1856 / 59 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

440 Berliner Börse vom 6. März 1856.

Amtlicher Wechsel-, Fonds- und Geld-(ours.

Eisenbahn · Actien.

Brief. Geld.

vwerchsel- Cours e- E fandbriefe.

Amsterdam. ..... Neo dito 2A. Ostpreussische . ....

8 Kurz 152 Pommersche . . . .... . 2 M. ĩ Posensehe . . . ...... 3 . 35 33 do. J 3M. S0 * Schlesische. . . . . ... Wien im 20 FI. F. 150 EI. 2M. Vom Staat garantirte Augsburg 150 FI. 2M. d Leipzig in Cour. im 14 Thl. S8 L. 9e Westpreuss. . . .....

Fuss 100 Thlr.... . 2M. 99. Frkf. a. NM. sidd. W. 100 FI. 2M. 56 26 Petersburg 100 S. R. .... 3 W. 104

Rentenbriefe.

Kur- uud Neumärk. Pommersche

w Preussische. . . . . . . . Rhein- u. Westph. . . dehl eien.

Fonds - Course.

Preuss. Freiw. Anleihe Staatsanleihe von 1850 dito von 1852 dito von 1854 dito von 1855 dito von 1853 Staats- Schuldscheine .... . . . . . . 35 87 Prämienseh. d. Seehdl. à 50 Th. 1505 Präm. Anl. v. 1855 à 100 Thlr. 37 1143 Kur- und Neum. Schuldversehr. 37 OGder-Deichbau-0bligationen .. 4. Berl. Stadt-Obligat? ...... .... 45 do. do. ĩ

100 100 160 1005 Pr. Bk. Anth. Scheine

100 Friedrichsd' or Andere Goldmünzen d

e- M- - - -

If. Brief. Geld If. Brief. Geld.

Kurz 14 3 Kur- und Neumärk. 35 96

II. Brief. Geld. „Münster-Hammer .. 4 933

do. Prioritäts- 4 S956 897 Niederschl. Märk.. . 4 943 93.

do. II. Emission 4 882 * do. Prioritäts- 4 93 92 Aachen-Mastricht..— 66 do. Conv. Prioritäts- 4 93 92,

do. Prioritäts- 4 94 ö. do. III. Ser. 4 935. Berg. - Märkische... Q 40. IV. Serie 5 1022.

48. Frioritits- 5 101 1017 Niederschl. Lweigb. ')

do. do. II. Serie 5 1017 1, Lit. A. 218

do. (Dortm. - Soðest) ! 897 883 do. Lit. B. 375 1865 Berl. Auh. Lit. A. u. B. 1745 1737 do. Prior. Lit. A. 4.

do. Prioritäis- 4 95 —* do. Prior. Lit. B. 3, 82; 7 Berlin- Hamburger. 11475 11335 do. Erior. Lit. D. 4 90

do. Prioritäts- 47 101 do. Erior. Lit. E. 35 797

do. do. II. Em. 45 Erinz Wilh. (St. V.) 657 Berlin- Potsd. Magd. do. Prioritäts- 5

do. Prior. Oùsig 4 r ie epi. Serie. 5 J

do. do. Lit. C. 43 100 993 Rheinische .. . . .... 117 116

do. do. Lit. H. 4. 993 So] do. Quitgsb. (ski; ̃ . Berlin- Stettiner . .. 164 163 do. (Stamm-) Brior. 4 1163 1153 * do. Prior. Oblig. 4 101 101 sdo. Prioritäts-Oblig. 4 917 Bresl. Schw. Frb. alte 1705 1693 do. vom Staat gar. 35 83

1 Ruhrort-Cref. Kreis Gladbacher... 3 97 do. Prioritats- 47 . 19 Serie. ] 88 do. Stargard- Posen. . .. 35 985 97 1 ib , n r ine, 3 H do. II. Emission 45 99

do. III. Emission 4 9. Thüringer... ......

do. IV. Emission 4 905 90 do. Prior. -Oblig. 45 1007 99 Düsseldorf-Elberk. = l46ß . . do. III. Serie 45 100 99

do. Prioritäts-4 91 Wilh. (Cos. Odhg. alte ——

do. prioritäts3 1019 do. neue 1805 179 Magdeb. Halberst.. 2055 2043 do. Prioritäts- 4 90 Magdeb. Wittenb.. ö.

, , . / ͤ do. Prioritäts- 45 97

Aachen-Düsseld. . . . 33 933

Nichtamsliche Motirungen.

If. Brier. Geld. . . ausland. Larskoje - Selo pro St. fe. . Eisenb. Stamm- Actien und GQuit-

tung sbosen.

Ausl. Prioritäts- Actien,

Amsterdam - Rotterdam Cracau- Obersehlesische Nordb. (Friedr. Wilh. ) 5 Belg. obsig. J. de J Est do. Samb. et Meuse 4

Amsterdam - Rotterdam Cöthen- Bernburg Frankfurt- Hanau Frankkurt-Homburg. .. Cracau-Oberschles. . . . .

Ludwigshafen - Bexbach 4 163 1623 Kass.-Vereins-Bk.-Aet. Main- Ludwigshafen. . . 4 1255 1245

Neustadt · Weissenburg Mecklenburger 41 5737 Nordb. (Friedr. Wilh. ))4 64 6 63

lLif. Brief. Geld.

Brauns chw. Bank. .....

Russ. Hamb. Cert, ... 5

If. Srief. Geld. Toln. neue Pfandbr. .. 4

/ do. neueste III. Emniss. 925 913 do. Part. 500 El.... 4 85 Sehwed. Qerebro Pfdbr. 4

Ostgothische .

Sar in. Engl. Anleihe. 5

Sardin. bei Rothschild. 3

Aus länd. Fonds.

If. . Gel(l. /

do. engl. ?

do. Bank- Actien. . . 3 do. National-Anleihe S7 do. 185141 Pr. Anl. 4 113 112 JJ ö 5. Anl. 4 . v. Rothschild Lst. 5 1033 8chaumburg- Lippe do. Engl. Anleihe... 47 7 1TLhlr Pon. Schatz-Obl. 4 S2 811Span. 390 inl. Schuld. 3 do. Cert. L. A. 5 915 ö. 1235 vsteigende 1 do. L. B. 200 Fl. 19 .

Bergisch-Märkische 90 a 904 gem.

Berlin- Potsdam- Magdeburger 105 a 106 gem. Breslau-8chw.-Freib. neue 153 a 152 gem. Nieder-

schles. Zweigbahn 79 a 793 gem. Thürinzer 115 a 1155 gem. Wilhelmsbahn (Cosel- Oderberg) alte 216 a 220 gem. Braunschw. Bank 148 a2 149 gem. Weimarsche Bank 120 a 119 gem. Kurhess. Pr. Obl. 40 Thlr. A1 gem.

Herlinm, 6. März. Die Börse war sehr fest und erfuhren die Course sehr wenig Veränderungen.

Herlimer Gacte ein d ekt üdbrn e vom 6 März.

Weizen loco S2pfd. 87 Rthlr. bez.

Roggen loco 84 - 85psd. 867 Rthlr. pr. S2pfd. bez., März 733 - 74 Rihlr. bez., Br. u. G., März- April 74 RKthlr. bez., Br. u. G., Früh- jahr 744 74 Rthlr. bez., Br. u. G., Mai- Juni 7353 4 Rthlr. ber., 735 Br., 73 G., Juni- Juli 705 - 70 Rthlr. bez. u. G., 703 Br., Juli- August 65 Rthlr. bez.

Gerste, grosse 50 - 54 Rthlr.

Hater 30-33 Rthlr., 53pf. 31 Rthlr. ber., Frühj. Sopsd. 30 Rthlr. Br., 30 G.

Erbsen 76 - 84 Rthlr.

küböl loco 165. Rthlr. bez. u. G., 167 Br., März 16 Ethlr. Br., 165. G., März - April 157 Rihlr. Br., 165 G., April-Mai 165 3 Rthlr. 3. u. G., 164 Br., September-Oktober 14S —– Rthlr. bez., 14 Br.,

36.

Spiritus loco ohne Fass 26 Rihlr. bez, März u. März - April 26 Kthlr. bez. u. Br., 255 G., April - Mai 265 7 kKthlr. bez. u. Br., 26 G., Mai-Juni 2673 - 27 - 2635 Rihlr. hez. u. G., 264. Br., Juni - Juli 27 * Kihlr. bez, 2575 Er, 27 G, Juli (August 277 - 4 Rihlr. bez. u. Br., 27 6.

Weizen klau. Roggen anfangs fester und höher, sckdosnß nach- gebend. Bäböl neuerdings höher bezahlt. Spiritus anfangs höher be- zahlt, schliesst ruhiger. ; ö .

EtrenljRag, 6. März, 1 Uhr 10 Mmuten Nachmitt. (Lell. Dep. d. Staata- Anzeigers. Oesterreichische Banknoten 10043 Br. Freiurger Actien 1683 Br., néuer Emission 1528 Br. Oberschlesische *ctien Lis. A. 220 Er. Oberschlesische Actiem Lit. B 1873 Br. Oberschlesi- sche Pridritäts - Obligationen D. 90 Br. Oberschles. Prioritats · Obliga⸗ tionen E. 793 Br. Kosel - Oderbertzer 216 G., neuer Emission 1793 Br. HKosel e- Gderberger Prioritäts-Gbligauonen Sog Br. Neisse-Brieser Actien 74733 Rr. . .

Spiritus pr. Eimer zu 60 Quart bei 30 pCt. Tralles 12 Rihle. Weizen, weiss. 55 143 Ser., gelb. 53 258 Ser. Roggen 95 109 Sęr. Gerste 65 -= 75 Str. Hafer 35 - 42 Sgr.

Die Börse war für Actien recht günstig gestimmt. Oesterr. Fonds

niedriger.

gt esgtim, 6. März, 1 Uhr 35 Minuten Nachmittags. ( x Dep. d. Staats- Anzeigers.) Woeiazen., Frühjahr 102 bez., kassen 72 74 er., Frühjahr 73 bez., 72 Br., Mai Juni. 3 ber 725 Br. Juli- Aug. 673 ben, 67 Br. Spiritus 14 G., Frühjahr 132 bez. Räbsl 16,

April-Mai 167, Sept. Oet. 14 bea.

Redaction und Rendantur: Sch wieger.

Berlin, Drück und Verlag der Königlichen Geheimen Ober-HKofbuchdr uckerei.

(Rudolph Decker

Das Abonnement beträgh: 2a Sgr. sür das Vierteljahr in allen Theilen der Monarchäe ohne Preis- Erhöhung. 2 m

3

Königlich Preus-iseher

Alle Post-Anstalten des An- und Auslandes nehmen sestellung an ür gerlin die Expedition des Königl Preußischen SZaats-Anzeigers:

Mauer⸗Strase Nr. 54.

*

35taats-⸗

nn, ‚. ; A n 1 5 9. . 14. 1 5 ' 8

M 59.

Berlin, Sonnabend den 8. März

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Königlich württembergischen Obersten und Direktor des

Arsenals zu Ludwigsburg, von Milz, und dem Königlich baierschen Major und Direktor der Gewehrfabrik zu Amberg, Freiherrn von Podewils, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse, so wie dem Pastor Flügge zu Hannover und dem Haupt-Amts-⸗Assistenten von Waltier zu Köln, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse

zu verleihen;

Den seitherigen Landraths-Amts-Verweser, Rittergutsbesitzer Freiherrn Karl von Plotho auf Lüttgenziatz zum Landrathe des J. Jerichow'schen Kreises im Regierungs-Bezirk Magdeburg zu

ernennen; und

Dem praktischen Arzte Dr. Lessing hierselbst den Charakter

als Sanitätsrath zu verleihen.

Berlin, 7. März.

Se. Hoheit der Herzog Georg von Mecklenburg- Strelitz nebst Gemahlin, Groß fürstin Katharina von Ruß-

land, Kaiserliche Hoheit, ist nach Neu⸗Strelitz abgereist.

Berlin, 7. März.

Se. Durchlaucht der Fürst und Ihre Hoheit die Fürstir von Windischgrätz sind nach Prag abgereist.

Dtinisterinm für Handel, Fewerbe und ; iche Arbeiten.

Der Baumeister Westerm ann zu Köln ist zum Königlichen

Kreis-Baumeister ernannt und demselben die Kreis-Baumeister⸗

Stelle zu Meschede verliehen worden.

Verfügung vom 18. Februar 1856 betreffend

die Dauer der Gültigkeit der Fürstlich Schwarz⸗

burg ⸗Sondershausenschen Kassen-⸗Anweisungen zu 1 und 5 Thaler.

Nach einer Benachrichtigung des Fürstlich Schwarzburgischen Ministeriums zu Sondershausen werden innerhalb der präklusivischen

zwölfmonatlichen Frist vom 1. Januar bis Ende des Jahres 1856 die in Gemäßheit des Gesetzes vom 11. März 1854 emittirten

Fürstlich Schwarzburg Sonkershausfnschen Kassennnmetsungen zu Person bilden, ohne deren Genehmigung zu Lasten verpflichten können, in

und 5 Thaler eingezogen und verlieren nach Ablauf der zwölf— monatlichen Frist ihre Gültigkeit.

Die Königl. Regierung hat durch Ihr Amtsblatt das Publikum hiervon in Kenntniß zu setzen.

Berlin, den 18. Februar 1856.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt.

An die Königliche Regierung zu XN.

Der Finanz-Minister.

von Boödelschwingh.

Justiz⸗Meinisterinum.

Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz-Konflikte vom 6ten Oktober 1855 daß gegen landesherrlich geneh⸗ migte Beschlüsse der Kreisstände, durch welche Gemeinden zu gewissen Lasten verpflichtet wer⸗— den, ein Einspruch im Wege Rechtens nur aus solchen Gründen erhoben werden könne, aus welchen der Rechtsweg gegen die Einziehung allgemeiner Staats- und Kommunal-Abgaben zulässig ist.

Auf den von der Königlichen Regierung zu Minden erhobenen Kom⸗—

petenz-Konflikt in der bei dem Königlichen Kreisgericht zu W. anhängi— gen Prozeßsache 2c. ‘4. erkennt der Königliche Gerichtshof zur Entschei⸗

dung der Kompetenz-Konflikte für Recht: daß der Rechtsweg in dieser Sache für unzulässig und der erhobene Kompetenz⸗-Konflikt daher für be— gründet zu erachten. Von Rechts wegen. Gründe. Durch Kreistags-Beschluß vom 29. Dezember 1843 übernahmen die

Stände des Kreises W. den chausseemäßigen Ausbau der Straße von R. über O. nach B. und verpflichteten sich, künftig zu der vom Staate zu übernehmenden Unterhaltung der Straße 30 Schachtruthen Steine für

die Meile unentgeltlich anzufahren. Weiter ist durch denselben Beschluß die Anfuhr dieses Unterhaltungs-Materials den Gemeinden, durch deren

Feldmark die Straße geführt werde, dergestalt auferlegt worden, daß jede derselben nach Verhältniß der Länge der Straße innerhalb ihrer Feld—

mark diese Last trage. Diesem Beschlusse gemäß sind, nachdem die Straße

vom Staate übernommen worden, von der Gemeinde L., als sie die un— entgeltliche Anfuhr von Stein-Material verweigerte, 42 Thlr. 20 Sgr. als das Fuhrlohn für 10 Schachtruthen Steine, zwangsweise beigetrieben.

Gegen diese Maßregel ist die Gemeinde L. klagend aufgetreten und hat

gebeten:

den Fiskus für nicht befugt zu erklären, von ihr die unentgeltliche Anfuhr von Chaussee⸗Unterhaltungsmaterial zur fraglichen Straße zu verlangen, vielmehr denselben für schuldig zu erachten, ihr die zwangs⸗ weise eingezogenen Kosten der Anfuhr mit 42 Rthlr. 20 Sgr. zu er⸗ statten.

Sie behauptet, das Recht des Fiskus habe ihr gegenüber den Cha—

rakter einer Dienstbarkeit, und habe daher nur durch einen Vertrag, an dem sie selbst Theil genommen, konstituirt werden können. Auch seien

die greisstände nur befugt, Kreis⸗-Eingesessene, nicht aber einzelne Ge⸗—

meinden des Kreises zu verpflichten, und endlich ermangele es dem Be⸗

schlusse, so weit er die Anfuhrkosten auf die Gemeinden repartire, durch deren Feldmark die Chaussee führe, an der gesetzlich erforderlichen Aller— höchsten Genehmigung. ö ö Die Regierung zu Minden hat, ohne sich auf die Klage einzulassen, den Kompetenz-Konflikt erhoben, und dieser muß, wie auch das Kreis⸗ gericht zu W. und das Appellationsgericht zu Paderborn annehmen, für begründet erachtet werden. . . Daß die Kreisstände unter Allerhöchster Genehmigung die Kxeis⸗ Eingesessenen, und als solche auch die Gemeinden, welche eine moralische

der Weise, daß dagegen ein Einspruch im Wege Rechtens nur aus solchen Gründen erhoben werden kann, welche gegen allgemeine Staats- und Kommunalsteuern einen Prozeß als zulässig erscheinen lassen, ist von dem Gerichtshofe für Kompetenz⸗Konflikte schoön durch Urtheil vom 30. Oktober

IS Zust'⸗Minist.. Blatt von 185358. 66 in einem ganz ähnlichen

Falle, wo die Materialien-Anfuhr zu einer Kunsistraße verweigert wurde, anerkannt. Der einzige, einer Erwägung bedürfende Einwand ist in der Behauptung zu suchen, daß dem Kreistagsbeschlusse die Allerhöchste Sanction ermangele, welche unzweifelhaft nach §. 6 des Gesetzes vom 75. März 1841 1Ges.« Samml. S. 62) erforderlich war, weil von einer

über die Dauer von zwei Kalenderjahren hinausgehenden Bewilligung die Rede ist.