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Charge
M der Kategorieen.
Monatssätze.
A. Der Servis⸗Unterstützung.
in einer Stadt
2. od. 3. Klasse
und auf dem Lande.
, , , w , .
Bezeichnung der Familien nach der
in einer Stadt oder Stelle des Mannes oder Vaters.
1. Klasse.
B. der Brod Unterstütz ung.
6
lien⸗Unterstützung während der
5 Wintermonate
vom 1. November
bis Ende März.
.
1
er
1
2
Ja. Die Frau
eines
*
1
dasselb .
eines
eines Unterarztes
b. Für ein
a. Die F
tegorieen 4 und 5 gehört Sattlers „Büchsenmachers Kurschmids jeden Militairs, welcher nach dem Kriegs— Verpflegungs⸗Reglement zur Zahl der
Ober⸗Bäckers Ober⸗Schlächters Ober⸗Maurers Handwerkers ] Lazarethgehülfen bei Krankenwärters „Postillons bei einem Feldpost⸗Amte b. Ein jedes Kind dieser Kategorie, bis dasselbe das vierzehnte Lebensjahr zurückgelegt hat.. .. 6 ö 5
Roßarztes Küsters
mentenmachers Revier⸗Aufsehers
. bei den Feldposten
Lazarethen ....
Feuerwerkers
Unteroffiziers als etatsmäßiger Schrei— ber bei den mobilen Truppen, beim Kommando des Train-Bataillons, bei
q
der Inspection der Ersatz-Eskadrons,
bei den interimistischen Festungs-In— spectionen, beim Kommando der immo-5 3
bilen Artillerie, beim Kommando der Artillerie⸗Kriegsbesatzung, bei den stell— vertretenden Stäben der Landwehr⸗ Bataillone, bei den Ersatz⸗Besatzungs— und immobilen Feld⸗-Truppen
Apotheken⸗Handarbeiters bei den Feld— Lazarethen jedes Kind dieser Kategorie, bis e das vierzehnte Lebensjahr zurückgelegt
. 2 6 2 2 2 8 *
ö *
rau — Unteroffiziers, welcher nicht zu den Ka⸗
Mannschaften gerechnet wird Ober⸗Schmieds J bei den Proviant-Ko⸗„ Handwerkers lonnen
bei den Feld-⸗Bäckerei⸗ .
den Feld ⸗La—⸗ zarethen
sbis zum zurückge⸗ oder den Geldbe⸗
legten 14. Lebens- trag dafür nach
jahre 2 Stück stom⸗ dem jedesmaligen 1
Fassendieners bei der Corps-⸗Kriegs— ; gasse . 1 . !. chirurgischen Instru⸗ bei den Feld—
J
11
misbrote a 6 Pfd. oder 9 Pfd. Mehl oder den Betrag der zur Zeit des Empfanges bestim— mungsmäßig zu⸗ lässigen Vergütung
in baarem Gelde.
zu 4. 5. 6.
( Brennmateria⸗
Lokalwerthe, so⸗ fern die Familie nicht verpflichtet wird, sich Raff⸗ und Leseholz einzu⸗ sammeln.
a) Die Frau jeder
dieser Kategorieen 4 Stück Kommis⸗ brote à2 6 Pfund oder 18 Pfd. Mehl oder den Betrag der zur Zeit des Empfanges bestim mungsmäßig zuläs⸗ sigen Vergütung in baarem Gelde.
b) Ein jedes Kind derselben Kategorie bis zum zurückge— legten 14. Lebens— jahre 2 Stück Kom— misbrote à 6 Pfd. oder 9 Pfd. Mehl, oder den Betrag der zur Zeit des Em— pfanges
bestim⸗
mungsmäßig zuläs⸗ sigen Vergütung in baarem Gelde.
zu 4 5. 5. Jede Familie ins⸗ gesammt 3 Klafter hartes Knüppel⸗ holz, oder das ortsübliche Surro⸗ gat (efr. §. 11.) entweder in natura oder den Geld⸗Be⸗ trag dafür nach dem jedesmaligen Lokal-Werthe, so— fern die Familie nicht verpflichtet wird, sich Raff⸗ und Leseholz einzu— sammeln.
X —
wehr ⸗ Verhältniß eingezogen sind, und welche daher nach Maßgabe des Ge— setzes vom 27. Fe⸗ bruar 1859 ander⸗ weit Unterstützung zu empfangen ha— ben, sind zum Em⸗ pfange der neben— gedachten Unter— stützung nicht be⸗ rechtigt. Bemerkung zur Ka⸗ tegorie
4. bis 6. inclus.
Diejenigen Fami⸗ lien dieser Katego— rieen, deren Väter aus dem Reserve⸗ und Landwehr⸗Ver⸗ hältniß eingezogen sind, und welche daher nach Maß— gabe des Gesetzes vom 27. Februar 1850 anderweit Un—⸗ terstützung zu em— pfangen haben, sind zum Empfange der nebengedachten Un— terstützung nicht be⸗ rechtigt.
ad 5. Sind von einer Familie nur 1, 2 oder 3 mutter⸗ lose, zum Empfange der Unterstützung berechtigte Kinder
vorhanden, so em⸗
pfangen sie zusam— men den Servbissatz zu Ha. und es fällt dagegen die Servis⸗ Unterstützung nach dem Satze 5b. weg.
ad 6. Ist von einer Familie nur 1 mutterloses, zum Empfange der Un— terstützung berech⸗ tigtes Kind vorhan— den, so empfängt es den Servissatz zu Hz.
Anlage 2. — —
Namentliches Verzeichniß
Für diejenigen
Die Familie ist
rechtigt zum Empfange
also be⸗
derjenigen Militair-Familien, welche das . te Bataillon des „ten In— fanterie-⸗Regiments bei seinem am „ten erfolgenden Abmarsche in der Garnison N. N. zurückläßt, und die zu den Familien- Unterstützungen während der Abwesenheit der Männer und resp. Väter berechtigt sind.
Angabe, ob der Mann
hefrau
Gegenwaͤr⸗ tiges Alter
der Kinder.
Name ] Charge
des
Mannes oder resp. Vaters.
selben. Angabe, wann jedes Kind
desselben. Namen der Kinder des⸗
Laufende Nummer. Vornamen der E geboren ist. selbst mige S kasernirt einquartirt
Männer und resp. Väter, welche selbst eingemiethet waren, wird die Mieths— Entschädigung liquidirt bis
der Serbis⸗Unterstützung
vom
der Brot-Unterstützung vom
Familie sich im Ge— der Kinderschulgelder befunden hat.
Unterstüßzung vom
Ob die
der Brennmaterialien— nusse
Bis wohin die Kinderschul—
r an selbige also
chem Zeitpunkte Kin—⸗ ernerweit zu zahlen bleiben.
gelder für solche liquidirt sind. Von wel
ö
Bemerkungen.
N. N. den ..
N. N. Commandeur.
Die Richtigkeit vorstehender An— gaben wird hierdurch bescheinigt.
ten
„tes Bataillon des .. ten In⸗ ,
N. N. Zahlmeister.
521
Schema zur Quittung. Anlage 3.
buchstäblich sind mir für den Monat und zwar: an Servis⸗Unterstützung ᷣ. . für mich , 0 Rthlr. 0 Sgr. 0 Pf. für meine 0 Kinder à
0 Sgr. 0 Pf 0
D 0 Rthlr. 0 Sgr. O Pf. an Brod⸗Unterstützung für mich 4 Stück Kommisbrode à6 Pfd. zu O Sgr. 6 FR, 00 Rihlr ⸗6 Sgr. 0 Pf für meine 0 Kinder à 2 Kommisbrode zusammen O Kom— imisbrode à6 Pfd. . zu O Sgr. 0 BB 2 2
— b . 1
gewährt werden.
an Brennmaterialien-Unterstützung für mich und meine Kinder z Klafter hartes Knüppelholz in baarem Gelde 0 9 zusammen wie oben F Rthlr. J Sgr. 0 Pf. . J . heute richtig gezahlt worden, worüber diese Quittung. Ort und Datum Name Frau des Unteroffiziers NJ. N. vom .. ten Bataillon ten Infanterie⸗Regiments.,
Die Richtigkeit vorstehender Namensunterschrift bescheinigt mit dem Bemerken, daß die Frau N. N. ... (und ihr resp. ihre Kinder . N noch am Leben ist (find) und im Monat N. N. ihren Wohnsitz in N. N. gehabt hat (haben). Ort und Datum.
. . Orts- resp. Polizei⸗Behörde. NB. Eine Quittung Namens mutterloser Kinder wird mit den ent⸗ sprechenden Abänderungen ausgestellt.
Liquidations⸗Schema. — —
Für den Fall diese Kompetenzen in Gelde
Anlage 4. — . ö . — —— Li guid atis n
im Monat
. 8. . gezahlten Familien⸗Unterstützungen.
über die ben de
Des Mannes oder Vaters
zurückgelassene Familie,
Charge ö bestehend aus 4 wohn⸗ Frau. Kinder. haft in , D Regimentirte Sffiziere und Militair⸗-Beamte. Aerzte, Zahlmeister.) . B. Mannschaften vom Feldwebel abwärts. C. Nichtregimentirte Offiziere und Militair-Beamte.
Name. oder
Stelle.
Datum der Anweisung.
Die Zahlung ist erfolgt auf * Anweisung der Königlichen Provinzial-Intendantur des Zeit, für welche die Unter— stützung gezahlt worden.
Behörde, Truppen⸗ theil, Administration.
— Der Beläge Nr.
— —
—
Offiziere,
Betrag der gezahlten
Brenn⸗ mate⸗ rialien⸗
Bemerkungen.
Serbis⸗ Brod⸗
a der gezahlten
Unterstützungen
Summ
Unterstützung.
,,,
.
— *
9 .
1) Die Kolonnen 5 und 6 sind nur bei denjenigen Familien auszufüllen, welche zum Em⸗ pfange der Brodunterstützung P berechtigt sind. (Nr. 4, 5 und 6 des Tarifs.)
Die Beläge sind möglichst nach Maßgabe der Zahlungs-An⸗ weisungen und der in letz— teren beobachteten Reihen⸗ folge zu ordnen. Abweichungen von den An⸗ weisungen sind am Rande zu erläutern.
Wenn Familien die Brod⸗ oder Brennmaterialien⸗Un⸗ terstüßzung in natura erhal⸗ ten, 3 ist hier anzugeben, bei welcher Behoͤrde der Em⸗ pfang dieser Kompetenzen stattfindet.
D
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Den Schmiedemeistern Gebrüdern Friedrich und Rein⸗ sᷣ rd Bender zu Wiesbaden ist unter dem 17. März 1856 ein atent . auf einen durch Modell in seiner ganzen Zusammensetzung als neu nachgewiesenen Wendepflug, ohne Jemand in Be⸗ nutzung bekannter Theile zu hindern, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staates ertheilt worden.
Abgereist: Der Erb- Schenk im Herzogthum Magdeburg, Kammerherr Graf vom Hagen, nach Möckern.
Berlin, 19. März. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: Den Königlichen Stallmeistern Schönbeck J. zu Potsdam und Geim zu Berlin die Erlaubniß zur Anlegung des ihnen verliehenen, dem Herzoglich Sachsen⸗Ernestinischen Haus—⸗ Orden affiliirten Verdienst-Kreuzes zu ertheilen.
Nichtamtliches. Charlottenburg, 19. März.
Preußen. Des Königs
Maje stät begaben Sich gestern früh 8 Uhr per Eisenbahn nach
Potsdam, besichtigten daselbst die Leib⸗Compagnieen des 1. Garde⸗ Regiments zu Fuß und des Regiments Garde du Corps, empfingen demnächst im Königlichen Schlosse den Militair-Vortrag, gaben um 3 Uhr ein Diner und kehrten mit dem 5 Uhr Eisenbahnzuge nach Berlin resp. Charlottenburg zurück.
Koblenz, 17. März. Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen traf am Sonnabend, und Höchstdessen Sohn, Prinz Friedrich Wilhelm Königliche Hoheit, gestern wieder hier ein. (Kobl. 3.)
Sachsen. Meiningen, 16. März. In der vorgestrigen Sitzung des hiesigen Landtages wurde der vom Staatsministerium eingebrachte Gesetz-Entwurf über die Verbesserung des Dienst⸗ einkommens der Volksschullehrer ohne Modification angenommen. Nach diesem Entwurfe soll in den größeren Städten die höchste Besoldung 400 Fl., die niedrigste 360 Fl., in kleineren Städten von 3— 4000 Einwohnern die höchste 350 Fl., die niedrigste 300 Fl., in den übrigen Städten aber 300 Fl. resp. 250 Fl. betragen, während auf dem Lande die höchste Besoldung auf 275 Fl., die niedrigste auf 200 Fl. erhöht und den Schulgehülfen in größeren Städten 200 Fl. und in kleineren Städten so wie auf dem Lande 1650 Fl. Remuneration gegeben werden soll. (L. Z.)
Die „Weimarische Zeitung“ veröffentlicht über das Befinden Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs folgendes Bulletin: Weimar, 17. März. Die Nacht war viel ruhiger, das Fieber hat noch mehr abgenommen und der Zustand ist sehr befriedigend.
Dr. Huschke.
Baden. Karlsruhe, 16. März. In der gestrigen Sitzung der Ersten Kammer wurde der Gesetz-Entwurf, die Ab⸗ änderung verschiedener Bestimmungen der Gemeinde⸗Ordnung, insbesondere die Bestreitung der Gemeindebedürfnisse betreffend, mit 17 gegen 3 Stimmen angenommen. (Bad. Ldsz.)
Oesterreich. Wien, 18. März. Die „W. Ztg.“ ver⸗ öffentlicht heute im amtlichen Theile, daß Se. Majestät der Kaiser mit Allerhöchster Entschließung vom 25. Januar l. J. an die Stelle des bisherigen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers am päpstlichen Stuhle, Grafen Moriz Esterhazy, in gleicher Eigenschaft den Gesandten am Königlich großbritannischen Hofe, Grafen Franz Collore do, ernannt, ferner mit Allerhöchster Entschließung vom 7. d. M. den bisherigen Gesandten in München, Grafen Rudolph Appony, nach London und den dermaligen Ge—⸗ sandten in Kopenhagen, Grafen Ermund Hartig, als solchen an den königl. baierischen Hof versetzt hat. .
Belgien. Brüssel, 17. März. Der König ist heute Mittags mit einem Extra⸗Bahnzuge in Begleitung eines Adjutan⸗ ten, eines Ordonnanz⸗Offiziers und seines Arztes nach Ostende ab⸗ gereist, wo er sich heute Abends nach England einschiffen wird.,
Großbritannien und Irland. Lon don, 17. März. Der amerikanische Gesandte, Herr Buchanan, hatte vorgestern eine Audienz bel der Königin und überreichte sein Abberufungs— Schreiben. . .
Die Blätter veröffentlichen heute einen langen Berichi des General ⸗Kommissars (Chefs der Intendantur) auf der Krim, Herrn Filder, in welchem derselbe sich gegen die in dem Berichte der Krim-Kommissare M'MNeill und Tulloch enthaltenen Anschuldi⸗ gungen zu vertheidigen sucht. Oberst Wetherall, der General- Direktor des Landtransports auf der Krim, ein Sohn des General⸗ Adjutanten, ist durch den Telegraphen nach England beschieden worden, um als Zeuge vernommen zu werden, und Viscount
Hardinge hat mehreren gegenwärtig auf Urlaub in England be⸗