sind. Da dieselben auch dort zur Benutzung geeignet erscheinen, so erhalten Sie hierbei die an den gedachten Provinzial-Steuer⸗Direktor ge⸗ richtete Verfügung vom 24. Februar v. J. (S. vorstehend) nebst deren Anlagen A. B. C. D. E. in Abschrift zur Beachtung.

Es ist nicht für erforderlich erachtet, in diesen Bedingungen des Wassertransportes besonders zu gedenken; ich gebe jedoch an— heim, in den 8. 2 der allgemeinen Bedingungen Litt. B. hinter den Worten „geschützt sein muß“ folgenden Satz einzuschalten:

„in das Schiffsgefäß, welches durchaus tüchtig und bedeckt sein, und in welches die der Tragfähigkeit entsprechende Ladung so verstaut werden muß, daß sie gegen Nässe völlig gesichert ist.“

Auch überlasse ich Ihnen dem §. 7 der allgemeinen Bedingun— gen B. die Bestimmung wegen Befreiung der Wassertransporte von denjenigen Communicatlons-Abgaben, welche gesetzlich von Schiffsgefäßen, die lediglich Staatseigenthum geladen haben, nicht zu erlegen sind, hinzuzufügen.

Die Chausseegeldfreiheit ist, wie Sie aus dem §. 7 der allge⸗— meinen Bedingungen ersehen werden, auch für leeres Fuhrwerk, in

t. vom Regt. Garde du Corps, à ja suite des Negts. zu führen. von

welchem Salz angefahren werden soll, bestimmt, und wird hierauf wvisor bei der Inspection der Arti ĩ dozi

r rtill. Werkstätten, v. c in den Licitations⸗-Bedingungen besonders hinzuweisen sein. Fähnr. vom 1. Inf. Regt., Schultz, b. fate a e. 66 Berlin, den 19. Januar 1856. Negt,, Er dt, Ünteroff. vom 5. Inf. Regt., b. Porembs kh 4 Der General-Direktor der Steuern. Fsähnr, vom 8. Ulan. Regt, zu Port. Fähnrs. befördert. v. Schmid, 2 P. ö . 144 ins 35. Inf. Regt. bersetzt. b. Colom b, Prem. Lt! An , bom 37. Inf. Regt, z. Hauptm., b. Wittgenstein, Sec. Lt. von demf den Königlichen Geheimen Finanz⸗Rath und Neßt, zum Prem. Lt., Scherpe, Unteroff von dems. Regt, zum Port. Provinzial ⸗Steuer⸗Direktor N. zu N. Fähnt, rue, Prem. Lt. vom 36. Inf. Regt ö . 6 49 egt.,, zum Hauptm., Engel,

J Sec. Ct. von dems. Regt., zum Pr. Lt. befördert. ö . ; Den 14. Februar.

. a. Hauptm. vom 2. Inf. Regt, von dem Kommando als . ö beim General- Kommando des II. Armec-Corps entbunden. . sar . . Sec. Lt. vom 9. Inf. Regt., als Adjutant beim Gen. 33 o des II. Armee⸗Corps kommandirt. Guttzeit, Unteroff. vom 2 ö . ir , nr. b, Arnim, P. Fähnr. vom 3. Huf Megt., zum Sec. befördert. b. Sch mid t' 3a t ; 6. ' Regt., unter Beförderung zum Major nme n, Ink. lie zi. 1 lcete! e, . zum Major, zum Commandeur des 2. Vats. Bei

Krieg s⸗Meinisteri um.

Verfügung vom 11. Februar 18566 betreffend das Verfahren bei Kassen-Defekten und die über Kassen⸗-Defekte abzufassenden Beschlüsse.

. Landwehr: Es sind darüber Zweifel entstanden, wie bei Feststell . Sachs ,,, ntste , be ellung er Sachs, Unteroff. von der Kaball. des 2 Bats. 22. Reat mittelter Defekte zu verfahren sei, wenn ein Einschreiten im Ver- Ser. Lt. beim Train 1. AÄufgeb. befördert 5 . n. waltungswege gegen eine bestimmte Person, nach den Vorschriften letzt Feldw. im a. Bat. 23. Negts. als Sec. e hen nn, f. . der, durch die Instruetion vom 29. Juni 1844 bekannt gemachten dieses Bats, inrangirt. Du Port, Sec. Li. vom“! Aufgeb. bes Allerhöchsten Verordnung vom 24. Januar 1844, nicht gerechtfertigt Andats. 33 bdtegts. zum Pr. Ct, befördert. Sch ostern rc. Kt

erschein, und inwieweit dabei von den in dieser Verordnung vor⸗ . . . ö ö ins 1 Bat, 10. Negts. geschriebenen Formen Gebrauch gemacht werden könne. von. Gals zHerget. g;. dä, zuletzt iͤms9. Inf, Regt, beim 2 Aufgeb. des Zur Erledigung dieser Zweifel ist es, in Uebereinstimmung JI. Bats . ö,. ,, Sec. Lt, vom 1. Aufgebot des mit dem bereits in andern Ressorts bestehenden Verfahren, für des 1. Bats. 10. g ann, . , ., , zweckmäßig erachtet worden, daß auch in diesen Fällen die Feststel⸗ g., ins J. Bat. 3. Regts. in min, . . 3 J lung des Defekts in der Form eines motivirten Beschlusses er- Hauptm. im 1. Bat. 15, zuletzt im 2. Bat. 6h a , ne l feige folge, welcher von der in der Instruction vom 26. Juni 1844 ertheilt, anstatt der Armee- Uniform die lia fo rn ee 3 nnn n näher bezeichneten Behörde abzufa ssen ist. zu tragen. ö Dabei bleibt jedoch zu beachten, daß die hier in Rede stehen— den Beschlüsse nur die Feststellung des Defekts selbst zum Zwecke haben und daher nichts enthalten dürfen, was der weitern Verfol— gung des Defekts gegen einen etwa später zu ermittelnden Ver— tretungspflichtigen entgegenstehen könnte. „Demgemäß ist in solchen Fällen nach Erörterung der sich auf die Schuldfrage beziehenden Thatumstände der Ausspruch im Be— schluse über die Vertretung des Defekts selbst dahin zu beschränken: daß nach den bisher ermittelten Umständen eine bestimmte Person für den Defekt als verhaftet nicht angesehen werden könne. Berlin, den 11. Februar 1856.

Kriegs⸗Ministerium.

Frhr. v. Korff . 9 . . e Ser. Lt. b. d. Kab. 1. Aufgeb. des Low. Bats 33. Inf. Regts,, zum Pr. Lt., Schiller, Unt off i. 2er . Schngakenburg, Wehrreiter von dems. Bat., dieser bei der Kab. zu Sec. Lts. 1. Aufgeb.I, Keßler, Sec. Lt. vom' 2. Aufgeb. des 1. Bats 5. Regts., zum Pr. Lt. befördert. Frenzel, Sec. 8k. vom J. Aufgeb. des 1. Bats. 18. Regts, Marty, Sec. Lt. vom 2. Au fgeb. dess. Bats , ins 13 Bat. 13 Regts,, Rohde, Pr. Lt. vom 2. Aufgebot des gdw. Bats. 33. Inf. Regts., ins 2. Bat. 1. Regts., Heitling. Bieler, Sec. Lts bom 1. Aufgeb. des 2. Bataillons 5., ins J. Bat.“ 5. Regts. einrangirt. Koesling, Pr. Lt. a. D., zuletzt im 1. Bat. 4. Regts., der Char. als Hauptmann beigelegt. Baltzer, Vice⸗Feldw. vom J. Bat. 29. Regts., zum Sec. Lt. 1. Aufgeb, b. Schönermark, Sec. Lt. bom Train Iten Aufgeb. des 3. Bats. 30. Regts.,, zum Pr. Lt. befördert. b. Prittwitz, Major a, D., zuletzt Hauptmann im 38. Infant. Regt. zum Führer des Graf Waldersee. / ö Aufgeb. des 3. Bats. 29. Regts. ernannt. Raitz v. Frentz, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufgeb. des 1. Bats. 29.,, ins 1. Bat. 25 Negts einrangirt. . k

. n , Klötzke, Möhring, Dünckek, Vice Feldw., Schumann, Viee— Wachtm. vom 1. Bat. 9g. Regts., dieser bei der Kab, zu Sec. Lts. lsten Aufgeb., Lüdeke, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 3. Bats. 14. Regts., zum Pr. Lt. befördert. v. Schenck, Sec. Ct. vom 2. Bat. 14. Regts. bom Train zur Kav. J. Aufgeb. versetzt. Winte rste in, Sec. gt. Von den Pionieren 2. Aufgeb. des 3. Bats. 28., ins 2. Bat. 7. Regts. Bluth, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 3. Bats. 5, ins 3. Bats. Iten Regts, Treue, Ser. Lt. von der Kab. 1. Aufgeb. des 3. Bats. 27. ins 1. Bat. 14. Regts., b. Oven, Sec. Lt. vom J. Aufgeb. des 3. Bats. 14. b. Kleist⸗Retzo we, Ger, Ct, oh ber Kab. J. Aufgeb. des 3. Bats. 9.,, ins 3. Bat. 21. Regts. einrangirt. Abschiedsbewilligungen ꝛe. ö Den 9. Februar.

Gr. v, d. Schulenburg-Altenhausen, Sec. Lt. à la suite des ö Garde Regts. zu Fuß, b. Sertzen, Sec. Lt. vom Garde-Drag. Regt. der Abschied bewilligt. Gr. v. Nicelli J., Sec. Lt. vom Kaiser Alexander

Gren. Regt., ausgeschieden. El stermann v. El ster, Hauptm. bom 11. Inf. Negt., als Major mit der Regts.⸗-Unif., Aussicht auf Civilver— sorg. u. Pension, der Abschied bewilligt. v. Bockelber g, Sec. Lt. vom 23. Inf. Regt. ausgeschieden. . / ̊ V v. Pirch, Sec. Lt., vom 1. Inf. Regt., ausgeschieden. Quiot, Hauptm. vom 38. Inf. Regt., mit der Regts.⸗Unif. und Pension in den Ruhestand versetzt. v. Zawadzk ki, Sec. Lt. vom 30. Inf. Regt, als Pr. Lt. mit Pension der Abschted bewilligt. Müller? J, P. Fähnr. bom 29. Inf. Regt, zur Reserve entlassen.

Den 14. Januar. ö

Gr. v. Dyhern, Hauptm. vom Inf. Regt., mit Pension, v. Rüts, Pr. Lt. von dems. Regt.ͥ, als Hauptm. mit der Regts.⸗Unif., Ausficht auf Anstellung in der Gendarmerie und Pension, b. Wedell, Pr. Lt. bom 4. Ulan. Regt. als Rittm. mit der Regts.⸗Unif, Aussicht auf Civil— versorg. und Pension, der Abschiedb bewilligt.

Gel , , uh n Den g. Februar.

b. Gersdorff J., Hauptmn. bom 2. Aufgeb. des 1. Bats. 3. Garde⸗ Ldw. Regts., Reichhelm, Pr. Lt. bom 2. Aufgeb. des Ldw. Bats. 38. Inf. Regts., diesem als Hauptmann, Beiden mit ihrer bisher. Uniform,

der Abschied bewilligt. Den 12. Februar. Andris, Pr. Lt. v. 2. Aufg. des 4. Bats. 1. Regts., mit seiner bish. Unif.,

Steppuhn II., Sec. Lt. bom 1. Aufgeb. des J. Bats. 1. Regts., von Lewinski, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 1. Bats. 5. Regts., Gers—⸗

Angeko mm en; Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Ober ⸗Präsident der Provinz Preußen, Eichman n, von Königsberg i. Pr.

„Abgereist: Se. Excellen; der Wirkliche Geheime Rath, außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am König lich württembergischen Hofe, Kammerherr Graf von Seckendorff, nach Leipzig.

Se. Erlaucht der Großherzoglich hessische außerordentliche G⸗ sandte und bevollmächtigte Minister am hiefigen Hofe, Graf von Schlitz, genannt von Görtz, nach Dresden.

Per sonal - Veränderungen in der Armee.

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Den g Feb ng. bv. Grawert, Pr. Lt. bom Kaiser Alexander Gren.⸗Regt., zum Haäuptm., v. Salpius gen. v. Oldenburg il, Sec. Lt. bon? demfelb. Negt., zum Pr. Lt., v. Henniges, P. Fähnr. von dems. Regt., Mie⸗ sitscheck v. Wischkau, v. Mirbach, P. Fähnrs. vom saifer Franz Gren. ⸗Regt., zu Sec. Lts., v. Zanthier, Pr. Lt. vom 1. Garde Klan Regt, zum Rittm., Freiherr v. Zedlitz-Leipe, Sec. Lt. bon demselben Vegt., z. Pr. Lt, befördert. v. Ascheberg, P. Faͤhnr. b. 2. Garde⸗Regt. zu Fuß, zum 20. Inf. Negt. versetzt. v. Bor cke, char. P. Fahnr. vom ten Harde⸗Regt. zu Fuß, zum P. Fähnr. befördert. Fürst v. Pleß, Sec.

Nolte. P. Fähnr. vom Garde⸗-Schützen-Bat, zum Sec. gt. im Garde— Jager · at Naglo, P. Fähnr. hom 19. Inf. Regt., z. Sec. Lt. Hoh en stäbt, Unteroff vom 22. Inf. Regt, zum P. Fähnr., v. Car? . p, Sec. St. vom 23sten Infanterie⸗Regiment, zum Pr. Lieutenant, 6. b. Wartensleben, Husar vom 4ten Husaren⸗Regiment, v. Bles⸗ singh, Ulan vom 2ten . en zu Port. Fähnrichs befördert.

ö . en 12. Februar.

Hoppe, Zeugschreiber in Berlin, zum Zeuglieut. u. Nechnungs⸗Re⸗