1856 / 83 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

2 //

628

Berliner Börse vom 5. April 1856.

Wm d 2

Amtlicher Mechs

l-, Fonds. und Geld-Cours.

Hisenhahn · Actien.

wechsel- Conmrse.

Amsterdam dito

300 Er. Wien im 20 FI. F. 150 FI. 160 EFI. Leipzig in Cour. im 14 ThI.

Augsburg uss 100 Thlr

Frkf. 2. M. sidd. W. 109 RFI.

Petersburg 100 S. R..

Brief.

Kurz

Cur⸗ 1624 2M. 15035

6. 160 162

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Eonds - Conrse.

Preuss. Freiw. Anleihe. . . . ... Staatsanleihe von 1850. ...... dito von 1852

dito dito dito Staats Schuldscheine

Prämiensch. d. Sechdl. à 50 Th. Präm. Anl. v. 1855 2 100 Thlr. Kur- und Neum. Schuldverschr. ? Oder-Deichbau-0Obligationen Berl. Stadt-Obligat. ...

do. do.

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Geld.

142 1411 161 150

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S0 100 1013

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997 991 56 26 56 16 10 10.

fand briefe.

Kur- und Neumärk.

Ostpreussisehe

Pommersche

Posensche . . . . . . ...

do.

Schlesische

Vom Staat garantirte .

Westpreuss. ......

Rentenbriefe.

Kur- uud Neumärk. Pommersche Posensche Preussische. . . . . . .. Rhein- u. Westph. . Sa chsis che ..... .... Schlesische . .... ...

Pr. Bk. Anth. Scheine

Friedrichsd'ꝰ or

Andere Goldmünzen

h hl. ..

ILs. Brief. Geld.

Ii. geld. If. Aachen-Düss eld... . 3 92 Münster-Hammer .. 4 do. EPrioritäts- 4 S9 Niedersehl.· Märk. .. 4 do. II. Emission 4 S9 S9 do. Prioritata- 4 Aachen-Mastricht ö 64 63 do. Conv. Prioritats- do. Prioritäts- 43 94 93, do. do. III. Ser. Berg. Märkische... do. IV. Serie do. Prioritäts-d85 1013 Niederschl. Lweigb. do. do. II. Series 10915 191 Obersehles. Lit. A. do. (Dortm. Soest) 4 S9 SS do. Lit. B. Berl. Anh. Lit. Alu. B. 180 179 do. Prior. Lit. A. do. Frioritäts-4 do. Prior. Lit. B. Berlin Hamburger. do. Erior. Lit. D. do. Prioritãäts- 1019 do. Frior. Lit. E. do. do. II. Em. Prinz Wilh. (St.- V.) Berlin Potsd. Magd. 40. Frioritãts- do. Prior. Oblig. 9g29 do. II. Serie.. do. do. Lit. G. gg Kkheinis ehe do. do. Lit. D. 9gyęsdo.Quitgsb. (265 00E.) Berlin - Stettiner . . . do. (Stamm-) Prior. do. Prior. Oblig. do. Frioritäts-Oblig. Bresl. Schw. Erb. alte 1665 do. vom Staat gar. do. do. neue Ruhrort - Cref. Kreis Cöln- Crefelder. . . . 3 1153 Gladbacher do. Prioritäts- 997 985 do. Prioritãts- Cöln- Mindener 175 174 do. II. Serie. . do. Prior. Oblig. Stargard- Posen. . . . do. do. II. Em. do. Prioritãts- ö do. II. Emission do. III. Emission Thüringer do. IV. Emission do. ö Düsseldorf Elberf. . do. III. Serse 45 do. Prioritãäts- Wilh. (os. Ohg halte do. Prioritäts- do. neue Magdeb. Halberst. . do. Prioritats- 4 Magdeb. Wittenb. . do. Prioritãts-

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NVichtamtliche Notirungen.

In- und ausländ.

Eisenb. - Stamm-

Actien und Quit- tungsbogen.

Amsterdam - Rotter dam

Cõthen- Bernburg Frankfurt- Hanau

Frankłurt- Homburg. .. *

Cracau-Oberschles. . . . . Kiel Altona Livorno-Floren?z

e, e, Bexbach

Mainz - Ludwigshafen. . . Neustadt Weissenburg Mecklenburger

Nordb. (Friedr. Wilh.)

jr vprĩer̃ cã.

Larskoje- Selo pro St. fe.

Ausl.

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do.

Kass. -Vereins-Bk.-Acet.

Prioritäts- Actien.

Amsterdam - Rotterdam 4 Cracau- Oberschlesische 4 Nordb. (Friedr. Wilh.) 5 Belg. Oblig. J. de PEEst 4 Samb. et Meuse 4

Lf. Brief. Geld.

Braunschw. Bank Weimar. Bank. . . . . . . . Oesterreich. Metall. . . .

Brief. Geld. Brief. Geld. Aus länd. Fonds. Poln. neue Pfandbr. .. do. neueste III. Emiss. 1485 14775 do. Part. 500 EI... . Schwed. Qerebro Pfdbr. Ostgothischeè do. Sardin. Engl. Anleihe. Sardin. bei Rothschild. Hamb, Feuer-Kasse. .. do. Staats-Präm. - Anl. Lübecker Staats- Anl.. Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. X. Bad. do. 35 FI. . . . 4 Sehaumburg- Lippe do. 25 . 7 2 Span. 370 inl. Schuld. 3 do. 1 à 34 steigende l

22

do. engl. do. Bank- Actien . .. Rational- Anleihe 1854r Pr. -Anl. IHamb. Cert. . .. Stiegl. 2. 4. Anl. .. 5. Anl. v. Rothschild LEst. Engl. Anleihe... Poln. Schatz-Obl. do. Cert. L. A. do. L. B. 200 FI.

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Bergisch- Märkische gaz a 92 gem. Oberschles. Litt. B. 1795 a 180 gem.

bahn 905 a 91 gem.

Berlin- Potsdam- Magdeburger 1194 a gem.

gem. Rheinische (Stamm-) Prioritäts 1495 a

120 gem.

Berlin- Stettiner 1585 a 159 gem. Niederschles. Lweig-

brinz Wilhelms (Steele-Vohwinkel) 733 2 724 gem. Rheinische 120 a 120

VWilhelmsbahn (Cosel-Oderberg) alte 224 a 226 gem.

Kerlim, 5. April.

Die Börse war in sehr angenehmer Stim-

mung und waren die Course zum Theil wieder höher.

mer lime

Roggen loco ohne Umsatz, Frühjahr und Mai-Juni 633 - 613 Rthlr. bez. u. Br., 617 G., Juni- Juli 60 - 03 - 593 Rihlr. bez. u. G., 60 Br.,

8

vom 5 April.

Weizen loco 78 110 Rthlr.

CG t el c φ

Juli- August 59 - 683 Rithlr. bez., 59 Br., 58 G. Gerste, grosse 52 - 545 Rthlr. Hafer 31 - 34 Rihlr., Frühj. 50pfd. 3035 Rihlr. bez. u. Br. Erbsen, 74 - 80 Rihlr.

; Küböl loco 1755 Rihlr. Br., April u. April Mai 177 Rthlr. Hex, 1735 Br, 175 G., September - Oktober 145 4 Rihlr. bez., 147 Br.,

143 6.

Leinöl loco 143 Rthlr., Lief. 14 Rihlr.

Mohnöl 22 23 Rihlr.

Hansöl loco 14 Rthlr. bez., Lies. 143 Rthir. G.

Palmöl 159 Rthlr-

Spiritas loco ohne Fass 26 253 Rthlr. bez., April u. April- Mai 25 4 Rihlr. bez. u. Br, 25 G., Mai- Juni 253 - Rihlr. bea. u. G;, 263 kr., Juni-Juli 2s 253 Rthlr. bez. u. G., 26 Br., Juli- August 262). bis 2653 Rihk. bez. u. G., 263 Er-

Weizen vergebens angeboten. Roggen in Foltze der Aufhebung des russischen Ausfuhr verbots stark weichend, schliesst dringend ange- boten. RKüböl flan. Spiritus billiger verkauft.

Kanal -—w Liste. Neustadt - Ebers walde, 4. April.

188 Wispel Weizen, 382 Wispel Roggen. 127 Gebd. Oel, 117 Geb. Spisitus.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Dber⸗Hofbuchdruckerei.

(Rudolph Decker]

Das Abonnement beträgt: Tn Sgr. für das vierteljahr

in allen Theilen der Monarchie ohne preis Erhöhung.

Königlich Prensischer

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Alle post⸗Anstalten des An- und Auslandes nehmen Ssestellung an, für gerlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats- Anzeigers:

Mauer ⸗Strasße Nr. 74.

v.

Berlin, Dienstag den 8. April 1856.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem persönlichen Adjutanten des Prinzen Friedrich Karl von Preußen Königliche Hoheit, Rittmeister von Cosel, aggregirt dem 2ten Dragoner-Regiment, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.

Mintsterium für Handel, Sewerbe und öffentliche Arbeiten.

Verfügung vom 2. April 1856 betreffend die Beseitigung oder Ermäßigung der Beschränkungen des Personentransports durch Privat ⸗Fuhr⸗ gelegenheiten.

Nachdem ich die Königlichen Ober⸗Post-Directionen unter dem 14ᷣten v. M. aufgefordert habe, sich über die Frage gutachtlich zu äußern, ob und in wiefern es wünschenswerth sein möchte, den gegenwärtig für die Versendung von Geldern und Paketen beste⸗ henden Postzwang noch weiter zu ermäßigen oder Cen aufzuheben, wünsche ich auch noch die Ansicht der Königlichen Sber-Post-⸗Direc- tionen' darüber zu vernehmen, ob es im Interesse des Verkehrs sich empfehlen und ohne Gefahr für die Aufrechthaltung geregelter Beförderungsgelegenheiten in allen Theilen des Staates, so wie ohne unverhältnißmäßigen Nachtheil für die Staats ⸗Einnahmen zulässig sein dürfte, auch die Beschränkungen, welchen der Personen⸗ Transport durch Privat-Fuhrgelegenheiten nach den Bestimmungen des Gesetzes über das Postwesen vom 5. Juni 1862 unterliegt, in⸗ soweit diese Beschränkungen nicht den Wechsel der Transportmittel berühren, ganz oder theilweise zu beseitigen. .

Die Könlglichen Ober-Post⸗-Directionen wollen auch diese Frage nach allen Seiten hin in reifliche Erwägung nehmen und mir binnen 3 Monaten ihr motivirtes Gutachten darüber ein- senden.

Berlin, den 2. April 1856. ö .

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbei ten.

von der Heydt.

An sämmtliche Königliche Ober-Post-Directionen.

girkular-Verfügung vom 30. März 1856 be—

treffend die Vorschriften über die Befähigung zu

ven technischen Aemtern der Berg⸗, Hütten- und Salinen-Verwaltung vom 3. März 1856.

(Fortsetzung und Schluß. S. Staats-Anzeiger Nr. 82. S. 622.)

Prüfungs⸗Kommission.

§. 41. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten ernennt die Examinatoren, welche, eine Kommission bildend, die schrift⸗ lichen Arbeiten zu prüfen und demnächst unter einem besonders zu be— stimmenden Vorsißenden der mündlichen Prüfung sich zu unterziehen

haben. ; ö Prüfung der schriftlich en Arbeiten. §. 42. Die Probearbeiten cirkuliren unter den Mitgliedern der

Kommission, welche, jedes n,. in einem schriftlichen Votum mit Bestimmmtheit aussprechen müssen:

ob die Arbeit des ö J ö 9 6 oder

ob sie nicht probemäßig ausgefallen jei. . . Dies e ll 6 d nicht nur ber den Nachweis gründlicher Kennt⸗ niffe, über die Tiefe der wissenschaftlichen Auffassung, Tüchtigkeit und Schärfe der Beurtheilung, sondern quch darüber auslassen, inwiefern die Arbeit von der Fähigkeit des Verfassers zeugt, im schriftlichen Vortrage, unbeschadet der erforderlichen Gründlichkeit, die Gegenstände ohne Welt, schweifigkeit und Wiederholungen mit Klarheit und Bestimmtheit

ö und logisch richtig in fließendem und gefälligem Styl dar zustellen.

Wird der Ausfall der Probearbeiten nach dem übereinstimmenden Urtheile der Examinatoren oder nach der Stimmenmehrheit in der Komm mission ungenügend befunden, so ist solches dem Minister für Handel ꝛc. zu berichten, welcher hiernach den Kandidaten bescheidet.

Sind dagegen die Arbeiten nach der übereinstimmenden Meinung oder doch nach Stimmenmehrheit in der Kommission genügend befunden worden, so ist der Kandidat zu einem Termin Behufs der mündlichen Prüfung einzuladen. Vor diesem Termin müssen die Personal · Dienstakten ö. Prüfenden bei den Mitgliedern der Kommission zur Einsicht um— aufen. ö

Mündliche Prüfung.

§. 43. Die mündliche Prüfung soll nicht sowohl in dem Gebiete der reinen Wissenschaften, in denen der Kandidat schon bei der ersten Prü⸗ fung seine Kenntnisse dargethan haben muß, sich bewegen, als vielmehr dahin gerichtet sein, möglichst vollstandig zu erforschen, ob und in wie weit derselbe fich die Fähigkeit angeeignet hat, die Lehren der Wiffen⸗ schaft in den Zweigen des Dienstes praktisch anzuwenden, ob er die amtlichen Verrichtungen nicht blos empirisch erlernt, sondern in ihrer rationellen Grundlage und Tendenz nach den gesetzlichen Bestimmungen richtig aufgefaßt, sich den inneren Zufammeahang derselben unter sich und mit anderen Dienstzweigen der Staatsverwaltung klar gemacht und dadurch eine gründliche Einsicht in die Zwecke des öffentlichen Dienstes erworben hat. Rach diefem Gesichtspunkt sind für die mündliche Prü— fung aus dem Bereiche der Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung ein⸗ zelne Geschäftszweige auszuwählen, und zwar: ;

A. im Allgemeinen:

Organische Einrichtungen der Behörden, Ressor verhältnisse, Dienst⸗ kreise der Beamten, Disziplinarvorschriften 6, Etats⸗ und Oeko⸗ nomiepläne, Kassen⸗ und Riechnungswesen, Abnahme, Revision und Dechargirung der Rechnungen, Depositalverwaltung zc.;

B. in Beziehung auf die Ausübung des Bergregals und der darin enthaltenen Nutzungs- und Hoheitsrechte;

Erwerbung des Bergeigenthums, Schürf⸗«, Muth⸗, Verleihungs⸗ und Konzessions-Angelegenheiten ꝛc.; 94 Verhaltnisse der Bergeigenthümer, der Gewerkschaften, Actienvereine ꝛc.; Führung der Berggegen- und Hypothekenbücher ꝛc.; staatliche Aufsicht uber den Betrieb, über die Wahrung der offentlichen nteressen, über Bergpolizei ꝛc., Bergwerksbesteuerung;

Arbenterverhältnisse, Knappschafts⸗Institute ꝛe. 21

G. in Beziehung auf den Betrieb der Berg⸗, Hütten⸗ und Salinenwerke des Staats:

allgemeine Verhältnisse in der Einrichtung und Verwaltung solcher Werke;

Betriebsleitung, Haushaltsführung ze. Verwerthung der Produkte;

Kassen⸗ und Buchführung auf den Werken und Kontrole durch die be— treffenden Behörden;

Vermögens, Ertrags⸗ und Selbstkosten⸗Berech nungen;

Zwecke und Ergebnisse solcher Betriebe.

Ferner kommt es bei der mündlichen Bruhn aten an, neben dem Ümfang der Kenntnisse des Kandidaten, auch seine natürlichen An⸗ lagen, den Grad seiner Urtheilsfähigkeit und seine praktische Gewandtheit kennen zu lernen.

Um der Kommission die Ueberzeugung zu verschaffen, ob der Kan⸗ didat im Stande ist, einen wohlgeordneten, gründlichen und klaren mündlichen Vortrag zu halten, ist demselben am Tage vor der Prüfung eine geeignete Sache (Aktenstuck) zuzustellen oder auch eine seiner schrift ˖ lichen Probe⸗Arbeiten zum mündlichen Vortrag zu bestimmen.

„44. Ueber die Prüfung ist ein Protokoll aufzunehmen und von dem Vorsitzenden und den Mitgliedern der Kommission zu unterzeichnen. Im Uebrigen finden hierauf die im §. 26 gegebenen Bestimmungen An⸗ wendung. ; 666

—ĩ 8 Protokoll, beziehungsweise der Protokoll Auszug ist mit einem,

von sammtlichen Mitgliedern der Kommission zu vollziehenden Berichte, in welchem ihr Urtheil auch über die schristlichen Probe⸗-Arbeiten des Kandidaten ausgesprochen sein muß, dem Minister für Handel ꝛc. zur weiteren Veranlassung zu überreichen.

Ernennung zum Verg⸗Assessox. ; .

§. 45. Ist der Kandidat' in der schriftlichen und mündlichen Prü⸗

fung vorschristsmäßig bestanden, so wid derselbe von dem Minister zum Berg-Ässessor ernannt.