. 620 Berliner Börse vom 4. April 1856.
Kö ice, ffecrscs, Tonds. und Geld- (ours.
Eisenbahn · Actien.
Frier. Geld.
VWechsei- Corrs · E fandbriefe.
1425 gkKur- und Neumärk.
1414 Ostpreussische
1652 Pommersche
; 15695 Posensche
6 225 5 do. Soꝝ Sou Schlesische 3
Vom Staat garantirte
HU
Westpreuss. .....
300 Er. ö
Wien im 20 FI. F. 150 FI. 994 Augsburg 160 RHI. 102 Leipzig in Cour. im 14 Thl. S8 1- * uss 100 Thlr 2M. 99 Frkf. a. M. südd. W. 100 I. 656 20 Petersburg 100 S. R W. 1043
Rentenbriefe.
Kur- uud Neumärk. Pommersche Posensche Preussische. . . . .... Rhein- u. Westph. . SðSãchsis che ...... . .. Schlesische. . . ... ..
Pr. Bk. Anth. Scheine
Friedrichsd' or Andere Goldmünzen
25 Thlr. ......
Fonds- Conmrs e.
Preuss. Freiw. Anleihe Staatsanleihe von 18650
dito
dito von 1854
dito von 1855
dito Staats- Schuldseheine Primiensch. d. Sechdl. à 50 Th. Präm. Anl. v. 1855 à 100 Thlr. Kur- und Neum. Schuldvers chr.
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Lf. Brief. Geld.
Ic. Geld. Lf. Brief. deld. Aachen-Düsseld... 33 2; Münster Hammer.. 4 do. Prioritats- Niederschi. Märk.. 4 do. II. Emission S884 do. Frioritäts- 4 x Aachen-Mastricht..— 643 63 do. Conv. Prioritats- 4 do. Prioritäts- 4 . do. do. III. Ser. 4 932 Berg. Märkische... do. HV. Series 102 101 do. Erioritäts- 5 Noedersehl. Lweigb. — 90 893 do. do. II. Serie õ Obersehles. Lit. A. — 2107 2097 do. (Dortm. Soest) do. Lit. B. 3 — — Berl. Anh. Lit. A.u. B. — do. Prior. Lit. A. 4 — 922 do. Prioritäts- 4 do. Prior. Lit. B. 3 Berlin- Hamburger. do. Prior. Lit. D. 4 do. Prioritäts- do. Prior. Lit. E. 37 do. do. II. Em. Prinz Wilh. (St. Y) — . do. in i,.
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do. Prior. Ob do. II. Serie.. 5 do. do. Lit. Rheinis ehe do. do. Lit. D. do. uitgsb. (266. - Berlin - Stettiner... do. (Stãmm-) Brior. do. Prior. Oblig.
do. Prioritats- Oblig. Bresl. Schw. Frb. alte
do. do. neue
do. vom Staat gar. 35
Ruhrort: Cel. Kreis 1293 Cöln- Crefelder... 3 do. Prioritäts- 4 98 do.
Gladbacher Prioritãts - 45 13a Con- Mindener ö do. II. Serie.. 4 10 Erior. Oblig. 9 Stargard - Posen... 35 ö. do. II. Em. do. FPrioritäts- 4 do. g0z do. II. Emission 45 . III. Emission Thüringer. .. ...... — IV. Emission do. rio. Gbiig. 1] Düsseldorf-Elberf. . do. Ill. Serie 4 do. Prioritäts- Wilh. (Cos. Odhg. alte - do. Prioritãts- do. neue — AMagdeb. Halberst. . do. Frioritãts- Magdeb. - Wittenb. .
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do. Prioritäts-
Michtamtliche Notirungen.
If. Brief. Geld.
lf. Brief. Geld. Larskoje - Selo pro St. fe. — —
In- und ausländ.
Ir võrĩer. Gcsd. Poln. neue Pfandbr. .. do. neueste III. Emiss. do. Part. 500 FI.. ..
Ausländ. Fonds.
Das Abonnement beträgt: T5 Sar. . für das ierteljahr in allen Theilen der Monarchäe ohne Preis- Erhöhung. 5
Königlich Preunsßischer
Alle Post- Anstalten des In- und Auslandes nehmen gSestellung an, für gerlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats- Anzeigers:
8 Mauer⸗Straße Nr. 4.
Berlin, Sonntag den 6. April
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Bischof von Ermland, Dr. Geritz zu Frauenburg, den Adler der Groß-Komthure des Königlichen Haus-Ordens von Hohen zollern zu verleihen.
Erlaß vom 4. April 1856 — betreffend die den Verkehr mit Effekten beschränkenden Bestimmun— gen an der hiesigen Börse.
Erlaß vom 19. März 1856 (Staats-Anzeiger Nr. 71, S. 5535).
Die Staatsregierung muß mit Rücksicht auf die zur Zeit be⸗ stehenden Verhältnisse großen Werth darauf legen, daß die den Verkehr mit Effekten beschränkenden Bestimmungen an der hiesigen Börse mit Nachdruck gehandhabt werden.
Demgemäß habe ich den Herren Aeltesten der Kaufmannschaft
Es kann indessen, um dem gesetzwidrigen Treiben dieser Per— sonen mit Erfolg entgegenzutreten, nicht genügen, daß die zur Kennt⸗ niß der Herren Aeltesten gelangenden Contraventionen der Staats⸗ Anwaltschaft behufs der Bestrafung angezeigt werden, sondern es werden auch diejenigen präventiven Maßregeln zur Anwendung zu bringen sein, zu welchen die den Herren Aeltesten übertragene Börsen-Disziplin ermächtigt. Nach s. 4 der Börsen⸗Ordnung vom 7. Mai 1826 sind die Börsen-Kommissarien befugt, nach vorgän⸗ giger sorgsamer Berathung in der Versammlung der Aeltesten und nach eingeholtem statutenmäßigen Beschluß der letzteren solche Personen, welche nicht zur Corporation gehören, von dem Besuch
der Börse auszuschließen, und über die Gründe, aus welchen sie
von dieser Befugniß Gebrauch machen, nur der vorgesetzten Behörde Rechenschaft zu geben schuldig. Ich mache den Herren Aeltesten zur Pflicht, von diesem Rechte des Ausschlusses von den Börsen⸗ versammlungen gegen alle diejenigen Personen, welche notorisch sich mit der unerlaubten Vermittelung von Effekten⸗-Geschäften befassen, Gebrauch zu machen, und sehe der Anzeige darüber, wie dies ge⸗ schehen, entgegen. Möchten die Herren Aeltesten der Ansicht sein, daß die Handhabung der Ihnen nach der Börsen-Ordnung zuste⸗
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Braunschw. Bank Weimar. Bank Oesterreich. Metall. . . .
bereits in dem Erlasse vom 19ten v. Mts. empfohlen, den Mäklern henden Befaghisse icht anreiche, um dic unbefugten Geschästs⸗
Ausl. Prioritäts- die gewissenhafte Einhaltung der bezüglichen, ihren Geschäftsbetrieb vermittler mit Erfolg von den Börsenversammlungen auszuschließen,
Actien.
Fisenb.· Stamm- — Actien und Auit-
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Schwed. OQerebro Pfdbr. 0Ostgothische do.
tungsbogen. Amsterdam - Rotterdam
Cracau- Obersehlesische
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Amsterdam - Rotterdam Cöthen- Bernburg Frankfurt- Hanau Frankfurt- Homburg. . . Cracau-Oberschles. . . . . Kiel-Altona e Livorno- Florenz Ludwigshafen - Bexbach Mainz - Ludwigshafen. .. Neustadt Weissenburg Mecklenburger 572 Nordb. (Friedr. Wilh.) 63
Belg. Oblig. J. de l'Est do. Samb. et Meuse
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Kass. Vereins-Bk. Act.
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Nordb. (Friedr. Wilh.) 1002 — Russ. Hamb. Cert. . ..
Sardin. Engl. Anleihe. Sardin. bei Rothschild. Hamb. Feuer-Kasse. .. do. Staats-Präm. Anl. Lübecker Staats- Anl.. Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. IN. Bad. do. 35 FI.. . . Schaumburg-Lippe do. 25 Thlr Span. 390 inl. Schuld. ö. 1ẽ2346 steigende
do. engl.
do. Bank-Actien. . . do. National-Anleine do. 18546 Pr. Anl.
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Stiegl. 2. 4. An; w 5. Anl. v. Rothschild List. Engl. Anleihe. Posn. Schatz-(OblI. do. Cert. Ii. A. do. L. B. 200 FI.
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Ferlin- Anhalter Litt. A. u. B. 180 a 179 gem. Berlin- Hamburger 112 111 gem. Berlin Potsdam-Mazdeburger 1205 21193 gem. Berlin- Stenner 161 a 160 gem. Cöln- Crefelder 112 2 114 gem. CGöln-Mindener 1735 a 1743 gem. Mag deburg-Wittenbertzs 51 2 507 gem. Nieder-
schles. Märk. Prior. 9335 a p gem.
Oberschles. Lit. B. 1793 a 180 gem. Rheinische 1185 2 1193 gem.
Rheinische (Stamm-) Prioritäts
118 2 119 gem. Thüringer 1525 a 122 gem. Wilhelmoabahn (Cosel- Oderberg) neue 189 2 197 gem. Lud wigshafen-Bexbach 158 a 1593 gem.
Kerim, 4. April. Die Börse war in schr angenehmer Stim—
mung und schloss mit beträchtlich erhöhten Coursen.
Heriimer es ! c u rs e vom 4 April.
Weizen loco 78 — 110 Rtklr.
Roggen loco 82psd. 65 Rihlr. pr. S2ꝑsd. ben., Frühjahr 65 - 64 bis 653 —= 65 Rihlr. Dez. u. Br., 644 G., Mai-Juni ba = 655 — 65 Rthlr. bez. u. Br., 64 G., Juni- Juli 63 - 64 - 633 Kihlr. hez, 64 Br., 633 G., Juli- August 603-613 —- 61 Rihlr. bez. u. Br., bo G.
Gerste, grosse 54 - 56 Rihlr.
Hafer loco 31 — 33 Rihlr., Frühj. 50pfd. 315 Rthlr. Br., 31 6.
Erbsen, 74 - 80 Rthlr.
Räböl loco u. April 175 Rihlr. Br., 1798 G., April - Mai 175 bis z — * Rthlr. ber. u. Kr., 175 G., September- Oktober 14353 — 3 Rihlr. bez. u. G., 1455, Br.
Leinsi loco 143 Rihlr., Lief. 14 Rihlr.
Mohnöl 22 - 23 Rihlr.
Hanfsl loco 143 Rihlr. bez., Lief. 145 Rihlr. G.
Palmöl 158 Rihlr.
Spiritus loco ohne Fass 253 - 26 Rthlr. bez., April u. April - Mai 256353 Rihlr. bez. u. Br, 2563 G., Mai- Juni 2653 3 Rihlr. ber, 255 Br., 264 G.. Jani- Juli 255 — 26 Rihlr. bea. u. G., 265 Br, Juli - Austzus: 265 — 27 Rihlr. bez., Er. u. 6.
Weizen geschuftssos. Roggen nach einigen Schwankungen ferner weichend, schniesst angeboten. Rüböl billigen verkauft. Spieitus an- fangs billiger verkaust, schliesst etwas fester; gekündigt 110, 000 Ert.
Kreisen, I Kprisi, I Uhr 7 Minuten Nachnutt. (el, Dep. d. Staats- Auzeigers.) Gesterreichische RBanknoten 102 Br. Freiburger Actien 1663 G., neuer Emission 1543 Br. Oberschlesische Actien Lit. A. 2099 Br. Oberschlezische Actien Lit. B. 169 Br. Ob erschletsi- z3che Prioritäts- Obligationen D. 90 Br. Oberschles. Prioritãts · Obliga- tionen E. 783 Br. Kosel-Oderberger 227 Be, neuer Emission 1909 Er. Kosel-Oderberger Prioritäts- Obligationen 83 G. Neisse - Brieger Actien 737 Br.
Spiritus pr. Eimer zu 60 Quart bei S9 pCt. Tralles 12 Rihlr. Br. Woeigen, weiss. 53— 136 Sgr., gelb. 50 — 131 Sgr. Roggen 87 - 100 Sgr. Gerste 63 —75 Sgr. Haser 36 – 43 Sgr.
Pie Börse war in fester Haltung und die Course ersuhren nur ge- ringe Veränderungen. Oberschlesische A- und B. blieben zu niedrigen Coursen offerirt.
stetrtim, 4 April, 4 Uhr 38 Minuten Nachmittags. (Tel. Dep. d. Staats- Angeigers) Rogged 63, Frühjahr 65 - 63 ber, Mai-Juni 63 G. u. Br., Juni Juli 62 bez., Juli= August 61 bez. Spiritus, Frühjahr 133, . 133. KRübò] April-Mai 17 ber., September- Oktober 14 ben. u, Br. t
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Oruc und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
(Rudolph Decker.
betreffenden gesetzlichen Beslimmungen einzuschärfen. Es sind dies elmich Ihrer besttimnmt zu formustrenden Anir te wegen eiwalgei
1) der §. 2 der Verordnung vom 13. Mai 1840 (Gesetz⸗Samml.
S., 123), welcher den öffentlich bestellten und vereideten Mäklern und Agenten bei Strafe der Amtsentsetzung unter⸗ sagt, über ausländische, auf jeden Inhaber lautende
Staats- und Kommunal-Schuld⸗-Papiere irgend einer Art oder über Actien, Obligationen oder sonstige Geldpapiere auswärtiger Gesellschaften oder Institute an dere Ge⸗— schäfte zu unterhandeln, zu vermitteln, oder abzuschließen, als solche, welche fofort von beiden Theilen Zug um Zug erfüllt werden;
2) der §. 3 der Verordnung vom 24. Mai 1844 (Gesetz⸗ Samml. S. 117), welcher dieses Verbot auf alle Geschäfte über Aktien, Promessen, Interimsscheine, Quittungsbogen, oder sonstige, die Betheiligung bei einer Eisenbahn-⸗ Unternehmung bekundende, aber vor Berichtigung des vollen, auf die Aktien oder Obligationen einzuzahlenden Betrages aus— gegebene Papiere ausdehnt; der 5. 4 derselben Verordnung, wonach den Mäklern und Agenten bei gleicher Strafe verboten ist, in Papieren, welche über die Betheiligung bei ausländischen Actien-Unter— nehmungen oder Anleihen vor Berichtigung des vollen auf die Actien oder Obligationen einzu zahlenden Betrages ausgegeben worden sind, oder künftig ausgegeben werden, irgend ein Geschäft zu unterhandeln, zu ver— mitteln oder abzuschließen, ohne Ünterschied, ob das⸗ selbe sofort von beiden Theilen erfüllt wird, oder nicht.
Ich erwarte, daß die Mäkler und Agenten sich gewissenhaft
aller derjenigen Geschäfte enthalten, welche wn den erwähnten entae Verbotsbestimmungen betroffen werden und mache den Herren Ael= en iz Gen.
testen zur Pflicht, alle etwa zu Ihrer Kenntniß kommende Ueber
tretungen derselben mit aller Strenge zu verfolgen. Nicht minder haben aber auch die Herren Aeltesten darüber zu wachen, daß dem gesetzwidrigen Treiben derjenigen Personen ge⸗ steuert werde, welche ohne einen amtlichen Beruf sich mit der Vermittelung von Geschäften über Effekten aller Art befassen, und den bestehenden Verbots- und Strafbestimmungen (8,7 der Ver— ordnung vom 19. Januar 1836 (GesetzSamml. S. 9), 8. 5 der Verordnung vom 24. Mai 1844, §8§. 49, 51, 177 der Allgemeinen Gewerbe-Srdnung vom 17, Januar 1846) zuwiderhandeln.
Modification der Börsen⸗Ordnung gewärtigen.
Endlich empfehle ich den Herren Aeltesten eine sorgfältige Er⸗ wägung der Frage, ob und event. in welcher Weise der Verbrei⸗ tung der sogenannten nichtamtlichen Coursberichte durch Maßregeln der Verwaltung oder der Gesetzgebung zu begegnen sein möchte. Diese Berichte, welche dem Verkehr mit ausländischen, nicht voll eingezahlten Papieren vorzugsweise zur Förderung gereichen, kön⸗ nen, so weit sie Notirungen derartiger Papiere enthalten, nicht wohl aus anderen Quellen, als aus Mittheilungen über solche Geschäfte stammen, welche durch eine gesetzlich verbotene Ver— mittelung zu Stande gekommen sind. Denn da nicht anzunehmen ist, daß die eigentlichen Käufer und Verkäufer derartiger Papiere den Redactionen jener Berichte regelmäßige und tägliche Nachrichten über die von ihnen gemachten Geschäfte zugehen lassen, solche Nach⸗ richten vielmehr, der Natur der Sache nach, nur von Vermittlern herrühren können, so ist vorauszusetzen, daß Course ausländischer, nicht voll eingezahlter Papiere nur dann zu reguliren und zu no tiren sind, wenn darin durch Vermittler, also unter Uebertretung von Verbots-Bestimmungen, Geschäfte gemacht werden.
Unbeschadet eines, auf diesem Gesichtspunkte beruhenden Ein⸗ schreitens der Staats-Anwaltschaft, ist es erforderlich, der Frage näher zu treten, wie der Veröffentlichung solcher Notirungen über⸗ haupt vorzubeugen sei. Im Allgemeinen wird aber zu erwägen sein, ob es nicht im Interesse des Börsenverkehrs läge, wenn der⸗— jenige Bericht über die Course, welcher allein des öffentlichen Glaubens genießt, zugleich auch der einzige wäre, welcher in die Hände des Publikums gelangte. Ich sehe über diesen Gegen⸗— stand der baldigen gutachtlichen Aeußerung der Herren Aeltesten
Berlin, den 4. April 1856.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
von der Heydt.
An die Herren Aeltesten der Kaufmannschaft hierselbst.
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