1856 / 68 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Nach weisung 8. uen Schifffahrts und Louisenstädtischen Kanale, sowie der von den Schiffsgefäßen und Floßhölzern erhobenen der Schifffahrts Freg nen an, den nenen cen gu ff ugs gelder für das Jahr 1855, in Vergleichung mit dem vorhergehenden Jahre.

Schleusen⸗ und

im Jahre im Jahre mithin im Jahre 1855 1855 1854 mehr weniger

Stück. Stck. Stück. Stück.

die untere Schleuse die obere Schleuse

) An Fahrzeugen passirten:

Y An Floßhölzern sind: 2) eingegangen

ö. durchschnittlich pro Tag ..... . . . 18 51

durch die untere Schleuse, 9.772 3, 706 . durch die obere Schleuse. 22,587 39.105 16,518

12,037 ; 939 6,413 200

überhaupt. . ... 17,311 18,450 1,139

überhaupt 31,959 12.811 . 10,852

(durch die untere Schleuse. 22, 750 38,765 16,015

b) ausgegangen

3) An Fahrzeugen sind eingegangen:;

a) bei der unteren Schleuse

davon: . haben im Kanal aus⸗ resp. eingeladen.... find direkt durchgegangen

b) bei der oberen Schleuse. . . . . . ..

davon: . haben im Kanal aus- resp. eingeladen sind direkt durchgegangen

4 An Fahrzeugen sind ausgegangen:

a) bei der unteren Schleuse,

b) bei der oberen Schleuse. .

5) Es sind erhoben worden:

b) an Brückenaufzugsgeldern .. ......

durch die obere Schleusen. 8, 936

überhaupt

leer J 145 198

zusammen. . 3,074 3,334

leer K 2, 507

ö 4 e , 9376 8 10, 399 26 . unteren Schleuse. 9,5 166 . a) an Schleusengeldern k

unteren oberen

31, 686 42, 12 . 66

5, 830 738

h, 68 7, 038

. 5,891 1,456 147

ö . . ,,. K 2,929 3, 136

3

1,194 1,298 1,880 2, 036

(beladen ..... 2.028

zusammen . 4

beladen. leer

/usammen

5e , 64 164 5 6] 1, 69]

3a 16 249 . 16M . 5 . MMᷓ eff

.

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Ministerium der geistlichen, unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Die Berufung des Lehrers Adolph Wilhelm Decker zum Lehrer an der Friedrichsschule zu Grünberg in Schlesten ist geneh— migt worden.

Verfügung vom 26. Februar 1856 betreffend die Zulassung der Ausländer als Lehrlinge in Preußischen Apotheken.

Auf den Bericht vom 6. d. Mts., die Zulassung des N. aus N. im Königreich Hannover zur Prüfung als Apotheker- Gehülfe betreffend, eröffne ich der Königlichen Regierung, daß Ausländer als Lehrlinge in Preußischen Apotheken nur zuzulassen sind, nach— dem sie vor dem betreffenden Kreis⸗Physikus ihre Befähigung dazu in der für Inländer vorgeschriebenen Weise dargethan haben. Sb und wie weit die bereits im Auslande zurÜckgelegten Lehrjahre für den Fall der Zulassung des Ausländers zur Hehülfen⸗-Prüfung auf die gesetzliche Lehrzeit mit anzurechnen sind, ist in jedem einzelnen

Falle nach Maaßgabe des Ausfalls der Lehrlings-Prüfung von der

Königlichen Regierung zu bestimmen. Der Königlichen Regierung überlasse ich hiernach im vorlie⸗

genden Fall und in künftigen ähnlichen Fällen zu verfügen. Berlin, den 26. Februar 1856.

Der Minister der geistlichen . Angelegenheiten. Im Auftrage: Lehnert.

An die Königliche Regierung zu N.

Abschrift vorstehender Verfügung erhält die Königliche Regie⸗ rung unter Bezugnahme auf rie Cirkular⸗Verfügung vom 41. Sep⸗ tember 1849 (4) zur Kenntnißnahme und ebenmäßigen Beachtung.

Berlin, den 26. Februar 1856.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal— Angelegenheiten.

s

Im Auftrage: Lehnert.

; An, die Königliche Regierung zu 8.

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Cirkular⸗Verfügung vom 8. Au gust 1849 betref⸗ fend die Annahme ausländischer Apotheker⸗ Gehühlfen in diesseitigen Apotheken.

Es ist von Zeit zu Zeit wahrgenommen worden, daß zu den phar⸗— mazeutischen Staatsprüfungen Kandidaten sich gemeldet haben, welche ohne vorgängige Erlaubniß die Apothekerkunst im Auslande erlernt und demnächst in inländischen Offizinen längere oder kürzere Zeit als Gehül— fen konditionirt haben, ohne die gesetzliche Prüfung zum Gehülfen vor einem preußischen Phyfikus bestanden zu haben.

Dergleichen Unregelmäßigkeiten hätten sofort zur Sprache kommen und zur Anzeige gelangen müssen, wenn bei den Apotheken-Revisionem die erforderliche Aufmerksamkeit auf die Durchsicht der Lehr- and Servir— Zeugnisse der Gehülfen verwendet worden wäre.

Mit Rücksicht hierauf veranlasse ich die Königlichen Regierungen, das Nöthige an die Revisoren der Apotheken zu erlassen und von jedem Falle, wenn ein Gehülfe den Nachweis über die von ihm vor einem preußischen Physikus abgelegte Gehülfenprüfung zu führen nicht im Stande ist, mir zur weiteren Beschlußnahme sosort Anzeige zu machen.

Berlin, den 8. August 1849.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

von Ladenberg An sämmtliche Königliche Regierungen, so wie an das Königliche Polizei⸗Präsidium hierselbst

4.

Cirkular Verfügung vom 11. September 1849 in eben derselben Angelegenheit.

Der Königlichen Regierung eröffne ich auf den Bericht vom 206sten

b. Mts. unter Bezugnahme auf meine ECirkular-Verfügung vom 8ten v. Mts. daß ein, im Inlande geborener Apothekerlehrling, welcher die Apothekerkunst im Auskande ohne meine besondere Erlaubniß erlernt hat, zur Prüfung als Gehülfe vor einem inländischen Physikus nicht ohne Weiteres zugelassen werden darf, in solchen Fällen vielmehr zuvörderst unter Darlegung der in Betracht kommenden Verhältnisse an mich zu berichten ist. Ausländische Pharmazeuten aber, welche auch auswärts gelernt und nach den in ihrer Heimath bestehenden gesetzlichen Bestim— mungen das Examen als Gehülfen bestanden haben, müssen, wenn diesel— ben in eine preußische Apotheke einzutreten beabsichtigen, vor einem inlän— dischen Kreisphysikus sich der Gehülfenprüfung unterziehen, und dürfen, bevor sie letztere bestanden haben, als Gehülfen in inländischen Apotheken nicht fungiren.

Der Königlichen Regierung bleibt überlassen, diese Bestimmungen zur Kenntniß des Publikums zu bringen.

Berlin, den 11. September 1849. Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. von Ladenberg An

sämmtliche Königliche Regierungen, so wie an das Königliche Polizei-⸗Präsidium hierselbst

Abgereist: Se. Excellenz der Erb-Land-Marschall im Her— zogthum Schlesien, Kammerherr Graf von Sandretzky— Sand raschütz, nach Langenbielau.

Berlin, 18. März. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnäbigst geruht: Dem Premier-Lieutenant a. D. und Großherzog— lich hessischen Kammerherrn Freiherrn von Haxthausen-Carnitz zu Paderborn die Erlaubniß zur Anlegung des von des Großherzogs von Hessen und bei Rhein Königliche Hoheit ihm verliehenen Ritter— Kreuzes mit Schwertern vom Verdtenst-Orden Philipps des Groß⸗ müthigen; so wie dem Seconde-Lieutenant Grafen von Ingenheim im Garde-Kürassier Regiment zur Anlegung des von dem Kapitel des souverainen Malteser-Ordens ihm verliehenen Malteser-Kreuzes zu ertheilen.

Y icht amtliches.

Preußen. Berlin, 18. März. In der gestrigen (42sten) Sitzung des Hauses der Abgeordneten zeigte der Präsident des Hauses, Graf zu Eulenburg, an, daß der Minister-Präsident Freiherr von Manteuffel, als Abgeordneter für das Haus der Abgeordneten einen Urlaub auf 14 Tage nachgesucht habe, welche er zu einer Reise nach Paris benutzen wolle. Es folgte darauf der Bericht der Kommisston für Handel und Gewerbe über den Entwurf eines Gesetzes, wegen Herabsetzung der Tara⸗Ver⸗ gütung für rohen Kaffee in Ballen oder Säcken. Das Gesetz wurde auf

den Antrag der Kommission ohne Diskussion angenommen. Der Handels-Minister legte darauf einen Gesetz⸗-Entwurf vor, betreffend die Abänderung und Ergänzung einiger Bestimmungen der Bank— Ordnung vom 5. Oktober 1846 und einen Gesetz⸗Entwurf wegen Verminderung der Kassen⸗-Anweisungen um 15Millio⸗ nen Thaler, so wie der Ausgabe verzinslicher Staatsschuld⸗Verschrei⸗ bungen über 16,598,000 Rthlr. Es folgte der Bericht über den Antrag des Abgeordneten Fleck zur Abhülfe der aus den Zeitgeschäften den Getreidebörsen in Getreide, Del undSpiritus entstehende Nachtheile. Die Kommission beantragt: die Königliche Staats-Regierung zu ersuchen, gegen die besonders an den Getreide⸗Börsen häufig vor⸗ kommenden, als eine Wette zu betrachtenden Zeitgeschäfte in Ge— treide, Del und Spiritus geeignete Maßregeln zu treffen, ohne die reellen Lieferungsgeschäfte in diesen Handelsartikeln zu beeinträch⸗ tigen, und derselben insbesondere zur Erwägung zu geben, ob nicht für diese Zwecke a) eine Revision der Bestimmungen über das Mäklerwesen herbeizuführen und b) ein abgekürztes Verfahren der Gerichte bei der Aburtelung der Lieferungsgeschäfte anzuordnen sei. Die Versammlung ging schließlich zur Tagesordnung über den An— trag der Kommission. .

Baden. Karlsruhe, 16. März. Gestern war die letzte

Kammer-Sitzung vor Ostern. Nach dem Wiederzusammentritt des

Landtags wird die Eisenbahn frage zuerst zur Berathung kemmen und bis Mitte April wird derselbe geschlossen werden können, da die Arbeiten bis dahin beendigt sein dürften. (B. Ldsz.)

Oestereich. Wien, 16. März. Die „Militair-Zeitung“ schreibt: „Die Entwaffnung oder Reduzirung der Armee ist bereits eingetreten und wird, so weit es die Verhältnisse nur immer ge⸗ statten, ausgedehnt, auch die Ausgaben für dieselbe in der Art festgestellt werden, daß außerordentliche Zuflüsse von selbst entfallen. An maßgebenden Orten scheint der Gedanke Raum zu gewinnen, Offiziere, deren es natürlich eine namhafte Zahl überzähliger giebt, wenn sie es wünschen, unter gewissen Bedingungen mit halbem Gehalt zu beurlauben, ein Gedanke, dessen Durchführung so⸗ wohl dem Interesse des Staates, wie jenem des Offiziers zweifels— ohne vortheilhaft sein dürfte.

Großbritannien und Irland. London, 15. März. Das vorgestrige Auftreten Sir C. Napier's im Unterhause er⸗ fährt sowohl von Seiten der „Times“ wie von Seiten des „Exa—

miner“ eine scharfe Mißbilligung. Das ersterwähnte Blatt meint,

eine gründlichere Niederlage, als an jenem Abend, habe er gar nicht erleiden können, und durch die im Laufe der Debatte zu Tage ge⸗ kommenen Aufschlüsse sei der Ruf besonderer Kühnheit und Ent— schlossenheit, dessen er sich bisher noch immer bei Manchen erfreut habe, vollständig vernichtet worden.

In der Oberhaus-⸗Sitzung bom 14ten d. M. lenkte der Earl bon

Shaftesbury die Aufmerksamkeit des Hauses auf den 20sten Bericht

der Gefängniß-Inspektoren und verliest Auszüge daraus, um zu bewei⸗ sen, daß der Zustand der Gefängnisse in manchen englischen Grafschaften ein höchst unbefriedigender sei, und daß wenige Sträflinge dieselbe ver⸗ lassen, ohne an ihrer Gesundheit gelitten oder sich in moralischer Hinsicht verschlechtert zu haben. Earl Granville bemerkt, an manchen der ge⸗ rügten Uebelstände sei die Nachlässigkeit der Gefängniß-Visitatoren und der Lokal-Behörden schuld. Das einzige Mittel, diesen Mißbräuchen ab— zuhelfen, bestehe darin, daß man sie an das Licht der Oeffentlichkeit ziehe, wie das Lord Shaftesbury gethan. Am Schlusse der Sitzung vertagt sich das Haus bis auf Dienstag den 1. April.

In der Unterhaus-Sitzung richtet Baillie an den Premier⸗Minister die Frage, ob er im Stande sei, mitzutheilen, wann die Regierung dem Hause die auf die Zwistigkeiten mit den Vereinigten Staaten be⸗ züglichen Papiere vorlegen werde. Lord Palmerston erklärte, er ver— möge dies nicht genau anzugeben; doch werde es bald nach den Oster— Ferien geschehen. Man sei gegenwärtig damit beschäftigt, sie für den Druck vorzubereiten. Roebuck: Beziehen sich diese Korrespondenzen auf beide Gegenstände des Zwistes, oder nur auf die central-amerikanische Frage? Palmerston: Nur auf die central-amerikanische Frage. Die Papiere, welche die Werbungen betreffen, können wir nicht eher vorlegen, als bis wir die letzte Note des Herrn March beantwortet haben, was bis jetzt noch nicht geschehen ist. Der edle Lord stellt hierauf den Antrag, daß sich das Haus beim Schlusse der Sitzung bis auf den 31. März vertage. Disraeli: Ich benutze diese Gelegenheit, um auf meine gestrige Frage zurückzukommen, auf welche ich eine einigermaßen auffallende, fast möchte ich sagen, ausweichende Antwort erhielt. Es ging gestern in der Stadt das Gerücht, daß sich ein höchst wichtiges Ereigniß in Bezug auf die pariser Konferenzen zugetragen habe, nämlich, daß Preu⸗ ßen zur Theilnahme an denselben eingeladen worden sei und diese Ein⸗ ladung angenommen habe. Im Laufe des Tages nahm diese Nachricht eine bestimmte Gestalt an, und wir erfuhren außerdem, daß Preußen schon so weit gegangen sei, Herrn v. Manteuffel und den preußischen Gesandten in Paris zu seinen Bevollmächtigten bei den Konferenzen zu ernennen. Wenn das sich wirklich so verhält, und ich glaube, daß es sich so der— bält, so sind das Dinge, die sich nicht verheimlichen lassen, was auch immer für ein Veschluß hinsichtlich der Geheimhaltung der Verhand⸗ lungen in der ersten Sitzung der Konferenz gefaßt worden sein mag. Steht doch die Anzeige dabon schon im pariser „Moniteur“, und soll das englische Parlament der einzige Ort sein, wo nichts über diese An— gelegenheit verlauten darf? Es würde mir Jeid thun, wenn ich verneh⸗

men müßte, daß der edle Lord in dem Umstande, daß Preußen jetzt an

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