1856 / 69 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

516 Berliner Börse vom 18. März 1855.

zmtlicher Wechsel-. Fonds- Und Geld-Cours.

Tischhahn - Actien.

greefas el - Corrdrse-.

Anus terda m dito

dito London w G 300 Fr. Wien im 20 FI. F. 150 EI. 2 Augsburg 150 FI. 2 Leibꝛisʒ in Cour. im 14 hl. I 8 kuss 1090 Thlr. 2

823 2

.

*

FrRf. a. M. sidd. W. 199 FI. 2M. 56

Petersburg 100 S. R. .... 3 W.

Fonds- Corse.

Prauss. Ereiw. Anleihe. . ... Stiatsanleihe von 12

dito von

dito von

dito von

dito von . Stiats-Schuldscheine 35 Främienseh. d. Sechdl. à 50 Th. Främ. Anl. v. 1855 a 100 Thlr. 3 FE Ir- und Neum. Schuldvers chr. 37 üer-Deiehbau-0bligationen .. 475 Berl. Stadt-Obligat.

do. 49.

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2

8 ö

r M M

Brief. Geld.

L fandhbriefe.

Posensche do.

Rentenbriefe.

Sa chsis che .. .. ..

Friedrichs d'or

Kur- und Neumärk.:

Schlesis ehe . . . . . . . . Vom Staat garantirte Lit. Beer,, ne,.

3 Westpreuss. . . ..... 3

Kur- und Neumärk.. Pommersche . . . . . . .

Preussische. .. ..... Rhein- u. Westph. .“

Schlesische . . . . ....

Pr. Bk. Anth. Scheine ]:

Andere Goldmünzen HJ

3

Ii. Brief. deld.

= d= =

.

It. Brief. Geld. It. Bries. Gein

Aachen-Düsseld. . 5.35 935 Münster-Hammer .. 4 9425

do. Prioritäts· 4 89 Niederschl-nMlärk.. . 4

do. II. Emission 4 . do. Prioritäts- 4 93 AAachen-Mastricht .. 7 Q *4d0.Conv. Prioritäts-4 922.

do. Prioritäts- 43 2 do. do. III. Ser. 4 Berg. Märkische... 509 do. IV. Serie 5 1022 4d60. Prioritäts- 5 Niederschl. Lweigb. 90 a . Il. Serie 5 1013 19075 0berschleès. Lit. A.

o. (Dortm.-Soest)4 S987 d0. Lit. Berl. Anh. Lit. A. u. B. Q 40. Prior. Lit.

do. Prioritäts-4 855 do. Prior. Lit. Berlin- Hr mhburger. do. Prior. Lit. D.

do. Frigritäts- 4 1027 do. Erigr. Lit. E. 3

do. do. II. Em. 4 Prinz Wilh. (8t. V.) Berlin- Potsd.- Magd. 1155 1145 d. K

do. Prior. Obsig. 4 925 92 do. II. Serie. 5 995

do. do. Lit. G. 43 1060 993 Rheinische. - l53 114

do. do. Lit. D. 4 993 99 ü do. Quitgsb. (25 * E.) Berlin - Stettiner. o. Stamm-) Prior. 4 1153

do. ! hrior, Ohlig. 19143 (do. Prioritats-Oblig. 4 Bres]l. Schw. Frb. alte 1677 do. vom Staat gar. 33

do. do. neue Ruhrort-Cref.-Kreis Cöln- Crefelder. ... 111 Gladbacher . ..... 3 do. Prioritäts- 457 997 do. prioritats. 4 Cöln-Mindener ..... 37 1687 16735. do. II. Serie.. 4

do. 47 Stargar d- Posen. ... 3

do. 6h. do. Prioritits- 4 3.

0. . do. II. Emission 4.

do. Thüringer... 1142. do do. Prior. Oblig. 45 100 do. III. Serie 45 1005 7

do. Wilh. (Cos. Odhg. alte

do. do. neue Matz de. - Halberst.. 2093 208 do. Prioritäts-4 6 lag drh. - Wittenh. 495 go. Prioritäts- 45

*

Prioritats- 5

.

Jichtaimtliche dotiriugen.

He. Brier. Geld.

k- und ausländ.

HEisenb. - Stamm-

Actien und Quit- tungsbogen. ö

Austerdam -Rotterdam Cötlien-Bernhurg Frankfurt- Hanau 35 Frankfurt- Homburg... 3 Cracau-Oberschles. . . . .“ Kiel- Altona Livorno- Florenz Ludwigshafen - Bexbach Mainz-Ludwigshafen. .. Neustadt Weissenburg 4d Mecklenburger 53 Nordb. (Friedr. Wilh. 4 h 9h

Amsterdam- Rotterdam

. It. Brief. Larskoje- Selo pro St. fe. .

Ausl. HPrioritäts- AActi en.

1

Cracau- Obersehlesisehe 4 Fordb. (Friedr. Wilh.) 5 Belg. Oblig. J. de l'Est 4 do. Samhb. et Meuse 4

Kass. Vereins-Bk.-Act.

Geld.

1002

Ausländ. Fonds.

ö

Brauns ch.

Weimar. Bank. . . . . . . . 4 11923 118 Sehwed. OQerebro Pfdbr. . * * . 2 2 3

Oesterreich. Metall.. . 5 S5 Ostgothische do.

Russ. Hamb. Cert. ... 5

do. do. L. B. 206 5. = w

II. Brief, Geld. lif. Brier. Gela Poln. neue Pfandbr. .. 4 do. neueste III. Emiss. 9. 92 9 , , 85

. Bank. . .. . 4 144

3 ZSardin. Engl. Anleihe. do. Bank- Aetirn. . 3 BSardin. bei Rothschild.“ do. National-Auleihe S735 sAamb. Feuer- asse. .. 37 do. 1854 Pr. Anl. 4 1122 1113] do. Staats-Präm. Anl. -

/ Lübceker Staats- Anl.. 4. do. Stiegl. 2. 4. Anl. 4 Kurhess. Pr. Ohl. 40 Th. do. do. 5. Anl. 4 N. Bad. do. 35 FI. . .. do. . Rothsrhild Lst. s. Schaumburg-Lippe do. do. Engl. Anleihe,. 4 . . do. Poln. Schatz-Ohl. 4 8 Span. 395 inl. Schuld. 3 gö. lee,, do. 1 à 355 steigende

.

Der sci. Märkische Prior. 101

Stettiner 1607 a 160 gen. Erestan- Sc⸗iw -FEreib, neue 152 2 1505 gem.

2 187 gem.

a d zem. Berlin Anhalter Litt. . u. B. 1905 2 190 gem.

*

Berlin- Hamburger 1145 2 1147 gem. Berlin- VWilhelmsbahn (Cosel- Oderberg) alte 224 a 228 gem. do. neue 185

Herlim, 18. Mär.

stellten sich die Course vieler Actien niedriger als gestern,

Die Börse war ilhn matter Haliung und

Her linker enge et ad et Ens

vorm 18.

Mãrz

Weizen loco 75 115 Ethlr., S9pfd. gelber 102 BRrihlr. bez. Rotzgen loco S5pfd. 7897 Rihlr. pr. S2pfd. bez, do. S2pfd. 77 Rihli. pr. 82pfd. bez., März 77 765 Rihlr. bez. u. G., 767 Br., Mära-April 76. RKthlr. bez. u. Br, 76 G., Frühjahr 76 - d - 76 Rthlr. ber. u. Br., 755 G., Mai- Juni 755 3 75 Rthlr. bez. u. G., 755 Br., Juni- Juli 727 3 Rthlr. bes., Juli-August 69 68 Rihlr. bez.

Rüböl loco 18 Rthlr. bez. u. Br., 174 G.,

März u. März - April

177 KRihlr. bez. u. G., 1777 Br., April - Mai 1737. 3 Rthlr. bez., Kr. u. L., September - Oktober 147 Rthlr. Br., 143 6G. Spiritus loco ohne Fass 27 - 264 Rihlr. bez., Mära u. März-April

27 Kthlr. bez. u. Br., 27 G., April - Mai 273 3 Kthlr. ben. u. G., 27 Br., Mai- Juni 23 - 277 Rihlr. bez., 28 Br., 273 G., Juni- Juli 28 —–28 Rrhlr. bez. u. G., 285 Br., Jusi- August 28 28 Rthlr. bex.

u. L., 29 Br.

Weiren bei einigem Umsatz ruhi

Hiaoltung billiger verkaust, schliesst

angeboten.

ger. Botzsen, in nachgebender Bübl loco und nahe

Br. Kosel-Oderberger Priorisäts-Obligationen 827, Br.

Termine schwach belgauptet, pr. Herbst entschieden matter. Spiritus billigen verkaust.

Rr IKaag, 18. März, z? Uhr 10 Minuten Nachmitt. (Lel. Dep., d. Staals-Anreige rs, Oesterreichische Bankagten 1013 Er. Freiburger Actien 1667 Br, aduer Emissiou 1523 Br. Obersehlesische Aetien Lit. A. 218 Br. Gberschlesische Actien Lit. B. 1857 Br. Oberschlesi- sche Prioritäts- Obligationen D. 9016 Br. Oberschles. Prioritäts- Obliga- tionen E. 7978 Br. Kosel- Oderbertzer 2245 Br., neuer Emission 154. Nòĩisse- Brieger Acuen 753 Br.

Spiritus pr. Eimer zu- 6 Quart bei S0 pCt. Lralles 124 Rthlir. Br, Weinen, weiss 53 38 Sgr., geib. 50 433 53r. Rotztzen 83 407 Zzr. erste 55 5 Sgr. Hafer 35 42 Sgr.

Die Börse war flau und die Notirungen der Fonds und Actien stellten sich niedriger. , (

Za gzka, 158. März, 1 Uur 46 inuten Harhru tas. (Tel. Den. 4. Sta at · nz eigers) Roggen 74 76, Frühjahis 74, Mai- Juni 74, Juni- Juli 723. Spiritus 135, Frühjahr 137. RKäba 173, April - Mai 17 bez., Sepibr. Ocibr. 15 da.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hofßuchdruckerei.

(Rudolph Decker.) .

Das Abonnement beträgt: Ses Sgr. sür das Vierteljahr ; in allen Theilen der Monarchie ohne Preis- Erhöhung. 9 m *

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Königlich Preusßischer

Alt Pot -Anstalten des In- und Auslandes nehmen gsestellung an, ür Cerlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats- Anzeigers: Mauer⸗Straße Nr. v4. m ,

nzeiger.

Berlin, Donnerstag den 20. März

1856.

Ihre Majestät die Königin haben Allergnädigst geruht, dem Schuhmacher-Meister C. Manaigo hierselbst das Prädikat Allerhöchstihres Hof⸗Schuhmachers zu verleihen.

Berlin, 19. März.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Wilhelm von Preußen ist nach Koblenz abgereist.

Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 13. August 1855 betreffend die Gewährung von Unterstützungen für Militair-Familien während des Kriegs— zustandes.

Ich genehmige das Mir mittelst Ihres gemeinschaftlichen Be⸗ richts vom 26. Juli c. vorgelegte, hier wieder beigefügte Regle⸗ ment (a) über die Gewährung von Unterstützungen für Militair⸗ Familien während des Kriegszustandes und trage Ihnen auf, dasselbe in Stelle der durch die Kabinets-Ordre vom 16. Januar 1836 bestätigten Grundsätze über die Gewährung von dergleichen Unterstützungen zur Anwendung zu bringen.

Erdmannsdorf, den 13. August 1855.

Friedrich Wilhelm.

Für den abwesenden Finanz⸗Minister: von Westphalen. von Raumer. Graf von Waldersee.

An die Minister des Innern, der Finanzen und des Krieges.

2.

. k über die Gewährung von Unterstützungen für Militair— Familien wahrend des Kriegszustandes.

2

Bei eintretendem Kriegszustande“) erhalten die Familien der Offiziere, Mannschaften und Feld⸗-Administrations-Beamten, so lange sie getrennt von ihren Männern oder Vätern leben müssen, Unterstützungen nach den hierunter folgenden Bestimmungen, welche an die Stelle der (§. 329. des Reglements über die Geldverpflegung der Armee im Kriege erwähnten) unterm 16. Januar 1836 Allerhöchst ge⸗— nehmigten Grundsätze treten. ;

Empfangsberechtigung.

Berechtigt zum Empfange der ausgesetzten Unterstützungen sind die Familien der bei der mobilen und immobilen Armee Dienste leistenden, in dem anliegenden Tarife (1) näher bezeichneten Personen“) und zwar:

a) der Offiziere bis zum Hauptmann oder Rittmeister II. Klasse ein— schließlich aufwärts;

b) der mit denselben in gleichen Einkommens-Verhaäͤltnissen stehenden Beamten und Aerzte;

e) der Unterbeamten;

) Confr. §. 34. des Reglements über die Geldverpflegung der Armee im Kriege. .

») Ohne Unterschied, ob dieselben bei dem Eintritte der Mobilmachung bereits in der Armee Dienste leisteten, oder dazu aus Pensions-Beamten⸗ oder Privatverhaͤltnissen 2 herangezogen werden. .

d) der Unteroffiziere und Mannschaften einschließlich der Rekruten, Trainsoldaten und Handwerker (confr. die Bestimmung unter 3. dieses Paragraphen). )

Ausgeschlossen von der Berechtigung zum Empfange dieser Unter⸗ stützung sind dagegen die Familien:

I) der Offiziere, welche nicht zur Kategorie a. gehören; der Beamten, deren Gehalt mit Ausschluß der Feldzulage mehr als 720 Rthlr. jährlich beträgt;“) der Unteroffiziere und Mannschaften einschließlich der Trainsoldaten und Handwerker, welche in Folge der Mobilmachung aus dem Re⸗ serve⸗ und Landwehrverhältniß eingezogen und nach Maßgabe des Gesetzes bom 27. Februar 1850 anderweit unterstützt werden,

N der Privatdiener der Offiziere und Beamten, welche nicht als Train⸗ soldaten gelöhnt werden.

Wenn immobile, am Garnisonorte noch im Genusse des Servises sich befindende Offiziere oder Beamte in Fällen, wo sie abkommandirt, oder sonst aus dienstlicher Veranlassung bon ihren Familien getrennt find, außer ihrem Gehalte Tagegelder ober entsprechende Remunerationen be⸗ ziehen, so bleibt für diese Familien der Unterstützungsanspruch ebenfalls ausgeschlossen. 33

Von den im 8§. 2. unter 2. bis 4. benannten Familien sind indeß zum Empfange der Unterstützung nur berechtigt: 1) Frauen, welche mit ihren Männern in ungetrennter Ehe leben; 2) eheliche Kinder, zu deren Unterhalte der Vater, wenn auch nur theilweise, berpflichtet ist.

Unterstützungen. Die zu gewährenden Unterstützungen bestehen: für die Familien der Offiziere und Beamten in einer Serbis-Unter⸗ stützung; für die nd lien der Unteroffiziere, Mannschaften und Unterbeamten in einer Servis-Brennmaterialien⸗ und Brotunterstützung.

Die Monatssätze, nach welchen die Servis-, Brennmatexialien⸗ und Brot⸗-Unterstützungen zu gewähren sind, gehen aus dem Tarif (8. 2) hervor.

Diejenigen Familien der Unteroffiziere und Mannschaften, welche bei dem Eintritte der Mobilmachung einem Garnisonverbande angehörten und sich in dem Genusse des freien Schulunterrichts für ihre Kinder oder der Kinderschulgelder, so wie in dem Genusse der freien Arzneiverpflegung und ärztlichen Behandlung in Krankheitsfällen befanden, verbleiben in diesem Genusse auch während des Kriegszustandes; wogegen diejenigen Familien, deren Männer oder Väter erst bei der Mobilmachung aus ihren heimathlichen Verhältnissen zum Dienste herangezogen werden, von diesen Benefizien ausgeschlossen find. ö. die §§. 12 bis 14.)

Ser vis⸗Unterstützung. Die Höhe der Servis⸗-Unterstützung richtet sich: ( nach dem Garnisonorte resp. dem Wohnorte (Städte !. und II. Klasse) und nach der Charge oder Sielle des Mannes oder Vaters.

§. z. . ö 2 Verlaͤßt eine Familie den Garnisonort resp. den frühern Wohnort und wählt einen dudern Aufenthaltsort im Inlande, so verbleibt ihr die Servis-Unterstützung nach dem Satze des verlassenen Garnison⸗ oder

frühern Wohnortes.

8 . Nach der Charge oder Stelle des Mannes oder Vaters zerfallen die

) Die Familien der zu d. gedachten Personen, wenn diese bei einer e dn nne, eingezogen sind, ohne dem Reserve—⸗ und Landwehrberhältniß anzugehören, ohne also nach dem Gesetze vom 2. Februar 1850 zum Empfange der den Kreisen auferleg⸗ ten Knterstüßung' berechtigt zu sein, erhalten die ausgesetzten Unter⸗ stützungen auch in dem Falle, wo der Truppentheil 2c, zu dem fie ein- gezogen sind, zeitweise an demselben Orte verbleibt, in welchem die amilie wohnt.

8 e) Es macht hierbei keinen Unterschied: ob das Gehalt ganz aus dem Militair-Fonds oder aus einem Civil⸗Fonds oder zum Theil aus

letzterem bezogen wird.

K— l— 6 8 n 8 i