492 Berliner Börse vom 14. MHNärz S855.
mtlicher Wechsel-, Fonds- Und (eld C(Qurs.
isenhahn - ctien.
Brief. Gielii.
v echsel- Cours e-. P fand hriefe.
ö . . 250 FI. 1435 1437 Kur- und Neumãârk. 3
é , 250 FI. 2M. 1427 1423 Ostpreussisehe . . . .. 3
Hamburg 300 M. Kurz 1527 1525 Pommersche ..... .. ö
. IN. 16513 1517 Fosensehe . .. ......“
. 6 235 6 23 ö . ⸗ . .
Fi, Sog S0 * Schlesische. . . . .. .. Wien im 20 FÜ. F. 150 EHI. 99 99 Vom Staat garantirte Augsh 156 i 1625 1625 Tit. B. ugsburg. . . . . ... 15 — 253 ö ö L. spzig in Cour. im 14 ThI. ) ĩ ö ; Westpreuss. . ...... es Too! in . uss K
Frkf. 2. M. siidd. W. 109) . Petersburg 100 S. R. ....
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Rentenbriefe.
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101 104
Kur- uud Neumärk. Pommersche .. . / Preussische Rhein- u. Westph..
Sãehsis che . Schlesische . . . . . . ..
Fonds- CoOonmrse.
Preuss. Freim. Anleihe Staatsanleihe von 18
dito von
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dito von Staats Schuldscheine 3* PFrämiensch. d. Seehdl. à 50 zn. * Präm. Anl. v. 1855 32 100 Thlr. 37 Kur- und Neum. Schuldverschr. 3 O der- Deichbau- Obligationen .. 4) Berl. Stadt-Obligat. .... ...... 4
do. do. 33
1002 160 100 46 1002 Pr. Bk. Anth. Scheine — 1 100 Friedrichs d' or. . . . / Andere Goldmünzen
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LI. Brief. Geld.
21312 C6Iu-Mindener ... 33 169 — do.
Lt. Bries. Geld. ILf. Brier. Gel] Aaehen-üsseld. .. 35 93. — Münster-Hammer .. 4 95 — do. Prioritäts-4 389 — NRiedersehl-Märk.. . 4 947 — do. II. Emission 4 29. S77 do. PFrioritäts-4 93 KJ — 66 — C 40. 00nv. Prioritäts-4 — o. rioritts- 43 94 — Q 40. do. Ser. 4 93 ᷣ K ö 36. — 5 ; . . do. Prioritäts-5 1012 101 Niederschl. Lweigh. — S5 . . , ö. o. (Dortin. Soes 894 „ do. it. Berl. Anh. Lit. Au. B. — — — do. Prior. Lit. do. Prioritäts-4 gö55 — do. Prior. Lit. za Berlin -Hamburger. — 114 113 do. Prior. Lit. do. Priorikits- 4 — 1g. do. do. Il. Em. 45 — Prinz Wilh. (St.- V.) — 667 , ,,, — . Prioritits-5 — 99) o. Prior. Obsig. 4 927 o. II. Serie. 5 — 10. do. Lit. S. a3 166. 9 .kheinis eh.. = lis 15 dé. do. Tit. B. 47 993 993 do. Guitgsb. (263) - Berlin- Stettiner... — do. Stamm-) Prior. 4 11653 — Ado. Prior. Oblig. 45 1913 — do. Frioritäts-Oblig. 4 917 . Bresl. Sehx. Erb alte ¶ 1673 1663 do. vom Staat gar. 37 do. do. neue — 153 — Ruhrort-Cref.- Kreis . J .. — 112 — Gladbacher . ..... 3 do. Prioritäts- 4 997 — do. Prioritäts- II. Serie.. do. Prior. Oblig. 47 1007 1007 Stargard-Posen. .. ö. 1 I. Em. 5 1035 1027 do. prioritats J 917 907 do. II. J Emission 4 9197 907 Thüringer... ...... — ; . 0e. Sh. do. Prior. Obiig. a4; üsseldorf-Elberf.. — 1445 — do. III. Serie 47 do. Prioritäts- 4 907 — Wilh. (cos. Odhg. alte. *. do. Prioritäits-5 — 101 do. neue — Magdeb. - Halberst. — — — do. Prioritãts- q Magdeb. Wittenb. —— — — do. Prioritäts- 45 — —1
1877 933 82
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Vichta intliche
Motir ungen,
. alen Kal 21 54 . s Larskoje- Selo pro St. ke.
HEisenb. — Stamm-
.
Ausl.
Prioritäts-
Actien und Guit- Actien
tungsbogen.
Cracau- Oberschlesische Nordb. (Friedr. Wilh.), 5
hBelg. Oblig,. J. de Est 4 do. Sambh. et Meuse 4
Amsterdam - Rotterdam 47 Amsterdam - Rotterdam 4 4 Cöthen-Bernburg 2 5 Frankfurt- Hanau 3 Frankkurt-Homburg. . . 3 Cracau-Oberschles. . . . . 4 Kiel- Altona 4 Livorno- Florenz! ; Ludwigshafen- Bexbach 4 160 Mainz - Ludwigshafen. . . 4 126 RNeustadt - Weissenhurg4 — Mecklenburger 4 ö6* 3 Neordh. (Friedr. Wilh.) 4 61 —
.
Kass. Vereins-Bk. Act. 4
Brief. sield. ; In. Briet. geld.
J
Braunschw. Bank. Weimar. Bank Oesterreich. Metall.. .. 5 8S63 S553 Ostgothischt k
Russ. Hamhbh. Cert. ... 5 —
Lf. Brief. Gelij. Uf. Zrier᷑. Gelis. / Poln neue Ffandbr...—
/ do. neueste ill. Ennss. — 93)
1423 1413 d0. Part. S6 FI. .. 4 =.
1195 — Sehwed. 0Qërebro Pfdbr. 4
Ausländ. V onds.
do. engl. do. . 5 — — BSardin. Engl. Anleihe 5 do. Bank- Actien: . 3 — — Dar din. bei Rothschild. 3 do. Rational-Anleihe — 873 S6 Hamb. Feuer-Kasse. 3 do. 1854r Pr. Anl. 4 113 112 do. Staats -Präm. Anl. 3 — Liübeeker Staats- Anl.. 45 kKurhess. Pr. Ob. 40 Th. — J 47 8chaumburg- Lippe do.
Stiegl. 2. 4. Anl. 4
. 5. Anl. 4 —
v. Rothschild Lst. 5 g
Engl. Anleihe. 47 1 , lo. Poln. Schatz-Ohl. 4 Sz S0z Span. 356 inl. Schuld. 3
GJ 914 — do. 1 à 3959 steigende 1
. 66 F. — 207 193 .
J
Berlin- Anhalter Litt. . u. B. 189 a 1883 gem. burg- Halberstadt 210 a 208 gem. 79 a 7975 gem. 61 a2 60 gem.
Berlin- Pots dam - Magdeburger 108 a 1087 gem. Magdeburg- Wittenberge 507 2 50 gem. VWilhelmsbahn (Cosel- Oderberg) neue 183 a 185 gem.
Ferlin-Stettiner 160 a 1593 ech. Magde Oberschles., Prior. Litt. E. Nordbahn (Fried- Mei)
Oberschles Litt. A. 220 a 218 gem. Lud wigshafen-Berxbach 1560 a 1585 gem,
Herlin, 14. März. Das Geschäft war in den meisten Eisenhahn-
Actien gering, und stellten sich die Course niedriger. Herkner ea ct r el eld en Br s e vom 14 Mär
Weizen loco 75—- 112 Rthlr, S8pfd. fein gelber 103 Rihlr. bez.
Roggen loco ohne Umsatz, März 743 — 75 Rthlr. bez. u. G.; 753 Br., März- April 743 Rthlr. bez. u. G., 744 Er., Frühjahr 732 — 74 Rihlr. bez., Br. u. G., Mai- Juni 733-74 Rihlr. bez. u. Br., 73 G., Juni - Juli 70-3 Rthlr. bez. u. Br., 70 G., Juli-August 67 Rthlr. Br,, 6b G.
Gerste, 52 — 56 Rthlr.
Haler loco 30 —- 3l3 Rthlr.
Erbzen 76 - 84 Rthlr.
Kütl loco 17 Rthilr. bez. u. G., 17 Br., März und März April 73 Rihlr. Br., 163 G., April - Mai 17 — Rthlr. bez. u. G., 173 r., September Oktober 14557 — 3 Rihlr. be. u. G, 144 Rr.
Spiritus loco ohne Kass 26 — * Rthlr, bez, März u-. März - Apri
27 Rthlr. bez. Br. u. G. April - Mai 275 Kthilr. bez. u. Br., 27 .
Mai- Juni 277 Rthlr. bez. u. G., 28 Br., Juni - Juli 28 Rthlr. bez. uĩ. G., 28 Br., Juli- August 29 Rihlr. bez., 28 Hr.. 284 6.
eigen etwas fester. Kosgen bei geringem Geschäft höher bezahlt, schliesst fest. küböl wesentlich höher bezahlt. Spiritus anfangs lest und besser bezahlt, schliesst matter.
ESret laid, id März, z Uhr 7 Minuten Dachmtt. 1LLei,. Dep d. Staa Anzeigers. Oesterreichische anknoten 1014 Br. Freihrnrger Actien 1677 Br., neuer Rmission 1 525 Br. Obersechlesische ‚etien Lit. A. 221. Er Obherschlesische Actien Lit. B. 190 Br. Ohersehleni- sche Prioritts- Obligationen D. 90733 Br. Hberschlss. Pripritäts Obhliga- tinnen E. 7975 Br. Kosel-OQderherger 2237 Br., nerier Br. Kosel-Oderberger Prioritäts- Obligationen S877 Er Aci 754 Br.
Lhirirus pr. Kiter zu 63 Quaci hei Weizen, weiss. 53 — 138 Sg⸗ F gelb. 0 Kerste 65 —-765 Ser. Hafer 35 - 42 Sę:
Die Börse war matt und die Course hne wesentliche Verän-
derung.
mission 152) Rr; Ey. 1827386 Tr . 8 J 8e p Gt. Tralles 123 Rthlr. G.
333 r Rogtzen 32 106 Sær.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuch druckerei.
(Rudolph Decker.)
Das Abonnement beträgt: 25 Sgr. sür das vierteljahr in allen Theilen der Monarche ohne Preis Erhöhung. — — —
Königlich
Prenstischer C w
Alle Post⸗Anslalten des In- und Auslandes nehmen gSsestellung an, füt gerlin die Expedition des König Preußischen Staats- Anzeigers: Mauer⸗Straße Nr. J 4. — . , —
gtagats
zeiger.
AS 66.
Berlin, Sonntag den 16. März
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Die Verwaltung der Stelle des Polizei⸗Präsidenten der Haupt- und Residenzstadt Berlin dem Ober⸗Regierungsrath und Dirigenten
der Abtheilung des Innern der Königlichen Regierung zu Liegnitz, Freiherrn von Zedlitz-Neukirch, zu übertragen.
Berlin, 14. März.
Se. Hoheit der Herzog von Braunschweig ist nach Braunschweig und Se. Königliche Hoheit der Prinz von Wa sa nach Wien abgereist.
Allerhöchster Erlaß vom 12. Februar 1856 — be⸗ treffend den Organismus der Telegraphen-Ver⸗ waltung und das Rangverhältniß der Telegraphen⸗Beamten.
Auf Ihren Bericht vom 14. Januar d. J. genehmige Ich, daß den als technische und Aufsichts-Organe der Telegraphen— Direction fungirenden, bisherigen Linien⸗-Inspektoren der Dienst— Charakter als „Ober⸗Telegraphen⸗Inspektor“ mit dem Range der höheren Provinzial-⸗-Beamken fünfter Klasse beigelegt werde; daß ferner, abgesehen von den Telegraphen-Stationen mit beschränkten Dienststun den, die Telegraphen⸗Stationen in solche erster und zweiter Klasse getheilt werden, und daß die Vorsteher der Stationen erster Klasse, so weit die Verwaltung dieser Stellen nicht den Ober⸗ Telegraphen-Inspektoren mit übertragen ist, den Dienst-Charakter als „Telegraphen-Inspektor“ mit dem Range der Subalternen dritter Klasse, die Vorsteher der Telegraphen-Stationen zweiter Klasse hingegen, so wie diejenigen oberen Telegraphen-Beamten, welche bei den Stationen erster Klasse den Vorstehern in der Lei— tung und Beaufsichtigung des Dienstes an die Stelle gestellt sind, den Dienst-Charakter als ‚„Telegraphen-Secretair“ mit dem Range der Subalternen vierter Klasse erhalten. Auch will Ich, indem Ich Mich damit einverstanden erkläre, daß an die Stelle der jetzi gen Bezeichnung der Unter-Telegraphisten die Bezeichnung als „Telegraphist“ trete, hierdurch genehmigen, daß den Ober- Telegraphisten und den Telegraphisten nach fünfjähriger Dienstzeit bei tadelfreier Führung die Pensions⸗-Berechtigung beigelegt werde.
Berlin, den 12. Februar 1856.
Friedrich Wilhelm. von der Heydt. von Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz⸗-Minister.
Wꝛinisterinm für Sandel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der Königliche Kreisbaumeister Borggreve zu Olpe ist zum
Königlichen Bau⸗-Inspektor ernannt und demselben die Bau⸗
Inspektorstelle zu Hamm; und e nn , Guͤstav. Wilhelm Gersdorf zum König⸗ lichen Wasserbaumeister ernannt und demselben die erledigte Wasser⸗
baumeister⸗Stelle zu Cüstrin verllehen; so wie s . Der Ober⸗ gug Amts⸗ Referendar lus Ernst Emil Wilh.
Bäumler zum Berggeschwornen im Berg-Amts ⸗Benirk Bochum ernannt worden.
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Cirkular⸗Verfügung vom 10. März 1856 — be⸗ treffend die bei Ertheilung von Konzessionen für Gasometer und Gasbereitung s⸗Anstalten zu beachtenden Vorschriften.
Wiederholentlich vorgekommene Unglücksfälle durch Exploston von Gasometern und Gasbereitungs-Anlagen geben Veranlassung, der Königlichen Regierung folgende Vorschriften zur Beachtung bet Ertheilung der Konzessionen für dergleichen Anlagen zu empfehlen:
1) Die Ausstellung eines Gasometers im Freien ist nur bei ganz isolirter Lage und wenn die Umgebungen keine Gefahr für die Entzündung des Gases darbieten, zu gestatten. Andernfalls ist für den Gasometer ein isolirt stehendes, mit . Umfassungswänden aufgeführtes Gebäude erfor— erlich.
Dies Gebäude muß den noͤthigen Raum darbieten, um von
allen Seiten an den Gasometer gelaagen und etwaige Re⸗ paraturen ohne Schwierigkeit ausführen zu können.
Jede Art von Feuerungs⸗Anlagen in diesem Gebäude bleibt verboten. Ist eine Heizung des innern Raums, etwa um das Einfrieren des Wassers in der Cisterne zu verhindern, erforderlich, so muß dieselbe durch Zuleitung von Dämpfen oder von heißem Wasser von Außen her bewirkt werden. Die dazu nöthige Feuerungs⸗Anlage ist aber ganz getrennt vom
Gasometer⸗-Gebäude in einem besondern feuersichern Gebäude
anzubringen. Auch darf das Gasometer-Gebäude mit keinen
andern Baulichkeiten, am allerwenigsten mit solchen, die, wie
das Retortenhaus oder der Raum zum Abkühlen der Coaks,
wi Feuerungen enthalten, in irgend einer Verbindung ehen.
Zweckmäßig ist ein offener Schlott im Dache des Gebäudes,
durch welchen entweichendes Gas in geringer Menge stets
seinen Abzug findet. Für den Fall größerer Gasausströ⸗ mungen bedarf es aber überall der Anbringung von Lüf⸗ tungsklappen im Dache, deren Umfang nach der Größe des innern Raums dergestalt zu bemessen ist, daß bei Entleerung des Gasometers durch Beschädigung oder durch andere außer—⸗ ordentliche Veranlassung für das darin enthaltene Gas ein schnelles Entweichen durch Oeffnung dieser Klappen möglich ist. Letztere sind daher mit Ketten zu versehen, welche, über
Rollen laufend, von außen her ein Oeffnen der gedachten
Klappen gestatten.
6) Die Anbringung bewohnter Räume über einem Gasometer darf nicht gestattet werden. Ob solche über den Räumen, worin sich die Retorten und die Coaksabkühlung befinden, nachgelassen werden kann, ist nach Maßgabe des mitunter geringen Umfangs solcher Anlagen in jedem einzelnen Falle näher zu erwägen, jedoch immer nur dann zuzulassen, wenn die betreffenden Räume masstv überwölbt sind.
Das Gebäude, in welchem sich der Gasometer befindet, darf
niemals mit offenem Licht, sondern stets nur mit Davyschen
Sicherheits⸗Lampen betreten werden, damit bei etwa unvor=
hergesehenen Gasausströmungen eine Entzündung des Gases
verhütet wird. .
In Betreff der bestehenden Gasanstalten wird der Königlichen Regierung anheimgegeben, durch örtliche Prüfung festzustellen, ob diesen Bedingungen entsprochen ist. Wo dies nicht der Fall, ist durch Verhandlung mit den Betheiligten möglichst dahin zu wirken, daß den in ihrem eigenen Interesse begründeten Anforde⸗ , . zur Verhütung von Unglücksfällen, insbesondere der Vor=
schrift unter 4. genügt werde. Das Betreken der Gasometer⸗Gebäunde mit Licht in anderer