1856 / 59 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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m 29. Dezember 1843 enthält den be⸗

dort ist unter Nr. ] unter Nr.

dmark diese Last trägt.“ hnt der Verpflichtung, die Straße auszubauen,

bindend ist, erfüllt, u hierauf fortbauend mit Ausführung de elben,

lasten verfuhr. . Die in der Erklarung auf den Kompetenz⸗Konflikt von der klagenden

Gemeinde noch aufgestellke Behauptung, daß in der Vertheilung der in Rede stehenden Last für fie eine Prägravation liege, kann unter keinen Umständen die Klage gegen den Fiskus rechtfertigen, sondern ist nur bei Streitigkeiten unter den Kontribuenten nach Vorschrift des Allg. Land⸗ rechts Thl. II. Tit. 15 §§. 9 u. 79 zu berücksichtigen.

Aus diesen Gründen hat der Kompetenz⸗-Konflikt für gerechtfertigt erachtet werden müssen.

Berlin, den 6. Oktober 1855.

Königlicher Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz⸗Konflikte.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Cirkular-Verfügung vom 19. Februar 1856 betreffend die Ausnahme von Vogelnestern und die Anlegung von Eiersammlungen.

Es ist neuerdings in öffentlichen Blättern auf die gemeinschäd⸗ lichen Folgen hingewiesen worden, welche aus der Liebhaberei der Jugend, sich Eiersammlungen anzulegen, mittelbar hervorgehen. In Betracht der Wichtigkeit. des Gegenstandes veranlasse ich die Königlichen Regierungen, die Schulvorstände Ihres Ressorts in geeigneter Weise darauf hinzuweisen, und nöthigenfalls mittelst be⸗ stimmter Verbote bei der Schuljugend der erwähnten Neigung

möglichst entgegen zu wirken. ; Berlin, den 19. Februar 1856.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten.

von Raumer.

Ministerium des Innern.

Cirkular⸗Erlaß vom 15. Januar 1856 betref⸗ fend die Aufstellung der Etats-Entwürfe für die Verwaltung des Innern.

Der Königlichen Regierung ist zwar durch meinen Cirkular— Erlaß vom 8. April 1851 dasjenige mitgetheilt worden, worauf bei Aufstellung der Etats⸗Entwürfe für das diesseitige Ressort zu achten ist; auch habe ich der Königlichen Regierung die darin ertheilten Vorschriften späterhin wieder in Erinnerung gebracht. Dessen— ungeachtet sind letztere bei der Etats-Aufstelluüng vielfach unberück⸗ sichtigt geblieben und die Feststellung der betreffenden Etats hat daher erst nach mannigfaltigen Weiterungen und Rückfragen hier bewirkt werden können.

Um den daraus entspringenden Uebelständen für die Zukunft zu begegnen, veranlasse ich die Königliche Regierung hierdurch, den mit der Anfertigung der Etats- Entwürfe meines Ressorts beauf— tragten Beamten die sorgfältige Beachtung der ergangenen Vor— schriften zur besondern Pflicht machen zu lassen und auf deren Be— folgung felbst streng zu halten, da ich sonst genöthigt sein würde, die mangelhaft angefertigten Etats⸗Entwürfe, zu deren Umarbeitung die diesseitigen Arbeitskräfte nicht ausreichen, zu diesem Behuf ohne Weiteres zurückzugeben.

Zur Vervolsständigung der in dem Cirkular⸗-Erlasse vom . 1851 enthaltenen Vorschriften bemerke ich hier noch Fol⸗

1) Die Etats⸗-Entwürfe für die Verwaltung des Innern sind bis zur Mitte des Monats Mai, die Entwürfe zu den dazu gehörigen Spezial⸗Etats aber in der ersten Hälfte des Monats April des der neuen Etats-Periode vorangehenden Jahres pünktlich hier einzureichen, da, einer Allerhöchsten Bestimmung zufolge, sämmtliche Mehrbedürfnisse aus den einzelnen Ressorts bis zum 30. Juni bei dem Herrn Finanz-Minister angemeldet und motivirt sein müssen, und dieser Zeitpunkt als Prä⸗— klusiv-Termin bestimmt worden ist.

2) Aus dem eben angeführten Grunde sind auch diejenigen Mehr⸗ bedürfnisse, welche sich nicht aus den Etats⸗ Entwürfen er— geben, ebenfalls bis zur Mitte des Monats Mai, soweit sie das diesseitige Ressort betreffen, bei mir besonders zur Sprache zu bringen, indem spätere Anmeldungen für das nächstfolgende Jahr unberücksichtigt bleiben würden.

Die neuen Etats-Entwürfe sind hinsichtlich der Form jedes— mal nach dem zuletzt vollzogenen Etat und nicht nach dem letzten Etats-Entwurfe, jedoch wie sich von selbst ver⸗ steht, mit Hinzufügung der Balance gegen die Zahlen des letzten Etats, anzufertigen, und es ist dabei namentlich nicht außer Acht zu lassen, daß für die einzelnen Titel des Etats ein verschiedenes Schema mit denjenigen Kolonnen, wie sie der letzte Etat enthält, in Anwendung zu bringen ist. Die auf Durchschnitts-Berechnungen gegründeten Ansätze sind auf volle Thaler abzurunden. Hinsichtlich der Aufführung der Neben⸗Einnahmen der Beam— ten in den Etats -Entwürfen bleibt die Bestimmung ad 5 in der Allerhöchsten Ordre vom 13. Juli 1839 (Gesetz⸗Samm⸗ lung S. 235) zu beachten. . Hat im Laufe der Etats-Periode eine Declaration des Etats stattgefunden, so ist in dem neuen Etats⸗Entwurfe gegen die Zahlen der Etats-Declaration, und nicht des zuletzt vollzoge— nen Etats zu balanciren. Endlich erscheint es

zweckmäßig, Tit. J. der Ausgabe im Etat für die Verwaltung des Innern künftig in drei Abtheilungen zerfallen zu lassen und in der ersten die Besoldungen und Dienstaufwands⸗Ent⸗ schädigungen der Landräthe, in der zweiten die Besoldungen der Kreis-Secretaire und in der dritten die Kreisboten⸗ Besoldungen aufzuführen. Es liegt nämlich in der Absicht, künftig auch eine Abstufung der letzteren Besoldungen ein⸗ treten zu lassen, wie es in Betreff der Kreissecretair⸗Gehäl⸗ ter schon jetzt der Fall ist. Die Königliche Regierung wolle daher diese Eintheilung des gedachten Titels, wodurch eine besfere Uebersicht der Gehaltsabstufungen herbeigeführt wird, in dem nächsten Etats-Entwurfe für die Verwaltung des Innern vornehmen und die betreffenden Kreis-Beamten jeder Abtheilung nach der Anciennetät darin aufführen lassen. Berlin, den 15. Januar 1856.

Der Minister des Innern. von We stphalen.

An

sämmtliche Königliche Regierungen und an das Polizei-Präsidium zu Berlin.

Cirkular-Erlaß vom 19. Januar 1856 betref⸗

fend die Erleichterung des Reise Verkehrs

Preußischer Unterthanen nach dem Königreich Polen.

In Folge der preußischerseits der Kaiserlich russischen Regie⸗ rung zur Abhülfe der bisherigen mehrfachen Hemmungen des Reise⸗ verkehrs diesseitiger Unterthanen nach Rußland und nach dem Kö⸗ nigreich Polen gemachten Vorstellungen, hat dieselbe die Kaiserlich russische Gesandtschaft in Berlin und die russischen Konsulate in Preußen ermächtigt, die Pässe der nicht verdächtigen, nach Polen reisenden, diesseikigen Unterthanen ohne vorherige Anfrage bei dem Gouvernement in Warschau zu visiren, und sind demgemäß die dortseitigen Grenzbehörden angewiesen worden, alle diejenigen preußischen Ünterthanen, welche sich im Besitz derartiger visirter Pässe befinden und deren Namen nicht in den Listen der Personen berzeichnet sind, denen der Eintritt in das Königreich Polen überhaupt untersagt ist, die Gränze passiren zu lassen.

Die Königliche Regierung wird hiervon zur weiteren Veran— lassung in Kenntniß gesetzt. 4

Berlin, den 19. Januar 1856.

Der Minister des Innern. von Westphalen.

An sämmmtliche Königliche Regierungen und an das Polizei-Präsidium hierselbst.

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Cirkular⸗Erlaß vom 11. Februar 1856 betref⸗ fend die Erleichterung des Reise⸗-Verkehrs preu— ßischer Unterthanen nach Rußland.

Die Königliche Regierung wird im weitern Verfolg d Cirkular⸗-Verfügung vom 19ten v. M. ken,, n rer ers, Kaiserlich russische Regierung nach einer an den Königlichen Ge— sandten zu St, Petersburg ergangenen Note bestimmt hat, daß preußische Reisende nunmehr auch in dem eigentlichen Rußland . i nr zugelassen werden sollen, welche neuerlich für den Reise⸗Verkehr mit dem Königrei bewilligt worden sind. . ö

Die russischer Seits demgemäß getroffenen Anordnungen sind nachfolgende:

1) Den innerhalb einer Entfernung von 21 Werst (3 Meilen) von der Gränze wohnhaften preußischen Unterthanen ist gegen einfache Vorzeigung eines von preußischen Behörden ertheilten Passes und eines Attestes über ihr Wohlverhalten der Eintritt nach Rußland gestattet.

2) Die Kaiserliche Gesandtschaft zu Berlin und die Kaiser— lichen Konsulate in Preußen haben die Ermächtigung, jedem ihnen

Eintritt nach Rußland ohne vorherige Anfrage in St. Petersburg zu ertheilen.

3) Diejenigen preußischen Unterthanen, welche an einem Orte wohnen, in dem sich weder die Kaiserlich russische Gesandtschaft, noch ein russisches Konsulat befindet, haben das Visa ihres Reise— passes nach Rußland entweder bei der Kaiserlichen Gesandtschaft in Berlin, oder bei dem ihrem Wohnorte zunächst gelegenen Kai⸗ serlichen Konsulate nachzusuchen.

Die Königliche Regierung wird beauftragt,“) die mit Erthei— lung von Auslands⸗Pässen von ihr betrauten Behörden von Vor— stehendem in Kenntniß zu setzen und denselben bei dieser Gelegenheit bemerklich zu machen, daß, wie aus einem Berichte des Königlichen Gesandten in St. Petersburg hervorgeht, bei allen denjenigen Personen, welche nicht eine ihnen angebotene Stellung, ein be— stimmtes Geschäft oder ein wissenschaftlicher oder künstlerischer Zweck nach Rußland führt, eine Reise nach Rußland ohne den Besitz ge— nügender Subsistenzmittel für unräthlich zu erachten sei, da für solche Individuen, welche in Rußland erst ein Unterkommen such en wollen, sehr wenig günstige Aussichten sich darbieten, die Erfahrung ,, lehrt, daß sie dort meist in die bitterste Noth ge— rathen. ö

Berlin, den 11. Februar 1856.

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Der Minister des Innern. /

von Westphalen. /

An sämmtliche Königliche Regierungen und an das Polizei⸗Präsidium zu Berlin.

9 ) An die Königlichen Regierungen zu Königsberg und Gumbinnen ist hier einzuschalten: „neben der, in Folge der Anordnung zu 1. zu treffen— den Verfügung“.

Angekommen: Der Erb⸗Truchseß im Fürstenthum Münster, Graf von Fürstenberg⸗Herdringen, von Herdringen. hier

Abgereist: Se. Excellenz der Herzoglich sachsen- koburg gothasche Staatsminister, von Seebach, nach Gotha. .

Berlin, 7. März. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: Dem General-Inspektor des Thüringischen Zoll⸗ und Handelsvereins, Geheimen Sber⸗Finanzrath Wendt zu ya. 3 , 3 nn, des ihm verliehenen Com⸗ mandeur⸗Kreuzes erster Klasse des Herzoglich sa 9 ini Haus-Ordens zu ertheilen. ern n n, n,,

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 7. März. In der i 36st Sitzung des Abgeordneten-Hauses stand der ö 5

nicht unvortheilhaft bekannten preußischen Unterthan das Visa zum fasuungskommission über den Antrag, des Abgeordneten Wagener

(Neustettin) auf der Tagesordnung, die Worte im Art. 12 ber Ver⸗ fassungs⸗ Urkunde zu streichen: „der Genuß der . staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse.“ Vor dem Beginn der Debatte wurde vom Ab— geordneten Grafen Schwerin auf Grund des Artikels 53 der Geschäfts- Ordnung der Antrag gestellt: über den An— trag Wagener zur einfachen Tagesordnung überzugehen. Nachdem sich darauf der Abg. Reichensperger (Gelvern) in längerer Rede und der Minister des Innern ebenfalls für Uebergang zur Tages-Ordnung über den Wagener'schen Antrag erklärt, wurde diese mit großer Majorität angenommen. Holstein. Kiel, 5. März. Die zweite am Montag hier eingetroffene Fregatte „Euryalus“ ist heute wieder von hier abge⸗ segelt, dagegen liegt die Imperieuse“ noch hier. e Oldenburg, 5. März. Durch eine am gestrigen Tage er⸗ schienene Verordnung wird der Landtag des Großherzogihums auf den 27sten d. M. außerordentlich einberufen. Die Dauer der Versammlung ist auf 4 Wochen festgesegt. Als Gegenstände der Verhandlungen bezeichnet man außer einigen finanziellen An— trägen verschiedene auf die Schifffahrtsgesetzgebung bezügliche Vor⸗ lagen, Die auf die Justizorganisation sich beziehenden Gesetz— Entwürfe sollen noch nicht, vielmehr erst auf dem demnächst folgen- den Landtage zur Berathung gelangen. (Wes. 3.) Großbritannien und Irland. Lon don, 5. März. Die Rüstungen haben noch immer ihren ungestörten Fortgang. An

Bord des Transport-Dampfers „Candia“ schifften sich

t . gestern zu Southampton Pferde, und Truppen nach der Krim ein, und der Dampfer „Hydaspes“ nimmt morgen ebendaselbst 120 Mann rei— tender Artillerie nebst 200 Pferden, so wie eine Anzahl Offiziere

an Bord, deren Bestimmungsort gleichfalls die Krim ist. In Devonport werden am nächsten Sonnabend wiederum zwei Kanonen⸗

boote vom Stapel gelassen; auch eine neue Dampffregatte wird auf den dortigen Werften gebaut. rn

In Woolwich ist eine Anzahl

Schiffe angekommen, die aus den verschiedenen Gießereien neue

Bescheid vom 1. Februar 1856 wegen Zuziehung

der Kreistags-Mitglieder, welche seit 1850 als

Verstärkung der früheren Zahl der Abgeordneten

der Städte und Landgemeinden eingetreten sind, zu den Landraths-Wahlen.

Gesetz vom 24. Mai 1853. (Staats⸗-Anzeiger Nr. 133. S. 899.)

Der Königlichen Regierung eröffne ich auf den Bericht vom 14. v. M., daß zu der im N.er Kreise vorzunehmenden Landraths⸗-Wahl auch diejenigen Kreistagsmitglieder, welche seit Verkündigung der Kreis— Bezirks- und Provinzial⸗Ordnung vom 11. März 1856 als Ver— stärkung der früheren Zahl der Abgeordneten der Städte und Land— gemeinden eingetreten sind, nach Artikel 6 des Gesetzes vom 24. Mai 18563 als berechtigt zu erachten und demgemäß dazu ein—⸗ zuladen sind, da die Abänderung, welche die Kreis-Ordnung für die Provinz Sachsen vom 17. Mai 1827 hinsichtlich der Zusammen⸗ setzung der Kreistags⸗Versammlung durch das gedachte Gesetz er— fahren hat, für jede Thätigkeit der Stände, also auch für die von ihnen vorzunehmende Landrathswahl maßgebend ist.

Berlin, den 1. Februar 1856.

Der Minister des Innern. von Westphalen.

An die Königliche Regierung zu N. in der Provinz Sachsen. . 34

rine⸗Soldaten von Spithead nach Plymouth ab. Orte wird der „Hawke“, wie es heißt, nach der nordamerikanischen Station absegeln.

fördern, wie zu einem edlen Ehrgeiz anspornen.

Kanonen, Bomben, Kugeln ꝛe. dorthin gebracht haben.

Das Kriegsschiff „Hawke“ geht heute mit einer Anzahl Ma— Von letzterem

„Eine der furchtbarsten Feuersbrünste, von welchen London seit längerer Zeit heimgesucht wurde, brach heute

früh ungefähr 5 Minuten nach 5 Uhr im Theater von Covent—

garden aus, während eines daselbst von dem bekannten Prestidigi⸗ tateur-Professor Anderson veranstalteten Maskenballes. Das Feuer ward, als gerade die letzte Strophe des Liedes »God save the Queen« vom Orchester angestimmt wurde, dadurch entdeckt, daß ein Dachbalken mitten auf die Bühne und einem Herrn auf den Fuß fiel, während glühende Asche auf einige der anwesenden Constabler niedersprühte. Sofort erscholl der Ruf „Feuer!“ und die Schaar der Masken verließ im wilden Getümmel eiligst das brennende Haus, während die Flammen hoch in die Luft emporwirbelten.

In der gestrigen Sberhaus-Sitzung überreichte Lord Brougham eine Petition des Gemeinderathes von Sheffield zu Gunsten einer Re⸗ form der geistlichen Gerichtshöfe. Der Lord-Kanzler bemerkte, es sei ein diesen Gegenstand betreffender Gesetzentwurf in der Ausarheitung begriffen. Earl Stanhope beantragte, die Königin in einer Adresse zu bitten, sie möge eine Galerie von Original⸗Portraits berühmter Eng- länder anlegen, die sich auf dem Gebiete der Künste, der Wissenschaft und der Literatur oder auf dem Schlachtfelde ausgezeichnet haben. Die Bildung einer solchen Portrait-Sammlung lasse sich sehr wohl mit der beabsichtigten Errichtung einer neuen National-Galerie vereinigen. Kein Land sei reicher an Portraits, als England; gegenwärtig seien dieselben aber an verschiedenen Orten zerstreut und schwer zugänglich. Eine Ga— lerie, wie die von ihm vorgeschlagene, wärde ebensowohl den Kunstsinn Der Marquis von