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erfolgen könne, und stellt den Antrag, daß dieser Ausdruck auch i ien , ., werde, welcher Antrag, von mehreren Rednern unterflützt, zum Beschluß erhoben wurde. ;
Großbritannien und Irland. on don. 4. März. In der gestrigen nterhaus⸗-Sißun g erklärte Lord Palmer ston As Ankwort' auf eine Frage Disraeli's, in der ersten Sitzung der pariser Konferenzen sei beschlossen worden, daß das wiener Protokoll und die in demselben von Seiten Rußlands ange— nommenen Artikel die Gültigkeit eines Präliminar-Friedens— Vertrages haben und daß die Bevollmächtigten sofort zur Erörte— rung der anderen Fragen schreiten sollten.
Die „Morning Post“ meldet, die Fragen wegen Nikolajeff's, der Alands-Inseln und der griechischen Kirche seien noch nicht erledigt; über Nikolajeff werde bei Besprechung des dritten Punktes verhandelt werden.
Frankreich. Paris, 3. März. Der türkische Botschafter hat gestern dem Kaiser und der Kaiserin den Botschafter der Pforte zu London, Mussurus Bey, vorgestellt. — Die Entbindung der Kaiserin wird bis spätestens zum 14. März erwartet. — Wie ver— lautet, arbeitet der Senats-Präsident Troplong an einem Berichte, der die Uebersiedelung aller Findelkinder von 10 bis 12 Jahren aus Frankreich nach Algerien bezweckt, wo sie bei den Kolonisten als Lehrlinge untergebracht und für die Landwirthschaft herange— zogen werden sollen. Die Gesammtzahl aller Findlinge im Lande wird zu 125,000 angegeben.
Spanien. Aus Madrid schreibt man unterm 27. Februar: „Seit einiger Zeit empfangen die Minister und andere Behörden täglich anonyme Briefe, worin ihnen mit Umsturz und Ermordung gedroht wird. Die gestern erfolgte gerichtliche Verurtheilung des Milizsoldaten, der einen Stadtsergeanten ermordete, zur Todesstrafe der Erdrosselung hat einige Aufregung verursacht, und es geht das Gerücht, daß Pucheta eine Meuterei vorbereite, um die Vollziehung des Urtheils zu verhindern. Die Behörde ist auf ihrer Hut, und die Polizei namentlich zeigt sich sehr wachsam. So wurde erst gestern Abends der vor zwei Tagen aus Paris zurückgekehrte Gonzales Bravo von ihr in seiner Wohnung aufgefucht und, da er nicht zu Hause war, für ihn die schriftliche Weisung zurückgelassen, daß er sofort Madrid zu verlassen und sich nach Ferrol zu begeben habe. Er soll im Verdachte stehen, mit politischen Aufträgen der zu Paris sich aufhaltenden Mitglieder der gemäßigten Partei versehen zu sein, die nach der Ueberzeugung der Regierung innere Unruhen hervorzurufen bezwecken. — Die Budget-Kommission hat nach langen und stürmischen Erörterungen drei Anträge von Mit— gliedern ihrer Unter-Kommission, welche auf wesentliche Um—
gestaltung des Santa-Cruz'schen Finanzplanes hinzielten, der Reihe
nach verworfen und bloß den Bericht des Herrn Leon y Medina genehmigt, der die Vorschläge der Regierung nur unbedeutend ab— ändert. Santa Cruz hatte aber auch entschieden erklärt, daß das ganze Kabinet, Espartero einbegriffen, abtreten werde, wenn der vorgelegte Finanzplan nicht von den Cortes gutgeheißen werde.
Italien. Turin, 29. Februar. Die Werbungen für die englisch-italienische Legion scheinen eingestellt zu sein. Der „Pie— monte“ meldet: Das Gesuch des Baron Eichthal, eine Kreditanstalt in Neapel zu gründen, sei zurückgewiesen worden.
Türkei. Aus Marseille, 3. März, wird telegraphirt: „Der „Borysthenes“ ist mit Nachrichten aus Konstantinoßel vom 25. Februar in unseren Hafen eingelaufen. Der europäische Han— delsstand hatte den Gesandten die Verlegenheit auseinandergesetzt, in welcher sich der Handel befinde, und um eine schleunige Reform des Geldwesens gebeten. Ein furchtbarer Sturm hat bei Konstan— tinopel und bei Varna stattgefunden. Eine große Anzahl Schiffe im Bosporus hat starke Beschädigungen erlitten, und mehrere sind zu Grunde gegangen; 17 Minarets sind eingestürzt. Zu Sam sun in Kleinasien haben wiederholte Erdbeben stattge— funden und bedeutende Verheerungen angerichtet. Die Bewohner kampiren unter freiem Himmel. Die Getreidepreise sind be— deutend gesunken. Aus Algerien sind zwei Feldbatterieen nach dem Orient gesandt worden. Die Nachrichten aus der Krim reichen bis zum 21. Februar. Es herrschte daselbst eine sehr heftige Kälte. Das Fort St. Paul war zerstört und das Quarantaine-Fort unterminirt worden. Die Engländer rüsteten sich zu einer Expedition, deren Ziel unbekannt war, doch betrachtete man Trapezunt als den muthmaßlichen Landungsplatz. Omer Pascha befand sich noch immer zu Redut-Kale; der Plan, ein
ottomanisches Heer zu Trapezunt zusammenzuziehen, war aufgegeben t r Patriarchen der Glaubensgenossenschaft die erforderliche Ermächtigung von der hohen
worden. Briefen aus Eupatoria vom 17. Februar zufolge litten die daselbst liegenden türkischen Truppen sehr am Skorbut. Der Nachricht, daß 15600 Piemontesen in die Hospitäler zu Konstan— tinopel gesandt worden seien, wird widersprochen. Zu Jeni⸗-Kale befanden sich im Ganzen nur Hos Kranke. General Wil lam s wird gegen den ehemaligen Kommandanten von Kinburn, General Kokono= witsch, ausgewechfelt werden. General Smith hatte den Befehl über die Baschi⸗Bozuks wieder übernommen. Zu Varna hatte es am 20. Februar geschneit. Die zu Schumla stehenden ottomanischen
Kosaken hatten sich Verstöße gegen die Disziplin erlaubt, welche jedoch sofort unterdrückt wurden.“
Folgendes ist der Text des am 21. Februar zu Konstantinopel veröffentlichten Firmans, welcher die Reformen enthält, die der Sultan zu Gunsten der christlichen Konfessionen und der übrigen nicht⸗muselmännischen Kulte dekretirt hat:
Dir, mein Großvezier Mehemet Emin Ali Pascha, geschmückt mit meinem Kaiserlichen Medschidsche-Orden erster Klasse und mit dem Orden des persönlichen Verdienstes, meinen Gruß! Möge Gott dir Größe verleihen und deine Macht verdoppeln! Mein innigster Wunsch ist stets gewesen, das Glück aller Unterthanenklassen, welche die göttliche Vorsehung unter meinen Kaiserlichen Scepter gestellt hat, zu sichern, und seit meiner Thronbesteigung habe ich unablässig nach diesem Ziele getrachtet. Dem Allmächtigen sei es gedankt! dieses unausgesetzte Streben hat bereits viele gute Früchte getragen. Von Tage zu Tage mehrt sich der Reichthum und das Glück der Unterthanen meines Reiches. Da ich jetzt die neuen zur Herbeiführung eines der Würde meines Reiches und der Stellung, die es unter den eivilisirten Nationen einnimmt, entsprechenden Zustandes der Dinge eingeführten Reglements zu erneuern und noch zu erweitern wünsche und da die Rechte meines Reiches jetzt durch die Treue und die löblichen Anstrengungen aller meiner Unterthanen und durch die wohlwollende und freundschaftliche Mitwirkung der mit mir verbündeten edeln Großmächte eine Weihe erhalten haben, welche der Anfang einer neuen Aera sein muß:; so will ich das innere Wohlsein und Gedeihen vermehren, das Glück aller meiner Unterthanen, die in meinen Augen alle gleich und mir gleich theuer, so wie unter sich durch die herzlichen Bande des Patriotismus geeint sind, begründen und die Mittel sichern, täglich mehr die Wohlfahrt meines Reiches zu fördern.
Ich habe daher Folgendes beschlossen und dessen Ausführung befohlen:
Die allen Unterthanen meines Reiches ohne Klassen- und Glaubens— unterschied durch meinen Hattihumayun bon Gulhané und die Gesetze des Tansimat verheißenen Garantieen werden hiermit bestätigt und befestigt, und wirlsame Maßregeln sollen ergriffen werden, damit sie ihre volle und ganze Wirkung erhalten.
Alle ab antiquo und zu früheren Zeiten den christlichen Gemeinden oder anderen nichtmuselmännischen Riten, die in meinem Reiche unter meinem schirmender Schutze bestehen, bewilligten geistlichen Privilegien werden bestätigt und aufrecht erhalten. .
Jede christliche oder jede andere nicht muselmännische Gemeinde soll gehalten sein, binnen einer bestimmten Frist und mit Beistand einer in
ihrem Schooße zu diesem Ende gebildeten Kommission, mit meiner hohen.
Genehmigung und unter Aufficht meiner hohen Pforte eine Unter— suchung ihrer Freiheiten und Privilegien vorzunehmen und dabei die von dem Fortschritte, der Intelligenz und der Zeit geforderten Reformen zu diskutiren, um sie meiner hohen Pforte zu unterbreiten. Die den Patriarchen und den Bischöfen der christlichen vom Sultan Mahomed II. und seinen Rachfolgern zugestandenen Gewalten sollen mit der neuen Stellung, welche meine edelmüthigen und wohl— wollenden Absichten diesen Gemeinden sichern, in Einklang gebracht wer⸗ den. Das Prinzip der lebenslänglichen Ernennung der Patriarchen soll nach Revision der gegenwärtig in Kraft befindlichen Wahlvorschriften streng, dem Inhalte ihrer Investitur-Firmans gemäß, angewandt wer— den. Die Patriarchen, Metropolitane, die Erzbischöfe und Bischöfe und Rabbiner sollen bei ihrem Amtsantritt auf eine gemeinschaftlich zwischen meiner hohen Pforte und den geistlichen Oberhäuptern der ver— schiedenen Gemeinden vereinbarte Formel beeidigt werden. Die kirchlichen Abgaben jeder Form und Beschaffenheit sollen abge— schafft und durch Fixirung der Einkünfte der Patriarchen und Ge— meinde-Oberhäupter und durch Anweisung von Gehalten, die in billiger Weise der Wichtigkeit, dem Range und der Würde der verschiedenen Mitglieder der Geistlichkeit angepaßt sind, ersetzt werden. Dem beweg⸗ lichen und unbeweglichen Vermögen der verschiedenen christlichen Kleri soll kein Eintrag geschehen. Gleichwohl soll die weltliche Verwaltung der christlichen Gemeinden oder anderer nicht muselmännischer Riten unter die Aufsicht einer Versammlung gestellt werden, die in jeder dieser Ge— meinden unter den Mitgliedern der Geistlichkeit und den Laien auszu— wählen ist. ö
In den Städten, Flecken und Dörfern, in welchen die gesammte Be— völkerung bemselben Kultus angehört, soll der Wiederherstellung der Gotteshäuser, der Schulen, Hospitäler und Kirchhöfe nach ihren ursprüng— lichen Plänen kein Hinderniß in den Weg gelegt werden. In den Fällen eines neuen Baues sollen die Pläne dieser verschiedenen Gebäulichkeiten von den Patriarchen oder den Häuptern der Glaubensgenossenschaften genehmigt und der hohen Pforte vorgelegt werden, die sie in einer bestimmten Frist genehmigen oder ihre Bemerkungen, darüber mittheilen soll. Jeder Kultus soll in den Lokalitäten, in welchen keine andere Glaubens—
genossenschaft wohnt, in seinen äußern gottesdienstlichen Handlungen durch—
aus keiner Beschränkung unterliegen. In den Städten, Flecken und Dörfern,
in welchen die Glaubensgenossenschaften nicht gemischt sind, aber jede
einen besonderen Distrikt bewohnt, darf jede, indem sie sich nach den obigen Bestimmungen richtet, ihre Kirchen, Krankenhäuser, Schulen und Kirchhöfe wieder herstellen. Handelt es sich um die Errichtung neuer Gebäulichkeiten, fo soll von Seiten der Patriarchen oder der Häupter
Pforte begehrk werden, welche, wenn keine Verwaltungshindernisse vor— liegen, diefelbe in letzter Entscheidung ertheilen wird. Die Mitwirkung der Verwaltungsbehörde in allen Fällen dieser Art wird gänzlich un— entgeltlich sein. Die Regierung wird Maßregeln ergreifen, um jedem Kultus, die Zahl seiner Anhänger mag sein, welche sie wolle, die volle Frei⸗ heit seiner Ausübung zu sichern.
Jede Unterscheidung oder Bezeichnung, welche die Absicht hat, irgend eine Klasse meiner Unterthanen einer andern in Betreff des Kultus, der Sprache und der Race unterzuordnen, soll auf immer aus den Verwal
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tungs-Protokollen entfernt werden. Gesetze werden jede beleidigende oder verletzende Bezeichnung zwischen Privaten oder von Seiten der Behörden strenge ahnden. — In Betracht, daß alle Kulte in den ottomanischen Staaten frei ausgeübt werden, soll kein Unterthan meines Reichs in der Ausübung seiner Religion beengt und in dieser Hinsicht auf keine Weise beunruhigt werden. Niemand soll gezwungen werden, seine Religion zu berändern. .
Da die Wahl und Ernennung aller Beamten meines Reichs gänz— lich von meinem souverainen Willen abhängt, sollen alle Unterthanen meines Reichs ohne Unterschied der Rationalität zugelassen werden, und dies nach ihren Fähigkeiten und Verdiensten und in Gemäßheit von Ver— fügungen, welch im Allgemeinen die Anwendung dieses Grund satzes regeln. — Alle Unterthanen meines Reichs sollen ohne Unterschied in den gegenwärtigen und zukünftigen Eivil⸗ und Militairschulen der Regie⸗ rung zugelassen werden, wenn sie die Bedingungen des Alters und der Prufung erfüllen, welche durch besondere Verordnungen in Betreff der genannten Schulen festgestellt werden sollen. Außerdem ist jede Glau⸗
bensgenossenschaft befugt, öffentliche Schulen für Wissenschaften, Künste rt nach den gesetzlichen Formen auf alle Unterthanen meines Reiches Anwen⸗
und Industrie zu errichten; nur soll die Unterrichtsweise und die Wahl der Lehrer an den Schulen dieser Art der Ueberwachung eines gemischten Raths für den öffentlichen Unterricht, dessen Mitglieder durch mich er— nannt werden, unterliegen. .
Alle kommerziellen, korrektionellen und kriminellen Streitigkeiten, in welche Muselmänner und Christen oder Mitglieder einer nicht musel— männischen Glaubensgenossenschaft verwickelt sind, sollen gemischten Gerichtshöfen zur Enischeidung vorgelegt werden. Die Sitzungen dieser Gerichtshöfe sind öffentlich; die Parteien werden dort gegenübergestellt und werden ihre Zeugen vorführen, deren Aussagen ohne Unterschied unter Leistung eines Eides, der nach dem religiösen Gesetze eines jeden Kultus abgefaßt ist, aufgenommen werden. Die Prozesse, welche sich auf ECivilangelegenheiten beziehen, werden wie bis jetzt nach den Gesetzen und Verordnungen vor gemischten Provinzialräthen in Gegenwart des Houberneurs und der Richter des Orts öffentlich verhandelt und abge— urtheilt werden. Die besondern Civilprozesse, wie die über Nachfolge, Erbschaften und andere dieser Art können auf Verlangen der Parteien por den Rath der Patriarchen oder Glaubensgenossenschaften verwiesen werden, wenn sie unter Mitgliedern desselben Kultus stattfinden. — Die gegenwärtigen Gesetze, correctionelle und lommerzielle, Und die Verordnungen über das Prozeßverfahren bor den gemischten Gerichtshöfen sollen sof chnell, als möglich vervollständigt und kodisizirt werden. Unter der Aufsicht meiner hohen Pforte werden diese Gesetze in allen Sprachen meines Reiches verkündet werden. In der möglichst kürzesten Frist soll zu der Reform des Straf— Systems in seiner Anwendung auf Gefangen-, Straf- und Zuchthäuser
d andere Anstalten dieser Art geschritten werden, um die Rechte der
Humanität mit denen der Gerechtigkeit in Einklang zu bringen. Körper— liche Strafe, selbst in den Gefängnissen, darf nur in Uebereinstimmung mit Zuchtpolizei-Verordnungen angewendet werden, die von der hohen Pforte erlassen wurden, und Alles, was nur auf die Tortur hinweist, soll gänzlich abgeschafft sein. Zuwiderhandlungen hiergegen sollen strenge bestraft werden und außerdem in Gemäßheit des Straf-Codex die ver⸗ hängte Strafe für die Behörden nach sich ziehen, welche sie anbefohlen, für die Agenten, welche sie ausgesührt haben. Die Organisation der Polizei in der Hauptstadt, in den Provinzial— städten und auf dem Lande soll in einer Weise revidirt werden, um illen friedlichen Unterthanen meines Reiches die wünschenswerthen Sicher— heiten in Betreff ihrer Person und ihres Eigenthums zu gewähren.
Die Gleichheit der Besteuerungen zieht die Gleichheit wie die der Pflichten die der Rechte nach sich; aus diesem Grur 9 die christlichen Unterthanen, so wie die einer nichtmuselmännischen Glau— bensgenossenschaft, den Obliegenheiten des Aushebungsgesetzes zu genügen. Der Grundsatz der Stellvertretung oder des Loskaufs wird zugelassen. — ! l
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In der möglichst kürzesten Frist soll ein vollständiges Gesetz über die
Äufnahms- und Dienstweise der christlichen Unterthanen in der Armee erlassen werden, welches ihnen die geziemendste Stellung in derselben sich ert. . Mit der Zusammensetzung der Provinzial- und Kommunalräthe soll eine Reform zu dem Zwecke vorgenommen werden, die Wahrheit der Wahl der muüselmännischen und nichtmuselmännischen Vertreter und die
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hohe Pforte wird Vorsorge in Betreff der Anwendung der wirksamsten Mittel treffen, um genau das Resultat der Berathschlagungen und Ent— scheidungen zu wissen und zu kontroliren. Da die Gesetze, welche den An- und Verkauf und die Verfügung der Immobilien regeln, für alle meine Unterthanen gleich sind, soll es den Fremden gestattet sein, Grundvermögen in meinen Staaten zu besitzen, indem sie sich den Gesetzen und den Verfügungen der Polizei unterwerfen, und dieselben Lasten wie die Eingebornen tragen und dies in Folge von Uebereinkünften, die noch mit den fremden Mächten getroffen werden sollen. — Die Steuern sind von allen Unterthanen meines Reiches, ohne Unterschied der Klasse und des Kultus, unter demselben Titel beizutreiben. Man wird die raschesten und energischsten Maßregeln ergreifen, um die Mißbräuche bei der Erhebung der Steuern und namentlich der Zehnten zu verbessern. Das System der direkten Erhebung soll nach und nach und so bald es geschehen kann, an die Stelle der Verpachtungen in
allen Staatseinkünften treten. So lange jenes System in Kraft bleibt,
soll es unter den strengsten Strafen allen Agenten der Staatsbehörde und
allen Mitgliedern der Medglis untersagt sein, diese Pachtungen, die
öffentlich unter den Meistbieienden stattfinden werden, an sich zu stei⸗ gern oder irgend ein Interesse an ihrer Ausbeutung zu haben. Die Lokalsteuern sollen, so viel als möglich, auf eine Weise fest— estellt und umgelegt werden, daß sie nicht die Quelle der Production zerühren, noch die Bewegung des innern Handels stören.
Die Arbeiten des öffentlichen Nutzens sollen eine passende Dotation erhalten, zu welcher die Spezial-Auffagen derjenigen Provinzen beitra⸗
Freiheit der Abstimmung in den Rathsversammlungen zu sichern. Die
gen sollen, welche berufen sind, sich der Anlegung der Commuflications—
Straßen zu Wasser und zu Lande zu erfreuen.
Ein spezielles Gesetz ist bereits erlassen, welches verfügt, daß das Budget der Staats-Einnahmen und Ausgaben periodisch und wenn möglich ein Jahr im Voraus dem großen Instizrathe mitzutheilen ist; dies Gesetz soll auf das Gewissenhafteste beobachtet werden. Das
Budget soll alljährlich veröffentlicht und eine Revision der mit einem eden Amt verbundenen Gehalte vorgenommen werden.
Die von meiner hohen Pforte designirten Oberhäupter und ein Ab⸗
geordneter einer jeden Gemeinde sollen einberufen werden, um an den
Berathungen des obersten Justizrathes in allen Angelegenheiten, welche die allgemeinen Interessen meines Reiches betreffen, Theil zu nehmen. Das Mandat der Abgeordneten läuft auf ein Jahr. Dieselben sind beim Antritt ihrer Functionen zu beeidigen. Alle Mitglieder des Rathes haben in den gewöhnlichen und außergewöhnlichen Versammlungen frei
ihre Meinung und ihre Stimme abzugeben, ohne daß sie jemals darüber
beunruhigt werden dürften. Die Gesetze wegen Bestechung, Erpressung und Unterschleif sollen
dung finden, zu welcher Klasse sie auch gehören und welches ihre
Functionen auch sein mögen.
So bald wie möglich wird man sich mit der Reform des Münz—
sstems meines Reiches, mit der Errichtung von Banken und anderen
Instituten des öffentlichen Kredits, welche die Hülfsmittel des Landes vermehren müssen, so wie mit der Erbauung von Straßen und Kanälen, welche die Communication erleichtern werden, beschäftigen. Alles, was
den Handel und die Landwirthschaft hemmen kann, soll beseitigt werden.
Um dies Ziel zu erreichen, wird man den Geist und die Erfahrung Europas zu Rathe ziehen.
Das ist mein Befehl und Wille, und Du, der Du mein Großvezir bist, wirst, wie es Brauch, sowohl in meiner Hauptstadt als auch in allen Theilen meines Reiches, diesen kaiserlichen Firman veröffentlichen lassen, und aufmerksam darüber wachen, daß alle darin enthaltenen Befehle mit strengster Pünktlichkeit ausgeführt werden.
— Aus Giurgevo wird der „Pr. C.“ unter dem 18. Febr berichtet: „Heute trafen hier wieder, von Bukarest kommend, 50 ingefertigte Wägen und 200 daselbst angekaufte Pferde für das eng⸗ ische „Land-Transport-Corps“ ein, bie sofort nach Rustschuk expe— dirt wurden, um nach der Krim geschickt zu werden. — Die Donau⸗
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dampfschifffahrts-Gesellschaft hat bereits ihre Tarife ausgegeben
und den diesjährigen Dienst auf der unteren Donau begonnen;
mehrere Passagierschiffe und Remorqueure sind bereits hier vorbei 1
passirt. — Bis gestern erfreuten wir uns des schönsten Frühlings⸗ wetters bei 12— 13 Grad Wärme; gestern Nachts brachte uns aber ein heftiger Nord⸗Ostwind eine Kälte von 4 Grad.“ Dänentark. Kopenhagen, 3. März. Die Regierung legte heute (im Reichsrathe) ein Normal-Budget von 28 Millionen und zwei Zulage ⸗-Bewilligungen von 5 Millionen Rthlr. Reichs— münze, so wie einen Zusatz zu 5. 5 der Verfassung vor, demzufolge
der Thronfolger unmittelbar ohne Eidesleistung auf die Verfassung
99 . 5 * 34 n 290 * * ** 7 ? 8 ,, 11 4 . ) 2 3 die Regierung antritt. Lehmann trug auf Oeffentlichkeit der Ver—
6 151IYnugomn an 5 57 handiungen an. (V. YE.)
TLriest, Dienstag, 4. März, Abends.
(Wolff's Tel. Bur.)
ällige Dampfer aus der Levante ist eingetroffen und bringt
9 vi . K i 21 i K, vy mn en . Nachrichten aus Konstannnopel bis zum? jsten . Nach der
6 ,,, e nn „Triester Zeitung her
ö 8 Mr ISIK SI in den Militair⸗ Hospitälern zu Konstantinopel eine sehr
9 3 . Row Briefen del
sterblichkeit.
griechische Geistlichkeit hat den die Reformen scheriff noch nicht veröffentlicht. Aus der Krim wird vom
e 13. Februar gemeldet, Scorbut daselbst um sich greife.
Athen, Freitag, 29. Februar. (Wolff's Tel. Bur.) Ein Ministerwechsel hat stattgefunden. Scalistris hat das Portefeuille
der Justi, Rangabis das der auswärtigen Angelegenheiten
übernommen.
Statisßtsche Mitthetlu
— Durch ein ganz neuerdings (23sten v. M.) veröffentlichtes Gesetz wurde der Effektiv-Bestand der spanischen Marine für das lau⸗ fende Jahr folgendermaßen festgestellt. Für den allgemeinen. Hienst wur⸗ den 25 Fahrzeuge bestimmt und zwar insbesondere 1 Linienschiff (84 Ka⸗ nonen), ? Fregatten (32 Kanonen), 2 Schrauben⸗Fregatten (62 Kanonen), 3 Korvetten (70 Kanonen), 1 Brigg -Goelette (14 Kanonen), SGoelette (7 Kanonen), 5 Dampf⸗Goeletten (47 Kanonen), 2 Paileboote (4 Kanonen), endlich 8 Transportschiffe zu 4925 Tonnen; dem Küstendienst werden 124 Schiffe überwiesen und zwar 2 Misticos (15. Kanonen), 1. Ponton⸗Brigg (2 Kanonen), 2 Bugger (2 Kanonen), 12 Felucken 1. Klasse (12 Kano⸗ nen), 5 Dampfer (17 Kanonen) und 102 kleinere Fahrzeuge; ferner der Artillerie⸗Schule 1 Korvette (24 Kanonen). Bei den Antillen werden 31 Schiffe stationirt: 2 Fregatten 74 Kanonen), 1 Korvette (80 Kanonen), 7 Briggs (110 Kanonen, 2. Goeletten C Kanonen), 3 Schrauben Goeletten (5 Kanonen), 2 Paileboote (ꝰ Kanonen) 12 Dampfer (54 Kanonen) und 3 Transportschiffe; am Lata Plato 1Brigg (26 Kanonen) und 1 Goelette (7 Kanonen), bei den Philippinen 1 Brigg (12 Kano⸗