472 Berliner Börse vom 11. Härz i856.
) we .
Amtlicher Wechsel-, Fonds- Und Geld- (C 0Qurs.
Lisenbalin · Actien.
wechsel- Cours e-. Pfandbriefe. R 143 kKur- und Neumärk. 3, ö 2 ; 1425 h Ostpreussische Hamburg. . ...... ⸗ ; 1527 Pommersche . . 2M. 1515 Posensche e 35 6 23 do. I, s g, e gene Wien im 20 FI. F. 2 M. 993 Augsburg 150 FI. 2M. 1023 Leißzig in Cour. im 14 ThlI. 3 Fuss 100 Thlr,, ...... — Frkf. a. M. südd. W. 100 FI. 2 M. 56 265 betersburg 100 S. R. ... 3 W. 1043
Briet. Geld. . brief. Geld. If. Brief. Geld.
- - Mr
Vom 8taat garantirte H „ Westpreuss —
Rentenbriefe. s Kur- und Neumärk.
8 8
Fonds- Corse. Rhein- u. Westph. .
i I Sächsi Staatsanleihe von 8 ische
dito von
dito von
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dito von Staats- Schuldscheine .. . . . . . . . . / Prämienseh. d. Seehdl. à 50 Th. — 7 — Präm. Anl. v. 1855 à 100 Thlr. 35 114 113 Kur- und Neum. Schuldverschr. 3 S5. 85 Oder-Deiehbau-0Obligationen .. 47 99 Berl. Stadt-Obligat. ...... .... 475 — do. do. 35 852
„Pr. Bk. Anth. Scheine
Friedrichsd'or Andere Goldmünzen 2 5 ThlIr
ö e - d- =
.
1002 dh
f. Bries. Geld. 95 — 95 94
do. Prioritãts-· 4 — 92
Ist do. Conv. Prioritäts- 4 — 927
4d0. Prioritats- 4. 94 33 do. do. III. Ser. 4 — 92 Berg. Märkische... — — 8 do. IV. Series5 1025 1012
do. Prioritäts-5 1012 Niederschl. Lweigb— — —
do. do. II. Serie 5 1013 sOberschles. Lit. A.— — —
. . S9 ð do. Lit. B. 37 erl. Anh. Lit. A.u. B. — — do. Prior. Lit. do. Prioritats-4 95 do. Prior. Lit.
Berlin- Hamburger. — do. Prior. Lit. D.
36. ) Erigritats-· 4 . do. Lrior Lit. FE. S] O. do. II. Em. 4 Prinz Wilh. (St. V.) —
Berlin- Potsd. Magd. — — do. Prioritäts- 5
do. Prior. Obsig. 4 92 do. II. Serie.. 5
do. do. Lit. C. 45 100 Rheinisehe ... ..... —
, ,
Stettiner... — — 0. amm-) Prior. do. Prior. Gbiig. 4 1017 — do. Prioritats-Oblig,
Bresl. Schw. Frb. alte — 1677 166do. vom Staat gar. 37 do. do. neue — Ruhrort- Cref.- Kreis /
Cöln- Crefelder. . . . — Gladbacher 351009.
do. Prioritäts- 47 997 —
do. Il. Serie. 4 —
Aachen-Düsseld. . . . 3 — do. Prioritats-· 4 S9.
3
Münster- Hammer .. Niederschl. Märk. ..
1 4 4 4
do. II. Emission 4 — „ Aachen-Mastricht..— 66
do.
do.
do. III. Emission ; ö do. IV. Emission . do. Prior- Oblig. 43 Düsseldorf Elbert. . - 146 do. III. Serfe 47 do. Prioritäts- Wilh. (os. 0Odhg.) alte — — — do. Prieritäts- 2 do. neue — 181 180 Magdeb. Halberst.. . do. Prioritäts- 4 90 — Magdeb. Wittenb. . — do. Prioritãts- 4 —1
Kichtamtliche Motirungen.
If. Brief. Geld.
1 Larskoje- Selo pro St. fe,. — —
FEisenb. - Stamm- 66 Actien und Quit- 6 tungsbogen.
Prioritäts- Actien.
Amsterdam - Rotterdam 4 Cracau- Oberschlesische 4
Nordb. (Friedr. Wilh. ) 5 Belg. Oblig. J. de l'Est 4
do. Samb. et Meuse ]
Amsterdam - Rotterdam Cöthen- Bernburg Frankfurt- Hanau Frankfurt- Homburg. . . Cracau-Obersehles. . . . . Kiel- Altona Livorno-Florenz Ludwigshafen- Bexbach Mainz- Ludwigshafen. . . Neustadt - Weissenburg Mecklenburger Nordb. (FEriedr. Wilh.)
Kass. Vereins-Bk. Act.
Braunschw. Bank ; do. Part. 500 FI. . . . Weimar. Bank 118 Oesterreich. Metall. . . .
Russ. Hamb. Cert. . .. 5
Lf. Brief. If. Poln. neue Pfandbr. .. do. neueste III. Emiss.
Ausländ. Fonds.
Schwed. Oerebro Pfdbr. Ostgothisehe do.
do. engl. . Sardin. Engl. Anleihe. do. Bank Actien,. . 3 Sardin. bei Rothschild. do. National- Anleihe — 85 Hamb. Feuer-Kasse. .. do. 18541 Pr. Anl. 4 do. Staats-Präm. Anl. Lübecker Staats- Anl.. Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. N. Bad. do. 35 FI. . . . do. v. Rothschild Lst. t Schaumburg-Lippe do.
do. Engl. Anleihe... . 25 ThIr
do. Poln. Schatz-OblI. 87 1ẽ8pan. 399 inl. Schuld. 3 do. do. Cert. L. A. 1 . 12356 swteigende ] do. do. L. B. 200 RFI.
. F , , , .
wr
do. Stiegl. 2. 4. Anl. do. dGo. 5. Anl.
1 .
Kur- und Neumärkische Rentenbriese 967 a gem. Berlin- Potsdam-Magdeburger 107 a 108 gem.
Aachen-Düsseldorfer 93 2 937 gem. Berlin-Stettiner 1623 a 162 gem.
Berlin Anhalter Litt. A. u. B. 190 a 194 gem.
Niederschles. Zweigbahn 890 a 82 gem. Oberschles. Litt.
A. 218 a 220 gem. Oberschles Litt. B. 1845 2 187 gem. Wilhelmsbahn (Cosel- Oderberg] alte 220 a 222 gem. Amsterdam-Rotterdam S6
2 87 gem. ud wigshafen-Bexbach 159 a 161 gem. Prämien-Anleihe 110 a 11143 gem.
Weimarsche Bank 119 a gem. Oestr. National-Anleihe S5 a 867 gem. cestr.
Kerlim, 11. Märr. Die Börse war sehr animirt und die Course, namentlich Anhalter, bedeutend höher.
kA erliner act el,. vom 12 März
Weigzen loco 75 — 112 Rthlr., S8pfd. fein. gelb. 101 Rthlr. bez.
Koggen loco 84 — S6psd. 77 — 775 Rrhlr. pr. S2pfd. bez., Märæ 4 Rihlr. bez. u. Br., 743 G., März - April 743 Rthlr. bez. u. Br., 74 G Frühjahr 743 - 74 Rthlr. bez. u. Br., 733 G., Mai- Juni 733 - 7G4 bis 7335 Rihlr. bez. u. Br., 73 G., Juni- Juli 71 Rthlr. bez. u. Br., 70 G., Juli - August 66 - 66 Rihlr. bez. u. G., 66 Br.
Gerste, grosse 52 - 56 RKthlr.
kHaler 31 — 33 Rihlr., Frühjahr 50psd. 31 Rihlr. bez., 52ptd. 32 Rihlr. bez.
Erbren 76 - 82 Rtihlr.
Küböl geo 163 Rihlr. Br., März u. März April 163 Rthlr. Br., 16 8 April-Mai 163 Rihlr. bez, 16 Br., 163 G., September-Okto— ber 144 RKthlr. bez., 145 Br., 143 G. bis , , loco ohne Fass 2358 — 3 Rihlr., März u. März -- April 263 2, g, hib zen, Erg, 26, G April Mai Z6k Kill. bee , G, bi; , Rmn ai ani 27 — 27 Rihlr. bez. u. G., 27 Br., Juni - Juli 273
is z Rihlr. bez., Br. u. 6, Juli- August 283 Rihlr. Er., 28 G.
Weizen gefragter. Boggen anfangs sest und höher bezahlt, scmhliesst matter. Rüböl fester. Spiritus loco wie Termine bei geringem Ge- schält etwas billiger verkaust. ;
Rt ren ktagg, 16. März, I Uhr 3 Minuten Nachmitt., Cle. Dep. d. Staats Anzeigers.) Oesterreichische Banknoten 1012 Br. Hreikucger Actien 1667 G., neuer Emission 150 G. Oberschlesisch̃e Actien Lit. A. 2174 G. Oberschlezische Actien Lit. B. 1865 Er. Oherschlesi' sche Prioritäts- Obligationen D. 903 Br. Oberschtes. Prioritäts-Obsliga- tion ca E. 7977 Br. Kosel - Oderberger 2163 G., neuer Emission 178 Geld Kosel- Oderberger Prioritäts-(Jbligationen 84d, Br. Neisse-Brie- ger Actien 7653 Br.
Spiritus Er. Eimer zu 60 Quart bei S0 pCt. LTralles 225 Kählr. Weizen, weiss. 54 — 139 Sgr., gelb. 51 — 134 Ser. Koaggen 94 — 407 Sęr. Gerste 55 — 75 Sgr. Haser 35 - 42 Ser.
Die Börse war schr animirt und die Course steigend, bei mässi-= gem Umsatz. z
gtettlzz. 11. März, 1 IUHr 38 Minuten Hachrhittags (Tei. Dep. d. Staats- Anzeigers.) Rosen 72-73, Frühjahr 7275, Mai - Juni 72, Juli- August 67. Spiritus 133 bez., ruh jahr 135 Br. Rüba] 163, Apr.
Mai 163, Sept. Oct. 144 bez.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Perlag der Königlichen Geheimen' Ober-Hofbuchdruckerei
(Nudolph Decker.)
Das Abonnement beträg!: 27 Sgr. sür das vierteljahr ; in allen Theilen der Monarchse ohne Preis- Erhöhung. 98
Königlich Prensisecher
Alle Post - Anstalten des In- und Auslandes nehmen Ssestellung an, ür gerlin die Expedition des Königl. Preußischen Staatz- Anzeigers:
Mauer⸗Straße Nr. 54.
8 6.3.
Berlin, Donnerstag den 13. März
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Bahnhofs-Inspektor Müller zu Kassel im Kurfürsten⸗ thum Hessen, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, so wie dem
Hränz— harl E é zu Hultschin im Kreise Ratibor, 5 ) H) ; Kränssluffcter aß Getgtler zu Hultschin in Kreise Ratibor, richtliche Verfügungen in solchen Fällen, in denen es nur deshalb
die Rettungs-Medaille am Bande; und
rakter als Rechnungsrath zu verleihen.
Berlin, 12. März.
Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen ist nach Dresden abgereist.
isterium für Sandel, Fewerbe und öffentliche Arbeiten.
Dem Mathematiker, Professor Theodor Schönemann zu Brandenburg a. H., ist das ihm unterm 24. Oktober 1851 auf
? ; j ing Brücke ; s . * 23 . * 5 Jahre ertheilte Patent auf eine Brückenwaage, in der durch sprechende Einrichtung hier für zu treffen.
Zeichnung, Modell und Beschreibung nachgewiesenen Verbindung bis zum 24. Oktober 1868 verlängert worden.
Cirkular-Verfügung vom 19. Februar 1856 — be— treffend die exekutivische Beitreibung von rückständigen Bestellgeldern.
Allerhöchste Verordnung bvsm 30. Juli 1853. (Staats-Anzeiger
Rr. 280 S. 1919). 1853.
Wenngleich nach den Berichten, welche auf die Verfügung
vom 20. Dezember v. J. eingegangen sind, erwartet werden kann
daß die Zahl der Fälle, in denen rückständiges Bestellgeld durch
Execution eingezogen werden muß, sich nach und nach überall ver⸗ mindern werde, so erscheint es doch nöthig, auf eine Beseitigung der bemerklich gewordenen Mißstände hinzuwirken, welche in Betreff solcher Executionsvollstreckungen verschiedentlich obwalten.
Zu dem Zwecke werden die Königlichen Ober-Post-Directionen veranlaßt, zunächst die Königlichen Regierungen um Aufnahme der anliegenden (a), zur Belehrung des Publikums entworfenen Bekannt⸗ machung in die Regierungs-Amtsblätter zu ersuchen und zugleich zu beantragen, daß die Schulzen und Orts vorstände angewiesen werden, diese Belehrung noch besonders zur Kenntniß der Orts einwohner zu bringen.
stets bei sich zu führen, und denjenigen Adressaten, welche die Zah⸗
lung des Bestellgeldes verweigern, diese Bekanntmachung zur Durch- . ung stellg gern der Kreis-Steuer⸗
sichk vorzuzeigen oder ihnen vorzulesen.
erner sind die Briefträger resp. Landbriefträger anzuweisen, ö t, be h, K in 9. ick in welchen die Bezahlung des Bestellgeldes für tember v. J. besteht, bis jetzt keine Mißstände herbeigeführt und
vorschriftsmäßig ausgehändigte Korrespondenz wegen Armuth ver⸗
weigert wird, sich zu den Schulzen resp. Ortsvorständen zu begeben
Armuth zu den öffentlichen Steuern nicht herangezogen werde? und im Falle der Bejahung dieser Frage sich hierüber von den Schulzen resp. Ortsvorständen eine Beschelnigung ertheilen zu lassen, ,, deren dann das rückständige Bestellgeld niedergeschlagen werden kann,
ͤ
Die Königlichen Regierungen sind zu ersuchen, die Schulzen und Ortsvorstände anzuweisen, die Auskunft und in den dazu geeigneten Fällen die Bescheinigung den Briefträgern zu ertheilen.
Außerdem ist darauf zu halten, daß das Bestellgeld für ge⸗
Dem Forstkassen-Rendanten Kiehn zu Rheinsberg den Cha- nicht zu erhalten ist, weil der Adressat bei der Bestellung nicht an-
getroffen wird und die gerichtliche Verfügung an die Thür geheftet oder an eine andere zur Empfangnahme berechtigte Person aus⸗ gehändigt werden muß, welche die Bezahlung des Bestellgeldes ver—
weigert, nicht sofort in die Executions-⸗Listen aufgenommen, son— dern, daß von dem betreffenden Briefträger erst noch bei einem sei⸗ ner nächsten Umgänge der Versuch gemacht werde, das Bestellgeld
nachträglich von dem Adressaten selbst zu erlangen. Die rückständig bleibenden Porto⸗Beträge und Gebühren, deren
exekutivische Beitreibung erfolgen muß, sind übrigens von jetzt ab
bei den Postanstalten in einer Abtheilung des Konto über kreditirtes Porto in ähnlicher Weise zu notiren, wie es in Betreff des Porto vorgeschrieben ist, welches auf den der Brief⸗-Oeffnungs-Kommission einzusendenden Retour-Briefen haftet; wo die Geschäfts⸗Eintheilung einer größeren Postanstalt eine hiervon abweichende Notizführung erfordert, hat der Amtsvorsteher die den lokalen Verhältnissen ent⸗
Voraussichtlich werden, wenn jene Anordnungen zur Ausfüh⸗
rung gebracht sind, Fälle, in denen unbezahlt gebliebene Porto- und Bestellgeld-Beträge zwangsweise beigetrieben werden müssen, über⸗
haupt nur noch selten vorkommen. Da sich aber ein solcher Erfolg um so eher wird erreichen lassen, wenn die Executions-Vollstreckun⸗
gen in den Fällen, wo sie einmal nothwendig werden, ohne Verzug stattfinden, so können von den königlichen Ober⸗Post-⸗Directionen
da, wo es hiernach erforderlich scheint und wo besondere Umstände
es nicht verhindern, mit der exekutivischen Einziehung rückständiger
Porto- und Bestellgeld⸗Beträge überall Brieftraͤger resp. Landbrief⸗ träger und in den Städten auch andere geeignete und zu diesem
Geschäfte disponible Postbeamte beauftragt werden. . Die Königliche Ober-Post⸗-Direction in Oppeln hat mit der Königlichen Regierung daselbst folgendes Uebereinkommen getroffen: „Die exekutivische Beitreibung der unbezahlt gebliebenen Land— brief-Bestellgelder, so wie der Rückstände an Porto und sonstigen Gebühren für Postsendungen aufs Land, geschieht nicht mehr durch
die Exekutoren der Königlichen Kreis-Steuer-Kassen, son dern durch
die Landbriefträger unter dem Beistande der Orts-Gerichte, so zwar, daß die Briefträger, nach Maßgabe der Allerhöchsten Verordnung vom 30. Juli 1853 und der Instruction vom i5. November 1853, die Mahnung und Executions-Ankündigung und event, auch die Pfändung bewirken, daß aber die Ortsgerichte den Verkauf resp.
Lie Versteigerung der abgepfändeten Gegenstände zu besorgen ha⸗
ben. Nur wenn die Landbriefträger ohne Beeinträchtigung ihrer eigentlichen Dienstobliegenheiten nicht im Stande sind, die ezekuti⸗
r 4 3 ö e . er rückständi. stgefä dnungsmäßig zu Ein Exemplar der Bekanntmachung ist jedem Briefträger resp. vische Beitreibung der rückständigen Postgefälle ordnungsmäßig z
briefträger mit der Anweisung auszuhändigen, solches im Dienste J pe ahm ewe dan dhriefttg , . ö. Landraths-Aemter requiriren, den Landbriefträgern b
g. ö zuahmsweise die Königlichen besorgen, können die Postanstalten ausnahmsweise die Königliche . e nf ei der exekuti⸗ vischen ,,, . Aus hülfe durch die exekutivischen Kräfte sassen leisten zu lassen,“ its seit dem 1. Sep— Dieses Abkommen hat, obwohl dasselbe bereits seit dem 1. Sep⸗
, . sj ihnen danach übertragenen Ge⸗ die Landbriefträger haben sich dem ihnen dangch über 3. schäfte, gegen ö. der gesetzlichen Executionsgebühren, bereit=
und bei denselben Erkundigung darüber einzuziehen, ob der betref⸗ willig unterzogen.
fende Adressat als Ortsarmer Unterstützung erhalte oder wegen
Die Königlichen Ober Post⸗ Directionen werden augewiesen, mit den Kier free. Regierungen überall da, wo es zur schnelleren Einziehung von Rückständen oder wegen Auhäufung der einzelnen Fälle zweckmäßig erscheint, und der Maßregel nicht besondere Um⸗
stände entgegentreten, ähnliche Abkommen zu treffen und danach zu
verfahren. Die Formulare, welche, nach Maßgabe der bestehenden
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