1856 / 60 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

448 Berliner Börse vom 7. März 1856.

Amtlicher . Fonds- und Geld-Cours.

Eischhahn · Actien.

Brief. Geld.

wechsel- Conrrse-. Pfandbriefe. 143 Kur- und Neumärk. 1423 0stpreussische 1524 Pommersche. . ... .. 1513 Posensche ,.. .... .. . 8. . 56 23 J-

Paris r =. do y Schlesische Wien im 20 FI. F. 150 EI. 2M. 987 Vom Staat garantirte Augsburg 160 Fl. . 1025 Lit. B. .... ...... Leipzig in Cour. im 14 IThlI. ; 995 Westpreuss

uss 100 Thlr . 99g in . FrꝑEf. 2. M. sidd. W. 100 FI. ; 56 20 Rentenbriefe. Petersburg 100 S. R . 10435 ur- und Neumärk. Pommersche Fosensche Preussische. . . ... .. Rhein- u. Westph. . Sächsische Schlesische. . . .. .. 4

Pr. Bk. Anth. Scheine 1

Friedrichsd' or . Andere Goldmünzen 5 hee.

Fonds - Course.

Preuss. Freiw. Anleihe Staats anleihe von 1850 dito von 1852 dito dito dito

Prämiensch. d. Sechdl. à 50 Th.

Präm. Anl. v. 1855 à 100 Thlr.

Kur- und Neum. Schuldvers chr.

Oder-Deiehbau-0bligationen ..

Berl. Stadt-Obligat. ...... . . .. do. do.

.

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Lf. Brief. Geld If. Geld.

1353 Cöln- Crefelder 231119 Gladbacher

3 103 do. do. II. Em.

Aachen-Düsseld. . . . 33 3923 Münster-Hammer .. do. Prioritats- 3 89. Niederschl- Märk. .. do. II. a ens 7 873 do. Frioritats-

K . . ö,

0. rioritäts- 937 do. do. Ser.

Berg. Märkische. . . 902 S9) do. IV. Serie

do. Prioritäts-5õ 101 1017 Niederschl. Lweigb.

. e 19 n. 8 hes. 96 4

o. (Dortin. Soes . o. it. B.

Ber. Ann. Lit. Au. B.- * 40. Prior. Tit. A.

do. Prioritäts-4 95 do. Erior. Lit. B.

Berlin- Hamburger. 114 do. Prior. Lit. D.

do. Prioritãats- do. Prior. Lit. E.

do. do. II. Em. Prinz Wilh. (St. V.) Berlin- Potsd. Magd. ö do. Prioritäts- do. Prior. Obsig. do. II. Serie.. do. do. Lit. C. 4 Rheinische do. do. Lit. D. do · Quitgsb. (2 cb.)

. 3. ,, .

6 o. Prior. Oblig. o. Prioritats-Oblig.

Bresl. Schw. Frb. all 1685 do. vom Staat gar. 35 do. do. neue 152 151 Ruhrort-Cref.- Kreis

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3. do. Prioritäts- 4 987 do. Prioritäts- 31a Con - Mindener , do. Erior. Oblig. 45 100 100 Stargard-Posen. . .. / do. Prioritäts- ,, . do. II. Emission do. III. Emission . Thüringer do. IV. Emission 909 do. ö Düsseldorf-Elberf. .- 3 1457 do. III. Serie do. Prioritäts- 4 Wilh. (Cos. Odhg. )alte do. Prisritäts-5 101 do. neue Alagdeb. Halberst. 200 199 do. Prioritäts- Magdeb. - Wittenb. . do. Prioritäts- 4

& d . e.

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. 72 97 97

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Michtamtliche NMotirungen.

gf. Brief. Geld. If. Brief. Geld.

e Larskoje- Selo pro St. fe,.

FEisenb. - Stamin- . Actien und Quit- 6

tungsbogen.

Prioritäts- Actien.

Amsterdam - Rotterdam 43 Cracau- Gberachies ische d

Amster dam - Rotterdam Cöthen-Bernburg

Frankfurt. Hanau 35 Belg. Oblig. J. de l'Est 4 Frankfurt- Homburg. . . 40. Samb. et Meuse 4 Cracau-Oberschles. . . . .“ Kiel- Altona J Livorno-Floren?z K Ludwigshafen - Bexbach 4 163 162 Kass. - Vereins-Bk. -Aet. 4 116 Mainz -Ludwigshafen. .. 4 1265 125 Neustadt · Weissenburg Mecklenburger

Nordb. (Friedr. Wilh.)

Braunschw. Bank

Oesterreich. Metall.... 5 S533 ö, do.

Nordb. (Friedr. Wilh.)-5 100 Russ. Hamb. Cert. ... 5

mr ric dci. Poln. neue Pfandbr. . . do. neueste III. Emiss. 4 147 do. Part. 500 FIL... 1207 1195 Schwed. Qerebro Pfdbr.

Ausländ. Fonds.

Weimar. Bank

do. engl. P .

do. Bank- Actien . . .“

do. National-Anleihe 863. do. 1854r Pr. Anl. 4d 112

= 1

Sardin. Engl. Anleihe. Sardin. bei Rothschild. Hamb. Feuer-Kasse. . . do. Staats-Präm. - Anl. Lübecker Staats- Anl.. do. Stiegl. 2. 4. Anl. 4 Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. do. d. 5. Anl. 4 N. Bad. do. 35 FI. .. . do. v. Rothschild Lst. 5 1043 1035 Schaumburg-Lippe do. do. Engl. Anleihe,. 4 25 hlIr

do. Poln. Schatz-Obl. 4 S243 SIISpan. 350 inl. Schuld. do. do. Cert. L. A. 5 915 ö 14232 steigende do. do. L. B. 200 FI. 191

.

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Berlin- Anhalter Litt. A. u. B. 174 a 1735 gem. Cöln-Minden 5proz. Prior. Obl. II. Emission 102 a 1027 gem. Oberschles. Lit. A. 219

2 218 gem. Rheinische 1165 a 116 gem. neue 180 a 179 gem.

Thöäringer 11535 a 115 gem. Wuilhelmsbahn (Cosel- Oderberg] ast 220 a 216 a 2t8 gem. dito Nordbahn (Fried. Wilh.) 633 2 63 gem. VWeimarsche Bank 120 a 11935 gem. Gestr. Metall. SS a 85 gem. Oesir.

National-Anleihe 863 a S5 gem. Oestr. Prämien-Anleihe 1115 2 d gem. Neue Bad. Pr. Obl. 27 2 26 gem. m Vuy—äᷣäopp——r:yy¶¶ r¶e¶er¶rꝛreo„ᷣ ᷣlrꝛr¶r—r—r r 200 2 ᷣᷣ— 0 ꝭæ x x x 22 22ᷣ2 222 2 22 e - e D e ,

KEerlim, 7. März. Die Börse war in matter Haltung, Course meist niedriger.

Herlimner & et eld ek rs e vom 7. März

Weizen loeo 8S8pfd. bunt poln. 97 Rthlr. bez.

Roggen loco Sö5pfd. 764 Rthlr. pr. S2psd. bez., do. S2pfd. 76 Rihlr. ber., März und März - April 744 Rthlr. Br., 744 G., Frühjahr 743 4— 3 Rthlr. bez. u. G., 744 Br., Mai- Juni 733 - 74 Rihlr. bez., Br. u. G., Juni- Juli 707 - 71 - J03 Rthir. bez., Juli- August 663 - 67 Rihlr. bex.

Gerste, grosse 50 54 Rthlr.

3 ö 30 33 Rthlr., 53pf. 31 Rthlr. bez., Frühj. 50pfd. 30 Rthlr. ., ö

Erbren 76 - 84 Rthlr. . loco 163 Rthlr. Br., 165 G., März 163 Rthlr. bez. u. G., 164. Er,, Märg- April 167 Rihlr. Br., 165 G., April-Mai 163 - 3-

. 36 u. Br., 164 G., September - Oktober 143 3 Rthir. bez.,

Spiritus loco obne Fass 26 Rihlr. bes März u. März - April 26

bis 26 Rthlr. bex. u. Br., 26 G., April - Mai 264 27 263 Rthlr. ber., 26 Br., 265 G., Mai- Juni 263 - 27 Rthlr. Bez. u. Br., 27 G., Juni-Juli 273 - 28 - 273 Rthlr. bez. u. G., 273 Br., Juli-August 28 bis 287 Rthlr. bez. u. Er. 28 6.

Weinen billiger käuflich. Roggen höher bezahlt, schliesst ange— boten. Rüböl in tester Haltung. Spiritus wie Roggen.

kress lara, 7. März, I Uhr 5 Minuten Nachmitt. (Tel. Dep. d. Staats- Anzeigers.) Oesterreichische Banknoten 100 Br. Freiburger Actien 1697 Br., neuer Emission 152 Br. Oberschlesische Actien Lit. A. 2195 Br. Oberschlesische Actien Lit. B. 1863 Er. Oberschlesi- sche Prioritäts- Obligationen D. 9066 Br. Oberschles. Prigritäts-Obliga- tionen E. 798 Br. Kosel Oderberger 2153 G., nener Emission 179 Br. Kosel- Oderberger Prioritäts-Obligationen S3 Br. Neisse-Brieger Actien 754 Br.

Spiritus pr. Eimer zu 60 Quart bei S0 pCi. Tralles 1216 Rihlr. G. Weinen, weiss. 55— 141 Sgr., gelb. 53 - 136 Sgr. Roggen 985 —- 109 Sgr. Gerste 65 - 75 Sgr. Haser 35 - 42 Sgr.

Bei belebtem Geschäft waren von Actien Oppeln- Tarnowitz vor- zugsweise gefragt Oesterr. Fonds unverändert.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

(Rudolph Decker.)

Bas Abonnement beträgt: z Sgr. für das vierteljahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis Erhöhung. m

Alle post - Anstalten des In und Austandes nehmen Sestellung an, für gerlin die Expedition des nig Preußischen Staats- Anzeigers: Mauer⸗Straste Nr. S4. m ——

Anzeiger.

Berlin, Sonntag den 9p. März

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Wiedereintritt des Geheimen Ober⸗Medizinalraths Dr. Schönlein in seine frühere amtliche Stellung bei dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegen⸗ heiten zu genehmigen, so wie den seitherigen Hülfsrath bei der Medizinal⸗Abtheilung dieses Ministeriums, Geheimen Medizinal⸗ Rath Dr. Horn, und den Regierungs- und Medizinalrath Dr. Housselle in Stralsund, Letzteren unter Beilegung des Charakters eines Geheimen Medizinalraths, zu vortragenden Räthen bei dem genannten Ministerium zu ernennen;

Die Kreisrichter Paul in Stuhm, Poschmann in Kulm, Mauve in Neustadt und Niemann in Strasburg zu Kreis⸗ gerichts⸗Räthen; so wie

Den Staatsanwalts-Gehülfen Ulrich zu Kulm zum Staats— anwalt bei den Kreisgerichten zu Graudenz und Kulm, mit Anwei— sung seines Wohnsitzes in Graudenz, zu ernennen.

Meinisteriu für Sandel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der Hütten-Inspektor und Dirigent des Hütten-Amts zu

Rybnick in Ober⸗Schlesten, Carl Wilhelm Brand, ist zum Ober-Hütten-⸗-Inspektor und Direktor des Hütten⸗Amts zu Königs⸗ hütte, und der Hütten⸗-Inspektor Gideon Lange bei der Friedrichs⸗ hütte zum Dirigenten des Hütten Amts zu Rybnick ernannt worden.

Cirkular⸗Erlaß vom 19. Januar 1856 betref⸗ fend den Schutz der Emigranten gegen Uebervor⸗ theilung bei der Landung auf amerikanischem Boden.

Cirkular-Verfügung vom 18. Juli 1854. (Staats-Anzeiger Nr. 175. S. 1348.)

Obwohl die Königliche Regierung bereits mittelst Cirkular⸗ Verfügung vom 18. Juli 1854 angewiesen worden ist, durch eine zu erlassende Polizei⸗Verordnung den Verkauf von Billets zur Weiterbeförderung von Auswanderern von dem überseeischen Lan— dungsplatze nach dem Bestimmun gsorte im Innern auf Eisenhahnen, Dampfschiffen ꝛc.,, so wie das Anbieten solcher Billets und das Ausgeben von Empfehlungen gewisser in dem Einwanderungslande

zu benutzender Beförderungsmittel bei Strafe zu verbieten, und

erwartet werden darf, daß dieser Anweisung Folge geleistet worden ist, so finde ich mich doch veranlaßt, der Königlichen Regierung

anbei Exemplare eines Memorials der Emigrations-Kommission

zu New⸗NYork (a), in welchem die Uebervortheilungen, denen die Auswanderer beim Ankaufe solcher Billetz ausgesetzt sind, na rat et werden, zur geeigneten weiteren Verbreitung zugehen zu lassen.

Berlin, den 19. Januar 1856.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt. ö An sämmtliche Königliche Regierungen, mit Ausnahme derjenigen zu Stettin, Köslin und Stralsund, jedoch mit Einschluß der Königlichen Regierung zu Sigmaringen.

. Der Zweck dieser ergebensten Adresse an die hohen Regierungen der⸗ jenigen europäischen Staaten, von denen eine regelmäßige jährliche Emi⸗ gration stattfindet, ist die Bitte um deren mächtigen Beistand in dem philantropischen Werk der Beschützung des Emigranten bei seiner Lan— dung auf amerikanischem Boden, für welches die ergebenst unterzeichnete Kommission durch ein Gesetz der Regierung des Staates New-Vork von 1847 ins Leben gerufen wurde.

Beregtes Gesetz bestimmt, daß für jeden im Hafen von New-NPork landenden Passagier E 1.49 (später auf E 2.00 erhöht) Kopfgeld aejahlt werden soll, und daß der so gebildete Fonds zur Unterstützung von Emi— granten verwandt werde, welche innerhalb der ersten fünf Jahre nach ihrer Landung unfähig werden sollten, sich selbst zu ernähren, durch Krankheit, Arbeitslofigkeit oder durch andere Ursachen, und betraut mit der Administration desselben eine Emigrations-Kommission, bestehend aus sechs vom Gouverneur ernannten Commissairen, aus den Bürgermeistern der Städte New⸗Pork und Brooklyn und aus den Präsidenten der deut— schen und irländischen Gesellschaft der Stadt New⸗Pork.

Kraft dieses Gesetzes . die unterzeichnete Kommission ausgedehnte Hospitäler und Armenhäuser errichtet, auch große Summen an direkten Unterstützungen während eines Zeitraums von acht Jahren ausgezahlt, und har die Emigranten gegen Noth, den Staat aber gegen die Bürde einer großen Anzahl Armer geschützt, indem sie den Kranken Heilung, den Obdachlosen Schutz bot und Tausenden von Arbeitsfähigen vermöge ihrer wohlgeordneten Nachweisungs-Büreaus unentgeltlich Arbeit verschaffte, welche dieselben allein zu finden nicht im Stande waren.

Die Thätigkeit der Emigrations-Kommission beschränkte sich jedoch nicht auf Abhülfe der Noth allein, sondern war auch von Anfang an auf Vorbeugung von Noth unter Emigranten gerichtet. Sie hat von Zeit zu Zeit Gesetze bei der Regierung in Anregung gebracht zum Schutz der Emigranten gegen systematischen Betrug, den sie durch Leute erlitten, die ihre Unkenntniß des Landes, der Gesetze oder der Sprache benutzten

und sie Verlusten an Geld und Gut aussetzten, durch welche sie großen— theils erst in hülfsbedürftigen Zustand versetzt wurden.

Die ergiebigste Quelle von Leiden unter Emigranten war immer die ungesetzliche Handlungsweise einer zahlreichen Klasse von Leuten, die direkt oder indirekt mit dem Beförderungswesen der Emigranten vom hiesigen Platz an ihren Bestimmungsort im Innern zu thun hatten. Die Schliche, zu denen diese Leute ihre Zuflucht nahmen, um Betrug und Uebervor— theilung an den neuangekommenen Emigranten zu verüben, übersteigen die lebhafteste Einbildungskraft, und verschiedenartige Mittel, welche die unter— zeichnete Kommission und verschiedene Wohlthätigkeits-Gesellschasten ver— sucht haben, um den Unfug zu steuern, haben immer von Neuem die Er— findungsgabe der Schuldigen angeregt und zu neuen Plänen geführt, um die guten Absichten und Bemühungen zum Schutz der Emigranten frucht— los zu machen. .

Das stete Zunehmen des Uebels hat endlich zur Annahme eines Mittels zu einer Radikalkur geführt, indem die Landung der Gesammt⸗ Emigration unter die direkte Aufsicht der Emigrations - Kommission ge⸗ stellt worden ist. Die Staatsregierung erließ im April 1855 ein Gesetz, welches alle Emigrantenschiffe zwingt, ihre Passagiere an Einem, von der Emigrations-Kommission zu bestimmenden Werfte zu landen, und eine schwere Geldbuße für Verletzungen dieser Bestimmung auferlegt.

Dieses Gesetz hat den Zweck, das System des Passagierverkaufs zu vernichten, indem es den Schiffscapitainen unmöglich gemacht wirt, ihre Ladung von Passagieren an eine oder die andere Bande bon Passagier⸗ Mäklern, unter den Namen „Runner“ bekannt, zu verkaufen, die mit schweren Kosten von Wirthen, Beförderungs-Agenten, Eisenbahn- und Da mpfschiffs⸗Compagnieen unterhalten wurden, um denselben den größt⸗ möglichsten Antheil an dem Gewinn zu sichern, welcher aus den arglosen Emigranten gezogen werden könnte. ͤ .

Kraft dieses Gesetzes wählte die unterzeichnete Kommission, und be⸗ stimmte als einzigen Landungsplatz den Werft, welcher an das große alte Fort stoͤßt, das an der Batterie am südlichen Ende der Stadt liegt und unter dem Namen Castle Garden bekannt ist, und richtete das Fort selbst als ein ‚Emigranten-Landungs⸗Depot“ ein, mit ge⸗ nügenden Räumlichkeiten, üm täglich einige Tausend Emigranten zu lan⸗ den und zu befördern und deren Bagage bis zur. Beförderung sicher zu bewahren. Sie umgaben das ganze Terrain mit einer hohen und starken