1856 / 56 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

den 13. März er., 8 Uhr Vormittags, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Ziemann anberaumten Termine ihre n, und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Pen⸗ walters oder die le nz ae. andern einst⸗ weiligen Verwalters, abzugeben.

fen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Gelb, Papieren oder anderen Sachen im Besiß oder Gewahrsam hahen, aber welche ihm was? verschulden, wird aufgegeben, Nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, viel⸗ mehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 29. März d. J. einschließlich dem Ge⸗ richt oder Verwalter, der Masse Anzeige zu machen, und Alles mit Vorbehalt ihrer etwai⸗ gen Rechte eben dahin zur Konkursmasse abzu— liefern.

ge n hin aber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Befitze befindlichen Pfanbstücken nur Anzeige zu machen.

Alle diejenigen, welche an die Masse An⸗ sprüche als Konkursgläubiger machen wollen, werden zugleich noch hierdurch aufgefordert, ihre Anspruͤche, dieselben mögen bereits rechts— hängig sein oder nicht, mit dem dafür verlang— fen Vorrecht bis zum

5. April dieses Jabres einschließlich, bei uns oder zu Protokoll anzu— melden, und demnächst zur Prüfung der sämmt—⸗ lichen, innerhalb der gedachten Frist angemel— deten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs-Per⸗ sonals auf den 25. April d. J., Morgens 8 Uhr, vor dem Kommissar zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. Jeder Gläubiger, welcher nicht im Gerichtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hie⸗ sigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten be⸗ stellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwälte von Wilmowski und von Werner zu Schlawe zu Sachwaltern vorge⸗

schlagen.

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der Vorlesungen und praktischen Uebungen,

welche auf der hiesigen Thierarzneischule im

bevorstehenden Sommer⸗Semester, vom 3. April

c. ab, gehalten werden.

1) Der Herr Geheime Medizinal-Rath, Direk⸗

tor und Professor Dr. med. Gurlt wird Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags, von 9 bis 10 Uhr, die Physio⸗ logie und von 10 bis 11 Uhr die Natur⸗ geschichte, als allgemeine Uebersicht und Eintheilung der gesammten organischen Na⸗ tur vortragen. An denselben Tagen von 2 bis 3 Uhr lehrt derselbe die Botanik und wird damit an geeigneten Tagen Exkursio— nen verbinden. Unter seiner Leitung ge— schehen die Sectionen der in den Kranken— ställen gefallenen Thiere, bei welchen der— jenige Lehrer anwesend sein wird, in dessen Krankenstalle das Thier gefallen ist. Herr Professor Dr. med. Hertwig wird täg- lich des Vormittags von g bis 11 Uhr und des Nachmittags von 4 bis 5 Uhr den praktischen Unterricht in den Pferde⸗Kran⸗ kenställen ertheilen. Außerdem lehrt derselbe täglich, mit Ausnahme des Sonnabends, von 6 bis 7 Uhr Morgens, Arzneimittel⸗ lehre, und am Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 7 bis 8 Uhr Morgens die Chirurgie und Operationslehre.

3) Herr Professor Dr. philos. Erdmann hält Montag, Nittwoch und Donnerstag von 11 bis 12 Uhr über Physik, und am Mon⸗— tag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 3 bis 4 Uhr Nachmittags über Pharma⸗ kologie und mu dem leitet derselbe täglich die pharmazeuti⸗ schen Uebungen in der Schul⸗Apotheke.

M Herr Lehrer Dr. philos. Sp n o la wird täg⸗ lich des len. von 8 bis 9 Uhr den zweiten ZThei der enn n Pathologie und Therapie der sämmtlichen Krankheiten der Hausthiere and mal wöchentlich bes Mon— tags, Mittwoch und er h 5 big 6 Uhr ö uber Len

bes lesen.

Formulare Vorträge. Außer⸗

ut leur hes Pfer. 1. irdem leitet derselbe täglich des Vormittags von 9 bis 10 Uhr und

422 des Nachmittags von 4 bis 5 Uhr den praktischen Unterricht über die zur Anstalt gebrachten kranken Hunde und kleineren Hausthiere. In geeigneten Stunden wird derselbe ferner die chirurgischen Operations- Uebungen unter seiner Leitung verrichten lassen.

Der Vorsteher der Schulschmieden, Herr Lehrer Hoffmeister, wird Montags und Freitags von 5 bis 6 Uhr Nachmittags Repetitionen über die Lehre vom Hufbe— schlage halten und die praktischen Uebun— gen in der Instructionsschmiede täglich leiten.

Der Departements-Thierarzt und Lehrer Herr Gerlach wird Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags des Morgens von 6 bis 7 Uhr uber gerichtliche Thier⸗ heilkunde und Veterinair-Polizei, Mittwochs von 6 bis 8 und Sonnabends von 6 bis Uhr des Morgens über Gestütkunde lesen. Wöchentlich einmal, an geeigneten Stun— den, wird derselbe die klinischen Demon— strationen bei den der Thierarzneischule ge— hörigen Hausthieren halten und außerdem, mit Zuziehung von Eleven der Anstalt, er—⸗ krankte Hausthiere (mit Ausnahme der Pferde und Hunde) sowohl in hiesiger Residenz, als im ganzen Teltomschen, Niederbarnimschen und Osthavelländischen Kreise, in den Ställen ihrer Besitzer auf Verlangen thierärztlich und ohne Entgelt behandeln.

7) Der Lehrer Herr Dr. philos Leisering wird Dienstag, Freitag und Sonnabend don 11 bis 12 Uhr über allgemeine Hausthierzucht und Diätetik lesen.

8) Herr Kreis⸗Thierarzt und Repetitor Köhne

wird in geeigneten Stunden die Repetitio— nen über allgemeine Pathologie und The⸗ rapie und über den zweiten Theil der spe— ziellen Pathologie und Therapie halten; auch wird derselbe den klinischen Lehrern Professor Dr. Hertwig und Lehrer Dr. Spinola assistiren. . Zugleich wird hiermit bekannt gemacht, daß, da die Aufnahme neuer Eleven nur einmal im Jahre und zwar zu Michaelis stattfindet, zum bevorstehenden Sommer⸗-Semester keine neuen Schüler rezipirt werden, mit Ausnahme solcher Eleben, die schon auf auswärtigen Anstalten studirt haben und hier nicht den ganzen Kursus machen wollen. Dagegen steht hospitirenden Zuhörern die Theilnahme an dem Unterrichte gegen das übliche Honorar frei. Berlin, den 1. März 1856. Königliche Thierarzneischul-Direction.

348 J auf der Königlich preu—⸗ ßischen theologischen und philosophi— schen Akademie zu Münster im Sommer⸗ Halbjahr 1856.

Die mit einem * bezeichneten Vorlesungen werden öffentlich oder unentgeltlich gebalten.

Theologie. ‘Die Lehre von der Göttlich— keit des Christenthums und der Kirche: Prof. Berlage. Die dogmatische Lehre von der Erlösung und der Gnade: Derselbe. . Fort⸗ setzung der Erklärung Messianischer Weissagun— gen; Prof. Reinke. * Nach vorhergeschickter Einleitung die Erklärung einiger auserwaählter Psalmen: Derselbe. Erklärung einiger schwierigen Stellen des alten Testamentes, oder Fortsetzung der biblischen Alterthümer: Der— selbe. Nach Vollendung des allgemeinen Theiles der christlichen Ethik die ersten Haupt— stücke des speziellen: Prof. Dieckhoff. Fort— setzung der Kirchengeschichte: Prof. Cappen⸗ berg. “* Christliche Literatur⸗Geschichte: Der⸗ selbe. Erklärung des Briefes an die Römer und an die Galater für den ersten und zweiten theologischen Kursus, in vier wöchentlichen Stun⸗— den: Prof. Bisping. “Erklärung des Briefes an die Hebräer in drei oder vier wöchentlichen Stunden, für den dritten theologischen Kursus: Der selbe. Fortsetzung der 6 von der Verwaltun der Bußanstalt, in drei Wochenstunden: 666 Püngel. * Die Pastorallehre von dem Saera⸗ mente der Ehe. Der Seelsorger am Kranken⸗ bette, in zwei Wochenftunden: Derselbe. Die dogmatische Lehre von der öh aus dem zweiten Theile der Dogmatik: dicentiat Friedhoff. Die biblische Ge⸗

schichte des alten Testaments: Derselbe. Kirchengeschichte, zweiter Zeitraum: Licentiat Schwane. „Ueber die Pflichten bei der Ver— waltung und dem Empfang der h. Sakramente: Derselbe. Philosophie. Logik: Professor Schlüter. Metaphysik: Prof. Clemens. Moral⸗Philosophie berbunden mit der Philo— sophie des Rechts: Derselbe. Geschichte der alten Philosophie: Prof. Schlüter. * Die Lehre des heil. Augustinus von Gott und von den Ideen: Derselbe. Mathematik. “„ Ele— mente der Algebra und algebraische Uebungen: Prof. Heis. Theorie der Gleichungen: Ders. Analytische Geometrie, zweiter Theil: Ders. Höhere Mechanik, nach Dühamel: Derselbe. Naturwissen schaft en. Experimental⸗Physik: Prof. Hitt orf. Optik: Ber f elbe. Prak⸗ tische Uebungen in der analytischen Chemie: Derselbe. Allgemeine und spezielle Botanik, berbunden mit naturhistorischen Exkursionen: Prof. Kar sch. Cryptogamenkunde, verbunden mit praktischen Uebungen im Gebrauche des Mikroskops behufs physiologischer und taxono— mischer Untersuchungen. Derselbe. “* Allge⸗ meine Naturgeschichte der Insekten: Derselbe. Geschichte. Fortsetzung der Geschichte der Griechen: Prof. Rospatt. * Fortsetzung der allgemeinen neuern Geschichte bis zum Pa— riser Frieden 1815: Derselbe. Historische Uebungen: Derselbe. Kunst-OGeschichte. Ueber den Charakter und die Haupt-Epochen der christlichen Kunst: Prof. Clemens. Klas⸗ sische Philologie. “„ Erklärung der Rede des Demosthenes vom Kranze: Professor Winiewski. “„ Erklärung des Panegyrieus des Isokrates, fortgesetzt, im philologischen Se⸗ minar: Derselbe. Erklärung der Satiren des Persius: Prof. Deycks. * Cicero's Philippische Reden, im philologischen Seminar: Derselbe. Metrik der Griechen und Römer, verbun— den mit praktischen Uebungen: Professor Winiewski. Morgenländische Sprachen. Hebräische Grammatik in Verbindung mit Ue— bersetzung einiger Kapitel der Genesis und einiger ausgewählter Psalmen: Prof. Reinke. Ara— bische und syrische Grammatik in Verbindung mit Uebersetzung der Fabeln des Lokman oder syrischer Schriftsteller: Dersel be. * Erklä⸗ rung arabischer Schriftsteller: Derselbe. Deutsche Sprache und Litter atur. * Ge⸗ schichte des deutschen Epos und Erklärung der Nibelungen: Professor Deycks. Neuere Sprachen. Erklärung des Merchant of Venice von Shakspeare: Dr. Schipper. Eng— lische oder französische Gramuatik nebst prak⸗ tischen Uebungen und Anleitung zum Englisch— oder Französisch-Sprechen: Derselbe.

. Das Lesezimmer der Paulinischen Bibliothek ist Montags und Donnerstags von 10 bis 1 Uhr geöffnet; außerdem können Dienstags und Frei⸗ tags in denselben Stunden, unter den bekannten gesetzlichen Bestimmungen, Bücher nach Hause mitgenommen werden.

Die Uebungen des philologisch-pädagogischen Seminars unter Leitung der Professoren Deycks . Winiewski finden fünfmal wöchentlich

att.

Das naturhistorische Museum und der bota— nische Garten werden bei den Vorlesungen be— nutzt, und steht außerdem den Studirenden der Zutritt zu diesem täglich, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertage, zu jenem nach mit dem Direktor desselben genommener Rücksprache offen. Ebenso das chemische Laboratorium, das phyfi— kalische Kabinet, der mathematisch-astronomische Apparat, das Normal-Herbarium und die Samm— lung anatomischer Präparate.

Zum Studium, so wie zur Anlegung von Herbarien können die Studirenden, unter den ei dem technischen Vorsteher des botanischen Gartens Prof. Karsch, so wie beim Gärtner desselben einzusehenden Bedingungen, vom 4sten Mai bis zum 1. Oktober wöchentlich einmal Pflanzen ⸗Exemplare erhalten. Der Anfang der Vorle sungen ist auf den 7. April festgesetzt.

3453 Bekanntmachung.

Die Anfertigung der Schmiede⸗-Arbeiten be⸗ hufs der diesjährigen Unterhaltung der öffent- lichen Rinnsteinbrücken, Kanäle 2c. soll im Wege der Submission in Entreprise gegeben werden.

Dies wird mit dem Bemerken bekannt ge⸗ macht, daß die Bedingungen, unter welchen die Submisfionen bis zum 17ten k. Mts. einzu⸗

Köln soll im Ganzen oder im Einzelnen an

reichen sind, in unserer Registratur zur Einsicht ausliegen. Berlin, den 25. Februar 1856. Königl. Ministerial⸗Bau-Kommission.

360 Bekanntmachung.

Das in kiehnenen Bohlen, Halbholz und Schaalen bestehende Bauholz zu der diesjähri— gen Unterhaltung der Rinnsteinbrücken und Kanäle 2c. soll im Wege der Submission gelie⸗ fert werden.

Dies wird mit dem Bemerken bekannt ge— macht, daß die desfallsigen Bedingungen in unserer Registratur zur Einsicht ausliegen und die Submissionen bis zum 13ten k. M. einzu— reichen sind.

Berlin, den 27. Februar 1856. Königl. Ministerial-Bau-Kommission.

327] Köln⸗-⸗Mindener Eisenbahn.

. Rheinbrücke Die Lieferung, Bearbeitung und Aufstellung des Eisen⸗ werkes zur Rheinbrücke bei

sichere Unternehmer vergeben werden. Schrift⸗ liche Anerbietungen hierzu werden bis 15. April d. J. bon uns entgegengenommen.

Ber eiserne Brücken-Ueberbau überspannt 4 Oeffnungen von 313 Fuß lichter Weite, ist im Ganzen 1320 Fuß lang, 557 Fuß breit, und wird von vernieteten Eisenplatten, Flachstäben und Winkeleisen gebildet. Das Gewicht des gesammten hierzu erforderlichen Walzeisens be— trägt etwa 80,400 Centner. Die Zeichnungen können im Brückenbau-Büreau, Frankenplatz Nr. 10, eingesehen werden; die speziellen Eisen⸗ verzeichnisse und Bedingungen find daselbst käuf— lich für 15 Sgr. zu haben. Auch wird der Brückenbaumeister, Herr Wasserbau⸗Inspektor Lohse, auf portofreie Anfragen Auswärtiger bereitwilligst weitere Auskunft geben.

Köln, den 25. Februar 1856.

Die Direction.

8 . Bekanntmachung. Zur Ausloosung der am 1. Juli d. J. plan— mäßig einzulbsenden 164 Stück Prioritäts-Actien und 1 ö Obligationen unserer Gesellschaft haben wir Termin auf Donnerstag, den 20. März e. Vormittags 10 Uhr, in unserem Administrations-Gebäude hier anbe—⸗ raumt, zu welchem den Inhabern von Prxiori⸗— täts-Actien und Obligationen gegen Vorzeigung derselben der Zutritt gestattet ist. . Zugleich bringen wir, hierdurch zur Kenntniß, daß die Prioritäts-Actie Nr. S424 und die Prioritäts-Obligationen . Nr 18.100. 20,120. 21,198. 24.498. 25,597. 26,598. 27, 105. und 27,553. aus der Verloofung im Jahre 1854, ferner: die Prioritäts⸗-Aetien . Rin e 14511. 2280. 3600. 4007. 5186. 556065. 5455. 7049. 7384. 7755. 777. Sz67. 8771. 8826. 9548. 9642. 12,363. 13,316. 14,272. 14.285. 14,411. 14,412. 15, 124. 15,141. 15,977. 17,582 und die Prioritäts⸗-Obligationen ö Nr. 65 21, 892. 32, 949. 23,931. 2d. 5]. 24, 822. 26, 120. 26, 636. Yz. A, 898. 29, 549. 29,554. 31,278. 32,473.

ö .

aus der Verloofung im Jahre 1855 bis jetzt nicht zur Einlösung präsentirt worden sind, und fordern die Inhaber derselben hier⸗

123

mit auf, gegen deren Rückgabe den Nominal—

werth bei uns in Empfang zu nehmen.

Magdeburg, den 1. März 1856. Direktorium der Magdeburg-Cöthen = Halle— Leipziger Eisenbahn-Gesellschaft.

359]

Schlesische Hütten-, Forst- und Bergbau⸗Gesellschaft Minerva.

Unter Bezugnahme auf unsere Anzeige vom 4. Dezember v. J. werden hiermit die Inhaber bon Interims⸗-Actien⸗Bescheinigungen wiederholt in Kenntniß gesetzt, daß die dritte Einzahlung

in der Zeit vom 5. bis 15. März 1856, mit 10 pCt. oder 20 Thlr. pro Actie nebst 7 Sgr. 6 Pf. an Zinsen festgesetzt ist. Die Zahlung ist bei den nachbenannten Han—

delshäusern

in Berlin bei Mendels sohn u. Co. und Robert Warschauer u. Co.,

in Breslau bei Ruffer u. Co. und C. T. Löbbecke u. Co.,

in Hamburg bei Salomon Heine,

in Cöln bei Salomon Oppenheim jun. ö

zu leisten.

Inhaber von Interims-Actien-Bescheinigungen, welche die Innehaltung des vorstehend bezeich— neten Termins versäumen, verfallen den Bestim⸗ mungen der §§. 6 und 7 des Gesellschafts⸗ Statuts.

Breslau, den 3. März 1856.

Der Verwaltungs-Rath der Gesellschaft Minerva.

358 Bekanntmachung.

Weimarische Bank.

In Gemäßheit des §. 32, 7 des revidirten Bankstatuts hat der Verwaltungsrath der Wei— marischen Bank auf dem Grunde des Rechnungs⸗ Abschlusses für das Jahr 1855 beschlossen, die Dividende der Weimarischen Bank-Actien auf das Geschäftsjahr 1855 im Ganzen auf

Sechs und ein Viertel Prozent festzustellen. Dieselbe wird den Aetionairen fol— gendermaßen gewährt:

1) Die Besltzer von Actien Litt. A., welche für die erste Jahreshälfte gegen Einlieferung des Dividendenscheins Nr. 1 abschläglich bereits zwei Thaler ausgezahlt erhalten haben, empfan— gen gegenwärtig zur Erfüllung gegen Ausliefe⸗ rung des Dividendenscheins Nr. 2 weitere vier Thaler sieben Groschen sechs Pfennige pro Actie,

2) die Besttzer von Actien Litt. B. aber, welchen nach der ersten Jahreshälfte zwei Pro— zent der geleisteten Einzahlungen mit elf Gro— schen sechs Pfennigen durch Aufrechnung an der nächsten Einzahlung bereits abschläglich gewährt worden sind, erhalten gegen Einlieferung des Dividendenscheins Nr. 2 die ihnen noch zuste— henden vier und ein Viertheil Prozent:

a) wenn sie im Juli oder August vorigen Jahres die Vollzahlung geleistet haben, mit weiteren drei Thaler fünf Groschen, und

b) wenn sie die Vollzahlung erst im Novem⸗ ber vorigen Jahres geleistet haben, mit weiteren zwei Thaler sieben Groschen sechs Pfennigen pro Actie,

an folgenden Stellen ausgezahlt: in Weimar bei der Hauptstelle der Bank, in Greiz und Pößneck bei den dortigen Filialbanken,

in Berlin bei Mendelssohn u. Comp.

und bei Breest u. Gelpcke,

in Frankfurt a. M. bei Raphael Er⸗

langer,

in Leipzig bei Heinrich Küstner u.

Com p. und bei dem dortigen Agenten der Weimarischen Bank, H. Edel,

in Magdeburg bei Spir u. Richter,

in Dresden bei Günther u. Rudolph

und

in Chemnitz bei Louis Bennborf.

Weimar, am 23. Februar 1856.

Der Verwaltungsrath der Weimarischen Bank. Im Namen desselben der Vorfitzende:

Stichling.

Bekanntmachung.

Weimarische Bank.

Die geehrten Actionaire der Weimarischen

Bank werden hierdurch zu der

Sonnabend, den 29. März d. J., hier in Weimar stattfindenden ordentlichen General-Versammlung eingeladen. Dieselbe wird wiederum im sogenannten Bernhardssaale des hiefigen Rathhauses abgehalten werden und Morgens zehn Uhr beginnen.

Indem wir ferner zur öffentlichen Kenntniß bringen, daß jeder der geehrten Actionaire den vom Verwaltungsrathe festgestellten Geschäfts⸗ bericht der Direction über das abgelaufene Jahr vom 4. März an gratis an folgenden Stellen entnehmen kann:

in Weimar bei der Hauptstelle der

Bank, in Greiz und Pößneck bei den dortigen Filialbanken,

in Berlin bei Mendelssohn u. Co. und bei

Breest u. Gelpcke,

in 3 nk furt a. M. bei Raphael Erlanger,

in Leipzig bei Heinrich Küstner u. Co. und

bei H. Edel, dortigem Agenten der Wei⸗ marischen Bank,

in Mag deburg bei Spir u. Richter,

in Dresden bei Güntber u. Rudolph, und

in Chemnitz bei Louis Benndorf, weisen wir zugleich in Betreff des Besuchs der General-Versammlung auf folgende statutmäßige Bestimmungen und sonst getroffene Anordnun⸗ gen hin:

1) In der General⸗Versammlung zu erschei⸗ nen und an den Beschlüssen derselben Theil zu nehmen sind nur diejenigen Aetionaire berech⸗ tigt (8. 53 des revidirten Bankstatuts), welche am Tage der General⸗Versammlung und wäh⸗ rend der Dauer derselben nicht unter zehn, seit mindestens drei Wochen vor diesem Tage (also mindestens seit dem 1. März d. J.) ununter⸗ brochen auf ihre Namen in den Büchern der Gesellschaft eingetragene Partial-Actien besitzen und über diesen Besitz sich entweder durch die Actien selbst oder durch einen, zugleich die Rum⸗ mern der Actien angebenden Depositionsschein einer öffentlichen Behörde oder einer der vorhin genannten auswärtigen Bankstellen und Firmen, bei welcher sie die Actien niedergelegt haben, ausweisen.

2) Jeder stimmberechtigte Actionair, der sich als solcher in der so eben unter 1 angegebenen Weise ausgewiesen hat, kann sich im Verhinde— rungsfalle durch einen anderen stimmberechtig⸗ ten Actionair, welchen er durch eine öffentlich beglaubigte Vollmacht legitimirt hat, in der General-Versammlung vertreten lassen.

Firmen können ohne besondere Bevollmäch⸗ tigung ihr Stimmrecht durch einen ihrer Theil⸗ haber oder durch ihre Prokura⸗Träger, Ge⸗ meinden und öffentliche Institute durch einen ihrer Repräsentanten, Ehefrauen durch ihre Ehemänner und Minderjährige durch ihre Vor⸗ münder ausüben. Niemand kann für sich und als Vertreter abwesender Actionaire mehr als 24 Stimmen in sich vereinigen (§. 54 des revi⸗ dirten Bankstatuts)

3) Gegen Vorzeigung der Actien oder Depo— sitionsscheine, so wie der Vollmachts⸗-Urkunden, welche entweder Tags vorher, Morgens von 9 Uhr bis 1 Uhr und Nachmittags von 4 Uhr bis 7 Uhr, im Banklokale hierselbst oder am Tage der General⸗-Versammlung, Mor⸗ gens von 8 bis 10 Uhr, bei einem im hiesigen Rathhause zu diesem Behufe eingerichteten Büreau der Weimarischen Bank, von da an abe nicht mehr, erfolgen kann, wird, sobald die Legitimation genügend erbracht ist, eine Be⸗ scheinigung, die als Einlaß karte zur Versamm⸗ lung dient, und mit ihr zugleich, die nöthige Zahl von Stimmzetteln ausgehändigt.

I). Den Actiongiren steht frei, Anträge dor die General-Versammlung zu bringen. Dies kann jedoch nur in dem Falle geschehen, wenn ein motivirter Antrag spätestens 14 Tage vor der anberaumten General⸗Versammlung dem Verwaltungsrathe schriftlich eingereicht und von mindestens 5 Actionairen, deren jeder wenigstens zehn auf seinen Namen eingetragene Partial⸗ Actien besitzen muß, unterschrieben ist. (5. 60 des rebidirten Bankstatuts).

Weimar, am 23. Februar 1856. Der Verwaltungsrath der Weimarischen Bank Im Namen desselben der Vorfitzende: Stichling.