1856 / 71 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

532 Berliner Börse vom 20. März 1856.

Fisenhahn · Actien.

I mssscher Nechsel-, Fonds- und geld (Cours.

Brief. Geld.

vwechgel- Corrs e. Pfandbriefe.

Amsterdam. ..... 2650 Hl. z Kur- und Neumärk. t 250 RHI. ; Ostpreussisehe

Pommersche

do. n . Schlesische. .. .. . . . Vom Staat garantirte e , . g Westpreuss. . ......

, , , .

Wien im 20 FI. F. 150 EI.

Augsburg. ...... 50 FI.

Leipzig in Cour. im 14 ThlI. uss 100 Thlr

Frkf. 2. M. sidd. W. 1090 I.

Petersburg 100 S. R

& ? MC er

Cx b dM MN N

Rentenbriefe.

Kur- uud Neumärk. Pommersche . . . . ... Posensche Preunsische

Rhein- u. Westph. . Sächsische ... ...... Schlesische . . .. .. ..

Pr. Bk. Anth. Scheine

Friedrichsdꝰ or Andere Goldmünzen .

Fonds - Conroe.

Preuss. Freiw. Anleihe Staatsanleihe von 1850

dito

dito

dito

dito Staats Schuldscheine Prämiensch. d. Sechdl. à 50 Th. Präm. Anl. v. 1855 2 100 Thlr. Kur- und Neum. Schuldvers chr. Oder-Deichbau-0Obligationen .. Berl. Stadt-Obligat. ...... ....

do. do.

1

pf. Brief. Geld kriel. Geld.

7 ricr dci. AMinster-Hammer .. Niederschl. Märk. . . do. Prioritat s- do. Conv.Prioritãts- do. do. III. Ser. do. IV. Serie Niederschl. Zweigb. z[Oberschles. Lit. A. ; Lit. Prior. Lit. Prior. Lit. Prior. Lit. Prior. Lit. E. Prinz Wilh. (St. V.) do. Prioritäts- do. II. Serie.. Rheinische do.Quitgsb. (26596 E.) do. (Stamm-) Prior. do. Prioritäts-0Oblig. do. vom Staat gar. l503 Ruhrort-Cref.- Kreis 110 199 Gladbacher Q 9833 d40. Pxioritats- do. II. Serie.. Stargard- Posen. . .. do. do. II. Em. do. Prioritãts- J do. II. Emission do. III. Emission 4 Thüringer do. IV. Emission 3 903 do. Ker bing. Düsseldorf-Elberf. . do. III. Serie do. Prioritäts- 4 Wilh. ( os. Odhg. ) alte do. Prioritäts- 5 do. neue Magdeb. Halberst.. do. Prioritats- , do. Prioritäts- 4

Aachen-Düsseld. . . . do. Prioritãäts- do. II. Emission Aachen-Mastricht .. do. Prioritäts- Berg. Märkische . . . do. Prioritãats- do. do. II. Serie do. (Dortin. Soest) Berl. Anh. Lit. A.u. B. do. Prioritäts- Berlin- Hamburger. do. Prioritats- do. do. II. Em. Berlin- Eotsd. Magd. do. Prior. Obsig. do. do. Lit. C. do. do. Lit. D. Berlin - Stettiner . .. do. Prior. Oblig. Bresl. Schw. Frb. alte do. do. neue Cöln- Crefelder. . . . do. Prioritäts- Cöln- Mindener do. Prior. Oblig.

ar ge 68623 10627 101.

23 n . e r . .

n= =

ia

ö

80

138

1 ,

8 .

8

1

21 * .

34 8 ö

Nichtamtliche Votirungen.

lif. Brief. Geld. If. Brief. Geld.

In- und ö Larskoje - Selo pro St. fe.

FEisenb. - Stamm- 366 Actien und Quit- 5 tungsbogen.

Prioritäts- Actien.

Amsterdam - Rotier dam 4 Cracau- Oberschlesische 4 Nordb. (Friedr. Wilh.) 5 heig. Oblig. J. de Tksis do. Samb. et Meuse 4

863 M

Amsterdam - Rotterdam Cöthen- Bernburg Frankfurt- Hanau Frankfurt- Homburg. . . Cracau-Oberschles. . . .. Kiel- Altona Livorno- Florenz Ludwigshafen - Bexbach AMainz- Ludwigshafen. .. Neustadt Weissenburg Mecklenburger

1

Kass. Vereins-Bk. Act. 4

5 1RIIII1

S

Foln. neue Pfandbr. .. do. neueste III. Emiss. do. Part. 500 FI. . ..

Schwed. OQerebro Pfdbr.

Ostgothische do.

Sardin. Engl. Anleihe.

Sardin. bei Rothschild.

Hamb. Feuer-Kasse. . .

do. Staats-Präm. - Anl.

Lübecker Staats- Anl..

Kurhess. Pr. Obl. 40 Th.

R. Bad. do. 35 FI. . . .

Schaumburg - Lippe do.

,

r. 3960 inl. Schuld.

O. 1 2 330 8teigende

Ausländ. Fonds.

Braunschw. Bank Weimar. Bank Oesterreich. Metall . . .. do. engl. do. Bank-Aectien . .. do. Nation al-Anleihe do. 1854r Pr. - Anl. Russ. Hamb. Cert. ... do. Stiegl. 2. 4. Anl. do. do. 5. Anl. do. v. Rothschild Lst. do. Engl. Anleihe. do. Pon. Schatz-Obl. do. do. Cert. L. A. do. do. L. B. 200 FI.

1

=

M C E M . m ne. C M , 2

Nordb. (Friedr. Wilh.)

Präm.· Anl. v. 1855 à 100 Thlr. 1135 2a gem. Bergisch-Märkische 89 a 89 gem. Berlin- Anhalter Liti. A. u. B. 1883 2 187 gem. Berlin- Stettiner 158 2 156 gem. MNiederschles. Lweigbahn 87 a 88 gem. Ruhrort-Grefeld-Kreis Gladbacher 98 a 96 gem. Wilhelmsbahn (Cosel̃

Oderberg) alte 240 a 244 gem. do. neue 194 a 196 gem.

d r

Herlim, 20. Märr. Das Geschäft war in Eisenbahn-Actien nicht sehr bedeutend, und erfuhren die Course sehr wenig Veränderungen.

KHerlimer Gi etrelidehäörs e . vom 20. März.

Weizn loco 80 115 Rthlr. ß

Rotten loco Sa 85pfd. 76 Rihlr. pr. S2pfd. bes., März 745 - 74 Rihlr. beg. u. Br, 733 G., März-April ebenso, Frühjahr 747 - 737 Rthlr. bez. vu. Br. 73 G., Mai- Juni 35 - 725 Rihlr. bez. u. G., 727 Br., Juni-Juli 70 - 69 Rihlr. bez. u. Br, 68 Ge, Juli-August 655 65 Rihlr. bez. u. G., 6563 Br.

Gerste, grosse 52 - 56 Rihlr.

Hafer loco 31 - 343 Rihlr.

Erbsen 76 - 84 Rihlr.

Käbsl loco 1735 KRöhlr. Er., März u. März- April 17 Rihlr. Br., 178 G., April- Mai 175 Rihlr. bez. u. G., 173 Br., September- Obkiober 145 1 —* Rthlr. bez. u. Br., 1454 G6.

Spiritus loc oline Fass 263 26 Rthlr. bez., März u. März- April 26 Kthlr. ber,, Br. u. G. April-Mai 26 - Kihlr. ber. u. Br., 26 G., Mai- Juni 265 3 Rihlr. ber., 26 Br., 205 G., Juni - Juli 2b) 27 2 u. G., 27 Br., Juli - August 28 273 Rthlr. bez. u. G.,

Weinen mehr angeboten. Roggen ferner weichend, schliesst sehr P

*

flau. Rüböl loco und nahe Termine billiger verkaust, Herbstlieserung schwach behauptet. Spiritus wie Rotzgen.

Aren lan, 20 März, 4 Uhr Minuten Nachmitt. (Tel. Dep. d. Staats Anzeigers.) Oesterreichische Banknoten 102 Er. Rreiburger Actien 1635 G., neuer Emission 1497 G. Oberschlesis che Actien Lit. A. 217 Br. Oberschlesische Actien Lit. B. 1865 Br. Ob ers chlesi- sche Prioritäts- Obligationen D. S944, Br. Ob erschles. Prioritäts-Obliga- tionen E. 7927 Br. Kosel-Oderberger 2375 G., neuer Emission 1903 6. ö. , Prioritãts- Obligationen 893 Er. Neisse- Brieger Actien

Br.

Spiritus pr. Eider zu 60 Quart bei 890 pCt. Tralles 1227 Rthlr. Meizen, weiss. 53— 138 Sgr., gelb. 50 - 433 Sęr. Roggen 92 0b Sgr. Gerste 75 Sgr. Haser 35 - 42 Sgr.

ö Die Börse war matt und nur Oderberger zu hökeren Coursen be- gehrnt.

Stettim, 20. März, 1 Uhr 40 Minuten Nachmittags. (Tel. Dep. d. Staats · Anzeigers. Weizen flau. Roggen 723 72 bez., Frqähjanmr 725 Br., 72 G., Mai-Juni 723 - 72 bez., Juni-Juli 71 Br., 70 G., Juli= Außtzust 674 ber. Spiritus 135 bez., Frähjahr 133 Br., 137 G., Juni- Juli 134 bez. Räb] 167 bez., April - Mai 178 bez., Sepi. - Okt. 14

nominell.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der , . Geheimen Ober ⸗HKofbuch druckerei.

(Rudo

'

ph Decker.)

in allen Theilen der Monarchie ohne Preis Erhöhung.

Staats-

Das Abonnement beträgt: P 8 = a. renßischer für das vierteljahr . 8 2 * a *

Alle Host⸗Anstalten des An- und Auslandes nehmen gestellung an, sür Gerlin die Expedition des König! Preußischen Staats-⸗Anzeigers:

Mauer⸗Straste Nr. 34.

M 71.

Berlin, Sonntag den 23. März

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Geheimen Ober-Baurath Severin zu Berlin den Stern

zum Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, dem Hof⸗

Maler Sixtus Jarwart zu Bayreuth und dem Feldwebel Lieu— tenant Müller bei dem Kadettenhause zu Wahlstatt, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, so wie dem penstonirten Zoll-Einnehmer Gottlieb Loose zu Gurzno im Kreise Strasburg, und dem Pulver⸗ Arbeiter Joseph Roesler bei der Pulverfabrik zu Neisse, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen;

Den Provinzial-Steuer-Secretair Hertz sch in Breslau zum Rechnungsrathe, fo wie die Ober⸗-Steuer-Inspektoren Behmer in Rheine, Goecke in Stettin und Uhles in Frankfurt a. d. O. zu Steuerräthen zu ernennen.

Gesetz vom 10. März 1856 betreffend das Ver⸗

fahren gegen ausgewanderte Militairpflichtige

und gegen beurlaubte Landwehr männer, welche ohne Erlaubniß auswandern.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von

Preußen ꝛc. ꝛc. verordnen, unter Zustimmung der beiden Häuser des Landtages

Unserer Monarchie, was folgt: .

Das Verfahren gegen Personen, welche ohne Erlaubniß die

Königlichen Lande verlaffen und sich dadurch dem Eintritt in den

Dienst des stehenden Heeres zu entziehen suchen, ingleichen das Ber⸗

fahren gegen beurlaubte Landwehrmänner, welche ohne Erlaubniß auswandern (5§. 110 des Strafgesetzbuches), regelt sich nach den Vorschriften über das Verfahren in Untersuchungssachen.

Dabei kommen jedoch folgende Bestimmungen zur Anwendung:

. Von dem Verfahren gegen ausgetretene Militairpflichtige. . / Den mit der Kontrole der Militairpflichtigen beauftragten Ver—

angeordneten Revisionen nicht gestellen oder welche als abwesend

mündern anzustellen. 8 Sind diese Erkundigungen fruchtlos oder ergiebt sich in Folge derselben, daß ein Milttairpflichtiger die Königlichen Lande ohne

Erlaubniß verlassen hat, so hat die Landes- Polizei⸗Behörde auf Grund der ihr einzureichenden und erforderlichen Falls zu ergän-

zenden Verhandlungen eine Erklärung dahin auszustellen:

1) daß der Militairpflichtige sich zu den von der Verwaltungs-⸗

behörde angeordneten Revistonen nicht gestellt,

2) daß der Aufenthaltsort desselben im Inlande nicht ermittelt

worden, und

3) daß der angestellten Erkundigungen ungeachtet sich keine Um-

stände ergeben haben, welche die Annahme ausschließen, daß

der Militairpflichtige die Königlichen Lande ohne Erlaubniß

verlassen und sich dadurch dem Eintritt in den Dienst des

stehenden Heeres zu entziehen gesucht habe. 364

s , Die Erllärung der Landespolizei⸗Behörde ist dem Staats anwalt bei dem Gericht des letzten Wohnsitzes oder des letzten gewöhnlichen

wendung.

Aufenthaltsorts zu übersenden. Auf Grund derselben ist von dem Staatsanwalt sofort die Beschlagnahme des Vermögens, nach Maß⸗ gabe des §. 110 des Steafgesetzbuches, zu beantragen und die Ein⸗ leitung des Strafverfahrens mittelst öffentlicher Vorladung herbei zuführen.

8. 5.

Das Verfahren kann gleichzeitig gegen verschiedene Personen gerichtet werden und die Verhandlung gegen die zugleich vorgela— denen Personen ungetrennt .

8. 6.

In Bezug auf die Vorladungen der Beschuldigten und die Zustellungen an dieselben kommen die Vorschriften der Artikel 46 bis 60 einschließlich des Gesetzes vom 3. Mai 18562, betreffend die Zusätze zu der Verordnung vom 3. Januar 1849, und im Bezirke des Appellationsgerichtshofes zu Cöln die Vorschriften der Artikel 10 bis 13 einschließlich des Gesetzes vom 11. Mai 1855, die Ab- änderung einiger Vorschriften über das gerichtliche Verfahren be⸗ treffend, zur Anwendung. Dem Beschuldigten ist jedoch, falls sein Aufenthaltsort bekannt ist, Abschrift der Vorladung durch die Post zu über senden. Eines en, bedarf es nicht.

In dem Termine zur mündlichen Verhandlung und in dem weiteren Verfahren mit Einschluß der Einlegung der Rechtsmittel ist die Vertretung des nicht erschienenen Beschuldigten gestattet.

Als Vertreter sind zuzulassen:

1) diejenigen, welche als Vertheidiger aufzutreten befugt sind; 2) Vormünder, Verwandte in auf und absteigender Linie, Ehe⸗ frauen und Geschwister der Beschuldigten, ohne daß es für

dieselben einer ausdrücklichen Vollmacht bedarf. 8. 8.

Die Verurtheilung erfolgt auf Grund der, von der Landes⸗ polizei⸗Behörde ausgestellten Erklärung, falls nicht erwiesen wird, daß der Beschuldigke die Königlichen Lande nicht ohne Erlaubniß verlassen habe, oder daß Umstände vorhanden seien, welche die An⸗

nahme ausschließen, daß er sich dadurch dem Eintritt in den Dienst

des stehenden Heeres zu entziehen gesucht habe. ö. , Bedarf es zur Aufnahme des hierüber zugelassenen Beweises einer Vertagung der mündlichen Verhandlung, so ist die Sache von den übrigen, gleichzeitig verhandelten zu trennen und zum

waltungsbehörden verbleibt die Verpflichtung, über den Aufenthalts- besonderen Abschluß zu bringen.

rt derjenigen Militairpflichtigen, welche sich bei den von Ihnen et st, ö . en Gründen als zweckmäßig ergiebt. H angemeldet werden, sorgfältige Erkundigungen, insbesondere bei den II. Von dem Verfahren gegen beurlaubte Landwehr⸗

betreffenden Ortsbehörden, bei den Verwandten und bei den Vor-

Dasselbe findet statt, wenn die Trennung sich aus anderen

männer, welche ohne Erlaubniß auswandern. . Die Einleitung des Verfahrens gegen beurlaubte Landwehr⸗

r n j , s fe Er⸗ männer, welche ohne Erlaubniß auswandern, geschieht auf die Er klärung der Landespolizei-Behörde:

I) Faß der Aufenthalt des Landwehrmannes im Inlande nicht ermittelt, ö. . 2) daß ihm eine Erlaubniß zur Auswanderung nicht ertheilt worden, et sich keine n 3) daß der angestellten Erkundigungen ungeachtet sich keine Um= stände ergeben haben, welche die Annahme ausschließen, daß er ausgewandert sei. 8 . 1 gt auf Grund dieser Erklärung, wenn he Umstände erwiesen werden. 5, 5, 7 und 9 auch hier An—

Die Verurtheilung erfo nicht derselben entgegenstehende Im Uebrigen? finden die 88. 4,

II. Schlußbestimmungen. §. 12. Alle diesem Gesetze entgegenstehenden Vorschriften, insbesondere